24. März 2015 Herausgeber: Gemeinde Feldbrunnen-St. Niklaus Beschluss: Vom Gemeinderat für die Mitwirkung und die kantonale Vorprüfung verabschiedet am 15. April 2013. Mitwirkung vom 17. Juni bis 31. Juli 2013. Informationsanlass am 23. April 2015. Vom Gemeinderat für die Gemeindeversammlung verabschiedet am xx. xxxx 2015. Von der Gemeindeversammlung beschlossen am xx. xxxx 2015. Fachliche Begleitung/Layout/Fotos: Planteam S AG, Solothurn Bezug: Gemeindeverwaltung Feldbrunnen-St. Niklaus Räumliches Leitbild��������������������������� 05 Blick auf die Gemeinde��������������������� 08 Die Gemeindeversammlung beschliesst den Plan „Ziele der räumlichen Entwicklung“ (S. 12) sowie die gelb hinterlegten Ziele (S. 15 bis 33). Der Gemeinderat hat die im räumlichen Leitbild erläuterten Massnahmen verabschiedet. Er kann diese an die Beschlüsse der Gemeindeversammlung anpassen. INHALTSVERZEICHNIS Ausgangslage������������������������������������ 10 Ziele der räumlichen Entwicklung����� 12 Ziele, Begründungen und Massnahmen������������������������������������� 15 |1 |2 |3 |4 |5 |6 Nachbargemeinden und Region Bevölkerungsentwicklung Siedlungsentwicklung Wohnqualität und Verdichten Dorfmitte Langfristige Vision Baselstrasse und „Bipperlisi“ | 7 Infrastrukturen | 8 Lokales Gewerbe | 9 Landwirtschaft | 10 Landschaftswerte | 11 Schloss Waldegg mit seinen Alleen und seiner Umgebung | 12 Verkehr Analyse Grundlagen�������������������������� 35 Quellenverzeichnis���������������������������� 42 3 Räumliches Leitbild Einleitung Das räumliche Leitbild 2015 ist die Grundlage und Strategie des Gemeinderats für die Ortsplanungsrevision und sämtliche weitere Entscheide, die in einem Zusammenhang mit der räumlichen Entwicklung der Gemeinde stehen. Ausgehend von einem ortsbaulichen Blick auf die Gemeinde und einer Analyse der heutigen Situation, wird die Entwicklung der kommenden Jahre anhand von Zielvorstellungen und deren Begründungen sowie Massnahmen für die Bereiche regionale Zusammenarbeit, Bevölkerungs- und Siedlungsentwicklung, Wohnen, Dorfmitte, Gewerbe, Landwirtschaft, Landschaft, Verkehr und mehr aufgezeigt. Die Ziele und Massnahmen sind nicht widerspruchsfrei. Sowohl bei der anschliessenden Umsetzung der Massnahmen im Rahmen der Ortsplanungsrevision als auch bei weiteren Planungen und (Bau-) Projekten muss eine Interessenabwägung unter Berücksichtigung der verschiedenen Ansprüche und allenfalls neuer Erkenntnisse erfolgen. Aus diesem Grund ist das räumliche Leitbild nur für den Gemeinderat verbindlich. Er hat es bei sämtlichen Projekten, die die räumliche Entwicklung der Gemeinde betreffen, beizuziehen. Für die privaten Grundeigentümer hat das räumliche Leitbild keine rechtlich verbindlichen Konsequenzen. Umsetzung des räumlichen Leitbilds Der Planungshorizont beträgt 15 bis 20 Jahre. Der Zeitrahmen für die Umsetzung der Massnahmen ist unterschiedlich: Kurzfristige Massnahmen werden bei der Gesamtrevision der Ortsplanung umgesetzt, mittelfristige Massnahmen in fünf bis zehn Jahren, längerfristige in den kommenden 15 Jahren. Mitwirkung der Bevölkerung Die Mitwirkung zum räumlichen Leitbild ist im Kanton Solothurn die einzige Möglichkeit der Bevölkerung, an der planerischen Gestaltung ihres Lebensraums mitzuarbeiten und sich über die Grundzüge der anzustrebenden räumlichen Ordnung der Gemeinde zu äussern. Eine ausführliche Mitwirkung zum räumlichen Leitbild ist deshalb sehr wichtig. Dazu wurde eine Informationsveranstaltung durchgeführt. Die Gemeindeversammlung beschliesst den Plan „Ziele der räumlichen Entwicklung“ (S. 12) sowie die gelb hinterlegten Ziele (S. 15 bis 32). Der Gemeinderat hat die im räumlichen Leitbild erläuterten Massnahmen verabschiedet. Er kann diese an die Beschlüsse der Gemeindeversammlung anpassen. Auf der Grundlage des von der Gemeindeversammlung verabschiedeten räumlichen Leitbilds wird die Nutzungsplanung erarbeitet. Obwohl das räumliche Leitbild keine Vornutzungsplanung ist, ist es dennoch bereits so konkret wie möglich formuliert: Je konkreter die Aussagen sind, desto eher kann sich die Bevölkerung eine Meinung bilden und im Rahmen der Mitwirkung zur angestrebten Entwicklung äussern. 5 Die weiteren Schritte Die Beteiligten Nutzungsplanung Planungskommission -- Entwurf Planungsinstrumente (Zonenplan, Erschliessungsplan, Bau- und Zonenreglement) durch die Ortsplanungskommission -- Verabschiedung durch den Gemeinderat für die Mitwirkung und die kantonale Vorprüfung -- Mitwirkung mit einer Informationsveranstaltung -- Kantonale Vorprüfung -- Überarbeitung Nutzungsplanung auf der Grundlage der Eingaben zum räumlichen Leitbild und der Anträge aus dem kantonalen Vorprüfungsbericht -- Verabschiedung Nutzungsplanung durch den Gemeinderat zuhanden der öffentlichen Auflage -- Öffentliche Auflage 30 Tage -- Einspracheverhandlungen -- Allenfalls 2. öffentliche Auflage mit Einspracheverhandlungen -- Beschluss Nutzungsplanung durch den Gemeinderat -- Genehmigung durch den Regierungsrat -- Rolf Studer, Gemeindepräsident (bis Oktober 2013) und Präsident Planungskommission -- Anita Panzer, Gemeindepräsidentin (seit November 2013) -- Theodor Schnider, Vize-Präsident Planungskommission -- Jürg Wölfli, Gemeinderat (bis Oktober 2013) -- Heinrich Würgler, Vertreter Bau-, Planungs- und Verkehrskommission -- Markus Plüss, Vertreter Bau-, Planungs- und Verkehrskommission -- Adrian Zbinden, Gemeinderat (seit November 2013) -- Hans Rudolf Graf, Gemeindeschreiber, Aktuar (ohne Stimmrecht, bis Oktober 2013) -- Karin Weibel, Gemeindeschreiberin, Aktuarin (ohne Stimmrecht, seit November 2013) Verantwortliches Raumplanungsbüro Planteam S AG, Untere Steingrubenstrasse 19, 4500 Solothurn -- Martin Eggenberger, dipl. Arch. ETH/SIA, Raumplaner ETH/FSU/RegA -- Barbara Wittmer, dipl. Geografin, Raumplanerin MAS ETH, Planerin FSU -- Christine Bopp, Politologin BA, Raumplanerin MSc 6 7 Blick auf die Gemeinde Feldbrunnen-St. Niklaus ist in Ordnung Feldbrunnen-St. Niklaus weist bedeutende und ausserordentliche Qualitäten auf: -- Feldbrunnen-St. Niklaus liegt in einer attraktiven Landschaft mit Naherholungsräumen entlang der Aare und im Gebiet des Schloss Waldegg. Die wichtigen Landschaftsräume zeichnen sich insbesondere durch grosse zusammenhängende Gebiete mit eindrucksvollen Naturobjekten aus: Alleen, grosse Baumbestände, Parkanlagen, Kamelhoger etc. Die grossen Landschaftskammern gewährleisten die Aussicht von und auf diese charakteristischen Bauten und Naturobjekte. -- Das Schloss Waldegg mit der Baumallee sowie die Villa Serdang, das Dorfmuseum im Waldegghof, das Frank BuchserHaus, die Villa Lueg und die Kapelle St. Niklaus sind Identifikationsträger für die Gemeinde und auch für die umliegenden Gemeinden von hoher Bedeutung. -- Einige Wohngebiete profitieren von der Nähe zur Aare und der schönen Aussicht auf die Alpen und den Jura. Diese grösstenteils in den letzten Jahren entstandenen Bauten weisen eine besondere Standortgunst auf. -- Der heutige Dorfplatz besitzt mit dem neuen Spielplatz eine familienfreundliche Ausstattung. -- Die Nähe zum Zentrum von Solothurn ist eine Qualität, die durch die gute Anbindung mit dem „Bipperlisi“ und dem Postauto zusätzlich gestärkt wird. 8 Feldbrunnen-St. Niklaus ist fast in Ordnung Einige Gebiete in Feldbrunnen-St. Niklaus könnten an Qualität gewinnen: -- Die Baselstrasse (Kantonsstrasse und Trassee des „Bipperlisi“) trennt die Gemeinde Feldbrunnen-St. Niklaus. Die Baselstrasse führt zwar den Verkehr durch das Dorf, weist aber nicht auf das Dorf hin. Für Velofahrer-Innen und FussgängerInnen ist die Querung erschwert. Es stellen sich folgende Fragen: -- Wie kann die Baselstrasse Teil der Gemeinde werden (Trennwirkung reduzieren)? -- Wie kann den VelofahrerInnen und FussgängerInnen mehr Platz und Sicherheit gegeben werden? -- Wie kann die Baselstrasse gestaltet werden, damit sie für die EinwohnerInnen und den Durchfahrtsverkehr ein Fenster zur Gemeinde wird? -- Der Spielplatz trägt deutlich zur Belebung des Dorfplatzes bei. Auch wenn mittlerweile recht viele Kinder auf dem Spielplatz spielen, ist der Dorfplatz nicht wie erhofft zu einem Treffpunkt und Aufenthaltsort für die gesamte Bevölkerung geworden. Wie kann die Gemeinde den Dorfplatz weiter stärken und von der Baselstrasse her besser erkennbar machen? -- Fast alle Parzellen sind in Feldbrunnen-St. Niklaus überbaut. Es gilt, um die heutigen EinwohnerInnen zu halten respektive moderat zu wachsen, die bestehenden Bauzonen voll auszuschöpfen und – falls darüber hinaus Bedarf herrscht – neue Einzonungsgebiete zu finden. Welche Gebiete würden sich für eine Verdichtung eignen, ohne die Siedlungsqualität zu beeinträchtigen? 9 N Ausgangslage Legende Dorfmitte Wohngebiete Gewerbe Schule, Sportplatz Ortsdurchfahrt (Autos, „Bipperlisi“) Orte mit hoher Raumqualität Wichtige Landschaftsräume Identifikationsträger der Gemeinde Beliebte Fusswege Querungen Baselstrasse gemäss Ausbauprojekt „Bipperlisi“ Wildtierkorridor Gewässer 11 P P P P P N 12 P ZIELE der räumlichen Entwicklung Legende Neuen Siedlungsrand festlegen Bedarf der Zone für öffentliche Bauten und Anlagen klären, Abtausch in Wohnzone prüfen Art der geplante Überbauung prüfen, Umgang mit Reservezone klären Siedlungserweiterung anstreben, Möglichkeit für Abtausch klären Zoneneinteilung überprüfen (Dichte, Zonierung, Grünflächen) Dorfmitte stärken Eher introvertierte Wohnquartiere als Teil der Gemeinde zurückgewinnen Trennwirkung Baselstrasse (Kantonsstrasse und „Bipperlisi“) langfristig reduzieren Durchfahrtsprobleme des motorisierten Verkehrs (Solothurn-Rüttenen-St. Niklaus-Riedholz) beheben P Parkplatzprobleme lösen Erweiterung Schutzzone Waldegg überprüfen Siedlungsrand beibehalten Weite zwischen Wald und östlichem Dorfeingang erhalten „Umgang“ mit Landwirtschaftsbetrieben klären Geruchsabstand festlegen 13 14 Ziele, Begründungen und Massnahmen | 1 Nachbargemeinden und Region Ziele Begründungen Massnahmen Feldbrunnen-St. Niklaus ist eine selbstbewusste, aktive und engagierte Wohngemeinde im agglomerationsgeprägten Raum Solothurn. Die Gemeinde und die Bevölkerung von Feldbrunnen-St. Niklaus stehen täglich in einem engen Austausch mit Solothurn, aber auch mit Riedholz, Rüttenen, Zuchwil und anderen Gemeinden der Region. Die Gemeinde positioniert sich als aktive und attraktive Wohngemeinde im agglomerationsgeprägten Raum Solothurn. Die Zusammenarbeit mit den Nachbargemeinden wird in den verschiedensten Bereichen immer wichtiger: Dies insbesondere bei Themen wie z.B. der Erschliessung (öffentlicher Verkehr und motorisierter Individualverkehr), der Kulturförderung, der Ver- und Entsorgung, der Sozial- und Altersvorsorge, der Raumplanung und der Nutzung von Naherholungsgebieten. Die Gemeinde engagiert sich bei der Regionalplanung Espace Solothurn. Sie setzt sich unter anderem in verschiedenen Bereichen, insbesondere für die Kulturförderung und die grossen Naherholungsgebiete an der Aare und im Wald am Jurafuss ein. -- Daueraufgabe 15 | 2 Bevölkerungsentwicklung Ziele Begründungen Massnahmen Feldbrunnen-St. Niklaus wächst moderat weiter. In der Gemeinde können mittel- bis langfristig ca. 1‘200 EinwohnerInnen wohnen. Das entspricht einer Entwicklung von ca. 250 EinwohnerInnen. Die heutige Lebensqualität bleibt erhalten, insbesondere die wunderschönen Naherholungsräume. Die Gemeinde ist in den vergangenen Jahren gewachsen: Betrug die Einwohnerzahl im Jahr 2000 ca. 780 Personen, waren es 2014 bereits ca. 950 Personen. Feldbrunnen-St. Niklaus soll in den kommenden Jahren moderat weiterwachsen. Für die moderate Entwicklung verfolgt die Gemeinde verschiedene Massnahmen: -- Bebauung der letzten eingezonten, noch nicht bebauten Bauzonen. -- Bei eingezonten, aber nicht überbauten Parzellen respektive nur teilweise überbauten Parzellen sucht die Gemeinde zusammen mit den GrundeigentümerInnen nach Lösungen, um eine Überbauung innert absehbarer Frist zu erreichen. -- Umzonung von nicht benötigten Bauzonen prüfen (u.a. auch von der Zone für öffentliche Bauten und Anlagen), um Bauland für die Befriedigung der verschiedenen Ansprüche an Wohnraum zur Verfügung zu haben. -- Die Gemeinde legt grossen Wert auf eine hohe gestalterische und ortsbauliche Qualität bei bereits eingezonten Gebieten (Neu- und Umbauten) und bei Neueinzonungen. -- Umsetzung in der Nutzungsplanung 16 Wegen der zunehmenden Alterung der Bevölkerung und der Individualisierung der Lebensformen (z.B. mehr Alleinstehende, immer älter werdende Leute) – wird es zudem immer wichtiger sein, die Bedürfnisse der EinwohnerInnen zu erfüllen, um die Bevölkerungszahl halten zu können. Ziele Begründungen Massnahmen Die Bevölkerungsstruktur ist ausgewogen zusammengesetzt: Familien, Paare, Alleinstehende, Berufstätige und Pensionierte sollen sich in der Gemeinde zuhause fühlen. Eine durchmischte Bevölkerungsstruktur schafft einen Mehrwert für die ganze Gemeinde. Feldbrunnen-St. Niklaus schafft die planerischen Voraussetzungen für die Realisierung von spezifischen Wohnformen für sämtliche Lebensphasen. Insbesondere legt die Gemeinde Wert auf eine verdichtete Bauweise und die Realisierung von zentral gelegenen, gut erschlossenen Wohnungen für ältere EinwohnerInnen von Feldbrunnen-St. Niklaus und Familien mit Kindern. -- Umsetzung in der Nutzungsplanung -- Realisierung der Überbauung „Wohnen am Dorfplatz“ Die Gemeinde wird – trotz der beiden Gemeindeteile und der Trennung durch die Baselstrasse – als eine Gemeinde wahrgenommen. Mehrere Treffpunkte bieten den EinwohnerInnen die Möglichkeit, sich zu treffen und auszutauschen. Die beiden Ortsteile Feldbrunnen und St. Niklaus sind räumlich getrennt. Der Ortsteil Feldbrunnen wird – wiederum – durch die Baselstrasse mit dem „Bipperlisi“ getrennt. Der Austausch der EinwohnerInnen findet daher oftmals nur im eigenen Ortsteil statt. Dies geht einher mit einem vielfältigen Wohnungsangebot (Mehrund Einfamilienhäuser, Siedlungen, Wohnraum für Junge und Alte etc.), welches auch den heutigen EinwohnerInnen erlaubt, bei veränderten Ansprüchen an den Wohnraum, innerhalb der Gemeinde umzuziehen, z.B. Junge, wenn sie von Zuhause ausziehen oder Paare nach dem Auszug der Kinder. -- Der Dorfplatz mit dem neuen Spielplatz soll zu einer Dorfmitte entwickelt werden. -- Das beliebte Vereinslokal beim Werkhof (ehemaliges Feuerwehrmagazin) ist langfristig zu erhalten – auch wenn die Zone für öffentliche Bauten und Anlagen verkleinert würde. -- Weitere Massnahmen siehe Kapitel “Dorfmitte“, „Langfristige Vision Baselstrasse und „Bipperlisi““ und „Verkehr“. 17 | 3 Siedlungsentwicklung Ziele Begründungen Massnahmen Das Siedlungsgebiet von Feldbrunnen-St. Niklaus wird nur noch an wenigen bewusst ausgewählten Stellen erweitert. Grosse Rücksicht ist dabei auf die Landwirtschaftsgebiete, Landschaftskammern und Sichtachsen (insbesondere zum Schloss Waldegg) sowie die ortsbauliche Eingliederung zu nehmen. Einige eingezonte Parzellen sind bis heute nicht oder nur zu einem kleinen Teil bebaut. Diese Baulandhortung behindert die Entwicklung von Feldbrunnen-St. Niklaus: BauinteressentInnen stehen kaum mehr Baulandparzellen zur Verfügung, Neueinzonungen sind fast nicht mehr möglich. Die Gemeinde sucht im Rahmen der Ortsplanungsrevision mit den EigentümerInnen dieser Gebiete Lösungen, um sie innert absehbarer Frist einer Überbauung zuzuführen (z.B. Verträge mit Überbauungsfrist, Zonenzuteilung). Insbesondere Neueinzonungen werden nur noch mit einer vertraglichen Garantie auf eine zeitlich festgelegte Überbauung gewährt. -- Umsetzung in der Nutzungsplanung Das Siedlungsgebiet – seien es Überbauungen mit Mehr- und Einfamilienhäusern oder auch Siedlungen – zeichnet sich durch eine hochstehende Qualität aus. Grosser Wert wird der Gestaltung zum Strassenraum hin und der Gestaltung des Strassenraums selber beigemessen. Etliche Strassen in Feldbrunnen-St. Niklaus haben nur wenig Bezug zu den angrenzenden Wohnbauten und umgekehrt. Ein Rückzug auf die private Parzelle, weg vom möglichen Austausch auf der Strasse erfolgt. Der Gestaltung des Übergangs vom privaten über den halböffentlichen (z.B. Hausplatz) zum öffentlichen Raum ist deshalb grosse Aufmerksamkeit zu schenken. Bei der Beurteilung bzw. der Realisierung von Bauvorhaben ist die Gestaltung attraktiver Aussenräume hin zur Strasse sehr wichtig. -- Umsetzung im Zonenreglement und in Gestaltungsplänen -- Daueraufgabe bei der Bewilligung von Baugesuchen --Bei Strassensanierungen wird der Gestaltung des Strassenraums grosse Beachtung geschenkt Im Gebiet südlich der Baselstrasse sollen Ein- und kleinere Mehrfamilienhäuser, teilweise mit Aussicht auf die Aare respektive auf den Jura, erstellt werden. Bei der Einzonung sind die Dimensionen (eine oder zwei Bautiefen), die Erschliessung (gemäss rechtsgültigem Erschliessungsplan führt eine Unterführung in die Balmfluhstrasse), die Gestaltung des Aussenraums und die Parzellierung zu klären. -- Umsetzung in der Nutzungsplanung 18 | 4 Wohnqualität und Verdichtung Ziele Begründungen Massnahmen In den bestehenden Gebieten sind im Sinne der Verdichtung nach innen künftig gezielt dichtere Bauformen zulässig. Auf die bestehende Siedlungsstruktur wird grosse Rücksicht genommen. In der Schweiz wird pro Person immer mehr Wohnraum beansprucht – so auch in Feldbrunnen-St. Niklaus: Der Druck auf die bestehende Siedlungsfläche wächst ständig, was zu einer steten Ausdehnung führt. Nachhaltig ist dies nicht. Bei der Rötistrasse werden barrierefreie Wohnungen für ältere EinwohnerInnen von Feldbrunnen-St. Niklaus und Familien mit Kindern erstellt. Vor allem neu eingezonte Gebiete werden eine höhere Dichte als die bisherigen Wohngebiete aufweisen. Damit wird der Wohnungsmix ausgebaut und unter anderem auch dem Bedürfnis von älteren EinwohnerInnen entsprochen, die aus Altersgründen von grossen Einfamilienhäusern in gut erschlossene Alterswohnungen, vorzugsweise in Mehrfamilienhäuser, innerhalb der Gemeinde umzuziehen. Um die bestehenden Siedlungsstrukturen nicht zu zerstören, werden Verdichtungen an ausgewählten Stellen ermöglicht. Neues Bauland wird im Sinne einer bodensparenden Politik für vornehmlich Mehrfamilienhäuser ausgeschieden. Durch das grössere Angebot an Wohnungen wird auch der Umzug vom unterhaltsaufwändigen Einfamilienhaus in ein Mehrfamilienhaus vereinfacht. -- Aktuelle Planungen -- Umsetzung in der Nutzungsplanung -- Realisierung Überbauung „Wohnen am Dorfplatz“ Die Zonenzuteilung und die Nutzungsdichten werden gebietsweise bei der Ortsplanungsrevision überprüft, wobei die Integration in den bestehenden Siedlungskörper von grösster Wichtigkeit ist. Dichtere Bauweisen in Wohn- und Mischzonen werden gebietsweise überprüft. Genügend Grünräume sind trotz der dichteren Nutzungsmöglichkeiten unabdingbar. -- Umsetzung in der Nutzungsplanung Die Baulinien werden gebietsweise wo sinnvoll - zugunsten der Nutzbarkeit der Parzellen reduziert. -- Erschliessungsplan 19 Ziele Begründungen Massnahmen Der Gestaltungsplan im Gebiet Untere Matten ist auf die aktuellen Bedürfnisse angepasst und realisiert. Die Umsetzung des Gestaltungsplans ist auf den Parzellen GB Nr. 299 und 695 sehr schwierig: Wegen den hohen Tannen ist die Besonnung deutlich eingeschränkt. Das geplante Mehrfamilienhaus würde zudem kein gelungener Siedlungsabschluss hin zur Villa Lueg bilden. Die Gemeinde und die Grundstückbesitzerin überprüfen den Gestaltungsplan Untere Matten im Rahmen der Ortsplanungsrevision. Die Reservezone wird voraussichtlich der Schutzzone Villa Lueg zugeteilt. So kann die Umgebung der historischen Villa Lueg bestmöglich erhalten bleiben. -- Überarbeitung Gestaltungsplan -- Zonenplan In der Gemeinde gibt es keine gehorteten Grundstücke mehr. Jedes Neueinzonungsgebiet ist vertraglich mit einer Überbauungsfrist belegt. Die Baulandhortung behindert die Entwicklung von Feldbrunnen-St. Niklaus, weil BauinteressentInnen keine Baulandparzellen mehr zur Verfügung stehen. Obwohl theoretisch noch Bauland vorhanden ist, gibt der Kanton erst nach einer Interessenabwägung Neueinzonungen frei. Die Gemeinde muss deshalb eine aktive Baupolitik verfolgen. Die Gemeinde legt bei Ein- und Aufzonungen die Auflagen betreffend Arealentwicklung, Mindestnutzungen, Überbauungsstandards und –fristen vertraglich fest. Ansonsten kann die Gemeinde das Land zur Hälfte des Marktwerts übernehmen. -- Verträge, die vor der öffentlichen Auflage zwischen der Gemeinde und dem Grundeigentümer abgeschlossen werden. 20 | 5 Dorfmitte Ziele Begründungen Massnahmen Die Dorfmitte von Feldbrunnen-St. Niklaus spannt sich zwischen dem bestehenden Dorfplatz mit dem Spielplatz, der ehemaligen Post und dem Restaurant zum durstigen Wanderer auf. Sie ist ein beliebter Begegnungsort für alle EinwohnerInnen. Die Dorfmitte wird von drei Querachsen in Nord-Süd-Richtung (Längweg-Weissensteinweg, Steiniggässli-Frank Buchser-StrasseMattenstrasse und Rötistrasse) und drei Längsachsen in Ost-WestRichtung (Möslistrasse, Steinenbergstrasse, Frank Buchser-Strasse, Sandmattstrasse West und Längackerstrasse-Sandmattstrasse) definiert. Die drei Längsachsen haben eine wichtige Quartierfunktion und werden mit hoher Aufenthaltsqualität nutzungsorientiert und durchgehend gestaltet. Die Dorfmitte weist eine hohe Aufenthaltsqualität für verschiedene Ansprüche auf: Sie ist deshalb in ruhigere Bereiche und aktivere Bereiche aufgeteilt. Die Überbauung „Wohnen am Dorfplatz“ ist mit der Dorfmitte direkt verbunden. Die EinwohnerInnen können so das Dorfgeschehen beobachten – „es geht immer etwas“, oftmals eine wichtige Voraussetzung für Menschen, die aus Altersgründen nicht mehr vollständig mobil sind. Die Gestaltung der Dorfmitte gibt nicht nur positive Impulse für das Dorfleben (Treffpunkt für sämtliche Altersklassen, Publikumsverkehr durch die Gemeindeverwaltung und das Bahnhöfli etc.), sondern macht den Ort auch interessanter für dichteres Wohnen resp. die Sanierung von bestehenden Mehrfamilienhäusern. Die Gestaltung der Dorfmitte hat verschiedene Funktionen zu erfüllen: Zur Strasse hin befindet sich der Teil der Bewegung und der Mobilität, von der Strasse zurück gesetzt befindet sich der ruhigere Teil für Spiel und Begegnung. Neue Bauten sind zur Strasse hin auszurichten. Es wird geprüft, ob das Restaurant eine Gartenwirtschaft auf dem Rasen eröffnen kann. -- Umsetzung in der Nutzungsplanung -- Diverse bauliche Massnahmen 21 | 6 Langfristige Vision Baselstrasse und „Bipperlisi“ Ziele Begründungen Massnahmen Die Baselstrasse macht die Dorfmitte auch für Durchfahrende als Teil einer lebendigen Gemeinde erlebbar. Sie trennt die Wohnquartiere nicht mehr, sondern verbindet sie. Die Querungen sind in diesem Bereich für VelofahrerInnen und FussgängerInnen möglich und sicher. Die Bahnübergänge und die weiteren baulichen Massnahmen werden von der ASM gemäss übergeordneten Vorgaben angepasst. Diese Massnahmen entsprechen den aktuellen Sicherheitsstandards, erhöhen aber die Trennwirkung der Baselstrasse deutlich. Die Transitfunktion der Baselstrasse wird gestärkt, die Begegnungs- und Querungsmöglichkeiten für die EinwohnerInnen von Feldbrunnen-St. Niklaus werden deutlich eingeschränkt. Aus diesem Grund verfolgt die Gemeinde weiterhin die Umgestaltung der Baselstrasse zugunsten einer deutlich mehr auf das Dorf und dessen EinwohnerInnen ausgerichteten Dorfmitte als Ziel. Das heisst, dass die verkehrsorientierte Ausrichtung der Strasse zugunsten des Langsamverkehrs und der Aufenthaltsqualität langfristig optimiert wird. Die Querachsen sind Teil des Dorfs und haben gegenüber der Baselstrasse Priorität als sichere und direkte Querungsmöglichkeiten für VelofahrerInnen und FussgängerInnen. Das neue Bahnhöfli passt sich ortsbaulich optimal in die Dorfmitte ein. Querungen sind an mehr als nur drei Stellen zulässig. 22 Die Verbindung zwischen dem Dorfplatz und der Baselstrasse soll verbessert werden – die Lärmschutzmauer wird durchlässiger gestaltet. Der Sicherheit der Fussgänger und insbesondere der spielenden Kinder wird dabei höchste Beachtung zugeteilt. Die Baselstrasse soll für FussgängerInnen und VelofahrerInnen an diversen Stellen querbar sein: Der Langsamverkehr in Nord-Süd-Richtung hat gegenüber dem Transitverkehr (Auto und „Bipperlisi“) Vortritt (siehe Bild unten). Begründungen Ziele Massnahmen Auf der Baselstrasse werden die Massnahmen für die Sicherung des „Bipperlisi“ kurzfristig umgesetzt. FussgängerInnen können die Baselstrasse auf ihren Wunschlinien sicher und ohne grosse Wartezeiten queren. Die Baselstrasse wird gezähmt und als Teil des Dorfs entwickelt. Auf der Baselstrasse wird die Längsrichtung gegenüber der Querrichtung gedämpft. Die Gestaltung der Nebenräume der Baselstrasse entwickelt sich aus der angrenzenden Ortsstruktur (siehe Kapitel 5 Dorfmitte). 1 B 2 3 A Legende Die historischen Querachsen sind Teil des Dorfs und haben gegenüber der Baselstrasse Priorität. A Längweg / Weissensteinweg B Steingässli / Frank Buchser-Strasse / Mattenstrasse C Rötistrasse / Schützenstrasse C Die drei Ost-West-Achsen haben eine wichtige Funktion für die Quartiere und werden nutzungsorientiert, durchgehend und mit hoher Aufenthaltsqualität gestaltet. 1 Möslistrasse 2 Steinbergstrasse 3 Längackerstrasse Dorfmitte Verbindungs- und Querungsmöglichkeiten in Nord-Süd-Richtung 23 | 7 Infrastrukturen Ziele Begründungen Massnahmen Die Grösse der Zonen für öffentliche Bauten und Anlagen entsprechen dem künftigen Bedarf. Die Gemeinde wird voraussichtlich künftig keine grösseren Flächen für öffentliche Bauten und Anlagen benötigen. Eine Überprüfung ist deshalb zweckmässig, weil die nicht genutzten Zonen für öffentliche Bauten und Anlagen für Wohnnutzungen bereit gestellt werden könnten. Bei der Ortsplanung werden der Bedarf und die Grösse der Zonen für öffentliche Bauten und Anlagen überprüft. 24 Falls sich erweist, dass diese Flächen auch langfristig nicht genutzt werden, soll geprüft werden, ob diese einer Wohnzone zugeteilt werden können. -- Zonenplan | 8 Lokales Gewerbe Ziele Begründungen Massnahmen Lokale, bereits ansässige (Klein-) Gewerbe- und Dienstleistungsbetriebe können sich in der Gemeinde weiter entwickeln. Industrielle Nutzungen sind nicht erwünscht. Die lokalen, bereits ansässigen Gewerbe- und Dienstleistungsbetriebe sind wichtig für die Gemeinde. Die Vorschriften der Gewerbezone, z.B. betreffend Grünstreifen zu anderen Bauzonen hin sowie Lärm, werden bei der Ortsplanungsrevision überprüft. -- Umsetzung in der Nutzungsplanung Für allfällige Konflikte zwischen Wohn- und Arbeitsnutzungen (Lärm, Erschliessung, Ausbauten etc.) sollen bei der Ortsplanungsrevision Lösungen gesucht werden. -- Umsetzung in der Nutzungsplanung Überprüfen der Zonenzuteilung entlang der Baselstrasse: Allenfalls Umzonung von ausgewählten Gebieten in eine Arbeitszone. -- Umsetzung in der Nutzungsplanung 25 | 9 Landwirtschaft Ziele Begründungen Massnahmen Die Landwirtschaftsfläche bleibt in ihrer Gesamtfläche möglichst erhalten. Die Landwirtschaft – auch wenn es nur noch wenige Bauernbetriebe gibt – ist sehr wichtig für die Gemeinde und ihr Erscheinungsbild. Sie ist deshalb so weit als möglich zu erhalten. Die Gemeinde sichert die landwirtschaftlichen Nutzflächen. Sie erarbeitet im Rahmen der Nutzungsplanung ein Landwirtschaftsinventar und einen Fruchtfolgeflächenplan. Diese sind Teil der Beurteilungskriterien von Einzonungen. -- Landwirtschaftsinventar -- Fruchtfolgeflächenplan -- Zonenplan Die Landwirtschaftsbetriebe sollen weiterhin überlebensfähig sein. Die Gemeinde sucht deshalb bei Neueinzonungen das Gespräch mit den Landwirten und erhebt die FATAbstände (Mindestabstände) frühzeitig. Sie entscheiden über Lage und Grösse der allfälligen Einzonungsgebiete. -- Umsetzung in der Nutzungsplanung Für Betriebe mit Pferdesportanlagen wird eine zonenrechtliche Sicherung gesucht. -- Umsetzung in der Nutzungsplanung Neue landwirtschaftliche Bauten stehen an Stellen, die das Landschaftsbild nicht beeinträchtigen. Das Landwirtschaftsgebiet von Feldbrunnen-St. Niklaus hat für die EinwohnerInnen der Gemeinde und z.B. von Solothurn eine grosse Bedeutung als Erholungsgebiet. Weiter gehören grosse Teile davon zum Siedlungstrenngürtel von kantonaler Bedeutung gemäss kantonalem Richtplan. 26 Neue landwirtschaftliche Bauten sind in Hofnähe zu realisieren. Betriebe der bodenunabhängigen landwirtschaft-lichen Produktion sind in Feldbrunnen-St. Niklaus nur an Stellen, die das Landschaftsbild nicht beeinträchtigen, zu erstellen. -- Fallweise Umsetzung -- Umsetzung im Zonenreglement 27 | 10 Landschaftswerte Ziele Begründungen Massnahmen Die Qualität der Landschaft (Aare, Gebiet zwischen Feldbrunnen und dem Schloss Waldegg, KamelhogerAllee, Wald/Jura) bleibt erhalten und wird gegebenenfalls aufgewertet. Die Landschaftswerte sind wichtige Standortqualitäten von FeldbrunnenSt. Niklaus. Freihaltung: 1.Landschaftsraum Schloss Waldegg 2.Landschaftsraum Aare: Damit das Gebiet zwischen dem südlichen Siedlungsrand und der Aare eine grössere Bedeutung für die Naherholung bekommt, sind mittelfristig entsprechende Massnahmen vorzunehmen. Eine Massnahme ist aus heutiger Sicht die Schaffung von mehreren Fusswegen. -- Erschliessungsplan Das Wegli am östlichen Grunstücksrand der Villa Lueg und weiter bis zur Aare hin soll öffentlich werden. -- Erschliessungsplan Der Wald wird von Erholungssuchenden intensiv genutzt und ist gleichzeitig gesund und wird nach den allgemeinen Vorgaben durch die WaldeigentümerInnen gepflegt. 28 Knapp die Hälfte des Gemeindegebiets ist mit Wald bedeckt. Für die Erholungssuchenden von Feldbrunnen-St. Niklaus und den Nachbargemeinden hat der Wald eine grosse Bedeutung. Der Wald muss aber weiterhin seine „ökologischen Funktionen“ übernehmen können. Allfällige Nutzungskonflikte, z.B. zwischen FussgängerInnen und BikerInnen resp. Beeinträchtigungen der Flora und Fauna sind mit den WaldeigentümerInnen und allenfalls mit den Nachbargemeinden anzugehen. -- Bei Bedarf Ziele Begründungen Massnahmen Einzelne Landschaftselemente wie Sträucher, Hecken, Bäche, Uferbestockungen, markante Einzelbäume, Baumgruppen sowie alte Baumbestände, insbesondere Obstgärten, werden erhalten. Geotope und geowissenschaftlich schützenswerte Objekte wie die Erratiker sind ebenfalls entsprechend zu schützen. Hecken, Bäume, Sträucher und weitere Naturobjekte tragen viel zum Erlebniswert einer Landschaft bei. Sie bieten auch Unterschlupf und Wohnraum für verschiedene Tierarten. Ihr Erhalt und Aufwertung ist deshalb besonders wichtig. Im Rahmen der Ortsplanungsrevision werden verschiedene Massnahmen umgesetzt: -- Prüfen und allenfalls Schutz der verschiedenen Landschaftselemente. -- Förderung von standortheimischen Pflanzen. -- Wildtierkorridor -- Schutz von Geotopen und geowissenschaftlich schützenswerten Objekten -- Raumbedarf aller Fliessgewässer gemäss Gesetzgebung erheben und entsprechend festlegen (Uferschutzzone, Baulinien o.ä.) -- Renaturierung von wenig naturnahen Gewässern mit ausreichend Raum (in Absprache mit den Grundeigentümern) -- mögliche Konflikte mit der landwirtschaftlichen Nutzung, der Infrastruktur (Flurwege), der Wasserqualität und der Erholungsnutzung lösen -- Umsetzung in der Nutzungsplanung Die Gemeinde fördert den ökologischen Ausgleich. Sie setzt sich zusammen mit den GrundeigentümerInnen und BewirtschafterInnen ein, dass sowohl private Gärten als auch kantonale und kommunale Vorranggebiete mit ökologischen Massnahmen aufgewertet werden. Das Naturinventar und -konzept werden wie bis anhin umgesetzt. -- Zonenreglement -- Daueraufgabe bei Baugesuchen Das bestehende Bachunterhaltskonzept und das kantonale Gewässerschutzkonzept werden weiter umgesetzt. Die Naturgefahrenkarten wird eigentümerverbindlich umgesetzt. 29 | 11 Schloss Waldegg mit seinen Alleen und seiner Umgebung Ziele Begründungen Massnahmen Die Schutzzone Waldegg ist überprüft und stellt die Aussicht auf das Schloss von möglichst vielen Gemeindeteilen sicher. Das Schloss Waldegg stiftet für die Gemeinde Identität. Die Einsehbarkeit des Schlosses von grossen Teilen der Gemeinde aus wird durch die Schutzzonen sichergestellt. Sie wird deshalb überprüft. Die Schutzzone Waldegg wird überprüft (Dimension, etc.). Sie bleibt kommunal. -- Umsetzung in der Nutzungsplanung Das Schloss resp. die Bänkli in der „Kurve“ bleiben ein beliebter Treffpunkt für alle EinwohnerInnen von Feldbrunnen-St. Niklaus. Die Bänkli beim Schloss Waldegg sind ein beliebter (informeller) Treffpunkt und haben somit eine wichtige Bedeutung für die Gemeinde. Der Rütschelistein und der Königsweiher sind über die Ostallee und das Fusswegnetz/die Wanderwege gut erreichbar. Die Ostallee ist für private Motorfahrzeuge nicht befahrbar. 30 Die Verbindung zwischen den Bänkli beim Schloss und denjenigen entlang der Waldränder soll aufrecht erhalten werden. Dieses Fusswegnetz erschliesst ebenfalls den Rütschelistein, den Königsweiher und die Wälder der Umgebung. -- Daueraufgabe 31 | 12 Verkehr Ziele Begründungen Massnahmen Für den Langsamverkehr (VelofahrerInnen und FussgängerInnen) bestehen sichere Verbindungen, insbesondere zum Schulhaus hin. Schulwege sind - wenn möglich abseits der grossen Strassen zu führen. In der Gemeinde gibt es verschiedene Gefahrenbereiche für FussgängerInnen und VelofahrerInnen, die planerische Massnahmen notwendig machen. Der Sicherheit des Langsamverkehrs, vor allem der Schulwegsicherheit, ist deshalb grosse Wichtigkeit beizumessen. Die Gemeinde setzt auf den folgenden Strassen und Wegen Massnahmen zur Erhöhung der Langsamverkehrs- und insbesondere der Schulwegsicherheit um: -- Kreuzung Schloss Waldegg -- Fussweg südlich Riedholzstrasse zwischen Waldanfang und Rütschelistein. -- Verbindung Längweg - Schulhaus Die Verbindungen für den Langsamverkehr zwischen Solothurn-Feldbrunnen-Attisholz entlang der Aare und Rüttenen-St. Niklaus-Riedholz (gemäss Agglomerationsprogramm Solothurn) tragen ebenfalls zu mehr Sicherheit bei. -- Erschliessungsplan -- Einzelne bauliche Massnahmen Die Erschliessungsstrassen der Wohnquartiere sind vom Durchgangs- respektive Ausweichverkehr ab den Kantonsstrassen befreit. Die Sicherheit für z.B. spielende Kinder und die Wohnqualität ist wegen dem teilweise recht hohen Verkehrsaufkommen beeinträchtigt. Es sind deshalb Lösungen zu suchen, die diese „Abkürzungen“ abseits der Baselstrasse reduzieren. Die Gemeinde sucht zusammen mit der Gemeinde Riedholz und der Stadt Solothurn nach Lösungen, um den Durchgangsverkehr entlang der Riedholzstrasse zu reduzieren respektive zu bremsen. -- Separate Verhandlungen Die Netzstruktur sämtlicher Gemeindestrassen wird bei der Überarbeitung des Erschliessungsplans überprüft. -- Erschliessungsplan Der Schleichverkehr in den Wohnquartieren ist zu unterbinden. -- Erschliessungsplan -- Separate Projekte 32 Ziele Begründungen Massnahmen Die Parkplatzprobleme sind gelöst. In Feldbrunnen-St. Niklaus bestehen an verschiedenen Stellen Parkierungsprobleme, im Speziellen beim Pintli, entlang dem Kalkgrabenweg in Einfamilienhausquartieren, insbesondere der Schützenstrasse, bei der Kirche St. Niklaus und bei den „Bipperlisi“-Haltestellen Dorf und St. Katharinen (Park+Ride), dem Schloss Waldegg und der Villa Serdang. Die Gemeinde erarbeitet mittelfristig ein Parkierungskonzept in enger Zusammenarbeit mit den betroffenen AnwohnerInnen. Feldbrunnen-St. Niklaus sucht mit der Gemeinde Rüttenen und der Stadt Solothurn nach Lösungen, um die Parkierungsprobleme bei der Kirche St. Niklaus zu lösen (FremdparkiererInnen). -- Parkierungskonzept -- Separate Gespräche Die Gemeinde sucht mit den jeweiligen EigentümerInnen beim Schloss Waldegg und der Villa Serdang nach Lösungen zur Reduktion der Parkplatz- respektive Zufahrtsprobleme. Für die auf der Strasse parkierten Autos sind in folgenden Gebieten Lösungen zu suchen: -- Schützen- und Mattenstrasse -- Kalchgrabenweg, südlicher Beginn des Verbindungswegs zum Lirenbrüggli auf Rüttener Gemeindegebiet. Der Aareuferweg ist in Zusammenarbeit mit der Gemeinde Riedholz, der Stadt Solothurn und der Regionalplanung Espace Solothurn aufgewertet. Die im Agglomerationsprogramm vorgesehene Verbesserung des Aarewegs zwischen der Stadt Solothurn, Feldbrunnen-St. Niklaus und Riedholz muss genauer geprüft werden. Die Linienführung beim Schützenhaus ist zu klären (insb. Umleitungen). Für die Aare-Schifffahrt ist eine Anlegestelle in Feldbrunnen-St. Niklaus umgesetzt. Die Schifffahrtsbetreiber setzen die Anlegestelle für die Aare-Schifffahrt sowie den Zugang um. Die Lage der Anlegestelle bietet auch den EinwohnerInnen einen Mehrwert. Die Gemeinde schafft die nötigen Rahmenbedingungen. 33 Analyse GrundlageN Übergeordnete Planungen und kommunale Grundlagen Rechtsgültiger kantonaler Richtplan 2000 Der Richtplan 2000 ist die Grundlage für die räumliche Entwicklung des Kantons, dem gemäss die Gemeinde Feldbrunnen-St. Niklaus eine Wohngemeinde ist (Ausschnitt siehe S. 36). Der kantonale Richtplan 2000 macht konkrete Aussagen zu Feldbrunnen-St. Niklaus (die Angaben in den Klammern entsprechen dem jeweiligen Objektblatt): -- Das Siedlungsgebiet und das Landwirtschaftsgebiet wurden mit Regierungsratsbeschluss RRB Nr. 1692 / am 28. August 2001 festgelegt (SW-2.1). -- Zwischen den Gemeinden FeldbrunnenSt. Niklaus und Solothurn befindet sich ein Siedlungstrenngürtel von kantonaler Bedeutung. Die parzellengenaue Umsetzung der Siedlungstrenngürtel erfolgt in der Ortsplanungsrevision (SW-2 2,.2.2 Siedlungstrenngürtel). Es gilt ein generelles Bauverbot für Neubauten und landwirtschaftsfremde Anlagen. Der Bestand und die angemessene Erweiterung bestehender Bauten bleiben gewährleistet. -- Entlang der Aare besteht die Uferschutzzone. Die kantonale Uferschutzzone ist parzellengenau in der Nutzungsplanung festzusetzen (LE-2, 2.2 kantonale Uferschutzzone). Quelle: www.so.ch/ departemente/bau-und-justiz/amt-fuerraumplanung/richtplanung/richtplan-2000 Entwurf kantonaler Richtplan (Winter 2012 / 2013) Feldbrunnen-St.Niklaus liegt im agglomerationsgeprägten Raum. Gemäss Richtplan (Entwurf Winter 2012/13) wird dieser wie folgt definiert: „Agglomerationsgeprägte Räume liegen zwischen oder nahe von urbanen Räumen. Sie haben im Kanton Solothurn teilweise bereits ländlichen Charakter. Die Nutzungen sind grundsätzlich durchmischt, der Fokus liegt aber stärker beim Wohnen als beim Arbeiten. Die Verkehrserschliessung ist gut, wenn auch mit tieferer Erschliessungsgüte als im urbanen Raum. Angesichts der grundsätzlich guten Erreichbarkeit und der relativen Zentrumsnähe sind Siedlungsverdichtungen oder -erweiterungen nach innen anzustreben. Diese sind auf Standorte mit guter Anbindung an den öffentlichen Verkehr zu lenken. Der Erhöhung und Förderung der Siedlungsqualität kommt im agglomerationsgeprägten Raum besondere Bedeutung zu. Klare Siedlungsgrenzen sollen die Identität und räumliche Qualität erhöhen. Die heutigen Freiräume sind vor Überbauung zu schützen und als vielfältige Kulturlandschaften aufzuwerten. Besondere Bedeutung hat das einvernehmliche Nebeneinander des Siedlungsgebiets mit den Erholungsräumen und dem Landwirtschaftsgebiet (insbesondere auch den Fruchtfolgeflächen).“ Siedlungsstrategie Kanton Solothurn (Entwurf September 2014) Gemäss „Siedlungsstrategie Kanton Solothurn, B. Einschätzung der Bauzonengrösse der Gemeinden“ weist Feldbrunnen-St. Niklaus einen geringen Anteil an unbebauten Bauzonen (Wohn- und Arbeitszonen) auf. Die Dichte ist im kantonalen Vergleich gut. Die Gemeinde weist eher zu wenige Bauzonen auf (S. 12 und 37). Wasserbaukonzept Kanton Solothurn Das Wasserbaukonzept Kanton Solothurn gibt einen Überblick über die zukünftigen wasserbaulichen Massnahmen. Für die Gemeinde Feldbrunnen-St. Niklaus sind Massnahmen beim St. Katharinenbach und entlang der Aare vorgesehen. Quelle: Kanton Solothurn, Wasserbaukonzept, Aufbruch zu neuen Ufern; 2007. Agglomerationsprogramm Solothurn 1. und 2. Generation Das Agglomerationsprogramm Solothurn stimmt die Siedlungsentwicklung und den Verkehr miteinander ab. Es teilt FeldbrunnenSt. Niklaus, zusammen mit z.B. Lommiswil, Obergerlafingen, Riedholz und Rüttenen in den agglomerationsgeprägten Raum ein. 35 Das Agglomerationsprogramm 2. Generation beinhaltet folgende Massnahmen: -- V-MIV 3.2: Bahntrassee Aare Seeland mobil AG und Kantonsstrasse H5: Trennung Lichtraumprofil Schiene – Strasse inkl. Betonstrassensanierung. -- V-LV 2.1: Ausbau des Uferwegs entlang der Aare. Quelle: Agglomerationsprogramm Solothurn 2007, Agglomerationsprogramm 2. Generation 2012. Gemeinde Feldbrunnen-St. Niklaus Nutzungsplanung Die letzte Gesamtrevision der Ortsplanung wurde vom Regierungsrat am 28. August 2001 mit Regierungsratsbeschluss Nr. 1692 genehmigt. Seither wurden mehrere Änderungen vorgenommen und Gestaltungspläne erlassen. Siedlungsstruktur und Landschaft Das Dorf wuchs entlang der Baselstrasse und der Verbindung von der Aare zum Schloss Waldegg und weiter nach Rüttenen. Dementsprechend befinden sich die Kernzone und die Mischzonen in diesen Gebieten. Rund um diese dichter bebauten Gebiete befinden sich teils grosszügige 2-geschossige Wohnzonen. Die Gebiete beidseitig der Baselstrasse sind der Lärmempfindlichkeitsstufe ES II zugeteilt, wurden wegen dem Strassenlärm aber auf die Lärmempfindlichkeitsstufe ES III aufgestuft. Massstab 1:15000 Das Agglomerationsprogramm 1. Generation beinhaltet folgende Massnahmen in Feldbrunnen-St. Niklaus: Regionalverkehr Bahn -- M 2.2: Verlängerung Linie asm Solothurn – Niederbipp bis Oensingen Langsamverkehr -- M 5.2.01: Alternativrouten auf Strassen mit geringem motorisiertem Verkehr: Ausbau des Uferwegs entlang der Aare -- M 5.2.10: Alternativrouten auf Strassen mit geringem motorisiertem Verkehr: Ausbau der Weierrainstrasse zwischen Riedholzstrasse und Waldturmstrasse. -- M 5.3: Verbesserung der Zugänge zu den ÖV-Haltepunkten für den Fussverkehr: Feldbrunnen: asm-Haltestelle St. Katharinen, Trennung der Konfliktflächen bei der Haltestelle (Veloweg hinter Wartebereich für FussgängerInnen entlangführen). Die Landschaft von Feldbrunnen-St. Niklaus weist eine hohe Qualität auf: So sind grosse Teile des Landwirtschaftsgebiets mit Schutzzonen überlagert, nördlich der Baselstrasse z.B. mit der Schutzzone Waldegg, südlich des Siedlungsgebiets mit dem Uferschutz der Aare. 610744 / 229116 (SO-Ecke der Karte) Auch die geschützten Kulturobjekte sind von grosser Bedeutung, nicht nur für die Gemeinde, sondern auch für die Region. Dies sind insbesondere das Schloss Waldegg, die Villen Lueg und Serdang. 36 Grosse Flächen der Landwirtschaftszone sind in der kommunalen Landschaftsschutzzone. In der Gemeinde gibt es noch vier Bauernhöfe, die sich ausserhalb der Bauzone befinden. Zwei davon sind Betriebe mit Pferdesportanlagen. Entwicklung der Gemeinde Bevölkerungsentwicklung von 1999 bis heute Seit 1999 ist die Bevölkerung von Feldbrunnen-St. Niklaus innert 12 Jahren um 20% gestiegen. Dies entspricht einer Bevölkerungsentwicklung von 10 bis 15 Personen pro Jahr oder 2 % jährlich. Seit einigen Jahren nimmt die Bevölkerung wieder zu. Die heute schon genehmigten respektive sich im Bau befindlichen Wohnungen ergeben bereits neuen Wohnraum für ca. 100 Personen. Quelle: Der Kanton Solothurn in Zahlen, Gemeinde Feldbrunnen-St. Niklaus. Prognose der Einwohnerzahl bis 2030 gemäss Kanton Solothurn Im Kanton Solothurn wohnten 2011 knapp 260‘000 Personen. Für die Bevölkerungsprognose 2035 wurden drei Szenarien erarbeitet (oberes Szenario: rund 296‘000 Personen, unteres Szenario: 246‘000 Personen). Im oberen und für die weitere Planung vom Regierungsrat als verbindlich erklärten Szenario steigt der Bevölkerungsbestand im Kanton bis ins Jahr 2030 auf den Bestand von rund 272‘000 Personen (RRB Nr. 2012 von 29. Juni 2012). Dies entspricht einer Entwicklung von knapp 6 %. Für die Gemeinde Feldbrunnen-St. Niklaus wird zwischen 1990 und 2035 eine maximale Bevölkerung von rund 1‘340 Personen, gemäss oberem Szenario der kantonalen Bevölkerungsprognose, vorhergesehen. Die Entwicklung der Bevölkerung verlief parallel zur Verfügbarkeit von Bauland: Solang in der Gemeinde noch Bauland zur Verfügung stand, nahm die Bevölkerung stetig zu. Seit nur noch vereinzelte Parzellen zur Verfügung stehen, wuchs die Bevölkerung nur noch geringfügig resp. nahm zeitweise sogar etwas ab. Die tatsächliche Bevölkerungsentwicklung liegt denn auch unter der prognostizierten Bevölkerungsentwicklung des Kantons. Entwicklung der Altersstruktur Die allgemeine Entwicklung der Altersstruktur in der Schweiz wird auch in Feldbrunnen-St. Niklaus sichtbar: Seit dem Jahr 2000 ist der Anteil der 20 – 39 Jährigen um 5% gesunken (von 25% auf 20%). Die gegenteilige Entwicklung zeigt sich bei den Altersgruppen der 40 – 64 und 65 – 79 Jährigen: Hier stieg der Anteil um 4% (von 35% auf 39%) bzw. 3% (von 16% auf 19%). Dies bedeutet, dass der Anteil der älteren Menschen weiterhin zunehmen wird. Quelle: Der Kanton Solothurn in Zahlen, Gemeinde Feldbrunnen-St. Niklaus; 2012. Leerwohnungsbestand Der Leerwohnungsbestand in Feldbrunnen-St. Niklaus ist stets auf einem tiefen Niveau. Von 445 Wohnungen stand 2013 nur 3 % leer. Erwerbstätigkeit In der Gemeinde arbeiten 2011 rund 275 Personen. Es ist davon auszugehen, dass der Grossteil der Arbeitenden wegpendelt. Seit 1998 ist innert 10 Jahren eine Zunahme von ca. 160 Arbeitsplätzen zu verzeichnen: Diese Zahlen belegen, dass die Gemeinde nicht nur zum Wohnen, sondern auch als Arbeitsort attraktiv ist. 4 % der Erwerbstätigen sind im 1. Sektor (Landwirtschaft), 36 % im 2. Sektor (Industrie) und 60 % (Dienstleistung) tätig. 37 Baulandentwicklung Blockiertes Bauland In der Gemeinde Feldbrunnen gibt es per Ende März 2014 insgesamt 21.15 ha eingezonte Wohnzonen. Davon sind 20.50 ha (97 %) überbaut, 0.65 ha (3.0 %) nicht überbaut. Der Grossteil der Wohnzonen ist somit überbaut. Mischzonen sind alle überbaut. Insgesamt sind 0.40 ha Gewerbezonen eingezont. Sie sind fast vollständig überbaut. In Feldbrunnen gibt es ausser einigen wenigen Parzellen kein blockiertes Bauland. Doch auch diese behindern die Entwicklung der Gemeinde: Einerseits stehen Bauinteressenten keine Baulandparzellen mehr zur Verfügung, andererseits erlaubt der Kanton wegen der eingezonten, aber nicht bebauten Flächen nur noch eine sehr beschränkte Einzonung von neuem Bauland (siehe Plan unten). In der Gemeinde Feldbrunnen gibt es 3.81 ha überbaute Zonen für öffentliche Bauten und Anlagen. Davon sind 3.2 ha (84 %) überbaut, 0.61 ha (16 %) nicht überbaut. Quelle: Amt für Raumplanung Solothurn, eigene Bearbeitung, Plan unten: Rolf Studer und Partner. 38 Steigender Flächenverbrauch pro Person Die Wohnfläche pro Person steigt seit 60 Jahren stetig an (grössere Zimmer, weniger Personen pro Zimmer und Wohneinheit, mehr Räume für zusätzliche Badezimmer etc.). Eine Trendwende ist nicht absehbar. Die Nachfrage nach Raum nimmt zu. Dies trifft auch in Feldbrunnen-St. Niklaus zu: Verhältnismässig stieg der Flächenbedarf mehr an als die Einwohnerzahl. Natur, Landschaft und Wald Naturkonzept der Gemeinde Feldbrunnen-St. Niklaus 1992 und 1993 wurde das Naturinventar der Gemeinde Feldbrunnen-St. Niklaus erstellt. Im Jahr 1998 wurde das Naturkonzept erarbeitet. Das Naturkonzept wird in den kommenden Jahren wie bis anhin weiter umgesetzt. Grundwasser Gemäss der kantonalen Gewässerschutzkarte befindet sich das Siedlungsgebiet im Gewässerschutzbereich AU: Schutzbereich Grundwasser. Schutzzonen respektive Quellen sind nicht vorhanden. Quelle: SOGIS; Kantonaler Richtplan, Gewässerschutzkarte. Naturgefahren Das Waldgebiet nördlich der Riedholzstrasse (Martinsflue) ist gemäss kantonalem Richtplan ein geschütztes Objekt von kantonaler Bedeutung. Die Biedermannsgrube (Amphibienlaichgebiet von nationaler Bedeutung) ist ein kantonales Naturreservat. Quelle: SOGIS; Kantonaler Richtplan. Gemäss Gefahrenkarte (erstellt vom Büro Emch & Berger, 2011) ist der Sandmatthof von Wassergefahren betroffen. Ansonsten ist das Gebiet entlang der Aare ein Überflutungsgebiet. Der zur Aare hin abfallende Hang ist von untiefen Rutschungen betroffen. Schutzgüter sind dabei nicht betroffen. Zwei Objekte sind von Überflutungen durch den St. Katharinenbach betroffen, zum einen der Bauernhof Sandmatt und zum andern das Gebäude oberhalb des Steiniggässli an der Grenze zu Solothurn. Quelle: SOGIS; Kantonaler Richtplan, Naturgefahrenhinweiskarte, Gefahrenkarte Feldbrunnen-St.Niklaus, Emch & Berger, 8. Dezember 2011. Gewässer Wald Im Gemeindegebiet von Feldbrunnen-St. Niklaus befindet sich das Matten- respektive Inselibächli. Dieses fliesst durch den Wald im nordöstlichen Gemeindegebiet und ist gemäss der Ökologie der Fliessgewässer des Kantons Solothurn grösstenteils naturnah. Der Chräbsenbach bildet die Gemeindegrenze im Südosten und ist wenig beeinträchtigt. Der St. Katharinenbach ist teilweise die Gemeindegrenze im Westen und ist oberhalb des Steiniggässli wenig beeinträchtigt und unterhalb bis ins Gebiet Sandmatt stark beeinträchtigt. Quelle: SOGIS; Kantonaler Richtplan, Ökomorphologie der Fliessgewässer. Rund 46 % des Gemeindegebiets sind mit Wald bedeckt. Der Wald ist nicht nur Holzlieferant sondern übernimmt weitere wichtige Funktionen: z.B. Naherholung, Naturschutz, CO2-Speicher und Sauerstoffproduzent. Quelle: Der Kanton Solothurn in Zahlen 2012, Gemeinde Feldbrunnen-St. Niklaus. Landschaft Feldbrunnen-St. Niklaus liegt in der Aareebene - zwischen dem Jura und der Aare mit Aussicht auf die Alpenkette. Die durchgehende Landschaft zwischen der Siedlung und der Aare ist von grosser Bedeutung. Im Gemeindegebiet von Feldbrunnen–St. Niklaus befindet sich der Erratikerschwarm Martinsflue. Er umfasst das gesamte Waldgebiet nördlich der Riedholzstrasse resp. des Siedlungsgebiets von St.Niklaus und erstreckt sich bis nach Rüttenen. In diesem Gebiet befinden sich die Erratiker Chalchgraben 1 bis 3 (Findlinge). Südlich der Riedholzstrasse befindet sich der Erratiker Waldegghof. 39 Landwirtschaft und Fruchtfolgeflächen (FFF) Im Landwirtschaftsinventar und Fruchtfolgeflächenplan (Stand 2000) der Gemeinde wird ersichtlich, dass sich grosse Gebiete der Landwirtschaftszone im Inventar der Fruchtfolgeflächen befinden. Belastete Standorte Dem Kataster der belasteten Standorte des Kantons Solothurn sind in Feldbrunnen-St. Niklaus fünf Gebiete zugewiesen. Davon befinden sich drei innerhalb der Bauzone. Die zwei Gebiete entlang der Baselstrasse sind belastete Betriebsstandorte, die aber nicht untersuchungspflichtig sind. Der Standort beim südlichen Siedlungsrand ist ein Ablagerungsstandort, der weder überwachungs- noch sanierungsbedürftig ist. Die zwei Standorte ausserhalb der Bauzone sind beides belastete Ablagerungsstandorte. Der Standort im Gebiet des Chräbsenbachs ist untersuchungspflichtig, derjenige westlich der Kreuzung Riedholzund Weierrainstrasse (Parkplatz im Wald) ist nicht untersuchungspflichtig. Quelle: SOGIS; Kantonaler Richtplan, Kataster der belasteten Standorte. Technische Gefahren (Störfälle) Die eidgenössische Verordnung über den Schutz vor Störfällen soll die Bevölkerung und die Umwelt vor schweren Schädigungen infolge von Störfällen schützen. In der Gemeinde Feldbrunnen–St.Niklaus, beziehungsweise in der unmittelbaren Nachbarschaft, unterstehen zwei Objekte den Bestimmungen der StFV: Kantonsstrasse T5 (Baselstrasse) und das Sportzentrum Zuchwil AG (Kälteanlage, Badewasserdesinfektionsanlage). 40 Verkehr ÖV-Erschliessung Die Gemeinde Feldbrunnen-St. Niklaus ist gut mit dem ÖV erschlossen, insbesondere entlang der Baselstrasse: Mit dem „Bipperlisi“ und dem Postauto sind Solothurn und Langenthal ein- bis zweimal 2 stündlich erreichbar. Weiter sind Balm bei Günsberg sowie der Oberbalmberg direkt erreichbar. „Bipperlisi“ Gemäss eidgenössischer Eisenbahnverordnung sind sämtliche Bahnübergänge bis Ende 2014 zu sichern oder zu schliessen. Ungesicherte resp. „unbewachte Bahnübergänge“ werden nicht mehr zulässig sein. Aus diesem Grund müssen die Bahnübergänge in der Gemeinde Feldbrunnen-St. Niklaus gesichert resp. geschlossen werden. Die Kantonsstrasse, das Bahntrassee und das Trottoir mit Radstreifen sind zudem räumlich zu trennen. Langsamverkehr In Feldbrunnen-St. Niklaus gibt es einen regionalen Radweg zwischen Solothurn und St. Niklaus. Vom Wanderweg entlang der Aare zweigen zwei Wanderwege nach Feldbrunnen-St. Niklaus ab und führen von dort über die Unterführung der Baselstrasse entlang dem Steiniggässli in die Einsiedelei. Quelle: SOGIS; Kantonaler Richtplan, Wanderwege. Motorisierter Individualverkehr Insbesondere die Baselstrasse ist vom hohen Verkehrsaufkommen stark belastet. Der durchschnittliche tägliche Verkehr (DTV) betrug 2010 gesamthaft 9‘200 Fahrzeuge. Seit 2000 ist der DTV um 2‘400 Fahrzeuge (20%) gesunken. Quelle: SOGIS; Verkehrszählung Kanton Solothurn, Verkehrsmodell Kanton Solothurn. In einer aus Gemeinde- und Kantonsvertretern sowie der ASM (Betreiberin „Bipperlisi“) zusammengesetzten Kommission wurde in einem mehrstufigen Verfahren zusammen mit verschiedenen Verkehrsingenieurbüros das Projekt erarbeitet. Das Projekt sieht Querungen in Nord-SüdRichtungen an drei Stellen vor: -- Längweg-Weissensteinstrasse -- Frank Buchser-Strasse -- Rötistrasse Die anderen Bahnübergänge werden geschlossen. Da die Baselstrasse beidseitig bebaut ist, wurde das Projekt hinsichtlich Platzbedarf optimiert. Es müssen somit möglichst wenig Landflächen von privaten Eigentümern erworben werden. Wegen dieser beengten Platzverhältnisse werden die Bahnlinie und die Kantonsstrasse vom Trottoir/ Radstreifen mittels eines Zauns voneinander getrennt. 41 Quellenverzeichnis Abkürzungsverzeichnis Abs. Absatz ASM Aare Seelandmobil CO2Kohlenstoffdioxid DTV Durchschnittlicher täglicher Verkehr ES Lärmempfindlichkeitsstufe FFF Fruchtfolgeflächen GBGrundbuch LE Landschaft und Erholung (Kapitel aus dem kantonalen Richtplan) LV Langsamverkehr (Velo- und Fuss- verkehr) PBG Planungs- und Baugesetz Kanton Solothurn RRBRegierungsratsbeschluss SOGIS Interaktive Karten mit räumlichen Angaben des Kantons Solothurn SW Siedlung und Wirtschaft (Kapitel aus dem kantonalen Richtplan) VE Versorgung, Entsorgung und weitere Raumnutzungen (Kapitel aus dem kantonalen Richtplan) Grundlagenverzeichnis -- aare seeland mobil und Büro BSB, Sanierung Bahnübergänge ASM Baselstrasse, Entwurf, Juli 2013 -- Gemeinde Feldbrunnen-St. Niklaus und Büro Emch+Berger, Gefahrenkarte St. Katharinenbach, 2011 -- Gemeinde Feldbrunnen-St. Niklaus und Büro OEKOFAUNA, Naturinventar, 1993 -- Gemeinde Feldbrunnen-St. Niklaus und Büro BSB, Naturkonzept, 2000 -- Gemeinde Feldbrunnen-St. Niklaus und Büro BSB, Rechtsgültige Nutzungsplanung, 2001 -- Kanton Solothurn, Agglomerationsprogramm Solothurn, 1. und 2. Generation, http://www.so.ch/fileadmin/internet/bjd/ barpa/pdf/Agglomorationen/1.1_Bericht_ AggloprogrammSolothurn2G_120612.pdf 42 -- Kanton Solothurn, Bevölkerungsprognose Kanton Solothurn, http://www.so.ch/ departemente/finanzen/amt-fuer-finanzen/ statistik/themen/bevoelkerung/prognose. html -- Kanton Solothurn, Der Kanton Solothurn in Zahlen 2012, http://www.so.ch/fileadmin/internet/fd/fafaa/pdf/statistik_allgemein/Internet_Kanton_SO_in_Zahlen_2012.pdf -- Kanton Solothurn, Eckdaten Gemeinde Feldbrunnen-St. Niklaus, http://www. so.ch/fileadmin/internet/fd/fafaa/pdf/eckdaten_gemeinden_00/feldbrunnen-St. Niklaus_00.pdf, http://www.so.ch/fileadmin/ internet/fd/fafaa/pdf/eckdaten_gemeinden_11/feldbrunnen-St. Niklaus _2011.pdf -- Kanton Solothurn, Kantonaler Richtplan 2000, http://www.so.ch/depwartemente/ bau-und-justiz/amt-fuer-raumplanung/ richtplanung/richtplan-2000.html -- Kanton Solothurn, ÖV-Erschliessungsgüte, http://www.sogis1.so.ch/sogis/ internet/ -- pmapper/map.phtml?config=oev_guete -- Kanton Solothurn, öV-Güteklassen Kanton Solothurn: Lesehilfe, http://www.sogis1. so.ch/sogis/internet/pmapper/config/oev_ guete/Lesehilfe_Gueteklasse_kurz.pdf -- Kanton Solothurn, Raumkonzept, http:// rrb.so.ch/daten/rrb2012/0703/0000019960 97_2012_1522.pdf -- Kanton Solothurn, Stellungnahme zum räumlichen Leitbild, 23. Juli 2013 -- Kanton Solothurn, Wasserbaukonzept, Zusammenfassung zum Erläuterungsbericht, http://www.so.ch/fileadmin/internet/ bjd/bumaa/pdf/wasser/20017ber_gde.pdf.
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