Guy Selbherr

Neue Möglichkeiten für
Bürgschaften in der
Landwirtschaft
Verband Deutscher Bürgschaftsbanken e.V.
Guy Selbherr (Vorsitzender)
Zukunft Agrar COSME
Bürgschaften für Investitionsfinanzierungen von Existenzgründungen,
Übernahmen sowie bestehenden landwirtschaftlichen Betrieben:
Dazu gehören :
• Aus- und Umbauten
• Neuinvestitionen, Ersatzbedarf und Modernisierungen / Rationalisierungen in
Betriebseinrichtungen, Produktionsanlagen)
• vollständiger Erwerb eines Agrarbetriebes oder einzelne Assets
• „Einstieg“ in den Geschäftsbetrieb: Erwerb von Gesellschaftsanteilen an einem
bestehenden Unternehmen der Agrarbranche (Mehr-/Minderheitsbeteiligung)
• Nachfolgeregelungen
• Anlauf- und Markteinführungskosten für neue Geschäftsfelder
• Kooperationen, Marketingmaßnahmen sowie Qualifizierung
Im ersten Schritt keine Liquiditätsfinanzierungen, die über „weiche“ Investitionen
(bspw. Erstausstattung Futter, Schulung für Einweisung Trecker) hinaus gehen.
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Zukunft Agrar COSME
Programmausgestaltung Bürgschaften für Landwirtschaft
Kreditvolumen:
150 Mio. EUR p.a. (Bürgschaftsvolumen 90 Mio. EUR
p.a., davon 45 Mio. EUR p.a. Bürgschaftsbanken und
45 EUR Mio. p.a. COSME)
Kreditbetrag:
- 1 Mio. EUR pro Vorhaben bei bestehenden
Unternehmen und für Übernahmen
- 0,5 Mio. EUR pro Vorhaben für reine Existenzgründer
Jeder Bürgschaftsantrag mit einem Kreditbetrag über
150 TEUR darf keine der Anforderungen erfüllen, die
Zugangsvoraussetzungen für das Programm InnoFin /
Horizont 2020 sind (Negativselektion).
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Zukunft Agrar COSME
Programmausgestaltung Bürgschaften für Landwirtschaft
Bürgschaftsquote:
60 % (davon 30% Bürgschaftsbank und 30%
Rückbürgschaft aus COSME
Bürgschaftslaufzeit:
i.d.R. entsprechend der Darlehenslaufzeit der
Rentenbank
Bürgschaftsprovision:
Risikoorientiert in Abhängigkeit von Preisklasse
(Bürgschaft verbessert dabei die Besicherungsklasse). Konditionen werden unmittelbar durch
den Kreditnehmer an die BB bezahlt.
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Zukunft Agrar COSME
Programmausgestaltung Bürgschaften für Landwirtschaft
Sicherheiten:
Bankübliche Besicherung (Sicherheitenvorschlag
der Hausbank), i.d.R. anteilige selbstschuldnerische Bürgschaft des Kreditnehmers
Beihilferelevanz:
Keine (Risikoübernahme der Bürgschaftsbank
erfolgt ohne staatliche Rückbürgschaft/Beihilfe),
COSME ist generell beihilfefrei
Laufzeit des Programms:
Zunächst befristetes Pilotprojekt bis 2018
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Zukunft Agrar COSME
Programmausgestaltung Bürgschaften für Landwirtschaft
Beantragung / -ablauf:
Entscheidung (Beantragung / Zusage) über
elektronisches Verfahren.
Erforderliche Unterlagen:
Bürgschaftsantrag und i.d.R. Rentabilitätsvorschau, Lebenslauf bzw. Übersicht über
fachliche Qualifikation, Selbstauskunft, Kurzbeschreibung des Vorhabens, Jahresabschlüsse
der letzten 2 Jahre (ggf. Bilanzauswertung der
Hausbank ausreichend), aktuelle BWA (inkl.
Summen-/ Saldenliste), Gesamtobligoübersicht.
Entscheidungszeiten:
Die Entscheidung erfolgt bei Vorliegen aller
Unterlagen i.d.R. innerhalb von 10 Arbeitstagen
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Zukunft Agrar COSME
Bepreisung:
•
Auf Basis Bonität (Rating/Hausbankangabe bei Antragstellung), Sicherheiten,
Laufzeit und Tilgungsstruktur des Kredites usw. wird Preis für die Übernahme
der Bürgschaft ermittelt
•
Die Provision orientiert sich am etablierten Risikogerechtes Zinssystem (RGZS)
der Rentenbank (Preis je Bonitätsklasse)
http://www.rentenbank.de/cms/dokumente/10013159_296910/fafae41e/RGZS
_Merkblatt.pdf
•
Bandbreite Provision p.a. auf Basis Kredit (indikativ):
ca. 0,48 % = Bonitätsklasse 1 bis ca. 2,20 % = Bonitätsklasse 7
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Zukunft Agrar COSME
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Zukunft Agrar COSME
Fazit:
Bessere Konditionen des LRB-Förderkredit durch zusätzliche
Absicherung
Betriebsgerechte Finanzierung von zukunftsträchtigen Projekten
Erweiterung der Förderaktivitäten von LRB und Bürgschaftsbanken
Beantragung und Zusage durch elektronisches Verfahren
Unkomplizierte und schnelle Entscheidung (i.d.R. in Abhängigkeit von
Kreditbetrag innerhalb von ca. 10 Arbeitstagen)
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Zukunft Agrar COSME
Zeitplan:
14. November 2014 – Versand des EIF-Antrags
20. Januar 2015 - Due Diligence EIF mit BB NRW und Rentenbank
11. März 2015 - Genehmigung durch Board of Directors EIF
2. Quartal 2015
Start einer abgestimmten Kommunikationsinitiative
Schulungsangebote für Mitarbeiter der Bürgschaftsbanken
3. Quartal 2015
Schaffung der rechtlichen Voraussetzungen inkl. Anpassung Satz bei der
jeweilige Bürgschaftsbank
Schaffung der technischen und organisatorischen Voraussetzungen
Herbst 2015 - Start des (Pilot-)Programms
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VIELEN DANK!
Guy Selbherr
Vorsitzender
Verband Deutscher Bürgschaftsbanken
e.V. (VDB)
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Tel.: +49 (0) 30 263 96 54 0
Fax: +49 (0) 30 263 96 54 20
E-Mail: [email protected]
Die Bürgschaftsbanken finden Sie unter:
www.vdb-info.de
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