Neue Möglichkeiten für Bürgschaften in der Landwirtschaft Verband Deutscher Bürgschaftsbanken e.V. Guy Selbherr (Vorsitzender) Zukunft Agrar COSME Bürgschaften für Investitionsfinanzierungen von Existenzgründungen, Übernahmen sowie bestehenden landwirtschaftlichen Betrieben: Dazu gehören : • Aus- und Umbauten • Neuinvestitionen, Ersatzbedarf und Modernisierungen / Rationalisierungen in Betriebseinrichtungen, Produktionsanlagen) • vollständiger Erwerb eines Agrarbetriebes oder einzelne Assets • „Einstieg“ in den Geschäftsbetrieb: Erwerb von Gesellschaftsanteilen an einem bestehenden Unternehmen der Agrarbranche (Mehr-/Minderheitsbeteiligung) • Nachfolgeregelungen • Anlauf- und Markteinführungskosten für neue Geschäftsfelder • Kooperationen, Marketingmaßnahmen sowie Qualifizierung Im ersten Schritt keine Liquiditätsfinanzierungen, die über „weiche“ Investitionen (bspw. Erstausstattung Futter, Schulung für Einweisung Trecker) hinaus gehen. 2 Zukunft Agrar COSME Programmausgestaltung Bürgschaften für Landwirtschaft Kreditvolumen: 150 Mio. EUR p.a. (Bürgschaftsvolumen 90 Mio. EUR p.a., davon 45 Mio. EUR p.a. Bürgschaftsbanken und 45 EUR Mio. p.a. COSME) Kreditbetrag: - 1 Mio. EUR pro Vorhaben bei bestehenden Unternehmen und für Übernahmen - 0,5 Mio. EUR pro Vorhaben für reine Existenzgründer Jeder Bürgschaftsantrag mit einem Kreditbetrag über 150 TEUR darf keine der Anforderungen erfüllen, die Zugangsvoraussetzungen für das Programm InnoFin / Horizont 2020 sind (Negativselektion). 3 Zukunft Agrar COSME Programmausgestaltung Bürgschaften für Landwirtschaft Bürgschaftsquote: 60 % (davon 30% Bürgschaftsbank und 30% Rückbürgschaft aus COSME Bürgschaftslaufzeit: i.d.R. entsprechend der Darlehenslaufzeit der Rentenbank Bürgschaftsprovision: Risikoorientiert in Abhängigkeit von Preisklasse (Bürgschaft verbessert dabei die Besicherungsklasse). Konditionen werden unmittelbar durch den Kreditnehmer an die BB bezahlt. 4 Zukunft Agrar COSME Programmausgestaltung Bürgschaften für Landwirtschaft Sicherheiten: Bankübliche Besicherung (Sicherheitenvorschlag der Hausbank), i.d.R. anteilige selbstschuldnerische Bürgschaft des Kreditnehmers Beihilferelevanz: Keine (Risikoübernahme der Bürgschaftsbank erfolgt ohne staatliche Rückbürgschaft/Beihilfe), COSME ist generell beihilfefrei Laufzeit des Programms: Zunächst befristetes Pilotprojekt bis 2018 5 Zukunft Agrar COSME Programmausgestaltung Bürgschaften für Landwirtschaft Beantragung / -ablauf: Entscheidung (Beantragung / Zusage) über elektronisches Verfahren. Erforderliche Unterlagen: Bürgschaftsantrag und i.d.R. Rentabilitätsvorschau, Lebenslauf bzw. Übersicht über fachliche Qualifikation, Selbstauskunft, Kurzbeschreibung des Vorhabens, Jahresabschlüsse der letzten 2 Jahre (ggf. Bilanzauswertung der Hausbank ausreichend), aktuelle BWA (inkl. Summen-/ Saldenliste), Gesamtobligoübersicht. Entscheidungszeiten: Die Entscheidung erfolgt bei Vorliegen aller Unterlagen i.d.R. innerhalb von 10 Arbeitstagen 6 Zukunft Agrar COSME Bepreisung: • Auf Basis Bonität (Rating/Hausbankangabe bei Antragstellung), Sicherheiten, Laufzeit und Tilgungsstruktur des Kredites usw. wird Preis für die Übernahme der Bürgschaft ermittelt • Die Provision orientiert sich am etablierten Risikogerechtes Zinssystem (RGZS) der Rentenbank (Preis je Bonitätsklasse) http://www.rentenbank.de/cms/dokumente/10013159_296910/fafae41e/RGZS _Merkblatt.pdf • Bandbreite Provision p.a. auf Basis Kredit (indikativ): ca. 0,48 % = Bonitätsklasse 1 bis ca. 2,20 % = Bonitätsklasse 7 7 Zukunft Agrar COSME 8 Zukunft Agrar COSME Fazit: Bessere Konditionen des LRB-Förderkredit durch zusätzliche Absicherung Betriebsgerechte Finanzierung von zukunftsträchtigen Projekten Erweiterung der Förderaktivitäten von LRB und Bürgschaftsbanken Beantragung und Zusage durch elektronisches Verfahren Unkomplizierte und schnelle Entscheidung (i.d.R. in Abhängigkeit von Kreditbetrag innerhalb von ca. 10 Arbeitstagen) 9 Zukunft Agrar COSME Zeitplan: 14. November 2014 – Versand des EIF-Antrags 20. Januar 2015 - Due Diligence EIF mit BB NRW und Rentenbank 11. März 2015 - Genehmigung durch Board of Directors EIF 2. Quartal 2015 Start einer abgestimmten Kommunikationsinitiative Schulungsangebote für Mitarbeiter der Bürgschaftsbanken 3. Quartal 2015 Schaffung der rechtlichen Voraussetzungen inkl. Anpassung Satz bei der jeweilige Bürgschaftsbank Schaffung der technischen und organisatorischen Voraussetzungen Herbst 2015 - Start des (Pilot-)Programms 10 VIELEN DANK! Guy Selbherr Vorsitzender Verband Deutscher Bürgschaftsbanken e.V. (VDB) Schützenstraße 6A, 10117 Berlin Tel.: +49 (0) 30 263 96 54 0 Fax: +49 (0) 30 263 96 54 20 E-Mail: [email protected] Die Bürgschaftsbanken finden Sie unter: www.vdb-info.de 11
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