Öffentliche Bekanntmachung Entwurf der 2. Verordnung des

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Öffentliche Bekanntmachung
Entwurf der 2. Verordnung des Landratsamtes
Rhein-Neckar-Kreis zur Änderung der Verordnung über das Landschaftsschutzgebiet
„Bergstraße-Nord“
Das Landratsamt Rhein-Neckar Kreis beabsichtigt als unter Naturschutzbehörde die Verordnung über das Landschaftsschutzgebiet
„Bergstraße-Nord“ auf Antrag der Stadt Weinheim zu ändern. Auf Gemarkung Weinheim soll eine Zone zur Errichtung bzw. wesentlichen
Änderung von immissionsschutzrechtlich genehmigungspflichtigen
Windenergieanlagen und der hierfür erforderlichen Neben- und
Erschließungsanlagen (Windenergiezone) mit einer Größe von ca.
45,9 ha ausgewiesen werden.
Die geplante Windenergiezone liegt südöstlich der Stadt ­Weinheim
auf Gemarkung Weinheim und ist in einer Übersichtskarte im Maß­
stab 1 : 25.000 und in drei Detailkarten im Maßstab 1 : 5.000 dargestellt. (siehe hierzu auch die unten angefügte Übersichtskarte).
Die Entwürfe der Verordnung und der dazugehörigen Karten, die
Würd­i­gung/Begründung, der Antrag der Stadt Weinheim, die Prüfung der Änderungsvoraussetzungen und die faunistische Bewertung liegen in der Zeit vom 22.06.2015 bis einschließlich 20.07.2015
zur kostenlosen Einsicht durch jedermann in den folgenden Behörden aus:
1. Landratsamt Rhein-Neckar-Kreis, Amt für Landwirtschaft und
Natur­schutz, Muthstr. 4, 74889 Sinsheim, Zimmer 224, Montag
bis Donnerstag von 08.00 Uhr bis 17.00 Uhr, Freitag von 08.00 Uhr
bis 15.30 Uhr.
2. Stadtverwaltung Weinheim, Stadtbibliothek (Ausleihbereich, Erdgeschoss), Luisenstraße 5/1, 69469 Weinheim, Dienstag, Mittwoch
und Freitag von 10.00 Uhr bis 18.00 Uhr, Donnerstag von 10.00 Uhr
bis 19.00 Uhr und Samstag von 10.00 Uhr bis 13.00 Uhr.
3. G
emeindeverwaltung Laudenbach, Untere Straße 2, 69514 Laudenbach, Zimmer 31, Montag, Dienstag, Donnerstag und Freitag von
08.00 Uhr bis 12.00 Uhr und Mittwoch 14.00 Uhr bis 18.00 Uhr.
4. Stadtverwaltung Hemsbach, Bauverwaltung, Hildastraße 12,
69502 Hemsbach, Montag bis Freitag von 08.30 Uhr bis 12.00 Uhr
und Dienstag von 14.00 Uhr bis 15.30 Uhr und Donnerstag von
14.00 Uhr bis 18.00 Uhr.
5. Bürgermeisteramt Hirschberg, Großsachsener-Straße 14,
69493 Hirschberg, Foyer, Montag bis Freitag von 08.00 Uhr bis
12.00 Uhr, Dienstag 08.00 Uhr bis 15.00 Uhr und Donnerstag
von 14.00 Uhr bis 18.00 Uhr.
6. Stadt Schriesheim, Friedrichstraße 28-30, 69198 Schriesheim,
­Zimmer 309a, Montag bis Freitag von 08.00 Uhr bis 12.00 Uhr
und Mittwoch von 13.30 Uhr bis 17.30 Uhr.
Bedenken und Anregungen können bei den unter Ziff. 1 bis 6 ge­‑
nannten Stellen während der Auslegungsfrist mündlich (zur Nieder‑
schrift) und bei der unter Ziff. 1 genannten Stelle während der Auslegungsfrist schriftlich oder elektronisch ([email protected]) vorgebracht werden.
Hinweis:
Die Unterlagen können auch auf der Homepage des Landratsamtes
Rhein-Neckar-Kreis (www.rhein-neckar-kreis.de) bei den Bekannt­
machungen eingesehen werden.
Landratsamt Rhein-Neckar-Kreis
–Amt für Landwirtschaft und Naturschutz–
Legende
Windenergiezone
Landschaftsschutzgebiet
Bergstraße Nord
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700
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Meter