58 GBE – Von der Pike auf gelernt Teil 3

Epidemiologie, Gesundheitsberichterstattung
E8
Inhalte
Die kommunale Gesundheitsberichterstattung (GBE) ist in nahezu allen Bundesländern als Pflichtaufgabe verankert. Sie zielt
darauf ab, über die gesundheitliche Lage der Bürgerinnen und
Bürger zu informieren. Die Berichte zeigen Handlungsbedarfe
auf und beinhalten Empfehlungen an Politik und Verwaltung.
Somit können sie als Grundlage für Entscheidungen herangezogen werden.
Die Veranstaltung ist der dritte Teil der Reihe „GBE – Von der
Pike auf gelernt“. Am ersten Tag soll das Zusammenspiel von
Politik und Gesundheitsberichterstattung in den Blick genommen
werden. Danach geht es vor allen Dingen um die Qualität von
Gesundheitsberichten. Neben Grundbegriffen der Qualitätssicherung und Maßnahmen des Qualitätsmanagements wird
der schon bekannte Kriterienkatalog für Gesundheitsberichte
(Teil 1) auf ausgewählte themen- und zielgruppenspezifische
Gesundheitsberichte angewendet. Ein weiterer Fokus liegt
zudem auf dem Thema Datenschutz. Welche Grenzen sind der
Gesundheitsberichterstattung durch den Datenschutz gesetzt
und wie geht man damit um.
Die Zertifizierung der Veranstaltung ist bei der Ärztekammer
beantragt.
Zielgruppe
Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die Gesundheitsberichte erstellen. Die Teilnahme an den ersten beiden Veranstaltungen
dieser Reihe ist Voraussetzung.
Termin
Veranstaltungsort
Veranstaltungsleitung
58
GBE – Von der Pike auf gelernt
Teil 3
18. und 19. März 2015
Göttingen
Dr. phil. Dagmar Starke
Dr. med. Ute Teichert, MPH