Ausgabe Mai 2015

KPMG Law
Alternative Investment Legal
Mandanteninfo aktuell | Mai 2015
Vergabe, Restrukturierung und Prolongation von Darlehen durch
Investmentvermögen – Neue Chancen für die Fondsindustrie
Die BaFin hat mit Schreiben vom 12.05.2015 die Verwaltungspraxis zu Debt Funds geändert. Damit wird die
Vergabe von Darlehen für Rechnung von solchen AIF möglich, für die das KAGB keine oder nahezu keine Produktvorgaben vorsieht. Bislang war es deutschen Fonds nicht bzw. nur in sehr begrenzten gesetzlich vorgesehenen
Konstellationen erlaubt, selbst Darlehen zu vergeben. Die Liberalisierung auf diesem Gebiet führt zu neuen Geschäftschancen für Fonds Manager und Investoren auch im Wettbewerb zu klassischen Banken.
Rechtliche Herausforderungen
Aus rechtlicher Sicht sind bei der Strukturierung von Debt Funds insbesondere
die detaillierten Vorgaben der BaFin zu
beachten.
Kapitalverwaltungsgesellschaften (KVG)
und Verwahrstellen, die Debt Funds auflegen bzw. verwahren möchten, müssen ihre interne Organisation gegebenenfalls an das neue Produkt anpassen.
Dazu zählen etwa die Gewährleistung
der fachlichen Eignungen auf der Geschäftsleitungsebene, die Einrichtung
eines diesbezüglichen Risikomanagementsystems entsprechend MaRisk
sowie die Erweiterung der ComplianceFunktion nebst Compliance-Handbuch.
Darüber hinaus haben Fondsmanager
gegebenenfalls die notwendige Mindestliquidität des Fonds sicherzustellen.
Werden einzelne Prozessschritte ausgelagert, sind
entsprechend den aufsichtsrechtlichen Vorgaben die Auslagerungsverträge zu dokumentieren.
Aus steuerlicher Sicht sind bei Debt
Funds insbesondere die Auswahl des
Fondsvehikels und Quellensteuern auf
Zinserträge zu beachten.
Auf der Fonds-Ebene sind aus Investorensicht zudem etwa die neue Anlageverordnung und die für die Errichtung
von Kapitalanlagen für Versicherer zu
beachtenden Solvency II-Regelungen zu
beachten. So zeichnet sich ab, dass neben den neuen Regeln von SolV II faktisch auch die AnlV weiterhin relevant
bleiben wird.
Im Regelfall sollte aus Anlegersicht ein
steuerlich transparentes Fondsvehikel
zu bevorzugen sein, unabhängig davon,
ob ein geschlossener oder offener
Fonds gewählt wird.
Im Hinblick auf die Darlehensvergabe
sind entsprechende Musterdokumente
und Prozesse aufzusetzen, nachzuhalten
und in jedem Einzelfall zu konkretisieren
und gegebenenfalls zu verhandeln.
Steuerliche Herausforderungen
Zudem sind die Konsolidierung nach
HGB oder IFRS sowie regulatorische
Anforderungen auf Seiten des Fondsvehikels als auch auf Investorenseite zu
beachten.
Vor diesem Hintergrund empfehlen wir
jedoch auch einen Vergleich mit ausländischen Fondsstrukturen sowie Verbriefungsvehikeln.
Die Optimierung der Quellensteuer auf
Zinserträge bzw. die Möglichkeit zur
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International“), einer juristischen Person schweizerischen Rechts, angeschlossen sind. Alle Rechte vorbehalten. Der Name KPMG, das Logo und „cutting through complexity“ sind eingetragene Markenzeichen von KPMG International.
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Quellensteuer-Anrechnung auf Anlegerebene sowie Tax Compliance und Reporting-Anforderungen sind ebenfalls
entscheidende Fragestellungen für die
steuerliche Strukturierung eines Debt
Funds.

Weiterhin ist auch die umsatzsteuerliche Behandlung der Fondsverwaltungsvergütung bzw. ausgelagerter
Verwaltungsleistungen zu beachten.
Umsetzung gemeinsam mit Advisory
Im Wesentlichen ergeben sich vier
Handlungsfelder, um die Voraussetzungen für die Administration beziehungsweise das Verwahrgeschäft betreffend
Debt Funds zu erfüllen:

Erwerbskontrolle
gestaltung
/
Produkt-
Die Anlage- und Grenzprüfung
muss beim Erwerb von Krediten
Schuldner und Fristenkongruenz
prüfen. Es kann sinnvoll sein, entsprechende Neuproduktprozesse
vorzusehen, um u.a. Abbildbarkeit,
Datenverfügbarkeit, rechtliche Aspekte zu gewährleisten bzw. zu
prüfen. Dabei spielt es keine Rolle,
ob es sich um einen zu erwerben-
der MaRisk müssen KVGen Strukturen ähnlich einer Kreditabteilung
einer Bank schaffen und dauerhaft
aufrechterhalten oder alternativ ihr
Auslagerungscontrolling entsprechend
ausrichten.
den oder zu begebenden Kredit eines Fonds handelt.

Risikobewertung
und
Risikomanagement
Unverbriefte Kredite unterscheiden
sich besonders hinsichtlich Datenverfügbarkeit und Liquidierbarkeit
deutlich von börsennotierten Produkten wie etwa Anleihen. In der
Risikomessung muss diesem Umstand entsprechend Rechnung getragen werden und die Methoden
gegebenenfalls angepasst werden.
Für die Bewertung des Kreditrisikos ist es notwendig, die Bonität
der Schuldner sowie deren Veränderung im Zeitverlauf in hinreichender Güte zu ermitteln und zu
bewerten. Gleiches gilt für die
Entwicklung der Höhe der Kreditrisikoprämie. Durch die obligatorische Fristenkongruenz wird das
Liquiditätsrisiko etwas abgemildert. Dennoch bleibt es ein wesentliches Risiko für ein Kreditportfolio, das bewertet und spezifisch
gesteuert
werden
muss.
Stichwort
„Kreditabteilung“
Durch die teilweise Anwendbarkeit

Compliance
Die Compliance-Funktion muss
entsprechend angepasst und erweitert werden.
Das Thema Debt Funds beschäftigt insgesamt Anleger wie Kapitalverwaltungsgesellschaften und Verwahrstellen.
KPMG Services
KPMG bietet die für eine Umsetzung
von Debt Funds erforderlichen Strukturierungs- und Umsetzungsberatungen
mit seinem Function-übergreifenden
eingespielten Alternative Investments
Solutions Team sowohl auf KVG-Ebene
als auch auf Fonds-Ebene und AssetEbene einheitlich aus einer Hand an.
Damit ist eine hochkompetente, effiziente und pragmatisch-lösungsorientierte
Projektbearbeitung gewährleistet.
Sprechen Sie uns gerne an.
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