Epidemiologie, Gesundheitsberichterstattung E8 Inhalte Die kommunale Gesundheitsberichterstattung (GBE) ist in nahezu allen Bundesländern als Pflichtaufgabe verankert. Sie zielt darauf ab, über die gesundheitliche Lage der Bürgerinnen und Bürger zu informieren. Die Berichte zeigen Handlungsbedarfe auf und beinhalten Empfehlungen an Politik und Verwaltung. Somit können sie als Grundlage für Entscheidungen herangezogen werden. Die Veranstaltung ist der dritte Teil der Reihe „GBE – Von der Pike auf gelernt“. Am ersten Tag soll das Zusammenspiel von Politik und Gesundheitsberichterstattung in den Blick genommen werden. Danach geht es vor allen Dingen um die Qualität von Gesundheitsberichten. Neben Grundbegriffen der Qualitätssicherung und Maßnahmen des Qualitätsmanagements wird der schon bekannte Kriterienkatalog für Gesundheitsberichte (Teil 1) auf ausgewählte themen- und zielgruppenspezifische Gesundheitsberichte angewendet. Ein weiterer Fokus liegt zudem auf dem Thema Datenschutz. Welche Grenzen sind der Gesundheitsberichterstattung durch den Datenschutz gesetzt und wie geht man damit um. Die Zertifizierung der Veranstaltung ist bei der Ärztekammer beantragt. Zielgruppe Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die Gesundheitsberichte erstellen. Die Teilnahme an den ersten beiden Veranstaltungen dieser Reihe ist Voraussetzung. Termin Veranstaltungsort Veranstaltungsleitung 58 GBE – Von der Pike auf gelernt Teil 3 18. und 19. März 2015 Göttingen Dr. phil. Dagmar Starke Dr. med. Ute Teichert, MPH
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