24. März 2015 Herausgeber: Gemeinde Feldbrunnen

24. März 2015
Herausgeber:
Gemeinde Feldbrunnen-St. Niklaus
Beschluss:
Vom Gemeinderat für die Mitwirkung und
die kantonale Vorprüfung verabschiedet
am 15. April 2013. Mitwirkung vom 17.
Juni bis 31. Juli 2013. Informationsanlass
am 23. April 2015. Vom Gemeinderat für
die Gemeindeversammlung verabschiedet am xx. xxxx 2015. Von der Gemeindeversammlung beschlossen am xx.
xxxx 2015.
Fachliche Begleitung/Layout/Fotos:
Planteam S AG, Solothurn
Bezug:
Gemeindeverwaltung
Feldbrunnen-St. Niklaus
Räumliches Leitbild��������������������������� 05
Blick auf die Gemeinde��������������������� 08
Die Gemeindeversammlung
beschliesst den Plan „Ziele der
räumlichen Entwicklung“ (S. 12)
sowie die gelb hinterlegten Ziele
(S. 15 bis 33). Der Gemeinderat
hat die im räumlichen Leitbild
erläuterten Massnahmen verabschiedet. Er kann diese an die
Beschlüsse der Gemeindeversammlung anpassen.
INHALTSVERZEICHNIS
Ausgangslage������������������������������������ 10
Ziele der räumlichen Entwicklung����� 12
Ziele, Begründungen und
Massnahmen������������������������������������� 15
|1
|2
|3
|4
|5
|6
Nachbargemeinden und Region
Bevölkerungsentwicklung
Siedlungsentwicklung
Wohnqualität und Verdichten
Dorfmitte
Langfristige Vision Baselstrasse und „Bipperlisi“
| 7 Infrastrukturen
| 8 Lokales Gewerbe
| 9 Landwirtschaft
| 10 Landschaftswerte
| 11 Schloss Waldegg mit seinen Alleen und seiner Umgebung
| 12 Verkehr
Analyse Grundlagen�������������������������� 35
Quellenverzeichnis���������������������������� 42
3
Räumliches Leitbild
Einleitung
Das räumliche Leitbild 2015 ist die Grundlage und Strategie des Gemeinderats für
die Ortsplanungsrevision und sämtliche
weitere Entscheide, die in einem Zusammenhang mit der räumlichen Entwicklung
der Gemeinde stehen.
Ausgehend von einem ortsbaulichen Blick
auf die Gemeinde und einer Analyse der
heutigen Situation, wird die Entwicklung
der kommenden Jahre anhand von Zielvorstellungen und deren Begründungen sowie
Massnahmen für die Bereiche regionale
Zusammenarbeit, Bevölkerungs- und Siedlungsentwicklung, Wohnen, Dorfmitte,
Gewerbe, Landwirtschaft, Landschaft, Verkehr und mehr aufgezeigt.
Die Ziele und Massnahmen sind nicht
widerspruchsfrei. Sowohl bei der anschliessenden Umsetzung der Massnahmen
im Rahmen der Ortsplanungsrevision als
auch bei weiteren Planungen und (Bau-)
Projekten muss eine Interessenabwägung
unter Berücksichtigung der verschiedenen
Ansprüche und allenfalls neuer Erkenntnisse erfolgen.
Aus diesem Grund ist das räumliche Leitbild nur für den Gemeinderat verbindlich.
Er hat es bei sämtlichen Projekten, die
die räumliche Entwicklung der Gemeinde
betreffen, beizuziehen. Für die privaten
Grundeigentümer hat das räumliche Leitbild
keine rechtlich verbindlichen Konsequenzen.
Umsetzung des räumlichen
Leitbilds
Der Planungshorizont beträgt 15 bis 20
Jahre. Der Zeitrahmen für die Umsetzung der Massnahmen ist unterschiedlich:
Kurzfristige Massnahmen werden bei der
Gesamtrevision der Ortsplanung umgesetzt, mittelfristige Massnahmen in fünf bis
zehn Jahren, längerfristige in den kommenden 15 Jahren.
Mitwirkung der Bevölkerung
Die Mitwirkung zum räumlichen Leitbild ist
im Kanton Solothurn die einzige Möglichkeit der Bevölkerung, an der planerischen
Gestaltung ihres Lebensraums mitzuarbeiten und sich über die Grundzüge der
anzustrebenden räumlichen Ordnung der
Gemeinde zu äussern.
Eine ausführliche Mitwirkung zum räumlichen Leitbild ist deshalb sehr wichtig.
Dazu wurde eine Informationsveranstaltung
durchgeführt. Die Gemeindeversammlung
beschliesst den Plan „Ziele der räumlichen
Entwicklung“ (S. 12) sowie die gelb hinterlegten Ziele (S. 15 bis 32). Der Gemeinderat
hat die im räumlichen Leitbild erläuterten
Massnahmen verabschiedet. Er kann diese
an die Beschlüsse der Gemeindeversammlung anpassen.
Auf der Grundlage des von der Gemeindeversammlung verabschiedeten räumlichen
Leitbilds wird die Nutzungsplanung erarbeitet. Obwohl das räumliche Leitbild
keine Vornutzungsplanung ist, ist es dennoch bereits so konkret wie möglich formuliert: Je konkreter die Aussagen sind,
desto eher kann sich die Bevölkerung eine
Meinung bilden und im Rahmen der Mitwirkung zur angestrebten Entwicklung äussern.
5
Die weiteren Schritte
Die Beteiligten
Nutzungsplanung
Planungskommission
-- Entwurf Planungsinstrumente (Zonenplan, Erschliessungsplan, Bau- und
Zonenreglement) durch die Ortsplanungskommission
-- Verabschiedung durch den Gemeinderat
für die Mitwirkung und die kantonale
Vorprüfung
-- Mitwirkung mit einer Informationsveranstaltung
-- Kantonale Vorprüfung
-- Überarbeitung Nutzungsplanung auf der
Grundlage der Eingaben zum räumlichen
Leitbild und der Anträge aus dem kantonalen Vorprüfungsbericht
-- Verabschiedung Nutzungsplanung durch
den Gemeinderat zuhanden der öffentlichen Auflage
-- Öffentliche Auflage 30 Tage
-- Einspracheverhandlungen
-- Allenfalls 2. öffentliche Auflage mit
Einspracheverhandlungen
-- Beschluss Nutzungsplanung durch den
Gemeinderat
-- Genehmigung durch den Regierungsrat
-- Rolf Studer, Gemeindepräsident (bis
Oktober 2013) und Präsident Planungskommission
-- Anita Panzer, Gemeindepräsidentin (seit
November 2013)
-- Theodor Schnider, Vize-Präsident
Planungskommission
-- Jürg Wölfli, Gemeinderat (bis Oktober
2013)
-- Heinrich Würgler, Vertreter Bau-,
Planungs- und Verkehrskommission
-- Markus Plüss, Vertreter Bau-,
Planungs- und Verkehrskommission
-- Adrian Zbinden, Gemeinderat (seit November 2013)
-- Hans Rudolf Graf, Gemeindeschreiber,
Aktuar (ohne Stimmrecht, bis Oktober 2013)
-- Karin Weibel, Gemeindeschreiberin, Aktuarin (ohne Stimmrecht, seit November 2013)
Verantwortliches Raumplanungsbüro
Planteam S AG, Untere Steingrubenstrasse
19, 4500 Solothurn
-- Martin Eggenberger, dipl. Arch. ETH/SIA,
Raumplaner ETH/FSU/RegA
-- Barbara Wittmer, dipl. Geografin, Raumplanerin MAS ETH, Planerin FSU
-- Christine Bopp, Politologin BA, Raumplanerin MSc
6
7
Blick auf die Gemeinde
Feldbrunnen-St. Niklaus ist
in Ordnung
Feldbrunnen-St. Niklaus weist bedeutende
und ausserordentliche Qualitäten auf:
-- Feldbrunnen-St. Niklaus liegt in einer
attraktiven Landschaft mit Naherholungsräumen entlang der Aare und
im Gebiet des Schloss Waldegg. Die
wichtigen Landschaftsräume zeichnen
sich insbesondere durch grosse zusammenhängende Gebiete mit eindrucksvollen Naturobjekten aus: Alleen, grosse
Baumbestände, Parkanlagen, Kamelhoger
etc. Die grossen Landschaftskammern
gewährleisten die Aussicht von und auf
diese charakteristischen Bauten und
Naturobjekte.
-- Das Schloss Waldegg mit der Baumallee
sowie die Villa Serdang, das Dorfmuseum im Waldegghof, das Frank BuchserHaus, die Villa Lueg und die Kapelle St.
Niklaus sind Identifikationsträger für die
Gemeinde und auch für die umliegenden
Gemeinden von hoher Bedeutung.
-- Einige Wohngebiete profitieren von der
Nähe zur Aare und der schönen Aussicht
auf die Alpen und den Jura. Diese grösstenteils in den letzten Jahren entstandenen Bauten weisen eine besondere
Standortgunst auf.
-- Der heutige Dorfplatz besitzt mit dem
neuen Spielplatz eine familienfreundliche
Ausstattung.
-- Die Nähe zum Zentrum von Solothurn ist
eine Qualität, die durch die gute Anbindung mit dem „Bipperlisi“ und dem
Postauto zusätzlich gestärkt wird.
8
Feldbrunnen-St. Niklaus ist
fast in Ordnung
Einige Gebiete in Feldbrunnen-St. Niklaus
könnten an Qualität gewinnen:
-- Die Baselstrasse (Kantonsstrasse und
Trassee des „Bipperlisi“) trennt die
Gemeinde Feldbrunnen-St. Niklaus. Die
Baselstrasse führt zwar den Verkehr
durch das Dorf, weist aber nicht auf das
Dorf hin. Für Velofahrer-Innen und FussgängerInnen ist die Querung erschwert.
Es stellen sich folgende Fragen:
-- Wie kann die Baselstrasse Teil der Gemeinde werden (Trennwirkung reduzieren)?
-- Wie kann den VelofahrerInnen und FussgängerInnen mehr Platz und Sicherheit
gegeben werden?
-- Wie kann die Baselstrasse gestaltet werden, damit sie für die EinwohnerInnen
und den Durchfahrtsverkehr ein Fenster
zur Gemeinde wird?
-- Der Spielplatz trägt deutlich zur Belebung des Dorfplatzes bei. Auch wenn
mittlerweile recht viele Kinder auf dem
Spielplatz spielen, ist der Dorfplatz nicht
wie erhofft zu einem Treffpunkt und Aufenthaltsort für die gesamte Bevölkerung
geworden. Wie kann die Gemeinde den
Dorfplatz weiter stärken und von der Baselstrasse her besser erkennbar machen?
-- Fast alle Parzellen sind in Feldbrunnen-St.
Niklaus überbaut. Es gilt, um die heutigen
EinwohnerInnen zu halten respektive
moderat zu wachsen, die bestehenden
Bauzonen voll auszuschöpfen und – falls
darüber hinaus Bedarf herrscht – neue
Einzonungsgebiete zu finden. Welche
Gebiete würden sich für eine Verdichtung
eignen, ohne die Siedlungsqualität zu
beeinträchtigen?
9
N
Ausgangslage
Legende
Dorfmitte
Wohngebiete
Gewerbe
Schule, Sportplatz
Ortsdurchfahrt (Autos, „Bipperlisi“)
Orte mit hoher Raumqualität
Wichtige Landschaftsräume
Identifikationsträger der Gemeinde
Beliebte Fusswege
Querungen Baselstrasse gemäss Ausbauprojekt „Bipperlisi“
Wildtierkorridor
Gewässer
11
P
P
P
P
P
N
12
P
ZIELE der räumlichen Entwicklung
Legende
Neuen Siedlungsrand festlegen
Bedarf der Zone für öffentliche Bauten und Anlagen klären,
Abtausch in Wohnzone prüfen
Art der geplante Überbauung prüfen, Umgang mit Reservezone klären
Siedlungserweiterung anstreben, Möglichkeit für Abtausch klären
Zoneneinteilung überprüfen (Dichte, Zonierung, Grünflächen)
Dorfmitte stärken
Eher introvertierte Wohnquartiere als Teil der Gemeinde
zurückgewinnen
Trennwirkung Baselstrasse (Kantonsstrasse und „Bipperlisi“) langfristig
reduzieren
Durchfahrtsprobleme des motorisierten Verkehrs
(Solothurn-Rüttenen-St. Niklaus-Riedholz) beheben
P
Parkplatzprobleme lösen
Erweiterung Schutzzone Waldegg überprüfen
Siedlungsrand beibehalten
Weite zwischen Wald und östlichem Dorfeingang erhalten
„Umgang“ mit Landwirtschaftsbetrieben klären
Geruchsabstand festlegen
13
14
Ziele, Begründungen und Massnahmen
| 1 Nachbargemeinden und Region
Ziele
Begründungen
Massnahmen
Feldbrunnen-St. Niklaus ist eine
selbstbewusste, aktive und engagierte Wohngemeinde im agglomerationsgeprägten Raum Solothurn.
Die Gemeinde und die Bevölkerung
von Feldbrunnen-St. Niklaus stehen
täglich in einem engen Austausch
mit Solothurn, aber auch mit Riedholz, Rüttenen, Zuchwil und anderen
Gemeinden der Region.
Die Gemeinde positioniert sich als
aktive und attraktive Wohngemeinde
im agglomerationsgeprägten Raum
Solothurn.
Die Zusammenarbeit mit den Nachbargemeinden wird in den verschiedensten Bereichen immer wichtiger:
Dies insbesondere bei Themen wie
z.B. der Erschliessung (öffentlicher
Verkehr und motorisierter Individualverkehr), der Kulturförderung, der
Ver- und Entsorgung, der Sozial- und
Altersvorsorge, der Raumplanung
und der Nutzung von Naherholungsgebieten.
Die Gemeinde engagiert sich bei der
Regionalplanung Espace Solothurn.
Sie setzt sich unter anderem in verschiedenen Bereichen, insbesondere für die Kulturförderung und die
grossen Naherholungsgebiete an der
Aare und im Wald am Jurafuss ein.
-- Daueraufgabe
15
| 2 Bevölkerungsentwicklung
Ziele
Begründungen
Massnahmen
Feldbrunnen-St. Niklaus wächst
moderat weiter. In der Gemeinde
können mittel- bis langfristig ca.
1‘200 EinwohnerInnen wohnen. Das
entspricht einer Entwicklung von ca.
250 EinwohnerInnen. Die heutige
Lebensqualität bleibt erhalten, insbesondere die wunderschönen Naherholungsräume.
Die Gemeinde ist in den vergangenen Jahren gewachsen: Betrug die
Einwohnerzahl im Jahr 2000 ca. 780
Personen, waren es 2014 bereits
ca. 950 Personen. Feldbrunnen-St.
Niklaus soll in den kommenden Jahren moderat weiterwachsen.
Für die moderate Entwicklung verfolgt die Gemeinde verschiedene
Massnahmen:
-- Bebauung der letzten eingezonten,
noch nicht bebauten Bauzonen.
-- Bei eingezonten, aber nicht überbauten Parzellen respektive nur
teilweise überbauten Parzellen
sucht die Gemeinde zusammen
mit den GrundeigentümerInnen
nach Lösungen, um eine Überbauung innert absehbarer Frist zu
erreichen.
-- Umzonung von nicht benötigten
Bauzonen prüfen (u.a. auch von
der Zone für öffentliche Bauten
und Anlagen), um Bauland für die
Befriedigung der verschiedenen
Ansprüche an Wohnraum zur Verfügung zu haben.
-- Die Gemeinde legt grossen Wert
auf eine hohe gestalterische und
ortsbauliche Qualität bei bereits eingezonten Gebieten (Neu- und Umbauten) und bei Neueinzonungen.
-- Umsetzung in der Nutzungsplanung
16
Wegen der zunehmenden Alterung
der Bevölkerung und der Individualisierung der Lebensformen (z.B.
mehr Alleinstehende, immer älter
werdende Leute) – wird es zudem
immer wichtiger sein, die Bedürfnisse der EinwohnerInnen zu erfüllen, um die Bevölkerungszahl halten
zu können.
Ziele
Begründungen
Massnahmen
Die Bevölkerungsstruktur ist ausgewogen zusammengesetzt: Familien,
Paare, Alleinstehende, Berufstätige
und Pensionierte sollen sich in der
Gemeinde zuhause fühlen.
Eine durchmischte Bevölkerungsstruktur schafft einen Mehrwert für
die ganze Gemeinde.
Feldbrunnen-St. Niklaus schafft die
planerischen Voraussetzungen für
die Realisierung von spezifischen
Wohnformen für sämtliche Lebensphasen. Insbesondere legt die
Gemeinde Wert auf eine verdichtete Bauweise und die Realisierung
von zentral gelegenen, gut erschlossenen Wohnungen für ältere EinwohnerInnen von Feldbrunnen-St.
Niklaus und Familien mit Kindern.
-- Umsetzung in der Nutzungsplanung
-- Realisierung der Überbauung
„Wohnen am Dorfplatz“
Die Gemeinde wird – trotz der beiden Gemeindeteile und der Trennung durch die Baselstrasse – als
eine Gemeinde wahrgenommen.
Mehrere Treffpunkte bieten den EinwohnerInnen die Möglichkeit, sich
zu treffen und auszutauschen.
Die beiden Ortsteile Feldbrunnen und St. Niklaus sind räumlich
getrennt. Der Ortsteil Feldbrunnen
wird – wiederum – durch die Baselstrasse mit dem „Bipperlisi“ getrennt.
Der Austausch der EinwohnerInnen
findet daher oftmals nur im eigenen
Ortsteil statt.
Dies geht einher mit einem vielfältigen Wohnungsangebot (Mehrund Einfamilienhäuser, Siedlungen,
Wohnraum für Junge und Alte etc.),
welches auch den heutigen EinwohnerInnen erlaubt, bei veränderten Ansprüchen an den Wohnraum,
innerhalb der Gemeinde umzuziehen, z.B. Junge, wenn sie von
Zuhause ausziehen oder Paare nach
dem Auszug der Kinder.
-- Der Dorfplatz mit dem neuen Spielplatz soll zu einer Dorfmitte entwickelt werden.
-- Das beliebte Vereinslokal beim Werkhof (ehemaliges Feuerwehrmagazin)
ist langfristig zu erhalten – auch
wenn die Zone für öffentliche Bauten und Anlagen verkleinert würde.
-- Weitere Massnahmen siehe Kapitel
“Dorfmitte“, „Langfristige Vision
Baselstrasse und „Bipperlisi““ und
„Verkehr“.
17
| 3 Siedlungsentwicklung
Ziele
Begründungen
Massnahmen
Das Siedlungsgebiet von Feldbrunnen-St. Niklaus wird nur noch an
wenigen bewusst ausgewählten
Stellen erweitert. Grosse Rücksicht
ist dabei auf die Landwirtschaftsgebiete, Landschaftskammern und
Sichtachsen (insbesondere zum
Schloss Waldegg) sowie die ortsbauliche Eingliederung zu nehmen.
Einige eingezonte Parzellen sind bis
heute nicht oder nur zu einem kleinen Teil bebaut. Diese Baulandhortung behindert die Entwicklung von
Feldbrunnen-St. Niklaus: BauinteressentInnen stehen kaum mehr Baulandparzellen zur Verfügung, Neueinzonungen sind fast nicht mehr
möglich.
Die Gemeinde sucht im Rahmen
der Ortsplanungsrevision mit den
EigentümerInnen dieser Gebiete
Lösungen, um sie innert absehbarer
Frist einer Überbauung zuzuführen
(z.B. Verträge mit Überbauungsfrist,
Zonenzuteilung).
Insbesondere Neueinzonungen werden nur noch mit einer vertraglichen
Garantie auf eine zeitlich festgelegte
Überbauung gewährt.
-- Umsetzung in der Nutzungsplanung
Das Siedlungsgebiet – seien es
Überbauungen mit Mehr- und Einfamilienhäusern oder auch Siedlungen
– zeichnet sich durch eine hochstehende Qualität aus. Grosser Wert
wird der Gestaltung zum Strassenraum hin und der Gestaltung des
Strassenraums selber beigemessen.
Etliche Strassen in Feldbrunnen-St.
Niklaus haben nur wenig Bezug zu den
angrenzenden Wohnbauten und umgekehrt. Ein Rückzug auf die private Parzelle, weg vom möglichen Austausch
auf der Strasse erfolgt. Der Gestaltung
des Übergangs vom privaten über den
halböffentlichen (z.B. Hausplatz) zum
öffentlichen Raum ist deshalb grosse
Aufmerksamkeit zu schenken.
Bei der Beurteilung bzw. der Realisierung von Bauvorhaben ist die
Gestaltung attraktiver Aussenräume
hin zur Strasse sehr wichtig.
-- Umsetzung im Zonenreglement und
in Gestaltungsplänen
-- Daueraufgabe bei der Bewilligung
von Baugesuchen
--Bei Strassensanierungen wird der
Gestaltung des Strassenraums grosse
Beachtung geschenkt
Im Gebiet südlich der Baselstrasse
sollen Ein- und kleinere Mehrfamilienhäuser, teilweise mit Aussicht auf
die Aare respektive auf den Jura,
erstellt werden. Bei der Einzonung
sind die Dimensionen (eine oder
zwei Bautiefen), die Erschliessung
(gemäss rechtsgültigem Erschliessungsplan führt eine Unterführung in
die Balmfluhstrasse), die Gestaltung
des Aussenraums und die Parzellierung zu klären.
-- Umsetzung in der Nutzungsplanung
18
| 4 Wohnqualität und Verdichtung
Ziele
Begründungen
Massnahmen
In den bestehenden Gebieten sind
im Sinne der Verdichtung nach innen
künftig gezielt dichtere Bauformen
zulässig. Auf die bestehende Siedlungsstruktur wird grosse Rücksicht
genommen.
In der Schweiz wird pro Person
immer mehr Wohnraum beansprucht
– so auch in Feldbrunnen-St. Niklaus:
Der Druck auf die bestehende Siedlungsfläche wächst ständig, was
zu einer steten Ausdehnung führt.
Nachhaltig ist dies nicht.
Bei der Rötistrasse werden barrierefreie Wohnungen für ältere EinwohnerInnen von Feldbrunnen-St.
Niklaus und Familien mit Kindern
erstellt.
Vor allem neu eingezonte Gebiete
werden eine höhere Dichte als die
bisherigen Wohngebiete aufweisen.
Damit wird der Wohnungsmix ausgebaut und unter anderem auch dem
Bedürfnis von älteren EinwohnerInnen entsprochen, die aus Altersgründen von grossen Einfamilienhäusern
in gut erschlossene Alterswohnungen, vorzugsweise in Mehrfamilienhäuser, innerhalb der Gemeinde
umzuziehen.
Um die bestehenden Siedlungsstrukturen nicht zu zerstören, werden Verdichtungen an ausgewählten
Stellen ermöglicht. Neues Bauland
wird im Sinne einer bodensparenden
Politik für vornehmlich Mehrfamilienhäuser ausgeschieden.
Durch das grössere Angebot an
Wohnungen wird auch der Umzug
vom unterhaltsaufwändigen Einfamilienhaus in ein Mehrfamilienhaus vereinfacht.
-- Aktuelle Planungen
-- Umsetzung in der Nutzungsplanung
-- Realisierung Überbauung „Wohnen
am Dorfplatz“
Die Zonenzuteilung und die Nutzungsdichten werden gebietsweise
bei der Ortsplanungsrevision überprüft, wobei die Integration in den
bestehenden Siedlungskörper von
grösster Wichtigkeit ist. Dichtere
Bauweisen in Wohn- und Mischzonen werden gebietsweise überprüft.
Genügend Grünräume sind trotz der
dichteren Nutzungsmöglichkeiten
unabdingbar.
-- Umsetzung in der Nutzungsplanung
Die Baulinien werden gebietsweise wo sinnvoll - zugunsten der Nutzbarkeit der Parzellen reduziert.
-- Erschliessungsplan
19
Ziele
Begründungen
Massnahmen
Der Gestaltungsplan im Gebiet
Untere Matten ist auf die aktuellen
Bedürfnisse angepasst und realisiert.
Die Umsetzung des Gestaltungsplans ist auf den Parzellen GB Nr.
299 und 695 sehr schwierig: Wegen
den hohen Tannen ist die Besonnung deutlich eingeschränkt. Das
geplante Mehrfamilienhaus würde
zudem kein gelungener Siedlungsabschluss hin zur Villa Lueg bilden.
Die Gemeinde und die Grundstückbesitzerin überprüfen den Gestaltungsplan Untere Matten im Rahmen der Ortsplanungsrevision.
Die Reservezone wird voraussichtlich der Schutzzone Villa Lueg zugeteilt. So kann die Umgebung der
historischen Villa Lueg bestmöglich
erhalten bleiben.
-- Überarbeitung Gestaltungsplan
-- Zonenplan
In der Gemeinde gibt es keine
gehorteten Grundstücke mehr.
Jedes Neueinzonungsgebiet ist vertraglich mit einer Überbauungsfrist
belegt.
Die Baulandhortung behindert die
Entwicklung von Feldbrunnen-St.
Niklaus, weil BauinteressentInnen
keine Baulandparzellen mehr zur Verfügung stehen. Obwohl theoretisch
noch Bauland vorhanden ist, gibt der
Kanton erst nach einer Interessenabwägung Neueinzonungen frei. Die
Gemeinde muss deshalb eine aktive
Baupolitik verfolgen.
Die Gemeinde legt bei Ein- und Aufzonungen die Auflagen betreffend
Arealentwicklung, Mindestnutzungen, Überbauungsstandards und
–fristen vertraglich fest. Ansonsten
kann die Gemeinde das Land zur
Hälfte des Marktwerts übernehmen.
-- Verträge, die vor der öffentlichen
Auflage zwischen der Gemeinde und
dem Grundeigentümer abgeschlossen werden.
20
| 5 Dorfmitte
Ziele
Begründungen
Massnahmen
Die Dorfmitte von Feldbrunnen-St.
Niklaus spannt sich zwischen dem
bestehenden Dorfplatz mit dem
Spielplatz, der ehemaligen Post und
dem Restaurant zum durstigen Wanderer auf. Sie ist ein beliebter Begegnungsort für alle EinwohnerInnen.
Die Dorfmitte wird von drei Querachsen in Nord-Süd-Richtung
(Längweg-Weissensteinweg, Steiniggässli-Frank Buchser-StrasseMattenstrasse und Rötistrasse)
und drei Längsachsen in Ost-WestRichtung (Möslistrasse, Steinenbergstrasse, Frank Buchser-Strasse,
Sandmattstrasse West und Längackerstrasse-Sandmattstrasse) definiert.
Die drei Längsachsen haben eine
wichtige Quartierfunktion und werden mit hoher Aufenthaltsqualität
nutzungsorientiert und durchgehend
gestaltet.
Die Dorfmitte weist eine hohe Aufenthaltsqualität für verschiedene
Ansprüche auf: Sie ist deshalb in
ruhigere Bereiche und aktivere
Bereiche aufgeteilt.
Die Überbauung „Wohnen am Dorfplatz“ ist mit der Dorfmitte direkt
verbunden. Die EinwohnerInnen
können so das Dorfgeschehen beobachten – „es geht immer etwas“,
oftmals eine wichtige Voraussetzung
für Menschen, die aus Altersgründen nicht mehr vollständig mobil
sind.
Die Gestaltung der Dorfmitte gibt
nicht nur positive Impulse für das
Dorfleben (Treffpunkt für sämtliche
Altersklassen, Publikumsverkehr
durch die Gemeindeverwaltung und
das Bahnhöfli etc.), sondern macht
den Ort auch interessanter für dichteres Wohnen resp. die Sanierung von
bestehenden Mehrfamilienhäusern.
Die Gestaltung der Dorfmitte hat
verschiedene Funktionen zu erfüllen:
Zur Strasse hin befindet sich der Teil
der Bewegung und der Mobilität, von
der Strasse zurück gesetzt befindet
sich der ruhigere Teil für Spiel und
Begegnung.
Neue Bauten sind zur Strasse hin
auszurichten.
Es wird geprüft, ob das Restaurant eine Gartenwirtschaft auf dem
Rasen eröffnen kann.
-- Umsetzung in der Nutzungsplanung
-- Diverse bauliche Massnahmen
21
| 6 Langfristige Vision Baselstrasse und „Bipperlisi“
Ziele
Begründungen
Massnahmen
Die Baselstrasse macht die Dorfmitte auch für Durchfahrende als Teil
einer lebendigen Gemeinde erlebbar.
Sie trennt die Wohnquartiere nicht
mehr, sondern verbindet sie. Die
Querungen sind in diesem Bereich
für VelofahrerInnen und FussgängerInnen möglich und sicher.
Die Bahnübergänge und die weiteren baulichen Massnahmen werden
von der ASM gemäss übergeordneten Vorgaben angepasst. Diese
Massnahmen entsprechen den aktuellen Sicherheitsstandards, erhöhen
aber die Trennwirkung der Baselstrasse deutlich. Die Transitfunktion
der Baselstrasse wird gestärkt, die
Begegnungs- und Querungsmöglichkeiten für die EinwohnerInnen
von Feldbrunnen-St. Niklaus werden
deutlich eingeschränkt. Aus diesem
Grund verfolgt die Gemeinde weiterhin die Umgestaltung der Baselstrasse zugunsten einer deutlich
mehr auf das Dorf und dessen EinwohnerInnen ausgerichteten Dorfmitte als Ziel. Das heisst, dass die
verkehrsorientierte Ausrichtung der
Strasse zugunsten des Langsamverkehrs und der Aufenthaltsqualität
langfristig optimiert wird.
Die Querachsen sind Teil des Dorfs
und haben gegenüber der Baselstrasse Priorität als sichere und direkte
Querungsmöglichkeiten für VelofahrerInnen und FussgängerInnen.
Das neue Bahnhöfli passt sich ortsbaulich optimal in die Dorfmitte ein.
Querungen sind an mehr als nur drei
Stellen zulässig.
22
Die Verbindung zwischen dem Dorfplatz und der Baselstrasse soll verbessert werden – die Lärmschutzmauer wird durchlässiger gestaltet.
Der Sicherheit der Fussgänger und
insbesondere der spielenden Kinder
wird dabei höchste Beachtung zugeteilt.
Die Baselstrasse soll für FussgängerInnen und VelofahrerInnen an diversen Stellen querbar sein: Der Langsamverkehr in Nord-Süd-Richtung
hat gegenüber dem Transitverkehr
(Auto und „Bipperlisi“) Vortritt (siehe
Bild unten).
Begründungen
Ziele
Massnahmen
Auf der Baselstrasse werden die
Massnahmen für die Sicherung des
„Bipperlisi“ kurzfristig umgesetzt.
FussgängerInnen können die Baselstrasse auf ihren Wunschlinien
sicher und ohne grosse Wartezeiten
queren.
Die Baselstrasse wird gezähmt und
als Teil des Dorfs entwickelt. Auf
der Baselstrasse wird die Längsrichtung gegenüber der Querrichtung gedämpft. Die Gestaltung der
Nebenräume der Baselstrasse entwickelt sich aus der angrenzenden
Ortsstruktur (siehe Kapitel 5 Dorfmitte).
1
B
2
3
A
Legende
Die historischen Querachsen sind Teil des
Dorfs und haben gegenüber der Baselstrasse Priorität.
A Längweg / Weissensteinweg
B Steingässli / Frank Buchser-Strasse / Mattenstrasse
C Rötistrasse / Schützenstrasse
C
Die drei Ost-West-Achsen haben eine wichtige Funktion
für die Quartiere und werden nutzungsorientiert,
durchgehend und mit hoher Aufenthaltsqualität gestaltet.
1 Möslistrasse
2 Steinbergstrasse
3 Längackerstrasse
Dorfmitte
Verbindungs- und Querungsmöglichkeiten in
Nord-Süd-Richtung
23
| 7 Infrastrukturen
Ziele
Begründungen
Massnahmen
Die Grösse der Zonen für öffentliche
Bauten und Anlagen entsprechen
dem künftigen Bedarf.
Die Gemeinde wird voraussichtlich
künftig keine grösseren Flächen
für öffentliche Bauten und Anlagen
benötigen. Eine Überprüfung ist deshalb zweckmässig, weil die nicht
genutzten Zonen für öffentliche Bauten und Anlagen für Wohnnutzungen
bereit gestellt werden könnten.
Bei der Ortsplanung werden der
Bedarf und die Grösse der Zonen
für öffentliche Bauten und Anlagen
überprüft.
24
Falls sich erweist, dass diese Flächen auch langfristig nicht genutzt
werden, soll geprüft werden, ob
diese einer Wohnzone zugeteilt werden können.
-- Zonenplan
| 8 Lokales Gewerbe
Ziele
Begründungen
Massnahmen
Lokale, bereits ansässige (Klein-)
Gewerbe- und Dienstleistungsbetriebe können sich in der Gemeinde
weiter entwickeln. Industrielle Nutzungen sind nicht erwünscht.
Die lokalen, bereits ansässigen
Gewerbe- und Dienstleistungsbetriebe sind wichtig für die Gemeinde.
Die Vorschriften der Gewerbezone,
z.B. betreffend Grünstreifen zu anderen Bauzonen hin sowie Lärm, werden bei der Ortsplanungsrevision
überprüft.
-- Umsetzung in der Nutzungsplanung
Für allfällige Konflikte zwischen
Wohn- und Arbeitsnutzungen (Lärm,
Erschliessung, Ausbauten etc.) sollen bei der Ortsplanungsrevision
Lösungen gesucht werden.
-- Umsetzung in der Nutzungsplanung
Überprüfen der Zonenzuteilung entlang der Baselstrasse: Allenfalls
Umzonung von ausgewählten Gebieten in eine Arbeitszone.
-- Umsetzung in der Nutzungsplanung
25
| 9 Landwirtschaft
Ziele
Begründungen
Massnahmen
Die Landwirtschaftsfläche bleibt in
ihrer Gesamtfläche möglichst erhalten.
Die Landwirtschaft – auch wenn
es nur noch wenige Bauernbetriebe gibt – ist sehr wichtig für die
Gemeinde und ihr Erscheinungsbild.
Sie ist deshalb so weit als möglich
zu erhalten.
Die Gemeinde sichert die landwirtschaftlichen Nutzflächen. Sie erarbeitet im Rahmen der Nutzungsplanung ein Landwirtschaftsinventar
und einen Fruchtfolgeflächenplan.
Diese sind Teil der Beurteilungskriterien von Einzonungen.
-- Landwirtschaftsinventar
-- Fruchtfolgeflächenplan
-- Zonenplan
Die Landwirtschaftsbetriebe sollen weiterhin überlebensfähig sein.
Die Gemeinde sucht deshalb bei
Neueinzonungen das Gespräch mit
den Landwirten und erhebt die FATAbstände (Mindestabstände) frühzeitig. Sie entscheiden über Lage und
Grösse der allfälligen Einzonungsgebiete.
-- Umsetzung in der Nutzungsplanung
Für Betriebe mit Pferdesportanlagen
wird eine zonenrechtliche Sicherung
gesucht.
-- Umsetzung in der Nutzungsplanung
Neue landwirtschaftliche Bauten stehen an Stellen, die das Landschaftsbild nicht beeinträchtigen.
Das Landwirtschaftsgebiet von Feldbrunnen-St. Niklaus hat für die EinwohnerInnen der Gemeinde und z.B.
von Solothurn eine grosse Bedeutung als Erholungsgebiet.
Weiter gehören grosse Teile davon
zum Siedlungstrenngürtel von kantonaler Bedeutung gemäss kantonalem Richtplan.
26
Neue landwirtschaftliche Bauten sind in Hofnähe zu realisieren.
Betriebe der bodenunabhängigen
landwirtschaft-lichen Produktion
sind in Feldbrunnen-St. Niklaus nur
an Stellen, die das Landschaftsbild
nicht beeinträchtigen, zu erstellen.
-- Fallweise Umsetzung
-- Umsetzung im Zonenreglement
27
| 10 Landschaftswerte
Ziele
Begründungen
Massnahmen
Die Qualität der Landschaft (Aare,
Gebiet zwischen Feldbrunnen und
dem Schloss Waldegg, KamelhogerAllee, Wald/Jura) bleibt erhalten und
wird gegebenenfalls aufgewertet.
Die Landschaftswerte sind wichtige
Standortqualitäten von FeldbrunnenSt. Niklaus.
Freihaltung:
1.Landschaftsraum Schloss
Waldegg
2.Landschaftsraum Aare: Damit
das Gebiet zwischen dem südlichen Siedlungsrand und der
Aare eine grössere Bedeutung
für die Naherholung bekommt,
sind mittelfristig entsprechende
Massnahmen vorzunehmen.
Eine Massnahme ist aus heutiger Sicht die Schaffung von
mehreren Fusswegen.
-- Erschliessungsplan
Das Wegli am östlichen Grunstücksrand der Villa Lueg und weiter bis zur
Aare hin soll öffentlich werden.
-- Erschliessungsplan
Der Wald wird von Erholungssuchenden intensiv genutzt und ist
gleichzeitig gesund und wird nach
den allgemeinen Vorgaben durch die
WaldeigentümerInnen gepflegt.
28
Knapp die Hälfte des Gemeindegebiets ist mit Wald bedeckt. Für die
Erholungssuchenden von Feldbrunnen-St. Niklaus und den Nachbargemeinden hat der Wald eine grosse
Bedeutung. Der Wald muss aber
weiterhin seine „ökologischen Funktionen“ übernehmen können.
Allfällige Nutzungskonflikte, z.B. zwischen FussgängerInnen und BikerInnen resp. Beeinträchtigungen der
Flora und Fauna sind mit den WaldeigentümerInnen und allenfalls mit
den Nachbargemeinden anzugehen.
-- Bei Bedarf
Ziele
Begründungen
Massnahmen
Einzelne Landschaftselemente wie
Sträucher, Hecken, Bäche, Uferbestockungen, markante Einzelbäume,
Baumgruppen sowie alte Baumbestände, insbesondere Obstgärten,
werden erhalten. Geotope und geowissenschaftlich schützenswerte
Objekte wie die Erratiker sind ebenfalls entsprechend zu schützen.
Hecken, Bäume, Sträucher und weitere Naturobjekte tragen viel zum
Erlebniswert einer Landschaft bei.
Sie bieten auch Unterschlupf und
Wohnraum für verschiedene Tierarten. Ihr Erhalt und Aufwertung ist
deshalb besonders wichtig.
Im Rahmen der Ortsplanungsrevision werden verschiedene Massnahmen umgesetzt:
-- Prüfen und allenfalls Schutz der
verschiedenen Landschaftselemente.
-- Förderung von standortheimischen
Pflanzen.
-- Wildtierkorridor
-- Schutz von Geotopen und geowissenschaftlich schützenswerten
Objekten
-- Raumbedarf aller Fliessgewässer
gemäss Gesetzgebung erheben
und entsprechend festlegen (Uferschutzzone, Baulinien o.ä.)
-- Renaturierung von wenig naturnahen Gewässern mit ausreichend Raum (in Absprache mit
den Grundeigentümern)
-- mögliche Konflikte mit der
landwirtschaftlichen Nutzung,
der Infrastruktur (Flurwege), der
Wasserqualität und der Erholungsnutzung lösen
-- Umsetzung in der Nutzungsplanung
Die Gemeinde fördert den ökologischen Ausgleich. Sie setzt sich
zusammen mit den GrundeigentümerInnen und BewirtschafterInnen
ein, dass sowohl private Gärten als
auch kantonale und kommunale Vorranggebiete mit ökologischen Massnahmen aufgewertet werden.
Das Naturinventar und -konzept werden wie bis anhin umgesetzt.
-- Zonenreglement
-- Daueraufgabe bei Baugesuchen
Das bestehende Bachunterhaltskonzept und das kantonale Gewässerschutzkonzept werden weiter umgesetzt. Die Naturgefahrenkarten wird
eigentümerverbindlich umgesetzt.
29
| 11 Schloss Waldegg mit seinen Alleen und seiner Umgebung
Ziele
Begründungen
Massnahmen
Die Schutzzone Waldegg ist überprüft und stellt die Aussicht auf
das Schloss von möglichst vielen
Gemeindeteilen sicher.
Das Schloss Waldegg stiftet für die
Gemeinde Identität. Die Einsehbarkeit des Schlosses von grossen
Teilen der Gemeinde aus wird durch
die Schutzzonen sichergestellt. Sie
wird deshalb überprüft.
Die Schutzzone Waldegg wird überprüft (Dimension, etc.). Sie bleibt
kommunal.
-- Umsetzung in der Nutzungsplanung
Das Schloss resp. die Bänkli in der
„Kurve“ bleiben ein beliebter Treffpunkt für alle EinwohnerInnen von
Feldbrunnen-St. Niklaus.
Die Bänkli beim Schloss Waldegg
sind ein beliebter (informeller) Treffpunkt und haben somit eine wichtige
Bedeutung für die Gemeinde.
Der Rütschelistein und der Königsweiher sind über die Ostallee und
das Fusswegnetz/die Wanderwege
gut erreichbar.
Die Ostallee ist für private Motorfahrzeuge nicht befahrbar.
30
Die Verbindung zwischen den Bänkli
beim Schloss und denjenigen entlang der Waldränder soll aufrecht
erhalten werden. Dieses Fusswegnetz erschliesst ebenfalls den Rütschelistein, den Königsweiher und
die Wälder der Umgebung.
-- Daueraufgabe
31
| 12 Verkehr
Ziele
Begründungen
Massnahmen
Für den Langsamverkehr (VelofahrerInnen und FussgängerInnen)
bestehen sichere Verbindungen,
insbesondere zum Schulhaus hin.
Schulwege sind - wenn möglich abseits der grossen Strassen zu führen.
In der Gemeinde gibt es verschiedene Gefahrenbereiche für FussgängerInnen und VelofahrerInnen, die
planerische Massnahmen notwendig
machen. Der Sicherheit des Langsamverkehrs, vor allem der Schulwegsicherheit, ist deshalb grosse
Wichtigkeit beizumessen.
Die Gemeinde setzt auf den folgenden Strassen und Wegen Massnahmen zur Erhöhung der Langsamverkehrs- und insbesondere der
Schulwegsicherheit um:
-- Kreuzung Schloss Waldegg
-- Fussweg südlich Riedholzstrasse
zwischen Waldanfang und Rütschelistein.
-- Verbindung Längweg - Schulhaus
Die Verbindungen für den Langsamverkehr zwischen Solothurn-Feldbrunnen-Attisholz entlang der Aare
und Rüttenen-St. Niklaus-Riedholz
(gemäss Agglomerationsprogramm
Solothurn) tragen ebenfalls zu mehr
Sicherheit bei.
-- Erschliessungsplan
-- Einzelne bauliche Massnahmen
Die Erschliessungsstrassen der
Wohnquartiere sind vom Durchgangs- respektive Ausweichverkehr
ab den Kantonsstrassen befreit.
Die Sicherheit für z.B. spielende Kinder und die Wohnqualität ist wegen
dem teilweise recht hohen Verkehrsaufkommen beeinträchtigt. Es sind
deshalb Lösungen zu suchen, die
diese „Abkürzungen“ abseits der
Baselstrasse reduzieren.
Die Gemeinde sucht zusammen
mit der Gemeinde Riedholz und der
Stadt Solothurn nach Lösungen, um
den Durchgangsverkehr entlang der
Riedholzstrasse zu reduzieren respektive zu bremsen.
-- Separate Verhandlungen
Die Netzstruktur sämtlicher Gemeindestrassen wird bei der Überarbeitung des Erschliessungsplans überprüft.
-- Erschliessungsplan
Der Schleichverkehr in den Wohnquartieren ist zu unterbinden.
-- Erschliessungsplan
-- Separate Projekte
32
Ziele
Begründungen
Massnahmen
Die Parkplatzprobleme sind gelöst.
In Feldbrunnen-St. Niklaus bestehen
an verschiedenen Stellen Parkierungsprobleme, im Speziellen beim
Pintli, entlang dem Kalkgrabenweg
in Einfamilienhausquartieren, insbesondere der Schützenstrasse, bei
der Kirche St. Niklaus und bei den
„Bipperlisi“-Haltestellen Dorf und St.
Katharinen (Park+Ride), dem Schloss
Waldegg und der Villa Serdang.
Die Gemeinde erarbeitet mittelfristig
ein Parkierungskonzept in enger
Zusammenarbeit mit den betroffenen AnwohnerInnen.
Feldbrunnen-St. Niklaus sucht mit
der Gemeinde Rüttenen und der
Stadt Solothurn nach Lösungen, um
die Parkierungsprobleme bei der Kirche St. Niklaus zu lösen (FremdparkiererInnen).
-- Parkierungskonzept
-- Separate Gespräche
Die Gemeinde sucht mit den jeweiligen EigentümerInnen beim Schloss
Waldegg und der Villa Serdang nach
Lösungen zur Reduktion der Parkplatz- respektive Zufahrtsprobleme.
Für die auf der Strasse parkierten
Autos sind in folgenden Gebieten
Lösungen zu suchen:
-- Schützen- und Mattenstrasse
-- Kalchgrabenweg, südlicher Beginn
des Verbindungswegs zum Lirenbrüggli auf Rüttener Gemeindegebiet.
Der Aareuferweg ist in Zusammenarbeit mit der Gemeinde Riedholz,
der Stadt Solothurn und der Regionalplanung Espace Solothurn aufgewertet.
Die im Agglomerationsprogramm
vorgesehene Verbesserung des
Aarewegs zwischen der Stadt Solothurn, Feldbrunnen-St. Niklaus und
Riedholz muss genauer geprüft werden. Die Linienführung beim Schützenhaus ist zu klären (insb. Umleitungen).
Für die Aare-Schifffahrt ist eine
Anlegestelle in Feldbrunnen-St.
Niklaus umgesetzt.
Die Schifffahrtsbetreiber setzen die
Anlegestelle für die Aare-Schifffahrt
sowie den Zugang um. Die Lage der
Anlegestelle bietet auch den EinwohnerInnen einen Mehrwert. Die
Gemeinde schafft die nötigen Rahmenbedingungen.
33
Analyse GrundlageN
Übergeordnete Planungen und kommunale Grundlagen
Rechtsgültiger kantonaler Richtplan 2000
Der Richtplan 2000 ist die Grundlage für die
räumliche Entwicklung des Kantons, dem
gemäss die Gemeinde Feldbrunnen-St.
Niklaus eine Wohngemeinde ist (Ausschnitt
siehe S. 36).
Der kantonale Richtplan 2000 macht konkrete Aussagen zu Feldbrunnen-St. Niklaus
(die Angaben in den Klammern entsprechen dem jeweiligen Objektblatt):
-- Das Siedlungsgebiet und das Landwirtschaftsgebiet wurden mit Regierungsratsbeschluss RRB Nr. 1692 / am 28.
August 2001 festgelegt (SW-2.1).
-- Zwischen den Gemeinden FeldbrunnenSt. Niklaus und Solothurn befindet sich
ein Siedlungstrenngürtel von kantonaler
Bedeutung. Die parzellengenaue Umsetzung der Siedlungstrenngürtel erfolgt in
der Ortsplanungsrevision (SW-2 2,.2.2
Siedlungstrenngürtel). Es gilt ein generelles Bauverbot für Neubauten und landwirtschaftsfremde Anlagen. Der Bestand
und die angemessene Erweiterung bestehender Bauten bleiben gewährleistet.
-- Entlang der Aare besteht die Uferschutzzone. Die kantonale Uferschutzzone
ist parzellengenau in der Nutzungsplanung festzusetzen (LE-2, 2.2 kantonale
Uferschutzzone). Quelle: www.so.ch/
departemente/bau-und-justiz/amt-fuerraumplanung/richtplanung/richtplan-2000
Entwurf kantonaler Richtplan (Winter
2012 / 2013)
Feldbrunnen-St.Niklaus liegt im agglomerationsgeprägten Raum. Gemäss Richtplan
(Entwurf Winter 2012/13) wird dieser wie
folgt definiert: „Agglomerationsgeprägte
Räume liegen zwischen oder nahe von urbanen Räumen. Sie haben im Kanton Solothurn
teilweise bereits ländlichen Charakter. Die
Nutzungen sind grundsätzlich durchmischt,
der Fokus liegt aber stärker beim Wohnen als
beim Arbeiten.
Die Verkehrserschliessung ist gut, wenn auch
mit tieferer Erschliessungsgüte als im urbanen
Raum. Angesichts der grundsätzlich guten
Erreichbarkeit und der relativen Zentrumsnähe
sind Siedlungsverdichtungen oder -erweiterungen nach innen anzustreben. Diese sind
auf Standorte mit guter Anbindung an den
öffentlichen Verkehr zu lenken. Der Erhöhung
und Förderung der Siedlungsqualität kommt
im agglomerationsgeprägten Raum besondere
Bedeutung zu. Klare Siedlungsgrenzen sollen
die Identität und räumliche Qualität erhöhen.
Die heutigen Freiräume sind vor Überbauung
zu schützen und als vielfältige Kulturlandschaften aufzuwerten. Besondere Bedeutung hat
das einvernehmliche Nebeneinander des Siedlungsgebiets mit den Erholungsräumen und
dem Landwirtschaftsgebiet (insbesondere
auch den Fruchtfolgeflächen).“
Siedlungsstrategie Kanton Solothurn
(Entwurf September 2014)
Gemäss „Siedlungsstrategie Kanton Solothurn, B. Einschätzung der Bauzonengrösse
der Gemeinden“ weist Feldbrunnen-St.
Niklaus einen geringen Anteil an unbebauten Bauzonen (Wohn- und Arbeitszonen)
auf. Die Dichte ist im kantonalen Vergleich
gut. Die Gemeinde weist eher zu wenige
Bauzonen auf (S. 12 und 37).
Wasserbaukonzept Kanton Solothurn
Das Wasserbaukonzept Kanton Solothurn
gibt einen Überblick über die zukünftigen
wasserbaulichen Massnahmen. Für die
Gemeinde Feldbrunnen-St. Niklaus sind
Massnahmen beim St. Katharinenbach
und entlang der Aare vorgesehen. Quelle:
Kanton Solothurn, Wasserbaukonzept, Aufbruch zu neuen Ufern; 2007.
Agglomerationsprogramm Solothurn
1. und 2. Generation
Das Agglomerationsprogramm Solothurn
stimmt die Siedlungsentwicklung und den
Verkehr miteinander ab. Es teilt FeldbrunnenSt. Niklaus, zusammen mit z.B. Lommiswil,
Obergerlafingen, Riedholz und Rüttenen in
den agglomerationsgeprägten Raum ein.
35
Das Agglomerationsprogramm 2. Generation beinhaltet folgende Massnahmen:
-- V-MIV 3.2: Bahntrassee Aare Seeland
mobil AG und Kantonsstrasse H5: Trennung Lichtraumprofil Schiene – Strasse
inkl. Betonstrassensanierung.
-- V-LV 2.1: Ausbau des Uferwegs entlang
der Aare. Quelle: Agglomerationsprogramm Solothurn 2007, Agglomerationsprogramm 2. Generation 2012.
Gemeinde Feldbrunnen-St. Niklaus
Nutzungsplanung
Die letzte Gesamtrevision der Ortsplanung
wurde vom Regierungsrat am 28. August
2001 mit Regierungsratsbeschluss Nr.
1692 genehmigt. Seither wurden mehrere
Änderungen vorgenommen und Gestaltungspläne erlassen.
Siedlungsstruktur und Landschaft
Das Dorf wuchs entlang der Baselstrasse
und der Verbindung von der Aare zum
Schloss Waldegg und weiter nach Rüttenen. Dementsprechend befinden sich die
Kernzone und die Mischzonen in diesen
Gebieten. Rund um diese dichter bebauten Gebiete befinden sich teils grosszügige
2-geschossige Wohnzonen. Die Gebiete
beidseitig der Baselstrasse sind der Lärmempfindlichkeitsstufe ES II zugeteilt, wurden wegen dem Strassenlärm aber auf die
Lärmempfindlichkeitsstufe ES III aufgestuft.
Massstab 1:15000
Das Agglomerationsprogramm 1. Generation
beinhaltet folgende Massnahmen in Feldbrunnen-St. Niklaus:
Regionalverkehr Bahn
-- M 2.2: Verlängerung Linie asm Solothurn
– Niederbipp bis Oensingen
Langsamverkehr
-- M 5.2.01: Alternativrouten auf Strassen
mit geringem motorisiertem Verkehr:
Ausbau des Uferwegs entlang der Aare
-- M 5.2.10: Alternativrouten auf Strassen
mit geringem motorisiertem Verkehr:
Ausbau der Weierrainstrasse zwischen
Riedholzstrasse und Waldturmstrasse.
-- M 5.3: Verbesserung der Zugänge zu den
ÖV-Haltepunkten für den Fussverkehr:
Feldbrunnen: asm-Haltestelle St. Katharinen, Trennung der Konfliktflächen bei der
Haltestelle (Veloweg hinter Wartebereich
für FussgängerInnen entlangführen).
Die Landschaft von Feldbrunnen-St.
Niklaus weist eine hohe Qualität auf: So
sind grosse Teile des Landwirtschaftsgebiets mit Schutzzonen überlagert, nördlich
der Baselstrasse z.B. mit der Schutzzone
Waldegg, südlich des Siedlungsgebiets mit
dem Uferschutz der Aare.
610744 / 229116 (SO-Ecke der Karte)
Auch die geschützten Kulturobjekte sind
von grosser Bedeutung, nicht nur für die
Gemeinde, sondern auch für die Region.
Dies sind insbesondere das Schloss Waldegg, die Villen Lueg und Serdang.
36
Grosse Flächen der Landwirtschaftszone
sind in der kommunalen Landschaftsschutzzone. In der Gemeinde gibt es
noch vier Bauernhöfe, die sich ausserhalb
der Bauzone befinden. Zwei davon sind
Betriebe mit Pferdesportanlagen.
Entwicklung der Gemeinde
Bevölkerungsentwicklung von 1999 bis
heute
Seit 1999 ist die Bevölkerung von Feldbrunnen-St. Niklaus innert 12 Jahren um 20%
gestiegen. Dies entspricht einer Bevölkerungsentwicklung von 10 bis 15 Personen
pro Jahr oder 2 % jährlich. Seit einigen Jahren nimmt die Bevölkerung wieder zu. Die
heute schon genehmigten respektive sich
im Bau befindlichen Wohnungen ergeben
bereits neuen Wohnraum für ca. 100 Personen. Quelle: Der Kanton Solothurn in Zahlen, Gemeinde Feldbrunnen-St. Niklaus.
Prognose der Einwohnerzahl bis 2030
gemäss Kanton Solothurn
Im Kanton Solothurn wohnten 2011 knapp
260‘000 Personen. Für die Bevölkerungsprognose 2035 wurden drei Szenarien
erarbeitet (oberes Szenario: rund 296‘000
Personen, unteres Szenario: 246‘000 Personen). Im oberen und für die weitere Planung vom Regierungsrat als verbindlich
erklärten Szenario steigt der Bevölkerungsbestand im Kanton bis ins Jahr 2030 auf
den Bestand von rund 272‘000 Personen
(RRB Nr. 2012 von 29. Juni 2012). Dies entspricht einer Entwicklung von knapp 6 %.
Für die Gemeinde Feldbrunnen-St. Niklaus
wird zwischen 1990 und 2035 eine maximale Bevölkerung von rund 1‘340 Personen, gemäss oberem Szenario der kantonalen Bevölkerungsprognose, vorhergesehen.
Die Entwicklung der Bevölkerung verlief
parallel zur Verfügbarkeit von Bauland:
Solang in der Gemeinde noch Bauland zur
Verfügung stand, nahm die Bevölkerung
stetig zu. Seit nur noch vereinzelte Parzellen zur Verfügung stehen, wuchs die Bevölkerung nur noch geringfügig resp. nahm
zeitweise sogar etwas ab. Die tatsächliche
Bevölkerungsentwicklung liegt denn auch
unter der prognostizierten Bevölkerungsentwicklung des Kantons.
Entwicklung der Altersstruktur
Die allgemeine Entwicklung der Altersstruktur in der Schweiz wird auch in Feldbrunnen-St. Niklaus sichtbar: Seit dem Jahr
2000 ist der Anteil der 20 – 39 Jährigen
um 5% gesunken (von 25% auf 20%). Die
gegenteilige Entwicklung zeigt sich bei
den Altersgruppen der 40 – 64 und 65 –
79 Jährigen: Hier stieg der Anteil um 4%
(von 35% auf 39%) bzw. 3% (von 16% auf
19%). Dies bedeutet, dass der Anteil der
älteren Menschen weiterhin zunehmen
wird. Quelle: Der Kanton Solothurn in Zahlen,
Gemeinde Feldbrunnen-St. Niklaus; 2012.
Leerwohnungsbestand
Der Leerwohnungsbestand in Feldbrunnen-St. Niklaus ist stets auf einem tiefen
Niveau. Von 445 Wohnungen stand 2013
nur 3 % leer.
Erwerbstätigkeit
In der Gemeinde arbeiten 2011 rund 275
Personen. Es ist davon auszugehen, dass
der Grossteil der Arbeitenden wegpendelt. Seit 1998 ist innert 10 Jahren eine
Zunahme von ca. 160 Arbeitsplätzen zu verzeichnen: Diese Zahlen belegen, dass die
Gemeinde nicht nur zum Wohnen, sondern
auch als Arbeitsort attraktiv ist. 4 % der
Erwerbstätigen sind im 1. Sektor (Landwirtschaft), 36 % im 2. Sektor (Industrie) und
60 % (Dienstleistung) tätig.
37
Baulandentwicklung
Blockiertes Bauland
In der Gemeinde Feldbrunnen gibt es per
Ende März 2014 insgesamt 21.15 ha eingezonte Wohnzonen. Davon sind 20.50
ha (97 %) überbaut, 0.65 ha (3.0 %) nicht
überbaut. Der Grossteil der Wohnzonen
ist somit überbaut. Mischzonen sind alle
überbaut. Insgesamt sind 0.40 ha Gewerbezonen eingezont. Sie sind fast vollständig
überbaut.
In Feldbrunnen gibt es ausser einigen wenigen Parzellen kein blockiertes Bauland.
Doch auch diese behindern die Entwicklung
der Gemeinde: Einerseits stehen Bauinteressenten keine Baulandparzellen mehr zur
Verfügung, andererseits erlaubt der Kanton
wegen der eingezonten, aber nicht bebauten Flächen nur noch eine sehr beschränkte
Einzonung von neuem Bauland (siehe Plan
unten).
In der Gemeinde Feldbrunnen gibt es 3.81
ha überbaute Zonen für öffentliche Bauten und Anlagen. Davon sind 3.2 ha (84 %)
überbaut, 0.61 ha (16 %) nicht überbaut.
Quelle: Amt für Raumplanung Solothurn,
eigene Bearbeitung, Plan unten: Rolf Studer und Partner.
38
Steigender Flächenverbrauch pro
Person
Die Wohnfläche pro Person steigt seit 60
Jahren stetig an (grössere Zimmer, weniger
Personen pro Zimmer und Wohneinheit,
mehr Räume für zusätzliche Badezimmer
etc.). Eine Trendwende ist nicht absehbar.
Die Nachfrage nach Raum nimmt zu. Dies
trifft auch in Feldbrunnen-St. Niklaus zu:
Verhältnismässig stieg der Flächenbedarf
mehr an als die Einwohnerzahl.
Natur, Landschaft und Wald
Naturkonzept der Gemeinde
Feldbrunnen-St. Niklaus
1992 und 1993 wurde das Naturinventar
der Gemeinde Feldbrunnen-St. Niklaus
erstellt. Im Jahr 1998 wurde das Naturkonzept erarbeitet. Das Naturkonzept wird in
den kommenden Jahren wie bis anhin weiter umgesetzt.
Grundwasser
Gemäss der kantonalen Gewässerschutzkarte befindet sich das Siedlungsgebiet
im Gewässerschutzbereich AU: Schutzbereich Grundwasser. Schutzzonen respektive Quellen sind nicht vorhanden. Quelle:
SOGIS; Kantonaler Richtplan, Gewässerschutzkarte.
Naturgefahren
Das Waldgebiet nördlich der Riedholzstrasse (Martinsflue) ist gemäss kantonalem Richtplan ein geschütztes Objekt von
kantonaler Bedeutung. Die Biedermannsgrube (Amphibienlaichgebiet von nationaler
Bedeutung) ist ein kantonales Naturreservat. Quelle: SOGIS; Kantonaler Richtplan.
Gemäss Gefahrenkarte (erstellt vom Büro
Emch & Berger, 2011) ist der Sandmatthof
von Wassergefahren betroffen. Ansonsten
ist das Gebiet entlang der Aare ein Überflutungsgebiet. Der zur Aare hin abfallende
Hang ist von untiefen Rutschungen betroffen. Schutzgüter sind dabei nicht betroffen.
Zwei Objekte sind von Überflutungen durch
den St. Katharinenbach betroffen, zum
einen der Bauernhof Sandmatt und zum
andern das Gebäude oberhalb des Steiniggässli an der Grenze zu Solothurn. Quelle:
SOGIS; Kantonaler Richtplan, Naturgefahrenhinweiskarte, Gefahrenkarte Feldbrunnen-St.Niklaus, Emch & Berger, 8. Dezember 2011.
Gewässer
Wald
Im Gemeindegebiet von Feldbrunnen-St.
Niklaus befindet sich das Matten- respektive Inselibächli. Dieses fliesst durch den
Wald im nordöstlichen Gemeindegebiet
und ist gemäss der Ökologie der Fliessgewässer des Kantons Solothurn grösstenteils naturnah. Der Chräbsenbach bildet
die Gemeindegrenze im Südosten und ist
wenig beeinträchtigt. Der St. Katharinenbach ist teilweise die Gemeindegrenze im
Westen und ist oberhalb des Steiniggässli
wenig beeinträchtigt und unterhalb bis
ins Gebiet Sandmatt stark beeinträchtigt.
Quelle: SOGIS; Kantonaler Richtplan, Ökomorphologie der Fliessgewässer.
Rund 46 % des Gemeindegebiets sind
mit Wald bedeckt. Der Wald ist nicht nur
Holzlieferant sondern übernimmt weitere
wichtige Funktionen: z.B. Naherholung,
Naturschutz, CO2-Speicher und Sauerstoffproduzent. Quelle: Der Kanton Solothurn in
Zahlen 2012, Gemeinde Feldbrunnen-St.
Niklaus.
Landschaft
Feldbrunnen-St. Niklaus liegt in der Aareebene - zwischen dem Jura und der Aare mit Aussicht auf die Alpenkette. Die durchgehende Landschaft zwischen der Siedlung
und der Aare ist von grosser Bedeutung.
Im Gemeindegebiet von Feldbrunnen–St.
Niklaus befindet sich der Erratikerschwarm
Martinsflue. Er umfasst das gesamte Waldgebiet nördlich der Riedholzstrasse resp.
des Siedlungsgebiets von St.Niklaus und
erstreckt sich bis nach Rüttenen. In diesem
Gebiet befinden sich die Erratiker Chalchgraben 1 bis 3 (Findlinge). Südlich der Riedholzstrasse befindet sich der Erratiker Waldegghof.
39
Landwirtschaft und Fruchtfolgeflächen
(FFF)
Im Landwirtschaftsinventar und Fruchtfolgeflächenplan (Stand 2000) der Gemeinde
wird ersichtlich, dass sich grosse Gebiete
der Landwirtschaftszone im Inventar der
Fruchtfolgeflächen befinden.
Belastete Standorte
Dem Kataster der belasteten Standorte des
Kantons Solothurn sind in Feldbrunnen-St.
Niklaus fünf Gebiete zugewiesen. Davon
befinden sich drei innerhalb der Bauzone.
Die zwei Gebiete entlang der Baselstrasse
sind belastete Betriebsstandorte, die aber
nicht untersuchungspflichtig sind.
Der Standort beim südlichen Siedlungsrand
ist ein Ablagerungsstandort, der weder
überwachungs- noch sanierungsbedürftig
ist. Die zwei Standorte ausserhalb der Bauzone sind beides belastete Ablagerungsstandorte. Der Standort im Gebiet des
Chräbsenbachs ist untersuchungspflichtig,
derjenige westlich der Kreuzung Riedholzund Weierrainstrasse (Parkplatz im Wald)
ist nicht untersuchungspflichtig. Quelle:
SOGIS; Kantonaler Richtplan, Kataster der
belasteten Standorte.
Technische Gefahren (Störfälle)
Die eidgenössische Verordnung über den
Schutz vor Störfällen soll die Bevölkerung
und die Umwelt vor schweren Schädigungen infolge von Störfällen schützen. In der
Gemeinde Feldbrunnen–St.Niklaus, beziehungsweise in der unmittelbaren Nachbarschaft, unterstehen zwei Objekte den
Bestimmungen der StFV: Kantonsstrasse
T5 (Baselstrasse) und das Sportzentrum
Zuchwil AG (Kälteanlage, Badewasserdesinfektionsanlage).
40
Verkehr
ÖV-Erschliessung
Die Gemeinde Feldbrunnen-St. Niklaus ist
gut mit dem ÖV erschlossen, insbesondere
entlang der Baselstrasse: Mit dem „Bipperlisi“
und dem Postauto sind Solothurn und Langenthal ein- bis zweimal 2 stündlich erreichbar. Weiter sind Balm bei Günsberg sowie
der Oberbalmberg direkt erreichbar.
„Bipperlisi“
Gemäss eidgenössischer Eisenbahnverordnung sind sämtliche Bahnübergänge bis
Ende 2014 zu sichern oder zu schliessen.
Ungesicherte resp. „unbewachte Bahnübergänge“ werden nicht mehr zulässig sein.
Aus diesem Grund müssen die Bahnübergänge in der Gemeinde Feldbrunnen-St.
Niklaus gesichert resp. geschlossen werden. Die Kantonsstrasse, das Bahntrassee
und das Trottoir mit Radstreifen sind zudem
räumlich zu trennen.
Langsamverkehr
In Feldbrunnen-St. Niklaus gibt es einen
regionalen Radweg zwischen Solothurn und
St. Niklaus. Vom Wanderweg entlang der
Aare zweigen zwei Wanderwege nach Feldbrunnen-St. Niklaus ab und führen von dort
über die Unterführung der Baselstrasse entlang dem Steiniggässli in die Einsiedelei.
Quelle: SOGIS; Kantonaler Richtplan, Wanderwege.
Motorisierter Individualverkehr
Insbesondere die Baselstrasse ist vom
hohen Verkehrsaufkommen stark belastet. Der durchschnittliche tägliche Verkehr
(DTV) betrug 2010 gesamthaft 9‘200 Fahrzeuge. Seit 2000 ist der DTV um 2‘400
Fahrzeuge (20%) gesunken. Quelle: SOGIS;
Verkehrszählung Kanton Solothurn, Verkehrsmodell Kanton Solothurn.
In einer aus Gemeinde- und Kantonsvertretern sowie der ASM (Betreiberin „Bipperlisi“)
zusammengesetzten Kommission wurde in
einem mehrstufigen Verfahren zusammen
mit verschiedenen Verkehrsingenieurbüros
das Projekt erarbeitet.
Das Projekt sieht Querungen in Nord-SüdRichtungen an drei Stellen vor:
-- Längweg-Weissensteinstrasse
-- Frank Buchser-Strasse
-- Rötistrasse
Die anderen Bahnübergänge werden
geschlossen.
Da die Baselstrasse beidseitig bebaut ist,
wurde das Projekt hinsichtlich Platzbedarf optimiert. Es müssen somit möglichst
wenig Landflächen von privaten Eigentümern erworben werden. Wegen dieser
beengten Platzverhältnisse werden die
Bahnlinie und die Kantonsstrasse vom Trottoir/ Radstreifen mittels eines Zauns voneinander getrennt.
41
Quellenverzeichnis
Abkürzungsverzeichnis
Abs. Absatz
ASM Aare Seelandmobil
CO2Kohlenstoffdioxid
DTV
Durchschnittlicher
täglicher Verkehr
ES
Lärmempfindlichkeitsstufe
FFF
Fruchtfolgeflächen
GBGrundbuch
LE
Landschaft und Erholung (Kapitel aus dem kantonalen Richtplan)
LV
Langsamverkehr (Velo- und Fuss-
verkehr)
PBG
Planungs- und Baugesetz Kanton Solothurn
RRBRegierungsratsbeschluss
SOGIS Interaktive Karten mit räumlichen Angaben des Kantons Solothurn
SW
Siedlung und Wirtschaft (Kapitel aus dem kantonalen Richtplan)
VE
Versorgung, Entsorgung und
weitere Raumnutzungen
(Kapitel aus dem kantonalen
Richtplan)
Grundlagenverzeichnis
-- aare seeland mobil und Büro BSB, Sanierung Bahnübergänge ASM Baselstrasse,
Entwurf, Juli 2013
-- Gemeinde Feldbrunnen-St. Niklaus und
Büro Emch+Berger, Gefahrenkarte St.
Katharinenbach, 2011
-- Gemeinde Feldbrunnen-St. Niklaus und
Büro OEKOFAUNA, Naturinventar, 1993
-- Gemeinde Feldbrunnen-St. Niklaus und
Büro BSB, Naturkonzept, 2000
-- Gemeinde Feldbrunnen-St. Niklaus und
Büro BSB, Rechtsgültige Nutzungsplanung, 2001
-- Kanton Solothurn, Agglomerationsprogramm Solothurn, 1. und 2. Generation,
http://www.so.ch/fileadmin/internet/bjd/
barpa/pdf/Agglomorationen/1.1_Bericht_
AggloprogrammSolothurn2G_120612.pdf
42
-- Kanton Solothurn, Bevölkerungsprognose Kanton Solothurn, http://www.so.ch/
departemente/finanzen/amt-fuer-finanzen/
statistik/themen/bevoelkerung/prognose.
html
-- Kanton Solothurn, Der Kanton Solothurn
in Zahlen 2012, http://www.so.ch/fileadmin/internet/fd/fafaa/pdf/statistik_allgemein/Internet_Kanton_SO_in_Zahlen_2012.pdf
-- Kanton Solothurn, Eckdaten Gemeinde
Feldbrunnen-St. Niklaus, http://www.
so.ch/fileadmin/internet/fd/fafaa/pdf/eckdaten_gemeinden_00/feldbrunnen-St. Niklaus_00.pdf, http://www.so.ch/fileadmin/
internet/fd/fafaa/pdf/eckdaten_gemeinden_11/feldbrunnen-St. Niklaus _2011.pdf
-- Kanton Solothurn, Kantonaler Richtplan
2000, http://www.so.ch/depwartemente/
bau-und-justiz/amt-fuer-raumplanung/
richtplanung/richtplan-2000.html
-- Kanton Solothurn, ÖV-Erschliessungsgüte, http://www.sogis1.so.ch/sogis/
internet/
-- pmapper/map.phtml?config=oev_guete
-- Kanton Solothurn, öV-Güteklassen Kanton
Solothurn: Lesehilfe, http://www.sogis1.
so.ch/sogis/internet/pmapper/config/oev_
guete/Lesehilfe_Gueteklasse_kurz.pdf
-- Kanton Solothurn, Raumkonzept, http://
rrb.so.ch/daten/rrb2012/0703/0000019960
97_2012_1522.pdf
-- Kanton Solothurn, Stellungnahme zum
räumlichen Leitbild, 23. Juli 2013
-- Kanton Solothurn, Wasserbaukonzept,
Zusammenfassung zum Erläuterungsbericht, http://www.so.ch/fileadmin/internet/
bjd/bumaa/pdf/wasser/20017ber_gde.pdf.