Information zur Wohngebäudeversicherung Warum wurde der Wert 1914 als Versicherungssumme für die Gebäudeversicherung eingeführt? Im Falle eines Schadens soll dem Versicherungsnehmer die Summe zur Verfügung stehen, die er zum Zeitpunkt des Schadens benötigt, um ein gleichwertiges Haus inklusive aller anfallenden Kosten neu zu errichten. Hierzu benötigt man als erstes eine Versicherungssumme, welche die Konditionen für Materialpreise und Löhne beinhaltet. Die Versicherungswirtschaft hat allen Gebäuden eine einheitliche Basis zur Berechnung des Wertes gegeben. Hierfür hat sie das Jahr 1914 festgeschrieben. 1914 war das letzte Vorkriegsjahr mit stabilem Preisniveau. Der Wert 1914 stellt somit einen fiktiven Rechenwert und eine einheitliche Basis zur Berechnung des Gebäudewertes und der Versicherungsprämie dar. Es gibt zwei Möglichkeiten zur Berechnung des Gebäudewertes 1914: 1. Ermittlung über einen sog. Wertermittlungsbogen (Gebäudetyp, Wohnfläche, Ausstattungsmerkmale, Garage, Carport) 2. Umrechnung des Neubauwertes des Baujahres geteilt durch den Baupreisindex des entsprechenden Jahres, nach folgender Formel: Neubauwert ___________ = Wert 1914 Baupreisindex Jahr Baupreisindex 2015 1310,3 2014 1289,4 2013 1236,00 Mit dem fiktiven Gebäudeversicherungswert 1914 gelangt man nunmehr über den Anpassungsfaktor, auch genannt gleitender Neuwertfaktor, auf die aktuelle Gebäudeversicherungsprämie des gewünschten Jahres. Der Anpassungsfaktor soll sicherstellen, dass durch die Wertsteigerung der Immobilie im Laufe der Zeit keine Unterversicherung des Jahr Anpassungsfaktor/ gleitender NW-Faktor Gebäudes entsteht. Er wird jedes 16,78 Jahr 2015 neu ermittelt und dem Versicherungsnehmer auf seiner 2014 16,45 Beitragsrechnung mitgeteilt. 2013 16,08 Sitz der Gesellschaft: Bahnhofstraße 46a · D-24582 Bordesholm · Geschäftsführer: Thomas Andresen Telefon 04322 / 7700 · Telefax 04322 / 7878 E-Mail: info@mg-versicherungsmakler.de · Web: www.mg-versicherungsmakler.de Wie ist mein Gebäude denn nun versichert? Um richtig versichert zu sein, hilft es nicht, im Schadenfall den Wert erstattet zu bekommen, den das Haus im Jahr des Neubaus hatte. Bei einem heute eintretenden Schaden braucht man das Geld für etwaige Reparaturen oder gar einen Neubau unter Berücksichtigung der damit verbundenen Kosten sowie den Entsorgungs- und Abrisskosten des alten Gebäudes. è Also wesentlich mehr als die eigentliche Versicherungssumme! Über den vom Statistischen Bundesamt ermittelten Baupreisindex kann für jedes einzelne Jahr der entsprechende Wert des Gebäudes berechnet werden. Beispiel: Derzeitige Versicherungssumme 18.000 M x 1289,40 / 100 = 232.092 € In den Versicherungsbedingungen heißt es hierzu: Ermittlung der Versicherungssumme in der gleitenden Neuwertversicherung, Unterversicherung 1. Die Versicherungssumme ist nach dem ortsüblichen Neubauwert zu ermitteln, der in den Preisen des Jahres 1914 ausgedrückt wird (Wert 1914). Die Versicherungssumme gilt als richtig ermittelt, wenn a) sie aufgrund einer vom Versicherer anerkannten Schätzung eines Bausachverständigen festgesetzt wird, b) der Versicherungsnehmer im Antrag den Neubauwert in Preisen eines anderen Jahres zutreffend angibt und der Versicherer diesen Betrag umrechnet, c) der Versicherungsnehmer Antragsfragen nach Größe , Ausbau und Ausstattung des Gebäudes zutreffend beantwortet und der Versicherer hiernach die Versicherungssumme „Wert 1914“ berechnet. 2. Unterversicherungsverzicht a) Wird die nach Nr. 1 ermittelte Versicherungssumme „ Wert 1914“ vereinbart, nimmt der Versicherer bei der Entschädigung (einschließlich Kosten und Mietausfall) keinen Abzug wegen Unterversicherung vor (Unterversicherungsverzicht). Fazit: Die Versicherungssumme meiner Gebäudeversicherung wird in Mark des Jahres 1914 ausgewiesen. Ich kann diese Versicherungssumme mit dem Baupreisindex des aktuellen Jahres zwar hochrechnen auf den heutigen Euro-Wert, allerdings werden in dieser Summe etwaige Kosten und Mietausfälle, welche ich in einem Schadenfall geltend machen kann, nicht berücksichtigt. Die Versicherungssumme beinhaltet einen Unterversicherungsverzicht, das bedeutet für mich, dass mein Versicherer keinen Abzug im Schadenfall vornehmen kann, wenn die Versicherungssumme falsch ermittelt wurde. Sitz der Gesellschaft: Bahnhofstraße 46a · D-24582 Bordesholm · Geschäftsführer: Thomas Andresen Telefon 04322 / 7700 · Telefax 04322 / 7878 E-Mail: info@mg-versicherungsmakler.de · Web: www.mg-versicherungsmakler.de
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