Gleisanschlussförderung des Bundes – Richtlinie 2012 Dipl.-Ing. Ludwig Fehr Referat 44 Eisenbahn-Bundesamt Schienengüterfernverkehrsnetzfinanzierungsgesetz (SGFFG) So profitieren auch Sie von den Förderrichtlinien… – Zentrale – Heinemannstraße 6 53175 Bonn Tel.: 0228 – 9826 443 FAX: 0228 – 9826 9 443 E-Mail: [email protected] EuRegio-GleisanschlussDialog Freilassing, den 17.03.2015 Seite 1 1. EBA / Abteilung 4 2. Status der FRL-"Gleisanschluss" – Neuerungen 3. Antragsverfahren – Umsetzen der Förderung 4. Schienengüterfernverkehrsnetzfinanzierungsgesetz (SGFFG) Ludwig Fehr, Referat 44 EuRegio-GleisanschlussDialog, Freilassing – 17.03.2015 – Seite 2 Eisenbahn-Bundesamt Bundesoberbehörde mit Sitz in Bonn (Zentrale) > Aufsichts- und Genehmigungsbehörde ▪ für die Eisenbahnen des Bundes ▪ für die Eisenbahnverkehrsunternehmen mit Sitz im Ausland für das Gebiet der Bundesrepublik Deutschland > zuständig für die Bewilligung von Bundesmitteln Abt. 4 ▪ zur Förderung des Schienenverkehrs ▪ zur Förderung des Kombinierten Verkehrs ▪ zur Förderung von privaten Gleisanschlüssen ▪ zur Förderung von nichtbundeseigenen Eisenbahnen (SGFFG) > ... Ludwig Fehr, Referat 44 EuRegio-GleisanschlussDialog, Freilassing – 17.03.2015 – Seite 3 Referate 41 und 44 Ref. 41 zuständig für die > Bewilligung von Bundesmitteln nach dem SGFFG bundesweit Ref. 44 zuständig für die > Bewilligung von Bundesmitteln nach der FRL "KV" bundesweit > Bewilligung von Bundesmitteln nach der FRL "Gleisanschluss" bundesweit Ludwig Fehr, Referat 44 EuRegio-GleisanschlussDialog, Freilassing – 17.03.2015 – Seite 4 Arbeitsprozesse Planungsbegleitung Zentrale Ref. 41 / 44 ► ► ► Antragsprüfung Zentrale Ref. 41 / 44 ► Prüfung (Notwendigkeit, Wirtschaftlichkeit) Bauphase vor Ort Realisierung entsprechend Antrag und Festlegungen des ZB Verwendungsprüfung Außenstelle Sb 5 Nachweis der zweckentsprechenden Verwendung Berlin Dresden Erfurt Essen Nachweisführung Erteilung Zuwendungsbescheid (ZB) der Bundesmittel Frankfurt / Saarbrücken Hamburg / Schwerin Halle Hannover Zentrale Ref. 41/44 Ludwig Fehr, Referat 44 ► Vorstellung der Planungsüberlegungen Beratung der Antragsteller Festlegung von “Eckpunkten“ FRL GlA SGFFG Karlsruhe / Stuttgart Köln (NRW) München Nürnberg (Bayern) Nachweis der Verkehrsleistung Nachweis der zweckgebundenen Vorhaltung EuRegio-GleisanschlussDialog, Freilassing – 17.03.2015 – Seite 5 Förderziel / Gegenstand der Förderung Verlagerung von Anteilen des Güterverkehrs von der Straße auf den Verkehrsträger Schiene Zielerreichung durch > Neubau FRL Gleisanschluss > Reaktivierung stillgelegter oder mangels Bedarf nicht mehr genutzter Gleisanschlüsse > Ausbau und / oder Erweiterung bestehender Gleisanschlüsse, deren Kapazität nicht mehr ausreicht > kapazitive Ertüchtigung für zusätzliche Verkehre FRL KV - Aus- und Neubau von KV-Containerterminals SGFFG - Ersatzinvestitionen in NE-Strecken Ludwig Fehr, Referat 44 EuRegio-GleisanschlussDialog, Freilassing – 17.03.2015 – Seite 6 Sollen Güter wirklich auf die Schiene? … so wird das nichts werden !! Ludwig Fehr, Referat 44 EuRegio-GleisanschlussDialog, Freilassing – 17.03.2015 – Seite 7 1. EBA / Abteilung 4 2. Status der FRL-"Gleisanschluss" – Neuerungen 3. Antragsverfahren – Umsetzen der Förderung 4. Schienengüterfernverkehrsnetzfinanzierungsgesetz (SGFFG) Ludwig Fehr, Referat 44 EuRegio-GleisanschlussDialog, Freilassing – 17.03.2015 – Seite 8 Richtlinie / Eckdaten Richtlinie (Verwaltungsvorschrift) zur Förderung des Neu- und Ausbaus sowie der Reaktivierung von privaten Gleisanschlüssen vom in Kraft außer Kraft 1. Fassung 03.08.2004 01.09.2004 31.08.2009 2. Fassung 17.09.2009 21.09.2009 31.08.2012 3. Fassung 05.12.2012 31.12.2012 31.08.2016 Ludwig Fehr, Referat 44 EuRegio-GleisanschlussDialog, Freilassing – 17.03.2015 – Seite 9 FRL Gleisanschluss - Neuerungen Nr. 1.4 - Klarstellung, was auch unter "Ausbau" zu verstehen ist > kapazitative Ertüchtigung der vorhandenen Infrastruktur in Betrieb befindlicher GlA für zusätzliche Verkehre ohne Anlagenmehrung (z.B. Verstärkung des Oberbaus wg. zunehmender Tonnage) Nr. 2.1 - Erweiterung des Kreises der Antragsteller > u.a. Betreiber von Gewerbegebieten grundsätzlich antragsberechtigt Nr. 3.3 - Möglichkeit von KV-Verkehren im Gleisanschluss > Klarstellung und einfachere Darstellungsmöglichkeit, sofern keine wesentliche Konkurrenz zu öffentlich geförderten KV-Terminals besteht Ludwig Fehr, Referat 44 EuRegio-GleisanschlussDialog, Freilassing – 17.03.2015 – Seite 10 FRL Gleisanschluss - Neuerungen Nr. 3.5 - Bedienungsvertrag > Transportrahmenvertrag ist keine Bedingung mehr, Erklärung hinsichtlich der Bedienung ist ausreichend Nr. 4.3.1 - Förderhöchstwerte wurden angepasst > einheitlich 8 €/t bzw. 32 €/1000tkm – unabhängig von Neu- oder Ausbau > die jeweils anfallenden Kosten unterscheiden sich in Relation zu den Mehrverkehren nicht deutlich nach den Kriterien Neu- und Ausbau Ludwig Fehr, Referat 44 EuRegio-GleisanschlussDialog, Freilassing – 17.03.2015 – Seite 11 FRL Gleisanschluss - Neuerungen Nr. 5.1 - Neue Definition des Nachweiszeitraums > Nachweiszeitraum kann bis zu 10 Jahre umfassen1 > Nachweiszeitraum beginnt statt mit Inbetriebnahme erst am 1. Januar des Folgejahres ( Umstellung der logistischen Abläufe auf Schienentransport) > Flexibilisierung der Nachweisführung zur Abfederung schwankender Transportaufkommen ( z.B. aus konjunkturellen Gründen; 5 x 100%, aber nicht 1 x 500%) > die bisherige Verlängerungsoption auf 7 Jahre hat nicht den gewünschten Effekt erbracht ( Erleichterung der Nachweisführung für den Antragsteller erwünscht) 1 Ludwig Fehr, Referat 44 siehe Folie 41 EuRegio-GleisanschlussDialog, Freilassing – 17.03.2015 – Seite 12 1. EBA / Abteilung 4 2. Status der FRL-"Gleisanschluss" – Neuerungen 3. Antragsverfahren – Umsetzen der Förderung 4. Schienengüterfernverkehrsnetzfinanzierungsgesetz (SGFFG) Ludwig Fehr, Referat 44 EuRegio-GleisanschlussDialog, Freilassing – 17.03.2015 – Seite 13 Schrittfolge 1. Planungsbegleitung 2. Finanzierungsantrag erarbeiten und einreichen 3. Finanzierungsantrag prüfen 4. Entwurf des Zuwendungsbescheid + Anhörung 5. Zuwendungsbescheid 6. Bauphase / Mittelbereitstellung 7. Verwendungsprüfung 8. Vorhaltezeit Ludwig Fehr, Referat 44 EuRegio-GleisanschlussDialog, Freilassing – 17.03.2015 – Seite 14 Planungsbegleitung > Angebot des EBA - Abstimmen der zu berücksichtigenden Eckpunkte betrieblich verkehrlich technisch - Diskussion der Planungsalternativen Notwendigkeit? Wirtschaftlichkeit + Sparsamkeit? Festlegung der weiteren Vorgehensweise - Klärung allgemeiner Fragen zum Verfahren / Antragstellung Beratung / Empfehlungen / Zuständigkeiten > Ziel: schlankes Prüfverfahren Ludwig Fehr, Referat 44 EuRegio-GleisanschlussDialog, Freilassing – 17.03.2015 – Seite 15 Antragsunterlagen > Antragstellung schriftlich (in Papierform) - Antragvordruck - Antragsunterlagen ausgefüllt und rechtsgültig unterschrieben dreifach – analog Anlage 2 der FRL, teilweise Vordrucke Link: http://www.eba.bund.de/DE/HauptNavi/Finanzierung/Gleisanschluesse/gleisanschluesse_node.html ▪ aussagefähiger Erläuterungsbericht analog Ziffer 1 der Anlage 2 Orientierung der Beschreibung der Anlagenteile an Gewerkeliste der Anlage 1 ▪ Planunterlagen Ist- und Sollzustand ▪ Kostenzusammenstellung erleichtert die Verwendungsprüfung ▪ Wirtschaftlichkeitsrechnung ▪ sonstige zur Antragsbeurteilung notwendige Unterlagen ▪ erforderliche Erklärungen / Verträge entsprechend der Anlage 2, Vordrucke sind zu verwenden Ludwig Fehr, Referat 44 EuRegio-GleisanschlussDialog, Freilassing – 17.03.2015 – Seite 16 Antragsprüfung > Vollständigkeit > Plausibilität - Notwendigkeit der Maßnahme im vorhandenen Umfeld Ergebnisse der Variantenuntersuchungen Verkehrsaufkommen Transport- / Betriebsprogramm, Produktionskonzept > Anlagenumfang - Notwendigkeit Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit Zuwendungsfähigkeit Kostenplausibilität > Abgleich mit den Ergebnissen der Planungsbegleitung > Zeitfrist für Bewilligungsbehörde: 3 Monate Ludwig Fehr, Referat 44 nach Vorliegen aller zur Entscheidung erforderlichen Unterlagen EuRegio-GleisanschlussDialog, Freilassing – 17.03.2015 – Seite 17 Entwurf ZB + Anhörung > Dokumentation des Prüfergebnisses - Prüfbericht ▪ Feststellungen, Bewertungen ▪ Abzüge ▪ Vorbehalte können nachbeantragt werden - Freigabetabelle ▪ Antragssummen, zwf. anerkannt, Förderbetrag ▪ gewerkespezifisch ▪ Hinweise, Anmerkungen - Entwurf des Zuwendungsbescheids > Anhörung - Dauer: ~ 4 Wochen - Gelegenheit, Missverständnisse auszuräumen, Prüfergebnis zu aktualisieren Ludwig Fehr, Referat 44 EuRegio-GleisanschlussDialog, Freilassing – 17.03.2015 – Seite 18 Zuwendungsbescheid > Festlegung des inhaltlichen Umfangs der Förderung (Prüfbericht) > Festlegung der Förderung als Höchstbetrag > Festlegung des Bewilligungszeitraums > Angaben zur Bereitstellung der Mittel > Benennung der zuständigen EBA-Außenstelle (Sachbereich (Sb) 5) für Fragen der Verwendungsprüfung > Termine zur Vorlage der Verwendungsnachweise > Benennung ggfs. erforderlicher Maßgaben > Rechtsbehelfsbelehrung - Einlegung eines Widerspruchs – innerhalb von 4 Wochen - Verzicht auf Widerspruch – beschleunigte Herbeiführung der Bestandskraft Ludwig Fehr, Referat 44 EuRegio-GleisanschlussDialog, Freilassing – 17.03.2015 – Seite 19 Mittelbereitstellung > Voraussetzung - Bestandskraft des ZB - Vorlage der selbstschuldnerischen Bürgschaft - Erfüllung der Auflagen / Maßgaben > Mittelbereitstellung im Abrufverfahren - Einrichtung eines Abrufkontos bei der Bundeskasse durch EBA - selbständiger Mittelabruf bei der Bundeskasse durch den Zuwendungsempfänger entsprechend Baufortschritt - Verausgabung der überwiesenen Mittel – sofort – > rechtzeitige Angabe des prognostizierten Mittelbedarfs gemäß Bescheid – unabhängig davon: - rechtzeitige Information über Mittelabflussprobleme Ludwig Fehr, Referat 44 EuRegio-GleisanschlussDialog, Freilassing – 17.03.2015 – Seite 20 Planungs- / Kostenänderungen > Planungsänderungen - eine von den Festlegungen des Zuwendungsbescheids abweichende Realisierung - Anzeige vor Bau- / Realisierungsbeginn - wesentliche Planungsänderungen sind genehmigungspflichtig im Zweifelsfall Abstimmung mit EBA-Zentrale > Kostensteigerungen - bis max. 20% des jeweiligen Freigabebetrages zulässig, aber Einsparung an anderer Stelle wg. Höchstbetrag des ZB höhere Kostensteigerungen sind anzeige- und genehmigungspflichtig Kostensteigerungen über Höchstbetrag hinaus können mit entsprechender Begründung und nach Prüfung ggfs. zu einem Nachtrag zum ZB führen Ludwig Fehr, Referat 44 allgemein EuRegio-GleisanschlussDialog, Freilassing – 17.03.2015 – Seite 21 Verwendungsprüfung > zuständig: im ZB benannte Außenstelle des EBA (Sb 5) - Sachbereich 5 erhält den Bescheid zeitgleich er ist informiert !! - Kontaktaufnahme mit Sachbereich 5 empfehlenswert Absprachen zur Dokumentation und Prüfung > Vorgehensweise - projektbegleitend oder nachlaufend (je nach Projektumfang) projektbezogene Belegablage für zahlungsbegründende Unterlagen Nachweis sämtlicher zuwendungsfähiger Kosten über Belege Einhaltung der Teilprojektstruktur bei der Rechnungsstellung analog Antragstellung - Vorlage des Verwendungsnachweises 6 Monate nach Abschluss des Vorhabens - Vorlage der Zwischennachweise jeweils zum 30.4. eines Jahres Ludwig Fehr, Referat 44 EuRegio-GleisanschlussDialog, Freilassing – 17.03.2015 – Seite 22 Vorhaltezeit > entsprechend Festlegung im ZB > zu beachten: - Benennung des Inbetriebnahmetermins > möglich: - Abschmelzen der Bürgschaftssumme entsprechend der nachgewiesenen Tonnagen / Verkehrsleistung > Überwachung der Einhaltung der Transportverpflichtung durch Bewilligungsbehörde - Bilanzierung nach Ablauf des Nachweiszeitraumes - Konsequenz für den ZE ▪ ggf. anteilige oder vollständige Rückzahlung des Förderbetrags Ludwig Fehr, Referat 44 EuRegio-GleisanschlussDialog, Freilassing – 17.03.2015 – Seite 23 bisheriger Erfolg der Richtlinie 2004 8.000 2005 32.000 2006 32.000 2007 32.000 2008 32.000 2009 32.000 2010 32.000 2011 32.000 2012 14.000 2013 14.000 Abfluss HH T€ Beantragte Förderung T€ Investitionen mind. T€ Freigabesumme T€ 0 0 0 0 3.424 7.679 16.461 7.661 8.569 8.064 17.334 8.065 3.675 5.255 13.126 5.174 12.016 11.962 28.378 11.962 14.227 17.402 41.284 17.396 6.246 5.607 19.603 5.638 14.152 15.100 39.376 14.925 14.186 14.438 37.119 14.438 9.1853.000 85.681 11.338 1.930 98.775 37.544 5.671 255.897 11.338 1.930 98.527 Tsd. Tonnen SOLL Mio. tkm SOLL Tsd. Tonnen SOLL kumuliert Mio. tkm SOLL kumuliert Tsd. Tonnen SOLL n. IBN-Termin Mio tkm SOLL n. IBNTermin Tsd. Tonnen IST Mio. tkm IST bewilligte Anträge 0 0 1.746 364 1.407 385 1.316 477 1.817 581 3.140 1.055 1.087 285 1.328 555 1.921 587 879 404 201 41 0 0 1.746 364 3.153 749 4.470 1.226 6.287 1.807 9.427 2.863 10.513 3.148 11.841 3.703 13.762 4.290 14.641 4.694 14.842 4.736 0 129 1.441 3.344 5.626 7.156 8.281 8.405 7.813 7.583 6.083 0 0 0 0 18 103 20 15 355 1.201 331 13 958 4.166 1.466 11 1.699 4.987 1.558 15 2.179 4.804 1.380 22 2.600 6.504 1.682 12 2.858 7.176 1.929 14 2.659 6.629 2.081 17 2.815 6.438 2.089 11 2.348 Haushalt T€ Ludwig Fehr, Referat 44 2014 Gesamt 14.000 266.000 5 14.842 4.736 135 EuRegio-GleisanschlussDialog, Freilassing – 17.03.2015 – Seite 24 Bescheide nach Bundesländern 2004 2005 2006 2007 2008 2009 2010 Bayern Niedersachsen Nordrhein-Westfalen Baden-Württemberg Rheinland-Pfalz Brandenburg Hessen Sachsen Sachsen-Anhalt MecklenburgVorpommern Hamburg Saarland Schleswig-Holstein Bremen Thüringen Berlin 1 1 2 3 4 1 4 1 1 1 4 2 3 1 2 5 3 2 2 3 1 1 1 1 2 3 Summe 15 Ludwig Fehr, Referat 44 1 4 1 2 1 1 2 1 1 1 2 1 1 1 1 1 2011 5 2 1 2012 2013 2014 Gesamt 2 1 4 2 3 2 1 2 2 1 1 1 25 21 19 13 6 7 6 8 7 1 2 2 2 1 1 3 1 1 1 3 1 4 6 4 2 3 3 1 2 1 1 1 1 13 11 15 22 12 14 1 1 1 17 11 5 135 EuRegio-GleisanschlussDialog, Freilassing – 17.03.2015 – Seite 25 Bundeshaushalt 2014 > Kombinierter Verkehr + Gleisanschlussförderung - Ausgaben gegenseitig deckungsfähig - Verpflichtungsermächtigungen (VE) gegenseitig deckungsfähig - Haushaltsansätze 2014: KV: 92,7 Mio. € / Gleisanschlussförderung: 14,0 Mio. € > Schienengüterfernverkehrsfinanzierungsgesetz (SGFFG) - Haushaltsansatz 2014: 25,0 Mio. € Ludwig Fehr, Referat 44 EuRegio-GleisanschlussDialog, Freilassing – 17.03.2015 – Seite 26 1. EBA / Abteilung 4 2. Status der FRL-"Gleisanschluss" – Neuerungen 3. Antragsverfahren – Umsetzen der Förderung 4. Schienengüterfernverkehrsnetzfinanzierungsgesetz (SGFFG) Ludwig Fehr, Referat 44 EuRegio-GleisanschlussDialog, Freilassing – 17.03.2015 – Seite 27 SGFFG Gesetz zur Förderung der Schienenwege der öffentlichen nicht bundeseigenen Eisenbahnen für den Schienengüterfernverkehr (Schienengüterfernverkehrsnetzfinanzierungsgesetz – SGFFG) akt. Fassung Ludwig Fehr, Referat 44 vom in Kraft außer Kraft 07.08.2013 12/2013 N.N. EuRegio-GleisanschlussDialog, Freilassing – 17.03.2015 – Seite 28 Zielgruppe Der Bund fördert den Ersatz der Schienenwege der öffentlichen nicht bundeseigenen Eisenbahnen, die dem Schienengüterfernverkehr dienen. Dies schließt nicht aus, dass diese Schienenwege auch von anderen Schienenverkehren genutzt werden. Ludwig Fehr, Referat 44 EuRegio-GleisanschlussDialog, Freilassing – 17.03.2015 – Seite 29 maßgebliche Förderbedingungen > Anträge sind bis 01.02. des jeweiligen Haushaltsjahres zu stellen > Projektförderung erfolgt im Wege der Anteilsfinanzierung - bis zu 50% der zwf. Investitionsausgaben - Planungskosten pauschal 13% der zwf. Baukosten > nur für Schienengütertransporte - bei Mindestdistanz von 50 Kilometern Streckengeschwindigkeit mindestens 30 km/h zulässige Radsatzlast mind. 20,0 t, Meterlast mind. 6,4 t /m (C2) nur für einen Schienenweg den eine nichtbundeseigene Eisenbahn betreibt und berechtigt ist Ersatzmaßnahmen auszuführen - Schienengüterfernverkehr muss im Jahr vor Antragstellung stattgefunden haben - Schienengüterfernverkehr muss dauerhaft erwartbar sein - Förderung auch in Serviceeinrichtungen möglich > nicht rückzahlbarer Baukostenzuschuss (BKZ, Höchstbetrag) aber: anteilige Erstattungspflicht bei Stilllegung, Verkauf, nicht betriebsbereiter Vorhaltung vor Ablauf der Zweckbindung Ludwig Fehr, Referat 44 EuRegio-GleisanschlussDialog, Freilassing – 17.03.2015 – Seite 30 vor Antragstellung > Unterlagen / Leitfaden und Vordrucke sind auf der Webseite des EBA zu finden http://www.eba.bund.de/DE/HauptNavi/Finanzierung/NEFoerderung/Antragsverfahren/Antragsverfahren_node.html > Planungsbegleitung vor Antragstellung wird vom EBA angeboten zuständiges Fachreferat Ref41 [email protected] Ansprechpartner Hr. Schollmeier Hr. Schüßlburner 0228 / 9826 - 410 0228 / 9826 - 411 Ludwig Fehr, Referat 44 EuRegio-GleisanschlussDialog, Freilassing – 17.03.2015 – Seite 31 bisheriger Erfolg des Gesetzes Ludwig Fehr, Referat 44 Jahr Antragsteller Anträge Mio. € Bescheide Mio. € 2013 17 24 27,5 15 6 2014 28 40 71,6 27 13,3 EuRegio-GleisanschlussDialog, Freilassing – 17.03.2015 – Seite 32 Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit !! noch Fragen ? Ludwig Fehr, Referat 44 EuRegio-GleisanschlussDialog, Freilassing – 17.03.2015 – Seite 33 Back-Up Ludwig Fehr, Referat 44 EuRegio-GleisanschlussDialog, Freilassing – 17.03.2015 – Seite 34 Zuwendungsempfänger (ZE) > Unternehmen in Privatrechtsform ausgeschlossen: - EIU des Bundes - Antragsteller, über deren Vermögen Insolvenzverfahren beantragt oder eröffnet worden ist - Antragsteller, die eidesstattliche Versicherung nach ● § 807 ZPO oder ● § 284 Abgabenordnung 1977 abgegeben haben oder zur Abgabe verpflichtet sind Ludwig Fehr, Referat 44 EuRegio-GleisanschlussDialog, Freilassing – 17.03.2015 – Seite 35 Zuwendungsvoraussetzungen … > Finanzierung allein durch privates Kapital führt nicht zur Wirtschaftlichkeit der Anlage > Anlagen unbedingt erforderlich zum Erreichen des Förderzwecks > kein Baubeginn vor Erlass des Zuwendungsbescheids (ZB) > Abwicklung von Gütertransporten über den Gleisanschluss mindestens für den Zeitraum des Nachweises der Verkehre, die ohne den Gleisanschluss nicht auf der Schiene stattfinden würden > Darstellung des über den Gleisanschluss abzuwickelnden zusätzlichen Verkehrsvolumens - Verkehrsmenge - Verkehrsleistung [ t / Jahr ] [ tkm / Jahr ] (auf Eisenbahnstrecken in Deutschland) Ludwig Fehr, Referat 44 Baubeginn = Abschluss eines der Ausführung zuzurechnenden Lieferungs- oder Leistungsvertrages EuRegio-GleisanschlussDialog, Freilassing – 17.03.2015 – Seite 36 … Zuwendungsvoraussetzungen > Herkunft der Verkehre ist offenzulegen - Vermeidung Doppelberücksichtigung > Angabe des Verkehrsvolumens der letzten beiden Kalenderjahre - mit entsprechender Bestätigung der EVU bei Ausbau bestehender Gleisanschlüsse > Angabe des Verkehrsvolumens der letzten fünf Kalenderjahre - mit entsprechender Bestätigung der EVU bei kapazitiver Ertüchtigung vorhandener Infrastruktur > Vorlage der nachfolgenden Unterlagen - zum Nachweis der Anbindung an das öffentliche Schienennetz: ▪ ▪ Vertrag mit dem EIU – Infrastrukturanschlussvertrag Laufzeit ≥ 5 Jahre (Sicherstellung garantierter Netzanbindung) - zum Nachweis der Bedienung des Gleisanschlusses: ▪ Erklärung eines EVU Ludwig Fehr, Referat 44 EuRegio-GleisanschlussDialog, Freilassing – 17.03.2015 – Seite 37 Art / Höhe der Förderung > Projektförderung im Wege der Anteilsfinanzierung - bis zu 50% der zwf. Investitionsausgaben - Planungskosten pauschal 10% der zwf. Baukosten > nicht rückzahlbarer BKZ (Höchstbetrag) > Anrechnung weiterer öffentlicher Fördermittel auf den gewährten Baukostenzuschuss (BKZ) > Umsatzsteuer nicht zuwendungsfähig > Höchstwerte der Förderung - Tonnage - Verkehrsleistung Ludwig Fehr, Referat 44 8 € / t + Jahr 32 € / 1000 tkm + Jahr bei grenzüberschreitenden Verkehren nur deutsche Schienenkilometer EuRegio-GleisanschlussDialog, Freilassing – 17.03.2015 – Seite 38 Ermittlung der Zuschusshöhe 1.200.000 € Antrag - Baukosten Antragsprüfung Abzug “nicht notwendig“ Abzug “nicht zuwendungsfähig“ nach Prüfung - zuwendungsfähige Baukosten Planungskosten[10% der zwf. BK] Summe zuwendungsfähige Kosten - 100.000 € 100.000 € 1.000.000 € + 100.000 € 1.100.000 € 550.000 € zuschussfähig (50% der zwf. K) = förderfähige Kosten Grenzwerte: Verkehrsmenge Transportweite 50.000 t/a 8 € / t und a 100 km 32 € / 1000 tkm und a maßgebender einmaliger Zuschuss (maximal) Ludwig Fehr, Referat 44 max. max. 400.000 € 160.000 € 400.000 € EuRegio-GleisanschlussDialog, Freilassing – 17.03.2015 – Seite 39 Umfang der Förderung … > die zur Betriebsabwicklung erforderlichen eisenbahntechnischen Anlagen - Tiefbau, Erdbau - Gleisanlagen einschließlich Anschlussweiche - Ausrüstung (Signaltechnik (LST), Energieversorgung, Beleuchtung) > die ausschließlich für die Be- und Entladung von Güterwaggons nutzbaren erforderlichen Anlagen und Geräte Ludwig Fehr, Referat 44 EuRegio-GleisanschlussDialog, Freilassing – 17.03.2015 – Seite 40 … Umfang der Förderung > Bei Mischnutzung von Gleisanschluss-Anlagen z.B. Nutzung auch für innerbetriebliche Aktivitäten - anteilige Förderung entsprechend des Verkehrsanteils auf der Grundlage eines Nutzungsnachweises - maximal 60% der zwf. Kosten > nicht förderfähig - Anlagen die auch ohne Gleisanschluss ohnehin erforderlich sind - Anlagen des innerbetrieblichen Verkehrs - Grunderwerb (Grundeigentum ist keine Zuwendungsvoraussetzung) - Schienen- / Rangierfahrzeuge - leasingfinanzierte Anlagen und Einrichtungen Ludwig Fehr, Referat 44 EuRegio-GleisanschlussDialog, Freilassing – 17.03.2015 – Seite 41 Erfolgskontrolle – Verpflichtung ZE > Nachweis der Tonnageverpflichtung - Beginn des Nachweiszeitraums: 01.01. des auf die Inbetriebnahme folgenden Jahres - Länge des Nachweiszeitraums: höchstens 10 Jahre - Innerhalb dieses Zeitraums ist in 5 Jahren pro Jahr mindestens ● das neue ( bei Neubau und Reaktivierung ) ● das bisherige und das zusätzliche ( bei Ausbau ) Transportvolumen nachzuweisen, das der Ermittlung des Förderbetrags zugrunde gelegen hat > Grundlage (bei Ausbau) - Güterverkehrsvolumen der 2 Vorjahre vor Antragstellung [ t/Jahr und tkm/Jahr ] > Vorlage der Daten bei der Bewilligungsbehörde - bis jeweils 31.3. des Folgejahres (Tonnage und Leistung) Ludwig Fehr, Referat 44 EuRegio-GleisanschlussDialog, Freilassing – 17.03.2015 – Seite 42
© Copyright 2024