HQM HANDBUCH ERSTELLT VON BRIGITTE GOLLA Hygiene-Qualitäts-Management für eine gute Hygienepraxis und vorschriftsmäßige Dokumentation nach EU VO. Version: 1.5.2015 Inhaltsverzeichnis Kap.-Nr. Kapitel Version 1.0 Einleitung 1.05.15 2.0 # Personalhygiene 1.05.15 2.0 AA 01 2.0 AA 02 Hygieneregeln Hände waschen, desinfizieren 1.05.15 1.05.15 2.1 ● Schulung 1.05.15 2.1 AB 01 2.1 AB 02 Belehrung IfSG Hygieneschulung 1.05.15 1.05.15 3.0 # Reinigung und Desinfektion 1.05.15 3.0 AC 01 3.0 AC 02 Reinigungs- und Desinfektionsplan Dokumentationen Reinigung 1.05.15 1.05.15 3.1 # Schädlingsbekämpfung 1.05.15 3.2 Abfallentsorgung 1.05.15 4.0 # Wareneingangskontrolle 1.05.15 4.0 AD 01 Wareneingangsprüfung 1.05.15 4.1 # Temperaturkontrolle 1.05.15 4.1 AE 01 Prüfung Temperaturen 1.05.15 4.2 # Warenpflege 1.05.15 4.3 # Zubereitung und Ausgabe 1.05.15 5.0 ● Systemlenkung- und Prüfung 1.05.15 6.0 Ablage 1.05.15 HQM Handbuch | FrauBrigitte.de – Marketingservices on- und offline Version 1.05.15 1.0 | Einleitung HQM steht für Hygiene-Qualitäts-Management und stellt ein Hygiene- und Eigenkontrollsystem für Unternehmer da, die im Lebensmittelbereich tätig sind. Die Pflicht zu einem Präventions- und Kontrollsystem - im Allgemeinen als HACCP bekannt - ist in der EU Verordnung 852/2004 verankert. Deshalb beruht ein gutes HQM auf den Grundsätzen der guten Hygienepraxis (GHP) und den Prinzipien des HACCP. HACCP steht für Hazard Analysis Critical Control Point und ist als Gesamt-System zur Sicherstellung der Lebensmittelsicherheit zu betrachten. Es besteht aus sieben Grundsätzen: 1. 2. 3. 4. 5. 6. 7. Gefahrenanalyse durchführen Kritische Kontrollpunkte bestimmen (CCP) Festlegung von Grenzwerten Überwachung der CCPs Korrekturmaßnahmen festlegen Verifizierung des Systems Dokumentation Für Lebensmittelunternehmer kann es laut EU VO verpflichtend sein, das HACCP im Gesamten umzusetzen. Insbesondere für kleine Unternehmen, wie etwa Bistros oder Gaststätten/Gastronomie mit eingeschränktem Küchenbetrieb stünde dies nicht in Relation zur Betriebsgröße, weshalb eine gute Hygienepraxis sowie eine entsprechende Dokumentation ausreichend sind. Das HQM führt die Hygienerichtlinien sowie Dokumentationspflichten auf und erfüllt somit die gesetzlichen Vorgaben. Das Handbuch dient also zur Sicherstellung der betrieblichen Hygienevorschriften und Dokumentation der Vorgänge. Auf Verlangen ist es den prüfenden Behörden vorzulegen. Das Handbuch enthält alle wichtigen Themen, die für die Arbeit im Lebensmittelbereich sowie deren Kontrolle notwendig sind. Der Aufbau des Handbuches wurde dabei möglichst einfach gehalten: HQM Handbuch | FrauBrigitte.de – Marketingservices on- und offline Version 1.05.15 a) Die im Inhaltsverzeichnis (farblich) gekennzeichneten Punkte signalisieren tägliche bzw. wöchentliche Aufgaben für alle, für das Bistro verantwortliche Personen. Zentrale Aufgaben für den Unternehmer sind ebenfalls (farblich) markiert. # Tägliche bzw. wöchentliche Aufgaben für alle Verantwortlichen ● Zentrale Aufgaben für den Unternehmer b) Allgemeines Vorschrift Allgemeines beschreibt das jeweilige Thema, um welches es geht. Die Vorschrift gibt an, was zu tun ist bzw. wie es zu tun ist c) Das Inhaltsverzeichnis ist themenbezogen in Kapitel eingeteilt. Kapitelbezogene Dokumente finden sich am Ende des jeweiligen Kapitels. Sie dienen – entsprechend ihrem Inhalt – zumeist auch als Kopiervorlage. Kapitel Thema Version 2.0 Personalhygiene 1.05.15 2.0 AA 01 Hygieneregeln 1.05.15 Das Kapitel Das Unterkapitel; kapitelbezogene Dokumente Verweise, z.B.: 2.0 AA 01 dienen der „Schnellhilfe“ und verweisen innerhalb des Hauptkapitels zusätzlich auf vorhandene Unterkapitel/Dokumente. Das letzte Kapitel „Ablage“ dient als Ablage für alle durchgeführten Dokumentationen und Schriftstücke, die auf behördliches Verlangen vorgezeigt werden müssen. HQM Handbuch | FrauBrigitte.de – Marketingservices on- und offline Version 1.05.15 2.0 | Personalhygiene Allgemeines Vorschrift Arbeiten mit offenen Lebensmitteln 2.1 Vor der Arbeit in der Küche bzw. an offenen Lebensmitteln benötigen Mitarbeiter folgende Schulungen: o Amtliche Erstbelehrung zum IfSG (Infektionsschutzgesetz) o Einführungsbelehrung zum IfSG vor Ort o Einführungsschulung zur Betriebshygiene Krankheiten Bereits bei Verdachtsfällen auf eine Infektionskrankheit nach §42 IfSG ist die Arbeit im Lebensmittelbetrieb untersagt. Es ist ärztlicher Rat einzuholen und dem Arbeitgeber eine Unbedenklichkeitserklärung des Arztes vorzulegen. Insbesondere Durchfallerkrankungen sind dem Arbeitgeber unverzüglich zu melden, sodass entsprechende Maßnahmen bezgl. der Arbeit/Tätigkeit eingeleitet werden können. Offene Wunden Wunden müssen stets gut abgedeckt werden. Dies geschieht mittels wasserfestem Pflaster und Einweghandschuhen an den Händen, geeigneten Verbänden und Schutz an Armen und im Kopfbereich. Ohne entsprechenden Schutz an der Wunde darf der Mitarbeiter nicht im Hygienebereich arbeiten und Lebensmittel zubereiten. HQM Handbuch | FrauBrigitte.de – Marketingservices on- und offline Version 1.05.15 Arbeitskleidung Für die Arbeit im Hygienebereich und an offenen Lebensmitteln ist Hygienekleidung vorgesehen. Diese Kleidung wird vom Arbeitgeber gestellt und darf nur für die Tätigkeit in der Küche verwendet/getragen werden. Die Kleidung ist stets sauber und hygienisch rein zu halten, gewaschen werden muss die Kleidung mit mind. 60 ° Maschinenwaschgang, um Keime und Bakterien abzutöten. Mitarbeiterhygiene 2.0 AA 01 Alle Mitarbeiter müssen sich an die Hygieneregeln halten. Hände waschen/Desinfektion 2.0 AA 02 Alle Mitarbeiter waschen ihre Hände: o Vor Beginn der Tätigkeit in der Küche o Beim Wechsel von unreinen zu reinen Arbeiten o Nach dem Toilettengang o Nach dem Umgang mit Abfällen o Nach der Pause, dem Essen, dem Rauchen gründlich mit einem Kombipräparat (Seife + Desinfektion), ersatzweise erst Seife, dann Desinfektionsmittel. Hierbei müssen Handflächen, Handrücken, Fingerzwischenräume, Fingerspitzen und der Daumen gewaschen werden. Die jeweilige Einwirkzeit des Präparates ist zu beachten. HQM Handbuch | FrauBrigitte.de – Marketingservices on- und offline Version 1.05.15 Hautschutz Die Verwendung von Handcreme wird empfohlen, da die Haut durch häufiges Händewaschen sowie bei Hautunempfindlichkeiten angegriffen (rau, trocken und rissig) wird. Auf Handcreme ist unmittelbar vor der Arbeit am offenen Lebensmittel zu verzichten. HQM Handbuch | FrauBrigitte.de – Marketingservices on- und offline Version 1.05.15 2.0 AA 01 | Hygieneregeln Für alle Mitarbeiter, die im Hygienebereich, d.h. in der Küche arbeiten und mit offenen Lebensmitteln umgehen, gelten folgende Hygieneregeln: Hände sauber gewaschen und desinfiziert kurze Fingernägel ohne Lack kein Fingerschmuck Wunden vorschriftsmäßig abgedeckt Kopf/Haare lange Haare zusammengebunden hygienische Kopfbedeckung Kleidung saubere Arbeitskleidung Arbeitskleidung nur für Küchenbereich verwenden Arbeitsweise Arbeitsplatz stets sauber halten stets vorschriftsmäßig vor und nach der Arbeit reinigen /desinfizieren Abfälle zügig und ordnungsgemäß beseitigen bei Krankheiten entsprechende Vorschriften einhalten und Maßnahmen einleiten HQM Handbuch | FrauBrigitte.de – Marketingservices on- und offline Version 1.05.15 2.0 AA 02 | Hände waschen, Desinfektion Richtiges Händewaschen ist im Umgang mit offenen Lebensmitteln besonders wichtig. Alle Mitarbeiter beachten daher die Grundregeln der Handhygiene: Alle Fingerspitzen und Fingernägel gründlich mit dem vorgegebenen Handwaschmittel waschen, warmes Wasser verwenden. Fingerzwischenräume und Handfläche gründlich reinigen. Ausschließlich für die Küchenarbeit vorgesehene Handwaschseife verwenden. Sofern es sich hierbei nicht um ein Kombiprodukt (Seife + Desinfektion) handelt, muss nach dem Händewaschen ein entsprechendes Desinfektionsmittel mit der gleichen Sorgfältigkeit benutzt werden. Eine Videoanleitung zum richtigen Händewaschen finden Sie unter: youtube.com/hygieneschulung (Video: Richtiges Händewaschen) HQM Handbuch | FrauBrigitte.de – Marketingservices on- und offline Version 1.05.15 2.1 | Schulung Allgemeines Vorschrift Unternehmer Jeder Unternehmer benötigt vor Eröffnung bzw. Übernahme eines Lebensmittelbetriebes (Einzelhandel, Bistro, Gastronomie …) eine: o amtliche Erstbelehrung nach §§ 42,43 IfSG Weiterhin soll eine Hygieneschulung vor Übernahme bzw. Eröffnung eines Geschäfts im Lebensmittelbereich absolviert werden. Schulungen bietet z.B. die „ihk@hoc“ (ihkadhoc.de -> Onlinetraining -> aktuelles Wissen am Arbeitsplatz) an, welche gegen Gebühr online durchgeführt werden können. Im Anschluss wird die Teilnahme bescheinigt. Mitarbeiter Alle Mitarbeiter benötigen vor Aufnahme der Tätigkeit im Lebensmittelbereich: o eine amtliche Erstbelehrung nach §§42,43 IfSG o eine Hygieneschulung vor Ort o eine Belehrung zum IfSG vor Ort Erstbelehrung IfSG Die Erstbelehrung wird i.d.R. vom Hausarzt bzw. vom Gesundheitsamt durchgeführt. Folgebelehrung IfSG 2.1 AB 01 Die Folgebelehrung zum IfSG wird vom Unternehmer regelmäßig, alle 2 Jahre, durchgeführt und dokumentiert. Hygieneschulung 2.1 AB 02 Die Belehrung zur Lebensmittelhygiene wird vom Unternehmer regelmäßig, einmal jährlich, durchgeführt und dokumentiert. HQM Handbuch | FrauBrigitte.de – Marketingservices on- und offline Version 1.05.15 2.1 AB 01 | BELEHRUNG ZUM IFSG Personen, die gewerbsmäßig Lebensmittel herstellen, behandeln oder in Verkehr bringen, benötigen eine Erstbelehrung vom Gesundheitsamt bzw. dem Arzt nach §43 IfSG sowie eine regelmäßige Folgebelehrung. Dies gilt auch für Personen, die direkt oder indirekt über Bedarfsgegenstände (Geschirr, Besteck, weitere Arbeitsmaterialien) mit Lebensmitteln bzw. dem Hygienebereich in Berührung kommen. Grundlegendes In folgenden Lebensmitteln: o o o o o o o o Fleisch, Geflügelfleisch, und Erzeugnisse daraus Milch und Erzeugnisse auf Milchbasis Fische, Krebse, Weichtiere und Erzeugnisse daraus Eiprodukte Säuglings- bzw. Kleinkindernahrung Speiseeis und Halberzeugnisse Backwaren/Rohlinge mit und ohne Füllung sowie Feinkost-, Rohkost- und andere Salate, Marinaden, Mayonnaisen, Soßen, Nahrungshefen können sich bestimmte Krankheitserreger sehr leicht und schnell vermehren. Durch den Verzehr mit, durch Mikroorganismen verunreinigten Lebensmitteln können Menschen an Lebensmittelinfektionen oder gar Vergiftungen schwer erkranken. Um die Menschen vor Krankheiten oder Vergiftungen aufgrund des Lebensmittelverzehrs zu schützen, und auch aus Eigenschutzmaßnahmen, sind die betrieblichen Hygieneregeln strengstens einzuhalten. Tätigkeits- Beschäftigungsverbot nach § 42 Abs. 1 IfSG Da sich Krankheitserreger durch kranke Mitarbeiter schnell verbreiten können, dürfen Mitarbeiter mit folgenden Symptomen (Krankheitserscheinungen) nicht mit Lebensmitteln umgehen, in der Küche bzw. dem Hygienebereich arbeiten oder indirekt mit Bedarfsgegenständen in Berührung kommen: HQM Handbuch | FrauBrigitte.de – Marketingservices on- und offline Version 1.05.15 o akute, infektiöse Gastroenteritis (plötzlich auftretender, ansteckender Durchfall) ausgelöst durch Salmonellen, Shigellen, Cholerabakterien, Staphylokokken, Campylobacter, Rotaviren oder andere Durchfallerreger o Typhus oder Paratyphus o Virushepatitis A oder E (Leberentzündung) o infizierte Wunden oder eine Hautkrankheit, bei denen die Möglichkeit besteht, dass deren Krankheitserreger über Lebensmittel übertragen werden können o oder die Krankheitserreger Salmonellen, Shigellen, enterohämorrhagische Escherichia coli-Bakterien oder Coleravibrionen ausgeschieden werden Typische Symptome, welche auf die oben genannten Erkrankungen hindeuten können, sind etwa: o dünnflüssiger Durchfall (mehrmals täglich), teils mit Übelkeit, Erbrechen und Fieber o hohes Fieber mit schweren Kopfschmerzen, Bauch- oder Gelenkschmerzen und Verstopfungen o Gelbfärbung von Haut oder Augäpfeln, Appetitlosigkeit und Schwäche o Gerötete, nässende, geschwollene oder schmierende Wunden oder offene Stellen von Hauterkrankungen Sollten diese Symptome auftreten oder andere Anhaltspunkte oder Hinweise bekannt sein, die auf eine der obigen Erkrankungen hinweisen, ist sofort ärztlicher Rat einzuholen. Hierbei muss unbedingt mitgeteilt werden, dass in einem Lebensmittelbetrieb gearbeitet wird. Auch der Arbeitgeber muss unverzüglich über die (mögliche) Erkrankung informiert werden. Auf Verlangen des Arbeitgebers ist eine Unbedenklichkeitsbescheinigung einzuholen. Mitarbeiter Arbeitgeber Hiermit bestätige ich, dass ich die Belehrung zum IfSG erhalten und verstanden habe. Es liegen außerdem keine Tatsachen für ein Tätigkeitsverbot vor. Die Belehrung zum IfSG wurde von mir heute durchgeführt. Datum: Unterschrift: Datum: Unterschrift: HQM Handbuch | FrauBrigitte.de – Marketingservices on- und offline Version 1.05.15 2.1 AB 02 | HYGIENESCHULUNG Die Hygieneschulung wurde wie folgt durchgeführt; zutreffendes bitte ankreuzen: o online über das Portal hygieneschulung.de _____ (Schulung nach Anlage 1 §4 LMHV) o online über das Portal ihkadhoc.de _____ (Schulung nach (EG) 852/2004 Anhang II Kapitel XII LMHV) o online über ein anderes Portal: _____ o über Hygieneschulungsunterlagen betriebseigen/extern _____ (Schulungsunterlagen befinden sich in diesem Ordner; 2.1 AB 02) Mitarbeiter Arbeitgeber Hiermit bestätige ich, dass ich an der Hygieneschulung teilgenommen und sie verstanden habe. Die Hygieneschulung wurde heute unter meiner Leitung durchgeführt. Datum: Unterschrift: Datum: Unterschrift: HQM Handbuch | FrauBrigitte.de – Marketingservices on- und offline Version 1.05.15 Informationen zur Hygieneschulung Die Art und Durchführung der Hygieneschulung obliegt jedem Unternehmer selbst. Hierbei können sowohl Papierdokumente verwendet werden, als auch Animationen, Schulungsvideos etc. Im Falle von Hygieneschulungen in Papierform muss die gesamte Schulung in gedruckter Form im HQM-Handbuch abgeheftet werden, ebenfalls in diesem Kapitel 2.1 AB 02. Im Falle von Videoschulungen oder animierten Programmen empfiehlt es sich, die Zugänglichkeit des Videos zu gewährleisten, sodass auf behördliches Verlangen die Inhalte der mediengestützten Schulungen vorgezeigt werden können. Empfehlungen Die jährlichen Hygieneschulungen sind für alle Mitarbeiter, die mit Lebensmitteln umgehen, direkt oder indirekt mit ihnen in Kontakt kommen oder in Hygienebereichen arbeiten, verpflichtend. Dies gilt auch für den Unternehmer selbst, sofern seine Tätigkeit mit dem Umgang von Lebensmitteln, direkt oder indirekt, zusammenhängt. Die folgenden Video-/Animations-Schulungen inklusive Test und Zertifikat empfehlen sich vor allem für Unternehmer, da somit ein externer Nachweis an der Schulungsteilnahme besteht. hygieneschulung.de Das Schulungsvideo des Onlineportals hygieneschulung.de schult verständlich und umfangreich, entspricht den gesetzlichen Vorgaben und kann kostenlos im Betrieb über einen PC abgespielt werden. Im Anschluss kann gegen Gebühr an einem Onlinetest mit abschließendem Zertifikat (bei Bestehen des Tests) teilgenommen werden. Der Test und das Zertifikat sind nicht verpflichtend, die obige Schulungsbestätigung reicht als betriebsinterne Teilnahmebestätigung aus. Ihkadhoc.de Ihkadhoc.de -> Onlinetraining -> aktuelles Wissen am Arbeitsplatz -> Hygieneschulung Auch die Online-Schulung der IHK ist empfehlenswert, wenngleich sie auch nicht ganz so umfangreich ist. Die Teilnahme ist pro Teilnehmer kostenpflichtig, im Anschluss erhält der Geschulte ein Zertifikat. HQM Handbuch | FrauBrigitte.de – Marketingservices on- und offline Version 1.05.15 3.0 | REINIGUNG UND DESINFEKTION Allgemeines Vorschrift Sicherer Umgang mit Chemikalien Auch Reinigungsprodukte sind Chemikalien, die Gefahren mit sich bringen. Damit im Umgang mit den Produkten möglichst viel Sicherheit geboten ist, müssen die Gefahrenhinweise auf den Behältern bzw. in den beiliegenden Sicherheitsdatenblättern beachtet werden. Leichtentzündlich Giftig Ätzend (Xi) Reizend (Xn) Gesundheitsschädlich Weitere Infos unter chemie.de (chemie.de -> tools) Reinigungs- und Desinfektionsplan 3.0 AC 01 Es kann u.U. notwendig werden, dass der Unternehmer selbst Sicherheitsdatenblätter erstellt, auf denen alle Informationen zum Produkt angegeben sind. Geht von einem Reinigungsmittel Gefahr aus, muss zusätzlich eine Betriebsanweisung für das entsprechende Produkt vorliegen. Sicherheitsdatenblätter, eventuell notwendige Schutzausrüstung und Betriebsanweisungen müssen stets aktuell, vollständig und für die Mitarbeiter stets zugänglich sein. Die jeweiligen Datenblätter müssen für den Betrieb spezifisch erstellt werden, i.d.R. sind sie auch beim Hersteller bzw. Lieferanten erhältlich. Die Reinigungs- und Desinfektionsaufgaben werden in einem entsprechendem Plan beschrieben und sind einzuhalten. Ohne einen gültigen Plan dürfen die entsprechenden Mittel nicht eingesetzt werden. Der Plan muss für alle Mitarbeiter zugänglich sein. Dokumentation 3.0 AC 02 Für die tägliche, wöchentliche und monatliche Reinigung muss ein Dokumentationsplan vorliegen. HQM Handbuch | FrauBrigitte.de – Marketingservices on- und offline Version 1.05.15 3.0 AC 01 | REINIGUNG/DESINFEKTION PLAN Leichtentzündlich Giftig Ätzend (Xi) Reizend (Xn) Gesundheitsschädlich G1 G2 G3 G4 Produkt Was wird gereinigt Wie Gefahr Sicherheit Handhabung nach Produkt/Herstellerangaben Arbeitsmaterialien, elektrische Geräte, Maschinen, Möbel, Räume, Wände, Türen, Müllbehälter, Fenster … Händisch, mit Maschinen oder Reinigungshilfen, z.B. Eimer, Lappen, Mopp … Zutreffendes ankreuzen Zutreffendes ankreuzen Arbeitsmaterialien: Besteck, Geschirr, Behälter aus Plastik o. Metall, Gläser, Schneideunterlagen Händisch und mit Spülmaschine G1 Schutzbrille G2 Schutzhandschuhe Zutreffendes ankreuzen und ausfüllen Flüssig Pulver Tab ____ G3 G4 Sicherheitsschuhe Marke: Nicht rauchen Flüssig G1 Schutzbrille Pulver G2 Schutzhandschuhe Tab ____ G3 G4 Sicherheitsschuhe Marke: Nicht rauchen HQM Handbuch | FrauBrigitte.de – Marketingservices on- und offline Version 1.05.15 Flüssig G1 Schutzbrille Pulver G2 Schutzhandschuhe Tab ____ G3 G4 Sicherheitsschuhe Marke: Nicht rauchen Flüssig G1 Schutzbrille Pulver G2 Schutzhandschuhe Tab ____ G3 G4 Sicherheitsschuhe Marke: Nicht rauchen Flüssig G1 Schutzbrille Pulver G2 Schutzhandschuhe Tab ____ G3 G4 Sicherheitsschuhe Marke: Nicht rauchen Flüssig G1 Schutzbrille Pulver G2 Schutzhandschuhe Tab ____ G3 G4 Sicherheitsschuhe Marke: Nicht rauchen HQM Handbuch | FrauBrigitte.de – Marketingservices on- und offline Version 1.05.15 3.0 AC 02 | DOKUMENTATION REINIGUNG Die folgenden Reinigungspläne dienen zur Dokumentation der Hygienepflichten im Betrieb. Diese müssen, je nach Aufgabe, täglich, wöchentlich oder monatlich durchgeführt und dokumentiert werden. Wie und womit gereinigt werden soll, ist im Reinigungs- und Desinfektionsplan festgehalten. Was und wann gereinigt werden soll, bestimmen die Reinigungspläne. Jeder Betrieb ist anders eingerichtet, sodass an dieser Stelle keine, für Ihren Betrieb spezifische Reinigungspläne zu finden sind. Diese müssen individuell erstellt werden und im Anschluss in diesem Kapitel, bzw. ausgefüllte Pläne im Register „Ablage“, abgeheftet werden. Als Anschauungsbeispiel wurden hier Reinigungspläne für ein Bistro eines ConvenienceStores erstellt. Sofern diese auch auf Ihren Betrieb passen, können sie genutzt werden, eventuell sind Ergänzungen notwendig oder aber die Neuerstellung eigener Reinigungspläne. HQM Handbuch | FrauBrigitte.de – Marketingservices on- und offline Version 1.05.15 Tägliche Reinigung, KW: ____ Tag: __________ Datum: __________ Was reinigen Häufigkeit Name Unterschrift Produktion Arbeitsflächen, Arbeitsmaterialien für die Produktion Nach jeder Nutzung/Produktion Fußböden fegen Nach jeder Produktion Müll-Leerung 1x pro Schicht bzw. wenn voll Spülbecken Nach jeder Nutzung Produktionsgeräte Kaffeemaschine Inkl. Milchkühlschrank/Milchsystem min. 2x täglich Backöfen Inkl. Bleche, Backschrank 1x pro Schicht Mikrowelle 1x am Tag Kontaktgrill (Sandwichgrill) Nach jeder Nutzung auswischen, 1x täglich Grundreinigung Würstchenwärmer 1 x am Tag Arbeitsgeräte Spülmaschine Außen und innen, Gummis 1x am Tag HQM Handbuch | FrauBrigitte.de – Marketingservices on- und offline Version 1.05.15 Einrichtung Produktauslagen, Vitrinen 1x am Tag Glasflächen 1x am Tag Wandflächen um Produktionsbereich u. Spülbereich 1x am Tag Schranktüren, Türgriffe, abwaschbare senk- und waagerechte Flächen wischen 1x am Tag Sockelleisten, Ecken am Boden 1x am Tag Boden kehren/saugen und wischen 1x am Tag Müllbehälter auswischen 1x am Tag Gästebereich Tische, Stühle, Boden- und Wandbereich 1x pro Schicht, bei Bedarf auch öfter Deko, Zucker-/Milchbehälter 1x pro Schicht, bei Bedarf auch öfter HQM Handbuch | FrauBrigitte.de – Marketingservices on- und offline Version 1.05.15 Wöchentliche Reinigung, KW: ____ Datum: von ______ bis ______ Was reinigen Häufigkeit Kühlschränke außen, innen, Ablauf mit Flaschenbürste reinigen, Dichtungen 1 x pro Woche Fußböden im Kühlraum oder der TK-Zelle kehren, + wischen im Kühlraum (eigenes Kehrmittel für die Bereiche nutzen) 1 x pro Woche Preisschilder, Preisschienen 1 x pro Woche Werbekästen/Schilder, Lampen 1 x pro Woche Senkrechte und waagerechte Flächen im Produktionsbereich gründlich reinigen (Fließen, Wände, Türen, Griffe, Schränke, Schubladen innen u. außen, Böden, Ablagen, Glasflächen …) 1 x pro Woche Name Unterschrift HQM Handbuch | FrauBrigitte.de – Marketingservices on- und offline Version 1.05.15 Monatliche Reinigung, Monat: ________ Datum: __________ Was reinigen Häufigkeit Kühlschränke und Kühltruhen abtauen und reinigen, TK-zellen und Kühlräume alle Ablagen, Regale, Wände und Böden reinigen 1 x pro Monat Backöfen, Backwägen Grundreinigung 1 x pro Monat Alle beweglichen Unterschränke, Kühlschränke etc. vorziehen und darunter gründlich reinigen 1 x pro Monat Alle beweglichen Einrichtungen/Gegenstände wegrücken und darunter gründlich reinigen 1 x pro Monat Decken, Lüftungen, Abzüge, Klimaanlagen, Lampen gründlich abstauben und reinigen, Filter wechseln oder reinigen 1 x pro Monat Alle Elektrogeräte grundreinigen (Backöfen, Grill, Spülmaschine, Kaffeemaschine, Mikrowelle, Würstchenwärmer …) 1 x pro Monat Produktauslage/Vitrine reinigen, Abflüsse reinigen 1 x pro Monat Name Unterschrift HQM Handbuch | FrauBrigitte.de – Marketingservices on- und offline Version 1.05.15 3.1 | SCHÄDLINGSBEKÄMPFUNG Allgemeines Vorschrift Vorbeugen Fliegen, Schaben, Mäuse, Ratten, Motten und Ameisen sind die häufigsten Schädlinge im gewerblichen Lebensmittelbereich. Um sie gar nicht erst anzulocken, gibt es vorbeugende Maßnahmen: o Feucht-Warme Bereiche täglich prüfen o Auf Sauberkeit achten, da auch Schmutz die Schädlinge anlockt o Fliegengitter bzw. Mückennetz anbringen o Türen und Fenster geschlossen halten, um Eindringlinge fernzuhalten o Die Ware immer so verräumen, dass ein täglicher Prüfblick hinter die Ware möglich ist („keine Versteckmöglichkeiten bieten“) o Keine eigenen Tiere bzw. Gasttiere im Betrieb erlauben Gefährdete Lebensmittel/Produkte Süßwaren, Nüsse, Mehl, Grieß, Reis und Trockenfrüchte ziehen vor allem Ameisen, Motten, Mäuse und Ratten an. Obst ziehen Obstfliegen an, Kuchen und andere Süßspeisen ziehen Steckinsekten (Wespen) an. Hinweis: Ameisen reagieren abwechselnd auf Süß und herzhaft – je nachdem, welchen „Baustein“ sie gerade benötigen. HQM Handbuch | FrauBrigitte.de – Marketingservices on- und offline Version 1.05.15 Schädlinge bekämpfen Eine wirksame Schädlingsbekämpfung bedarf einer professionellen Durchführung und ist oft nur unter Einsatz von chemischen Produkten möglich. Aufgrund des empfindlichen Bereiches soll eine Schädlingsbekämpfung nur eine Fachfirma vornehmen. Sie kennt die eingesetzten Produkte und deren gesetzlichen Vorgaben in Bezug auf den Einsatz. Bereits bei Verdacht auf Schädlinge ist die Fachfirma zurate zu ziehen. Die Bekämpfung muss dokumentiert und aufbewahrt werden. In der Regel übernimmt dies der Dienstleister und übergibt die Prüfprotokolle zur Aufbewahrung als Zweitabschrift in einer Mappe oder als Kopie an das Unternehmen. HQM Handbuch | FrauBrigitte.de – Marketingservices on- und offline Version 1.05.15 3.2 | ABFALLENTSORGUNG Allgemeines Vorschrift Mülltrennung/Sammlung Das Trennen von Müll ist gesetzlich vorgeschrieben und auch im Betrieb, soweit möglich und wirtschaftlich zumutbar, Pflicht. Die jeweilige Kommune gibt Auskunft über die Einzelheiten der Mülltrennung und zur Abfallentsorgung im Allgemeinen. Biomüll/Essensreste Der Biomüll muss in einer geeigneten, von der Kommune dafür vorgesehenen, Tonne mit Deckel entsorgt werden. Der Biomüll soll möglichst häufig entleert werden, die Tonne muss grundsätzlich sauber gehalten werden. Gerade in den Sommertagen sollte die Mülltonne an einem kühlen, schattigen Platz stehen, um Fäulnisprozesse, Madenbildung und üble Gerüche möglichst zu vermeiden. Getränkeleergut Getränkeleergut ist gesondert an den Lieferanten/Hersteller zurückzugeben, ansonsten gilt bei Glas- oder Plastikflaschen sowie bei Dosen ohne Pfand ebenfalls die Mülltrennung. HQM Handbuch | FrauBrigitte.de – Marketingservices on- und offline Version 1.05.15 4.0 | WARENEINGANGSKONTROLLE Allgemeines Vorschrift Warum Wareneingangskontrolle 4.0 AD 01 Eine Wareneingangskontrolle dient nicht nur dazu, die Qualität der Ware bei Anlieferung zu prüfen und so eventuelle Mängel sofort zu reklamieren bzw. die Warenannahme zu verweigern. Die Wareneingangskontrolle dient auch der lückenlosen Dokumentation der Produktwege – vom Hersteller bis zum Endkunden. Ablauf Sofern Waren bestellt und von Lieferanten geliefert werden, fällt bei jeder Anlieferung die Wareneingangskontrolle gemeinsam mit dem Lieferanten an. Wird die Ware selbst besorgt, etwa im Großmarkt, ist die Einhaltung aller HQMRichtlinien (Temperatur, Lagerung beim Transport) einzuhalten und auch dann zu dokumentieren. Geprüft wird: o Die Verpackung auf Beschädigungen, Schädlingsfraß o Die Ware auf Bruch, Verderb o Die Einhaltung der Kühlkette durch Temperaturprüfung mit dem Thermometer (Infos dazu im Kapitel 4.1) HQM Handbuch | FrauBrigitte.de – Marketingservices on- und offline Version 1.05.15 4.0 AD 01 | WARENEINGANGSPRÜFUNG Für Betrieb: Lieferant: Jahr: Liefertage: MO DI MI DO FR SA _____ _____ _____ Monat: Januar Februar März November Dezember Tag: 01 11 21 31 02 12 22 03 13 23 04 14 24 _____ April _____ Mai 05 15 25 Juni _____ Juli 06 16 26 07 17 27 _____ _____ August September Oktober 08 18 28 09 19 29 10 20 30 Mängel/Reklamationsgründe hier eintragen: Datum Grund? Maßnahmen/reklamiert? Unterschrift HQM Handbuch | FrauBrigitte.de – Marketingservices on- und offline Version 1.05.15 4.1 | TEMPERATURKONTROLLE Allgemeines Vorschrift Richtig messen Für die tägliche Temperaturkontrolle gibt es zwei Thermometerarten, o das Infrarotthermometer o das Thermometer mit Einstechfühler Für die schnelle Messung wird das Infrarotthermometer für die Messung der Oberflächentemperatur genutzt, für die genaue Messung der Kerntemperatur eignet sich das mit Einstechfühler. Die Messergebnisse beim Infrarotthermometer können durch Folien/Verpackungen oder heißen Dampf verfälscht werden. Beim Infrarotthermometer muss die messlinse stets sauber sein, der Inhalt des Produktes soll nah an der Verpackung anliegen und der Messvorgang wird in 3 cm Entfernung zum Produkt durchgeführt. Nicht schräg halten. Beim Thermometer mit Einstechfühler wird der Einstechfühler entweder zwischen die Waren gesteckt und „eingeklemmt“ oder in Lebensmittel gestochen. Der Fühler muss zuvor desinfiziert werden. Temperaturprüfung Geräte 4.1 AE 01 Alle Kühl-/Tiefkühlmöbel sowie Vitrinen und Auslagen mit Kühlfunktion müssen mindestens 1x täglich auf ihre Temperatur hin geprüft werden. Gleiches gilt auch für Heißhaltegeräte. HQM Handbuch | FrauBrigitte.de – Marketingservices on- und offline Version 1.05.15 Dokumentation Jedes Kühl-/Heißgerät muss mit einer Gerätenummer versehen werden. In die Prüfliste werden die Gerätenummer sowie die Bezeichnung des Gerätes eingetragen. Ganz oben in die erste Spalte kommt der Grenzwert des Kühl-/Heißgerätes, also der Wert, den das Gerät mindestens/maximal vorweisen muss: o o o o Kühlschränke max. +7 Grad Tiefkühler mind. -18 Grad Heißhaltegeräte mind. +65 Grad Obst-/Sahnekuchen max. +10 Grad Frischfisch, z.B. in Semmel (falls Verkauf genehmigt) max. +2 Grad Der gemessene Wert wird neben dem jeweiligen Tag eingetragen, und zwar unter das jeweilige Gerät. Bei Fehlern muss die Maßnahme in das leere Feld links neben der Unterschrift eingetragen werden; falls erforderlich, Rückseite nutzen. Hinweis: Thermometer zur Temperaturprüfung müssen jährlich kalibriert werden, auch die Temperaturanzeigen in den Kühleinrichtungen müssen regelmäßig auf ihre Funktionstüchtigkeit hin geprüft werden. HQM Handbuch | FrauBrigitte.de – Marketingservices on- und offline Version 1.05.15 4.1 AE 01 | PRÜFUNG TEMPERATUREN Monat: °C Nr: °C Nr: °C Nr: °C Nr: °C Nr: - Grenzwert Temperatur - Gerätenummer - Kühlmöbel/Heißgerät Jahr: Tag Maßnahme: 1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 11 12 13 14 15 16 17 18 19 20 21 22 23 24 25 26 27 28 29 30 31 HQM Handbuch | FrauBrigitte.de – Marketingservices on- und offline Version 1.05.15 U N T E R S C H R I F T 4.2 | WARENPFLEGE Allgemeines Allgemeine Vorgaben Vorschrift o Alle waren müssen entsprechend den Herstellerangaben gelagert werden. o Lebensmittel dürfen nicht am Boden gelagert werden. o Lebensmittel müssen getrennt von Reinigungsprodukten und Chemikalien gelagert werden. o Verschmutzungen, wie Staub, sind durch Umverpackungen zu vermeiden. o Lebensmittel dürfen nicht zusammen mit Müll, abgelaufenen (Retoure.) Produkten oder Getränkeleergut gelagert werden. o Nicht kühlungspflichtige Produkte müssen mit einem Spuckschutz versehen werden, ehe sie im Verkaufsraum ausgestellt/zum Verkauf angeboten werden dürfen. o Es gilt das FIFO-Prinzip, das bedeutet, neue Ware nach hinten, alte Ware nach vorne (First in - first out). o Insbesondere im Sommer dürfen Kühlgeräte nicht unter direkter Sonneneinstrahlung aufgestellt werden. HQM Handbuch | FrauBrigitte.de – Marketingservices on- und offline Version 1.05.15 Warenlagerung in Kühl-/Tiefkühlmöbeln o Die Lagerung von Kühl- oder Tiefkühlprodukten darf nur in funktionierenden, enteisten und sauberen Geräten erfolgen. o Die Lüftungen innerhalb der Geräte sowie auf der Rückseite sind frei zu halten. Das heißt, Lüftungen dürfen nicht verbaut werden und Waren dürfen nur bis zur markierten Füllhöhe eingeräumt werden. o Kühl-/Tiefkühlprodukte zur Warenlagerung dürfen nur in entsprechenden Behältern gelagert werden. Sie müssen mit einem Deckel fest verschlossen werden (bzw. tiefkühlgeeignet sein) und mit dem Anbruchdatum/Verfallsdatum bei Anbruch versehen werden. Tägliche Warenprüfung Die Produkte müssen täglich auf MHD und ihre Qualität (Schimmel, Geruch, Farbänderung, Schädlingsbefall, Fremdkörper im Produkt, aufgeblähte Verpackungen, Schmierbildung auf Kühlprodukten) hin überprüft werden. Abgelaufene, nicht mehr einwandfreie Ware muss sofort aussortiert und entsprechend entsorgt werden. Insbesondere bei offenen Lebensmitteln ist die Ware bereits bei Verdacht auf Versehrtheit aus dem Verkauf zu nehmen und zu entsorgen. Die maximalen Lager- und Ausgabezeiten sind einzuhalten. HQM Handbuch | FrauBrigitte.de – Marketingservices on- und offline Version 1.05.15 4.3 | ZUBEREITUNG UND AUSGABE Allgemeines Vorschrift Vorbereitung Vor der Zubereitung von angebotenen Lebensmittelprodukten sind die Hygieneregeln unter Kapitel 2.0 Personalhygiene einzuhalten. Hände waschen und desinfizieren soll vor dem Vorbereiten des Arbeitsplatzes geschehen. Lebensmittel werden nur in der Menge bereitgelegt, die zur Zubereitung der Produkte notwendig ist. Alle Arbeitsgeräte müssen sauber sein, die gesamte Umgebung der Zubereitung muss sauber sein. Es soll zügig gearbeitet werden, um kühlpflichtige Produkte nicht zu gefährden und Kontaminationen zu vermeiden. Unreine Arbeiten müssen von reinen Arbeiten getrennt durchgeführt werden. Zwischenreinigungen sind ggf. mehrfach am Tag nötig und müssen gewissenhaft durchgeführt werden. So können Kreuzkontaminationen verhindert werden: Unterschiedliche Lebensmittel haben unterschiedliche Keimfloren oder Allergene, weshalb diese Lebensmittel nicht durch indirekte Kontamination, etwa durch Arbeitsgeräte, in Kontakt kommen dürfen. Auslage/Warenpräsentation Die Ware darf nur entsprechend ihrer Lagervorgabe in die Auslagen gelangen. Dies bedeutet, die Kühltemperatur muss HQM Handbuch | FrauBrigitte.de – Marketingservices on- und offline Version 1.05.15 eingehalten werden, ggf. sind bestimmte Produkte getrennt voneinander in der Auslage/Vitrine zu präsentieren. Die Auslage/Vitrine darf für Kunden nicht zugänglich sein, was durch eine Glasscheibe oder einen Spuckschutz gewährleistet wird. Die Vitrine/Auslage muss sauber sein. Produkte, die heiß gehalten werden dürfen danach nicht mehr gekühlt werden: Sollten beispielsweise Würstel, Leberkäse oder andere Produkte nicht abverkauft werden, dürfen sie nicht mehr gekühlt und am nächsten Tag wieder erhitzt werden. Die Standzeiten für Produkte in der Kühlvitrine oder im Heißhaltegerät sollten 4 Stunden nicht überschreiten. Idealerweise sollten Produkte stets in kleinen Mengen angeboten und lieber mehrmals täglich frisch zubereitet werden. Ausgabe Die Ausgabe der Produkte erfolgt grundsätzlich mit einer Zange, einem Einweghandschuh oder einer Serviette. Bei jeder neuen Ausgabe ist die Zange im Anschluss zu reinigen oder eine frische Serviette/Einweghandschuh zu benutzen. HQM Handbuch | FrauBrigitte.de – Marketingservices on- und offline Version 1.05.15 5.0 | SYSTEMLENKUNG- UND PRÜFUNG Das HQM Handbuch kann als ein System verstanden werden, welches zur Durchführung und Überprüfung von hygienerechtlichen Standards unabdingbar ist. Daher ist nicht nur das HQM-Handbuch als solches Pflicht, sondern auch die regelmäßige Überprüfung, ob das System richtig angewendet wird. Als Unternehmer eines Geschäftes im Lebensmittelbereich sind Sie also dazu verpflichtet, das HQM-System zu lenken und zu prüfen. Dies kann auf unterschiedliche Weise geschehen, etwa mit einem Begehungsplan des Betriebes, mit einem Aufgabenplan oder auch mit einer Checkliste … Was muss geprüft werden? Geprüft werden muss zum Einen der Betrieb im Gesamten, also bauliche Voraussetzungen, technische Mängel, Schäden oder Umstände, die einen Bistro-/Küchenbetrieb nicht mehr zulassen oder gefährden würden. Aber auch die Durchführung der HQM-Vorschriften laut Handbuch, insbesondere die Dokumentationen und Schulungen, müssen regelmäßig überprüft werden. Sie sind außerdem dazu verpflichtet, alle Dokumentationen mindestens zwei Folgejahre aufzubewahren (laufendes Jahr + zwei Jahre) und auf Verlangen vorzulegen. Weiterhin sind Sie verpflichtet, das HQM-Handbuch stets auf dem aktuellen Stand zu halten. HQM Handbuch | FrauBrigitte.de – Marketingservices on- und offline Version 1.05.15 6.0 | ABLAGE Schulungen ISfG Temperaturkontrollen Warneingangskontrollen Reinigungspläne HQM Handbuch | FrauBrigitte.de – Marketingservices on- und offline Version 1.05.15
© Copyright 2024