inForm 30 - Deutsches Forschungsinstitut für öffentliche Verwaltung

inForm
Der Newsletter für Verwaltungsmodernisierung
30
März 2015
Inhalt
2
inHouse
Ergebnis der Meinungsumfrage zu Nudging online
3
Am FÖV geforscht
4
ISPRAT-Wissenschaftlerkonferenz in Speyer
IT-Sicherheitsgesetz: Vortrag von Dr. Daniel Fülling
2
4
Foto: WiDuT
5
inAktion
ISPRAT-Wissenschaftler
Abschlussbericht der rheinland-pfälzischen EnqueteKommission
Vorsitzwechsel im IT-Planungsrat
Abschlussdiskussion: Thesen zur Netzpolitik
6
Onlineplattform zum Transparenzgesetz RLP
E-Government-Strategie des Landes Berlin im Senat
NEGZ-Studie zu E-Government-Gesetz
7
5
Foto: Inci Bosnak
Thesen zur Netzpolitik
inAktion: Schwerpunkt Datenschutz
Digitaler Kodex: Recht auf Vergessenwerden
Links zum Thema Datenschutz
8
Veranstaltungshinweise
9
Literaturtipps
6
Foto: Alexander Sell/Staatskanzlei, Bildergalerie RLP
10
Service
Transparenzgesetz RLP
Für Sie geschaut und gelesen
11
Termine
Impressum
Deutsches Forschungsinstitut für öffentliche Verwaltung
Wissenschaftliche Dokumentations- und Transferstelle für Verwaltungsmodernisierung in den
Ländern (WiDuT)
Univ.-Prof. Dr. Hermann Hill (Wissenschaftliche Leitung)
Alexandra Lessau, Sarah Schmitt (Redaktion)
Telefon: 06232/654-394 o. 393
eMail:
[email protected]
Internet: www.foev-speyer.de/widut
Bildquellen: WiDuT, Inci Bosnak, Alexander Sell/
Staatskanzlei (Bildergalerie RLP), Cliparts von
office.com
Um die Lesbarkeit zu erhöhen wurden im vorliegenden
Text männliche Formen verwendet. Die weiblichen
Formen sind jeweils mit gemeint.
inHouse
Ergebnis der Meinungsumfrage zu Nudging online
Wir bedanken uns bei allen, die an unserer Umfrage teilgenommen haben. Das Ergebnis liegt nun vor und ist auch online
über unsere Webseite abrufbar.
WiDuT hat Sie gefragt: Sollte der Staat (gegenüber den BürgerInnen)
Nudges einsetzen?
Das Ergebnis der Meinungsumfrage:
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Quelle: Eigene Darstellung.
2
WiDuT führt Kurzumfragen durch,
um Meinungsbilder zu aktuellen
Themen zu erstellen. Die WiDuTZielgruppe, Newsletter-AbonnentInnen und BesucherInnen der
Webseite können in zeitlichen
Abständen jeweils über eine prägnante Frage abstimmen. Die Ergebnisse werden im WiDuT-Wiki
aufgearbeitet und online zur Verfügung gestellt.
Die Mehrheit der Befragten, insgesamt 60 Prozent,
spricht sich für den Einsatz von Nudges im staatlichen
Handeln aus.
Dem stehen 34 Prozent gegenüber, die gegen diese
Form der Einflussnahme auf Entscheidungen der
Bürgerinnen und Bürger sind.
Nur 6 Prozent sprechen sich weder für noch gegen
die Verwendung dieses verhaltensökonomischen
Ansatzes aus.
Sie haben sich bisher noch nicht mit den Vor- und Nachteilen von Nudging beschäftigt?
Dann erfahren Sie mehr zur Debatte in unserem letzten inForm special.
Die inFrage zu Nudging bildete den Auftakt für weitere Kurzumfragen zum Themenfeld „arbeitsraumVERWALTUNG“
mit den Schwerpunkten Organisation und Personal.
Unser Ziel ist es, mit Ihnen Veränderungen in der Arbeitswelt
in der öffentlichen Verwaltung aufzuspüren, Debatten
anzustoßen und Visionen zu entwerfen, um eine Kartografie
zukünftiger Arbeitslandschaften zu entwerfen.
Jeweils ein konkretes Beispiel aus der öffentlichen Verwaltung
oder der Privatwirtschaft wird die Basis für eine inFrage bilden.
Diese Beispiele verdeutlichen einige Entwicklungen der
Arbeitskultur und Arbeitsorganisation, die Sie dann in
regelmäßigen Abständen auf unserer Webseite bewerten
sollen.
Abstimmen können alle inForm-AbonnentInnen, WebseitenBesucherInnen und interessierten Verwaltungsmodernisierer.
In einem Sondernewsletter wird die jeweilige Kurzumfrage thematisch begleitet, ähnlich wie dies schon
bei Nudging geschehen ist. Die Ergebnisse finden Sie dann wie gewohnt zeitnah, transparent und
interaktiv auf der Webseite, im Wiki und im Newsletter. Am Endes des Jahres wird es eine
Zusammenfassung aller Meinungsumfragen geben.
Haben Sie Anregungen, Fragen, Ideen? Dann schreiben Sie uns einfach!
Wir freuen uns über eine rege Beteiligung!
Ihr WiDuT-Team
inHouse
Am FÖV geforscht
3
In loser Reihenfolge werden den
inForm-Leserinnen und Lesern aktuelle Forschungsprojekte und am
FÖV tätige Forscher vorgestellt.
Seit 2014 überarbeitet das Zentrum für Verwaltungskommunikation des Deutschen Forschungsinstituts für öffentliche
Verwaltung Speyer (FÖV) die Beschreibungen von Verwaltungsleistungen des Landes Berlin. In dem Projekt geht es darum, Bürgerinnen und Bürgern den Zugang zu
Dienstleistungen der Verwaltung zu erleichtern und Verfahrensabläufe transparenter darzustellen. Zum
Beispiel geht es um die Frage, ob man die Höhe der Grundsicherung im Alter rechtssicher erklären
kann, ohne Fachbegriffe wie „Regelsatz“ und „Mehrbedarfe“ zu verwenden.
Für viele Dienstleistungen des Landes gibt es bereits Beschreibungen, die zum Beispiel online im
Service Portal Berlin veröffentlicht sind. Dort wird unter anderem erklärt, wie und wo man Ersatz für
einen verlorenen Führerschein bekommt, oder unter welchen Voraussetzungen man den Namen seines
Kindes ändern lassen kann. Die Texte bilden teils komplizierte Fachmaterie ab und sind für Laien – also
gerade für die Zielgruppe – entsprechend schwer zu verstehen. Sie werden häufig nicht genau gelesen
und von manchen Bürgerinnen und Bürgern sogar als einschüchternd empfunden.
Deshalb haben die Berliner Senatskanzlei und die Senatsverwaltung für Inneres und Sport das Zentrum
für Verwaltungskommunikation beauftragt, das angestaubte Amtsdeutsch ausgewählter Texte
aufzupolieren. So entstanden am FÖV zunächst neue Beschreibungen für die 25 Verwaltungsleistungen, zu denen die meisten Rückfragen gestellt wurden. Diese Texte sind juristisch so verlässlich
wie ihre Vorgänger, aber zusätzlich laienverständlich, freundlich und zeitgemäß.
Das aktuelle Projekt „Top 100 Dienstleistungen – klar und verständlich beschreiben“ setzt diese
Arbeit fort mit weiteren 100 Texten, die sehr oft online abgerufen werden. Durch verständlichere
Beschreibungen dieser Dienstleistungen erwarten sich die Auftraggeber unter anderem
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
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mehr richtig und vollständig ausgefüllte Anträge,
höhere Akzeptanz des Verwaltungshandelns,
weniger Rückfragen,
weniger Beschwerden.
Bei der Überarbeitung der Texte stehen dem FÖV fachliche Ansprechpartnerinnen und
Ansprechpartnern aus der Berliner Behördenpraxis zur Seite, die ihre Erfahrungen im Umgang mit
Bürgerinnen und Bürgern in das Projekt einbringen. Sie achten zugleich darauf, dass die neuen Texte
die behördlichen Belange und Berliner Besonderheiten berücksichtigen. Die Textarbeit wird flankiert von
Schulungen für Bedienstete der Berliner Verwaltung: In Workshops lernen Praktikerinnen und Praktiker,
Dienstleistungen adressatengerecht zu beschreiben, ohne dass die Rechtssicherheit Schaden nimmt.
Weil sie für diese ungewöhnliche Arbeit den Rückhalt ihrer Vorgesetzten brauchen, fand bereits im
Vorfeld eine Informationsveranstaltung für Führungskräfte statt. Nebenziel aller Schulungen: Mit den
Geschulten als Multiplikatoren soll in den Berliner Behörden ein neuer Sprachstil Einzug halten.
Ansprechpartner:
Zentrum für Verwaltungskommunikation
Deutsches Forschungsinstitut für öffentliche Verwaltung
Burkhard Margies
E-Mail: [email protected]
Telefon: +49 6232 654-397
René Kubach
E-Mail: [email protected]
Telefon: +49 6232 654-391
Weitere Informationen zum Zentrum für Verwaltungskommunikation finden Sie hier.
inHouse
4
ISPRAT-Wissenschaftlerkonferenz in Speyer
Die Deutsche Universität für Verwaltungswissenschaften und das Deutsche
Forschungsinstitut für öffentliche Verwaltung Speyer waren im Januar 2015
Gastgeber der diesjährigen ISPRAT-Wissenschaftlerkonferenz. Univ.-Prof.
Dr. Hermann Hill ist wissenschaftliches Mitglied von ISPRAT und hat in
den letzten Jahren an seinem Lehrstuhl für Verwaltungswissenschaft
und Öffentliches Recht drei Drittmittelprojekte zu den Themen „Ein
soziales Netzwerk für die öffentliche Verwaltung“, „Informierter Bürger
trifft zuständigkeitsorientierte Verwaltung“ und „Wandel von
Kompetenzen durch IT“ zusammen mit Kooperationspartnern
bearbeitet.
Auf Grundlage der letzten Wissenschaftlerkonferenz in Krems/
Österreich im Jahr 2014 wurden in Speyer erste Ergebnisse zu den
Themenkomplexen „Digitale Räume als Teil der Daseinsvorsorge“,
„Algorithmengestützte Entscheidungsfindung im öffentlichen Sektor“
und „Digitale Mündigkeit“ für die Ausbildung von neuen Projektfeldern
des
Vereins
weiterentwickelt.
Diese
sollen
bei
der
Mitgliederversammlung des Vereins präsentiert werden und in
Projektanträge münden. Der Vormittag der Veranstaltung stand ganz
im Zeichen verschiedener Impulsvorträge von Uni.-Prof. Dr. Hermann
Hill zu „IT im urbanen Raum“, von Sarah Gremm, Doktorandin an der
Universität Speyer, zum „Erprobungsraum Metropolregion RheinFotos: WiDuT
Neckar“ und von Sönke E. Schulz, Geschäftsführer des Lorenz-vonStein-Instituts für Verwaltungswissenschaften, zu „Rolle der
Suchmaschinenanbieter“. Die Beiträge lieferten den TeilnehmerInnen bereits wichtige Impulse und
Denkanstöße für den anschließenden Design-Thinking-Workshop, der von einer Moderatorin von
launchlabs Berlin geleitet und einer Grafikerin, die die Diskussionen visualisierte, begleitet wurde.
Insgesamt zeigten sich alle Beteiligten sehr zufrieden mit den Ergebnissen der
Wissenschaftlerkonferenz, die nun weiter überarbeitet und vertieft werden sollen.
Der Verein ISPRAT (Interdisziplinäre Studien zu Politik, Recht, Administration und Technologie e.V.) will
die Modernisierung der öffentlichen Verwaltung durch den Einsatz von Informations- und
Kommunikationstechnik fördern. Dieses Ziel wird durch strategische Forschungsprojekte,
themenspezifische Tagungen und Kongresse sowie Öffentlichkeitsarbeit verfolgt. Arbeitsgrundlage sind
zukunftsweisende strategische Projekte, für die ISPRAT Forschungsinstitute, Wirtschaft und Politik
vernetzt. Gründungsmitglieder sind Praxispartner der Industrie, Forschungseinrichtungen sowie
Personen aus Politik, Wirtschaft und Wissenschaft.
Weitere Informationen zu ISPRAT e.V. finden Sie hier.
IT-Sicherheitsgesetz: Vortrag von Dr. Daniel Fülling
Im Rahmen des Seminars „Digitalisierung von Staat und Verwaltung“
an der Deutschen Universität für Verwaltungswissenschaften
referierte Dr. Daniel Fülling aus dem Bundesinnenministerium zum
Thema „IT-Sicherheitsgesetz“. Der Gesetzentwurf, der sich zum
Zeitpunkt des Vortrages noch im parlamentarischen Verfahren befand, verfolgt das Ziel, zu einer
signifikanten Verbesserung der informationstechnischen System in Deutschland beizutragen. Darin
enthalten sind u.a. Anforderungen an die IT-Sicherheit Kritischer Infrastrukturen, also der Einrichtungen,
die für das Gemeinwesen von zentraler Bedeutung sind. Darüber hinaus wird im Gesetz die Rolle des
Bundesamtes für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) weiter ausgebaut. Der Referent stellte
jedoch nicht nur den Inhalt des Gesetzesentwurfs vor, sondern verwies auch auf Probleme, z.B. die
Fragen, wer eigentlich Betreiber kritischer Infrastrukturen ist oder was erhebliche Störungen im Sinne
des Gesetzes sind. Im Anschluss an der Vortrag entstand eine lebhafte Diskussion mit den
SeminarteilnehmerInnen über IT-Sicherheit, Datensparsamkeit, Datenschutz und Cybersicherheit.
inAktion
5
Abschlussbericht der rheinland-pfälzischen Enquete-Kommission
Sie haben getagt, diskutiert, Experten angehört und nun dem
Landtag ihren Schlussbericht vorgelegt; Malu Dreyer zeigte sich
bei der Landtagsdebatte begeistert von der Arbeit der EnqueteKommission „Aktive Bürgerbeteiligung für eine starke Demokratie“,
die der Landesregierung u.a. empfiehlt, übergeordnete Leitlinien zu
guter Bürgerbeteiligung zu erstellen.
Am 4. November 2011 konstituierte sich die rheinland-pfälzische
Enquete-Kommission. Sie beschäftigte sich schwerpunktmäßig
mit der Frage, wie eine aktivere
Bürgerbeteiligung gelingen kann,
um damit eine Stärkung der Demokratie insgesamt zu erreichen.
In sechs Monaten wird die Landesregierung über den Stand der
Umsetzung der Empfehlungen der Enquete-Kommission berichten. Außerdem wies die
Ministerpräsidentin darauf hin, dass - ähnlich wie bei der Arbeit der Kommission - auch im
Gesetzgebungsverfahren zum Transparenzgesetz ein Beteiligungsprozess gestartet werde (siehe S. 6).
Der vollständige Bericht kann hier abgerufen werden.
Vorsitzwechsel im IT-Planungsrat
Der IT-Planungsrat koordiniert die
IT-Staatssekretär des Landes Berlin Andreas Statzkowski ist seit
Zusammenarbeit von Bund und
Januar 2015 Vorsitzender im IT-Planungsrat. Den Sitz hat er
Ländern in Fragen der Informationstechnik und steuert Vorhaben
turnusgemäß vom Bund übernommen. In einer Presseerklärung
heißt es, dass vor allem der Ausbau von Online-Transaktionen, der zu Fragen des E-Governments.
Dazu zählen Steuerungs- und
Abbau von Schriftformerfordernissen sowie die Stärkung der föderalen Koordinierungsprojekte
sowie
IT-Kooperationen im Mittelpunkt seines Vorsitzes stehen sollen. Dies Maßnahmen zur Verbesserung
verwundert nicht, hat der Staatssekretärsausschuss zur Verwaltungs- der Rahmenbedingungen.
modernisierung des Landes Berlin im Dezember 2014 doch eine
Selbstverpflichtung beschlossen, dass jede Berliner Verwaltung jährlich weitere zehn Prozent der
eigenen Formulare onlinefähig mit elektronischer Übermittlung umsetzen wird.
Höhepunkt des Jahres wird aus Sicht des IT-Planungsrates sicherlich der vom 12. bis 13. Mai 2015
stattfindende Fachkongress des IT-Planungsrates in der Mainzer Coface-Arena sein. Beim Kongress
sollen u. a. die Themen Bürgerbeteiligung und Transparenz sowie Datenschutz und IT-Sicherheit
behandelt werden.
Weitere Informationen zum IT-Planungsrat finden Sie hier, zum Fachkongress hier.
Abschlussdiskussion: Thesen zur Netzpolitik
Mit sechs Thesen zur Netzpolitik schlossen die Organisatoren Prof. Dr.
Sebastian Harnisch und Dr. Wolf J. Schünemann von der Universität
Heidelberg ihre erfolgreiche Ringvorlesung „Wer regiert das Internet?“ und
zogen gleichzeitig eine überaus positive Bilanz der Veranstaltung: Während
des gesamten Semesters lockten interessante ReferentInnen und
spannende Vorträge zahlreiche ZuhörerInnen nach Heidelberg.
Thematisch wurden neben Datenschutz und Privatsphäre auch
demokratietheoretische
Fragestellungen
erläutert
und
die
Massenüberwachung durch staatliche Geheimdienste betrachtet.
Die Präsentation mit den Thesen finden Sie hier, die
Mitschnitte aller Veranstaltungen hier.
Fotos: Inci Bosnak
inAktion
6
Onlineplattform zum Transparenzgesetz RLP
Jetzt sind die Bürgerinnen und Bürger gefragt: Bei einer großen
Auftaktveranstaltung startete Ministerpräsidentin Malu Dreyer eine OnlinePlattform, die ganz dem geplanten Transparenzgesetz gewidmet ist. Auf der
Seite kann der Gesetzentwurf nach einer Registrierung kommentiert werden.
Die Anregungen sollen dann in den Gesetzentwurf einfließen, bevor sich der
Ministerrat ein zweites Mal damit befasst.
Auf der Startseite und in der Rubrik „Informieren“ bekommen interessierte
Bürgerinnen und Bürger in Hintergrundberichten das Ziel des Gesetzes und
den Nutzen von offen Daten im Alltag aufgezeigt. Aber auch der Ablauf des
Beteiligungsverfahrens wird detailliert mit einem Zeitplan erklärt. Insgesamt
werden elf Fragen gestellt, z.B. „warum soll es ein Transparenzgesetz
geben“ oder „wer soll Informationen veröffentlichen“. User der Seite können
dann - auch ohne Anmeldung - die bereits verfassten Kommentare anderer
lesen, die dann wiederum bewertet werden können.
Die Online-Plattform ist jedoch nur ein Baustein der Bürgerbeteiligung zum
Transparenzgesetz. Daneben werden zahlreiche Workshops angeboten und
eine Bürgerwerkstatt durchgeführt.
Fotos: Alexander Sell/Staatskanzlei, Bildergalerie RLP
Die Beteiligungsplattform finden Sie hier.
Sie haben die Möglichkeit, unseren Newsletter zu abonnieren. Die inFormAusgaben werden Ihnen dann unaufgefordert sofort nach dem Erscheinen per EMail zugesandt und Sie verpassen keine Ausgabe.
E-Government-Strategie des Landes Berlin im Senat
Die Senatsverwaltung für Inneres und Sport hat dem Senat Anfang des Jahres eine E-GovernmentStrategie (BEGS) vorgelegt, die nun dem Rat der Bürgermeister zur Stellungnahme zugeleitet wird. Die
BEGS beschreibt die Weiterentwicklungen elektronischer Behördengänge und den Einsatz moderner
Informationstechnik in der Berliner Verwaltung für die Jahre 2015 bis 2017. Darüber hinaus werden
Einzelprojekte von landesweiter Bedeutung, wie zum Beispiel die Einführung der elektronischen Akte,
aufgeführt. Damit wird die BEGS die zweite strategische Säule für eine zukunftsorientierte und
nachhaltige E-Government-Entwicklung im Land Berlin neben der Verbesserung der rechtlichen
Rahmenbedingungen durch ein geplantes E-Government-Gesetz.
Die Berliner E-Government-Strategie finden Sie hier.
NEGZ-Studie zu E-Government-Gesetz
Das Nationale E-Government Kompetenzzentrum (NEGZ) hat die im Auftrag des
Bundesinnenministeriums erarbeitete Studie „Analyse des Potenzials des E-Government-Gesetzes“
veröffentlicht. Die Studie beschäftigt sich u.a. mit dem Herausforderungen der Umsetzung sowie den
Potenzialen des EGovG. Darüber hinaus werden Perspektiven für Deutschland aufgezeigt und
Schlüssellösungen für ein starkes E-Government präsentiert. Nationale und internationale
Projektbeispiele sowie mögliche Maßnahmen bilden den Abschluss.
Die Studie kann hier heruntergeladen werden.
inAktion: Schwerpunkt Datenschutz 7
Schwerpunktthema Datenschutz
Zu Beginn des Jahres hat der Bundesrat das Zweite Gesetz zur Änderung des Bundesdatenschutzgesetzes gebilligt, das am 01. Januar 2016 in Kraft treten soll. Das Amt der Bundesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit wird dann in eine neue, eigenständige
oberste Bundesbehörde überführt werden. Die Stellung der Datenschutzaufsicht und die formale
Unabhängigkeit zeigen die besondere Bedeutung des Themas im Bund. Denn in einer zunehmend
smarteren Welt müssen sich Bürgerinnen und Bürger, Politik und Wirtschaft mit den Risiken und
Herausforderungen digitaler Datensammlungen beschäftigen.
Wir haben für Sie auf den nächsten Seiten Links, Literaturtipps und Veranstaltungshinweise zum
Datenschutz zusammengestellt.
Digitaler Kodex: Zweite Projektphase gestartet
Seit 2013 beschäftigt sich das unabhängige Think Tank iRights.Lab
im Auftrag des Deutschen Instituts für Vertrauen und Sicherheit im
Internet (DIVSI) mit der Frage „Braucht Deutschland einen Digitalen
Kodex?“ Erörtert wurde in der ersten Projektphase, ob ein Digitaler Kodex die bestehende Lücke
zwischen etablierten sozialen Normen der analogen Welt und den neuen Herausforderungen der
digitalen Welt schließen kann. Nun startet eine zweite Phase, wobei die Themen „Recht auf
Vergessenwerden“ und „Big Data“ im Mittelpunkt stehen und das Konzept eines Digitalen Kodex in der
Praxis ausgelotet wird.
Weitere Informationen finden Sie hier.
Passend zum Schwerpunkt „Datenschutz“ hat WiDuT auf seiner Webseite eine
interaktive Themenkarte mit den Landesdatenschutzbeauftragten online gestellt.
Links zum Thema Datenschutz und Sicherheit im Internet
BITKOM E-Learning-Tool „Datenschutz für alle“: http://www.bitkom-datenschutz.de/
Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik: https://www.bsi-fuer-buerger.de/BSIFB/DE/Home/
home_node.html
Deutschland sicher im Netz: https://www.sicher-im-netz.de/
Europäische Agentur für Netz- und Informationssicherheit: https://www.enisa.europa.eu/
Stiftung Datenschutz mit E-Safety-App: https://stiftungdatenschutz.org/
Verbraucherzentrale Bundesverband „Surfer haben Rechte“: http://www.surfer-haben-rechte.de/
ZEIT Online: „Kurz erklärt: Was bedeutet eigentlich Datenschutz?“: http://www.zeit.de/video/201309/2662573288001/computertechnologie-kurz-erklaert-was-bedeutet-eigentlich-datenschutz
Tipp:
Das virtuelle Datenschutzbüro ist ein deutschsprachiges übergreifendes Portal
für Datenschutzwissen im Internet. Partner des Portals sind u.a. auch die Datenschutzbeauftragten des Bundes und der Länder.
inAktion: Schwerpunkt Datenschutz 8
Veranstaltungshinweise
Diskussionsveranstaltung: Vergiss es, Du wirst mich nie wieder los – Sollte das Internet
vergessen?
Schützt das Urteil des Europäischen Gerichtshofs zum „Recht auf Vergessenwerden“ die Privatsphäre
der Bürger oder schränkt es die Informationsfreiheit ein? Diesen und weiteren Fragen wird bei der
Veranstaltung am 26.03.2015 im Rahmen eines Teilprojektes des Digitalen Kodex mit Expertinnen und
Experten auf den Grund gegangen (mehr zum Projekt auf S. 7).
Mehr Informationen zu dem Programm finden Sie hier.
Datenschutztage 2015
Der praxisorientierte Datenschutzkongress des FFD Forum für
Datenschutz findet vom 14.-15. April 2015 in Wiesbaden statt.
Die Veranstaltung bietet eine Plattform, sich über die Themen
sowohl untereinander als auch mit Experten auszutauschen.
FFD Forum für Datenschutz organisiert Seminare, Kongresse und
Tagungen rund um das Thema
Datenschutz und Datensicherheit.
Mehr Informationen zu dem Programm und den Referenten finden Sie hier.
Digitale Lebenswelt
Das „4. Speyerer Forum zur digitalen Lebenswelt“ findet vom 23. bis 24.
April 2015 an der Deutschen Universität für Verwaltungswissenschaften
Speyer statt. Referieren wird unter anderem Andrea Voßhoff,
Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
(BfDI). Zu den Themenschwerpunkten zählen in diesem Jahr u.a.
Datenschutz und digitale Lösungsansätze des Staates.
Weitere Informationen und das Programm finden Sie hier.
16. Datenschutzkongress
Der Datenschutzkongress richtet sich vom 06.-07. Mai 2015 an
Betriebliche Datenschutzbeauftragte, behördliche Leiter und leitende
Mitarbeiter der Bereiche Datensicherheit, Compliance, Controlling/
Revision, Recht, Personal, Marketing/Vertrieb sowie an Betriebsräte,
Rechtsanwälte sowie Geschäftsführer und Vorstände aller
Unternehmen.
Das vollständige Programm finden Sie hier.
Symposium: Neue Macht- und Verantwortungsstrukturen in der digitalen Welt
Die rasant wachsende Menge an sensiblen und gleichzeitig für viele Akteure wirtschaftlich hoch
wertvollen Daten wirft die gesellschaftlich immer dringlicher werdende Frage auf, wie ein
verantwortungsbewusster Umgang zwischen Staat, Unternehmern und Nutzern gestaltet werden kann.
Um dieser Frage nachzugehen, organisiert das Deutsche Institut für Vertrauen und Sicherheit im
Internet (DIVSI) gemeinsam mit dem Lehrstuhl von Professor Dr. Michael Fehling, dem IP-Center an der
Bucerius Law School sowie dem Lorenz-von-Stein-Institut vom 07. bis 08. Mai 2015 das Symposium
„Neue Macht- und Verantwortungsstrukturen in der digitalen Welt“.
Das Programm finden Sie hier.
17. Jahresfachkonferenz DuD 2015 - Datenschutz und Datensicherheit
Am 15. und 16. Juni 2015 findet in Berlin die 17. Jahresfachkonferenz DuD
2015 - Datenschutz und Datensicherheit statt. Die Veranstaltung wurde in
diesem Jahr erstmalig um einen Lösungstag am 17. Juni erweitert. Dieser Tag
ermöglicht es Unternehmen, ihre Produkte und Lösungen zum Thema zu
präsentieren.
Mehr Informationen finden Sie hier.
inAktion: Schwerpunkt Datenschutz 9
Literaturtipps
Cichy, Patrick, Das Vernetzte Fahrzeug - eine Bedrohung für die Privatsphäre?
In: PinG 05/2014, S. 200-202.
Duda, Daniela/Sowa, Alexandra, Datenschutzaudit - Prüfung relevanter
Datenschutzkontrollen durch die interne Revision, in: PinG 1/2015, S. 30-35.
Fröschle, Hans-Peter, IT-Sicherheit und Datenschutz. Heidelberg 2011.
Gola, Peter, Klug Christoph, Die Entwicklung des Datenschutzrechts im ersten Halbjahr 2014, in: NJW
36/2014, S. 2609-2672.
Gürtler-Bayer, Manuela, Der behördliche Datenschutzbeauftragte. Hamburg 2014.
Datenschutz-Jahrbuch 2015 von Prof. Peter Gola, erschienen im DatakontextVerlag (24. Auflage)
Zielgruppe des Buches sind Datenschutzverantwortliche in Wirtschaft und Verwaltung, insbesondere den betrieblichen und behördlichen Datenschutzbeauftragten.
Das Inhaltsverzeichnis kann hier aufgerufen werden.
Jaeckel, Liv et al. (Hrsg.), Grundrechtspolitik und Rechtswissenschaft. Tübingen 2015 [darin: Kapitel 4:
Datenschutz und Medien].
Kühling, Die Europäisierung des Datenschutzrechts: Gefährdung deutscher Grundrechtsstandards?
Baden-Baden 2014.
Lewinski, Kai von, Die Matrix des Datenschutzes. Besichtigung und Ordnung eines Begriffsfeldes.
Tübingen 2014.
Orthmann, Jan-Peter, Schwiering, Sebastian, Big Data und Datenschutz, in: NJW 41/2014, S. 29773056.
Rens, Semjon, Datenschutz in der Standortpolitik, in: PinG 4/2014, 120-132.
Piltz, Carlo, Recht auf Vergessenwerden - Das Google-Urteil in der Praxis, in: PinG 05/2014, S. 180182.
Richter, Frederick, Aus Sicht der Stiftung Datenschutz - Wollen wir wirklich Daten schützen? Eine
Begriffsdebatte, in: PinG 1/2015, S. 22-23.
Roßnagel, Alexander, Neue Maßstäbe für den Datenschutz in Europa, in: MMR 6/2014, S. 353-424.
Schaar, Peter, Überwachung total: wie wir in Zukunft unsere Daten schützen. Berlin 2014.
Schaust, Michael, Behördlicher Datenschutzbeauftragter vs. IT-Sicherheitsbeauftragter: Datensicherheit
im Fokus der öffentlichen Verwaltung? In: IT-Sicherheit Sonderausgabe 2014, S. 14-19.
Spindler, Gerald, Datenschutz- und Persönlichkeitsrechte im Internet.
Forschungsaufgaben und Reformbedarf, in: GRUR-Beilage 2014, S. 101-108.
Der
Rahmen
für
Thode, Jan-Christoph, Der gläserne User - Regelungen und Regelungsbedarf für das Profiling, in: PinG
1/2015, S. 1-7.
Tinnefeld, Marie-Theres, Meinungsfreiheit durch Datenschutz, in: Zeitschrift für Datenschutz 1/2015, S.
22-26.
Service 10
Für Sie geschaut und gelesen*
DasErste: „Die geheime Macht von Google“ vom 01.12.2014.
http://www.ardmediathek.de/tv/Reportage-Dokumentation/Die-Story-im-Ersten-Diegeheime-Macht-v/Das-Erste/Video?documentId=25070276
GoogleMail, Maps, Youtube, GoogleEarth: In der digitalen Welt begegnet uns Google auf Schritt und Tritt.
Allein in Europa laufen 90 Prozent der Suchanfragen über Google. Die Reportage beleuchtet die
Veränderung der ehemals neutralen Suchmaschine hin zu einer mächtigen Werbeplattform und
beschäftigt sich mit der Frage, ob der Konzern mittlerweile eine unkontrollierbare Macht hat und wer diese
regulieren kann. Neben der Gefahr der Manipulation und Marktbeherrschung durch die Monopolstellung
des Internetriesen geht es auch um die Sammlung personenbezogener Daten durch die Google-Dienste.
Dieser Aspekt wird jedoch eher kurz behandelt und nur auf die Zusammenarbeit von Google mit
Geheimdiensten und Google-Dashboard hingewiesen. Im Mittelpunkt der Reportage stehen die
gegnerischen Unternehmen von Google, die sich in Europa gegen ihre Platzierungen und
Wettbewerbsnachteile wehren. Auf die Themenbereiche digitale Souveränität, Aufklärung der Nutzer und
Eingriffsmöglichkeiten des Staates etc. gehen die Autoren leider nicht detaillierter ein.
Verständlichkeit
Verwaltungsrelevanz
Aktualität
ARD, „Zugriff! Wenn das Netz zum Gegner wird“ vom 07.07.2014.
http://www.ardmediathek.de/tv/Reportage-Dokumentation/Exclusiv-im-ErstenZugriff-Wenn-das-Ne/Das-Erste/Video?documentId=22263876
In der unterhaltsamen investigativen Reportage geht es um Identitätsdiebstahl: Die (E-Mail-)Konten des
Autors, einem Digital Native, der alle seine Daten sorglos in der Cloud speichert, werden von seiner
Kollegin in einem Selbstversuch gehackt. Wer hat seine Daten wo und was passiert damit eigentlich? Und
wie wehrlos sind Nutzer hinsichtlich solcher Attacken im Netz? Diesen Fragen geht das Autorenteam auf
den Grund. Auch wenn einige Beispiele auf die Spitze getrieben werden, ist es doch spannend zu sehen,
mit welchen einfachen Mitteln Passwörter gestohlen und im Anschluss Daten über einzelne Nutzer
gesammelt und missbraucht werden können. Insgesamt hinterfragt der Beitrag die Nutzergewohnheiten
der Digital Natives jedoch zu wenig, auch wenn beispielsweise Dr. Thilo Weichert, Landesbeauftragter für
den Datenschutz Schleswig-Holstein, und weitere Gegner der Speicherung von Daten in der Cloud zu
Wort kommen. Kurz spielt auch die öffentliche Verwaltung eine Rolle, als es um die Speicherung von
Bürgerdaten in der Cloud geht, die ein großes IT-Unternehmen der Politik schmackhaft machen möchte.
Verständlichkeit
Verwaltungsrelevanz
Aktualität
Richter, Frederick, Aus Sicht der Stiftung Datenschutz - Wollen wir wirklich Daten
schützen? Eine Begriffsdebatte, in: PinG 1/2015, S. 22-23.
Die Stiftung Datenschutz wurde 2013 gegründet, um die Kompetenzen der Bürgerinnen und
Bürger bei der Verbreitung persönlicher Daten durch Aufklärung und Bildung zu stärken sowie
zu einer Sensibilisierung und Datensparsamkeit beizutragen (auch auf der CEBIT wird die Stiftung
Fachbesucher im sicheren Umgang mit ihren Daten im Internet schulen). Die Stiftung Datenschutz wurde
von der Bundesrepublik Deutschland mit einem Stiftungsvermögen von zehn Millionen Euro ausgestattet.
Langfristig plant die Stiftung, ein eigenes Datenschutzgütesiegel zu verleihen. Frederick Richter leitet
diese Stiftung und hat sich in dem Beitrag mit der Frage auseinandergesetzt, ob es bessere Begriffe als
„Datenschutz“ gibt. Eine reine Umetikettierung in „Persönlichkeitsschutz“ reiche laut Richter nicht aus, sei
aber ein Anfang, um das „Imageproblem“ des Datenschutzes beseitigen zu helfen, nicht zu technokratisch
zu wirken und um mehr Akzeptanz zu erzeugen. Er schlägt weiterhin vor, im deutschsprachigen Raum
Grundrechtsträger als Datensubjekte und nicht als passive „Betroffene“ zu verstehen. Mag manchen
diese Wortwahldebatte abschrecken, zeigt sie doch, dass hinter den Begriffen unterschiedliche
Einstellungen, Vorstellungen und Denkweisen zum Thema Datenschutz stehen.
Verständlichkeit
Verwaltungsrelevanz
Aktualität
Service 11
Termine
März 2015
19.03.-20.03.2015, Speyer: 7. Speyerer Tage zu kommunalen Infrastrukturen
24.03.-26.03.2015, Speyer: Stimmig führen
24.03.-26.03.2015, Dortmund: 4. Fachkonferenz Wirtschaftsförderung
26.03.2015, Berlin: Diskussionsveranstaltung: Sollte das Internet vergessen?
April 2015
13.04.-14.04.2015, Speyer: 3. Speyerer Tagung zu Public Corporate Governance
13.04.-14.04.2015, Rostock-Warnemünde: GeoForum MV 2015
14.04.-15.04.2015, Wiesbaden: Datenschutztage 2015
15.04.-17.04.2015, Passau: 9. Internationales For..Net-Symposium „Leben mit IT-Unsicherheit“
17.04.2015, Potsdam: Partizipation in der Bürgerkommune
23.04.2015, Leipzig: 115-Teilnehmerkonferenz
23.04.-24.04.2015, Stuttgart: One Stop Europe 2015
23.04.-24.04.2015, Speyer: 4. Speyerer Forum zur digitalen Lebenswelt
28.04.2015, Berlin: praxisforum personal
28.04.2015, Hamburg: Dataport Hausmesse 2015
29.04.-30.04.2015, Brüssel: Brüssel-Seminar für Führungskräfte
Mai 2015
05.05.-06.05.2015, Berlin: Effizienter Staat
06.05.-07.05.0215, Hamburg: Personal Nord
07.05.-08.05.2015, Berlin: Praxistage Wissens- und Innovationsmanagement
12.05.-13.05.2015, Mainz: Fachkongress IT-Planungsrat
19.05.-20.05.2015, Stuttgart: Personal Süd
19.05.-20.05.2015, Mannheim: Moderne Kommune
Die hier aufgeführten Veranstaltungen inkl. weiterführender Links finden Sie auch auf
unserer Website im Tagungskalender.
Ihre Meinung ist uns wichtig, wir freuen uns über Ihre Anregungen!
Damit wir auch in Zukunft auf Ihre Wünsche und Anregungen schnell und bedarfsorientiert reagieren können, sind wir sehr an Ihrer Meinung sowie an einem aktiven Austausch mit Ihnen interessiert.
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