SÄCHSISCHER LANDKREISTAG THESENPAPIER DER CDU-LANDESGRUPPE SACHSEN IM DEUTSCHEN BUNDESTAG UND DES SÄCHSISCHEN LANDKREISTAGES 2 B UND-LÄNDER-FINANZAUSGLEICH WEITER LEISTUNGSFÄHIG GESTALTEN Die ostdeutschen Länder und insbesondere Sachsen haben in den vergangenen 25 Jahren intensive Anstrengungen unternommen, um teilungsbedingte Standortnachteile abzubauen. Durch die durchgängig zweckentsprechende Verwendung der Solidarpakt-Mittel und die vorausschauende, schwerpunktmäßig auf Investitionen ausgerichtete Finanzpolitik des Freistaates sowie seiner Gemeinden, Städte und Landkreise konnten hier maßgebliche Erfolge beim Infrastrukturausbau und der Annäherung der Wirtschafts- und Steuerkraft und beim Beschäftigungsstand erreicht werden. Noch in diesem Jahr erfolgen wichtige Weichenstellungen für die Neugestaltung des Bund-LänderFinanzausgleiches ab 2020. Die bisherigen Erfolge des Aufbaus Ost und der weitere Aufholprozess dürfen dadurch nicht gefährdet werden! Wir setzen uns dafür ein, dass auch künftig an den bewährten Systemen des Umsatzsteuervorwegausgleiches sowie des horizontalen Länderfinanzausgleiches festgehalten wird. Vor dem Hintergrund des Auslaufens des Sozialpaktes erachten wir es zudem für notwendig, dass die nach wie vor unterdurchschnittliche kommunale Steuerkraft ostdeutscher Kommunen in das Ausgleichssystem vollständig einbezogen wird. Die weiter bestehenden strukturellen und demografiebedingten Problemlagen sollen im Rahmen einer über alle Bundesländer geltende Strukturförderung gelöst werden. KOMMUNALE INVESTITIONEN DURCH INITIATIVEN DES BUNDES FÖRDERN Die Investitionsinitiative in Höhe von insgesamt 15 Mrd. Euro, die der Bund auf den Weg gebracht hat, wird einen wichtigen Beitrag zum weiteren nachhaltigen Ausbau der modernen Infrastruktur auch in Sachsen leisten. Wir wollen damit gemeinsam die Wettbewerbsfähigkeit und Attraktivität des ländlichen Raumes stärken. Für Sachsen sollten die Bundesmittel mit den Finanzmitteln des Zukunftssicherungsfonds und den investiven Zweckzuweisungen des sächsischen Finanzausgleiches zu einem kommunalen Investitionspaket zusammengebunden und den sächsischen Gemeinden, Städten und Landkreisen im Wege einer Investitionspauschale zur Verfügung gestellt werden. Unser Ziel ist es, damit sowohl einen nachhaltigen Entwicklungsimpuls zu erreichen, als auch einen schnellen und unbürokratischen Mitteleinsatz zu gewährleisten. Bei der Mittelaufteilung des Sondervermögens für finanzschwache Kommunen (in Höhe von 3,5 Mrd. Euro für Deutschland insgesamt) setzen wir uns dafür ein, dass einerseits allen sächsischen Kommunen ein Anteil an diesen Mitteln gewährt wird, andererseits aber finanzschwache Kommunen einen höheren Anteil erhalten. Zudem sollte die Verwendungsbreite im Bereich der Straßen und Bildungsinfrastruktur geöffnet werden. Da die Länder für eine auskömmliche Finanzausstattung ihrer Kommunen verantwortlich sind, setzen wir uns für eine Mittelverteilung unter den Gemeinden ein, die auch und gerade die besonderen Herausforderungen im ländlichen Raum berücksichtigt. 3 ENTLASTUNG DER KOMMUNEN Die Bundesregierung unter der Führung von Angela Merkel hat die Kommunen bereits in hohem Maße entlastet und weitere finanzielle Entlastungen zugesagt. Mit der vom Bund zugesagten vollständigen Übernahme der Kosten für die Grundsicherung im Alter entlasten wir die Kommunen bereits heute um jährlich mehr als 5 Mrd. Euro. Wir wollen auch erreichen, dass die vom Bund geplante vollständige Entlastung der Kommunen von der Eingliederungshilfe i. H. v. 5 Mrd. Euro bis 2018 in voller Höhe erfolgt. Ein wichtiger Verhandlungserfolg ist, dass der Bund die bereits angekündigte Aufstockung der Entlastung im Jahr 2017 von derzeit 1 Mrd. Euro auf 2,5 Mrd. Euro anheben wird. Damit wird ein wichtiger Beitrag zur haushaltsmäßigen Stabilität der sächsischen Kommunen geleistet. Wir werden darauf achten, dass die vom Bund zur Verfügung gestellten Mittel vollständig der kommunalen Ebene zugutekommen und das ursprüngliche Ziel der Optimierung der Eingliederungshilfe und damit der Entlastung insbesondere der sächsischen Landkreise und Kreisfreien Städte als Träger der Eingliederungshilfe erreicht werden kann. In den vergangenen Jahren haben wir einen Anstieg der Zahl der Leistungsberechtigten und eine Standardausweitung zu Lasten der kommunalen Ebene erlebt. Diese Entwicklung kann so nicht weitergehen, wenn wir die Entlastungserfolge nicht gefährden wollen. Gemeinsam setzen wir uns dafür ein, dass es im Rahmen der von der Koalition geplanten Verabschiedung eines Bundesteilhabegesetzes, mit dem Verbesserungen bei der Eingliederungshilfe angestrebt werden, zu keinem weiteren Standardaufbau im Sozialleistungssystem kommt, so dass die Entlastungsmaßnahmen ihre Wirkung entfalten können. GESAMTKONZEPT ZUM ASYLRECHT ZÜGIG UMSETZEN Seit 2009 suchen wieder mehr Asylbewerber in Deutschland Zuflucht. Es ist für uns selbstverständlich, dass Menschen, die auf der Flucht vor politischer Verfolgung, Krieg und Terror sind und in unserem Land Schutz suchen, bei uns eine gute Aufnahme und Betreuung finden. Mit großem Respekt und voller Anerkennung sehen wir die individuellen und gemeinschaftlichen Anstrengungen, die vor Ort dafür unternommen werden. Insbesondere der aktuelle Zustrom an Asylsuchenden und Flüchtlingen stellt die Kommunen vor große Herausforderungen. Migration und Asyl sind Aufgaben, die wir – Bund, Länder und Kommunen in Gemeinschaft mit allen zivilgesellschaftlichen Gruppen – nur gemeinsam schultern können und wollen. Notwendig ist deshalb eine konsequente Politik, um einerseits allen, die in Not sind, schnell helfen zu können, aber auch andererseits dem Missbrauch entschieden zu begegnen. Wir werden daher darauf achten, dass das zwischen Bund und Ländern vereinbarte AsylGesamtkonzept zügig umgesetzt wird. Dabei ist mit der Unterstützung und Entlastung der Länder bei der Aufnahme, Unterbringung, Verpflegung und Integration von Asylbewerbern für 2015 und 2016 durch eine finanzielle Unterstützung des Bundes von jeweils 500 Mio. Euro ein Kernstück des Konzeptes auf den Weg gebracht. Bei Anhalten des gegenwärtigen Migrationszustroms werden wir weiterhin einen gerechten und den Aufgaben entsprechenden finanziellen Lastenausgleich zwischen Bund und Ländern anstreben. 4 Gemeinsam setzen wir uns für Gesetzesänderungen auf Bundes- und Landesebene ein, die dem Ziel dienen, Asylverfahren sowohl beim Verwaltungsverfahren als auch bei der gerichtlichen Überprüfung zu beschleunigen. Wir wollen Hürden im Verwaltungsverfahren abbauen, um abgelehnte Asylbewerber zügig rückzuführen. Wir begrüßen, dass die Bundesregierung den Personalbestand des BAMF mit insgesamt 650 neuen Stellen deutlich aufstockt und erwarten auch in den folgenden Jahren eine angemessene Personalanpassung. Wir treten für neue Strukturen bei der Betreuung von Asylbewerbern aus sicheren Herkunftsländern und aus EU-Ländern, bei denen das Dublin-III- Verfahren zur Anwendung kommt, ein. Die Kapazitäten der Erstaufnahmeeinrichtung sind bedarfsgerecht zu erhöhen. Zudem sind Asylbewerber aus sicheren Herkunftsstaaten in zentralen Einrichtungen zur Erleichterung der Rückführung zwischenzeitlich unterzubringen. Die Entscheidung über Asylanträge und die Durchsetzung soll aus einer Hand erfolgen. Eine Koordinierung der Arbeit der Ausländerbehörden der Länder durch den Bund ist anzustreben. Die Erstaufnahmeeinrichtungs-Kapazitäten des Freistaates Sachsen sind bedarfsbezogen zu erhöhen. Zudem sind Asylbewerber aus Es ist zu evaluieren, ob sich die bisherige Einstufung von bestimmten Ländern als sichere Herkunftsstaaten bewährt hat und positive Auswirkungen auf den Verfahrensablauf und die Verfahrensdauer hatte. Gegebenenfalls ist zu prüfen, ob weitere Drittländer zu sicheren Herkunftsländern erklärt werden können. ATTRAKTIVES LEBEN IM LÄNDLICHEN RAUM SICHERN Der Freistaat Sachsen verfügt über attraktive ländliche Regionen. Fast zwei Drittel der Sachsen sind im ländlichen Raum zu Hause und finden dort einen ansprechenden Lebens-, Wirtschafts-und Arbeitsraum. Gemeinsam wollen wir diesem Umstand in den verschiedenen politischen Handlungsfeldern Rechnung tragen. Strukturwandel: Den Ländlichen Raum modern weiterentwickeln Wir wollen die Attraktivität der ländlichen Räume als Lebens-, Arbeits- und Wirtschaftsräume erhalten. Prinzipien der Chancengleichheit, Teilhabegerechtigkeit und Lebensqualität für alle Menschen sind dabei unser Ziel. Die von der Bundesregierung geplanten zwei Demografie-Gipfel 2015 und 2017 setzen hierfür wichtige Signale. Anschließend müssen die Ergebnisse der Demografie-Gipfel zügig in spürbaren Maßnahmen umgesetzt werden. Rechtsetzung und Förderungen sind flexibler auszugestalten, um den notwendigen Gestaltungsraum zu erhalten und innovative Maßnahmen zu ermöglichen. Positive Erfahrungen mit regionaler Flexibilität, die in Modellprojekten gesammelt wurden, sollen in die Fläche getragen werden - und zwar unter dem Aspekt der Versorgung mit Waren und Dienstleistungen des täglichen Bedarfs sowie der kulturellen, touristischen und sportlichen Entwicklung. Perspektivisch sehen wir in neuen Formen des regionalen und interkommunalen Zusammenarbeitens – auch grenzüberschreitend zu Nachbarkommunen in Tschechien und Polen – Chancen für ein erstarkendes kommunales Gemeinwesen. Menschen, die sich über finanzielle Projekte für ihre Region einsetzen möchten, wollen wir einen verlässlichen Rahmen für ihr Handeln bieten. Der Bund fördert auch weiterhin bürgerschaftliches und ehrenamtliches Engagement durch vielfältige Maßnahmen und setzt damit Anreize für gemeinschaftliches Handeln. Insbesondere die Freiwil- 5 ligendienste als besondere Form des bürgerschaftlichen Engagements haben sich als erfolgreich erwiesen und sind fortzusetzen. Kooperationen von Kommunen bzw. kommunalen Einrichtungen und Vereinen sehen wir als gewinnbringende Neuerung und haben unsere Unterstützung. Gute Arbeit, gutes Leben: Den Ländlichen Raum wirtschaftlich stärken Die Weiterentwicklung des ländlichen Raumes als Arbeits- und Wirtschaftsregion ist unser oberstes Ziel und Aufgabe. Wir bekennen uns dazu, dass gute Arbeit und gute Entlohnung zusammen gehören. Wir wollen daher die regionale Wirtschaftsstruktur durch GRW-Mittel weiter unterstützen und damit Forschung, Entwicklung und Innovationen in kleinen und mittleren Unternehmen fördern. Wir freuen uns, dass im vergangenen Jahr sächsische Unternehmen mehr als 600 Mio. Euro im Rahmen des Zentralen Innovationsprogrammes Mittelstand (ZIM) des Bundes abrufen konnten und setzen uns dafür ein, dass auch dieses erfolgreiche Programm auf hohem Niveau fortgesetzt wird. Den für den ländlichen Raum typischen kleinen und mittleren Unternehmen müssen Marktzugänge erleichtert und Exportchancen geboten werden. Auch sind geeignete Rahmen für einen stärkeren Technologieund Wissenstransfer zwischen Unternehmen und Bildungseinrichtungen zu schaffen. Gut ausgebildete Fachkräfte sind ein wesentlicher Standortfaktor. Um den weiter steigenden Fachkräftebedarf zu sichern, sind Bildungsangebote von der Kindertagesstätte bis zur Hochschule so weit wie möglich in der Fläche zu erhalten bzw. aufzubauen. Insbesondere ist die Berufsschulausbildung am Standort des Ausbildungsbetriebes zu gewährleisten. Mobilität im Alltag: Den ländlichen Raum anbinden Eine gut funktionierende Infrastruktur ist die Voraussetzung für eine prosperierende Wirtschaft und schafft Lebensqualität für die Menschen. Um die Attraktivität des Ländlichen Raumes als Wirtschafts- und Arbeitsstandort zu sichern, setzen wir uns dafür ein, dass die Bundesregierung Infrastrukturmaßnahmen insbesondere im ländlichen Raum unterstützt. Eine flächendeckende leistungsfähige Internetversorgung ist eine gemeinsame Aufgabe. Länder und Kommunen haben in der Vergangenheit im Rahmen ihrer Möglichkeiten dafür gesorgt, dass der Ausbau vorangetrieben wird. Wir wollen die Kommunen bei dem Ziel, bis 2018 eine flächendeckende Versorgung von mind. 50 Mbit/s zu erreichen, im Rahmen der Digitalen Agenda des Bundes wirksam unterstützen. Durch das neue IT-Sicherheitsgesetz des Bundes gewährleisten wir die notwendige Sicherheit in unseren Datennetzen und schaffen somit breites Vertrauen bei ihrer Nutzung. Wir unterstützen die regulatorischen Maßnahmen der Bundesnetzagentur, die den Ausbau des Vectoring im Nahbereich der Hauptverteiler ermöglichen und den Unternehmen faire und verlässliche Rahmenbedingungen für ihre Investitionen in moderne superschnelle Breitbandnetze geben. Wir erachten darüber hinaus eine leistungsstarke Verkehrsinfrastruktur unter Einbeziehung aller Verkehrsträger für unerlässlich, um gerade den Menschen im dünnbesiedelten ländlichen Räumen Anschluss und Mobilität zu geben. Wir unterstützen die Ansätze für ein Integriertes Verkehrsnetz. Wir wollen eine Verstärkung der Regionalisierungsmittel und verbinden dieses mit dem Ziel, den Schienenpersonennahverkehr so zu organisieren, dass eine schnelle, vernetzte und bezahlbare Verbindung aus dem ländlichen Raum in die großen Städte gewährleistet ist. 6 Daseinsvorsorge: Den ländlichen Raum gut versorgen Wir wollen die Attraktivität der ländlichen Räume erhalten. Daher sind Daseinsvorsorgeleistungen in der Fläche zu sichern. Wir treten dafür ein, dass neben einem flächendeckenden Angebot an Bildungs- und Verkehrsinfrastruktur im ländlichen Raum auch die Energieversorgung, die Wasserverund Abwasserentsorgung sowie die Abfallwirtschaft zu vertretbaren Preisen gesichert sind. Eine flächendeckende medizinische Versorgung ist unerlässliche Voraussetzung für ein attraktives Lebensumfeld. Die Bundesregierung wird mit vielfältigen Maßnahmen eine wohnortnahe medizinische Versorgung insbesondere in dünnbesiedelten Regionen unterstützen. Die Gründung von Medizinischen Versorgungszentren kann dabei eine Maßnahme sein und wird durch den Bund positiv begleitet. Mit dem Aufbau eines eigenen Internets für den Gesundheitsbereich (so genannte TelematikInfrastruktur) schaffen wir die Voraussetzung, in Zukunft in ganz Deutschland e-Health Angebote zu ermöglichen. Das ist gerade für Sachsen eine gute Chance, in Ergänzung zu einer adäquaten ärztlichen Ausstattung die medizinische Versorgung flächendeckend im ganzen Freistaat bestmöglich zu gestalten. Die Bundesregierung wird die Möglichkeiten für Substitution und Delegation im medizinischen Bereich deutlich erweitern. (z. B. Schwester Agnes Modell). Mit der Verbesserung der Palliativ- und Hospizversorgung ermöglichen wir es, dass Menschen gerade auch in dünnbesiedelten Gebieten in ihrer letzten Lebensphase nach ihren Wünschen begleitet werden können. Wir begleiten aktiv die Umsetzung der vom Bund angegangenen Pflegereform. Ziel ist es weiterhin, die ambulante Pflege in der eigenen Häuslichkeit so lange wie möglich zu sichern. Dafür werden differenzierte Pflegestufen eingeführt. Auf den gestiegenen Pflegekräftebedarf muss angemessen reagiert werden. Gaußig, 30. März 2015
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