Lineare Algebra II 17.03.2015 Zusammenfassung der Vorlesung (Woche 4) VI.3 Triagonalisierbarkeit Denition VI.3.1. Eine quadratische Matrix A ∈ M(n × n, K) nennen wir triagonalisierbar, wenn sie zu einer (oberen) Dreiecksmatrix ähnlich ist. Ein Endomorphismus f ∈ End(V ) heisst triagonalisierbar, wenn es eine Basis B von V gibt, so dass die Darstellungsmatrix MB (f ) eine Dreiecksmatrix ist. Bemerkung VI.3.2. Ist A ∈ M(n × n, K) triagonalisierbar, so zerfällt ihres charakteristische Polynom in Linearfaktoren. Insbesondere gelten det(A) = λ1 · · · λn und Spur(A) = λ1 + · · · + λn , wobei λ1 , . . . , λn die (nicht unbedingt verschieden) Eigenwerte von A bezeichnen. Satz VI.3.3 (Charakterisierung der Triagonalisierbarkeit). Für jeden Endomorphismus f ∈ End(V ) eines endlichdimensionalen Vektorraums sind folgende Bedingungen äquivalent: (i) f ist triagonalisierbar. (ii) Das charkteristische Polynom von f zerfällt in Linearfaktoren. (iii) Es gilt P (f ) = 0 ∈ End(V ) für ein Polynom P ∈ K[t], das in Linearfaktoren zerfällt. (iv) Das Minimalpolynom von f zerfällt in Linearfaktoren. Korollar VI.3.4. Jede komplexe quadratische Matrix A ∈ M(n × n, C) ist trigonalisierbar. VI.4 Haupträume In diesem Abschnitt bezeichnet f einen Endomorphismus eines endlichdimensionalen Vektorraums V , mit einem in Linearfaktoren zerfällenden charakteristischen Polynom Pf (t) = (−1)n (t − λ1 )r1 · · · (t − λk )rk ∈ K[t]. Denition VI.4.1. Wir nennen Hauptraum von f zum Eigenwert λi den Unterraum Hau(f, λi ) := Ker((f − λi idV )ri ) ⊂ V. Bemerkung VI.4.2. (1) Jeder Hauptraum Hau(f, λi ) ist f -invariant. (2) Es gilt V = Hau(f, λ1 ) ⊕ · · · ⊕ Hau(f, λk ). (3) Es gilt dim(Hau(f, λi )) = ri für alle i. Lineare Algebra II 17.03.2015 Satz VI.4.3 (Auf dem Weg zur Jordan-Normalform). Sei f ∈ End(V ) mit Pf (t) = (−1)n (t − λ1 )r1 · · · (t − λk )rk . Dann gibt es eine Basis B von V , so dass die Darstellungsmatrix von f sowohl eine Dreiecksmatrix als auch eine Blockdiagonalmatrix mit getrennten Eigenwerten ist, d.h.: ∆1 MB (f ) = ... ... ∆k VI.5 n×n λi 0 mit ∆i = .. . 0 ∗ ··· ∗ ... ... ··· 0 . ∗ λi r ×r ... ... .. . i i die Jordan-Chevalley-Zerlegung Denition VI.5.1. Ein Endomorphismus f ∈ End(V ) heisst k ≥ 1 gibt, so dass = f ◦ · · · ◦ f = 0 ∈ End(V ) ist. Die kleinste solche k nennen wir Nilpotenzindex von f . fk nilpotent, wenn es eine Zahl Behauptung VI.5.2. Sei A eine nilpotente Matrix vom Nilpotenzindex k. Dann ist das Minimalpolynom von A gleich tk . Folglich gelten: (1) k ≤ n. (2) 0 ist der einzige Eigenwert von A. Insbesondere ist A nicht invertierbar. (3) A ist trigonalisierbar. (4) A ist genau dann diagonalisierbar, wenn k = 1 ist, d.h. wenn A = 0 die Nullmatrix ist. Satz VI.5.3. Sei V ein Vektorraum mit dim(V ) = n < +∞ und sei f folgenden Aussagen äquivalent: ∈ End(V ). Dann sind die (i) f ist nilpotent. (ii) Das charakteristische Polynom von f ist gleich Pf (t) = (−1)n tn . (iii) Es gibt eine Basis B von V , so dass die Darstellungsmatrix von f bezüglich B eine Dreiecksmatrix ist, deren Diagonaleinträge alle gleich Null sind. Satz VI.5.4 (Jordan-Chevalley-Zerlegung). Sei f ∈ End(V ), deren charakteristisches Polynom von f in Linearfaktoren zerfällt. Dann gibt es eindeutig bestimmte Endomorphismen fD , fN ∈ End(V ), so dass: (i) fD ist diagonalisierbar. (ii) fN ist nilpotent. (iii) f = fD + fN . (iv) fD und fN sind vertauschbar. Bemerkung VI.5.5. Ist Endomorphismus fD Pf (t) = (−1)n (t − λ1 )r1 · · · (t − λk )rk , so ist der diagonalisierbare in der Jordan-Chevalley-Zerlegung von f einfach durch fD |Hau(f,λi ) = λi · idHau(f,λi ) für alle 1 ≤ i ≤ k deniert.
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