Informationen zur gesetzlichen Regelung der Vermittlungsprovisionen bei Vermietungen ab 01.06.2015 Aufgrund der neuen gesetzlichen Regelung müssen ab 01.06.2015 die Vermittlungsprovisionen nicht mehr von den Mietern sondern vom Vermieter übernommen werden. Sie als Vermieter müssen sich nun entscheiden, ob Sie uns zukünftig weiter mit der Vermietung beauftragen wollen. Wir wollen es deshalb nicht versäumen, Ihnen schon jetzt zu dem Thema einige wichtige Informationen zu überlassen. - - Bei uns beträgt die Vermittlungsprovision nur eine Kaltmiete zuzüglich Mehrwertsteuer. Im Gegensatz zu unseren meisten Mitbewerbern berechnen wir seit über 40 Jahren nur eine Kaltmiete und nicht zwei. Sie können die Vermittlungsprovision bei den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung von der Steuer absetzen. Was bekommen Sie für Ihr Geld? - Professionelle Exposeerstellung Bestmögliche Präsentation Ihrer Immobilie Bewerbung des Objektes in den gängigen Immobilienportalen im Internet Größtmögliche Werbereichweite Organisation und Durchführung von Besichtigungsterminen Für Sie kein Zeitaufwand bei der Vermietung Vorauswahl von geeigneten Mietern Keine unangenehmen Konfrontationen mit unliebsamen Mietinteressenten Bonitätsprüfung der Mietinteressenten Größtmögliche Sicherheit vor finanziellen Nachteilen Erstellung des Mietvertrages Immer aktuelle und rechtlich zulässige Vertragsformulare Weitere Serviceleistungen nach Absprache (Übergaben, Abrechnungen, Renovierungen, Energieausweis, usw.) Warum wir und kein Mitbewerber? - - langjährige Erfahrung siehe Rückseite beste Bewertungen Bewertungen im Branchenbuch von Immobilienscout24.de bestes Preis- Leistungsverhältnis Bei uns ist Ihre Immobilie in besten Händen: Werner König Immobilien, Versicherungen GmbH Heerstr. 74 94315 Straubing Tel.: 09421/2012 Fax: 09421/82527 Email: [email protected] 40 Jahre Erfahrung sprechen für sich: Artikel aus dem Straubinger Tagblatt vom 07.06.2014
© Copyright 2024