Aus: Ausgabe vom 19.03.2015, Seite 12 / Thema »... bis alles in Scherben fällt« Der »Nero-Befehl« vom 19. März 1945: Hitler ordnet die Zerstörung von Verkehrs- und Nachrichtenanlagen, von Industrie- und Versorgungseinrichtungen im Reichsgebiet an Von Manfred Weißbecker Ein Beispiel unter etlichen: Die zerstörte Ludendorff-Brücke über den Rhein bei Remagen am 17. März 1945 Foto: U.S. National Archives and Records Administration Marschierten in Deutschland vor dem Zweiten Weltkrieg Verbände von SA, SS und anderen nazifaschistischen Organisationen auf, sangen sie oft ein Lied. Sein Titel: »Es zittern die morschen Knochen«. Text und Komposition stammten von Hans Baumann, der seit 1934 als Mitglied der Reichsjugendführung das »ewig-germanische Wesen« und die »Frontkameradschaft« pries. Schauderhaft tönte der Refrain: »Wir werden weiter marschieren, wenn alles in Scherben fällt, denn heute, da hört uns Deutschland und morgen die ganze Welt.« Jeder sollte verstehen, die ganze Welt habe auf Deutschland zu hören, ihm zu gehorchen und mehr noch: zu gehören. Zudem hieß es: »Und liegt vom Kampfe in Trümmern die ganze Welt zuhauf, das soll uns den Teufel kümmern ...« Zwölf Jahre, nachdem den Nazis die Macht übertragen worden war, lag das von ihnen beherrschte Land in Trümmern – zerstört in einem 1939 durch sie entfesselten Krieg, der 1944/45 auf deutschen Boden zurückkehrte, zerstört ebenso durch unsinnige, barbarische Befehle zur Selbstvernichtung, die 1944/45 erteilt wurden, als die Lage des Reichs militärisch völlig ausweglos geworden war. Alle Literatur und auch jene medialen Darstellungen, die sich mit den letzten Monaten des Zweiten Weltkrieges befassen, verwenden für die faschistische Strategie der Selbstzerstörung den Begriff »NeroBefehl«. Indessen ist eine solche Bezeichnung des von Hitler am 19. März 1945 unterzeichneten Erlasses in mehrfacher Hinsicht anfechtbar. Zum einen greift er auf die – von Althistorikern mit ziemlicher Sicherheit widerlegte – Legende zurück, der römische Kaiser dieses Namens habe im Juli des Jahres 64 Rom selbst angezündet und sich am Schein des verheerenden und die Stadt fast völlig vernichtenden Feuers erfreut. Selbst wenn es so gewesen wäre – im Vergleich dazu ging es 1945 nicht allein um eine Stadt. Zuvor hatten die deutschen Faschisten ganz Europa mit Krieg überzogen und zahlreiche Länder gebrandschatzt. Zudem lässt der Name des Befehls erahnen, dass auch der schließlich geführte »Krieg an der Heimatfront« einzig und allein den Wahnideen des »Führers« zugeordnet werden soll. Und letztlich soll er die widersprüchlichen Bemühungen Albert Speers (der seit 1942 als Reichsminister für Bewaffnung und Munition die Rüstungsbetriebe zu immer größeren Leistungen angetrieben hatte), angesichts des unausweichlich nahenden Endes vor allem die Großindustrie vor der befohlenen Zerstörung zu schützen, einzig positiv darstellen. Vernichtungskrieg an der Heimatfront Hitler befahl am 19. März 1945 nichts anderes als die Anwendung der Prinzipien eines totalen Vernichtungskrieges, von dem er erstmalig am 30. März 1941 gesprochen hatte, nichts anderes auch als die Befolgung jener barbarischen Taktik der »verbrannten Erde«, die beim Rückzug der Wehrmacht aus okkupierten und besetzten Gebieten im Osten angewandt worden war. Wie bekannt mit entsetzlichen Folgen: Da hatten deutsche Truppen alles zerstört, was für die siegreichen Gegner hätte von Bedeutung sein können und für das Leben der Menschen unentbehrlich war. Der am 18. Februar 1943 von Goebbels im Berliner Sportpalast ausgerufene »totale Krieg« gegen die Kriegsgegner sollte nun auch gegen die Lebensgrundlagen der eigenen Bevölkerung geführt werden. Sie sollte mit untergehen. Von der Durchhalteparole »Sieg oder Bolschewismus« ging man über zu der von »Sieg oder Untergang«. Das Marschieren »bis alles in Scherben fällt« galt nun auch für Deutschland selbst, das nach dem verächtlichen Selbstverständnis des »Führers« nicht wert sei, ohne ihn und ohne seine Partei weiter zu existieren. Recht pauschal sprach Hitler am 19. März 1945 von »militärischen Anlagen«, die zu vernichten seien. Da blieb Spielraum für Interpretationen. Die Kapitulation der Wehrmacht und ihre Auflösung war jedenfalls nicht gemeint. Statt dessen sollten alle auch zivil genutzten Verkehrs- und Nachrichtenanlagen gesprengt oder anderweitig unbrauchbar gemacht werden, ebenso Industrie- und Versorgungseinrichtungen. Der Wortlaut des »Nero-Befehls« war kurz, die Begründung voller Widersprüche. Da hieß es zwar, die befohlenen Maßnahmen seien notwendig, um die Existenz des deutschen Volkes zu gewährleisten, doch ihr Inhalt setzte diese in geradezu barbarischer Weise aufs Spiel. Nach der Überlieferung durch Speer habe Hitler zu ihm gesagt: »Wenn der Krieg verlorengeht, wird auch das deutsche Volk verloren sein. Es ist nicht notwendig, auf die Grundlagen, die das deutsche Volk zu seinem primitivsten Weiterleben braucht, Rücksicht zu nehmen. Im Gegenteil, es ist besser, selbst diese Dinge zu zerstören. Denn das Volk hat sich als das schwächere erwiesen, und dem stärkeren Ostvolk gehört ausschließlich die Zukunft. Was nach diesem Kampf übrigbleibt, sind ohnehin nur die Minderwertigen, denn die Guten sind gefallen!« Dass mit der Zerstörung insbesondere der Industrieanlagen zugleich alle rüstungswirtschaftlichen Voraussetzungen für die Weiterführung des Krieges in Frage gestellt wurden, nahm die faschistische Führungsriege in der Phase ihrer Agonie billigend in Kauf. Doch dieser Kurs stellte zugleich großbürgerliche Nachkriegskonzeptionen in Frage und gefährdete einen Übergang vom Krieg zum Frieden, wie ihn große Teile der deutschen Wirtschaftseliten erwarteten – einen Übergang, bei dem sozialpolitische Risiken anders als am Ende des Ersten Weltkrieges bewältigt werden könnten und die strukturellen Grundlagen ihrer ökonomischen Macht unangetastet blieben. Sogar einige der Formulierungen des »Nero-Befehls« lassen Streitereien in den nazistischen Führungskreisen erkennen. Man hatte zwar den Krieg entfesseln und anfangs durchaus erfolgreich führen können, doch ein Weg zu seiner Beendigung war völlig offengelassen worden. Der Katalog von Maßnahmen, mit denen auf deutschem Boden weiter gekämpft werden sollte, sah lediglich ein sogenanntes ARLZ-System vor: Auflockerung – Räumung – Lähmung – Zerstörung. Von einer »Erhaltung der Substanz« hatte man zwar gesprochen, damit jedoch nur das Potential zur Weiterführung des Krieges gemeint. Großsprecherische Siegesgewissheit paarte sich mit Realitätsverlust. Einer, der schon Anfang 1942 zu bedenken gegeben hatte, dass keine Aussicht mehr bestand, den Krieg zu gewinnen, kam unter merkwürdigen Umständen ums Leben: Rüstungsminister Fritz Todt. Nicht 1944 und erst recht nicht in den letzten Kriegsmonaten gab es weder Absicht noch konkrete Pläne, den Krieg vor einem immer noch angestrebten »Endsieg« zu beenden. Trotz allen Wissens um die Tatsache, dass auch der zweite Griff nach der Weltmacht nicht gelingen würde, ließ sich die Führung des »Dritten Reiches« von realitätsvergessenen Motiven leiten. Ohne jede Chance sprach Hitler von der »Rückgewinnung verlorener Gebiete«. Unsinniger noch: Goebbels diktierte in sein Tagebuch, als er von den Bombenschäden an seinem 1933 bezogenen Ministeriumsgebäude erfuhr, dies sei ein schlechtes Omen für die »kommenden zwölf Jahre«. Im Grunde stand Hitlers Erlass vom 19. März 1945 lediglich an der Spitze unzähliger Maßnahmen, mit denen die Kriegsverbrecher ihrer totalen Niederlage entgehen zu können hofften: Die Weichen auf einen Vernichtungskrieg gegen das eigene Volk waren schon gestellt, als es im Sommer 1944 hieß, man müsse entweder siegen oder untergehen. Der Erlass erhielt zudem zahllose unverantwortliche Ergänzungen durch die Wehrmachtsführung, die in ihrer überwiegenden Mehrheit bewusst den Weg in die Katastrophe wählte und den aussichtslosen Kampf ohne Rücksicht auf Soldaten und Zivilbevölkerung weiterführen ließ. Illusionäre Durchhaltebefehle und -parolen wurden in der Agonie der Naziherrschaft drakonisch ergänzt durch einen opferreichen Durchhalteterrorismus. Befehle, Befehle, Befehle »Schärfstes Durchgreifen und größte Härte«. Im Februar 1945 wurde die Einrichtung von Standgerichten in von den Alliierten besetzten deutschen Gebieten befohlen (Erschießung eines desertierten Soldaten, vermutlich im Westen des Reichs) Foto: jW-Archiv - 16. September 1944: Hitler befiehlt, es solle, nachdem der Krieg »auf weiten Abschnitten auf deutschen Heimatboden übergegriffen« habe, nur noch ein »Halten der Stellung oder Vernichtung« geben. - 15. Februar: Justizminister Otto Georg Thierack ordnet die Einrichtung von Standgerichten in den bereits von den Alliierten besetzten deutschen Gebieten an. Die Forschung zählt allein 6.000 bis 7.000 Todesurteile, die von diesen Standgerichten ausgesprochen wurden. - 26. Februar: Der »Reichsführer SS« Heinrich Himmler verfügt die Einrichtung zusätzlicher »Sonderstandgerichte zur Bekämpfung von Auflösungserscheinungen«. - 5. März: Generalfeldmarschall Wilhelm Keitel verkündet, Hitler habe befohlen: »Wer in Gefangenschaft gerät, ohne verwundet zu sein oder nachweisbar bis zum Äußersten gekämpft zu haben, hat seine Ehre verwirkt. Die Gemeinschaft der anständigen und tapferen Soldaten stößt ihn von sich. Seine Angehörigen haften für ihn.« - 9. März: Hitler verfügt die Einrichtung »fliegender Standgerichte«. - 13. März: Nach den Todesurteilen gegen jene Offiziere, die in den Augen der Nazis »versagt« und die Rheinbrücke von Remagen nicht gesprengt hatten, droht Generalfeldmarschall Albert Kesselring: »Wer nicht in Ehren stirbt, stirbt in Schwäche. Ich befehle hiermit erneut, dass jeder Versagensfall auf kürzestem Weg zu überprüfen und zu erledigen ist. Ich erwarte von den Standgerichten schärfstes Durchgreifen und größte Härte.« - 14. März: Hitler spricht von den Prioritäten, die in den zu »räumenden« Gebieten nach ihrem Wert für die Fortführung des Krieges zu setzen seien: Wehrmacht, Kohle, dann Lebensmittel. Flüchtlinge, so hieß es, könnten nur berücksichtigt werden, wenn entsprechend Platz vorhanden sei. - 26. März: Himmler befiehlt die sofortige Erschießung aller männlichen Personen aus jedem Haus, aus dem eine weiße Fahne gehisst wurde. - 25. März: Der von US-amerikanischen Truppen eingesetzte Oberbürgermeister Aachens, Franz Oppenhoff, wird von einem Fallschirm-Kommando der SS als »Verräter« ermordet, da er sich den Alliierten zur Verfügung gestellt habe. - 30. März: Hitler präzisiert seinen Erlass vom 19. März zur »einheitlichen Durchführung« und lässt Speer Spielraum für konkrete Entscheidungen. - 2. April: Martin Bormann ordnet als Leiter der NSDAP-Parteikanzlei an: »Von jetzt ab gilt: Der Kampf gegen den ins Reich eingedrungenen Gegner ist überall mit aller Unnachgiebigkeit und Unerbittlichkeit zu führen [...] Jetzt gilt nur noch eine Parole: Siegen oder fallen!« - 10. April: In Thüringen ergeht der Befehl, die Särge von Goethe und Schiller »unter keinen Umständen in die Hände des Feindes fallen« zu lassen und zu vernichten (was indessen verhindert werden konnte). - 12. April: Hitler verbietet jegliche Übergabe von Festungen und Städten an die Alliierten. - 12. April: Himmler befiehlt den SS-Truppen, jedes Dorf und jede Stadt »mit allen Mitteln zu verteidigen«. - 13. April: Der NSDAP-Gauleiter von Westfalen-Süd, Albert Hoffmann, ordnet kurz vor seiner Flucht an, zahlreiche kleinere und größere Brücken im Raum Hagen zu sprengen. - 16. April: Hitler appelliert in seinem letzten Tagesbefehl an die Soldaten der Ostfront: »Wer Euch Befehle zum Rückzug gibt, ohne dass Ihr ihn genau kennt, ist sofort festzunehmen und nötigenfalls augenblicklich umzulegen ...« Wer danach sucht, wie und in welchem Maße dem Befehl Folge geleistet worden ist und welche Schwierigkeiten dadurch der deutschen Bevölkerung beim Wiederaufbau nach dem Tag seiner Befreiung von Faschismus und Krieg bereitet wurden, muss vor allem in die zahllosen regional- und lokalgeschichtlichen Studien schauen. Die Menge der vernichteten Brücken und Versorgungsanlagen ist unüberschaubar. Dies gilt beispielsweise für Thüringen, wie u. a. dem vor zehn Jahren veröffentlichten Buch »Das Kriegsende 1945 in Thüringens Städten und Dörfern« zu entnehmen ist. Wo Brücken und in wenigen Fällen auch Städte vor der geplanten Vernichtung gerettet werden konnten, war dies das Werk von Menschen, die weit weniger als Speer und andere Naziführer, als die Gau- und Kreisleiter der NSDAP oder auch die Wehrmachtsgenerale über Möglichkeiten einer Rettung verfügten. Im Gegenteil: Wer wirklich verantwortungsbewusst handelte, verlor oftmals sein Leben. Denn groß war die Zahl jener Nazis, die da – um das bevorstehende Ende ihrer Karrieren und den Verlust ihrer Pfründe wissend – Entscheidungen ganz im Sinne des "Nero-Befehls" trafen. Für das Leben des Volkes? Nach 1945 wurde gern und intensiv an Legenden gestrickt, wurden die von Hitlers Befehl abweichenden Auffassungen überzeichnet dargestellt und fast in die Nähe von antifaschistischem Widerstand gerückt. Ging es vorrangig um ein Verhindern von Zerstörungen mit der Begründung, diese würden »das Leben des Volkes treffen«? So beschrieb Albert Speer nach dem Krieg seine Argumentation gegenüber Hitler, die er in einer Denkschrift am 15. März verfasst hatte und vier Tage später – an seinem 40. Geburtstag – überreichte. Sie enthielt die Aussage, die Produktion werde in vier bis acht Wochen »endgültig« zusammenbrechen. Dass er an diesem Tag Hitler auch eine zweite Denkschrift übergab, hielten Speer in seinen Büchern sowie Joachim C. Fest und Gitta Sereny in ihren Speer-Biographien nicht für erwähnenswert. Verständlich, hatte er sich doch in ihr für ein »zähes Festhalten« an den Fronten am Rhein und an der Oder ausgesprochen, da dies »dem Gegner Achtung abgewinnen und vielleicht doch noch das Ende des Krieges günstig bestimmen« könne. Was Speer in Übereinstimmung mit mehreren Großindustriellen (Dietrich Eichholtz hat im dritten Band seiner »Geschichte der deutschen Kriegswirtschaft« alle Begegnungen akribisch aufgelistet) befürchtete und zu verhindern bemüht war, betraf vor allem jenen Teil des Befehls, der die Zerstörung von Industrieanlagen vorsah und die Vernichtung auch der ökonomischen Substanz deutscher Wirtschaftseliten bedeutet haben würde. Es war daher kein Wunder, dass es schließlich gerade um dieses totale Untergangskonzept zu großen Meinungsverschiedenheiten kam, weil hier divergierende Interessen aufeinander prallten. In den Bemühungen, den »Nero-Befehl« zu umgehen und aufzuheben, tat sich mit Speer ausgerechnet jener Adlatus Hitlers hervor, der als Nachfolger Todts für ein sogenanntes Rüstungswunder zu sorgen verstand und damit geholfen hatte, den Krieg um Jahre zu verlängern. Selbst bei Goebbels kamen – wenn auch nur zeitweilig – Bedenken auf, ebenso bei Gerhard Klopfer, dem Vertreter Martin Bormanns in der Partei-Kanzlei. Am 30. März musste sich Hitler, widerwillig und schon nahezu wie betäubt von den Ereignissen, damit einverstanden erklären, die Industrie nur zu »lähmen«, anstatt wie ursprünglich vorgesehen auch auf sie die Taktik der »verbrannten Erde« anzuwenden. Speer wurde beauftragt, die dafür nötigen Durchführungsbestimmungen herauszugeben. Auch darin kam die Konzeption deutscher Eliten für eine möglichst unbehinderte Fortexistenz ihrer wirtschaftlichen Machtpositionen sowie eine Zusammenarbeit mit den Westmächten zum Ausdruck. Bereits im Juli 1944 hatte ein kleiner Teil der deutschen Oberschichten versucht, sich von der NSDAP und ihrem »Führer« zu lösen. In den letzten Monaten des Krieges aber dominierte dieses Bestreben in den Reihen der Wirtschaftseliten. Da ging es um eine Wiederherstellung von Verbindungen zu den Konzernen im Ausland, wobei »belastende« Papiere vernichtet und erhebliche materielle Werte von Ost nach West verlagert wurden. Alles diente der Schaffung günstiger Startbedingungen für die Zeit nach dem Krieg. Ihr Hauptinteresse galt der »Bewahrung der kapitalistischen Wirtschafts- und Gesellschaftsordnung« – ein treffendes Urteil, gefällt u. a. vom BRD-Historiker Ludolf Herbst wie zuvor schon von Dietrich Eichholtz und anderen DDR-Historikern. Aus den Quellen Aus dem Grundsatzbefehl Hitlers vom 16. September 1944: »In der Kampfzone muss unser Einsatz zu äußerster Härte und unter Beteiligung jedes wehrfähigen Mannes auf das äußerste Höchstmaß gesteigert werden. Jeder Bunker, jeder Häuserblock in einer deutschen Stadt und jedes deutsche Dorf muss zu einer Festung werden, an der sich der Feind entweder verblutet oder die Besatzung im Kampf Mann gegen Mann unter sich begräbt. Es gibt nur noch Halten der Stellung oder Vernichtung.« Aus der Ergänzung des Hitler-Befehls vom 16. September 1944 durch den Oberbefehlshaber West, Gerd von Rundstedt, am 21. September 1944: »Die Härte des Kampfes kann dazu zwingen, nicht nur Besitztum zu opfern, sondern es auch aus Kampfgründen zerstören zu müssen oder durch Kampf zu verlieren. Dieser Kampf um Sein oder Nichtsein des deutschen Volkes macht in seiner Härte auch nicht vor Kunstdenkmälern und sonstigen kulturellen Werten halt. Er muss durchgeführt werden.« Aus dem »Nero-Befehl« zu Zerstörungsmaßnahmen im Reichsgebiet vom 19. März 1945: »Der Kampf um die Existenz unseres Volkes zwingt auch innerhalb des Reichsgebietes zur Ausnutzung aller Mittel, die die Kampfkraft unseres Feindes schwächen und sein weiteres Vordringen behindern. Alle Möglichkeiten, der Schlagkraft des Feindes unmittelbar oder mittelbar den nachhaltigsten Schaden zuzufügen, müssen ausgenutzt werden. Es ist ein Irrtum zu glauben, nicht zerstörte oder nur kurzfristig gelähmte Verkehrs-, Nachrichten-, Industrie- und Versorgungsanlagen bei der Rückgewinnung verlorener Gebiete für eigene Zwecke wieder in Betrieb nehmen zu können. Der Feind wird bei seinem Rückzug uns nur eine verbrannte Erde zurücklassen und jede Rücksichtnahme auf die Bevölkerung fallenlassen. Ich befehle daher: 1) Alle militärischen, Verkehrs-, Nachrichten-, Industrie- und Versorgungsanlagen sowie Sachwerte innerhalb des Reichsgebietes, die sich der Feind für die Fortsetzung seines Kampfes irgendwie sofort oder in absehbarer Zeit nutzbar machen kann, sind zu zerstören. 2) Verantwortlich für die Durchführung dieser Zerstörungen sind die militärischen Kommandobehörden für alle militärischen Objekte, einschließlich der Verkehrs- und Nachrichtenanlagen. Die Gauleiter und Reichsverteidigungskommissare für alle Industrie- und Versorgungsanlagen sowie sonstige Sachwerte. Den Gauleitern und Reichsverteidigungskommissaren ist bei der Durchführung ihrer Aufgabe durch die Truppe die notwendige Hilfe zu leisten. 3) Dieser Befehl ist schnellstens allen Truppenführern bekanntzugeben, entgegenstehende Weisungen sind ungültig.« Aus der Anordnung Hitlers vom 30. März 1945: »Zur einheitlichen Durchführung meines Erlasses vom 19.3.1945 ordne ich an: 1. Die befohlenen Zerstörungsmaßnahmen von Industrieanlagen dienen ausschließlich dem Zweck, dem Gegner die Nutzung dieser Anlagen und Betriebe zur Erhöhung seiner Kampfkraft unmöglich zu machen. 2. In keinem Fall dürfen die ergriffenen Maßnahmen die eigene Kampfkraft schwächen. Die Produktion muss bis zum letztmöglichen Zeitpunkt, selbst unter der Gefahr aufrechterhalten bleiben, dass bei schnellen Bewegungen des Gegners einmal ein Werk unzerstört in seine Hände fällt. Industrieanlagen aller Art, einschließlich der Versorgungsbetriebe, dürfen daher erst dann zerstört werden, wenn sie vom Feind unmittelbar bedroht sind." Aus dem Lagebericht des Großadmirals Karl Dönitz vom 7. April 1945: »Geben wir uns selbst auf, ist alles verloren [...] In dieser Lage gibt es nur eins: Weiter zu kämpfen und allen Schicksalsschlägen zum Trotz doch noch eine Wende herbeizuführen. Fanatischer Wille muss unsere Herzen entflammen! Felsenfeste Überzeugung in die Gerechtigkeit unseres Kampfes muss unsere Widerstandskraft bis zum Äußersten steigern! Unbedingtes Vertrauen zu dem einmaligen Genie unseres Führers muss uns stark machen. Deutschland darf nicht untergehen. Ein altes Sprichwort sagt: ›Wo ein Wille ist, ist auch ein Weg!‹ Danach wollen wir handeln. Es gilt, in letzter Stunde das Ruder doch noch herumzureißen.« Von Manfred Weißbecker veröffentlichte jW auf diesen Seiten am 16. Januar einen Auszug aus dessen Einführungsbändchen »Weimarer Republik«.
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