FINANZBERICHT 2014 65. FIFA-Kongress | Zürich, 28. und 29. Mai 2015 DIE FIFA-GESCHÄFTSPERIODE 2011–2014 AUF EINEN BLICK Entwicklungsprojekte Fussballentwicklungsprojekte im Wert von USD 1052 Millionen (2007–2010: USD 794 Millionen) Investitionen in den Fussball 72 % (= USD 3869 Millionen) des Gesamtaufwands direkt in den Fussball investiert Wirtschaftlicher Erfolg Rekordeinnahmen von USD 5718 Millionen (2007–2010: USD 4189 Millionen) Operativer Erfolg Positives Nettoergebnis von USD 338 Millionen Finanzielle Vorsicht Solides Reservenniveau von USD 1523 Millionen Vermächtnis der FIFA FussballWeltmeisterschaft 2014™ USD 100 Millionen an Brasilien für eine nachhaltige Fussballentwicklung ERFOLGSRECHNUNG 2011–2014 (IN MUSD) 5718 5380 338 Ertrag Aufwand Ergebnis BILANZ PER 31. DEZEMBER 2014 (IN MUSD) Aktiven2932 Umlaufvermögen2128 Passiven und Reserven 2932 Kurzfristiges Fremdkapital 1314 Langfristiges Fremdkapital 95 Reserven1523 Anlagevermögen804 ERTRAG 2011–2014 Übriger Ertrag 28 % 43 % Fernsehrechte Marketingrechte 29 % 100 % = USD 5718 Millionen AUFWAND 2011–2014 Übriger Aufwand 28 % 72 % Direkte Investitionen in den Fussball (FIFA-Wettbewerbe und Entwicklungsprojekte) 100 % = USD 5380 Millionen FINANZBERICHT 2014 65. FIFA-Kongress | Zürich, 28. und 29. Mai 2015 01 VORWORTE4 FIFA-Präsident 6 Vorsitzender der Finanzkommission 8 Vorsitzender der Audit- und Compliance-Kommission 02 10 KENNZAHLEN 2011–2014 12 Überblick 14 Erfolgsrechnung16 Bilanz20 Budgetvergleich 03 04 22 KENNZAHLEN 2014 26 Erfolgsrechnung28 PERIODE 2015–2018 Detailliertes Budget für 2016 30 32 2014 INHALT 05 AUSGEWÄHLTE THEMEN34 FIFA Fussball-Weltmeisterschaft Brasilien 2014™ 36 Das Spiel entwickeln 46 Vermögensverwaltungsbericht50 06 07 08 FIFA-GOVERNANCE-BERICHT 52 FIFA-Governance-Bericht54 ANHANG 2014 84 Konsolidierte Jahresrechnung 2014 86 Bericht der Buchprüfungsstelle ANHANG 2011–2014 Konsolidierte Jahresrechnung 2011–2014 Bericht der Buchprüfungsstelle Bericht der Audit- und Compliance-Kommission 138 140 142 146 147 VORWORTE Das globale Sportereignis des Jahres beginnt. An der Copacabana und in aller Welt feiern die Fans den Beginn einer sonnigen und spektakulären FIFA Fussball-Weltmeisterschaft Brasilien 2014™. 01 „DIE FIFA FUSSBALL-WELTMEISTERSCHAFT WAR SPORTLICH EIN VOLLER ERFOLG UND EIN GROSSARTIGER ABSCHLUSS FÜR DEN FINANZZYKLUS 2011–2014.“ 6 VORWORTE FIFA-PR ÄSIDENT 6 VORSIT ZENDER DER FINANZKOMMISSION 8 VORSIT ZENDER DER AUDIT- UND COMPLIANCE-KOMMISSION 10 01 VEREHRTE MITGLIEDER UND FUSSBALLFREUNDE, ich freue mich sehr, Ihnen den FIFA-Finanzbericht für das Jahr 2014 vorzulegen, von dem uns die FIFA Fussball-Weltmeisterschaft™ in Brasilien zweifellos noch lange in Erinnerung bleiben wird. Von der ersten bis zur letzten Sekunde zog sie die Fans rund um die Welt in ihren Bann. Das Turnier war sportlich ein voller Erfolg und ein grossartiger Abschluss für den Finanzzyklus 2011–2014. Die meisten Einnahmen der FIFA stammen von der FIFA Fussball-Weltmeisterschaft™. Ihr finanzieller Erfolg bietet dem internationalen Fussball für das weitere Wachstum eine starke Grundlage, denn die meisten Einnahmen fliessen über Investitionen in Entwicklungsprogramme, internationale Fussballturniere, das Fussballmanagement und die Organisation der nächsten FIFA Fussball-Weltmeisterschaft™ zurück in den Fussball – im Budgetzyklus 2015–2018 sind dies über USD 3,8 Milliarden. Damit ganz Brasilien nachhaltig von der FIFA Fussball-Weltmeisterschaft 2014™ profitiert, hat die FIFA USD 100 Millionen der Turniereinnahmen in einen Fonds einbezahlt. Mit diesen Mitteln werden Projekte in verschiedenen Bereichen unterstützt, zum Beispiel Infrastruktur, Frauen- und Jugendfussball, Gesundheitsversorgung und Sozialprogramme in bedürftigen Gemeinden, vor allem in den 15 Bundesstaaten ohne WM-Spielort. Mit Blick auf den neuen Geschäftszyklus haben wir allen Grund zur Zuversicht. Beim Abschluss oder Verlängern von Partnerschaftsverträgen sind wir auf gutem Weg und dank der starken Kapitalisierung unserer Organisation und den soliden Umsätzen finanziell und geschäftlich gesehen in einer sehr sicheren Lage. Die Zukunft der FIFA Fussball-Weltmeisterschaft™, unserer vielen anderen Turniere und der globalen Fussballförderung ist damit gesichert. Gewürdigt sei auch die Arbeit des im letzten Jahr verstorbenen Julio Grondona, der als erster FIFA-Vizepräsident die Finanzkommission von 1999 bis 2014 weitsichtig und engagiert leitete und den Fussball und die FIFA zu Wachstum und Erfolg führte. Der erste FIFA-Vizepräsident Issa Hayatou wird seine Arbeit an der Spitze dieser Kommission zweifellos fortsetzen. Für das Spiel. Für die Welt. Joseph S. Blatter FIFA-Präsident 7 „WIR SORGEN DAFÜR, DASS DIE GESAMTE FUSSBALLGEMEINSCHAFT VOM ERFOLG DER FIFA FUSSBALL-WELTMEISTERSCHAFT PROFITIERT.“ 8 VORWORTE FIFA-PR ÄSIDENT 6 VORSIT ZENDER DER FINANZKOMMISSION 8 VORSIT ZENDER DER AUDIT- UND COMPLIANCE-KOMMISSION 10 01 VEREHRTE MITGLIEDER DER FUSSBALLGEMEINDE, mit vollen Stadien und 171 Toren war die FIFA Fussball-Weltmeisterschaft Brasilien 2014™ ein voller Erfolg. Die Gruppenspiele boten beste Unterhaltung, ehe die K.-o.-Phase für Hochspannung sorgte – 8 der 16 Partien wurden erst in der Verlängerung oder gar im Elfmeterschiessen entschieden. Brasilien hat wirklich eine „Copa das Copas“ veranstaltet, sprich „die beste WM aller Zeiten“. Die FIFA Fussball-Weltmeisterschaft™ war aber nicht nur der sportliche Höhepunkt des Zyklus 2011–2014, sondern auch Garant für dessen finanziellen Erfolg. So konnten wir die Beiträge an die teilnehmenden Mitgliedsverbände und die Klubs, die Spieler für das Turnier abstellten, erneut erhöhen – um 13,3 % verglichen mit 2010 von USD 420 Millionen auf USD 476 Millionen. Angehoben wurden auch die Teilnehmerbeiträge bei den vielen anderen Turnieren, die die FIFA organisiert, und die Investitionen in das Programm Finanzielle Unterstützung und andere Initiativen zur Fussballförderung sowie zur sozialen Entwicklung rund um die Welt. Für den Zyklus 2015–2018 sind insgesamt USD 900 Millionen für solche Initiativen budgetiert, so dass die gesamte Fussballgemeinschaft vom Erfolg der FIFA Fussball-Weltmeisterschaft™ profitieren wird. Daneben investieren wir USD 2153 Millionen in die nächste Ausgabe der FIFA FussballWeltmeisterschaft™, deren Vorbereitung voll angelaufen ist. Wie die Zahl zeigt, werden wir alles unternehmen, um den Fans rund um die Welt ein weiteres Fussballspektakel zu bieten. Angesichts so vieler fortlaufender und geplanter Investitionen ist es umso erfreulicher, dass wir das Geschäftsjahr 2014 mit einem Überschuss von USD 141 Millionen abschliessen und so unsere Reserven gegenüber 2013 um 6,4 % auf USD 1523 Millionen erhöhen konnten. Im Namen der Finanzkommission freue ich mich, Ihnen die positiven Ergebnisse beim 65. FIFA-Kongress in Zürich genauer darzulegen. Issa Hayatou Vorsitzender der Finanzkommission 9 „2014 WURDEN WEITERE FORTSCHRITTE BEI DER VERBESSERUNG DER INTERNEN FIFA-PROZESSE UND -STANDARDS ERZIELT.“ 10 VORWORTE FIFA-PR ÄSIDENT 6 VORSIT ZENDER DER FINANZKOMMISSION 8 VORSIT ZENDER DER AUDIT- UND COMPLIANCE-KOMMISSION 10 01 SEHR GEEHRTE DAMEN UND HERREN, mit Blick auf den vor fast zwei Jahren eingeleiteten FIFA-Governance-Reformprozess vermerke ich gerne die fortwährenden Verbesserungen in der FIFA-Organisationsstruktur. Von der Stärkung der Aufsichtsfunktionen innerhalb der Organisation etwa durch die Schaffung der Kommission, zu deren Vorsitzender ich gewählt wurde, über den Erlass wichtiger interner Vorschriften, Weisungen und Richtlinien bis zur Ausweitung der internen Kontrollmechanismen hat der Reformprozess die Organisationsführung in vielerlei Hinsicht verbessert. Auch 2014 wurden wichtige Massnahmen getroffen. So hat der Vergütungsausschuss in einem Grundsatzdokument etwa die Vergütung des FIFA-Präsidenten, des Exekutivkomitees, des Generalsekretärs und des Managements mit Schlüsselpositionen geregelt. Gemäss FIFAOrganisationsreglement besteht der Ausschuss aus den beiden Vorsitzenden der Audit- und Compliance-Kommission und der Finanzkommission, die gemeinsam ein unabhängiges drittes Mitglied ernennen. Weitere wichtige Massnahme 2014 war der Erlass eines Reglements zur Regelung der bevorstehenden FIFA-Präsidentenwahl. Dieses bietet Gewähr für ein faires und transparentes Wahlverfahren, das auch gegen aussen so wahrgenommen wird, was angesichts seiner Bedeutung für die Zukunft der FIFA grundlegend ist. Darüber hinaus wurden und werden Revisionen in einzelnen WM-Bereichen veranlasst, damit sämtliche Gelder nachweislich gemäss geltenden Vorschriften verwendet und verbucht werden. Für uns ist es entscheidend, dass Gelder gewissenhaft verwendet werden. Dank solchen Prüfungen erhalten wir ein klares und umfassendes Bild über die FIFA-Ausgaben. Neben dem erfolgreichen Abschluss des Budgetzyklus 2011–2014 freue ich mich über die weiteren Fortschritte 2014 bei der Verbesserung der internen FIFA-Prozesse und -Standards. Ich bin überzeugt, dass wir im Bereich Good Governance auf dem richtigen Weg sind. Domenico Scala Vorsitzender der Audit- und Compliance-Kommission 11 KENNZAHLEN 2011–2014 02 Mit Siegeswillen und Optimismus startet die brasilianische Nationalmannschaft in den Wettkampf. Hier Superstar Neymar – der Sympathieträger des Landes – in voller Aktion im Spiel gegen Kamerun. ÜBERBLICK ERFOLGSRECHNUNG UND RESERVENENTWICKLUNG Dieses Kapitel gibt einen Überblick über die Jahreskennzahlen für die Geschäftsperiode 2011–2014 und zieht einen Vergleich zur vorangehenden Periode (2007–2010). Wichtigste Fakten der Geschäftsperiode 2011–2014: • Die FIFA Fussball-Weltmeisterschaft Brasilien 2014™ war aus sportlicher, organisatorischer und finanzieller Sicht ein Riesenerfolg. Bei einem Gesamtertrag von USD 5718 Millionen und einem Gesamtaufwand von USD 5380 Millionen verzeichnete die FIFA ein positives Vierjahresergebnis von USD 338 Millionen. • Dank höheren Einnahmen aus dem Rechteverkauf, insbesondere im Bereich Marketing und Fernsehen, konnte der Ertrag im Vergleich zur vorangehenden Vierjahresperiode markant gesteigert werden. Grund sind auch die Einnahmen aus den Ticketingrechten, die nicht wie früher dem jeweiligen lokalen Organisationskomitee, sondern der FIFA zuflossen. • Auch der Aufwand ist gegenüber der vorangehenden Vierjahresperiode gestiegen, dies in erster Linie aufgrund weltweit höherer Investitionen in Projekte zur Fussballförderung, Mehrkosten für die Organisation der FIFA Fussball-Weltmeisterschaft Brasilien 2014™ sowie zusätzlicher Aufgaben und Pflichten, die die FIFA als Weltfussballverband übernommen hat. Insgesamt wurden 72 % des Gesamtaufwands direkt in den Fussball investiert. • Dank systematischer Kostenkontrolle gelang es, die Kosten über die Vierjahresperiode im Griff zu haben. Die Kosten, die über dem Aufwandbudget lagen, sind auf Mehrausgaben für die Organisation der FIFA Fussball-Weltmeisterschaft Brasilien 2014™ und zusätzliche Investitionen in die Fussballförderung zurückzuführen, da die FIFA dank den guten Ergebnissen mehr Beiträge an ihre Mitglieder leisten konnte. • Die Reserven der FIFA wurden weiter gestärkt und beliefen sich per 31. Dezember 2014 auf USD 1523 Millionen. Dies entspricht dem Beschluss des FIFA-Kongresses, die Reserven in der Geschäftsperiode 2011–2014 nur moderat zu erhöhen. Die FIFA verfügt damit weiterhin über ein solides Reservenniveau. Ausreichende Reserven sind die Voraussetzung für die finanzielle Unabhängigkeit der FIFA und ihre Fähigkeit, auf unvorhergesehene Ereignisse zu reagieren. 14 02 KENNZAHLEN 2011–2014 ÜBERBLICK 14 ERFOLGSRECHNUNG 16 BIL ANZ 20 BUDGET VERGLEICH 22 ERFOLGSRECHNUNG 2007–2010 UND 2011–2014 (IN MUSD) 2096 1386 1291 882 ERTRAG 2007 957 2008 1070 1059 2009 2010 2011 Total 2007–2010: 4189 1166 2012 2013 2014 Total 2011–2014: 5718 1955 1314 833 AUFWAND 2007 773 2008 1089 1034 2010 2011 863 2009 Total 2007–2010: 3558 49 ERGEBNIS 2007 1077 184 196 2008 2009 2012 2013 2014 Total 2011–2014: 5380 202 36 2010 2011 Total 2007–2010: 631 89 72 2012 2013 141 2014 Total 2011–2014: 338 RESERVENENTWICKLUNG 2007–2014 (IN MUSD) 1280 1293 2010 2011 1378 1432 1523 1061 902 643 DEZEMBER 2007 2008 2009 2012 2013 2014 Aufgrund von Rundungen können sich im vorliegenden Finanzbericht bei Summenbildungen und bei der Berechnung von Prozentangaben geringfügige Abweichungen ergeben. 15 ERFOLGSRECHNUNG ERTRAG 2011–2014 Dieses Kapitel gibt einen Überblick über den Gesamtertrag der Geschäftsperiode 2011– 2014. Die detaillierte Jahresrechnung 2014 ist im Anhang auf den Seiten 86–137 zu finden. Gemäss Beschluss des FIFA-Kongresses 2011 in Zürich ist die renommierte internationale Buchprüfungsgesellschaft KPMG für die Prüfung der Abschlüsse für die Geschäftsperiode 2011–2014 verantwortlich. Die KPMG-Berichte sind dem Anhang auf den Seiten 138 und 146 zu entnehmen. Der Bericht der Audit- und Compliance-Kommission findet sich auf Seite 147. Der Gesamtertrag beläuft sich auf USD 5718 Millionen und umfasst Wettbewerbserträge, übrige betriebliche Erträge und Finanzertrag. Bei den Wettbewerbserträgen von USD 5137 Millionen entfallen USD 2484 Millionen auf den Verkauf von Fernsehrechten, wobei die FIFA Fussball-Weltmeisterschaft Brasilien 2014™ mit USD 2428 Millionen den Löwenanteil ausmacht. Den zweiten grossen Block bildet der Verkauf der Marketingrechte mit USD 1629 Millionen, wovon USD 1580 Millionen von der FIFA Fussball-Weltmeisterschaft™ stammen. Für die Hospitality-Rechte wurden USD 185 Millionen vereinnahmt, für Lizenzen USD 115 Millionen. Die restlichen Wettbe werbserträge beinhalten vor allem die Einnahmen aus dem Ticketing und der FIFA KlubWeltmeisterschaft, denen allerdings vergleichbare Kosten gegenüberstehen. Zu den übrigen betrieblichen Erträgen von USD 271 Millionen zählen vor allem die Einnahmen aus der Markenlizenzierung von USD 162 Millionen und dem FIFA-Qualitäts programm von USD 55 Millionen. Der Finanzertrag von USD 310 Millionen resultiert aus der konservativen Bewirtschaftung der Anlagen und umfasst insbesondere einen Zinsertrag von USD 43 Millionen, Ertrag aus Finanzanlagen von USD 34 Millionen und Fremdwährungsgewinne von USD 233 Millionen. 16 02 KENNZAHLEN 2011–2014 ÜBERBLICK 14 ERFOLGSRECHNUNG 16 BIL ANZ 20 BUDGET VERGLEICH 22 ERTRAG 2011–2014 (IN MUSD) ÜBRIGE BETRIEBLICHE ERTRÄGE (5 %) •Markenlizenzierung •FIFA-Qualitätsprogramm •Spielabgaben •Übrige (Miete, Filmrechte FIFA-Archiv) FINANZERTRAG (5 %) 162 55 13 41 •Fremdwährungsgewinne •Ertrag aus Finanzanlagen •Zinsertrag 233 34 43 Total310 Total271 100 % = USD 5718 Millionen WETTBEWERBSERTRÄGE (90 %) •Fernsehrechte – FIFA Fussball-Weltmeisterschaft 2014™ – Übrige FIFA-Wettbewerbe •Marketingrechte – FIFA Fussball-Weltmeisterschaft 2014™ – Übrige FIFA-Wettbewerbe •Hospitality-Rechte •Lizenzrechte •Übrige 2484 2428 56 1629 1580 49 185 115 724 Total5137 FIFAFIFA PARTNER 2011–2014 PARTNERS 17 ERFOLGSRECHNUNG AUFWAND 2011–2014 Der Gesamtaufwand beläuft sich auf USD 5380 Millionen und entfällt auf die Bereiche Wettbewerbsaufwand, Aufwand für Entwicklungsprojekte, übriger betrieblicher Aufwand, Fussballmanagement, Rechteverwertung und Finanzaufwand. Insgesamt wurden 72 % des Gesamtaufwands direkt in den Fussball investiert. Beim Wettbewerbsaufwand von USD 2817 Millionen entfallen USD 2224 Millionen auf die FIFA Fussball-Weltmeisterschaft Brasilien 2014™, vor allem für Teilnehmerbeiträge (USD 476 Millionen), Beiträge an das Organisationskomitee für die FIFA FussballWeltmeisterschaft Brasilien 2014 (USD 453 Millionen) und Kosten für die TV-Produktion (USD 370 Millionen). Weitere Einzelheiten zur Weltmeisterschaft sind Seite 36 zu entnehmen. Die 23 übrigen Wettbewerbe, die die FIFA in der Periode 2011–2014 veranstaltete, schlagen mit USD 505 Millionen zu Buche. Insgesamt USD 1052 Millionen oder 20 % des Gesamtaufwands investierte die FIFA in Entwicklungsprojekte wie das Programm Finanzielle Unterstützung (FAP) (USD 538 Mil lionen), einschliesslich einer ausserordentlichen FAP-Zahlung von insgesamt USD 261 Millionen an alle Mitgliedsverbände und Konföderationen dank dem finanziellen Erfolg der Geschäftsperiode 2011–2014 (siehe auch Seite 46), das Goal-Programm (USD 123 Millionen) sowie andere Entwicklungsprojekte (USD 391 Millionen). Der übrige betriebliche Aufwand von USD 861 Millionen beinhaltet hauptsächlich den Personalaufwand von USD 397 Millionen für den Vierjahreszyklus. Die durchschnittliche Anzahl Mitarbeiter im per 31. Dezember 2014 beendeten Geschäftsjahr betrug 474. Beim Fussballmanagement in Höhe von USD 232 Millionen schlagen die Organisation sämtlicher Kommissionen und Kongresse der FIFA mit USD 131 Millionen sowie rechtliche Angelegenheiten mit USD 101 Millionen zu Buche. Die Rechteverwertung von USD 84 Millionen umfasst die Erfüllung vertraglicher Verpflichtungen bezüglich Marketing-, TV- und Medienrechten sowie Lizenzierung. Der Finanzaufwand von USD 334 Millionen beinhaltet im Wesentlichen Fremdwährungs verluste, die teilweise durch die entsprechenden Gewinne wettgemacht wurden. 18 02 KENNZAHLEN 2011–2014 ÜBERBLICK 14 ERFOLGSRECHNUNG 16 BIL ANZ 20 BUDGET VERGLEICH 22 AUFWAND 2011–2014 (IN MUSD) FUSSBALLMANAGEMENT (4 %) •Kommissionen und Kongresse •Rechtliche Angelegenheiten RECHTEVERWERTUNG (2 %) 131 101 Total232 •Fernseh- und Medienrechte •Marketing •Lizenzierung 52 23 9 Total84 FINANZAUFWAND (6 %) •Fremdwährungsverluste •Zinsaufwand •Verlust aus Finanzanlagen 324 6 4 Total334 100 % = USD 5380 Millionen ÜBRIGER BETRIEBLICHER AUFWAND (16 %) •Personalaufwand •Kommunikation •Gebäude und Unterhalt •Steuern und Abgaben •A bschreibungen •Übriger (z. B. IT, Reisebüro, Logistik, Empfang) 72 % für FIFA-Wettbewerbe/ Entwicklungsprojekte 397 114 76 75 54 145 Total861 WETTBEWERBSAUFWAND (52 %) •FIFA Fussball-Weltmeisterschaft 2014™ •FIFA-Schutzprogramm für Klubs •Übrige FIFA-Wettbewerbe 2224 88 505 Total2817 AUFWAND FÜR ENTWICKLUNGSPROJEKTE (20 %) •Programm Finanzielle Unterstützung (FAP) – Mitgliedsverbände 214 •Ausserordentliche FAP-Zahlungen 261 •Goal-Programm123 •PERFORMANCE 65 •Programm Finanzielle Unterstützung (FAP) – Konföderationen 63 •Entwicklungsprogramm für Konföderationen 60 •Schiedsrichter-Unterstützungsprogramm (RAP) 40 •Football for Hope 40 •Andere Projekte (z. B. Ausbildung, Frauenfussball, Football for Health, 186 Solidaritätsprojekte) Total1052 19 BILANZ BILANZ UND RESERVENENTWICKLUNG Die FIFA weist per 31. Dezember 2014 eine Bilanzsumme von USD 2932 Millionen und Reserven von USD 1523 Millionen aus. Der Anstieg bei den Reserven ergibt sich aus dem Jahresergebnis von USD 141 Millionen und dem Effekt des sonstigen Ergebnisses von minus USD 50 Millionen. Die FIFA verfügt damit weiterhin über ein solides Reservenniveau. Die höheren Reserven sind dem finanziellen Erfolg der Geschäftsperiode 2011–2014 zu verdanken, insbesondere der planmässigen Durchführung der FIFA Fussball-Weltmeisterschaft Brasilien 2014™, der Realisierung der geplanten Einnahmen und dem wirksamen Management des Aufwandbudgets. Gemäss Art. 73 der FIFA-Statuten gilt: • Die Einnahmen und Ausgaben der FIFA sind, über die Geschäftsperiode gerechnet, ausgeglichen zu gestalten. • Mit der Bildung von Reserven ist die zukünftige Erfüllung der wichtigsten Aufgaben zu garantieren. Diese statutarischen Pflichten hat die FIFA für die Geschäftsperiode 2011–2014 erfüllt. Ausreichende Reserven sind für die FIFA von grosser strategischer Bedeutung, vor allem aufgrund der hohen wirtschaftlichen Abhängigkeit der FIFA von der FIFA Fussball-Weltmeisterschaft™ und der Tatsache, dass sich diese Grossveranstaltung kaum noch gegen Ausfall versichern lässt. Grundsätzlich kann die Höhe der erforderlichen Reserven nicht als absoluter Wert angegeben werden, sondern hängt von den Gesamtkosten der FIFA und den damit verbundenen operativen Risiken während einer Vierjahresperiode ab. Die derzeitigen Reserven betragen rund ein Drittel der Periodenkosten. Ausreichende Reserven sind die Voraussetzung für die finanzielle Unabhängigkeit der FIFA und ihre Fähigkeit, auf unvorhergesehene Ereignisse zu reagieren. 20 02 KENNZAHLEN 2011–2014 ÜBERBLICK 14 ERFOLGSRECHNUNG 16 BIL ANZ 20 BUDGET VERGLEICH 22 BILANZ PER 31. DEZEMBER 2014 (IN MUSD) Aktiven2932 Passiven2932 Umlaufvermögen2128 • Flüssige Mittel 1083 • Forderungen 181 • Finanzanlagen 677 • Übriges Umlaufvermögen 187 Kurzfristiges Fremdkapital • Kreditoren • Passive Rechnungsabgrenzung und Vorauszahlungen • Derivative Finanzverbindlichkeiten Langfristiges Fremdkapital 1314 66 1215 33 95 Reserven1523 Anlagevermögen804 • Sachanlagen 197 • Finanzanlagen 580 • Als Finanzinvestitionen gehaltene Immobilien27 RESERVENENTWICKLUNG (IN MUSD) Ergebnis 2014 Sonstiges Ergebnis 141 -50 1650 1500 91 1523 1432 1350 1200 1050 900 750 600 450 300 150 31. Dez. 2013 31. Dez. 2014 21 BUDGET VERGLEICH ERTRAGSANALYSE 2011–2014 Die Rechnungslegung der FIFA erfolgt gemäss den International Financial Reporting Standards (IFRS). Da sich IFRS aufgrund seiner vielen technischen Vorschriften und Regeln nicht für die Budgetierung und das tägliche Kostencontrolling eignet, werden die Budgets auf Cash-Basis erstellt und vom Kongress verabschiedet. Um einen Vergleich der effektiven Erträge mit dem Cash-Budget zu ermöglichen, ist eine Überleitung von IFRS notwendig. Hierzu werden vom Gesamtertrag nach IFRS diejenigen Erträge abgegrenzt, die nicht für einen Budgetvergleich herangezogen werden können. Die daraus resultierende Cash-in-Komponente wird dann mit dem Budget verglichen. Für einen Budgetvergleich sind vom Gesamtertrag der Geschäftsperiode 2011–2014 von USD 5718 Millionen insgesamt USD 484 Millionen nicht Cash-wirksame Posten abzugrenzen. Somit ergibt sich eine Cash-in-Komponente von USD 5234 Millionen. Die nicht Cash-wirksamen Posten beinhalten insbesondere Teile des Finanzertrags sowie die Erträge aus Sachleistungen, die im Cash-Budget nicht berücksichtigt wurden. Der FIFA-Kongress verabschiedete für die Geschäftsperiode 2011–2014 ein Ertragsbudget von USD 3800 Millionen. Dieses wurde um USD 1434 Millionen überschritten. Dieser Mehrertrag ist mehrheitlich auf zusätzliche Einnahmen aus dem Ticketing der FIFA FussballWeltmeisterschaft 2014™ und des FIFA Konföderationen-Pokals 2013 zurückzuführen, die auf Bruttobasis ausgewiesen wurden. Dank dem überaus erfolgreichen Verkauf der Fernseh-, Marketing- und Lizenzrechte für die FIFA Fussball-Weltmeisterschaft 2014™ konnten zudem weitere Verträge abgeschlossen werden, was die ungebremste Attraktivität des wichtigsten Wettbewerbs der FIFA belegt. 22 KENNZAHLEN 2011–2014 ÜBERBLICK 14 ERFOLGSRECHNUNG 16 BIL ANZ 20 02 BUDGET VERGLEICH 22 ERTRAG 2011–2014: AUFSCHLÜSSELUNG (IN MUSD) 6000 5718 484 5234 5000 4000 3000 2000 1000 Gesamtertrag Nicht Cash-wirksame Posten Cash-inKomponente ERTRAG 2011–2014: BUDGETVERGLEICH (IN MUSD) 6000 5234 1434 5000 4000 3800 3000 2000 1000 Cash-inKomponente Budget 2011–2014 (durch FIFA-Kongress genehmigt) Positive Abweichung (d. h. über Budget) 23 BUDGET VERGLEICH AUFWANDANALYSE 2011–2014 Der für die Ertragsanalyse beschriebene Grundsatz gilt auch für die Aufwandseite. Um einen Vergleich des effektiven Aufwands mit dem Cash-Budget zu ermöglichen, ist eine Überleitung von IFRS notwendig. Hierzu werden vom Gesamtaufwand nach IFRS diejenigen Aufwendungen abgegrenzt, die nicht für einen Budgetvergleich herangezogen werden können. Die daraus resultierende Cash-out-Komponente wird dann mit dem Budget verglichen. Für einen Budgetvergleich sind vom Gesamtaufwand der Geschäftsperiode 2011–2014 von USD 5380 Millionen insgesamt USD 984 Millionen nicht Cash-wirksame Posten abzugrenzen. Somit ergibt sich eine Cash-out-Komponente von USD 4396 Millionen. Die nicht Cash-wirksamen Posten beinhalten insbesondere Finanzaufwand, Sachleistungs transaktionen, Abschreibungen und Rechnungsabgrenzungen. Der FIFA-Kongress verabschiedete für die Geschäftsperiode 2011–2014 ein Aufwandbudget von USD 3700 Millionen. Dieses wurde um USD 696 Millionen überschritten. Grund sind insbesondere zusätzliche Entwicklungsinvestitionen während der Vierjahresperiode sowie Mehrkosten für die FIFA Fussball-Weltmeisterschaft Brasilien 2014™ (weitere Angaben zu den Ausgaben für die FIFA Fussball-Weltmeisterschaft™ siehe Seite 37). 24 KENNZAHLEN 2011–2014 ÜBERBLICK 14 ERFOLGSRECHNUNG 16 BIL ANZ 20 02 BUDGET VERGLEICH 22 AUFWAND 2011–2014: AUFSCHLÜSSELUNG (IN MUSD) 6000 5380 984 5000 4396 4000 3000 2000 1000 Gesamtaufwand Nicht Cash-wirksame Posten Cash-outKomponente AUFWAND 2011–2014: BUDGETVERGLEICH (IN MUSD) 6000 5000 4396 4000 696 3700 3000 2000 1000 Cash-out Komponente Budget 2011–2014 (durch FIFA-Kongress genehmigt) Negative Abweichung (d. h. über Budget) 25 KENNZAHLEN 2014 03 Schon in der Gruppenphase beweisen die Mannschaften höchstes Niveau. Im Gruppenspiel Griechenland – Elfenbeinküste zeigt Didier Drogba im Duell mit Sokratis Papastathopoulos seine Angreiferqualitäten. Dennoch siegt Griechenland am Ende dank einem Elfmeter 2:1. ERFOLGSRECHNUNG ERFOLGSRECHNUNG 2014 Dieses Kapitel gibt einen Überblick über die Erfolgsrechnung 2014. Die detaillierte Jahresrechnung ist auf den Seiten 86–137 zu finden. Die FIFA hat das Jahr 2014 mit einem Nettoergebnis von USD 141 Millionen abgeschlossen. Der Ertrag beläuft sich auf USD 2096 Millionen, der Aufwand auf USD 1955 Millionen. Die Verbuchung des Ertrags und des Aufwands der übrigen FIFA-Wettbewerbe erfolgt zum Zeitpunkt des jeweiligen Wettbewerbs. Die FIFA-Wettbewerbe, insbesondere die FIFA Fussball-Weltmeisterschaft Brasilien 2014™, wirkten sich massgeblich auf den Ertrag und den Aufwand im Geschäftsjahr 2014 aus. Der Ertrag setzt sich aus Wettbewerbserträgen von USD 1910 Millionen, übrigen betrieblichen Erträgen von USD 78 Millionen und einem Finanzertrag von USD 108 Millionen zusammen. Der Aufwand umfasst die folgenden Posten: Wettbewerbsaufwand von USD 902 Millionen, Aufwand für Entwicklungsprojekte von USD 509 Millionen, Fussballmanagement von USD 67 Millionen, Rechteverwertung von USD 35 Millionen, übriger betrieblicher Aufwand von USD 285 Millionen und Finanzaufwand von USD 157 Millionen. Insgesamt wurden 72 % des Gesamtaufwands direkt in den Fussball investiert. 28 KENNZAHLEN 2014 ERFOLGSRECHNUNG 28 03 ERFOLGSRECHNUNG 2014 (IN MUSD) 2500 2096 1955 2000 1500 1000 500 141 Ertrag Aufwand Ergebnis ERFOLGSRECHNUNG 2014 (IN MUSD) Ertrag2096 Wettbewerbserträge1910 Übrige betriebliche Erträge 78 Finanzertrag108 Aufwand1955 Wettbewerbsaufwand902 Aufwand für Entwicklungsprojekte 509 Fussballmanagement67 Rechteverwertung35 Übriger betrieblicher Aufwand* 285 Finanzaufwand157 Ergebnis141 * einschliesslich Personalaufwand und Abschreibungen, Steuern und Abgaben (in der konsolidierten Gesamtergebnisrechnung auf Seite 88 separat ausgewiesen) 29 PERIODE 2015–2018 04 Herrliches Wetter, bunt gefüllte Ränge und grandiose Spiele machen die gesamte FIFA Fussball-Weltmeisterschaft™ zu einem vollen Erfolg. Im Estádio Nacional in Brasília sichert sich Argentinien gegen Belgien mit einem 1:0 den Einzug ins Halbfinale. DETAILLIERTES BUDGET FÜR 2016 ERTRAG UND INVESTITIONEN 2016 Das detaillierte Budget für 2016 wurde von der Finanzkommission und dem Exekutivkomitee der FIFA genehmigt und muss nun noch vom FIFA-Kongress 2015 verabschiedet werden. Das detaillierte Budget für 2016 basiert auf dem Vierjahresbudget 2015–2018 und berücksichtigt die erwartete Verteilung der Erträge und Investitionen während der Vierjahresperiode 2015–2018. 32 04 PERIODE 2015–2018 DETAILLIERTES BUDGET FÜR 2016 32 BUDGET 2016: ERTRAG (IN MUSD) 822 800 Marketingrechte 600 388 400 Fernsehrechte 200 434 Ertrag 2016 BUDGET 2016: INVESTITIONEN (IN MUSD) Entwicklungsprojekte220 •FAP – Mitgliedsverbände 55 •FAP – Konföderationen 33 •Goal-Programm und Infrastruktur 58 •Technische Entwicklung (z. B. Jugend, 21 Frauen, Beach-Soccer, Futsal, Kinderfussball) •Spezialprojekte (Solidaritätsfonds und 13 Entwicklungsleistungen) •Schiedsrichter-Unterstützungs-10 programm (RAP) •PERFORMANCE8 •Medizin und Wissenschaft (z. B. Football for 7 Health, Doping, medizinische Konferenz) •Bildung (z. B. CIES, 5 Internationalisierung, ETH) •Football for Hope 5 •Mitgliedsverbände (z. B. Governance, 4 Extranet, Ligen und Klubs) •Sonstiges (z. B. internationale Spiele, 1 EU-Belange) Rechteverwertung18 •Fernseh- und Medienrechte 13 •Lizenzierung3 •Marketingrechte2 Fussballmanagement65 •Jährlicher FIFA-Kongress und Kommissionen36 •Transfer Matching System (TMS) 11 •Early Warning System 6 •Interpol2 •Rechtsorgane2 •Sonstiges (z. B. CAS, FIFA-Marke, Sicherheit) 8 800 815 220 600 185 400 200 107 18 220 65 Investitionen 2016 FIFA Fussball-Weltmeisterschaft 2018™ 185 •Lokale Organisation 62 •FIFA-Schutzprogramm für Klubs 30 •TV-Produktion28 •Ticketing und IT-Betrieb 23 •WM-Versicherung8 •Wettbewerbsmanagement (z. B. Vorrunde) 6 •Finanzielle Plattform 2 •Lokale Geschäftsstelle 2 •Sonstiges (z. B. Medien, neue Medien, 24 Inspektionen, Marketing, TV) Übrige FIFA-Wettbewerbe •FIFA Klub-Weltmeisterschaft •FIFA U-20-Frauen-Weltmeisterschaft •FIFA U-17-Frauen-Weltmeisterschaft •Olympische Fussballturniere Rio 2016 •FIFA Futsal-Weltmeisterschaft •Vorbereitung FIFA Fussball- Weltmeisterschaft 2022™ •Sonstige (z. B. FIFA Ballon d’Or, FIFA Interactive World Cup, Blue Stars/FIFA Youth Cup) 107 23 16 15 14 13 2 24 Betrieb und Dienste 220 •Personal (z. B. Personalkosten, interne 101 Veranstaltungen, Rekrutierung) •Gebäude und Unterhalt 31 (inkl. FIFA-Weltfussballmuseum) •Kommunikation29 •Informationstechnologie 13 (z. B. Hardware, Software) •Generalsekretariat (z. B. Uniformen, 4 Projektmanagement, Protokoll) •Sonstiges (z. B. Logistik, Produktion, 42 Empfang, Reisebüro, Steuern, Versicherung, Finanzen) 33 AUSGEWÄHLTE THEMEN 05 Mittendrin in einer der vielen actionreichen Szenen dieser FIFA FussballWeltmeisterschaft™: Lionel Messi im Zweikampf mit Ron Vlaar während des Halbfinales Niederlande – Argentinien. FIFA FUSSBALL-WELTMEISTERSCHAFT BRASILIEN 2014™ FINANZIELLER ÜBERBLICK Die FIFA Fussball-Weltmeisterschaft Brasilien 2014™ war ein enormer Erfolg, was sich auch im Finanzergebnis zeigt. Die vorliegenden Zahlen beziehen sich auf die FIFA-Erfolgsrechnung für die gesamte Geschäftsperiode 2011–2014. Finanzielle Angaben zum Organisationskomitee für die FIFA Fussball-Weltmeisterschaft Brasilien 2014 (LOC 2014) sind Seite 38 zu entnehmen. Mit der FIFA Fussball-Weltmeisterschaft 2014™ erzielte die FIFA einen Gesamtertrag von USD 4826 Millionen. Demgegenüber steht ein Gesamtaufwand von USD 2224 Millionen. Der Ertrag für den Zyklus der FIFA Fussball-Weltmeisterschaft 2014™ umfasst insbeson dere Einnahmen aus dem Rechteverkauf: USD 2428 Millionen für Fernsehrechte, USD 1580 Millionen für Marketingrechte, USD 527 Millionen für Ticketing, USD 184 Millionen für Hospitality-Rechte und USD 107 Millionen für Lizenzrechte. Der Aufwand beinhaltet einen Beitrag an das Organisationskomitee von USD 453 Millio nen, das Preisgeld von USD 358 Millionen, Kosten für die Vorbereitung von USD 48 Millionen sowie Unterkunft und Reise der teilnehmenden Mitgliedsverbände von USD 42 Millionen, die Gewinnbeteiligung für Klubs von USD 70 Millionen, einen Beitrag an den 2014 FIFA World Cup™ Legacy Fund (Nachhaltigkeitsprogramm der FIFA Fussball-Weltmeisterschaft 2014™) von USD 100 Millionen sowie Kosten für die TV-Produktion von USD 370 Millionen und für den Ticketingbetrieb, die IT-Lösung und Hospitality von USD 157 Millionen. Für die FIFA Fussball-Weltmeisterschaft Brasilien 2014™ wurde ein Aufwandbudget in Höhe von USD 1385 Millionen bewilligt. Die Gesamtkosten beliefen sich auf USD 2224 Millionen und beinhalten nicht Cash-wirksame Posten (z. B. Sachleistungs transaktionen und Rechnungsabgrenzungen) von USD 365 Millionen. Die Cash-wirksamen Kosten betragen damit USD 1859 Millionen und liegen um USD 474 Millionen über dem Cash-Budget. Grund sind in erster Linie der Beitrag an den 2014 FIFA World Cup™ Legacy Fund, Mehrkosten bei der TV-Produktion, die Erhöhung des Preisgeldes und der Vorbereitungsbeiträge sowie zusätzliche Mittel für das LOC 2014. 36 AUSGEWÄHLTE THEMEN FIFA FUSSBALL-WELTMEISTERSCHAF T BR ASILIEN 2014™ 36 DAS SPIEL ENT WICKELN 46 VERMÖGENSVERWALTUNGSBERICHT 50 05 FIFA FUSSBALL-WELTMEISTERSCHAFT 2014™: ERTRAG (IN MUSD) Ertrag 2011–2014 Fernsehrechte Marketingrechte Ticketing Hospitality-Rechte Lizenzrechte 4826 2428 1580 527 184 107 FIFA FUSSBALL-WELTMEISTERSCHAFT 2014™: AUFWAND (IN MUSD) Aufwand 2011–2014 2224 Beiträge an das Organisationskomitee 453 TV-Produktion 370 Preisgeld 358 Ticketing, IT-Lösung und Hospitality 157 2014 FIFA World Cup™ Legacy Fund 100 Sachleistungen 95 Gewinnbeteiligung für Klubs 70 Beitrag an die Vorbereitungskosten der teilnehmenden 48 Mitgliedsverbände Marketingkosten 46 Unterkunft und Reise der Teams 42 Rechtliche Angelegenheiten und Finanzen 36 Versicherung 28 Vorrunde20 FIFA Fan Fest™ 18 Schiedsrichterwesen14 Sonstiges (z. B. Torlinientechnologie, digitale Medien, Medien) 369 Preisgeld Weltmeister 35 2. Rang 25 3. Rang 22 4. Rang 20 5.–8. Rang (je) 14 9.–16. Rang (je) 9 17.–32. Rang (je) 8 Total 358 37 FIFA FUSSBALL-WELTMEISTERSCHAFT BRASILIEN 2014™ LOKALES ORGANISATIONSKOMITEE Das Organisationskomitee für die FIFA Fussball-Weltmeisterschaft Brasilien 2014 (LOC 2014) wurde mit dem gesamten lokalen Betrieb der FIFA Fussball-Weltmeisterschaft Brasilien 2014™ betraut und vollständig von der FIFA finanziert. Das bewilligte Schlussbudget des LOC 2014 betrug USD 478 Millionen. Dank Fremdwährungsschwankungen, Kosteneinsparungen und Aufgabenverlagerungen zwischen der FIFA und dem LOC 2014 belief sich der tatsächliche Aufwand des LOC 2014 aber nur auf USD 453 Millionen.* Grösste Aufwandposten waren die beiden Hauptveranstaltungen – FIFA FussballWeltmeisterschaft™ und FIFA Konföderationen-Pokal – mit 47 % bzw. 12 % der Gesamt ausgaben von USD 453 Millionen. Die Vor- und Endrundenauslosungen schlugen mit weniger als 1 % bzw. 2 % der Gesamtausgaben zu Buche, während die Auslagen für Fest- und Temporärangestellte 23 % ausmachten. Der übrige Wettbewerbsaufwand bildete schliesslich die restlichen 15 %. Aufgeschlüsselt nach Betriebsbereich entfallen USD 102 Millionen (23 %) auf das Personal, USD 64 Millionen (14 %) auf den Transport, USD 48 Millionen (10 %) auf LOC-2014-Büros sowie USD 45 Millionen (10 %) auf die Sicherheit. Weitere grosse Posten waren Rahmen veranstaltungen (USD 39 Millionen, 9 %), Stadionbetrieb (USD 33 Millionen, 7 %), IT und Telekommunikation (USD 27 Millionen, 6 %), Medizin (USD 17 Millionen, 4 %), Hospitality und Protokoll (USD 14 Millionen, 3 %) sowie Spiel- und Trainingsanlagen (USD 14 Millionen, 3 %). Die restlichen USD 50 Millionen (11 %) verteilen sich u. a. auf Marketing und Werbung, Medien und Übertragung, Versicherung sowie Catering. Neben den WM-Betriebskosten finanzierte die FIFA auch einen namhaften Betrag von USD 100 Millionen für den 2014 FIFA World Cup™ Legacy Fund (Nachhaltigkeitsprogramm der FIFA Fussball-Weltmeisterschaft 2014™) (siehe S. 42). * G emäss brasilianischem Recht ist in den nächsten fünf bis acht Jahren mit keiner Auflösung des LOC 2014 zu rechnen. Die Zahlen auf der nächsten Seite sind deshalb provisorisch und basieren auf einer angemessenen Schätzung der Auflösungskosten. Die Rechnung 2014 ist noch Gegenstand einer Revision. 38 AUSGEWÄHLTE THEMEN FIFA FUSSBALL-WELTMEISTERSCHAF T BR ASILIEN 2014™ 36 DAS SPIEL ENT WICKELN 46 VERMÖGENSVERWALTUNGSBERICHT 50 05 LOC 2014: AUFWAND NACH VERANSTALTUNG 100 % = USD 453 Millionen Übriger Wettbewerbsaufwand 15 % Personalaufwand 47 % 23 % FIFA Fussball-Weltmeisterschaft 2014™ 3% 12 % Vor- und Endrundenauslosung FIFA Konföderationen-Pokal LOC 2014: AUFWAND NACH BETRIEBSBEREICH 100 % = USD 453 Millionen Personal Sonstiges (z. B. Marketing und Werbung, Medien und Übertragung, Versicherung sowie Catering) Spiel- und Trainingsanlagen 23 % 11 % 3% Hospitality und Protokoll 3% Medizin 4% IT und Telekommunikation 14 % Transport 6% 10 % LOC-2014-Büros 7% Stadionbetrieb 9% Rahmenveranstaltungen 10 % Sicherheit 39 FIFA FUSSBALL-WELTMEISTERSCHAFT BRASILIEN 2014™ TICKETING Der Run auf die FIFA Fussball-Weltmeisterschaft 2014™ war beispiellos. Über 11 000 000 Tickets wurden bestellt und 3 144 613 Karten verkauft (99,2 % aller Kaufkarten). Gross war damit auch der Andrang bei den Spielen, die im Schnitt zu 98,3 % ausverkauft waren, womit Brasilien 2014 zu den erfolgreichsten Weltmeisterschaften der letzten Jahre zählt. Allein im öffentlichen Verkauf wurden über 2,1 Millionen Tickets (69 %) abgesetzt – zu zwei Drittel an Einwohner Brasiliens. 10 % aller Karten gingen an die Fans und Anspruchsgruppen der 32 teilnehmenden Mitgliedsverbände, 9 % an Inhaber von Hospitality-Tickets und 7 % an Geschäftspartner. Gemäss brasilianischem Gesetz profitierten bestimmte brasilianische Kundengruppen (ältere Personen, Studenten und Empfänger des sozialen Wohlfahrtsprogramms Bolsa Familia) von Preisnachlässen und konnten so mehr als 307 000 Tickets zum halben Preis beziehen. Wie schon in Südafrika gab es für Einheimische eine eigene Kategorie 4, in der Tickets für Gruppenspiele bereits ab BRL 60 (ca. USD 30) erhältlich waren. Die FIFA ging weit über ihre Pflicht zu einem Mindestkontingent von 300 000 Karten für die Kategorie 4 hinaus und verkaufte für alle 64 Spiele 491 408 Tickets (16 %) an einheimische Fans. Zur Unterstützung eines staatlichen Programms für Bolsa-Familia-Schüler und lokale Fans stellte die FIFA zudem 50 000 Freikarten für Spiele der FIFA Fussball-Weltmeisterschaft Brasilien 2014™ bereit. Gleich viele Karten gingen ferner ebenfalls kostenlos an die Bauarbeiter der zwölf WM-Stadien. Angesichts der Bedeutung und Tragweite des Kartenverkaufs nahm Ernst & Young eine umfassende Buchprüfung vor, die folgende Punkte beinhaltete: 1. Berichterstattung über den Kartenverkauf, 2. internes Kontrollsystem und 3. Einhaltung der FIFA-Ticketingrichtlinien. Gemäss Ernst & Young wurden dabei weder negative Sachverhalte noch Verstösse festgestellt. 40 AUSGEWÄHLTE THEMEN FIFA FUSSBALL-WELTMEISTERSCHAF T BR ASILIEN 2014™ 36 DAS SPIEL ENT WICKELN 46 VERMÖGENSVERWALTUNGSBERICHT 50 05 KARTENVERKAUF NACH KATEGORIE 100 % = 3 144 613 Logen/Business-Seats und Plätze für Personen mit Behinderungen 6% Kategorie 4 16 % 35 % Kategorie 3 Kategorie 1 22 % 21 % Kategorie 2 KARTENVERKAUF NACH KUNDENGRUPPE 100 % = 3 144 613 Andere (z. B. FIFA-Fussballgemeinde, TV) 5% Geschäftspartner 7% 69 % Hospitality Teilnehmende Mitgliedsverbände 9% Öffentlicher Verkauf 10 % 41 FIFA FUSSBALL-WELTMEISTERSCHAFT BRASILIEN 2014™ 2014 FIFA WORLD CUP™ LEGACY FUND Zur Förderung des Fussballs im Gastgeberland der FIFA Fussball-Weltmeisterschaft 2014™ hat die FIFA den 2014 FIFA World Cup™ Legacy Fund gegründet. Dank diesem mit USD 100 Millionen dotierten Fonds wird Brasilien noch auf Jahre hinaus vom Turnier profitieren. Der Fonds soll der Gesellschaft und dem Fussball im ganzen Land zugute kommen. Unterstützt werden Infrastrukturprojekte (60 %) in Städten in den 15 Bundesstaaten, in denen keine Spiele der WM 2014 stattfanden. Je 15 % der Mittel fliessen in die Jugend- und Frauenfussballförderung, 4 % in die medizinische Prävention und Gesundheitsprojekte sowie 4 % in Sozialprogramme für bedürftige Gemeinden, wobei Projekte in allen 27 Bundesstaaten zum Zug kommen. Mit den restlichen 2 % werden allgemeine Administrations-, Verwaltungs- und Kontrollkosten gedeckt. Das erste Fondsprojekt war der Bau von vier Fussballplätzen und Umkleidekabinen auf der CEJU-Trainingsanlage des Fussballverbands von Paraense in Belém. Rund USD 2,6 Millionen wurden in das Projekt investiert, das im April 2015 fertiggestellt werden sollte. Ebenfalls bereits bewilligt wurden Beiträge von USD 800 000 an Bola Para Frente sowie von USD 600 000 für ein „Football for Health“-Projekt. Für die Verwaltung des 2014 FIFA World Cup™ Legacy Fund gelten die Bestimmungen und Bedingungen der entsprechenden Rahmenvereinbarung, die FIFA-Generalsekretär Jérôme Valcke und Marco Polo del Nero, Präsident des brasilianischen Fussballverbands (CBF), im Dezember 2014 unterzeichneten, sowie das Allgemeine Reglement für FIFAEntwicklungsprogramme. Sämtliche Projekte und Initiativen werden vom CBF in Absprache mit der FIFA realisiert. Rechenschaft geben u. a. ein jährlicher Tätigkeitsbericht, eine Buchprüfung der verwendeten Mittel sowie regelmässige Informationen auf der CBF-Website. Die vom Fonds unterstützten Projekte sind Teil verschiedener Nachhaltigkeitsinitiativen, die die FIFA im Rahmen der FIFA Fussball-Weltmeisterschaft 2014™ lanciert hat. 1.Start des Fussball-Nachhaltigkeitsprojekts der FIFA Fussball-Weltmeisterschaft 2014™ am 6. Juli 2014 auf der CEJU-Trainingsanlage in Belém (Brasilien). 2. Bauarbeiten an einem Kunstrasenfeld in Belém (Brasilien). 42 AUSGEWÄHLTE THEMEN FIFA FUSSBALL-WELTMEISTERSCHAF T BR ASILIEN 2014™ 36 DAS SPIEL ENT WICKELN 46 VERMÖGENSVERWALTUNGSBERICHT 50 05 1 2 43 FIFA FUSSBALL-WELTMEISTERSCHAFT BRASILIEN 2014™ FIFA-SCHUTZPROGRAMM FÜR KLUBS Im Mai 2012 bewilligte der 62. FIFA-Kongress in Budapest im Namen der Mitgliedsverbände das FIFA-Schutzprogramm für Klubs. Im Rahmen des Programms werden Klubs entschädigt, wenn ihre Spieler verletzt werden, während sie bei Spielen, die im internationalen Spielkalender aufgeführt sind, mit der A-Verbandsmannschaft der Männer im Einsatz stehen. Nach dem Abschluss des Programms für den Zeitraum vom 1. September 2012 bis 31. Dezember 2014 kann Folgendes festgestellt werden: • Über die gesamte Laufzeit des Programms wurden 129 Fälle gemeldet und abgewickelt. • 79 Fälle (61 %) sind auf Spieler zurückzuführen, die für ein Nationalteam aus der UEFARegion aufgeboten waren, 20 Fälle (16 %) betrafen die CONMEBOL-Region. • In 114 Fällen (88 %) waren die Spieler bei einem Klub aus der UEFA-Region unter Vertrag, in 8 Fällen (6 %) bei einem Klub aus der CONCACAF-Region. • Gesamthaft wurden bisher rund EUR 39 Millionen für Entschädigungen an die Klubs ausbezahlt (inklusive der erwarteten Zahlungen bis zur Wiedereinsatzfähigkeit der verletzten Spieler). • EUR 30,2 Millionen (77 %) wurden für Spieler gezahlt, die für ein Nationalteam aus der UEFA-Region aufgeboten waren, EUR 5,1 Millionen (13 %) für solche aus der CONMEBOLRegion. • EUR 38,6 Millionen (98 %) wurden für Spieler gezahlt, die bei einem Klub aus der UEFARegion unter Vertrag waren. Das FIFA-Schutzprogramm für Klubs wurde von den Klubs und Verbänden also in grossem Masse in Anspruch genommen und hat die jeweiligen Klubs entsprechend finanziell entlastet. Dank dem grossen Erfolg des Programms hat das FIFA-Exekutivkomitee die Verlängerung für die Periode vom 1. Januar 2015 bis 31. Dezember 2018 beschlossen. Neu sind auch die A-Nationalteams der Frauen abgedeckt, wenn sich Spielerinnen während Spielen verletzen, die im internationalen Spielkalender aufgeführt sind. Der Deckungsinhalt des Programms bleibt unverändert. 44 05 AUSGEWÄHLTE THEMEN FIFA FUSSBALL-WELTMEISTERSCHAF T BR ASILIEN 2014™ 36 DAS SPIEL ENT WICKELN 46 VERMÖGENSVERWALTUNGSBERICHT 50 ÜBERSICHT ÜBER DIE BEZÜGE (IN MILLIONEN EURO) TOTAL BEZÜGE NACH KONFÖDER ATIONSZUGEHÖRIGKEIT DES VERBANDS DES SPIELERS TOTAL 39,4 UEFA 30,2 CONMEBOL 5,1 CONCACAF 2,5 CAF 1,5 AFC 0,1 OFC 0,0 VERBÄNDE MIT DEN GRÖSSTEN BEZÜGEN NACH VERBANDSZUGEHÖRIGKEIT DES SPIELERS Deutschland 4,2 Niederlande 3,7 Italien 3,5 England 3,3 Frankreich 2,6 TOTAL BEZÜGE NACH KONFÖDER ATIONSZUGEHÖRIGKEIT DES KLUBS TOTAL 39,4 UEFA 38,6 CONMEBOL 0,0 CONCACAF 0,6 CAF 0,1 AFC 0,1 OFC 0,0 VERBÄNDE MIT DEN GRÖSSTEN BEZÜGEN NACH VERBANDSZUGEHÖRIGKEIT DES KLUBS England 13,2 Spanien 7,9 Italien 4,9 Deutschland 4,3 Frankreich 3,6 ÜBERSICHT ÜBER DIE ANZAHL FÄLLE NACH VERBANDSZUGEHÖRIGKEIT DES SPIELERS Deutschland Italien England, Schweiz Belgien, Chile, Niederlande, Republik Korea, Uruguay Brasilien, Bulgarien, Frankreich, Guatemala, Paraguay, Peru, Polen, Spanien, Tschechische Republik, USA Argentinien, Armenien, Belarus, Dänemark, Ghana, Israel, Mexiko, Nordirland, Republik Irland, Portugal, Südafrika Ägypten, Australien, Costa Rica, DR Kongo, EJR Mazedonien, Elfenbeinküste, Estland, Georgien, Griechenland, Honduras, Jamaika, Japan, Kanada, Kap Verde, Kolumbien, Kroatien, Liberia, Marokko, Nigeria, Norwegen, Panama, Rumänien, Schottland, Schweden, Slowakei, Team Grossbritannien, Türkei, Ungarn, Wales Total: NACH VERBANDSZUGEHÖRIGKEIT DES KLUBS England Deutschland Italien Spanien Frankreich, Niederlande Schweiz Belgien, Mexiko, Russland, USA Belarus, Dänemark, Guatemala, Israel, Republik Korea, Türkei Albanien, Bulgarien, Chile, Griechenland, Japan, Marokko, Peru, Polen, Portugal, Schottland, Schweden, Südafrika, Ungarn Total: Anzahl Fälle pro Verband 11 7 5 4 Total Fälle 11 7 10 20 3 30 2 22 1 29 129 Anzahl Fälle pro Verband 27 17 16 14 7 4 3 2 Total Fälle 27 17 16 14 14 4 12 12 1 13 129 45 DAS SPIEL ENT WICKELN ENTWICKLUNGSARBEIT 2011–2014 Auch wenn die FIFA Fussball-Weltmeisterschaft™ das Jahr 2014 dominierte, setzte die FIFA ihre Strategie zur Entwicklung des Fussballs für alle und überall auf der Welt unvermindert fort, sei es durch finanzielle Unterstützung, den Bau von Infrastruktur und Fussballanlagen, Beratung, Bildung oder die Abgabe von Sportausrüstung. Im Zyklus 2011–2014 wurde die Rekordsumme von über USD 1052 Millionen in die Fussballentwicklung inves tiert. USD 214 Millionen entfielen dabei auf das Programm Finanzielle Unterstützung (FAP), das noch immer eines der wichtigsten FIFA-Programme ist und allen Mitgliedsverbänden rund um die Welt bei der Finanzierung von Entwicklungsprojekten, Fussballprogrammen oder schlicht bei ihrer täglichen Arbeit hilft. Die sechs Konföderationen erhielten im selben Zeitraum Beiträge von USD 123 Millionen, die in verschiedenste Bereiche wie Wettbewerbe flossen. Dank dem finanziellen Erfolg des Zyklus 2011–2014 erhielten alle Mitgliedsverbände und Konföderationen eine ausserordentliche FAP-Zahlung von je USD 1 050 000 bzw. USD 7 Millionen, womit insgesamt USD 261 450 000 für die Fussballentwicklung vor Ort oder die Teilnahme an FIFA-Wettbewerben verwendet wurden. Über das Goal-Programm wurden im Zyklus 2011–2014 200 Projekte finanziert (mit je USD 500 000). Seit Beginn des Programms 1999 wurden damit bereits 700 Projekte in 205 Mitgliedsverbänden unterstützt. Die Verbände haben davon enorm profitiert, sei es bei der Infrastruktur, technologischen Entwicklung, Administration, Jugend- und Frauenwettbewerben oder bei der Professionalisierung des Fussballs. Ein Eckpfeiler der FIFAEntwicklungsarbeit sind nach wie vor auch die Bildungs- und Schulungsangebote. Von 2011 bis 2014 wurden über 2000 Kurse und Seminare zu verschiedenen Themen wie Trainer- und Schiedsrichterwesen, Frauen-, Kinderfussball, Futsal, Beach-Soccer oder Administration veranstaltet. 1. MONTSERRAT: Junioren beim Training auf einem von der FIFA finanzierten Spielfeld. 2. GRÖNLAND: Die Kleinsten beim Training auf einem von der FIFA finanzierten Fussballplatz. 3. KANADA: „LIVE YOUR GOALS“-Festival in Edmonton. 4. BHUTAN: FIFA-Entwicklungsprojekt. 46 AUSGEWÄHLTE THEMEN FIFA FUSSBALL-WELTMEISTERSCHAF T BR ASILIEN 2014™ 36 DAS SPIEL ENT WICKELN 46 VERMÖGENSVERWALTUNGSBERICHT 50 05 2 1 3 4 47 Zudem wurden in den letzten Jahren mehrere wichtige Veranstaltungen rund um die FIFA-Reformen, Finanzverwaltung und die neuen Entwicklungsreglemente durchgeführt (z. B. Führungs- und Managementseminare bei den 209 Mitgliedsverbänden und Beratung bei der Überarbeitung ihrer Statuten). Im Zyklus 2011–2014 wurden angesichts der Bedürfnisse der Mitgliedsverbände auch neue Programme lanciert, etwa das MV-Extranet (Informationsplattform für Mitgliedsverbände), PERFORMANCE (Fussballmanagementprogramm), das Challenger-Programm (massgeschneidertes Unterstützungsprogramm für die ärmsten Mitgliedsverbände), das FIFA-WinWin-Programm (Programm zur Steigerung der Einnahmen bei Mitgliedsverbänden) und Connect (System zur weltweiten Registrierung aller Fussballanspruchsgruppen mit unverkennbarer ID). 48 05 AUSGEWÄHLTE THEMEN FIFA FUSSBALL-WELTMEISTERSCHAF T BR ASILIEN 2014™ 36 DAS SPIEL ENT WICKELN 46 VERMÖGENSVERWALTUNGSBERICHT 50 AUFWAND FÜR ENTWICKLUNGSPROJEKTE 2011–2014 (IN MUSD) FAP – Mitgliedsverbände (inkl. Buchprüfungen und Ausbildung) Ausserordentliche FAP-Zahlungen an Mitgliedsverbände und Konföderationen FAP – Konföderationen Beiträge an Konföderationen Goal-Programm PERFORMANCE Football for Hope Schiedsrichter-Unterstützungsprogramm (RAP) Ausbildung Solidaritätsprojekte Challenger-Programm Football for Health (F-MARC) Frauenfussball Andere Projekte Total 214 261 63 60 123 65 40 40 21 19 16 16 13 101 1052 AUFWAND FÜR ENTWICKLUNGSPROJEKTE 1995–2014 (IN MUSD) Faktor 75 1052 1000 261* 794 800 144* 600 437 380 400 791 650 200 14 1995–1998 1999–2002 2003–2006 2007–2010 2011–2014 * Ausserordentliche FAP-Zahlungen 49 VERMÖGENSVERWALTUNGSBERICHT SOLIDES ERGEBNIS ERZIELT Das übergeordnete, langfristige Ziel der Vermögensanlage besteht in der realen Werterhaltung der Vermögenswerte der FIFA und nicht im Versuch der Maximierung der Rendite (unter Inkaufnahme der damit verbundenen Risiken und Schwankungen). Gemäss Anlagereglement der FIFA muss die Rendite im Hinblick auf das eingegangene Risiko marktgerecht sein. Das Anlageportfolio gliedert sich in einen Liquiditätsteil (unterjährige Anlagen) und einen Anleihenteil (überjährige Anlagen). Die Aufteilung in Liquidität und Anleihen wird primär durch den Liquiditätsbedarf und sekundär durch die Renditeperspektiven der im Quartalsintervall aufdatierten Durations- und Kreditratingstrategie gesteuert. Diese Vorgaben setzt das geltende Anlagereglement der FIFA. Das Jahr 2014 hielt für Marktteilnehmer einiges bereit: • Die Zinsen sanken insbesondere im USD-Markt entgegen den Erwartungen. Die 10-jährigen US-Staatsanleihen fielen von 3 % zu Beginn des Jahres auf 2,18 % zum Ende des Jahres. Zwar gibt es Anzeichen, dass mindestens die kurzfristigen Zinsen vom tiefen Niveau der Jahre seit der Finanzkrise wieder auf ein für Anleger erträglicheres Mass zurückkommen, jedoch ist nicht mit stark steigenden Anlagezinsen zu rechnen. • Im Bereich Währungen kann rückblickend die Wiedererstarkung des USD hervorgehoben werden, einhergehend mit der (teilweise drastischen) Abwertung des BRL und RUB. • Bei der Inflation konnte man einen Rückgang sowohl der Inflation als auch der Inflationserwartung beobachten. Das Anlagereglement der FIFA, mit einem Fokus auf der Liquidität, Ausfallsicherheit der Gegenparteien und der Vermeidung von nicht marktgerechten Risiken, erzielte erneut ein im genannten Umfeld risikoangemessenes Ergebnis über der Benchmark. Wiederum konnte insbesondere im Bereich der Liquidität die Rendite durch die währungsabgesicherte Anlage in CHF erhöht werden, wodurch auch das Gegenparteirisiko tief gehalten werden konnte, da es sich bei den Gegenparteien für diese Anlagen mehrheitlich um staatsgarantierte Schweizer Banken handelt. Der Anteil der inflationsgeschützten Anleihen im Portfolio wurde zum Ende des Berichtsjahres im Rahmen eines systematischen Aufbaus moderat erhöht, die Implementierung der definierten Strategie wird diesbezüglich weiter verfolgt. Im Bereich der Obligationen wurden einige neue Positionen im Bereich fünf bis zehn Jahre erworben. Insgesamt hat sich die Anlagestrategie im Berichtsjahr erneut bewährt. 50 AUSGEWÄHLTE THEMEN FIFA FUSSBALL-WELTMEISTERSCHAF T BR ASILIEN 2014™ 36 DAS SPIEL ENT WICKELN 46 VERMÖGENSVERWALTUNGSBERICHT 50 05 ANLAGESTRATEGIE UND AKTUELLER STAND (IN PROZENT) 100 90 Aktueller Stand (31.12.2014) Strategie 80 Bandbreite 70 60 50 40 30 20 10 Liquidität USD-Anleihen 100 % = USD 2239 Millionen (Verkehrswert per 31. Dezember 2014) Inflationsgeschützte USD-Anleihen EUR-Anleihen CHF-Anleihen GBP-Anleihen DETAILS ZUM INVESTITIONSPORTFOLIO (INVESTITIONSPORTFOLIO NACH GEGENPARTEI) 17 % Andere Banken/Wertschriften 26 % Systemrelevante Banken 6% Anleihen mit Staatsgarantie 12 % Staatsanleihen 39 % Einlagen bei Schweizer Kantonalbanken (mit Staatsgarantie) 100 % = USD 1762 Millionen (Verkehrswert per 31. Dezember 2014) 51 FIFAGOVERNANCEBERICHT 06 Das Endspiel im Estádio do Maracanã in Rio de Janeiro: Die beiden stärksten Mannschaften Deutschland und Argentinien kämpfen bis zur letzten Minute fest entschlossen um den Sieg. Wie choreografiert wirkt dieser Schnappschuss von Bastian Schweinsteiger und Rodrigo Palacio. FIFA-GOVERNANCE-BERICHT 1. FIFA-ORGANISATION Die FIFA ist bestrebt, höchste Governance-Standards zu erreichen und anzuwenden. Das FIFA-Exekutivkomitee überprüft weiterhin das Rahmenwerk und die Praxis, um sicherzustellen, dass diese den Interessen der Fussballwelt und anderer Anspruchsgruppen dienen. Gemäss der vom Exekutivkomitee formulierten Zielsetzung wendet die FIFA-Administration bei der Finanzberichterstattung im Association Football und im Sport im Allgemeinen höchste Transparenzstandards an. Wir nehmen das Management unserer Finanzen sehr ernst und wollen weiterhin als transparente und verantwortungsvolle Organisation handeln und mit gutem Beispiel vorangehen. Im FIFA-Governance-Bericht sind die Strukturen, Vorschriften und Verfahren dargelegt, die ein effizientes Management durch das FIFAExekutivkomitee und die FIFA-Administration gewährleisten sollen. Die Fédération Internationale de Football Association (FIFA) ist ein im Handelsregister eingetragener Verein im Sinne der Art. 60 ff. des Schweizerischen Zivilgesetzbuches (ZGB). Der Sitz der FIFA befindet sich in Zürich, Schweiz. Die FIFA ist der Weltverband des Association Football. 1.1. FIFA-Statuten Die Statuten und die dazugehörigen Ausführungsbestimmungen sind die „Verfassung“ der FIFA und des Weltfussballs. Auf dieser Grundlage und den Schlüsselwerten Authentizität, Integrität, Leistung und Einheit basiert die Mission der FIFA: das Spiel entwickeln, die Welt berühren und eine bessere Zukunft gestalten. Gemäss den Statuten hat die FIFA folgenden Zweck: • den Fussball fortlaufend zu verbessern und weltweit zu verbreiten, wobei der völkerverbindende, erzieherische, kulturelle und humanitäre Stellenwert des Fussballs berücksichtigt werden soll, und zwar im Einzelnen durch die Förderung des Fussballs durch Jugend- und Entwicklungsprogramme; • eigene internationale Wettbewerbe zu organisieren, • Regeln und Bestimmungen festzulegen und durchzusetzen, • den Association Football in all seinen Formen zu kontrollieren, • die Integrität der Spiele zu schützen und Missbräuche des Fussballs zu verhindern. Die FIFA bekämpft zudem mit allen Mitteln jede Art von Rassismus und Diskriminierung, fördert freundschaftliche Beziehungen zwischen allen Akteuren des Fussballs und verpflichtet diese zur Einhaltung der Statuten, Reglemente und Grundsätze des Fairplay. Die FIFA stellt ferner die institutionellen Mittel zur Beilegung von Streitigkeiten bereit. Die Ausführungsbestimmungen zu den Statuten und die Geschäftsordnung des Kongresses sind fester Bestandteil der Statuten. 54 FIFA-GOVERNANCE-BERICHT FIFA- GOVERNANCE-BERICHT 54 06 1.2. Mitglieder Mitglieder der FIFA sind diejenigen Verbände, die für die Organisation und Kontrolle des Fussballs in ihrem Land verantwortlich sind. Pro Land wird nur ein Verband anerkannt. Die Mitglieder der FIFA, die dem gleichen Kontinent angehören, haben sich zu folgenden, von der FIFA anerkannten Konföderationen zusammengeschlossen (wobei die Konföderationen selbst keine FIFA-Mitglieder sind): a) Confederación Sudamericana de Fútbol – CONMEBOL b) Asian Football Confederation – AFC c) Union des associations européennes de football – UEFA d) Confédération Africaine de Football – CAF e) Confederation of North, Central American and Caribbean Association Football – CONCACAF f) Oceania Football Confederation – OFC Die Mitglieder haben folgende Rechte: • Teilnahme am FIFA-Kongress; • Vorschläge zu den Punkten auf der Tagesordnung des Kongresses zu formulieren; • Vorschlag von Kandidaten für das Amt des FIFA-Präsidenten und Teilnahme an den entsprechenden Wahlen; • Teilnahme an den durch die FIFA organisierten Wettbewerben; • Teilnahme an den Unterstützungs- und Entwicklungsprogrammen der FIFA; • alle anderen Rechte auszuüben, die aus den FIFA-Statuten und anderen Reglementen hervorgehen. Die Mitglieder haben folgende Pflichten: • jederzeitige Einhaltung der Statuten, Reglemente, Weisungen und Entscheide der Organe der FIFA sowie der Entscheide des Court of Arbitration for Sport (CAS) bei Berufungen in Übereinstimmung mit Art. 66 Abs. 1 der FIFA-Statuten; • Teilnahme an den durch die FIFA organisierten Wettbewerben; • Zahlung des Mitgliederbeitrages; • Durchsetzung der Statuten, Reglemente, Weisungen und Entscheide der Organe der FIFA gegenüber den eigenen Mitgliedern; • Einberufung ihres obersten, gesetzgebenden Organs in regelmässigen Zeitabständen, mindestens aber alle zwei Jahre; • Verabschiedung von Statuten, die den Anforderungen der FIFA-Standardstatuten entsprechen; • Schaffung einer dem Mitglied direkt unterstellten Schiedsrichterkommission; • Einhaltung der Spielregeln; • ihre Belange eigenständig zu bestimmen und sicherzustellen, dass die eigenen Mitgliedsbelange ohne Einflussnahme Dritter bestimmt werden; • alle anderen Pflichten zu erfüllen, die aus den FIFA-Statuten und anderen Reglementen hervorgehen. 55 1.3. FIFA-Kongress Der FIFA-Kongress ist das oberste und gesetzgebende Organ der FIFA, dem alle Mitgliedsverbände angehören. Der Kongress findet jedes Jahr statt und ist insbesondere für folgende Geschäfte zuständig: • Entscheidung über die Aufnahme, Suspension oder den Ausschluss eines Mitglieds; • Änderung der Statuten, der Ausführungsbestimmungen zu den Statuten und der Geschäftsordnung des Kongresses; • Genehmigung des Tätigkeitsberichts; • Abnahme des Berichts der Audit- und Compliance-Kommission; • Genehmigung der Jahresrechnung und des Budgets; • Bezeichnung der Buchprüfungsstelle; • Wahl oder Absetzung des Präsidenten und/oder des weiblichen Mitglieds des Exekutivkomitees; • Einsetzung oder Absetzung der Vizepräsidenten und weiteren Mitglieder des Exekutivkomitees; • Wahl oder Absetzung der Vorsitzenden, Vizevorsitzenden und Mitglieder der Audit- und Compliance-Kommission und der Rechtsorgane; • Abstimmung zur Bestimmung des Austragungsortes der Endrunde der FIFA FussballWeltmeisterschaft™. Jedes Mitglied hat im Kongress eine Stimme und wird durch Delegierte vertreten. Stimmberechtigt sind nur anwesende Mitglieder. Eine Stellvertretung oder eine briefliche Stimmabgabe ist nicht gestattet. Das FIFA-Exekutivkomitee legt den Ort des FIFA-Kongresses fest. 2014 fand der FIFAKongress wie im Jahr der FIFA Fussball-Weltmeisterschaft™ üblich vor Beginn der Endrunde im Land des WM-Gastgebers statt (São Paulo, Brasilien). In einem Wahljahr (das nächste Mal 2015) findet der FIFA-Kongress in Zürich statt, wo die FIFA ihren Sitz hat. 56 FIFA-GOVERNANCE-BERICHT FIFA- GOVERNANCE-BERICHT 54 06 1.4. FIFA-Präsident Der Präsident vertritt rechtlich die FIFA. Er schlägt die Richtlinien der FIFA-Gesamtstrategie vor und ist im Besonderen verantwortlich für: • die Umsetzung der Entscheide des FIFA-Kongresses und des Exekutivkomitees durch das Generalsekretariat; • die Kontrolle der Arbeiten des Generalsekretariats; • die Beziehungen zwischen der FIFA und den Konföderationen, Mitgliedern, politischen Instanzen und internationalen Organisationen; • Vorschlag zur Ein- oder Absetzung des Generalsekretärs; • Vorsitz beim FIFA-Kongress, bei allen Sitzungen des Exekutiv- und Dringlichkeitskomitees und der Kommissionen, deren Vorsitzender er ist. Name Wohnsitz Nationalität Funktion seit Joseph S. BLATTER Zürich, Schweiz Schweiz FIFA-Präsident 1998 Joseph S. Blatter wurde am 10. März 1936 in Visp in der Schweiz geboren. Er studierte an der Universität Lausanne Betriebs- und Volkswirtschaftslehre und nahm im Sommer 1975 als Direktor für technische Entwicklungsprogramme seine Tätigkeit bei der FIFA auf. 1981 wurde der mehrsprachige Blatter vom Exekutivkomitee zum Generalsekretär ernannt und 1990 zum Geschäftsführer befördert. Ende März 1998 beschloss er angesichts der direkten Unterstützung und des Interesses von zahlreichen Mitgliedsverbänden aus allen Konföderationen, beim FIFA-Kongress 1998 für das Amt des Präsidenten zu kandidieren. Am 8. Juni 1998 wurde er zum achten FIFA-Präsidenten gewählt. Am 29. Mai 2002 in Seoul wurde er für eine zweite Amtszeit gewählt. Am 31. Mai 2007 wurde er per Akklamation für eine dritte Amtszeit bestätigt und am 1. Juni 2011 für eine vierte Amtszeit wiedergewählt. 57 FIFA-GOVERNANCE-BERICHT 2. KOMMISSIONEN 2.1. FIFA-Exekutivkomitee 2.1.1. Zusammensetzung und Befugnisse Das FIFA-Exekutivkomitee ist das ausführende Organ. Es umfasst 25 Mitglieder: 1 Präsident, gewählt durch den Kongress, 8 Vizepräsidenten, gewählt durch die Konföderationen und eingesetzt durch den Kongress, 1 weibliches Mitglied des Exekutivkomitees, gewählt durch den Kongress, und 15 weitere Mitglieder, gewählt durch die Konföderationen und eingesetzt durch den Kongress. 2013 hat der Kongress für ein Jahr zudem zwei weitere Frauen ins Exekutivkomitee berufen. Beide wurden beim Kongress 2014 wiedergewählt. Das Exekutivkomitee entscheidet in allen Fällen, die nicht in den Zuständigkeitsbereich des Kongresses fallen oder die nach Gesetz oder Statuten nicht anderen Organen vorbehalten sind. Das Exekutivkomitee nimmt insbesondere folgende Aufgaben wahr: Überwachung der Tätigkeit der FIFA-Organe mit Ausnahme des FIFA-Kongresses, der Audit- und ComplianceKommission und der FIFA-Rechtsorgane, Festlegung der Richtlinien der FIFA-Gesamtstrategie, inkl. der Richtlinien der Vermarktungsstrategie, Genehmigung des vom FIFA-Generalsekretär erstellten und dem FIFA-Kongress zur Verabschiedung vorzulegenden Budgets sowie der vom FIFA-Generalsekretär erstellten und dem FIFA-Kongress zur Verabschiedung vorzulegenden Jahresrechnung sowie Verabschiedung der Beschlüsse des FIFA-Präsidenten bezüglich Gründung, Auflösung, Umstrukturierung und wesentlicher Änderung von Tochtergesellschaften sowie Erwerb und Veräusserung von Beteiligungen an Gesellschaften. Darüber hinaus hat das Exekutivkomitee folgende Befugnisse: • Ernennung der Vorsitzenden, Vizevorsitzenden sowie der Mitglieder der ständigen Kommissionen, mit Ausnahme derjeniger der Audit- und Compliance-Kommission, die vom Kongress gewählt werden; • Ernennung der Delegierten der FIFA für den International Football Association Board (IFAB); • auf Vorschlag des Präsidenten Ernennung oder Entlassung des Generalsekretärs; • Bestimmung der Orte und der Daten der Endrunden der FIFA-Wettbewerbe sowie der Anzahl der teilnehmenden Mannschaften aus den verschiedenen Konföderationen (mit Ausnahme des Austragungsortes der Endrunde der FIFA Fussball-Weltmeisterschaft™, der vom Kongress durch Abstimmung bestimmt wird); • Genehmigung des FIFA-Organisationsreglements. Das Exekutivkomitee tritt gemäss FIFA-Statuten mindestens zweimal pro Jahr zusammen, tagt in der Regel aber viermal jährlich. In der Berichtsperiode hielt das Exekutivkomitee vier Sitzungen ab: • Sitzung Nr. 30 am 20. und 21. März 2014 in Zürich • Sitzung Nr. 31 am 7. Juni 2014 in São Paulo • Sitzung Nr. 32 am 25. und 26. September 2014 in Zürich • Sitzung Nr. 33 am 18. und 19. Dezember 2014 in Marrakesch 58 FIFA-GOVERNANCE-BERICHT FIFA- GOVERNANCE-BERICHT 54 06 Die nachfolgende Tabelle bietet eine Übersicht über die einzelnen Mitglieder des Exekutivkomitees samt ihrer Teilnahme an den Sitzungen. Name Wohnsitz Nationalität Funktion seit Sitzungsteilnahmen Joseph S. BLATTER Zürich, Schweiz Schweiz FIFA-Präsident 1998 4/4 Issa HAYATOU Yaoundé, Kamerun Kamerun Erster 2014 Vizepräsident* 4/4 Ángel María VILLAR LLONA Madrid, Spanien Spanien Vizepräsident 1998 4/4 Michel PLATINI Nyon, Schweiz Frankreich Vizepräsident 2002 4/4 David CHUNG Auckland, Neuseeland Papua-Neuguinea Vizepräsident 2011 4/4 Prinz Ali BIN AL-HUSSEIN Jabal Amman, Jordanien Jordanien Vizepräsident 2011 4/4 Jim BOYCE Carrickfergus, Nordirland Nordirland Vizepräsident 2011 4/4 Jeffrey WEBB Loganville, USA Cayman-Inseln Vizepräsident 2012 4/4 Eugenio FIGUEREDO Montevideo, Uruguay Uruguay Mitglied 2013 4/4 Michel D’HOOGHE Brügge, Belgien Belgien Mitglied 1988 4/4 Senes ERZIK Istanbul, Türkei Türkei Mitglied 1996 4/4 Worawi MAKUDI Bangkok, Thailand Thailand Mitglied 1997 4/4 Marios LEFKARITIS Limassol, Zypern Zypern Mitglied 2007 4/4 Jacques ANOUMA Abidjan, Elfenbeinküste Elfenbeinküste Mitglied 2007 4/4 Rafael SALGUERO Guatemala-Stadt, Guatemala Guatemala Mitglied 2007 4/4 Hany ABO RIDA Kairo, Ägypten Ägypten Mitglied 2009 4/4 Vitaly MUTKO Moskau, Russland Russland Mitglied 2009 3/4 Mohamed RAOURAOUA Algier, Algerien Algerien Mitglied 2011 3/4 Theo ZWANZIGER Altendiez, Deutschland Deutschland Mitglied 2011 4/4 Marco Polo DEL NERO São Paulo, Brasilien Brasilien Mitglied 2012 4/4 Sunil GULATI New York, USA USA Mitglied 2013 4/4 Salman bin Ebrahim ALKHALIFA Manama, Bahrain Bahrain Mitglied 2013 4/4 Jilong ZHANG Peking, VR China VR China Mitglied 2011 4/4 Lydia NSEKERA Bujumbura, Burundi Burundi Mitglied 2012 4/4 Luis BEDOYA Bogotá, Kolumbien Kolumbien Mitglied 2014 2/4 Moya DODD Sydney, Australien Australien Berufenes Mitglied für Sonderaufgaben 2013 4/4 Sonia BIEN-AIME Providenciales, Turks- und Caicos-Inseln Turks- und Caicos-Inseln Berufenes Mitglied für Sonderaufgaben 2013 4/4 * Vizepräsident im Amt seit 1990 59 Im Exekutivkomitee hat sich folgende Änderung ergeben: Name Nachfolger Julio H. GRONDONA* Luis BEDOYA * † 30. Juli 2014 2.1.2. Wesentliche Geschäftsbeziehungen der Exekutivkomiteemitglieder zur FIFA oder zu deren Tochtergesellschaften Den Aufsichtsräten der FIFA-Tochtergesellschaften gehören Direktoren der FIFA und als Exekutivvertreter mindestens je ein Mitglied des Exekutivkomitees an. Mit Ausnahme der Transaktionen, die in Anmerkung 31 zur konsolidierten Jahresrechnung offengelegt werden, gibt es keine weiteren Geschäftsbeziehungen zwischen einzelnen Exekutivkomiteemitgliedern, inkl. von ihnen vertretener Unternehmen oder Organisationen, und der FIFA. 2.2. Ständige Kommissionen und Rechtsorgane 2.2.1. Funktion und Zusammensetzung Die ständigen sowie die Ad-hoc-Kommissionen beraten und unterstützen das FIFAExekutivkomitee bei der Erfüllung seiner Aufgaben. Die FIFA hat derzeit 26 ständige Kommissionen. Die Vorsitzenden und Vizevorsitzenden der ständigen Kommissionen müssen Mitglieder des Exekutivkomitees sein, mit Ausnahme des Vorsitzenden und Vizevorsitzenden der Audit- und Compliance-Kommission, die nicht Mitglieder des Exekutivkomitees sein dürfen. Die Mitglieder der ständigen Kommissionen werden vom Exekutivkomitee auf Vorschlag der FIFA-Mitglieder, des FIFA-Präsidenten oder der Konföderationen ernannt. Der Vorsitzende, Vizevorsitzende und die Mitglieder der Audit- und Compliance-Kommission werden vom Kongress gewählt. Die Vorsitzenden, Vizevorsitzenden und Mitglieder der ständigen Kommissionen werden für eine Amtsdauer von vier Jahren ernannt. Eine erneute Ernennung wie eine jederzeitige Abberufung sind möglich. Beim Vorsitzenden, Vizevorsitzenden und bei den Mitgliedern der Audit- und Compliance-Kommission darf die Absetzung nur durch den Kongress erfolgen. Die Zusammensetzung, die spezifischen Aufgaben und Kompetenzen der einzelnen Kommissionen sind im Organisationsreglement der FIFA festgehalten 1.+2. Eröffnungszeremonie und 64. FIFA-Kongress in São Paulo. 60 FIFA-GOVERNANCE-BERICHT FIFA- GOVERNANCE-BERICHT 54 06 1 2 61 62 Ständige Kommissionen Vorsitz Nationalität seit Finanzkommission Issa HAYATOU Kamerun 2014 Audit- und Compliance-Kommission Domenico SCALA Italien/Schweiz 2012 Organisationskommission für die FIFA Fussball- Michel PLATINI Weltmeisterschaft™ Frankreich 2014 Organisationskommission für den FIFA Konföderationen-Pokal Russland 2012 Organisationskommission für die Olympischen Salman bin Ebrahim AL-KHALIFA Fussballturniere Bahrain 2013 Organisationskommission für die FIFA U-20Weltmeisterschaft Jeffrey WEBB Cayman-Inseln 2013 Organisationskommission für die FIFA U-17Weltmeisterschaft Rafael SALGUERO Guatemala 2012 Kommission für Frauenfussball und die FIFA Frauen-Weltmeisterschaft™ Lydia NSEKERA Burundi 2013 Organisationskommission für die FIFA U-20Frauen-Weltmeisterschaft David CHUNG Papua-Neuguinea 2012 Organisationskommission für die FIFA U-17Frauen-Weltmeisterschaft Hany ABO RIDA Ägypten 2012 Vitaly MUTKO Futsal-Kommission Worawi MAKUDI Thailand 2013 Beach-Soccer-Kommission Marco Polo DEL NERO Brasilien 2012 Kommission für Klubfussball Jacques ANOUMA Elfenbeinküste 2012 Organisationskommission für die FIFA KlubWeltmeisterschaft Mohamed RAOURAOUA Algerien 2013 Schiedsrichterkommission Jim BOYCE Nordirland 2013 Fussballkommission Michel PLATINI Frankreich 2012 Medizinische Kommission Michel D’HOOGHE Belgien 1999 Kommission für den Status von Spielern Theo ZWANZIGER Deutschland 2012 Kommission für rechtliche Angelegenheiten Ángel María VILLAR LLONA Spanien 2007 Kommission für Fairplay und soziale Verantwortung Prinz Ali BIN AL-HUSSEIN Jordanien 2012 Medienkommission Sunil GULATI USA 2013 Kommission der Verbände Senes ERZIK Türkei 2011 Marketing- und Fernsehkommission Marios LEFKARITIS Zypern 2012 Strategiekommission Joseph S. BLATTER Schweiz 2009 Entwicklungskommission Issa HAYATOU Kamerun 2012 Kommission für Sicherheit und Integrität Jilong ZHANG VR China 2013 FIFA-GOVERNANCE-BERICHT FIFA- GOVERNANCE-BERICHT 54 06 Die Rechtsorgane der FIFA sind die Disziplinarkommission, die Ethikkommission und die Berufungskommission. Die Vorsitzenden, Vizevorsitzenden und weiteren Mitglieder der Rechtsorgane werden vom Kongress gewählt und dürfen nicht Mitglied im Exekutivkomitee oder in einer der ständigen Kommissionen sein. Die Zuständigkeiten und Aufgaben der Rechtsorgane sind im FIFA-Disziplinarreglement sowie im FIFAEthikreglement festgehalten. Rechtsorgane Vorsitz Nationalität seit Disziplinarkommission Claudio SULSER Schweiz 2013 Ethikkommission – Untersuchungskammer Cornel BORBÉLY Schweiz 2014 Ethikkommission – rechtsprechende Kammer Hans-Joachim ECKERT Deutschland 2012 Berufungskommission Larry MUSSENDEN Bermuda 2007 2.2.2. Unabhängigkeit und Leumund Ein Kandidat für das Amt des Vorsitzenden oder Vizevorsitzenden der Audit- und ComplianceKommission oder einer der beiden Kammern der Ethikkommission gilt nicht als unabhängig, wenn er oder ein Familienmitglied (Ehepartner, Kind, Stiefkind, Elternteil, Bruder/ Schwester, Mitbewohner, Elternteil des Ehepartners/Mitbewohners sowie Bruder/Schwester und Kind des Mitbewohners) in den letzten vier Jahren vor seinem Amtsantritt zu einem beliebigen Zeitpunkt: • eine bezahlte Stelle bei oder einen Vertrag (direkt oder indirekt) mit der FIFA und/oder einem Mitglied, einer Konföderation, einer Liga oder einem Klub (einschliesslich ihnen angeschlossene Unternehmen/Organisationen) hatte; • von einem externen Rechtsberater der FIFA oder dem FIFA-Buchprüfer beschäftigt wurde (und an der FIFA-Buchprüfung beteiligt war); • bei einer gemeinnützigen Organisation, die die FIFA und/oder ein Mitglied, eine Konföderation, eine Liga oder ein Klub jährlich mit mehr als USD 100 000 unterstützt, eine bezahlte oder unbezahlte Stelle hatte. Die Untersuchungskammer der Ethikkommission überprüft mindestens einmal pro Jahr das Vorliegen der Unabhängigkeitskriterien bei den Kandidaten für die Ämter des Vorsitzenden und Vizevorsitzenden bzw. beim amtierenden Vorsitzenden und Vizevorsitzenden der Auditund Compliance-Kommission. Die Audit- und Compliance-Kommission nimmt die genannte Prüfung der Kandidaten für die Ämter der Vorsitzenden und Vizevorsitzenden bzw. für die amtierenden Vorsitzenden und Vizevorsitzenden beider Kammern der Ethikkommission vor. Die Kandidaten für die Ämter des Präsidenten, der Vizepräsidenten und der Mitglieder des Exekutivkomitees, des Vorsitzenden, Vizevorsitzenden und der Mitglieder der Audit- und Compliance-Kommission sowie der Vorsitzenden, Vizevorsitzenden und Mitglieder der Rechtsorgane werden vor ihrer Wahl einer Leumundsprüfung unterzogen. 63 Die Leumundsprüfung der Kandidaten für die Ämter des Präsidenten, der Mitglieder des Exekutivkomitees, des Vorsitzenden, Vizevorsitzenden und der Mitglieder der Audit- und Compliance-Kommission sowie der Vorsitzenden, Vizevorsitzenden und Mitglieder der Rechtsorgane werden von der Untersuchungskammer der Ethikkommission vorgenommen. Die Audit- und Compliance-Kommission nimmt die Leumundsprüfung für die Kandidaten für die Ämter der Vorsitzenden, Vizevorsitzenden und Mitglieder beider Kammern der Ethikkommission vor. Die Leumundsprüfung der Kandidaten für die Ämter der Vizepräsidenten und weiteren Mitglieder des Exekutivkomitees wird vor deren Wahl gemäss den im FIFA-Orga nisationsreglement festgelegten Standards von der entsprechenden Konföderation vorgenommen. Die Konföderation legt dem FIFA-Generalsekretariat zur Information das Ergebnis der von ihr vorgenommenen Leumundsprüfung vor. Vor einer Wiederwahl oder Amts zeitverlängerung wird die Leumundsprüfung aktualisiert. Weitere Einzelheiten zur Leumundsprüfung sind im FIFA-Organisationsreglement geregelt. 2.2.3. Finanzkommission Die Finanzkommission überwacht die finanzielle Führung und berät das Exekutivkomitee in finanziellen Fragen und der Vermögensverwaltung. Weiter analysiert sie das vom Generalsekretär erstellte Budget sowie die Jahresrechnungen der FIFA und unterbreitet diese dem Exekutivkomitee zur Genehmigung. Die Kommission setzt sich aus einem Vorsitzenden, einem Vizevorsitzenden und vier Mitgliedern zusammen. Jede Konföderation hat einen Sitz. Die Kommission berät und unterstützt das FIFA-Exekutivkomitee in allen Finanzbelangen der FIFA. Sie hat insbesondere folgende Aufgaben: • die finanzielle Führung der FIFA zu überwachen, • das FIFA-Exekutivkomitee in Finanzbelangen und der Vermögensverwaltung zu beraten, • das vom FIFA-Generalsekretär erstellte Budget und die Jahresrechnung zu prüfen und je nachdem zu genehmigen oder abzulehnen, • dem FIFA-Exekutivkomitee das genehmigte Budget und die genehmigte Jahresrechnung zur Verabschiedung zu unterbreiten, • weitere Punkte in Bezug auf die FIFA-Finanzen zu behandeln. 64 FIFA-GOVERNANCE-BERICHT FIFA- GOVERNANCE-BERICHT 54 Name Wohnsitz Nationalität Funktion seit Issa HAYATOU Yaoundé, Kamerun Kamerun Vorsitzender 2014 3/4 David CHUNG Auckland, Neuseeland Papua-Neuguinea Vize2014 vorsitzender 4/4 Jeffrey WEBB Loganville, USA Cayman-Inseln Mitglied 2012 4/4 Eugenio FIGUEREDO Montevideo, Uruguay Uruguay Mitglied 2014 2/4 Marios LEFKARITIS Limassol, Zypern Zypern Mitglied 2007 4/4 Salman bin Ebrahim ALKHALIFA Manama, Bahrain Bahrain Mitglied 2013 4/4 06 Sitzungsteilnahmen In der Finanzkommission hat sich folgende Änderung ergeben: Name Nachfolger Julio H. GRONDONA* Eugenio FIGUEREDO * † 30. Juli 2014 2.2.4. Audit- und Compliance-Kommission Die Audit- und Compliance-Kommission ist für die Überwachung von Finanz- und Compliance-Fragen verantwortlich. Zu diesem Zweck gewährleistet sie die Vollständigkeit und Verlässlichkeit der finanziellen Rechnungslegung und überprüft die Jahresrechnung, die konsolidierte Jahresrechnung und den Bericht des externen Buchprüfers. Ferner berät und unterstützt sie das FIFA-Exekutivkomitee bei der Überprüfung von Finanz- und Compliance-Fragen der FIFA und überprüft u. a. die Wirksamkeit des Risikomanagements. Der Vorsitzende, der Vizevorsitzende und die Mitglieder dürfen aus Gründen der Unabhängigkeit nicht dem FIFA-Exekutivkomitee angehören und werden vom FIFA-Kongress für eine Amtsdauer von vier Jahren gewählt. Die Mitglieder können erneut ernannt oder abberufen werden. Die Kommission setzt sich aus einem Vorsitzenden, Vizevorsitzenden und maximal acht Mitgliedern zusammen. Der amtierende Vorsitzende und die amtierende Vizevorsitzende verfügen beide über grosse finanzielle Erfahrung aus verschiedenen Branchen. Alle Mitglieder haben finanzielle und/ oder regulative und juristische Kenntnisse und Erfahrung. Das Mitglied Suketu Patel verfügt als Partner einer grossen Treuhandgesellschaft über einschlägige Qualifikationen und Kenntnisse. Die Kommission tritt bei wichtigen anstehenden Geschäften zusammen. Der Vorsitzende trifft sich periodisch einzeln mit den massgeblichen FIFA-Direktoren und dem externen Buchprüfer. Der FIFA-Kongress kann der Kommission über die unten stehenden Aufgaben hinaus jederzeit weitere Aufgaben übertragen. Der Vorsitzende erstattet dem FIFA-Kongress 65 jährlich Bericht und informiert den FIFA-Präsidenten und das FIFA-Exekutivkomitee auf dessen Anfrage mündlich oder schriftlich über die Kommissionsarbeit. Der FIFA-Kongress kann Kommissionsmitglieder abberufen. Insbesondere gilt das Nichterscheinen zu den Kommissionssitzungen als Abberufungsgrund. In betrieblicher Hinsicht hat die Kommission insbesondere folgende Aufgaben: • das interne Kontrollumfeld zu überwachen, • jährlich die Wirksamkeit der Risikobeurteilung, des Risikomanagements und des internen Kontrollsystems zu überprüfen, • die Berichte und Wirksamkeit der internen Kontrollfunktion zu prüfen, • weitere Punkte im Zusammenhang mit der Überwachung der FIFA-Finanzen zu behandeln, • die Berichte des externen Buchprüfers zu prüfen und angemessene Massnahmen zu ergreifen, wenn Mängel bei internen Kontrollen oder Verfahren festgestellt werden, • mindestens einmal pro Jahr Steuerbelange zu prüfen, einschliesslich des Stands der Einkommenssteuerreserven und amtlicher Steuerprüfungen sowie der Entwicklungen in diesem Bereich. Bei der Finanzberichterstattung hat die Kommission insbesondere folgende Aufgaben: • sicherzustellen, dass die Jahresrechnungen und alle anderen veröffentlichten Finanzinformationen wahrheitsgetreu sind, • die Einhaltung der geltenden Rechnungslegungsstandards zu gewährleisten, • in Zusammenarbeit mit den externen Buchprüfern für eine ordnungsgemässe Prüfung der Jahresrechnung zu sorgen, • wichtige Punkte zu den Rechnungslegungs-Richtlinien und zur Präsentation der Jahresrechnungen, einschliesslich wichtiger Änderungen oder Anwendungen von Rechnungslegungs-Grundsätzen, zu prüfen, • der FIFA-Finanzkommission und dem FIFA-Exekutivkomitee eine Einschätzung zur Genehmigung der Jahresrechnung abzugeben, • mindestens einmal pro Jahr Transaktionen nahestehender Parteien zu kontrollieren und zu überprüfen. Im Bereich Compliance hat die Kommission insbesondere folgende Aufgaben: • die Einhaltung der gesetzlichen Bestimmungen durch die FIFA und des internen FIFARegelwerks zu überprüfen, • die Einhaltung der gesetzlichen Bestimmungen, der Ethikregeln und der massgebenden Bestimmungen des internen FIFA-Regelwerks durch die FIFA-Arbeitnehmer zu überprüfen, • die Prozesse und Verfahren zu überprüfen, wie der FIFA-Generalsekretär die Einhaltung der Ethikregeln und der massgebenden Bestimmungen des internen FIFA-Regelwerks durch die FIFA-Arbeitnehmer überwacht, 66 FIFA-GOVERNANCE-BERICHT FIFA- GOVERNANCE-BERICHT 54 06 • die Compliance-Bestimmungen des internen FIFA-Regelwerks auf deren Wirksamkeit zu überprüfen, • die Qualifikation und Unabhängigkeit des externen Buchprüfers zu überprüfen und zu beurteilen, • alle buchprüfungsfremden Dienstleistungen seitens des externen Buchprüfers und sämtliche Honorare für solche Dienstleistungen gutzuheissen. Der Vorsitzende kann solche Dienstleistungen zwischen den regulären Kommissionssitzungen im Voraus gutheissen, • Compliance-Richtlinien zu erlassen, • Änderungen und Anpassungen der Compliance-Bestimmungen im internen FIFA-Regelwerk zu empfehlen, • wichtige gesetzliche und regulative Entwicklungen zu überprüfen, die substanzielle Auswirkungen auf die FIFA haben können, • mutmassliche Verstösse zu behandeln, • die Aufgaben im Zusammenhang mit dem Leumundsprüfungsverfahren zu erledigen. Name Wohnsitz Nationalität Funktion seit Sitzungsteilnahmen Domenico SCALA Oberwil, Schweiz Italien/Schweiz Vorsitzender 2012 4/4 Südafrika Vizevorsitzende 2013 4/4 Sindisiwe MABASO-KOYANA Pretoria, Südafrika Allan HANSEN Middelfart, Dänemark Dänemark Mitglied 2012 4/4 Rajesh PATEL Ba, Fidschi Fidschi Mitglied 2012 4/4 Richard K. LAI Hagatna, Guam Guam Mitglied 2012 4/4 Romer OSUNA Luque, Paraguay Bolivien Mitglied 2012 2/4 Suketu PATEL Victoria, Seychellen Seychellen Mitglied 2012 2/4 Canover WATSON* Grand Cayman, Cayman-Inseln Cayman-Inseln Mitglied 2013 2/4 * hat sein Amt vorübergehend niedergelegt 2.2.5. Ethikkommission Die Ethikkommission handelt nach dem FIFA-Ethikreglement (siehe Punkt 8.2). Sie ist in eine Untersuchungskammer und eine rechtsprechende Kammer aufgeteilt. Die Ethikkommission kann gegen Offizielle, Spieler, Spielvermittler und Spielervermittler die in den FIFA-Statuten, dem FIFA-Ethikreglement und dem FIFA-Disziplinarreglement festgehaltenen Sanktionen aussprechen. Die Untersuchungskammer untersucht mögliche Vergehen gegen Vorschriften des FIFAEthikreglements aus eigenem Antrieb und von Amtes wegen unabhängig und nach freiem Ermessen. 67 Der Vorsitzende der Untersuchungskammer kann jederzeit aus eigenem Antrieb Vorabklärungen mit Blick auf ein mögliches Vergehen einleiten. Name Wohnsitz Nationalität Funktion seit Hans-Joachim ECKERT Aufhausen/Berg, Deutschland Deutschland Vorsitzender der 2012 rechtsprechenden Kammer 1/1 Cornel BORBÉLY Wetzikon, Schweiz Schweiz Vorsitzender der Untersuchungskammer* 2015 1/1 Alan John SULLIVAN Sydney, Australien Australien Vizevorsitzender der 2013 rechtsprechenden Kammer 1/1 Robert TORRES Hagatna, Guam Guam Mitglied der Untersuchungskammer 2012 0/1 Jorge Iván PALACIO Bogotá, Kolumbien Kolumbien Mitglied der Untersuchungskammer 2012 1/1 Noël LE GRAËT Paris, Frankreich Frankreich Mitglied der Untersuchungskammer 2012 0/1 Ahmed YAHYA Nouakchott, Mauretanien Mauretanien Mitglied der Untersuchungskammer 2012 1/1 Vanessa ALLARD Grand Cayman, Cayman-Inseln Trinidad und Tobago Mitglied der Untersuchungskammer 2013 0/1 Nicholas DAVIDSON Christchurch, Neuseeland Neuseeland Mitglied der Untersuchungskammer 2013 1/1 Juan Pedro DAMIANI Montevideo, Uruguay Uruguay Mitglied der rechtsprechenden Kammer 2012 1/1 Abdoulaye Makhtar DIOP Dakar, Senegal Senegal Mitglied der rechtsprechenden Kammer 2012 0/1 Yngve HALLEN Oslo, Norwegen Norwegen Mitglied der rechtsprechenden Kammer 2012 1/1 Jack KARIKO Port Moresby, Papua-Neuguinea PapuaNeuguinea Mitglied der rechtsprechenden Kammer 2012 0/1 Chi LIU Peking, VR China VR China Mitglied der rechtsprechenden Kammer 2013 1/1 Alan ROTHENBERG Beverly Hills, USA USA Mitglied der rechtsprechenden Kammer 2013 0/1 * von 2013 bis 2015 Vizevorsitzender der Untersuchungskammer Das folgende Mitglied ist in der Berichtsperiode aus der Ethikkommission ausgeschieden: 68 Name Nachfolger Michael J. GARCIA Cornel BORBÉLY Sitzungsteilnahmen FIFA-GOVERNANCE-BERICHT FIFA- GOVERNANCE-BERICHT 54 06 Die Ethikkommission besteht aus einem Vorsitzenden, einem Vizevorsitzenden und einer bestimmten Anzahl von weiteren Mitgliedern. Bei ihrer Zusammensetzung soll auf eine faire Verteilung der Ämter unter Berücksichtigung der Mitgliedsverbände geachtet werden. Sie ist so zusammenzusetzen, dass ihre Mitglieder insgesamt über die zur ordnungsgemässen Wahrnehmung der Aufgaben erforderlichen Kenntnisse, Fähigkeiten und fachlichen Erfahrungen verfügen. Der Vorsitzende und der Vizevorsitzende beider Kammern müssen über juristische Qualifikationen verfügen. Die Amtsdauer beträgt vier Jahre. Eine Wiederwahl sowie eine jederzeitige Abberufung sind möglich, wobei die Mitglieder nur durch den Kongress ihres Amtes enthoben werden können. Die Vorsitzenden und Vizevorsitzenden beider Kammern der Ethikkommission müssen die Unabhängigkeitskriterien gemäss Art. 12 der Geschäftsordnung des Kongresses erfüllen. Aufgaben und Kompetenzen der Untersuchungskammer 1. Die Untersuchungskammer untersucht mögliche Vergehen gegen Vorschriften des FIFA-Ethikreglements aus eigenem Antrieb und von Amtes wegen unabhängig und nach freiem Ermessen. 2. Liegt nach Urteil der Untersuchungskammer prima facie kein Tatbestand vor, kann sie den Fall schliessen, ohne ihn der rechtsprechenden Kammer zu unterbreiten. 3. Liegt prima facie ein Tatbestand vor, eröffnet die Untersuchungskammer ein Untersuchungsverfahren und führt adäquate Ermittlungen durch. Sie untersucht die belastenden und entlastenden Umstände mit gleicher Intensität. 4. Die Untersuchungskammer teilt den Parteien die Einleitung eines Untersuchungsverfahrens mit, wenn prima facie ein Tatbestand vorliegt. Aus Sicherheitsgründen oder falls eine solche Offenlegung das Untersuchungsverfahren beeinflussen könnte, kann beschränkt darauf verzichtet werden. 5. Nach Abschluss der Untersuchung erstellt die Untersuchungskammer einen Schlussbericht über das Untersuchungsverfahren und überweist diesen zusammen mit den Ermittlungsakten an die rechtsprechende Kammer. Wenn eine Verhandlung stattfindet, trägt eines der Mitglieder der Untersuchungskammer den Fall der rechtsprechenden Kammer vor. Im Falle einer Sanktionierungsempfehlung sind im Schlussbericht das sanktionswürdige Verhalten der Partei sowie die möglichen Regelverletzungen aufzuzeigen. 6. Nach Abschluss der Untersuchung kann die Untersuchungskammer das Verfahren wieder eröffnen, wenn neue Tatsachen oder Beweismittel bekannt werden, die auf ein mögliches Vergehen hindeuten. Aufgaben und Kompetenzen der rechtsprechenden Kammer 1. Die rechtsprechende Kammer prüft die von der Untersuchungskammer überwiesenen Ermittlungsakten und entscheidet über eine Verfahrenseinstellung oder eine Entscheidung des Falls. 69 2. Die rechtsprechende Kammer kann die Untersuchungskammer unter Rückgabe der Ermittlungsakten jederzeit beauftragen, die Untersuchung zu erweitern und/oder den Schlussbericht zu ergänzen. 3. Die rechtsprechende Kammer kann selbst weitere Untersuchungshandlungen vornehmen. 4. Die rechtsprechende Kammer schickt den Schlussbericht zusammen mit den Ermittlungsakten an die Parteien mit der Aufforderung zur Stellungnahme. 5. Die rechtsprechende Kammer kann im Rahmen des Rechtsprechungsprozesses auch auf Vergehen gegen Vorschriften des FIFA-Disziplinarreglements erkennen, die ein moralisch und ethisch inkorrektes Verhalten betreffen 2.2.6. Vergütungsausschuss Der Vorsitzende der Finanzkommission, der Vorsitzende der Audit- und ComplianceKommission und ein unabhängiges Mitglied (im Sinne von Art. 12 Abs. 1 der Geschäftsordnung des Kongresses), das gemeinsam von den Vorsitzenden ernannt wird, bilden den Vergütungsausschuss. Der Vergütungsausschuss hat insbesondere folgende Aufgaben: • die Vergütungsbestimmungen zu definieren, die die zuständige Instanz und das ordentliche Verfahren für die Festlegung der Vergütung, die Vergütungsgrundsätze und die Vergütungselemente festlegen, • die Vergütung des FIFA-Präsidenten, der Mitglieder des FIFA-Exekutivkomitees, des FIFAGeneralsekretärs und der FIFA-Direktoren festzulegen, • den Vertrag des FIFA-Präsidenten auszufertigen. Dieser Vertrag wird im Namen der FIFA gemeinsam vom Vorsitzenden der Finanzkommission und vom FIFA-Generalsekretär unterzeichnet. Der Arbeitsvertrag des FIFA-Generalsekretärs wird im Namen der FIFA gemeinsam vom FIFA-Präsidenten und vom Vorsitzenden der Finanzkommission unterzeichnet, • die Einhaltung der Vergütungsbestimmungen zu überwachen. Name Wohnsitz Nationalität Funktion seit Sitzungsteilnahmen Issa HAYATOU Yaoundé, Kamerun Kamerun Vorsitzender der Finanzkommission 2014 1/2 Domenico SCALA Oberwil, Schweiz Italien/ Schweiz Vorsitzender der Audit- u. 2013 Compliance-Kommission 2/2 Jean-Pierre PEDRAZZINI Cologny, Schweiz Schweiz unabhängiges Mitglied 1/2 Im Vergütungsausschuss hat sich folgende Änderung ergeben: Name Nachfolger Julio H. GRONDONA* Issa HAYATOU * † 30. Juli 2014 70 2013 FIFA-GOVERNANCE-BERICHT FIFA- GOVERNANCE-BERICHT 54 06 FIFA-GOVERNANCE-BERICHT 3. GENERALSEKRETARIAT Das Generalsekretariat erledigt unter der Leitung des Generalsekretärs alle administrativen Geschäfte der FIFA. Der Generalsekretär ist der Geschäftsführer des Generalsekretariats. Seine Anstellung erfolgt aufgrund eines dem Privatrecht unterliegenden Vertrags. Er ist verantwortlich für: • die Ausführung der Beschlüsse des Kongresses und des Exekutivkomitees gemäss den Vorgaben des Präsidenten; • die Verwaltung und getreue Buchführung der FIFA; • die Erstellung der Protokolle der Sitzungen des Kongresses, des Exekutivkomitees, des Dringlichkeitskomitees, der ständigen sowie der Ad-hoc-Kommissionen; • die Korrespondenz der FIFA; • die Beziehungen zu den Konföderationen, Mitgliedern und Kommissionen; • die Organisation des Generalsekretariats; • die Anstellung und Entlassung des Personals des Generalsekretariats; • die Unterzeichnung von Entscheidungen im Auftrag der FIFA-Kommissionen, soweit in den entsprechenden Reglementen keine anderweitige Regelung vorgesehen ist. Die leitenden Angestellten (Direktoren) des Generalsekretariats werden vom Präsidenten auf Vorschlag des Generalsekretärs ernannt. Die genauen Aufgaben, Befugnisse und Zuständigkeiten des FIFA-Generalsekretariats und der FIFA-Arbeitnehmer sind auf der Grundlage der FIFA-Statuten in den Internen FIFAOrganisationsweisungen (InOw) geregelt. 71 FIFA-GOVERNANCE-BERICHT 4. DIREKTION FIFA-Generalsekretär Der Franzose Jérôme Valcke wurde am 27. Juni 2007 vom FIFA-Exekutivkomitee zum Generalsekretär ernannt, nachdem er im Sommer 2003 bei der FIFA seine Tätigkeit als Direktor Marketing und TV aufgenommen hatte. Nationalität: Geburtsdatum: Muttersprache: Weitere Sprachen: Frankreich 6. Oktober 1960 Französisch Englisch, Deutsch, Spanisch Berufliche Laufbahn Jérôme Valcke war bei verschiedenen Unternehmen tätig. 1984 begann er als Journalist bei Canal+, 1991 wurde er beigeordneter Direktor von dessen Sportabteilung. 1997 wurde er zum Geschäftsführer des neuen Kanals Sport+ befördert. Nach der Verschmelzung des Kanals 2002 zu Sportfive blieb er ein Jahr dessen Geschäftsführer, ehe er im Juni 2003 als Direktor Marketing und TV zur FIFA wechselte. Das Generalsekretariat ist das ausführende Organ der FIFA und wird von folgenden Direktoren geleitet: 72 Name Nationalität Funktion seit Joseph S. BLATTER Schweiz Präsident 1998 Jérôme VALCKE Frankreich Generalsekretär 2007 Dr. Markus KATTNER Deutschland/Schweiz Stellvertretender Generalsekretär/Direktor Finanzen und Administration 2003 2008 Christine BOTTA Schweiz Direktorin Präsidialabteilung Walter DE GREGORIO Schweiz Direktor Kommunikation und Öffentlichkeitsarbeit 2011 Niclas ERICSON Schweden Direktor TV 2003 Mustapha FAHMY Ägypten Direktor Wettbewerbe 2010 Ralf MUTSCHKE Deutschland Direktor Sicherheit 2012 Martin SCHLATTER Schweiz Direktor FIFA-Museum 2014 Fred SCHWENTER Schweiz Direktor Personal und interne Dienste 2014 Thierry REGENASS Schweiz Direktor Mitgliedsverbände und Entwicklung 2008 Marco VILLIGER Schweiz Direktor Rechtsdienst 2007 Thierry WEIL Frankreich Direktor Marketing 2007 FIFA-GOVERNANCE-BERICHT FIFA- GOVERNANCE-BERICHT 54 06 FIFA-GOVERNANCE-BERICHT 5. COMPLIANCE UND KONTROLLE 5.1. FIFA-Compliance-Stelle Die FIFA-Compliance-Stelle ist das Organ, dem die FIFA die Compliance-Funktion übertragen hat. Sie ist für die Risikobeurteilung, das interne Kontrollsystem, die interne Buchprüfung und die neuen Compliance-Aufgaben zuständig. Die FIFA-Compliance-Stelle wird durch die beiden Direktoren der Division Finanzen und Administration sowie der Stabsdivision Rechtsdienst geleitet. Die FIFA-Compliance-Stelle erstattet dem FIFA-Generalsekretär und dem Vorsitzenden der Audit- und Compliance-Kommission der FIFA Bericht. Die FIFA-Compliance-Stelle überwacht und unterstützt die FIFA-Arbeitnehmer bei der Einhaltung der gesetzlichen Bestimmungen, der Ethikregeln und der massgebenden Bestimmungen des internen FIFA-Regelwerks. Zu diesem Zweck erkennt, beurteilt, erläutert, überwacht und meldet sie insbesondere die Rechts-, Reputations- und Verlustrisiken, die sich aus der Verletzung solcher Gesetze und Bestimmungen ergeben (Compliance-Risiken). Die FIFA-Compliance-Stelle hat die folgenden Aufgaben, Befugnisse und Zuständigkeiten: • mutmassliche Verstösse von FIFA-Teammitgliedern (mit Ausnahme des FIFA-Generalsekretärs) zu behandeln, zu untersuchen und danach dem FIFA-Generalsekretär zu unterbreiten (mit einem Vorschlag für angemessene Massnahmen), • den FIFA-Generalsekretär und die Audit- und Compliance-Kommission der FIFA auf deren Antrag bei der Erledigung ihrer Compliance-Aufgaben zu unterstützen, • für die FIFA massgebende rechtliche und regulative Entwicklungen zu untersuchen und den FIFA-Generalsekretär, die Audit- und Compliance-Kommission der FIFA und gegebenenfalls weitere Offizielle und FIFA-Arbeitnehmer regelmässig darüber zu informieren, • FIFA-Arbeitnehmer im Bereich Compliance juristisch zu beraten, anzuweisen und zu schulen, • FIFA-Organisationseinheiten jederzeit auf ihre Compliance zu überprüfen, um ComplianceRisiken zu erkennen, zu beurteilen und zu vermeiden, • dem FIFA-Generalsekretär regelmässig (oder in Notfällen sofort) Fälle zu melden. 73 Zur Wahrnehmung ihrer Aufgaben, Befugnisse und Zuständigkeiten hat die FIFA-ComplianceStelle das uneingeschränkte Recht auf Zugang zu allen FIFA-Organisationseinheiten und darf diese ohne Einschränkungen überprüfen. Innerhalb der FIFA-Compliance-Stelle ist der Divisionsdirektor Finanzen und Administration für alle betrieblichen Belange und die Finanzberichterstattung zuständig, der Stabsdirektor Rechtsdienst für alle rechtlichen Belange. Für alle übrigen Belange sind die beiden Direktoren gemeinsam verantwortlich. Die Mitglieder der FIFA-Compliance-Stelle können aus der Division Finanzen und Administration sowie der Stabsdivision Rechtsdienst Mitarbeitende für die FIFA-ComplianceStelle rekrutieren. 5.2. Internes Kontrollsystem Das interne Kontrollsystem (IKS) der FIFA basiert auf dem international anerkannten COSORahmenwerk, das die Bereiche Betrieb, Finanzberichterstattung und Compliance abdeckt. Das Dokumentieren der Kontrollen ist wichtiger Bestandteil des IKS (Art. 728a des Schweizerischen Obligationenrechts), da ansonsten die Wirksamkeit der Kontrollen nicht nachgewiesen werden kann. Das Bestehen des IKS wird von den Rechnungsprüfern jährlich überprüft. 74 FIFA-GOVERNANCE-BERICHT FIFA- GOVERNANCE-BERICHT 54 06 FIFA-GOVERNANCE-BERICHT 6. TOCHTERGESELLSCHAFTEN Die FIFA betreibt Tochtergesellschaften in vier Ländern und ein Netz von unabhängigen lokalen Organisationskomitees in den Ländern, in denen die jeweiligen Turniere stattfinden. Die Jahresrechnungen der Tochtergesellschaften werden vom Zeitpunkt der Übernahme der Kontrolle bis zum Zeitpunkt der Abgabe der Kontrolle mitkonsolidiert. Einzelheiten sind in Anmerkung 32 der konsolidierten Jahresrechnung zu finden. 75 FIFA-GOVERNANCE-BERICHT 7. VERGÜTUNG Die Vergütung des Präsidenten, der Mitglieder des Exekutivkomitees, des Generalsekretärs und der Direktoren werden vom Vergütungsausschuss festgelegt. Nur dieser Ausschuss darf über die Vergütung der genannten Personen entscheiden. Die jährliche Entlohnung der Mitglieder des Exekutivkomitees besteht aus einem festen Betrag und enthält keine variablen Komponenten. Als Grundlage zur Beurteilung des gegenwärtigen Lohnniveaus der leitenden Führungsorgane der FIFA (insbesondere des Präsidenten und Generalsekretärs) hat der Vergütungsausschuss beschlossen, eine unabhängige Executive-Benchmarking-Analyse durchzuführen. Diese Analyse wurde Anfang 2014 bei einer unabhängigen externen Firma in Auftrag gegeben, die auf Personal- und Vergütungsfragen spezialisiert ist. Zur Beurteilung des Lohnniveaus wurden im Rahmen einer globalen Best-PracticeMarktanalyse Vergleichsdaten erhoben (Benchmarking), wobei sowohl Grundsaläre als auch kurz- und langfristige variable Lohnbestandteile berücksichtigt wurden. Dabei wurden zwei Referenzgruppen A und B definiert, bestehend aus global tätigen Unternehmen, die eine möglichst gute Vergleichbarkeit mit der FIFA gewährleisten sollen. Referenzgruppe A besteht aus den wichtigsten Firmen im Bereich Kommunikation, Werbung, Medien und Konsumgüter, aus Firmen mit einer Marke von globaler Bekanntheit und aus Marketingpartnern der FIFA. Referenzgruppe B besteht aus Firmen mit einem ähnlichen Umsatz wie die FIFA, die in den Bereichen Kommunikation, Werbung, Medien und Konsumgüter tätig sind und über eine Marke mit globaler Bekanntheit verfügen. Zudem wurden konkrete Empfehlungen der Organisation Ethos (Ethos, Vergütungen 2012 der Führungsinstanzen – 100 grösste in der Schweiz kotierte Unternehmen, Januar 2014) in Bezug auf die Ausgestaltung der Vergütung in Betracht gezogen und mit der aktuellen Situation bei der FIFA verglichen. Die Executive-Benchmarking-Analyse hat gezeigt, dass sich das gegenwärtige Vergütungsniveau der führenden FIFA-Organe im Rahmen der beiden Referenzgruppen befindet und die Mehrzahl der Empfehlungen von Ethos von der FIFA erfüllt wird. Die Mitglieder der ständigen Kommissionen und der Rechtsorgane erhalten für die entsprechenden Sitzungen Tagesentschädigungen. Die Vorsitzenden und Vizevorsitzenden der ständigen Kommissionen und der Rechtsorgane erhalten ebenfalls Tagesentschädigungen und eine ihrer Arbeitsbelastung entsprechende zusätzliche Vergütung. 76 FIFA-GOVERNANCE-BERICHT FIFA- GOVERNANCE-BERICHT 54 06 FIFA-GOVERNANCE-BERICHT 8. BESTIMMUNGEN UND REGLEMENTE 8.1. Verhaltenskodex Die FIFA hat einen Verhaltenskodex erlassen, der vom Kongress verabschiedet wurde und für alle Mitglieder der FIFA-Familie gilt: Offizielle (alle Vorstandsmitglieder, Kommissionsmitglieder, Schiedsrichter, Schiedsrichterassistenten, Trainer, Betreuer sowie die technischen, medizinischen und administrativen Verantwortlichen der FIFA, einer Konföderation, eines Verbands, einer Liga oder eines Klubs); FIFA-Mitarbeitende; Spieler; Verbände, Mitglieder von Verbänden, Spieloffizielle, Spielervermittler und Spielvermittler gemäss Definition in den FIFA-Statuten. Der FIFA-Verhaltenskodex definiert die wichtigsten Werte und Grundsätze für das Verhalten und den Umgang und verpflichtet alle, die dem Kodex unterstehen, zu einem integren und objektiven Verhalten gemäss Kodex, geltenden Gesetzen und FIFA-Richtlinien. 8.2. Ethikreglement Das vom FIFA-Exekutivkomitee am 17. Juli 2012 erlassene FIFA-Ethikreglement findet auf Verhaltsweisen Anwendung, die der Integrität und dem Ansehen des Fussballs schaden, insbesondere auf illegales, unmoralisches und unethisches Gebaren. Das Reglement ist auf allgemeine Verhaltensweisen innerhalb des Association Football ausgerichtet, die einen geringen oder gar keinen Spielfeldbezug aufweisen. Das FIFA-Ethikreglement gilt für sämtliche Offiziellen und Spieler sowie Spiel- und Spielervermittler und enthält auch Bestimmungen betreffend Organisation und Verfahren. Die FIFA hat ein E-Schulungstool für das FIFA-Ethikreglement entwickelt, das Fussballoffizielle der 209 Mitgliedsverbände mit den Bestimmungen des Ethikreglements vertraut macht und so deren Einhaltung sicherstellt. Das E-Schulungstool, das auf FIFA.com verfügbar ist, bietet einen Überblick über den Anwendungsbereich des Ethikreglements sowie die Folgen bei Verstössen und anschliessend eine Zusammenfassung der Verhaltensregeln. 8.3. FIFA-Organisationsreglement Das FIFA-Organisationsreglement bestimmt gemäss FIFA-Statuten die Organisation der FIFA und regelt i) die Aufgaben, Befugnisse und Zuständigkeiten der in Art. 21 der FIFA-Statuten genannten FIFA-Organe (mit Ausnahme des Kongresses) und der Mitglieder dieser Organe sowie ii) bestimmte Punkte der in Art. 61 der FIFA-Statuten genannten FIFA-Rechtsorgane. 77 8.4. Interne FIFA-Organisationsweisungen Die Internen FIFA-Organisationsweisungen (InOw) bestimmen gemäss FIFA-Statuten die interne Organisation der FIFA und regeln die Aufgaben, Befugnisse und Zuständigkeiten des i) FIFA-Generalsekretariats und ii) der FIFA-Arbeitnehmer. Für die FIFA-Arbeitnehmer gelten zudem die Regelungen zu Aufgaben, Befugnissen und Zuständigkeiten in den jeweiligen Arbeitsverträgen. 8.5. Weitere Reglemente Spielregeln • Spielregeln 2014/2015 • Beach-Soccer-Spielregeln • Futsal-Spielregeln 2014/2015 FIFA-Wettbewerbsreglemente • Reglement für die Olympischen Fussballturniere Rio de Janeiro 2016 • Reglement für die FIFA U-17-Weltmeisterschaft Chile 2015 • Reglement für die FIFA Beach-Soccer-Weltmeisterschaft Portugal 2015 • Reglement für die FIFA Frauen-Weltmeisterschaft Kanada 2015™ • Reglement für die FIFA U-20-Weltmeisterschaft Neuseeland 2015 • Reglement für die FIFA U-20-Frauen-Weltmeisterschaft Kanada 2014 • Reglement für die FIFA Fussball-Weltmeisterschaft Brasilien 2014™ • Medien- und Marketingreglement für die Endrunde der FIFA Fussball-Weltmeisterschaft Brasilien 2014™ • Reglement für die Olympischen Jugendfussballturniere Nanjing 2014 • Reglement für die FIFA U-17-Frauen-Weltmeisterschaft Costa Rica 2014 • Reglement für die FIFA Klub-Weltmeisterschaft Marokko 2014 FIFA-Entwicklungsreglemente • Allgemeines Reglement für FIFA-Entwicklungsprogramme • Goal-Reglement • Reglement für das Programm Finanzielle Unterstützung der FIFA (FAP) • PERFORMANCE-Reglement • Programme und Richtlinien zur Frauenfussballförderung der FIFA 2015–2018 • FIFA-Kurskatalog • Reglement für das adidas-Goal-Ballprojekt • Reglement für das FIFA-Win-Win-Programm • Reglement für das Challenger-Programm 78 FIFA-GOVERNANCE-BERICHT FIFA- GOVERNANCE-BERICHT 54 06 Verschiedene Dokumente • Antragsformular für die Teilnahme an einem internationalen Spiel oder Wettbewerb • Antragsformular für die Austragung eines internationalen Spiels oder Wettbewerbs • Reglement für internationale Spiele • FIFA-Lizenz für Public-Viewing-Veranstaltungen (alle Gebiete ohne Kolumbien) • FIFA-Reglement für nicht gewerbliche Public-Viewing-Veranstaltungen (Gebiet Kolumbien) • FIFA-Lizenz für gewerbliche Public-Viewing-Veranstaltungen (Gebiet Kolumbien) • FIFA-Lizenz für Public-Viewing-Veranstaltungen (alle Gebiete ohne Mexiko) • FIFA-Lizenz für gewerbliche Public-Viewing-Veranstaltungen (Gebiet Mexiko) • FIFA-Reglement für nicht gewerbliche Public-Viewing-Veranstaltungen (Gebiet Mexiko) • Fussballstadien – technische Anforderungen und Empfehlungen – 5. Auflage • Reglement für die Organisation des Schiedsrichterwesens bei FIFA-Mitgliedsverbänden • Reglement für die Aufnahme von Verbänden in die FIFA • Ausrüstungsreglement • Leitfaden für künstliche Beleuchtung für Fussballplätze • FIFA-Reglement für Stadionsicherheit • Reglement zur Arbeit mit Vermittlern • FIFA-Anti-Doping-Reglement • FIFA-Richtlinien zur Geschlechtskontrolle • Reglement bezüglich Verleihung des FIFA-Verdienstordens • Datenschutzreglement Reglemente bezüglich Transfer, Status von Spielern, Vereine und Vermittler • Verfahrensordnung für die Kommission für den Status von Spielern und für die Kammer zur Beilegung von Streitigkeiten • Reglement bezüglich Status und Transfer von Spielern • Technisches Merkblatt – FIFA-Schutzprogramm für Klubs • Klublizenzierungsreglement • Kommentar zum Reglement bezüglich Status und Transfer von Spielern • FIFA-Spielervermittlerreglement • Anhang 6 des Reglements bezüglich Status und Transfer von Spielern: Bestimmungen bezüglich Status und Transfer von Futsal-Spielern • Spielvermittlerreglement 79 Sonstige Dokumente • Reglement für die Wahl des FIFA-Präsidenten • Standard-Zusammenarbeitsvereinbarung • Standardreglement für die Nationale Kammer zur Beilegung von Streitigkeiten (NKBS) • Standard-Wahlordnung • FIFA-Disziplinarreglement Alle Reglemente sind auf FIFA.com zu finden. 8.6. Regelungen in Bezug auf nahestehende Parteien Die FIFA hat Richtlinien hinsichtlich nahestehender Parteien erlassen, die die erforderliche Offenlegung der nahestehenden Parteien und von Transaktionen mit nahestehenden Parteien gemäss International Financial Reporting Standards (IFRS) gewährleisten und die finanzielle Transparenz aller Transaktionen auf täglicher Basis regeln. In den Richtlinien sind ebenfalls der Geltungsbereich geregelt und nahestehende Parteien definiert. Weitere interne Bestimmungen wie das Ethikreglement und verschiedene Reglemente für Entwicklungsprogramme stützen diese Richtlinien. Die FIFABeschaffungsrichtlinien regeln die Ausschreibungsvorgaben und die entsprechenden Verfahren. Alle wesentlichen Verträge müssen vom Projektleiter hinsichtlich nahestehender Parteien geprüft und abgezeichnet werden. Auf der Grundlage der Richtlinien wird systematisch ein professionelles und transparentes Beschaffungsverfahren gemäss objektiven Kriterien angewandt. 80 FIFA-GOVERNANCE-BERICHT FIFA- GOVERNANCE-BERICHT 54 06 FIFA-GOVERNANCE-BERICHT 9. KAPITAL UND RESERVEN Das Vereinskapital beträgt CHF 5 Millionen. Die FIFA ist ein Verein im Sinne von Art. 60 ff. des Schweizerischen Zivilgesetzbuches und als nicht gewinnorientierte Organisation verpflichtet, ihre Gewinne, Reserven und Mittel gemäss Vereinszweck zur Verbesserung und weltweiten Verbreitung des Fussballs insbesondere durch Jugend- und Entwicklungsprogramme zu verwenden. Als Verein zahlt die FIFA keine Dividenden aus. Die Einnahmen und Ausgaben der FIFA sind, über die Geschäftsperiode gerechnet, ausgeglichen zu gestalten. Mit der Bildung von Reserven ist die zukünftige Erfüllung der wichtigsten Aufgaben zu garantieren. Zweck der Reserven ist es, die FIFA gegen Risiken und unvorhergesehene Ereignisse, speziell in Bezug auf die FIFA Fussball-Weltmeisterschaft™, zu schützen. Es gilt, die finanzielle Abhängigkeit der FIFA von der FIFA FussballWeltmeisterschaft™, die nur alle vier Jahre stattfindet, zu berücksichtigen. Die FIFA Fussball-Weltmeisterschaft™ ist die Haupteinnahmequelle der FIFA. Zusätzlich dienen die zweckgebundenen Reserven der Sicherstellung der zukünftigen nicht gewinnbringenden Aktivitäten der FIFA, wie zum Beispiel der Entwicklungsprogramme sowie der übrigen FIFA-Wettbewerbe. Die Verwendung der Reserven ist an die FIFA-Statuten gebunden, das heisst zum Zweck der Organisation von internationalen Wettbewerben, im Speziellen der FIFA Fussball-Weltmeisterschaft™, sowie der Realisierung von Entwicklungsprogrammen im Fussballbereich. Im Falle einer Auflösung der FIFA ist das Vermögen dem obersten Gericht des Landes, in dem sich der Sitz befindet, zu übergeben. Dieses verwaltet das Vermögen bis zur Neugründung der FIFA als „bonus pater familiae“. 81 FIFA-GOVERNANCE-BERICHT 10. EXTERNE BUCHPRÜFUNG Die externe Buchprüfungsstelle wird vom FIFA-Kongress bezeichnet. Am 1. Juni 2011 ernannte der 61. FIFA-Kongress KPMG für vier weitere Jahre (2011–2014) zur Buchprüfungsstelle. Die Buchprüfungsstelle wird gemäss Art. 74 der FIFA-Statuten für vier Jahre bezeichnet. Das Mandat kann erneuert werden. Die externe Buchprüfungsstelle prüft die konsolidierte Jahresrechnung der FIFA und erstellt einen Buchprüfungsbericht, der dem FIFA-Kongress vorgelegt wird. Roger Neininger, zugelassener Revisionsexperte und leitender Revisor, ist seit 1. Juni 2011 mit dem bestehenden Buchprüfungsauftrag betraut. Der jährliche Buchprüfungsplan wird der Audit- und Compliance-Kommission der FIFA jährlich zur Genehmigung vorgelegt. Alle weiteren Aufträge an die Buchprüfer unterliegen den Beschaffungsrichtlinien und müssen vom Vorsitzenden der Audit- und ComplianceKommission bewilligt werden. 82 FIFA-GOVERNANCE-BERICHT FIFA- GOVERNANCE-BERICHT 54 06 FIFA-GOVERNANCE-BERICHT 11. INFORMATIONSPOLITIK Detaillierte Informationen zu den FIFA-Tätigkeiten sind den verschiedenen Berichten und Dokumenten zu entnehmen, die von der FIFA herausgegeben werden. Viele sind auch elektronisch erhältlich und können mehrere Jahre zurück auf der offiziellen FIFA-Website FIFA.com heruntergeladen werden. Das FIFA-Archiv befindet sich am FIFA-Sitz und steht Forschern und Medienvertretern offen. Die FIFA-Website FIFA.com bietet folgende Dokumente/Informationen: • jährliche FIFA-Finanzberichte • jährliche FIFA-Tätigkeitsberichte • Nachhaltigkeitsstrategie für die FIFA Fussball-Weltmeisterschaft 2014™ • Hintergrundinformationen zu verschiedenen Themen • verschiedene Publikationen (z. B. Broschüren, Bücher) Die Spielregeln und alle Reglemente sind unter der Rubrik „Über die FIFA“ > „Dokumente“ auf FIFA.com zu finden. Das Internet, wo die FIFA mit FIFA.com Massstäbe gesetzt hat, spielt in der Kommunikation eine entscheidende Rolle. Die offizielle FIFA-Website bietet eine einzigartige Berichterstattung über die Welt des Fussballs und die FIFA-Wettbewerbe sowie umfassende Informationen zur FIFA selbst. FIFA.com ist in den vier offiziellen FIFASprachen (Englisch, Deutsch, Französisch und Spanisch) sowie auf Arabisch und Portugiesisch verfügbar. Kontakt: Fédération Internationale de Football Association, FIFA-Strasse 20, Postfach, 8044 Zürich, Schweiz Tel.: +41 (0)43 222 7777 Fax: +41 (0)43 222 7878 de.fifa.com 83 ANHANG 2014 07 Diese Bilder gehen um die Welt: die heissbegehrte Trophäe in den Händen der deutschen Nationalmannschaft, die Argentinien in einem packenden Finale nach Verlängerung verdient mit 1:0 bezwang. KONSOLIDIERTE JAHRESRECHNUNG NACH INTERNATIONAL FINANCIAL REPORTING STANDARDS (IFRS) PER 31. DEZEMBER 2014 Seite Konsolidierte Gesamtergebnisrechnung 88 Konsolidierte Bilanz 89 Konsolidierte Geldflussrechnung 90 Veränderung der konsolidierten Reserven 91 ANHANG ZUR KONSOLIDIERTEN JAHRESRECHNUNG 86 Wesentliche Grundsätze der Rechnungslegung 92 A 92 Allgemeine Informationen und Einhaltebestätigung BBewertungsgrundsätze 92 CKonsolidierungsgrundsätze 94 DFremdwährungsumrechnung 94 EErfolgsrechnung 95 FUmsatzlegung 95 GWettbewerbsaufwand 96 H 97 Aufwand für Entwicklungsprojekte IOperating-Leasing 97 J 97 Finanzaufwand und Finanzertrag K Steuern und Abgaben 98 L Flüssige Mittel 98 M Derivative Finanzinstrumente 98 NAbsicherungsgeschäfte 99 OForderungen 99 PSachanlagen 99 Q Als Finanzinvestitionen gehaltene Immobilien 100 R Nicht derivative Finanzanlagen 100 S Nicht derivative Verbindlichkeiten 101 TImpairment 101 U 101 Verzinsliches Fremdkapital VPersonalvorsorge 102 WRückstellungen 102 XReserven 102 Y 103 Wesentliche Schätzungen und Annahmen 07 ANHANG 2014 KONSOLIDIERTE JAHRESRECHNUNG 2014 86 BERICHT DER BUCHPRÜFUNGSSTELLE 138 Anhang zur konsolidierten Gesamtergebnisrechnung 104 1 Erträge aus Fernsehrechten 104 2 Erträge aus Marketingrechten 105 3 Erträge aus Lizenzrechten 106 4 Erträge aus Hospitality-Rechten 106 5 Übrige Wettbewerbserträge 106 6Wettbewerbsaufwand 107 7 Übrige betriebliche Erträge 109 8 Aufwand für Entwicklungsprojekte 109 9Fussballmanagement 112 10Rechteverwertung 112 11Personalaufwand 113 12 Übriger betrieblicher Aufwand 117 13Finanzertrag 118 14Finanzaufwand 118 15 119 Steuern und Abgaben Anhang zur konsolidierten Bilanz 120 16 Flüssige Mittel 120 17 Forderungen 120 18 Vorauszahlungen und aktive Rechnungsabgrenzung 121 19Sachanlagen 122 20 123 Als Finanzinvestitionen gehaltene Immobilien 21Finanzanlagen 124 22Kreditoren 124 23 125 Passive Rechnungsabgrenzung und Vorauszahlungen 24Rückstellungen 126 25Reserven 126 Andere Anmerkungen 128 26 Finanzielles Risikomanagement 128 27 Absicherungstransaktionen und derivative Finanzinstrumente 133 28 Rechtsfälle und Eventualverpflichtungen 135 29 Erwerbsverpflichtungen ausserhalb der Bilanz 135 30Operating-Leasing 135 31 Transaktionen mit nahestehenden Parteien 136 32 Konsolidierte Gesellschaften 137 33 Ereignisse nach dem Bilanzstichtag 137 Diese konsolidierte Jahresrechnung wird in Englisch, Deutsch, Französisch und Spanisch veröffentlicht. Bei Unklarheiten ist die englische Originalversion massgebend. 87 KONSOLIDIERTE GESAMTERGEBNISRECHNUNG in TUSD Anmerkungen 2014 2013 Erträge aus Fernsehrechten 1 742 638 629 980 Erträge aus Marketingrechten 2 465 084 412 772 Erträge aus Lizenzrechten 3 54 230 25 696 Erträge aus Hospitality-Rechten 4 110 637 47 163 Übrige Wettbewerbserträge 5 Wettbewerbserträge Total Wettbewerbserträge 537 368 104 494 1 909 957 1 220 105 Wettbewerbsaufwand FIFA Fussball-Weltmeisterschaft™ 6 –788 040 –559 441 FIFA-Schutzprogramm für Klubs 6 –34 024 –36 071 Übrige FIFA-Wettbewerbe 6 Total Wettbewerbsaufwand Total Bruttoergebnis aus Wettbewerben –79 448 –161 296 –901 512 –756 808 1 008 445 463 297 Übrige betriebliche Erträge 7 77 828 83 040 Aufwand für Entwicklungsprojekte 8 –509 024 –182 906 Fussballmanagement 9 –66 809 –60 299 Rechteverwertung 10 –35 282 –20 423 Personalaufwand 11 –115 286 –101 998 19–20 –13 627 –12 383 Übriger betrieblicher Aufwand Abschreibungen 12 –120 778 –84 163 Steuern und Abgaben 15 Betriebsergebnis vor Finanzergebnis –36 190 –17 163 189 277 67 002 Finanzertrag 13 108 244 82 848 Finanzaufwand 14 –156 791 –77 877 140 730 71 973 11 –18 434 12 263 Wirksamer Teil der Verkehrswertänderung von Absicherungsinstrumenten 27 3 541 –10 395 In die Erfolgsrechnung transferierte Netto-Verkehrswertänderung von Absicherungsinstrumenten 27 4 503 6 167 Umrechnungsdifferenzen –38 994 –5 089 Total sonstiges Ergebnis für die Periode –49 384 2 946 91 346 74 919 140 730 71 973 –140 730 –71 973 0 0 Nettoergebnis Sonstiges Ergebnis Elemente, die nicht in die Erfolgsrechnung umgegliedert werden Neubewertungen der leistungsorientierten Vorsorgeverbindlichkeiten Elemente, die in die Erfolgsrechnung umgegliedert werden können Gesamtergebnis für die Periode Nettoergebnis Zuweisung an die zweckgebundenen Reserven Ergebnis nach Zuweisung 88 ANHANG 2014 KONSOLIDIERTE JAHRESRECHNUNG 2014 86 BERICHT DER BUCHPRÜFUNGSSTELLE 138 07 KONSOLIDIERTE BILANZ in TUSD Anmerkungen 31. Dez. 2014 31. Dez. 2013 Flüssige Mittel 16 1 083 069 1 245 004 Forderungen 17 181 098 264 212 Derivative Finanzanlagen 27 6 654 8 138 Finanzanlagen 21 677 258 673 205 Vorauszahlungen und aktive Rechnungsabgrenzung 18 Aktiven Umlaufvermögen 179 527 232 785 2 127 606 2 423 344 Sachanlagen 19 196 846 157 615 Als Finanzinvestitionen gehaltene Immobilien 20 26 889 0 Finanzanlagen 21 580 367 583 859 Anlagevermögen Total Aktiven 804 102 741 474 2 931 708 3 164 818 66 115 117 278 Passiven Kreditoren 22 Derivative Finanzverbindlichkeiten 27 32 959 16 556 Passive Rechnungsabgrenzung und Vorauszahlungen 23 1 214 981 1 403 738 1 314 055 1 537 572 78 420 183 062 Kurzfristiges Fremdkapital Passive Rechnungsabgrenzung und Vorauszahlungen 23 Derivative Finanzverbindlichkeiten 27 742 1 171 Rückstellungen 24 15 593 11 461 Langfristiges Fremdkapital Total Fremdkapital Vereinskapital 25 Kurssicherungsreserven 27 Umrechnungsdifferenzen Zweckgebundene Reserven 25 94 755 195 694 1 408 810 1 733 266 4 104 4 104 3 541 –4 503 –44 152 –5 158 1 559 405 1 437 109 Reserven 1 522 898 1 431 552 Total Passiven 2 931 708 3 164 818 89 KONSOLIDIERTE GELDFLUSSRECHNUNG in TUSD Anmerkungen Nettoergebnis 2013 71 973 Abschreibungen 19–20 13 627 12 383 Netto-Finanzergebnis 13–14 48 547 –4 971 9 767 19 678 15 36 190 17 163 Abnahme Forderungen 83 114 11 094 Abnahme Vorauszahlungen und aktive Rechnungsabgrenzung 53 258 70 338 –51 162 50 534 17 458 –3 878 –311 833 363 271 Übrige nicht geldwirksame Positionen Steuern und Abgaben (Abnahme)/Zunahme Kreditoren Verkehrswertänderung von derivativen Finanzinstrumenten (Abnahme)/Zunahme passive Rechnungsabgrenzung und Vorauszahlungen Zunahme/(Abnahme) Rückstellungen 24 Bezahlte Steuern und Abgaben Geldzufluss aus Geschäftstätigkeit 4 133 –2 930 –34 049 –6 163 9 780 598 492 Kauf von Sachanlagen 19 –52 611 –4 096 Investitionen in Finanzanlagen 21 –638 507 –941 414 Rückzahlungen von Finanzanlagen 21 632 507 485 938 Erhaltene Zinsen 13 22 115 4 431 6 6 028 20 –27 136 0 –63 626 –449 113 –2 436 –2 583 Erträge von Finanzanlagen Erwerb von als Finanzinvestitionen gehaltenen Immobilien Geldabfluss aus Investitionstätigkeit Bezahlte Zinsen 14 Geldabfluss aus Finanzierungstätigkeit Geld(ab-)/zufluss der flüssigen Mittel Flüssige Mittel per 1. Januar 16 Auswirkungen der Fremdwährungsdifferenzen Geld(ab-)/zufluss der flüssigen Mittel Flüssige Mittel per 31. Dezember 90 2014 140 730 16 –2 436 –2 583 –56 282 146 796 1 245 004 1 125 366 –105 655 –27 158 –56 282 146 796 1 083 067 1 245 004 ANHANG 2014 KONSOLIDIERTE JAHRESRECHNUNG 2014 86 BERICHT DER BUCHPRÜFUNGSSTELLE 138 07 VERÄNDERUNG DER KONSOLIDIERTEN RESERVEN Vereinskapital Kurssicherungsreserven Umrechnungs differenzen Zweckgebundene Reserven Total 4 104 –275 –69 1 352 873 1 356 633 Wirksamer Teil der Verkehrswertänderung von Absicherungsinstrumenten 0 –10 395 0 0 –10 395 In die Erfolgsrechnung transferierte NettoVerkehrswertänderung von Absicherungsinstrumenten 0 6 167 0 0 6 167 Neubewertungen der leistungsorientierten Vorsorgeverbindlichkeiten 0 0 0 12 263 12 263 Umrechnungsdifferenzen 0 0 –5 089 0 –5 089 Total sonstiges Ergebnis für die Periode 0 –4 228 –5 089 12 263 2 946 Nettoergebnis 0 0 0 71 973 71 973 Gesamtergebnis für die Periode 0 –4 228 –5 089 84 236 74 919 4 104 –4 503 –5 158 1 437 109 1 431 552 Vereinskapital Kurssicherungsreserven Umrechnungs differenzen Zweckgebundene Reserven Total in TUSD Reserven per 1. Januar 2013 Reserven per 31. Dezember 2013 in TUSD Reserven per 1. Januar 2014 4 104 –4 503 –5 158 1 437 109 1 431 552 Wirksamer Teil der Verkehrswertänderung von Absicherungsinstrumenten 0 3 541 0 0 3 541 In die Erfolgsrechnung transferierte NettoVerkehrswertänderung von Absicherungsinstrumenten 0 4 503 0 0 4 503 Neubewertungen der leistungsorientierten Vorsorgeverbindlichkeiten 0 0 0 –18 434 –18 434 Umrechnungsdifferenzen 0 0 –38 994 0 –38 994 Total sonstiges Ergebnis für die Periode 0 8 044 –38 994 –18 434 –49 384 Nettoergebnis 0 0 0 140 730 140 730 Gesamtergebnis für die Periode 0 8 044 –38 994 122 296 91 346 4 104 3 541 –44 152 1 559 405 1 522 898 Reserven per 31. Dezember 2014 91 ANHANG ZUR KONSOLIDIERTEN JAHRESRECHNUNG WESENTLICHE GRUNDSÄTZE DER RECHNUNGSLEGUNG A ALLGEMEINE INFORMATIONEN UND EINHALTEBESTÄTIGUNG Die Fédération Internationale de Football Association (FIFA), domiziliert in Zürich, Schweiz, ist eine internationale, nicht staatliche und nicht gewinnorientierte Organisation in der Form eines Vereins nach schweizerischem Recht. Die FIFA besteht aus 209 Verbänden, die zu sechs Kontinentalverbänden zusammengeschlossen sind. Die FIFA verfolgt als Hauptzweck die Förderung des „Association Football“ auf jede Art, die sie für angemessen hält. Sie verwendet ihre Reserven im Sinne des Hauptzwecks. Die FIFA erstellt die konsolidierte Jahresrechnung in Übereinstimmung mit den International Financial Reporting Standards (IFRS). Gemäss FIFA-Statuten beträgt die Geschäftsperiode der FIFA vier Jahre und beginnt an jedem 1. Januar, der auf die Endrunde der FIFA Fussball-Weltmeisterschaft™ folgt. Während die vorliegende konsolidierte Jahresrechnung die Periode vom 1. Januar 2014 bis 31. Dezember 2014 behandelt, erstreckt sich die laufende Geschäftsperiode vom 1. Januar 2011 bis 31. Dezember 2014. B BEWERTUNGSGRUNDSÄTZE Die konsolidierte Jahresrechnung wurde in US-Dollar (USD), der funktionalen Währung der FIFA, dargestellt. Die Bewertung der konsolidierten Jahresrechnung erfolgt mit folgender Ausnahme zu historischen Kosten: Derivative Finanzinstrumente und gewisse Finanzanlagen werden zum Verkehrswert bilanziert. Neue und geänderte Standards und Interpretationen, die von der FIFA angewandt wurden Die folgenden Standards und Interpretationen traten 2014 in Kraft: • Verrechnung von Finanzanlagen und finanziellen Verbindlichkeiten (Änderungen an IAS 32) • Investmentgesellschaften (Änderungen an IFRS 10, IFRS 12 und IAS 27) • Angaben zum erzielbaren Betrag für nicht finanzielle Vermögenswerte (Änderungen an IAS 36) • Novation von Derivaten und Fortsetzung der Sicherungsbilanzierung (Änderungen an IAS 39) • IFRIC 21 Abgaben Diese Standards und Interpretationen hatten keinen wesentlichen Einfluss auf die konsolidierte FIFAJahresrechnung 2014. 92 ANHANG 2014 KONSOLIDIERTE JAHRESRECHNUNG 2014 86 BERICHT DER BUCHPRÜFUNGSSTELLE 138 07 Neue und geänderte Standards und Interpretationen, die von der FIFA noch nicht angewandt wurden Einige neue Standards und Anpassungen an Standards und Interpretationen treten für Geschäftsjahre, die nach dem 1. Januar 2015 beginnen, in Kraft. Diese wurden beim Erstellen der vorliegenden konsolidierten Jahresrechnung noch nicht angewandt. Neue Standards: • IFRS 14 Regulatorische Abgrenzungsposten, gültig ab 1. Januar 2016. Geplante Anwendung durch die FIFA im Berichtsjahr 2016. • IFRS 15 Erlöse aus Verträgen mit Kunden, gültig ab 1. Januar 2017. Geplante Anwendung durch die FIFA im Berichtsjahr 2017. • IFRS 9 Finanzinstrumente, gültig ab 1. Januar 2018. Geplante Anwendung durch die FIFA im Berichtsjahr 2018. Überarbeitung und Änderung von Standards und Interpretationen • Leistungsorientierte Pläne: Arbeitnehmerbeiträge (Änderungen an IAS 19), gültig ab 1. Juli 2014. Geplante Anwendung durch die FIFA im Berichtsjahr 2015. • Jährliche Verbesserungen an den IFRS – Zyklus 2010–2012, gültig ab 1. Juli 2014. Geplante Anwendung durch die FIFA im Berichtsjahr 2015. • Jährliche Verbesserungen an den IFRS – Zyklus 2011–2013, gültig ab 1. Juli 2014. Geplante Anwendung durch die FIFA im Berichtsjahr 2015. • Bilanzierung von Erwerben von Anteilen an einer gemeinsamen Geschäftstätigkeit (Änderungen an IFRS 11), gültig ab 1. Januar 2016. Geplante Anwendung durch die FIFA im Berichtsjahr 2016. • Klarstellung akzeptabler Abschreibungsmethoden (Änderungen an IAS 16 und IAS 38), gültig ab 1. Januar 2016. Geplante Anwendung durch die FIFA im Berichtsjahr 2016. • Fruchttragende Pflanzen (Änderungen an IAS 16 und IAS 41), gültig ab 1. Januar 2016. Geplante Anwendung durch die FIFA im Berichtsjahr 2016. • Equity-Methode im separaten Abschluss (Änderungen an IAS 27), gültig ab 1. Januar 2016. Geplante Anwendung durch die FIFA im Berichtsjahr 2016. • Veräusserung oder Einbringung von Vermögenswerten zwischen einem Investor und einem assoziierten Unternehmen oder Joint Venture (Änderungen an IFRS 10 und IAS 28), gültig ab 1. Januar 2016. Geplante Anwendung durch die FIFA im Berichtsjahr 2016. • Jährliche Verbesserungen an den IFRS – Zyklus 2012–2014, gültig ab 1. Januar 2016. Geplante Anwendung durch die FIFA im Berichtsjahr 2016. • Investmentgesellschaften: Anwendung der Konsolidierungsausnahme (Änderungen an IFRS 10, IFRS 12 und IAS 28). Geplante Anwendung durch die FIFA im Berichtsjahr 2016. • Offenlegungsinitiative (Änderungen an IAS 1). Geplante Anwendung durch die FIFA im Berichtsjahr 2016. Die genannten Standards und Interpretationen sollten keinen wesentlichen Einfluss auf die konsolidierte Jahresrechnung der FIFA haben, mit folgender Ausnahme: Am 28. Mai 2014 veröffentlichte der International Accounting Standard Board (IASB) IFRS 15 Erlöse aus Verträgen mit Kunden, der Ergebnis eines grossen Konvergenzprojekts des IASB und des US Financial Accounting Standards Board (FASB) ist. IFRS 15 ersetzt die bestehenden Standards IAS 18 Erlöse, IAS 11 Fertigungsaufträge und eine Reihe von erlösbezogenen Interpretationen und legt ein neues, 93 kontrollbasiertes Erlöserfassungsmodell fest. Damit ändert sich die Grundlage, ob Erlöse über einen Zeitraum hinweg oder zu einem bestimmten Zeitpunkt zu erfassen sind, und erweitert und verbessert die Offenlegung zu Erlösen. IFRS 15 ist auf Berichtsperioden anzuwenden, die am oder nach dem 1. Januar 2017 beginnen. Die FIFA prüft derzeit mögliche Auswirkungen des neuen Standards und seiner Anwendung. C KONSOLIDIERUNGSGRUNDSÄTZE Der Name „FIFA“ wird nachfolgend auch für die konsolidierte Gruppe verwendet, die die FIFA und ihre Tochtergesellschaften beinhaltet. Tochtergesellschaften sind Unternehmen, über die die FIFA die Kontrolle hat. Die FIFA kontrolliert ein Unternehmen, wenn sie schwankenden Renditen aus ihrem Engagement in dem Beteiligungsunternehmen ausgesetzt ist bzw. Anrechte auf diese besitzt und die Fähigkeit hat, diese Renditen mittels ihrer Verfügungsgewalt über das Unternehmen zu beeinflussen. Die Jahresrechnungen der Tochtergesellschaften werden vom Zeitpunkt der Übernahme der Kontrolle bis zum Zeitpunkt der Abgabe der Kontrolle vollständig mitkonsolidiert. Die einzelnen konsolidierten Tochtergesellschaften sind in Anmerkung 32 aufgeführt. Nicht beherrschte Anteile sind immateriell. Gruppeninterne Guthaben und Verbindlichkeiten, Transaktionen und nicht realisierte Gewinne aus gruppeninternen Transaktionen werden in der konsolidierten Jahresrechnung eliminiert. Unrealisierte Verluste werden gleich eliminiert wie unrealisierte Gewinne, soweit sich keine Wertminderungen abzeichnen. D FREMDWÄHRUNGSUMRECHNUNG a) Fremdwährungstransaktionen und -bestände Transaktionen in fremder Währung werden zum Zeitpunkt der Transaktion zum Tageskurs umgerechnet. Monetäre Vermögenswerte und Verbindlichkeiten in fremder Währung werden zum Kurs am Bilanzstichtag umgerechnet. Fremdwährungsdifferenzen aus Transaktionen werden in der Erfolgsrechnung erfasst. b) Jahresrechnungen von ausländischen Tochtergesellschaften Bei den ausländischen Tochtergesellschaften werden Vermögenswerte und Verbindlichkeiten, inklusive Verkehrswertanpassungen im Rahmen der Konsolidierung, zu Wechselkursen per Bilanzstichtag in USD umgerechnet. Aufwendungen und Erträge der ausländischen Gesellschaften werden zum Durchschnittskurs der Berichtsperiode in USD umgerechnet. Umrechnungsdifferenzen, die sich aus der Anwendung der unterschiedlichen Wechselkurse ergeben, werden direkt in der Gesamtergebnisrechnung erfasst. 94 ANHANG 2014 KONSOLIDIERTE JAHRESRECHNUNG 2014 86 BERICHT DER BUCHPRÜFUNGSSTELLE 138 07 Folgende Fremdwährungskurse wurden gegenüber dem USD angewandt: 31. Dez. 2014 Mittelkurs 2014 31. Dez 2013 Mittelkurs 2013 CHF 1,0012 1,0851 1,1148 1,0699 EUR 1,2161 1,3331 1,3793 1,3262 GBP 1,5567 1,6482 1,6485 1,5723 BRL 37,6775 42,7260 42,4115 46,9777 RUB 1,8248 2,7018 3,0483 3,1653 E ERFOLGSRECHNUNG Die konsolidierte Erfolgsrechnung ist wie folgt aufgebaut: Wettbewerbserträge – Wettbewerbsaufwand – übrige betriebliche Erträge – Aufwand für Entwicklungsprojekte – übriger betrieblicher Aufwand. Diese Struktur widerspiegelt den Hauptzweck der FIFA: den Fussball laufend zu verbessern und weltweit zu verbreiten, insbesondere durch Jugend- und Entwicklungsprogramme. Wettbewerbserträge und -aufwände sind Erträge und Aufwände, die direkt mit der Organisation und Durchführung der FIFA FussballWeltmeisterschaft™ und der übrigen FIFA-Wettbewerbe anfallen. Zum Zweck der Rechnungslegung definiert die FIFA die übrigen FIFA-Wettbewerbe als sämtliche anderen Fussballveranstaltungen, wie die FIFA Frauen-Weltmeisterschaft™, den FIFA Konföderationen-Pokal, die FIFA Klub-Weltmeisterschaft, die FIFA U-20-Weltmeisterschaft, die FIFA U-17-Weltmeisterschaft, die FIFA U-20-Frauen-Weltmeisterschaft, die FIFA U-17-Frauen-Weltmeisterschaft, die Olympischen Fussballturniere, die FIFA Futsal-Weltmeisterschaft, die FIFA Beach-Soccer-Weltmeisterschaft, den Blue Stars/FIFA Youth Cup und den FIFA Interactive World Cup. F UMSATZLEGUNG Wettbewerbserträge ergeben sich hauptsächlich aus dem Verkauf folgender Rechte: • Fernsehrechte • Marketingrechte • Lizenzrechte • Hospitality-Rechte Im Rahmen dieser Verträge erzielt die FIFA entweder Einkommen aus fixen Lizenzzahlungen oder Lizenzzahlungen in Form einer garantierten Minimalzahlung und umsatzabhängiger zusätzlicher Zahlungen (Gewinnanteil). Dieser Gewinnanteil wird nur erfasst, wenn es wahrscheinlich ist, dass die FIFA zusätzliche Zahlungen erhalten wird. Einnahmen in direktem Zusammenhang mit der FIFA Fussball-Weltmeisterschaft™ werden nach dem Grad der Fertigstellung verbucht (Percentage-of-Completion-Methode), sofern sie zuverlässig geschätzt werden können. Der Grad der Fertigstellung der FIFA Fussball-Weltmeisterschaft™ wird anhand der Projektperiode linear bemessen, wobei die Projektperiode vier Jahre beträgt. Diese Methode kommt in erster Linie für 95 die garantierten Minimalzahlungen zur Anwendung. Zusätzliche Erträge aus Gewinnanteilen werden erst nach dem Grad der Fertigstellung verbucht, wenn die Beträge wahrscheinlich sind und zuverlässig ermittelt werden können. Einnahmen aus Hospitality-Rechten werden nach dem Grad der Fertigstellung verbucht (Percentage-ofCompletion-Methode), sofern sie zuverlässig geschätzt werden können. Solange der künftige wirtschaftliche Nutzen für die FIFA aus den Hospitality-Rechten nicht wahrscheinlich ist, werden die Einnahmen zum Zeitpunkt der Bezahlung erfasst. Kartenverkäufe für den FIFA Konföderationen-Pokal Brasilien 2013 und die FIFA Fussball-Weltmeisterschaft Brasilien 2014™ werden im Veranstaltungsjahr erfasst. Die Kartenverkäufe für den FIFA KonföderationenPokal Südafrika 2009 und die FIFA Fussball-Weltmeisterschaft Südafrika 2010™ wurden hingegen nicht verbucht, da der Nutzniesser der Nettoeinnahmen das lokale Organisationskomitee für die FIFA FussballWeltmeisterschaft Südafrika 2010 war. Dienstleistungserträge werden zum Zeitpunkt der Erbringung der Dienstleistung erfasst. Erträge aus den übrigen FIFA-Wettbewerben werden abgegrenzt und zum Zeitpunkt des Wettbewerbs in der Erfolgsrechnung verbucht. Die FIFA generiert aus diversen Verträgen mit Geschäftspartnern Ertrag in Form von Sachleistungen. Die Sachleistungen beinhalten vordefinierte Dienstleistungen oder Warenlieferungen im Zusammenhang mit der FIFA Fussball-Weltmeisterschaft Brasilien 2014™ oder übrigen FIFA-Wettbewerben. Der Ertrag wird erfasst, sobald die Dienstleistung/Warenlieferung eingeht und die entsprechenden Kosten zum gleichen Zeitpunkt als Wettbewerbsaufwand verbucht wurden. G WETTBEWERBSAUFWAND Wettbewerbsaufwände ergeben sich aus dem Mittelabfluss, der im Zusammenhang mit der Organisation von Wettbewerben entsteht. Da die FIFA die FIFA Fussball-Weltmeisterschaft™ über den Zeitraum von vier Jahren organisiert, werden die entstehenden Kosten analog zu den Wettbewerbserträgen aufgrund des Fertigstellungsgrades des Wettbewerbs verbucht. Die Kosten werden aufgrund der bewilligten Budgets aller relevanten Projekte geschätzt und beinhalten eine Schätzungsunsicherheit. Während der Vierjahresperiode werden die Differenzen zwischen den verbuchten und den tatsächlich aufgelaufenen Wettbewerbskosten als Abgrenzungen ausgewiesen. Aufwände der übrigen FIFA-Wettbewerbe, die während der Vorbereitungsperioden abgegrenzt werden, werden in der Erfolgsrechnung zum Zeitpunkt des Wettbewerbs erfasst. 96 ANHANG 2014 KONSOLIDIERTE JAHRESRECHNUNG 2014 86 BERICHT DER BUCHPRÜFUNGSSTELLE 138 07 H AUFWAND FÜR ENTWICKLUNGSPROJEKTE Die FIFA gewährt Mitgliedsverbänden und Konföderationen im Gegenzug für die vergangene oder künftige Einhaltung von Bedingungen bezüglich deren Tätigkeit finanzielle Unterstützung. In der laufenden Vierjahresperiode unterstützt die FIFA mit dem Programm Finanzielle Unterstützung (FAP) die Verbände und Konföderationen. Das Goal-Programm bietet Verbänden mit speziellen Bedürfnissen Finanzierung für massgeschneiderte Projekte. Der Aufwand wird der Erfolgsrechnung belastet, sobald die FIFA das Projekt bewilligt hat. Die Kosten der weiteren Entwicklungsprojekte werden der Erfolgsrechnung zum Zeitpunkt, in dem sie anfallen, belastet. I OPERATING-LEASING Zahlungen im Zusammenhang mit Operating-Leasing werden der Erfolgsrechnung linear über die Laufzeit des jeweiligen Leasingvertrags belastet. J FINANZAUFWAND UND FINANZERTRAG Der Finanzertrag enthält Zinserträge aus verzinslichen Forderungen und Wertpapieren, Fremd währungsgewinne, Gewinne aus Derivativen, die nicht als Hedge-Instrumente klassifiziert sind, sowie Gewinne aus Verkehrswertanpassungen von Finanzanlagen der Kategorie „eingestuft als erfolgswirksam zum Verkehrswert bewertet“. Der Finanzaufwand enthält den Zinsaufwand finanzieller Verbindlichkeiten, Fremdwährungsverluste, Verluste von Derivativen, die nicht als Hedge-Instrumente klassifiziert sind, sowie Verluste aus Verkehrswertanpassungen von Finanzanlagen der Kategorie „eingestuft als erfolgswirksam zum Verkehrswert bewertet“. Zinserträge sind in der Erfolgsrechnung nach der effektiven Zinsmethode erfasst. Dividendenerträge werden in der Erfolgsrechnung zum Zeitpunkt der Bekanntgabe verbucht. 97 K STEUERN UND ABGABEN Die FIFA ist als Verein gemäss Artikel 60 fortfolgende des Schweizerischen Zivilgesetzbuches errichtet worden. Gemäss Artikel 2 der Statuten ist die FIFA verpflichtet, den Fussball laufend zu verbessern und weltweit zu verbreiten, insbesondere durch Jugend- und Entwicklungsprogramme. Die FIFA ist eine nicht gewinnorientierte Organisation und hat ihre Reserven und Mittel für diesen Zweck zu verwenden. Die FIFA wird in der Schweiz gemäss den steuerlichen Bestimmungen für Vereine besteuert. Dabei wird berücksichtigt, dass die FIFA eine nicht gewinnorientierte Organisation ist und eine vierjährige Rechnungsperiode hat. Die Tochtergesellschaften unterliegen den jeweils massgebenden Steuer bestimmungen. Diese Position beinhaltet alle nicht rückforderbaren Steuern und Abgaben, die durch die FIFA oder ihre Tochtergesellschaften zu tragen sind. Ein Nachweis des effektiven Steuersatzes, bezogen auf das konsolidierte Jahresergebnis, würde keine Aussagekraft haben. Ein solcher Nachweis wurde deshalb auch nicht durchgeführt. Es wurden keine Steuern in der Gesamtergebnisrechnung verbucht. L FLÜSSIGE MITTEL Die flüssigen Mittel beinhalten Kassenbestände, Post- und Bankguthaben, inklusive Sichtgeldeinlagen und kurzfristiger Anlagen mit einer Laufzeit von bis zu 90 Tagen. M DERIVATIVE FINANZINSTRUMENTE Die FIFA benützt derivative Finanzinstrumente zur Absicherung ihrer Fremdwährungsrisiken aus Betriebsund Investitionstätigkeit. Die FIFA hält keine respektive gibt keine derivativen Finanzinstrumente zu Handelszwecken aus. Derivative, die nicht für die speziellen Buchungsregeln für Absicherungsinstrumente („Hedge-Accounting“) qualifizieren, werden hingegen wie Finanzinstrumente zu Handelszwecken verbucht. Derivative werden zu Beginn zum Verkehrswert verbucht. Nach der erstmaligen Erfassung werden die Derivative weiterhin zum Verkehrswert bewertet. Gewinne und Verluste aus der Neubewertung der Derivative, die nicht als wirksame Kurssicherungsinstrumente angesehen werden können, werden erfolgswirksam verbucht. Der Verkehrswert von Devisentermingeschäften entspricht dem Marktwert zum Bilanzstichtag, d. h. dem Barwert des Terminkurses. 98 ANHANG 2014 KONSOLIDIERTE JAHRESRECHNUNG 2014 86 BERICHT DER BUCHPRÜFUNGSSTELLE 138 07 N ABSICHERUNGSGESCHÄFTE Wird ein derivatives Finanzinstrument zur Absicherung der Risiken der Veränderung künftiger Geldflüsse von hochwahrscheinlichen künftigen Transaktionen eingesetzt, so wird der wirksame Teil des Gewinns oder Verlusts aus der Verkehrswertveränderung des Absicherungsinstruments direkt über die Kurssicherungsreserven verbucht. Der unwirksame Teil des Gewinns oder Verlusts wird umgehend in der Erfolgsrechnung verbucht. Der Gewinn oder Verlust aus einem Absicherungsinstrument wird in der Periode, in der die abgesicherten Geldflüsse ergebniswirksam werden, aus den Kurssicherungsreserven umverteilt. Wenn ein Sicherungsgeschäft oder eine Sicherungsbeziehung beendet ist, aber die abgesicherte Transaktion noch nicht stattgefunden hat, bleibt der kumulative Gewinn oder Verlust in den Kurssicherungsreserven bestehen und wird in Übereinstimmung mit der oben stehenden Methode verbucht. Sobald die abgesicherte Transaktion nicht mehr wahrscheinlich ist, fliessen die in den Reserven aufgelaufenen Gewinne oder Verluste unmittelbar in die Erfolgsrechnung. O FORDERUNGEN Forderungen aus dem Verkauf von Rechten und andere Forderungen sind zu fortgeführten Anschaffungskosten bilanziert, die bei kurzfristigen Forderungen dem Nominalwert entsprechen. Notwendige Wertberichtigungen werden davon in Abzug gebracht. Für gefährdete Forderungen werden Einzelwertberichtigungen vorgenommen. Forderungen und Verbindlichkeiten werden verrechnet und als Nettobetrag in der Bilanz ausgewiesen, wenn die FIFA ein durchsetzbares Recht zur Verrechnung hat und eine Verrechnung beabsichtigt ist. P SACHANLAGEN Sachanlagen sind zu Anschaffungskosten abzüglich Abschreibungen und Verlusten aus Wertbeeinträchtigungen bilanziert. Sofern einzelne Bestandteile eines Anlageguts eine unterschiedliche Nutzungsdauer aufweisen, werden sie buchmässig auch unterschiedlich behandelt. Kosten für Reparaturen und Unterhalt werden unmittelbar der Erfolgsrechnung belastet. Abschreibungen werden linear über die voraussichtliche Nutzungsdauer der Sachanlagen in der Erfolgsrechnung verbucht. Auf den Grundstücken werden keine Abschreibungen vorgenommen. Die voraussichtliche Nutzungsdauer der Anlagegüter beträgt: Bürogebäude Mobiliar und andere Einrichtungen 20 –50 Jahre 3 –20 Jahre 99 Q ALS FINANZINVESTITIONEN GEHALTENE IMMOBILIEN Als Finanzinvestitionen gehaltene Immobilien werden nach dem Kostenmodell bilanziert, d. h. zu Anschaffungskosten abzüglich Abschreibungen und Verlusten aus Wertbeeinträchtigungen. Gewinne oder Verluste, die bei Abgang von als Finanzinvestitionen gehaltenen Immobilien entstehen (gleichbedeutend mit der Differenz zwischen dem Nettoveräusserungserlös und dem Buchwert des Vermögenswertes), sind als Ertrag oder Aufwand zu erfassen. Abschreibungen werden linear über die voraussichtliche Nutzungsdauer der als Finanzinvestitionen gehaltenen Immobilien in der Erfolgsrechnung verbucht. Auf den Grundstücken werden keine Abschreibungen vorgenommen. Die voraussichtliche Nutzungsdauer von als Finanzinvestitionen gehaltenen Immobilien beträgt 40 Jahre. R NICHT DERIVATIVE FINANZANLAGEN Die FIFA teilt die nicht derivativen Finanzanlagen in die folgenden Kategorien ein: Darlehen und Forderungen, Finanzanlagen erfolgswirksam zum Verkehrswert bewertet und bis zur Endfälligkeit zu haltende Finanzanlagen. Das langfristige Ziel ist die reale Werterhaltung des Vermögens für die entsprechende Vierjahresperiode. Daher werden die seit Jahr 2011 erworbenen Obligationen als bis zur Endfälligkeit zu haltende Finanzanlagen eingestuft. Darlehen und Forderungen entstehen, wenn die FIFA Dritten Geld oder andere Leistungen gewährt. Die erstmalige Erfassung erfolgt zum Verkehrswert zuzüglich direkt zurechenbarer Transaktionskosten. Die Folgebewertung erfolgt unter Anwendung der Effektivzinsmethode zu fortgeführten Anschaffungskosten abzüglich Impairment-Verlust. Handelbare Aktien werden als finanzielle Finanzanlagen erfolgswirksam zum Verkehrswert bewertet eingestuft. Falls die FIFA die Absicht hat, Finanzanlagen bis zur Endfälligkeit zu halten, werden solche Finanzanlagen als bis zur Endfälligkeit zu haltende Finanzanlagen eingestuft. Diese werden unter Anwendung der Effektivzinsmethode zu fortgeführten Anschaffungskosten abzüglich Impairment-Verlust bewertet. Finanzanlagen ohne gehandelten Preis in einem aktiven Markt, für die der Verkehrswert nicht verlässlich bestimmt werden kann, werden zu Anschaffungskosten abzüglich Impairment-Verlust bewertet. Finanzielle Anlagen und Verbindlichkeiten werden verrechnet, und der Nettobetrag wird in der Bilanz ausgewiesen, wenn die FIFA ein durchsetzbares Recht zur Verrechnung hat und die Absicht auf Verrechnung besteht. 100 ANHANG 2014 KONSOLIDIERTE JAHRESRECHNUNG 2014 86 BERICHT DER BUCHPRÜFUNGSSTELLE 138 07 S NICHT DERIVATIVE VERBINDLICHKEITEN Nicht derivative Verbindlichkeiten wie beispielsweise Kreditoren sind zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertet, die aufgrund der kurzfristigen Fälligkeit dem Nominalwert entsprechen. T IMPAIRMENT Der Buchwert von Sachanlagen, als Finanzinvestitionen gehaltene Immobilien und Finanzanlagen bewertet zu den fortgeführten Anschaffungskosten wird an jedem Bilanzstichtag überprüft, um festzustellen, ob ein Anhaltspunkt für eine Wertminderung besteht. Liegt ein solcher vor, wird der erzielbare Betrag von nicht finanziellen Vermögenswerten bestimmt, der dem höheren der beiden Beträge aus Verkehrswert abzüglich Veräusserungskosten und Nutzungswert entspricht. Ein Impairment-Verlust wird erfolgswirksam erfasst, wenn der Buchwert eines Vermögenswertes oder einer zahlungsmittelgenerierenden Einheit über dem erzielbaren Wert liegt. Finanzanlagen bewertet zu fortgeführten Anschaffungskosten sind wertbeeinträchtigt, wenn ein substanzieller Hinweis auf eine Wertbeeinträchtigung aus einem Ereignis nach erstmaliger Erfassung vorliegt und dieses Ereignis (d. h. Ausfall eines Schuldners) einen Einfluss auf die Schätzung der zukünftigen Geldflüsse dieser Anlage hat. Ein Impairment-Verlust berechnet sich aus der Differenz zwischen dem Buchwert und dem Barwert der geschätzten zukünftigen Cashflows der Anlage, wobei als Diskontsatz der ursprüngliche Effektivzins der Anlage verwendet wird. Ein Impairment-Verlust wird erfolgswirksam verbucht und in einer Wertberichtigung gegen Darlehen und Forderungen oder gegen bis zur Endfälligkeit gehaltene Finanzanlagen dargestellt. Wenn nach der Erfassung eines Impairment-Verlusts ein Ereignis stattfindet, das die Aufholung des Impairment-Verlustes anzeigt, wird die Aufholung erfolgswirksam erfasst. U VERZINSLICHES FREMDKAPITAL Verzinsliche Verbindlichkeiten werden jeweils zum Verkehrswert abzüglich der Transaktionskosten erfasst und anschliessend gemäss der Effektivzinsmethode bilanziert, wobei die Differenz zwischen ursprünglichem Nominalbetrag und Rückzahlungsbetrag über die Laufzeit erfolgswirksam erfasst wird. 101 V PERSONALVORSORGE Der Schweizer Personalvorsorgeplan wird gemäss den Rechnungslegungsgrundsätzen für Leistungsprimate behandelt. Der Einfluss des Vorsorgeplans auf die konsolidierte Jahresrechnung wird anhand der ProjectedUnit-Credit-Methode ermittelt und verwendet versicherungsmathematische Annahmen basierend auf der bestmöglichen Schätzung per Bilanzstichtag. Versicherungsmathematische Gewinne oder Verluste aus den leistungsorientierten Vorsorgeverbindlichkeiten umfassen Effekte aus den Anpassungen durch Veränderungen von Schätzungen und Erfahrungswerten sowie den Unterschied zwischen dem theoretischen und dem effektiven Ertrag aus den Planaktiven und werden in der Gesamtergebnisrechnung erfasst. Administrationskosten des Personalvorsorgeplans sind unter Personalaufwand ausgewiesen. W RÜCKSTELLUNGEN Eine Rückstellung wird gebucht, wenn aus einem Ereignis der Vergangenheit eine rechtliche oder faktische Verpflichtung entsteht und ein zukünftiger Mittelabfluss zur Begleichung der Verpflichtung wahrscheinlich ist. Bei einer wesentlichen Auswirkung des Zinseffekts werden die zukünftigen Geldflüsse zur Bemessung von Rückstellungen zum Barwert angesetzt, wobei als Diskontierungssatz ein Zinssatz vor Steuern unter Berücksichtigung aktueller Marktverhältnisse und spezifischer Risiken der Verpflichtung zur Anwendung gelangt. X RESERVEN Die Reserven bestehen aus dem Vereinskapital, den zweckgebundenen Reserven, den Kurssicherungsreserven sowie den Umrechnungsdifferenzen. Als Verein zahlt die FIFA keine Dividenden aus. Gemäss Artikel 73 der FIFA-Statuten sind die Einnahmen und Ausgaben der FIFA, über die Geschäftsperiode gerechnet, ausgeglichen zu gestalten. Mit der Bildung von Reserven ist die zukünftige Erfüllung der wichtigsten Aufgaben zu garantieren. Diese Reserven werden in der Bilanz als zweckgebundene Reserven ausgewiesen. Im Falle einer Auflösung der FIFA dürfen die Vermögenswerte nicht verteilt, sondern müssen dem obersten Gericht des Landes, in dem sich der Hauptsitz der FIFA befindet, überwiesen werden, mit dem Auftrag, die Vermögenswerte in sichere Anlagen zu investieren, bis der Verband wieder gegründet ist. 102 ANHANG 2014 KONSOLIDIERTE JAHRESRECHNUNG 2014 86 BERICHT DER BUCHPRÜFUNGSSTELLE 138 07 Y WESENTLICHE SCHÄTZUNGEN UND ANNAHMEN Die Erstellung der Jahresrechnung verlangt von der Geschäftsleitung, Ermessensentscheide, Schätzungen und Annahmen zu treffen, die sich auf die Grundsätze der Rechnungslegung und die ausgewiesenen Zahlen der Vermögenswerte, Verbindlichkeiten, Erträge und Aufwendungen auswirken. Die tatsächlichen Zahlen können von diesen Schätzungen abweichen. Die konsolidierte Jahresrechnung der FIFA beinhaltet Schätzungen und Annahmen, die die Abschlüsse von künftigen Geschäftsjahren beeinflussen könnten. Schätzungen und ihnen unterliegende Annahmen werden laufend überprüft. Anpassungen von Schätzungen werden in der Periode, in der die Schätzung angepasst wurde, sowie in betroffenen zukünftigen Perioden verbucht. Im Besonderen werden Informationen über wesentliche Schätzungen, Unsicherheiten und kritische Ermessensentscheide bei der Anwendung der Rechnungslegungsgrundsätze, die die grössten Auswirkungen auf die in der Jahresrechnung ausgewiesenen Beträge hatten, in den folgenden Anmerkungen ausgewiesen: • Anmerkung 6 Wettbewerbsaufwand: Schätzungsunsicherheiten und Ermessensentscheide • Anmerkung 11 Personalaufwand: Schätzungsunsicherheiten und Ermessensentscheide Eine Reihe der Rechnungslegungsgrundsätze und Offenlegungen der FIFA verlangt die Bewertung zum Verkehrswert. Bei der Verkehrswert-Bewertung eines Vermögenswerts oder einer Verbindlichkeit verwendet die Gruppe so weit als möglich beobachtbare Marktdaten. Basierend auf den in den Bewertungstechniken verwendeten Inputfaktoren werden die Verkehrswerte in der Verkehrswert-Hierarchie in unterschiedliche Stufen eingeordnet: • Stufe 1: Notierte Preise (unbereinigt) auf aktiven Märkten für identische Vermögenswerte oder Verbindlichkeiten. • Stufe 2: Inputfaktoren, bei denen es sich nicht um die in Stufe 1 berücksichtigten notierten Preise handelt, die sich aber für den Vermögenswert oder die Verbindlichkeit entweder direkt (d. h. als Preis) oder indirekt (d. h. abgeleitet von Preisen) beobachten lassen. • Stufe 3: Inputfaktoren für Vermögenswerte oder Verbindlichkeiten, die nicht auf beobachtbaren Marktdaten beruhen (nicht beobachtbare Inputfaktoren). Wenn die zur Bestimmung des Verkehrswerts eines Vermögenswertes oder einer Verbindlichkeit verwendeten Inputfaktoren in unterschiedlichen Stufen der Verkehrswert-Hierarchie eingeordnet werden können, wird die Bewertung zum Verkehrswert in ihrer Gesamtheit der Stufe der Verkehrswert-Hierarchie zugeordnet, die dem niedrigsten Inputfaktor entspricht, der für die Bewertung insgesamt wesentlich ist. 103 ANHANG ZUR KONSOLIDIERTEN GESAMTERGEBNISRECHNUNG 1 ERTRÄGE AUS FERNSEHRECHTEN in TUSD 2014 2013 Erträge aus Fernsehrechten – FIFA Fussball-Weltmeisterschaft™ – Europa 295 662 302 639 – Asien und Nordafrika 218 247 152 158 – Süd- und Mittelamerika 97 050 92 650 – Nordamerika und Karibik 58 812 63 952 22 828 14 800 108 888 1 606 – Übrige Welt – Übrige Erträge – Kommissionen –65 162 –26 700 Total Erträge aus Fernsehrechten – FIFA Fussball-Weltmeisterschaft™ 736 325 601 105 Übrige FIFA-Wettbewerbe Total Erträge aus Fernsehrechten 6 313 28 875 742 638 629 980 Übrige Erträge Übrige Erträge beinhalten in erster Linie Ertäge aus Dienstleistungen an die Fernsehstationen für die FIFA Fussball-Weltmeisterschaft Brasilien 2014™. Ein substanzieller Teil der Einnahmen aus Fernsehrechten wird in EUR beglichen. Die Mehrheit der vertraglich vereinbarten Erträge in anderer Währung als USD ist abgesichert. Der Ertrag wurde um TUSD 12 916 reduziert (2013: Abnahme um TUSD 6807), um den Effekt aus den Absicherungsgeschäften abzubilden (siehe Anmerkung 27). Kommissionen In verschiedenen Ländern, speziell in Teilen Afrikas und Asiens, werden Fernsehrechte in Zusammenarbeit mit Agenturen verkauft. Übrige FIFA-Wettbewerbe Die Erträge aus Fernsehrechten der übrigen FIFA-Wettbewerbe beinhalten den Ertrag aus dem Verkauf der Fernsehrechte sowie den Ertrag aus Dienstleistungen, die den Fernsehstationen im Zusammenhang mit der FIFA U-20-Frauen-Weltmeisterschaft Kanada 2014 und der FIFA U-17-Frauen-Weltmeisterschaft Costa Rica 2014 angeboten wurden. 104 ANHANG 2014 KONSOLIDIERTE JAHRESRECHNUNG 2014 86 BERICHT DER BUCHPRÜFUNGSSTELLE 138 07 2 ERTRÄGE AUS MARKETINGRECHTEN in TUSD 2014 2013 – FIFA Partner 177 125 177 125 – Sponsoren FIFA Fussball-Weltmeisterschaft 131 004 131 343 45 993 46 016 Erträge aus Marketingrechten – FIFA Fussball-Weltmeisterschaft™ – Nationale Förderer – FIFA Fan Fest™ – Erträge aus Sachleistungen – Kommissionen Total Erträge aus Marketingrechten – FIFA Fussball-Weltmeisterschaft™ Übrige FIFA-Wettbewerbe Total Erträge aus Marketingrechten 6 920 6 922 105 079 46 304 –4 435 –4 075 461 686 403 635 3 398 9 137 465 084 412 772 Erträge aus Sachleistungen Die FIFA generiert aus diversen Verträgen mit Geschäftspartnern Ertrag in Form von Sachleistungen. Die Sachleistungen beinhalten vordefinierte Dienstleistungen oder Warenlieferungen im Zusammenhang mit der FIFA Fussball-Weltmeisterschaft Brasilien 2014™, übrigen FIFA-Wettbewerben oder Entwicklungstätigkeiten. Der Ertrag wird erfasst, sobald die Dienstleistung/Warenlieferung eingeht und die entsprechenden Kosten werden zum gleichen Zeitpunkt als Wettbewerbs- oder Entwicklungsaufwand verbucht. Im Jahr 2014 beträgt der Ertrag aus Sachleistungen TUSD 105 078 (2013: TUSD 46 304). Übrige FIFA-Wettbewerbe Die Erträge aus den übrigen FIFA-Wettbewerben beinhalten die Zahlungen der Nationalen Förderer im Zusammenhang mit der FIFA U-20-Frauen-Weltmeisterschaft Kanada 2014 und der FIFA U-17-FrauenWeltmeisterschaft Costa Rica 2014. Der wesentliche Teil dieser Zahlungen wurde an die lokalen Organisationskomitees weitergeleitet. Die entsprechenden Kosten sind als Wettbewerbsaufwand (siehe Anmerkung 6) ausgewiesen. 105 3 ERTRÄGE AUS LIZENZRECHTEN in TUSD FIFA Fussball-Weltmeisterschaft™ Übrige FIFA-Wettbewerbe 2014 2013 53 735 24 441 1 542 1 736 Kommissionen –1 047 –481 Total Erträge aus Lizenzrechten 54 230 25 696 Der Ertrag aus Lizenzrechten umfasst die Zahlung der Mindestgarantie sowie zusätzliche Lizenzeinnahmen in Verbindung mit dem Verkauf von Lizenzprodukten der FIFA Fussball-Weltmeisterschaft Brasilien 2014™. 4 ERTRÄGE AUS HOSPITALITY-RECHTEN in TUSD FIFA Fussball-Weltmeisterschaft™ Übrige FIFA-Wettbewerbe Total Erträge aus Hospitality-Rechten 2014 2013 110 637 46 363 0 800 110 637 47 163 Dank dem enormen Erfolg des Hospitality-Programms hat die FIFA gemäss geltendem Vertrag für die FIFA Fussball-Weltmeisterschaft Brasilien 2014™ Anspruch auf eine zusätzliche Zahlung in Höhe von USD 61 Millionen. 5 ÜBRIGE WETTBEWERBSERTRÄGE in TUSD Erträge aus der FIFA Klub-Weltmeisterschaft Erträge aus den Olympischen Fussballturnieren London 2012 Spielabgaben aus Vorrundenspielen Geldstrafen/Berufungen aus Vorrundenspielen Ticketing Diverse Wettbewerbserträge Total übrige Wettbewerbserträge 2014 2013 40 000 40 000 0 2 202 1 086 5 495 3 998 3 890 476 585 50 124 15 699 2 783 537 368 104 494 Die FIFA Klub-Weltmeisterschaft wurde vom marokkanischen Fussballverband ausgerichtet. Die FIFA beauftragte Dentsu als exklusiven Vermarkter und Produzenten des Wettbewerbs. Die Ticketingeinnahmen 2014 stammen aus der FIFA Fussball-Weltmeisterschaft™, die Ticketingeinnahmen 2013 aus dem FIFA Konföderationen-Pokal. 106 ANHANG 2014 KONSOLIDIERTE JAHRESRECHNUNG 2014 86 BERICHT DER BUCHPRÜFUNGSSTELLE 138 07 6 WETTBEWERBSAUFWAND in TUSD FIFA Fussball-Weltmeisterschaft™ FIFA-Schutzprogramm für Klubs Übrige FIFA-Wettbewerbe Total Wettbewerbsaufwand 2014 2013 788 040 559 441 34 024 36 071 79 448 161 296 901 512 756 808 Aufwand FIFA Fussball-Weltmeisterschaft 2014™ in TUSD FIFA Fussball-Weltmeisterschaft™ 2014 2013 2012 2011 Total 788 040 559 441 448 339 427 944 2 223 764 Der kumuliert erfasste Aufwand für die FIFA Fussball-Weltmeisterschaft Brasilien 2014™ beträgt USD 2224 Millionen. Das Organisationskomitee für die FIFA Fussball-Weltmeisterschaft Brasilien 2014 erhielt von der FIFA einen Betrag von USD 453 Millionen. Die TV-Produktion (USD 370 Millionen) beinhaltet die Produktionskosten für das TV-Signal aus den zwölf Stadien sowie die Kosten des internationalen Sendezentrums in Rio de Janeiro. An die 32 teilnehmenden Mitgliedsverbände wurde ein Preisgeld von USD 358 Millionen ausbezahlt, davon USD 35 Millionen an den Sieger des Finalspiels. Angesichts des Erfolgs des Turniers bewilligte die FIFA einen Beitrag von USD 100 Millionen an den 2014 FIFA World Cup™ Legacy Fund. 107 Schätzungsunsicherheiten und Ermessensentscheide bei der Rechnungslegung Der Aufwand im Zusammenhang mit der FIFA Fussball-Weltmeisterschaft Brasilien 2014™ wird aufgrund des Projektfortschritts erfasst. Zur Berechnung des aktuellen Projektfortschritts muss der Gesamtaufwand über die Vierjahresperiode geschätzt werden. Dies wird durch eine regelmässige und systematische Überprüfung aller relevanten Projekte erzielt. Identifizierte Über- oder Unterschreitungen der Kosten werden in der Schätzung berücksichtigt. Der Effekt aus einer Veränderung der geschätzten Kosten der FIFA Fussball-Weltmeisterschaft™ wird als Änderung von rechnungslegungsbezogenen Schätzungen behandelt und betrifft somit die Periode, in der die Veränderung stattgefunden hat, und alle nachfolgenden Perioden. Trotz Abschluss der FIFA Fussball-Weltmeisterschaft Brasilien 2014™ ist die definitive Kostenaufteilung in verschiedenen Bereichen noch Gegenstand von Verhandlungen, weshalb die entsprechenden Rechnungsabgrenzungen Schätzungsunsicherheiten beinhalten (siehe Anmerkung 23). FIFA-Schutzprogramm für Klubs Mit dem FIFA-Schutzprogramm für Klubs erhalten Klubs eine finanzielle Entschädigung für den Fall, dass ihre Spieler während der Abstellung für Länderspiele von A-Verbandsmannschaften der Männer an im internationalen Spielkalender aufgeführten Daten im Zeitraum vom 1. September 2012 bis 31. Dezember 2014 eine unfallbedingte Verletzung erleiden. Die FIFA hat diesbezüglich entschieden, die Klubs für die vorübergehende vollständige Sportinvalidität eines Spielers bis zu einer begrenzten Höhe zu entschädigen. Die Kosten des FIFA-Schutzprogramms für Klubs werden von der FIFA getragen und in dem Jahr angesetzt, in dem sie anfallen. Aufwand übrige FIFA-Wettbewerbe in TUSD 2014 2013 FIFA Klub-Weltmeisterschaft Marokko 2014 23 378 0 FIFA U-20-Frauen-Weltmeisterschaft Kanada 2014 19 271 0 FIFA U-17-Frauen-Weltmeisterschaft Costa Rica 2014 17 682 0 Olympische Jugendfussballturniere Nanjing 2014 1 890 0 FIFA U-20-Weltmeisterschaft Türkei 2013 1 829 22 974 FIFA Klub-Weltmeisterschaft Marokko 2013 974 24 393 FIFA Konföderationen-Pokal Brasilien 2013 592 69 787 FIFA Beach-Soccer-Weltmeisterschaft Tahiti 2013 164 10 765 36 22 230 FIFA U-17-Weltmeisterschaft VAE 2013 Blue Stars/FIFA Youth Cup 1 376 1 389 Übrige Wettbewerbe 12 256 9 758 Total Aufwand übrige FIFA-Wettbewerbe 79 448 161 296 Der Aufwand für die übrigen FIFA-Wettbewerbe fällt grundsätzlich im Jahr der Austragung an und wird dann erfasst. Der Aufwand beinhaltet die finanzielle Unterstützung für die lokalen Organisationskomitees, Preisgeld, Reise- und Unterkunftskosten der FIFA-Offiziellen und der teilnehmenden Teams sowie übrige Kosten. Ein Teil der Kosten entsteht aus der Gewährung von Sachleistungen der Sponsoren. 108 ANHANG 2014 KONSOLIDIERTE JAHRESRECHNUNG 2014 86 BERICHT DER BUCHPRÜFUNGSSTELLE 138 07 7 ÜBRIGE BETRIEBLICHE ERTRÄGE in TUSD FIFA-Qualitätsprogramm Ertrag aus Verkauf von Film- und Videorechten Markenlizenzierung 2014 2013 15 228 12 600 9 937 5 782 43 998 58 129 Mieteinnahmen 1 430 929 Spielabgaben aus Freundschaftsspielen 2 773 1 956 Übrige betriebliche Erträge 4 462 3 644 77 828 83 040 Total übrige betriebliche Erträge Das FIFA-Qualitätsprogramm beinhaltet Einnahmen in Verbindung mit dem Testprogramm für Fussbälle und Kunstrasenplätze. Markenlizenzierung bezieht sich auf die Nutzung der Marke „FIFA“. 8 AUFWAND FÜR ENTWICKLUNGSPROJEKTE in TUSD 2014 2013 Programm Finanzielle Unterstützung (FAP) – Mitgliedsverbände 54 369 53 673 Programm Finanzielle Unterstützung (FAP) – Konföderationen 15 000 15 000 Ausserordentliche FAP-Zahlungen Entwicklungsprogramm für Konföderationen 261 450 0 15 001 15 000 Goal-Programm 36 634 27 295 PERFORMANCE 15 316 22 780 Football for Hope 18 073 7 123 Schiedsrichter-Unterstützungsprogramm (RAP) 12 750 9 154 Challenger-Programm 16 370 0 Football for Health (F-MARC) 3 117 3 723 Ausbildung 5 354 5 353 Frauenfussball 2 996 2 137 Solidaritätsprojekte 8 750 1 964 Andere Projekte Total Aufwand für Entwicklungsprojekte 43 844 19 704 509 024 182 906 109 Programm Finanzielle Unterstützung (FAP) Im Rahmen von FAP wird jedem Verband über die Vierjahresperiode ein Gesamtbetrag von USD 1 Million als finanzielle Hilfe zur Verbesserung der administrativen und technischen Infrastruktur ausgerichtet. Die Konföderationen erhalten über den gleichen Zeitraum USD 10 Millionen (siehe Rechnungslegungs grundsätze: H. Aufwand für Entwicklungsprojekte). Die FIFA unterstützt Projekte mit folgender Zielsetzung: • Entwicklung und Einführung moderner, effizienter und zweckmässiger administrativer oder sportlicher Infrastruktur • Förderung der Auswahl, Schulung, Weiterbildung und Entlohnung von administrativem und technischem Verbandspersonal • Förderung des Jugendfussballs • Grundausbildung und Weiterbildung von Personal, Mitgliedern und weiteren Funktionären des Verbands in technischen und administrativen Belangen • Förderung der Entwicklung von Technik und Sport • Unterstützung der Verbände bei der Vorbereitung von und Teilnahme an offiziellen Fussballwettbewerben Alle Mitgliedsverbände und Konföderationen müssen der FIFA jährlich einen geprüften Abschluss vorlegen. Zusätzlich prüft die FIFA durch ihren statutarischen Prüfer KPMG jährlich 40 Mitgliedsverbände und eine Konföderation, um sicherzustellen, dass die finanzielle Unterstützung in Übereinstimmung mit dem FAPReglement verwendet wird. Per 31. Dezember 2014 betragen die bewilligten, aber noch nicht bezahlten Leistungen USD 13,6 Millionen (2013: USD 14,2 Millionen). Ausserordentliche FAP-Zahlungen Dank dem finanziellen Erfolg der FIFA Fussball-Weltmeisterschaft Brasilien 2014™ hat die FIFA im Rahmen des Programms Finanzielle Unterstützung zusätzliche Zahlungen bewilligt. Beim FIFA-Kongress im Juni 2014 wurde eine erste Zahlung von insgesamt USD 156,75 Millionen an alle 209 Mitgliedsverbände sowie von USD 42 Millionen an die Konföderationen angekündigt. Eine zweite Zahlung von USD 62,7 Millionen an alle 209 Mitgliedsverbände wurde von den Mitgliedern des Exekutivkomitees und der Finanzkommission im Dezember 2014 bewilligt. Die ausserordentlichen Zahlungen belaufen sich damit insgesamt auf USD 261,45 Millionen, wovon USD 58,5 Millionen 2014 ausgezahlt wurden. Für diese Zahlungen gelten das FAP-Reglement und das Allgemeine Reglement für FIFA-Entwicklungsprogramme. Die Verwendung der finanziellen Beiträge durch die Mitgliedsverbände und die Konföderationen ist folglich auf die in diesen Reglementen festgelegten Zwecke beschränkt und wird durch externe Prüfer überprüft. Entwicklungsprogramm für Konföderationen Jede der sechs Konföderationen erhält im Zyklus 2011–2014 pro Jahr eine zusätzliche finanzielle Unterstützung von USD 2,5 Millionen. Die Verwendung der Mittel muss dem FAP-Reglement entsprechen. Zusätzlich unterliegt dieses Programm ebenfalls den oben beschriebenen lokalen und zentralen Prüfungen. 110 ANHANG 2014 KONSOLIDIERTE JAHRESRECHNUNG 2014 86 BERICHT DER BUCHPRÜFUNGSSTELLE 138 07 Goal-Programm Goal ist ein Entwicklungsprogramm, das von der FIFA zur Unterstützung von Mitgliedsverbänden geschaffen wurde. Goal finanziert auf die Bedürfnisse von Verbänden zugeschnittene Projekte in folgenden Bereichen: • Administration: Aufbau der nationalen und regionalen Verbände in Form von Personal und Büroeinrichtung • Aus- und Weiterbildung: Administration, Trainerwesen, Schiedsrichterwesen, Sportmedizin • Jugendfussball: Ausbildung von Juniorentrainern, regionale und nationale Jugendausbildungszentren und Fussballschulen, Förderung von Talenten • Infrastruktur: Bau und Erneuerung von Fussballplätzen, Trainings- und Ausbildungszentren, Bürogebäude Für ein Projekt werden höchstens USD 500 000 ausbezahlt. PERFORMANCE Das Programm soll den Verbänden dabei helfen, den Fussball, ihre Führung und ihre Verwaltungssysteme zu stärken und zu fördern, ihre Arbeit besser zu organisieren, zu professionalisieren und zu vermarkten und so effizienter, eigenständiger und unabhängiger zu werden. Schiedsrichter-Unterstützungsprogramm (RAP) Das Schiedsrichter-Unterstützungsprogramm beinhaltet diverse Programme zur Unterstützung der Ausbildung der Schiedsrichter, zum Beispiel durch Seminare und Kurse. Challenger-Programm Im Rahmen des Challenger-Programm wurde für 27 Mitgliedsverbände ein Kunstrasenprojekt finanziert. Solidaritätsprojekte Die FIFA gewährte mehreren Mitgliedsverbänden, die von Naturkatastrophen oder Epidemien (Überschwemmungen, Wirbelstürme, Ebola-Ausbruch usw.) betroffen waren, finanzielle Unterstützung von insgesamt USD 8,75 Millionen. Football for Hope Football for Hope unterstützt weltweit Programme, die Fussball und soziale Entwicklung kombinieren – dies durch finanzielle Mittel, Ausrüstung oder Projekte, die Schulung, Fachwissen und Austausch zu Themen wie Beobachtung und Analyse, persönliche Entwicklung und Kommunikation bieten. Football for Hope unterstützt jährlich viele neue Programme, die sich vor Ort für soziale Anliegen einsetzen. Seit Beginn des Programms hat Football for Hope mehr als 100 Programme in über 50 Ländern unterstützt. Ausbildung Die FIFA unterstützt das Internationale Zentrum für Sportwissenschaften (CIES) an der Universität Neuenburg sowie die ETH-Stiftung Zürich in der Schweiz mit jährlichen Beiträgen. 111 Frauenfussball 2014 nahmen rund 15 000 Mädchen und Frauen an 143 Festivals auf der ganzen Welt teil, beispielsweise in Bhutan, Fidschi, Peru und Uganda. Die FIFA organisierte zudem 53 Trainerseminare und unterstützte 43 Frauenligen. Insgesamt wurden 259 Frauenfussballprojekte realisiert. Football for Health (F-MARC) Football for Health beinhaltet verschiedene Programme im Medizinbereich wie medizinische Forschung, Dopingkontrolle und das Programm „FIFA 11 für die Gesundheit“. 9 FUSSBALLMANAGEMENT in TUSD 2014 2013 Kommissionen und Kongress 35 514 32 561 Rechtliche Angelegenheiten 31 295 27 738 Total Fussballmanagement 66 809 60 299 Die Kommissions- und Kongresskosten beinhalten die Kosten für den 64. FIFA-Kongress, der im Juni 2014 in São Paulo in Brasilien stattfand, sowie für die Sitzungen der 26 ständigen Kommissionen und der drei Rechtsorgane der FIFA (Disziplinar-, Berufungs- und Ethikkommission). Die Kosten für Transport und Unterkunft aller Kommissionsmitglieder sowie der offiziellen Delegierten der 209 Mitgliedsverbände, der sechs Konföderationen und der Gäste des FIFA-Kongresses werden von der FIFA getragen. 10 RECHTEVERWERTUNG in TUSD 2014 2013 Marketing 12 475 6 469 Fernseh- und Medienrechte 21 022 10 984 Lizenzierung Total Rechteverwertung 1 785 2 970 35 282 20 423 Die Kosten für die Rechteverwertung entsprechen den Kosten der FIFA-Division TV und Marketing im Zusammenhang mit der Vermarktung der Marketing- und Fernsehrechte. 112 ANHANG 2014 KONSOLIDIERTE JAHRESRECHNUNG 2014 86 BERICHT DER BUCHPRÜFUNGSSTELLE 138 07 11 PERSONALAUFWAND in TUSD 2014 2013 Löhne und Gehälter 88 559 75 957 Sozialleistungen 17 944 16 985 Übrige Sozialkosten 3 157 2 401 Übriger Personalaufwand 5 626 6 655 Total Personalaufwand 115 286 101 998 Die durchschnittliche Anzahl Mitarbeiter im per 31. Dezember 2014 beendeten Geschäftsjahr betrug 474 (2013: 452). Die FIFA führt in der Schweiz über eine Versicherungsgesellschaft einen Vorsorgeplan für alle Mitarbeiter. Der Schweizer Plan unterliegt dem Schweizer Bundesgesetz über die berufliche Alters-, Hinterlassenen- und Invalidenvorsorge (BVG), das vorsieht, dass Vorsorgepläne über unabhängige, rechtlich autonome Einheiten bewirtschaftet werden müssen. Die Vermögenswerte des Vorsorgeplans werden in einer separaten Stiftung gehalten und können nicht an den Arbeitgeber zurückfallen. Vorsorgepläne werden sowohl durch einen Regulator als auch durch eine staatliche Oberaufsicht beaufsichtigt. Die FIFA nimmt an einer Schweizer Sammelstiftung teil, die die Vorsorgepläne von zahlreichen, wirtschaftlich nicht verbundenen Arbeitgebern verwaltet. Der Vorsorgeplan der FIFA ist von den Vorsorgeplänen anderer teilnehmender Arbeitgeber vollständig abgetrennt. Er hat sämtliche demografischen Risiken rückversichert und die Anlagetätigkeiten gesamthaft an die Versicherungsgesellschaft übertragen. Die oberste leitende Instanz der Sammelstiftung ist der Stiftungsrat. Alle leitenden und administrativen Organe sind verpflichtet, im Interesse der Planteilnehmer zu agieren Das Leitungsorgan des Plans (Personalvorsorgekommission der FIFA) setzt sich aus gleich vielen Arbeitgeberund Arbeitnehmervertretern zusammen. Der Plan wird durch Beiträge des Arbeitgebers und der Arbeitnehmer finanziert und hat gewisse leistungsorientierte Eigenschaften wie den garantierten Zins auf den Sparguthaben und die Umwandlung des Sparguthabens am Ende des Arbeitslebens in eine lebenslange Rente (Annuität). Die Beiträge der Arbeitnehmer werden anhand des versicherten Gehalts bestimmt und bewegen sich sich je nach Modell, das der Anspruchsberechtigte gewählt hat, zwischen 5 % und 9 % des versicherten Gehalts. Die vorgegebenen Beiträge des Arbeitgebers betragen 9 % des versicherten Gehalts. Wenn ein Arbeitnehmer die FIFA oder den Plan vor Erreichen des Rentenalters verlässt, verlangt das Gesetz die Übertragung der erdienten Leistungen auf den neuen Plan. Diese erdienten Leistungen umfassen die Arbeitnehmer- und Arbeitgeberbeiträge zuzüglich Zinsen, zuzüglich des Betrags, den der Anspruchbsberechtigte ursprünglich in den Vorsorgeplan eingebracht hat, sowie zusätzliche rechtlich vorgeschriebene Beträge. Bei Erreichen des Rentenalters kann der Planteilnehmer entscheiden, ob die Leistungen in Form einer Annuität oder (teilweise oder ganz) als Kapitalzahlung bezogen werden. Das Vorsorgegesetz verlangt in Abhängigkeit von der finanziellen Verfassung des Plans die Anpassung von Rentenzahlungen um die Inflation. 113 Die Versicherungsprämien werden jährlich überprüft, womit die FIFA regelmässig potenziellen Prämienerhöhungen ausgesetzt ist. Weiter besteht das Risiko, dass die Versicherungsgesellschaft die Versicherungspolice kündigt, was zu höheren künftigen Prämien führen kann. Überleitung der leistungsorientierten Vorsorgeverbindlichkeiten für das Jahr 2014 in TUSD Am 1. Januar 2014 Barwert der Verpflichtung Verkehrswert des Planvermögens Netto leistungsorientierte Vorsorgeverbindlichkeiten 140 768 –121 957 18 811 9 631 0 9 631 238 0 238 2 804 –2 437 367 Im Gewinn oder Verlust enthalten: – Laufender Dienstzeitaufwand – Planänderungen – Zinsaufwand/(-ertrag) – Allgemeine Administrationskosten – Umrechnungsdifferenzen Total 0 184 184 –16 744 13 137 –3 607 –4 071 10 884 6 813 0 –573 –573 Neubewertungen: – Ertrag aus Planvermögen, ohne Zinserträge – (Gewinn)/Verlust aus Änderung finanzieller Annahmen 26 849 0 26 849 – Erfahrungsbedingte (Gewinne)/Verluste –7 842 0 –7 842 Total 19 007 –573 18 434 3 037 –3 037 0 0 –6 986 –6 986 Beiträge: – Planteilnehmer – Arbeitgeber – Geleistete Zahlungen Total Am 31. Dezember 2014 –3 682 3 682 0 –645 –6 341 –6 986 155 059 –117 987 37 072 Davon – entfallend auf aktive Teilnehmer – entfallend auf Rentner 114 145 202 9 858 ANHANG 2014 KONSOLIDIERTE JAHRESRECHNUNG 2014 86 BERICHT DER BUCHPRÜFUNGSSTELLE 138 07 Die leistungsorientierten Nettovorsorgeverbindlichkeiten sind in den passiven Rechnungsabgrenzungen enthalten. Der im Gewinn oder Verlust enthaltene leistungsorientierte Vorsorgeaufwand ist Teil des Personalaufwands. Da die Anlagerisiken aus dem Plan bei einer Lebensversicherungsgesellschaft rückversichert sind, besteht das Planvermögen aus Forderungen gegenüber der Versicherungsgesellschaft. Die erwarteten Beiträge, die vom Arbeitgeber für 2015 in den Plan einzuzahlen sind, betragen TUSD 6575. Überleitung der leistungsorientierten Vorsorgeverbindlichkeiten für das Jahr 2013 in TUSD Am 1. Januar 2013 Barwert der Verpflichtung Verkehrswert des Planvermögens Netto leistungsorientierte Vorsorgeverbindlichkeiten 132 885 –107 100 25 785 10 509 0 10 509 2 376 –1 930 446 Im Gewinn oder Verlust enthalten: – Laufender Dienstzeitaufwand – Zinsaufwand/(-ertrag) – Allgemeine Administrationskosten – Umrechnungsdifferenzen Total 0 197 197 4 487 –3 567 920 17 372 –5 300 12 072 Neubewertungen: – Ertrag aus Planvermögen, ohne Zinserträge 0 –453 –453 – (Gewinn)/Verlust aus Änderung demographischer Annahmen –6 065 0 –6 065 – (Gewinn)/Verlust aus Änderung finanzieller Annahmen –5 992 0 –5 992 247 0 247 –11 810 –453 –12 263 2 730 –2 730 0 0 –6 783 –6 783 –409 409 0 – Erfahrungsbedingte (Gewinne)/Verluste Total Beiträge: – Planteilnehmer – Arbeitgeber – Geleistete Zahlungen Total Am 31. Dezember 2013 2 321 –9 104 –6 783 140 768 –121 957 18 811 Davon – entfallend auf aktive Teilnehmer – entfallend auf Rentner 130 964 9 804 115 Wichtigste versicherungstechnische Annahmen 31. Dez. 2014 31. Dez. 2013 Diskontsatz 1,10 % 2,00 % Zukünftige Lohnentwicklung 2,00 % 2,00 % Zukünftige Rentenentwicklung 0,50 % 0,50 % Inflationsrate 1,00 % 1,00 % Annahmen bezüglich künftiger Sterblichkeit wie nachfolgend dargestellt basieren auf den Schweizer BVG/LLP-Sterbetafeln 2010, die Generationensterbetafeln beinhalten, die die künftige Projektion der steigenden Langlebigkeit erlauben. 31. Dez. 2014 31. Dez. 2013 – Männlich 23,26 23,16 – Weiblich 26,81 26,71 – Männlich 25,06 24,99 – Weiblich 28,56 28,48 Langlebigkeit im Alter 63/62 für derzeitige Rentner: Langlebigkeit im Alter 63/62 für Arbeitnehmer, die 20 Jahre nach dem Ende der Berichtsperiode in den Ruhestand treten: Sensitivität der leistungsorientierten Vorsorgeverbindlichkeiten bezüglich Veränderungen in den gewichteten wichtigsten Annahmen am 31. Dezember 2014 Einfluss auf die leistungsorientierte Vorsorgeverbindlichkeit Änderung der Annahme 116 Erhöhung der Annahme Reduktion der Annahme Diskontsatz 0,25 % Abnahme 4,88 % Erhöhung 5,27 % Zukünftige Lohnentwicklung 0,25 % Erhöhung 0,37 % Abnahme 0,36 % Zukünftige Rentenentwicklung 0,25 % Erhöhung 2,40 % Abnahme 2,29 % 07 ANHANG 2014 KONSOLIDIERTE JAHRESRECHNUNG 2014 86 BERICHT DER BUCHPRÜFUNGSSTELLE 138 Sensitivität der leistungsorientierten Vorsorgeverbindlichkeiten bezüglich Veränderungen in den gewichteten wichtigsten Annahmen am 31. Dezember 2013 Einfluss auf die leistungsorientierte Vorsorgeverbindlichkeit Änderung der Annahme Erhöhung der Annahme Reduktion der Annahme Diskontsatz 0,25 % Abnahme 3,95 % Erhöhung 4,26 % Zukünftige Lohnentwicklung 0,25 % Erhöhung 0,33 % Abnahme 0,32 % Zukünftige Rentenentwicklung 0,25 % Erhöhung 1,90 % Abnahme 1,80 % Die oben dargestellte Sensitivitätsanalyse beruht auf der Änderung einer Annahme unter konstanter Beibehaltung der übrigen Annahmen. In der Praxis ist dies unwahrscheinlich, und Änderungen in einigen der Annahmen können korrelieren. Bei der Berechnung der Sensitivität der leistungsorientierten Vorsorgeverbindlichkeit hinsichtlich wesentlicher versicherungsmathematischer Annahmen wurde dieselbe Methode (Barwert der leistungsorientierten Vorsorgeverbindlichkeit berechnet mit der Projected-UnitCredit-Methode zum Ende der Berichtsperiode) verwendet wie bei der Berechnung der in der Bilanz erfassten leistungsorientierten Nettovorsorgeverbindlichkeit. Die durchschnittlich gewichtete Laufzeit der leistungsorientierten Vorsorgeverbindlichkeit beträgt 14,29 Jahre (2013: 11,98 Jahre). Schätzungsunsicherheiten und Ermessensentscheide bei der Rechnungslegung Die oben verwendeten Sätze und Parameter basieren auf Erfahrungen aus der Vergangenheit. Künftige Entwicklungen auf den Kapital- und Arbeitsmärkten könnten Anpassungen bei diesen Parametern notwendig machen, was einen wesentlichen Einfluss auf die Berechnung der leistungsorientierten Nettovorsorgeverbindlichkeit haben könnte. 12 ÜBRIGER BETRIEBLICHER AUFWAND in TUSD 2014 2013 IT-Kosten 15 984 7 103 Mietaufwand/Unterhaltskosten 31 853 21 762 Kommunikation 37 361 30 793 Übriger betrieblicher Aufwand 35 580 24 505 120 778 84 163 Total übriger betrieblicher Aufwand Der Anstieg bei Mietaufwand/Unterhaltskosten ist teilweise auf nicht aktivierbare Kosten im Zusammenhang mit dem FIFA-Weltfussballmuseum zurückzuführen. 117 13 FINANZERTRAG in TUSD 2014 2013 Zinsertrag aus flüssigen Mitteln 20 946 10 269 Total Zinsertrag 20 946 10 269 Fremdwährungsgewinne 73 404 60 656 Total Fremdwährungsgewinne 73 404 60 656 Ertrag aus Finanzanlagen bewertet zum Verkehrswert Ertrag aus Finanzanlagen gehalten bis zur Endfälligkeit Total Ertrag aus Finanzanlagen Total Finanzertrag 6 5 13 888 11 918 13 894 11 923 108 244 82 848 Fremdwährungsgewinne und -verluste resultieren im Wesentlichen aus der Bewertung der in Fremdwährung gehaltenen Nettoaktiven, beispielsweise CHF, BRL, EUR und RUB. 14 FINANZAUFWAND in TUSD Zinsaufwand Total Zinsaufwand 2013 1 462 3 552 1 462 3 552 Fremdwährungsverluste 154 814 71 073 Total Fremdwährungsverlust 154 814 71 073 Verlust aus Finanzanlagen bewertet zum Verkehrswert 247 302 Verlust aus Finanzanlagen gehalten bis zur Endfälligkeit 268 2 950 Total Verlust aus Finanzanlagen 515 3 252 156 791 77 877 Total Finanzaufwand 118 2014 ANHANG 2014 KONSOLIDIERTE JAHRESRECHNUNG 2014 86 BERICHT DER BUCHPRÜFUNGSSTELLE 138 07 15 STEUERN UND ABGABEN in TUSD 2014 2013 Steuern und Abgaben 36 190 17 163 Total Steuern und Abgaben 36 190 17 163 Die FIFA wird in der Schweiz gemäss den steuerlichen Bestimmungen für Vereine besteuert. In Übereinstimmung mit den steuerlichen Bestimmungen stellt der statutarische Jahresabschluss die Basis für die Besteuerung dar. Im statutarischen Jahresabschluss der FIFA werden der Charakter einer nicht gewinnorientierten Organisation, die Verpflichtung, Gewinne, Reserven und Mittel in die Entwicklung des Fussballs zu investieren, die Langfristigkeit der Entwicklungsprojekte, der Vierjahreszyklus sowie die inhärenten finanziellen Risiken im Zusammenhang mit dem wichtigsten Ereignis, der FIFA FussballWeltmeisterschaft™, berücksichtigt (siehe auch Anmerkung 26 – Finanzielles Risikomanagement). Die zweckgebundenen Reserven der FIFA werden regelmässig auf ihre geschäftsmässige Begründetheit im Rahmen der anwendbaren Steuergesetze überprüft. Die Steuerbeträge 2014 und 2013 sind mit den geschätzten Steuerkonsequenzen aufgrund der erhöhten zweckgebundenen Reserven zu begründen. Die FIFA-Tochtergesellschaften werden aufgrund der lokal anwendbaren steuerlichen Vorschriften b esteuert. Diese Position beinhaltet alle nicht rückforderbaren Steuern und Abgaben, die von der FIFA oder ihren Tochtergesellschaften getragen werden. Die meisten Steuern und Abgaben sind in der Schweiz fällig. Es bestehen keine steuerlichen Verlustvorträge. 119 ANHANG ZUR KONSOLIDIERTEN BILANZ 16 FLÜSSIGE MITTEL in TUSD 31. Dez. 2014 gewichteter Durchschnittszinssatz 31. Dez. 2013 Kassenbestände, Post- und Bankguthaben 712 731 771 091 Sichtgeldeinlage und Festgeldanlagen mit Laufzeit von bis zu 3 Monaten 370 338 473 913 Total flüssige Mittel 1 083 069 0,22 % 1 245 004 gewichteter Durchschnittszinssatz 0,31 % Die kurzfristigen Festgeldanlagen haben eine durchschnittliche Fälligkeit von 34 Tagen (2013: 73 Tage). 17 FORDERUNGEN in TUSD 31. Dez. 2014 31. Dez. 2013 163 958 215 835 –2 928 –5 204 161 030 210 631 11 065 12 997 118 257 Forderungen aus der Verwertung von Rechten – gegenüber Dritten – Delkredere Total Forderungen aus der Verwertung von Rechten Andere Forderungen – gegenüber Mitgliedsverbänden und Konföderationen – gegenüber nahestehenden Parteien – gegenüber Dritten 10 347 20 050 – Delkredere –1 462 –1 574 Total andere Forderungen 20 068 31 730 0 21 851 Kurzfristige Darlehen – gegenüber Dritten Total kurzfristige Darlehen Total Forderungen, netto 0 21 851 181 098 264 212 Der wesentliche Teil der Forderungen aus der Verwertung von Rechten betrifft vertragliche Zahlungen von TV-Stationen und Sponsoren, fällig 2015 für die FIFA Fussball-Weltmeisterschaft 2018™. 120 ANHANG 2014 KONSOLIDIERTE JAHRESRECHNUNG 2014 86 BERICHT DER BUCHPRÜFUNGSSTELLE 138 07 Delkredere in TUSD 2014 2013 6 778 3 880 Delkredere Saldo per 1. Januar Verwendung Zugänge Fremdwährungseffekt Saldo per 31. Dezember –4 860 0 2 508 2 909 –36 –11 4 390 6 778 31. Dez. 2014 31. Dez. 2013 156 993 249 107 10 071 4 529 Altersstruktur der Forderungen in TUSD Forderungen Nicht fällig Fällig – weniger als 30 Tage Fällig – weniger als 60 Tage 3 086 8 114 Fällig – über 60 Tage 15 338 9 240 Total Forderungen 185 488 270 990 18 VORAUSZAHLUNGEN UND AKTIVE RECHNUNGSABGRENZUNG in TUSD Anmerkungen 31. Dez. 2014 31. Dez. 2013 – FIFA Fussball-Weltmeisterschaft 2014™ 1–4 76 025 145 964 – Übrige FIFA-Wettbewerbe 1–5 3 000 921 Aktive Rechnungsabgrenzung – Übrige aktive Rechnungsabgrenzung 5 299 6 466 Total aktive Rechnungsabgrenzung 84 324 153 351 Vorauszahlungen – FIFA Fussball-Weltmeisterschaft 2014™ 6 – FIFA Fussball-Weltmeisterschaft 2018™ 7 378 10 876 39 750 28 750 – Übrige FIFA-Wettbewerbe 6 37 060 30 479 – Entwicklungsprogramme 8 251 2 082 – Übrige Vorauszahlungen 10 764 7 247 Total Vorauszahlungen 95 203 79 434 179 527 232 785 Total Vorauszahlungen und aktive Rechnungsabgrenzung 121 19 SACHANLAGEN Bürogebäude Gebäude im Bau Land Mobiliar und andere Einrichtungen 227 922 0 15 124 22 458 265 504 117 0 0 3 979 4 096 228 039 0 15 124 26 437 269 600 15 52 394 0 202 52 611 228 054 52 394 15 124 26 639 322 211 Saldo per 1. Januar 2013 85 605 0 0 13 998 99 603 Abschreibungen 11 155 0 0 1 227 12 382 Saldo per 31. Dezember 2013 96 760 0 0 15 225 111 985 Abschreibungen 11 007 0 0 2 373 13 380 107 767 0 0 17 598 125 365 Per 1. Januar 2013 142 317 0 15 124 8 460 165 901 Per 31. Dezember 2013 131 279 0 15 124 11 212 157 615 Per 31. Dezember 2014 120 287 52 394 15 124 9 041 196 846 in TUSD Total Anschaffungskosten Saldo per 1. Januar 2013 Zugänge Saldo per 31. Dezember 2013 Zugänge Saldo per 31. Dezember 2014 Kumulierte Abschreibungen Saldo per 31. Dezember 2014 Nettobuchwert Die Kategorie Bürogebäude beinhaltet das Home of FIFA, das FIFA House sowie drei weitere Gebäude in Zürich. Die aktivierten Kosten für die Kategorie Gebäude im Bau beziehen sich auf das FIFAWeltfussballmuseum. 122 ANHANG 2014 KONSOLIDIERTE JAHRESRECHNUNG 2014 86 BERICHT DER BUCHPRÜFUNGSSTELLE 138 07 20 ALS FINANZINVESTITIONEN GEHALTENE IMMOBILIEN Bürogebäude Land Mobiliar und andere Einrichtungen Saldo per 1. Januar 2013 0 0 0 0 Saldo per 31. Dezember 2013 0 0 0 0 in TUSD Total Anschaffungskosten Zugänge 23 807 2 080 1 249 27 136 Saldo per 31. Dezember 2014 23 807 2 080 1 249 27 136 0 0 0 0 Kumulierte Abschreibungen Saldo per 1. Januar 2013 Saldo per 31. Dezember 2013 0 0 0 0 Abschreibungen 162 0 85 247 Saldo per 31. Dezember 2014 162 0 85 247 Nettobuchwert Per 31. Dezember 2013 Per 31. Dezember 2014 0 0 0 0 23 645 2 080 1 164 26 889 Am 28. Oktober 2014 erwarb die FIFA das Hotel Ascot in Zürich, das in die Kategorie als Finanzinvestitionen gehaltene Immobilien fällt. Der Verkehrswert der als Finanzinvestitionen gehaltenen Immobilien per 31. Dezember 2014 entspricht im Wesentlichen dem Buchwert. Diese Verkehrswertschätzung durch die FIFA beruht auf der höchsten und besten Verwendung der Immobilie. Die höchste und beste Verwendung bezieht sich auf die Verwendung einer Immobilie, die den Wert der Immobilie maximieren würde und von der tatsächlichen oder geplanten Verwendung abweichen kann. 123 21 FINANZANLAGEN in TUSD 31. Dez. 2014 31. Dez. 2013 Verzinsliche Finanzanlagen 140 188 440 951 Festgeldanlagen 537 070 232 254 Kurzfristige Finanzanlagen 677 258 673 205 Verzinsliche Finanzanlagen 569 325 570 666 Eigenkapitalinstrumente Übrige Langfristige Finanzanlagen Total Finanzanlagen 1 042 1 289 10 000 11 904 580 367 583 859 1 257 625 1 257 064 Basierend auf der 2011 eingeführten Anlagestrategie wird ein Teil der Finanzanlagen in kurz- und langfristige verzinsliche Obligationen investiert. 22 KREDITOREN in TUSD – gegenüber Mitgliedsverbänden und Konföderationen – gegenüber nahestehenden Parteien 124 31. Dez. 2014 31. Dez. 2013 29 374 38 583 2 518 2 097 – gegenüber Dritten 34 223 76 598 Total Kreditoren 66 115 117 278 ANHANG 2014 KONSOLIDIERTE JAHRESRECHNUNG 2014 86 BERICHT DER BUCHPRÜFUNGSSTELLE 138 07 23 PASSIVE RECHNUNGSABGRENZUNG UND VORAUSZAHLUNGEN in TUSD Anmerkungen 31. Dez. 2014 31. Dez. 2013 6 304 799 768 485 Passive Rechnungsabgrenzung – FIFA Fussball-Weltmeisterschaft 2014™ – Übrige FIFA-Wettbewerbe 6 6 954 18 819 – Entwicklungsprogramme 8 440 951 119 257 – Übrige passive Rechnungsabgrenzungen 105 757 79 524 Total passive Rechnungsabgrenzung 858 461 986 085 1–3 0 403 519 – FIFA Fussball-Weltmeisterschaft 2018™ 1–3 326 886 0 – Übrige FIFA-Wettbewerbe 1–3 8 548 6 966 Vorauszahlungen – FIFA Fussball-Weltmeisterschaft 2014™ – Übrige Vorauszahlungen 21 086 7 168 Total Vorauszahlungen 356 520 417 653 1 214 981 1 403 738 0 134 342 Total passive Rechnungsabgrenzung und Vorauszahlungen – kurzfristig Vorauszahlungen – langfristig – FIFA Fussball-Weltmeisterschaft 2018™ 1–3 – FIFA Fussball-Weltmeisterschaften 2022–2026™ 1–3 Total Vorauszahlungen – langfristig Total passive Rechnungsabgrenzung und Vorauszahlungen 78 420 48 720 78 420 183 062 1 293 401 1 586 800 125 24 RÜCKSTELLUNGEN in TUSD Saldo per 1. Januar Bildung Verwendung Anpassung Saldo per 31. Dezember 2014 2013 11 461 14 391 4 525 844 –393 –422 0 –3 352 15 593 11 461 Die Rückstellungen decken die künftigen Zahlungen des Vorsorgeplans für die Mitglieder des FIFAExekutivkomitees. Für langjährige Mitglieder des Exekutivkomitees wird eine jährliche Zahlung geleistet. Der Vorsorgeplan sieht vor, dass Leistungen an Mitglieder des Exekutivkomitees nach einer Mitgliedschaft von acht oder mehr Jahren erbracht werden. Diese Leistungen sind auf die Anzahl Jahre beschränkt, die ein Mitglied im Exekutivkomitee tätig war. Begünstigte sind ausschliesslich die Mitglieder des Exekutivkomitees. Familienmitglieder oder Angehörige der Mitglieder des Exekutivkomitees haben keinen Anspruch auf Leistungen. Die Zahlungen aus dem Vorsorgeplan beginnen im Geschäftsjahr der FIFA, das auf das Datum des Rücktritts folgt. Es existieren keine weiteren rechtlichen oder tatsächlichen Verpflichtungen, aufgrund deren Rückstellungen zu bilden sind. 25 RESERVEN Vereinskapital Das Vereinskapital beträgt CHF 5 million. Kurssicherungsreserven Die Kurssicherungsreserven umfassen den wirksamen Teil der kumulierten Fremdwährungsdifferenzen auf den Kurssicherungsinstrumenten, soweit die abgesicherten Transaktionen noch nicht stattgefunden haben (siehe Anmerkung 27). Zweckgebundene Reserven Gemäss Artikel 2 und 73 der FIFA-Statuten sind die Einnahmen und Ausgaben der FIFA, über die Geschäftsperiode gerechnet, ausgeglichen zu gestalten. Mit der Bildung von Reserven ist die zukünftige Erfüllung der wichtigsten Aufgaben zu garantieren. Zweck der Reserven ist es, die FIFA gegen Risiken und unvorhergesehene Ereignisse, speziell in Bezug auf die FIFA Fussball-Weltmeisterschaft™, zu schützen. Es gilt, die finanzielle Abhängigkeit der FIFA von der FIFA Fussball-Weltmeisterschaft™, die nur alle vier Jahre stattfindet, zu berücksichtigen. Die FIFA FussballWeltmeisterschaft™ ist die Haupteinnahmequelle der FIFA. Zusätzlich dienen die zweckgebundenen Reserven der Sicherstellung der zukünftigen nicht gewinnbringenden Aktivitäten der FIFA, wie zum Beispiel der Entwicklungsprogramme sowie der übrigen FIFA-Wettbewerbe. 126 ANHANG 2014 KONSOLIDIERTE JAHRESRECHNUNG 2014 86 BERICHT DER BUCHPRÜFUNGSSTELLE 138 07 Die Verwendung der Reserven ist an die FIFA-Statuten gebunden, das heisst zum Zweck der Organisation von internationalen Wettbewerben, im Speziellen der FIFA Fussball-Weltmeisterschaft™, sowie der Realisierung von Entwicklungsprogrammen im Fussballbereich. Zweckgebundene Reserven beinhalten Gewinne und Verluste aus der Neubewertung der leistungsorientierten Nettovorsorgeverbindlichkeit. Umrechnungsdifferenzen Die Umrechnungsdifferenzen beinhalten alle Fremdwährungsdifferenzen aus der Umrechnung der Jahresabschlüsse von ausländischen Geschäftsbetrieben. Kapitalmanagement Die FIFA ist als Verein gemäss Artikel 60 fortfolgende des Schweizerischen Zivilgesetzbuches errichtet worden. Gemäss Artikel 2 der Statuten ist die FIFA verpflichtet, den Fussball laufend zu verbessern und weltweit zu verbreiten, insbesondere durch Jugend- und Entwicklungsprogramme. Die FIFA ist eine nicht gewinnorientierte Organisation und hat ihre Gewinne, Reserven und Mittel für diesen Zweck zu verwenden. Als Verein zahlt die FIFA keine Dividenden aus. Im Falle einer Auflösung der FIFA dürfen die Vermögenswerte nicht verteilt, sondern müssen dem obersten Gericht des Landes, in dem sich der Hauptsitz der FIFA befindet, überwiesen werden, mit dem Auftrag, die Vermögenswerte in sichere Anlagen zu investieren, bis der Verband wieder gegründet ist. Ziel der FIFA ist es, die Reserven bis zum Ende des Zyklus 2015–2018 auf dem jetzigen soliden Niveau zu halten, um die mit der FIFA Fussball-Weltmeisterschaft™ verbundenen Risiken abzudecken (siehe Anmerkung 26) sowie die nicht gewinnbringenden Aktivitäten wie die zukünftigen Entwicklungsprojekte sowie die übrigen FIFA-Wettbewerbe zu finanzieren. 127 128 27 21 Eigenkapitalinstrumente 21 21 21 18 Festgeldanlagen Verzinsliche Finanzanlagen Sonstige Aktive Rechnungsabgrenzung 23 Passive Rechnungsabgrenzung 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 4 155 1 042 3 113 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 3 541 0 0 3 541 Zu VerkehrsHandels- wert-Sichezwecken rungsinsgehalten trumente 0 0 0 0 Darlehen und Forderungen 84 324 10 000 0 537 070 181 098 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 709 513 1 895 561 0 0 709 513 0 0 0 1 083 069 0 0 0 0 Bis zur Endfälligkeit gehalten Buchwert 0 0 0 33 701 33 701 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 7 696 1 042 3 113 3 541 Total 84 324 10 000 709 513 537 070 181 098 924 576 858 461 66 115 0 0 924 576 858 461 66 115 33 701 33 701 0 2 605 074 0 0 0 0 0 0 1 083 069 0 0 0 0 Finanzielle Verbindlichkeiten Sonstige ergebnisfinanzielle wirksam zum VerbindlichVerkehrswert keiten 718 920 1 042 Stufe 1 33 701 3 113 3 541 Stufe 2 Stufe 3 Verkehrswert 924 576 858 461 66 115 33 701 33 701 2 614 481 84 324 10 000 718 920 537 070 181 098 1 083 069 7 696 1 042 3 113 3 541 Total Verkehrswert-Offenlegung: Finanzielle Vermögenswerte, die erfolgswirksam zum Verkehrswert bewertet werden, werden in aktiven Märkten gehandelt, und der Verkehrswert ist der unbereinigte notierte Marktpreis (Stufe 1). Derivate, die für Hedging-Aktivitäten verwendet werden, werden nicht in aktiven Märkten gehandelt, und der Verkehrswert in der Bilanz wird durch Bewertungstechniken (Stufe 2) mit beobachtbaren Marktdaten bestimmt. In den Geschäftsjahren 2013 und 2014 erfolgten keine Transfers zwischen den Stufen 1 und 2. Die FIFA hat die Verkehrswerte für Finanzinstrumente wie kurzfristige Forderungen oder Kreditoren nicht offengelegt, da die Buchwerte eine angemessene Annäherung an den Verkehrswert darstellen. Total 22 Kreditoren Nicht zum Verkehrswert bewertete finanzielle Verbindlichkeiten Total Derivative finanzielle Verbindlichkeiten – Swaps Zum Verkehrswert bewertete finanzielle Verbindlichkeiten 27 17 Forderungen Total 16 Flüssige Mittel Nicht zum Verkehrswert bewertete finanzielle Vermögenswerte Total 27 Derivative finanzielle Vermögenswerte – Swaps Anmerkung Derivative finanzielle Vermögenswerte – Cash Flow Hedges Zum Verkehrswert bewertete finanzielle Vermögenswerte in TUSD 31. Dezember 2014 a) Klassifikationen und Verkehrswert-Bewertungen 26 FINANZIELLES RISIKOMANAGEMENT ANDERE ANMERKUNGEN 27 21 Eigenkapitalinstrumente 17 21 21 21 18 Forderungen Festgeldanlagen Verzinsliche Finanzanlagen Sonstige Aktive Rechnungsabgrenzung 27 Derivative finanzielle Verbindlichkeiten – Swaps 23 Passive Rechnungsabgrenzung Total 22 Kreditoren Nicht zum Verkehrswert bewertete finanzielle Verbindlichkeiten Total 27 Derivative finanzielle Verbindlichkeiten – Cash Flow Hedges Zum Verkehrswert bewertete finanzielle Verbindlichkeiten Total 16 Flüssige Mittel Nicht zum Verkehrswert bewertete finanzielle Vermögenswerte Total 27 Derivative finanzielle Vermögenswerte – Swaps Anmerkung Derivative finanzielle Vermögenswerte – Cash Flow Hedges Zum Verkerswert bewertete finanzielle Vermögenswerte in TUSD 31. Dezember 2013 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 8 336 1 289 7 047 0 0 0 0 0 153 351 11 904 0 232 254 264 212 0 0 0 5 593 0 5 593 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 1 011 617 1 906 725 0 0 0 0 0 0 Darlehen und Forderungen 0 1 245 004 0 0 0 0 Bis zur Endfälligkeit gehalten 0 1 011 617 0 0 0 1 091 0 0 1 091 Zu VerkehrsHandels- wert-Sichezwecken rungsinsgehalten trumente Buchwert 9 427 1 289 7 047 1 091 232 254 264 212 1 289 Stufe 1 11 904 153 351 986 085 117 278 0 0 0 986 085 117 278 17 727 12 134 5 593 0 2 918 342 0 0 0 1 011 617 1 010 051 0 0 0 1 245 004 0 0 0 0 Total 0 1 103 363 1 103 363 0 0 12 134 12 134 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 Finanzielle Verbindlichkeiten Sonstige ergebnisfinanzielle wirksam zum VerbindlichVerkehrswert keiten 12 134 5 593 7 047 1 091 Stufe 2 Stufe 3 Verkehrswert 1 103 363 986 085 117 278 17 727 12 134 5 593 2 916 776 153 351 11 904 1 010 051 232 254 264 212 1 245 004 9 427 1 289 7 047 1 091 Total ANHANG 2014 KONSOLIDIERTE JAHRESRECHNUNG 2014 86 BERICHT DER BUCHPRÜFUNGSSTELLE 138 07 129 b) Finanzielles Risikomanagement Fremdwährungs-, Zinssatz-, Kredit- und Liquiditätsrisiken entstehen aus der normalen operativen Tätigkeit der FIFA. Kreditrisiko In Übereinstimmung mit der Marketing- und TV-Strategie der FIFA wurden die Fernsehrechte für die FIFA Fussball-Weltmeisterschaften 2010 und 2014™ in allen zentralen Märkten direkt an die Fernsehstationen verkauft. Die Einnahmen aus Fernseh- und Marketingrechten stammen von grossen international tätigen Konzernen sowie öffentlichen Fernsehstationen. Ein Teil der ausstehenden Erträge ist durch Bankgarantien abgesichert. Zudem verfügen die Vereinbarungen über eine Klausel, gemäss der der Vertrag beendet wird, wenn die Gegenpartei ihren Verpflichtungen nicht nachkommt. In diesem Falle wäre die FIFA nicht verpflichtet, erhaltene Dienstleistungen und Zahlungen zurückzuerstatten. Die FIFA ist auch berechtigt, die aufgelösten Verträge durch neue Marketing- oder Fernsehrechtsvereinbarungen zu ersetzen. Ein wesentliches Kreditrisiko droht nur, wenn mehrere Geschäftspartner ihre vertraglichen Verpflichtungen nicht erfüllen könnten und die FIFA nicht rechtzeitig einen Ersatz finden könnte. Das FIFA-Management überwacht die Bonität der Marketing- und Fernsehrechtspartner regelmässig. Da diese über ein hohes Kreditrating verfügen und gleichzeitig die Risiken breit diversifiziert sind, geht das Management davon aus, dass dieses Szenario sehr unwahrscheinlich ist. Verzinsliche Finanzanlagen mit einer Restlaufzeit von weniger als zwölf Monaten werden nur mit Gegenparteien mit einem Rating von „A-3“ oder besser getätigt. Investitionen in Anleihen werden nur in an der Börse gehandelte Anleihen von einem Schuldner mit einem Rating von „BBB-“ oder besser getätigt. Derivative Finanzinstrumente werden nur mit Parteien mit hohem Kreditrating getätigt. Zinssatzrisiko Zinssatzrisiken entstehen für die FIFA bei Änderung der Zinssätze der Festgeldanlagen. Da alle Zinssätze auf diesen Anlagen per Jahresende fixiert sind, besteht kein direktes Zinssatzrisiko. Ein Teil der Finanzanlagen ist vom LIBOR abhängig. Daraus entsteht ein gewisses Risiko aufgrund möglicher zukünftiger Änderungen des Zinssatzes. Das Risiko wird als gering eingeschätzt. Per 31. Dezember 2014 und 2013 besteht kein Zinssatzrisiko aus Finanzierung, da die FIFA vollständig eigenfinanziert ist. 130 ANHANG 2014 KONSOLIDIERTE JAHRESRECHNUNG 2014 86 BERICHT DER BUCHPRÜFUNGSSTELLE 138 07 Fremdwährungsrisiken Die funktionale Währung der FIFA ist der US-Dollar, da der wesentliche Teil der Zahlungsströme in USD anfällt. Ein Fremdwährungsrisiko besteht somit auf allen Transaktionen in einer anderen Währung als USD, insbesondere EUR, CHF, GBP und BRL. Zahlungen in Fremdwährung erhält die FIFA insbesondere aus dem Verkauf von gewissen Rechten in EUR, GBP oder CHF. Auf der anderen Seite hat die FIFA wesentliche Kosten, insbesondere Personalkosten und operative Kosten im Zusammenhang mit dem Sitz der FIFA in Zürich, in CHF. In EUR oder GBP sind hingegen keine wesentlichen Kosten zu erwarten. Ein wesentlicher Teil der Kosten in Verbindung mit der FIFA Fussball-Weltmeisterschaft Brasilien 2014™ fiel in der brasilianischen Währung Real (BRL) an. Die Abteilung Controlling und Strategische Planung erstellt bis zur FIFA Fussball-Weltmeisterschaft 2018™ regelmässig Liquiditätspläne in den wesentlichen Fremdwährungen. Wird dabei ein Fremdwährungsrisiko erkannt, sichert die FIFA dieses Risiko mittels Termingeschäften oder Derivaten ab (siehe Anmerkung 27). Per 31. Dezember 2014 ist die FIFA folgenden Fremdwährungsrisiken ausgesetzt: • Wäre der EUR am 31. Dezember 2014 gegenüber dem USD um 10 % höher (tiefer) gewesen, wäre das Nettoergebnis um USD 13,6 Millionen höher (tiefer) ausgefallen. • Wäre der CHF am 31. Dezember 2014 gegenüber dem USD um 10 % höher (tiefer) gewesen, wäre das Nettoergebnis um USD 17,4 Millionen höher (tiefer) ausgefallen. • Wäre der BRL am 31. Dezember 2014 gegenüber dem USD um 10 % höher (tiefer) gewesen, wäre das Nettoergebnis um USD 10,8 Millionen höher (tiefer) ausgefallen. • Wäre der RUB am 31. Dezember 2014 gegenüber dem USD um 10 % höher (tiefer) gewesen, wäre das Nettoergebnis um USD 1,3 Millionen höher (tiefer) ausgefallen. Diese Fluktuationsanalyse stellt die Risiken aus einer buchhalterischen Sicht dar und zeigt nicht realisierte Gewinne oder Verluste. Positionen in fremder Währung per 31. Dezember 2014 in Tausend CHF EUR RUB BRL 761 961 91 897 697 880 325 524 Forderungen 89 306 40 944 0 6 049 Finanzanlagen 21 397 0 0 20 717 872 664 132 841 697 880 352 290 Flüssige Mittel Total Aktiven in fremder Währung Kreditoren 16 743 770 0 98 513 Passive Rechnungsabgrenzung und Vorauszahlungen 2 380 15 0 64 182 Total Verbindlichkeiten in fremder Währung 19 123 785 0 162 695 853 541 132 056 697 880 189 595 Nettopositionen in fremder Währung 131 Positionen in fremder Währung per 31. Dezember 2013 in Tausend CHF EUR BRL Flüssige Mittel 20 232 112 530 447 201 Forderungen 28 543 31 165 49 988 Vorauszahlungen und aktive Rechnungsabgrenzung 0 0 19 235 Effekt aus Anwendung der Percentage-of-Completion-Methode 0 153 321 27 032 Finanzanlagen 186 132 4 000 165 135 Total Aktiven in fremder Währung 234 907 301 016 708 591 16 074 7 243 28 578 21 0 113 890 Kreditoren Passive Rechnungsabgrenzung und Vorauszahlungen Effekt aus Anwendung der Percentage-of-Completion-Methode Total Verbindlichkeiten in fremder Währung Nettopositionen in fremder Währung 1 497 55 534 234 949 17 592 62 777 377 417 217 315 238 239 331 174 Liquiditätsrisiko Die FIFA ist per 31. Dezember 2014 und 2013 vollständig selbstfinanziert. Zusätzlich verfügt die FIFA über vertragliche oder verbriefte Möglichkeiten zur kurzfristigen Geldaufnahme in Höhe von CHF 173 Millionen, die durch die eigenen Gebäude abgesichert sind, die zur Deckung eines zusätzlichen Liquiditätsbedarfs genutzt werden könnten. Fälligkeit der finanziellen Verbindlichkeiten 31. Dezember 2014 in TUSD Kreditoren gegenüber Verbänden und Konföderationen Kreditoren gegenüber nahestehenden Parteien Kreditoren gegenüber Dritten Derivative Finanzverbindlichkeiten Total 31. Dezember 2013 90 Tage bis 1 Jahr mehr als 1 Jahr 90 Tage bis 1 Jahr mehr als 1 Jahr 0 29 374 0 0 38 583 0 2 518 0 0 2 097 0 0 34 223 0 0 76 598 0 0 0 32 959 742 0 16 556 1 171 36 741 62 333 742 78 695 55 139 1 171 Ausfallrisiko Die finanzielle Situation der FIFA hängt stark von der erfolgreichen Durchführung der FIFA FussballWeltmeisterschaft™ ab, da fast alle Verträge mit Geschäftspartnern diesen Wettbewerb betreffen. Im Falle einer Absage, Verkürzung oder eines Abbruchs der FIFA Fussball-Weltmeisterschaft™ besteht das Risiko, dass die FIFA mit Klageansprüchen konfrontiert wird. 132 07 ANHANG 2014 KONSOLIDIERTE JAHRESRECHNUNG 2014 86 BERICHT DER BUCHPRÜFUNGSSTELLE 138 Das Exekutivkomitee entschied am 24. Oktober 2008, die Risiken einer zeitlichen und/oder örtlichen Verschiebung der FIFA Fussball-Weltmeisterschaften™ abzusichern. Die abgedeckten Risiken sind Naturkatastrophen, Unfälle, Unruhen, Krieg, Terrorismus, Nichtteilnahme von Teams und Seuchen. Eine Absage ist durch die Versicherung nicht abgedeckt und müsste durch FIFA-Reserven gedeckt werden. Das maximale Versicherungsvolumen für die FIFA Fussball-Weltmeisterschaft 2018™ beträgt USD 900 Millionen und deckt die Zusatzkosten der FIFA bei einer zeitlichen und/oder örtlichen Verschiebung der Weltmeisterschaft ab. 27 ABSICHERUNGSTRANSAKTIONEN UND DERIVATIVE FINANZINSTRUMENTE Die FIFA setzt Devisentermingeschäfte und Derivative zur Absicherung der Einnahmen aus Fernsehrechten in EUR oder GBP ein. Abhängig vom erwarteten Bedarf an Fremdwährung basierend auf den Plandaten werden die Einnahmen in CHF gewechselt. Ein Teil der Finanzierung des lokalen Organisationskomitees für die FIFA Fussball-Weltmeisterschaft Russland 2018™ (LOC 2018) ist für den Fall abgesichert, dass ein Umtausch in RUB erforderlich ist. Die FIFA wendet Hedge-Accounting in Übereinstimmung mit IFRS an, um die Volatilität des Ergebnisses zu mindern. Alle Transaktionen sind als Cashflow-Hedge klassifiziert. Es wird erwartet, dass alle Absicherungsgeschäfte hocheffektiv sind, da der Betrag, die Währung und die Fälligkeit des Grund- und des Absicherungsgeschäfts identisch sind. Die FIFA hat per 31. Dezember 2014 einen Teil der Finanzierung des LOC 2018 in Verbindung mit der FIFA Fussball-Weltmeisterschaft Russland 2018™ in RUB in der Höhe von RUB 610 Millionen abgesichert. Im Jahr 2014 wurden verschiedene Finanzanlagen in fremden Währungen getätigt. Das Fremdwährungsrisiko wurde jeweils durch Swaps vollständig abgesichert. Der Nominalwert der per 31. Dezember 2014 ausstehenden Swaps beträgt USD 700 Millionen. Die derivativen Finanzinstrumente wurden zum Marktwert bewertet. 31. Dezember 2014 in TUSD 31. Dezember 2013 Positiver Verkehrswert Negativer Verkehrswert Positiver Verkehrswert Negativer Verkehrswert 3 541 0 1 091 5 593 3 113 32 959 7 047 10 963 0 742 0 1 171 6 654 33 701 8 138 17 727 3 541 0 0 4 503 Geldflussabsicherung (Cashflow-Hedges) – wirksam im nächsten Jahr Andere derivative Finanzinstrumente – wirksam im nächsten Jahr – wirksam in den folgenden Jahren Total davon – in Kurssicherungsreserven erfasst 133 Der effektive Teil des Absicherungsgeschäfts wird in den Kurssicherungsreserven erfasst. Per 31. Dezember 2014 bestehen keine wesentlichen Ineffektivitäten. Ein Betrag von TUSD 4503 (2013: TUSD 6167) wurde aus den Kurssicherungsreserven des Vorjahres in die Erfolgsrechnung übertragen. Die Einnahmen aus Fernsehrechten gingen um TUSD 12 916 (2013: TUSD 6807) zurück. Die Differenz reflektiert die Veränderung des Marktwerts der Absicherungsgeschäfte zwischen dem Beginn des Jahres und dem Ausübungszeitpunkt. Während die Mehrheit der derivativen Finanzinstrumente 2015 fällig wird, werden TUSD 742 im Jahr 2016 effektiv. Für eingegangene Transaktionen mit Derivaten, die in finanziellen Vermögenswerten und Verbindlichkeiten unter durchsetzbaren Globalnetting- oder ähnlichen Vereinbarungen resultieren, ist anhand der einzelnen Vereinbarungen zwischen der FIFA und der Gegenpartei ein Nettoausgleich der entsprechenden finanziellen Vermögenswerte und Verbindlichkeiten möglich. Grundsätzlich werden die Beträge, die gemäss solchen Vereinbarungen von jeder Gegenpartei an einem einzigen Tag im Hinblick auf alle ausstehenden Transaktionen in der gleichen Währung geschuldet werden, zu einem einzigen Nettobetrag zusammengefasst, der von einer Partei an die andere zu zahlen ist. Die nachfolgende Tabelle legt die Buchwerte der erfassten Finanzinstrumente dar, die den dargestellten Vereinbarungen unterliegen: Brutto- und Nettobeträge von Finanzinstrumenten in der Bilanz Entsprechende Finanzinstrumente, die nicht saldiert werden Nettobetrag – Devisentermingeschäfte, die für Sicherungsgeschäfte genutzt werden 3 541 0 3 541 – Sonstige Devisentermingeschäfte 3 113 –265 2 848 Total 6 654 –265 6 389 in TUSD 31. Dezember 2014 Finanzielle Vermögenswerte Derivate Finanzielle Verbindlichkeiten Derivate 134 – Sonstige Devisentermingeschäfte –33 701 265 –33 436 Total –33 701 265 –33 436 ANHANG 2014 KONSOLIDIERTE JAHRESRECHNUNG 2014 86 BERICHT DER BUCHPRÜFUNGSSTELLE 138 in TUSD 31. Dezember 2013 Brutto- und Nettobeträge von Finanzinstrumenten in der Bilanz Entsprechende Finanzinstrumente, die nicht saldiert werden 07 Nettobetrag Finanzielle Vermögenswerte Derivate – Devisentermingeschäfte, die für Sicherungsgeschäfte genutzt werden 1 091 –568 523 – Sonstige Devisentermingeschäfte 7 047 –2 167 4 880 Total 8 138 –2 735 5 403 Finanzielle Verbindlichkeiten Derivate – Devisentermingeschäfte, die für Sicherungsgeschäfte genutzt werden –5 593 568 –5 025 – Sonstige Devisentermingeschäfte –12 134 2 167 –9 967 Total –17 727 2 735 –14 992 28 RECHTSFÄLLE UND EVENTUALVERPFLICHTUNGEN Die FIFA ist in mehreren Rechtsfällen Partei. Das FIFA-Management ist der Meinung, dass diese Rechtsfälle über die einberechneten Auswirkungen hinaus keinen Einfluss auf die Jahresrechnung haben werden. 29 ERWERBSVERPFLICHTUNGEN AUSSERHALB DER BILANZ Per 31. Dezember 2014 hat die FIFA bis auf diejenigen im Zusammenhang mit dem Bau des FIFAWeltfussballmuseums keine Erwerbsverpflichtungen ausserhalb der Bilanz (2013: keine). 30 OPERATING-LEASING in TUSD bis zu einem Jahr 1–5 Jahre 31. Dez. 2014 31. Dez. 2013 7 937 1 032 25 153 184 mehr als 5 Jahre 108 823 0 Total 141 913 1 216 Die FIFA mietet Büroräumlichkeiten, Fahrzeuge und Büroeinrichtungen. Leasingverträge mit einer Kündigungsfrist von mehr als zwölf Monaten werden bei der Berechnung künftiger Verbindlichkeiten berücksichtigt. Im Jahr 2014 wurden TUSD 7665 (2013: TUSD 676) als Leasingaufwand in der Erfolgsrechnung verbucht. Der Anstieg im Vergleich zum Vorjahr ist auf den Abschluss eines Leasingvertrags für die Liegenschaft des FIFA-Weltfussballmuseums zurückzuführen. 135 31 TRANSAKTIONEN MIT NAHESTEHENDEN PARTEIEN Definition nahestehender Parteien Die FIFA ist ein Verband mit 209 Verbänden als Mitgliedern. Verbände, die der FIFA angeschlossen sind, bilden Konföderationen. Zusätzlich werden aus Sicht der FIFA folgende Personen als nahestehende Parteien betrachtet: Mitglieder des Exekutivkomitees, der Finanzkommission und der Direktion. Transaktionen mit nahestehenden Parteien Jedes Mitglied der FIFA ist zur Zahlung eines Jahresbeitrags verpflichtet, der derzeit CHF 300 beträgt. Für sämtliche internationalen Fussballspiele zwischen zwei A-Nationalmannschaften (inklusive Freund schaftsspiele, Turniere und Spiele bei den Olympischen Fussballturnieren) zahlt der Verband des Landes, in dem das Spiel stattfindet, einen Anteil der Bruttospieleinnahmen an die FIFA. Diese Einnahmen beliefen sich im Jahr 2014 auf USD 3,8 Millionen (2013: USD 7,5 Millionen). Die FIFA zahlt jährliche Beiträge (FAP, Goal-Programm und andere Entwicklungsprogramme) an die Verbände und Konföderationen, um deren Anstrengungen zur Förderung und Entwicklung des Fussballs in ihrer Region zu unterstützen (siehe Anmerkung 8). Der Aufwand für Entwicklungsprojekte belief sich im Jahr 2014 auf USD 509 Millionen (2013: USD 182,9 Millionen). Die abgegrenzten Entwicklungsaufwendungen beliefen sich per 31. Dezember 2014 auf USD 440,9 Millionen (2013: USD 119,3 Millionen). Die FIFA organisiert die FIFA Fussball-Weltmeisterschaft™ und übrige FIFA-Wettbewerbe. Im Zusammenhang mit diesen Wettbewerben bietet die FIFA den lokalen Organisationskomitees finanzielle Unterstützung an und entschädigt die teilnehmenden Teams für die Unterkunfts- und Reisekosten. Für die FIFA FussballWeltmeisterschaft™ erhalten die teilnehmenden Teams eine finanzielle Unterstützung, um die Vorbereitungskosten zu decken. 2014 zahlte die FIFA ein Preisgeld von USD 358 Millionen (2010: USD 348 Millionen) an die teilnehmenden Verbände und USD 231,7 Millionen (2013: USD 128 Millionen) an das Organisationskomitee für die FIFA Fussball-Weltmeisterschaft Brasilien 2014. Die übrigen finanziellen Beiträge an die lokalen Organisationskomitees der übrigen FIFA-Wettbewerbe belaufen sich auf USD 12,7 Millionen (2013: USD 16,2 Millionen). Insgesamt wurden an teilnehmende Mannschaften und Konföderationen für die übrigen FIFA-Wettbewerbe USD 23,6 Millionen ausgezahlt (2013: USD 51,2 Millionen). Für die Erbringung von Dienstleistungen wurden USD 6 Millionen (2013: USD 5,6 Millionen) an übrige nahestehende Parteien gezahlt. Die Transaktionen erfolgten zu Marktwerten. Die ausstehenden Guthaben gegenüber den nahestehenden Parteien belaufen sich auf USD 21,1 Millionen (2013: USD 25,2 Millionen), die Verbindlichkeiten betragen USD 31,8 Millionen (2013: USD 40,7 Millionen). Leistungen an die leitenden Organe Als leitende Organe werden nebst der Direktion auch die Mitglieder des Exekutivkomitees und der Finanzkommission betrachtet. Im Jahr 2014 wurden kurzfristig fällige Leistungen an die leitenden Organe in Höhe von USD 39,7 Millionen ausgerichtet (2013: USD 36,3 Millionen). Zusätzlich zu diesen kurzfristig fälligen Leistungen leistet die FIFA Beiträge an die Vorsorgepläne der leitenden Organe. Die im Jahr 2014 verbuchten Aufwendungen für Sozialleistungen beliefen sich auf USD 2,2 Millionen (2013: USD 2,3 Millionen). 136 ANHANG 2014 KONSOLIDIERTE JAHRESRECHNUNG 2014 86 BERICHT DER BUCHPRÜFUNGSSTELLE 138 07 32 KONSOLIDIERTE GESELLSCHAFTEN Sitz Aktivität Beteiligung 2014 Beteiligung 2013 FIFA Travel GmbH Zürich (Schweiz) Reiseagentur 100 % 100 % Early Warning System GmbH Zürich (Schweiz) Dienstleistungsgesellschaft 95 % 95 % FIFA Transfer Matching System GmbH Zürich (Schweiz) Dienstleistungsgesellschaft 95 % 95 % Barcelona (Spanien) Wettbewerbsorganisation 70 % 70 % 2010 FIFA World Cup Ticketing (Pty) Ltd Nasrec (Südafrika) Kartenverkauf 100 % 100 % FIFA World Cup South Africa (Pty) Ltd Nasrec (Südafrika) Dienstleistungsgesellschaft 100 % 100 % FIFA World Cup Brazil Assessoria Ltda Rio de Janeiro (Brasilien) Dienstleistungsgesellschaft 100 % 100 % Zürich (Schweiz) Museum 100 % 100 % Rio de Janeiro (Brasilien) Kartenverkauf 100 % 100 % FIFA Ticketing AG Zürich (Schweiz) Kartenverkauf 100 % 100 % Hotel Ascot GmbH Zürich (Schweiz) Hotelbetrieb 100 % - FIFA Beach Soccer S.L. FIFA Museum AG 2014 FIFA World Cup Venda de Ingressos Ltda 33 EREIGNISSE NACH DEM BILANZSTICHTAG Diese konsolidierte Jahresrechnung ist vom Exekutivkomitee am 20. März 2015 zur Veröffentlichung freigegeben worden. Bis zu diesem Datum sind seit dem 31. Dezember 2014 keine Ereignisse eingetreten, die Anpassungen bei den per 31. Dezember 2014 bilanzierten Aktiven und Passiven zur Folge hätten oder die offengelegt werden müssten. Die konsolidierte Jahresrechnung 2014 wird dem FIFA-Kongress am 29. Mai 2015 zur Genehmigung unterbreitet. 137 BERICHT DER BUCHPRÜFUNGSSTELLE AN DEN KONGRESS DER FIFA Bericht der Buchprüfungsstelle zur Konzernrechnung Als Buchprüfungsstelle haben wir die beiliegende Konzernrechnung der Fédération Internationale de Football Association (FIFA), bestehend aus konsolidierter Gesamtergebnisrechnung, konsolidierter Bilanz, konsolidierter Geldflussrechnung, Veränderung der konsolidierten Reserven und Anhang (Seite 86 bis 137), für das am 31. Dezember 2014 abgeschlossene Geschäftsjahr geprüft. Verantwortung des FIFA-Exekutivkomitees Das FIFA-Exekutivkomitee ist für die Aufstellung der Konzernrechnung in Übereinstimmung mit den International Financial Reporting Standards (IFRS) und den gesetzlichen Vorschriften verantwortlich. Diese Verantwortung beinhaltet die Ausgestaltung, Implementierung und Aufrechterhaltung eines internen Kontrollsystems mit Bezug auf die Aufstellung einer Konzernrechnung, die frei von wesentlichen falschen Angaben als Folge von Verstössen oder Irrtümern ist. Darüber hinaus ist das FIFA Exekutivkomitee für die Auswahl und die Anwendung sachgemässer Rechnungslegungsmethoden sowie die Vornahme angemessener Schätzungen verantwortlich. Verantwortung der Buchprüfungsstelle Unsere Verantwortung ist es, aufgrund unserer Prüfung ein Prüfungsurteil über die Konzernrechnung abzugeben. Wir haben unsere Prüfung in Übereinstimmung mit dem schweizerischen Gesetz und den Schweizer Prüfungsstandards sowie den International Standards on Auditing vorgenommen. Nach diesen Standards haben wir die Prüfung so zu planen und durchzuführen, dass wir hinreichende Sicherheit gewinnen, ob die Konzernrechnung frei von wesentlichen falschen Angaben ist. Eine Prüfung beinhaltet die Durchführung von Prüfungshandlungen zur Erlangung von Prüfungsnachweisen für die in der Konzernrechnung enthaltenen Wertansätze und sonstigen Angaben. Die Auswahl der Prüfungshandlungen liegt im pflichtgemässen Ermessen des Prüfers. Dies schliesst eine Beurteilung der Risiken wesentlicher falscher Angaben in der Konzernrechnung als Folge von Verstössen oder Irrtümern ein. Bei der Beurteilung dieser Risiken berücksichtigt der Prüfer das interne Kontrollsystem, soweit es für die Aufstellung der Konzernrechnung von Bedeutung ist, um die den Umständen entsprechenden Prüfungshandlungen festzulegen, nicht aber um ein Prüfungsurteil über die Wirksamkeit des internen Kontrollsystems abzugeben. Die Prüfung umfasst zudem die Beurteilung der Angemessenheit der angewandten Rechnungslegungsmethoden, der Plausibilität der vorgenommenen Schätzungen sowie eine Würdigung der Gesamtdarstellung der Konzernrechnung. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise eine ausreichende und angemessene Grundlage für unser Prüfungsurteil bilden. 138 ANHANG 2014 KONSOLIDIERTE JAHRESRECHNUNG 2014 86 BERICHT DER BUCHPRÜFUNGSSTELLE 138 07 Prüfungsurteil Nach unserer Beurteilung vermittelt die Konzernrechnung für das am 31. Dezember 2014 abgeschlossene Geschäftsjahr ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage in Übereinstimmung mit den International Financial Reporting Standards (IFRS) und entspricht dem schweizerischen Gesetz. Berichterstattung aufgrund weiterer gesetzlicher Vorschriften Wir bestätigen, dass wir die gesetzlichen Anforderungen an die Zulassung gemäss Revisionsaufsichtsgesetz (RAG) und die Unabhängigkeit (Art. 728 OR) erfüllen und keine mit unserer Unabhängigkeit nicht vereinbare Sachverhalte vorliegen. In Übereinstimmung mit Art. 728a Abs. 1 Ziff. 3 OR und dem Schweizer Prüfungsstandard 890 bestätigen wir, dass ein gemäss den Vorgaben des FIFA-Exekutivkomitees ausgestaltetes internes Kontrollsystem für die Aufstellung der Konzernrechnung existiert. Wir empfehlen, die vorliegende Konzernrechnung zu genehmigen. KPMG AG Roger Neininger Zugelassener Revisionsexperte Leitender Revisor Alex Fähndrich Zugelassener Revisionsexperte Zürich, 20. März 2015 139 ANHANG 2011–2014 08 Das prächtige Feuerwerk über dem Estádio do Maracanã bildet den glanzvollen Abschluss der gelungenen FIFA Fussball-Weltmeisterschaft Brasilien 2014™. KONSOLIDIERTE ERFOLGSRECHNUNG 2011–2014 2011 2012 2013 2014 Total 2011–2014 Erträge aus Fernsehrechten 550 286 560 852 629 980 742 638 2 483 756 Erträge aus Marketingrechten 381 245 370 099 412 772 465 084 1 629 200 Erträge aus Lizenzrechten 12 475 23 061 25 696 54 230 115 462 Erträge aus HospitalityRechten 15 111 12 000 47 163 110 637 184 911 Übrige Wettbewerbserträge 28 927 52 605 104 494 537 368 723 394 988 044 1 018 617 1 220 105 1 909 957 5 136 723 –427 944 –448 339 –559 441 –788 040 –2 223 764 in TUSD Wettbewerbserträge Total Wettbewerbserträge Wettbewerbsaufwand FIFA FussballWeltmeisterschaft™ 142 FIFA-Schutzprogramm für Klubs 0 –18 368 –36 071 –34 024 –88 463 Übrige FIFA-Wettbewerbe –160 658 –103 037 –161 296 –79 448 –504 439 Total Wettbewerbsaufwand –588 602 –569 744 –756 808 –901 512 –2 816 666 Total Bruttoergebnis aus Wettbewerben 399 442 448 873 463 297 1 008 445 2 320 057 Übrige betriebliche Erträge 52 356 58 846 83 040 77 828 272 070 Aufwand für Entwicklungsprojekte –182 900 –177 554 –182 906 –509 024 –1 052 384 Fussballmanagement –51 893 –52 697 –60 299 –66 809 –231 698 Rechteverwertung –15 174 –13 020 –20 423 –35 282 –83 899 Personalaufwand –88 937 –91 203 –101 998 –115 286 –397 424 Abschreibungen –13 182 –14 441 –12 383 –13 627 –53 633 Übriger betrieblicher Aufwand –66 295 –65 345 –84 163 –120 778 –336 581 Steuern und Abgaben –4 866 –17 052 –17 163 –36 190 –75 271 Betriebsergebnis vor Finanzergebnis 28 551 76 407 67 002 189 277 361 237 Finanzertrag 29 841 89 214 82 848 108 244 310 147 Finanzaufwand –22 430 –76 898 –77 877 –156 791 –333 996 Nettoergebnis 35 962 88 723 71 973 140 730 337 388 08 ANHANG 2011–2014 KONSOLIDIERTE JAHRESRECHNUNG 2011–2014 142 BERICHT DER BUCHPRÜFUNGSSTELLE 146 BERICHT DER AUDIT- UND COMPLIANCE-KOMMISSION 147 ZUSAMMENFASSENDE KONSOLIDIERTE ERFOLGSRECHNUNG 2011–2014 in TUSD 2011–2014 2007–2010 Erträge aus Fernsehrechten 2 483 756 2 447 943 Erträge aus Marketingrechten 1 629 200 1 097 006 Wettbewerbserträge Erträge aus Lizenzrechten 115 462 70 777 Erträge aus Hospitality-Rechten 184 911 120 500 Übrige Wettbewerbserträge Total Wettbewerbserträge 723 394 153 885 5 136 723 3 890 111 –2 223 764 –1 297 980 –88 463 0 Wettbewerbsaufwand FIFA Fussball-Weltmeisterschaft™ FIFA-Schutzprogramm für Klubs Übrige FIFA-Wettbewerbe Total Wettbewerbsaufwand Total Bruttoergebnis aus Wettbewerben Übrige betriebliche Erträge Aufwand für Entwicklungsprojekte Fussballmanagement –504 439 –415 389 –2 816 666 –1 713 369 2 320 057 2 176 742 272 070 172 044 –1 052 384 –794 337 –231 698 –201 157 Rechteverwertung –83 899 –91 323 Personalaufwand –397 424 –251 389 Abschreibungen Übriger betrieblicher Aufwand –53 633 –59 519 –336 581 –394 390 Steuern und Abgaben –75 271 –3 135 Betriebsergebnis vor Finanzergebnis 361 237 553 536 Finanzertrag 310 147 127 165 Finanzaufwand –333 996 –49 438 Nettoergebnis 337 388 631 263 143 KONSOLIDIERTE BILANZ in TUSD 31. Dez. 2014 31. Dez. 2010 1 083 069 1 609 436 181 098 218 039 6 654 19 344 677 258 30 173 Aktiven Flüssige Mittel Forderungen Derivative Finanzanlagen Finanzanlagen Vorauszahlungen und aktive Rechnungsabgrenzung Umlaufvermögen Sachanlagen Als Finanzinvestitionen gehaltene Immobilien Immaterielle Anlagen Derivative Finanzanlagen Finanzanlagen Anlagevermögen Total Aktiven 179 527 39 842 2 127 606 1 916 834 196 846 189 244 26 889 0 0 1 084 0 9 734 580 367 27 909 804 102 227 971 2 931 708 2 144 805 66 115 179 485 Passiven Kreditoren 32 959 0 Passive Rechnungsabgrenzung und Vorauszahlungen Derivative Finanzverbindlichkeiten 1 214 981 668 368 Kurzfristiges Fremdkapital 1 314 055 847 853 78 420 0 Passive Rechnungsabgrenzung und Vorauszahlungen 742 0 Rückstellungen Derivative Finanzverbindlichkeiten 15 593 16 816 Langfristiges Fremdkapital 94 755 16 816 1 408 810 864 669 4 104 4 104 Total Fremdkapital Vereinskapital Kurssicherungsreserven 3 541 26 338 –44 152 0 Zweckgebundene Reserven 1 559 405 1 249 694 Reserven 1 522 898 1 280 136 Total Passiven 2 931 708 2 144 805 Umrechnungsdifferenzen 144 ANHANG 2011–2014 KONSOLIDIERTE JAHRESRECHNUNG 2011–2014 142 BERICHT DER BUCHPRÜFUNGSSTELLE 146 BERICHT DER AUDIT- UND COMPLIANCE-KOMMISSION 147 08 Grundsätze der Erstellung Die Finanzinformationen für die am 31. Dezember 2014 abgeschlossene Vierjahresperiode wurden wie folgt zusammengestellt: Darstellung der konsolidierten Erfolgsrechnungen (ohne sonstiges Ergebnis) 2011 bis 2014 gemäss geprüften Jahresrechnungen 2011, 2012, 2013 und 2014; Addition der Zahlen zur zusammengefassten Erfolgsrechnung der Vierjahresperiode. Darstellung der zusammengefassten konsolidierten Erfolgsrechnungen 2007 bis 2010 gemäss Darstellung in den Finanzinformationen für die am 31. Dezember 2010 abgeschlossene Vierjahresperiode. Die Darstellung der zusammengefassten Erfolgsrechnung 2007 bis 2010 wurde der Darstellung der Periode 2011 bis 2014 angepasst. Konsolidierte Bilanz per 31. Dezember 2014 gemäss geprüfter Jahresrechnung 2014. Konsolidierte Bilanz per 31. Dezember 2010 gemäss geprüfter Jahresrechnung 2010; mit Ausnahme der Einkommenssteuern, die in passive Rechnungsabgrenzung und Vorauszahlungen enthalten sind, und Umrechnungsdifferenzen, der zweckgebundenen Reserven und des Nettoergebnisses der Vierjahresperiode, die zusammengefasst in der Linie „Total zweckgebundene Reserven“ dargestellt sind. Alle einzelnen konsolidierten Jahresrechnungen, die zur Zusammenstellung der Finanzinformationen für die am 31. Dezember 2014 abgeschlossene Vierjahresperiode verwendet wurden, sind in Übereinstimmung mit den International Financial Reporting Standards (IFRS) erstellt worden. Änderungen in den IFRS innerhalb der Vierjahresperiode wurden nicht rückwirkend auf die vorangehenden Jahre der Vierjahresperiode angewendet. Die Finanzinformationen für die am 31. Dezember 2014 abgeschlossene Vierjahresperiode enthalten nicht alle Pflichtbestandteile und Offenlegungen, die von den International Financial Reporting Standards verlangt sind. Das Lesen dieser Finanzinformationen ersetzt deshalb nicht das Lesen der einzelnen geprüften Jahresabschlüsse der FIFA für jedes der am 31. Dezember 2011, 2012, 2013 und 2014 abgeschlossenen Geschäftsjahre. 145 BERICHT AN DEN FIFA-KONGRESS ÜBER DIE UNABHÄNGIGE PRÜFUNG DER KONSOLIDIERTEN FINANZ INFORMATIONEN DER FIFA FÜR DIE AM 31. DEZEMBER 2014 ABGESCHLOSSENE VIERJAHRESPERIODE GEMÄSS ARTIKEL 73 DER STATUTEN DER FIFA Wir wurden vom FIFA-Exekutivkomitee beauftragt, hinreichende Sicherheit über die Zusammenstellung der konsolidierten Finanzinformationen zu vermitteln, welche die konsolidierten Erfolgsrechnungen für die am 31. Dezember per 2011, 2012, 2013 und 2014 abgeschlossenen Geschäftsjahre, die aggregierte konsolidierte Erfolgsrechnung für die am 31. Dezember 2014 abgeschlossene Vierjahresperiode sowie die konsolidierte Bilanz per 31. Dezember 2014 umfassen. Die konsolidierten Finanzinformationen wurden von den konsolidierten Jahresrechnungen der FIFA für die vier Jahre 2011, 2012, 2013 und 2014 abgeleitet, welche von uns geprüft wurden. Das FIFA-Exekutivkomitee ist für die konsolidierten Finanzinformationen, einschliesslich der Bestimmung des anwendbaren Regelwerks der Rechnungslegung, verantwortlich. Unsere Verantwortung ist es, eine unabhängige Prüfung durchzuführen und aufgrund der ausgeführten Arbeiten ein Urteil über die Zusammenstellung dieser konsolidierten Finanzinformationen abzugeben. Wir haben unsere Arbeiten gemäss dem International Standard on Assurance Engagements 3000, Assurance Engagements Other than Audits or Reviews of Historical Financial Information, ausgeführt. Nach diesem Standard haben wir den Auftrag so zu planen und auszuführen, dass wir hinreichende Sicherheit darüber erlangen, ob die konsolidierten Finanzinformationen in allen wesentlichen Belangen ordnungsgemäss auf der beschriebenen Grundlage erstellt worden sind und ob diese mit der Grundlage für die Aufstellung und mit den Rechnungslegungsmethoden gemäss den Ausführungen in den Anhängen der einzelnen konsolidierten Jahresrechnungen per 31. Dezember 2011, 2012, 2013 und 2014 übereinstimmt. Nach unserer Beurteilung sind die konsolidierten Finanzinformationen in allen wesentlichen Belangen ordnungsgemäss auf der beschriebenen Grundlage erstellt worden und stimmt diese mit der Grundlage für die Aufstellung und mit den Rechnungslegungsmethoden gemäss den Ausführungen in den Anhängen der einzelnen konsolidierten Jahresrechnungen per 31. Dezember 2011, 2012, 2013 und 2014 überein. KPMG AG Roger Neininger Zürich, 20. März 2015 146 Alex Fähndrich ANHANG 2011–2014 KONSOLIDIERTE JAHRESRECHNUNG 2011–2014 142 BERICHT DER BUCHPRÜFUNGSSTELLE 146 BERICHT DER AUDIT- UND COMPLIANCE-KOMMISSION 147 08 BERICHT DER AUDIT- UND COMPLIANCE-KOMMISSION AN DEN KONGRESS DER FIFA In unserer Funktion als Audit- und Compliance-Kommission der FIFA haben wir die konsolidierte Jahresrechnung (konsolidierte Gesamtergebnisrechnung, konsolidierte Bilanz, konsolidierte Geldflussrechnung, Veränderung der konsolidierten Reserven und Anhang zur konsolidierten Jahresrechnung) der Fédération Internationale de Football Association für die Periode 1. Januar 2014 bis 31. Dezember 2014 geprüft. Wir bestätigen, dass wir die Unabhängigkeitskriterien gemäss Art. 36 der FIFA-Statuten erfüllen. In Übereinstimmung mit Art. 36 der FIFA-Statuten ist es unsere Aufgabe, die Vollständigkeit und Verlässlichkeit der finanziellen Rechnungslegung zu gewährleisten sowie die konsolidierte Jahresrechnung und die Berichte der externen Buchprüfer zu überprüfen. Wir überprüften die Jahresrechnung 2014 durch: • Einsicht in die Revisionsberichte der externen Buchprüfungsstelle • Einsicht in den ausführlichen Revisionsbericht 2014 an das FIFA-Exekutivkomitee • Besprechung der Rechnung bei den Sitzungen der Audit-und Compliance-Kommission in Anwesenheit des Stellvertretenden Generalsekretärs und der Vertreter der externen Buchprüfungsstelle. Wir überprüften die konsolidierte Erfolgsrechnung und Bilanz für die per 31. Dezember 2014 endende Vierjahresperiode gemäss Artikel 73 der FIFA-Statuten. Die Vierjahresrechnung stimmt mit den einzelnen IFRS-Jahresrechnungen der Jahre 2011–2014 überein, die durch KPMG geprüft und durch den FIFAKongress genehmigt wurden. Ferner beurteilten wir die Anwendung der massgebenden Rechnungslegungsgrundsätze, die wesentlichen Bewertungsentscheide sowie die Darstellung der konsolidierten Rechnung als Ganzes. Wir sind der Auffassung, dass unsere Prüfung eine ausreichende Grundlage für unser Urteil bildet. Des Weiteren bestätigen wir, dass uns sämtliche Unterlagen und Informationen, die für die Prüfung notwendig waren, vollständig und uneingeschränkt zur Verfügung standen. Zusätzlich berieten und unterstützten wird das Exekutivkomitee bei der Überprüfung von Finanz- und Compliance-Fragen und überwachten die Einhaltung gemäss FIFA-Organisationsreglement. Wir empfehlen dem FIFA-Kongress, die konsolidierte Jahresrechnung 2014 zu genehmigen. Für die Audit- und Compliance-Kommission Domenico Scala Vorsitzender Zürich, 16. März 2015 147 148 Finanzbericht 2014 Eine Publikation der Fédération Internationale de Football Association Herausgeberin Fédération Internationale de Football Association Präsident Joseph S. Blatter Generalsekretär Jérôme Valcke FIFA-Strasse 20, Postfach, 8044 Zürich, Schweiz T: +41 (0)43 222 7777, F: +41 (0)43 222 7878, FIFA.com Fotos FIFA-Archiv, FIFA via Getty Images, FIFA/foto-net/Kurt Schorrer, imago stock&people GmbH Grafisches Konzept/Layout Sven Müller Design, 82319 Leutstetten/München, Deutschland Druck Zofinger Tagblatt AG, Schweiz Der Nachdruck von Artikeln – auch auszugsweise – ist nur mit Erlaubnis der Redaktion gestattet und unter Quellenangabe (Copyright: FIFA) zu veröffentlichen. Der Nachdruck von Fotos ist mit den einzelnen Bildagenturen zu klären. Das FIFA-Logo ist ein eingetragenes Warenzeichen. KOMMISSIONEN FIFA-Exekutivorgane Fussballkommission Exekutivkomitee Medizinische Kommission Dringlichkeitskomitee Entwicklungskommission Kommission für den Status von Spielern Ständige FIFA-Kommissionen Kommission für rechtliche Angelegenheiten Finanzkommission Kommission für Fairplay und soziale Verantwortung Audit- und Compliance-Kommission Medienkommission Strategiekommission Kommission der Verbände Organisationskommission für die FIFA Fussball-Weltmeisterschaft™ Marketing- und Fernsehkommission Organisationskommission für den FIFA Konföderationen-Pokal Kommission für Sicherheit und Integrität Organisationskommission für die Olympischen Fussballturniere Organisationskommission für die FIFA U-20-Weltmeisterschaft FIFA-Rechtsorgane Organisationskommission für die FIFA U-17-Weltmeisterschaft Disziplinarkommission Kommission für Frauenfussball und die FIFA Frauen-Weltmeisterschaft™ Berufungskommission Organisationskommission für die FIFA U-20-Frauen-Weltmeisterschaft Ethikkommission Organisationskommission für die FIFA U-17-Frauen-Weltmeisterschaft Futsal-Kommission Andere FIFA-Organe Beach-Soccer-Kommission FIFA-Zentrum für medizinische Auswertung und Forschung Kommission für Klubfussball Kammer zur Beilegung von Streitigkeiten Organisationskommission für die FIFA Klub-Weltmeisterschaft Arbeitsgruppe gegen Rassismus und Diskriminierung Schiedsrichterkommission Vergütungsausschuss FIFA-ORGANISATION Präsident Präsidialabteilung Generalsekretär Sicherheit Kommunikation und Öffentlichkeitsarbeit Mitgliedsverbände und Entwicklung Finanzen und Administration Personal und interne Dienste Rechtsdienst Wettbewerbe TV und Marketing TV Marketing MITGLIEDSVERBÄNDE A F Afghanistan Färöer Ägypten Fidschi Albanien Finnland Algerien Frankreich Schweden Luxemburg Schweiz Senegal M Amerikanische Jungferninseln Amerikanisch-Samoa Litauen G Serbien Macau Seychellen Madagaskar Sierra Leone Malawi Simbabwe Andorra Gabun Malaysia Singapur Angola Gambia Malediven Slowakei Anguilla Georgien Mali Slowenien Antigua und Barbuda Ghana Malta Somalia Äquatorial-Guinea Grenada Marokko Spanien Argentinien Griechenland Mauretanien Sri Lanka Armenien Guam Mauritius St. Kitts und Nevis Aruba Guatemala EJR Mazedonien St. Lucia Aserbaidschan Guinea Mexiko St. Vincent u. die Grenadinen Äthiopien Guinea-Bissau Moldawien Südafrika Australien Guyana Mongolei Sudan Montenegro Südsudan Montserrat Suriname B H Bahamas Haiti Mosambik Swasiland Bahrain Honduras Myanmar Syrien Bangladesch Hongkong N Barbados Belarus I T Namibia Tadschikistan Belgien Indien Nepal Tahiti Belize Indonesien Neukaledonien Tansania Benin Irak Neuseeland Thailand Bermuda Iran Nicaragua Togo Bhutan Republik Irland Niederlande Tonga Bolivien Island Niger Trinidad und Tobago Bosnien und Herzegowina Israel Nigeria Tschad Botsuana Italien Nordirland Tschechische Republik Norwegen Tunesien Brasilien Britische Jungferninseln J Türkei O Brunei Darussalam Jamaika Bulgarien Japan Oman Turkmenistan Burkina Faso Jemen Österreich Burundi Jordanien Osttimor Turks- und Caicos-Inseln U Uganda C K P Ukraine Cayman-Inseln Kambodscha Pakistan Ungarn Chile Kamerun Palästina Uruguay VR China Kanada Panama USA Chinese Taipei Kap Verde Papua-Neuguinea Usbekistan Cook-Inseln Kasachstan Paraguay Costa Rica Katar Peru Curaçao Kenia Philippinen Vanuatu Kirgisistan Polen Venezuela Kolumbien Portugal Vereinigte Arabische Emirate Dänemark Komoren Puerto Rico Vietnam Deutschland Kongo Dominica Republik Korea Dominikanische Republik Kroatien Ruanda DR Kongo Kuba Rumänien Dschibuti Kuwait Russland D R W DVR Korea Wales Z Zentralafrikanische Republik L E V S Zypern Laos Salomon-Inseln Ecuador Lesotho Sambia El Salvador Lettland Samoa Elfenbeinküste Libanon San Marino England Liberia São Tomé und Príncipe Eritrea Libyen Saudiarabien Estland Liechtenstein Schottland Fédération Internationale de Football Association FIFA-Strasse 20 Postfach 8044 Zürich Schweiz T: +41 (0)43 222 7777 F: +41 (0)43 222 7878 FIFA.com
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