FAQs zur PKW-Entgeltumwandlung

FAQs
zur PKW-Entgeltumwandlung
Häufige Fragen
PKW-Hotline:
Vom 1. April bis zum 30. Juni 2015 steht Ihnen
die PKW-Hotline für alle Fragen rund um das
PKW-Entgeltumwandlungsmodell zur Verfügung.
Sie erreichen diese von montags bis freitags
zwischen 10.00 und 19.00 Uhr.
Telefon: +49 221 149-1908
Inhalt
Allgemein – Das PKW-Entgeltumwandlungsmodell
Full-Service-Paket/Monatsrate
Mögliche Risiken/Einschränkungen des PKW-Entgeltumwandlungsmodells
Vergleich Privatleasinganbieter
Steuerliche Regelungen
Fahrzeugkonfigurator und Fahrzeugbestellung
Vertrag: „Ergänzung zum Arbeitsvertrag PKW-Entgeltumwandlung“
Kosten
Fahrzeugnutzung
Fall: Kein Anspruch auf ein Bruttomonatsgehalt
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PKW-Entgeltumwandlung
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Häufige Fragen
Allgemein – Das PKW-Entgeltumwandlungsmodell
Frage
Antwort
Kann grundsätzlich jeder Mitarbeiter* die
Möglichkeit der Entgeltumwandlung nutzen?
Ja, solange die Rahmenbedingungen erfüllt sind. Siehe hierzu Broschüre
„PKW-Entgeltumwandlung“ - „Voraussetzungen für die
Entgeltumwandlung“.
Für wen lohnt sich das Modell?
Da es eine Reihe von individuellen Einflussfaktoren gibt, lässt sich diese
Frage nicht pauschal beantworten.
Als Faustformel gilt: Je niedriger der Bruttolistenpreis des Dienstwagens
und je kürzer die Entfernung zur Arbeitsstätte ist, desto niedriger fällt die
Besteuerung des geldwerten Vorteils aus – umso eher lohnt sich die
Entgeltumwandlung.
Welche Vorteile bietet das
Entgeltumwandlungsmodell?
Der Mitarbeiter spart nicht nur die Anschaffungskosten des Autos, sondern
profitiert auch von den günstigen Großkunden-Leasingkonditionen der
REWE Group. Er erhält ein umfangreiches Full-Service-Paket (siehe
folgende Seite) und reduziert im Idealfall auch noch die Lohnsteuer.
* In diesem Dokument wird der Einfachheit halber die männliche Form verwendet. Dies geschieht allein aus Gründen der Lesbarkeit und
Übersichtlichkeit. Die weibliche Form ist selbstverständlich immer mit eingeschlossen.
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Häufige Fragen
Full-Service-Paket/Monatsrate
Frage
Antwort
Was beinhaltet das/die Full-ServicePaket/Monatsrate im
Entgeltumwandlungsmodell?
Unser Full-Service-Paket umfasst folgende Leistungen:
Was ist nicht in der Monatsrate enthalten?
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Kosten für die KFZ-Steuer
Sämtliche Kosten für Wartung und Reparaturen
Zweimaliger Reifenwechsel pro Jahr (Sommer/Winter)
Reifenersatz
Berücksichtigung des Wertverlusts
Tankkartenmanagement einschließlich Tankkarten für zwei
Kraftstoffanbieter
Umfassende Mitfahrerlösung (z.B. begleitetes Fahren ab 17 Jahre)
Kosten für Haupt- und Abgasuntersuchung
Kosten für GEZ-Gebühren
Diebstahlregelung
Abwicklung von Fahrzeugschäden über die Innovation Group (größter
unabhängiger Dienstleister für Kfz-Schadenservices)
Abschluss einer Vollkaskoversicherung mit einer Selbstbeteiligung von
150 Euro (Teilkasko) und 500 Euro (Vollkasko) nach den geltenden
Versicherungsbedingungen
Kosten für Kraftstoffkosten, die Wagenpflege und einen Garagenplatz sind
nicht in der Monatsrate enthalten.
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Häufige Fragen
Mögliche Risiken/Einschränkungen des PKW-Entgeltumwandlungsmodells
Frage
Antwort
Kann das Entgeltumwandlungsmodell auch
Nachteile mit sich bringen?
Die PKW-Entgeltumwandlung kann sich nachteilig in der
Krankenversicherung auswirken, wenn Sie durch ein geringeres
Bruttoentgelt unter die Versicherungspflichtgrenze kommen. Als
Privatversicherter könnten Sie in diesem Fall aus der Versicherung
ausgeschlossen werden und bereits geleistete Überschüsse verlieren.
Wer durch die Entgeltumwandlung unter die Beitragsbemessungsgrenzen
rutscht oder bereits ein Einkommen unterhalb dieser bezieht, muss damit
rechnen, dass es zu niedrigeren Versorgungsleistungen aus der Rentenund Arbeitslosenversicherung kommt, wenn durch den Entgeltverzicht die
Sozialabgaben sinken.
Kann ich meinen persönlichen
Schadensfreiheitsrabatt einbringen?
Nein, da der Halter des Fahrzeuges offiziell die REWE Gesellschaft ist, bei
der Sie beschäftigt sind.
Kann ich eine Versicherung ohne
Selbstbeteiligung abschließen?
Nein, die Versicherungskonditionen sind für alle Mitarbeiter einheitlich
geregelt.
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Häufige Fragen
Vergleich Privatleasinganbieter
Frage
Antwort
Auf welche Unterschiede sollte ich beim
Vergleich des Entgeltumwandlungsmodells
mit Angeboten von Privatleasinganbietern
achten?
Beim Aufbau des Fahrzeugkonfigurators wurde Wert auf eine möglichst
vollständige Kostenübersicht gelegt. Sie erkennen dies an den vielen
Einzelpositionen des Angebotes. Achten Sie beim Vergleich immer auf die
Vollständigkeit des Angebotes und hinterfragen Sie die einzelnen
Leistungsinhalte bezüglich ihres Umfangs.
Nicht selten können bei Privatleasinganbietern auch nachträgliche
Leistungen/Bearbeitungsgebühren hinzukommen, die im ersten Angebot
nicht offensichtlich sind.
Beachten Sie auch qualitative Leistungsmerkmale, die im
Entgeltumwandlungsmodell häufig umfangreicher bzw. kulanter
ausgestaltet sind.
Hinzuweisen ist auch darauf, dass in den Angeboten des
Entgeltumwandlungsmodells das komplette Tankkartenmanagement
enthalten ist und Sie hierdurch insbesondere bei der Betankung des
Fahrzeuges von den Großkundenkonditionen der REWE Group
profitieren. Dieses ist in Privatleasingangeboten i.d.R. nicht enthalten.
Bei Fahrzeugdiebstahl besteht ein schneller Anspruch auf ein
Ersatzfahrzeug. Hier gibt es bei Privatleasinganbietern i. d. R. längere
Wartezeiten bei gleichzeitig weiterlaufenden Ratenverpflichtungen. 18.03.2015
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Häufige Fragen
Vergleich Privatleasinganbieter
Frage
Antwort
Fortsetzung:
Auf welche Unterschiede sollte ich beim
Vergleich des Entgeltumwandlungsmodells
mit Angeboten von Privatleasinganbietern
achten?
Im Falle des Austritts gewährleistet die REWE Group eine hohe
Rückgabekulanz. Zudem beachten Sie im Entgeltumwandlungsmodell die
umfangreiche Mitfahrerlösung, die begleitetes Fahren ab 17 Jahren bereits
einschließt. Weiterhin sind die Versicherungsleistungen (insbes.
Reparaturen bzw. Rückgabe) im Entgeltumwandlungsmodell besser
ausgestattet. Allgemeine Verwaltungskosten sind bereits im
Kostenvolumen inkludiert.
Können Privatleasinganbieter auch günstiger
sein?
Es kann nicht ausgeschlossen werden, dass Privatleasinganbieter bei
einzelnen Fahrzeugtypen günstiger anbieten können. Insbesondere kann
es im Zusammenhang mit Sonderaktionen/Tagesangeboten bei
Privatleasinganbietern zu attraktiven Angeboten kommen. Bitte
vergleichen Sie auch in solchen Fällen das komplette Leistungsangebot.
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Häufige Fragen
Steuerliche Regelungen
Frage
Antwort
Wer kann mich über die jeweils geltenden
Einkommenssteuerregelungen informieren?
Ein unverbindlicher Brutto-Netto-Rechner ist im Fahrzeugkonfigurator
hinterlegt bzw. kann über einen Simulationsrechner im SAP-WEB
individuell berechnet werden. Diese Berechnungen sind allerdings
unverbindlich. Wer eine verbindliche Rechnung haben möchte, sollte vor
der Vertragsunterzeichnung auf seinen Steuerberater zu gehen.
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Häufige Fragen
Fahrzeugkonfigurator und Fahrzeugbestellung
Frage
Antwort
Wo finde ich den Fahrzeugkonfigurator?
Unter:
www.pkwentgeltumwandlung.rewe-group.com
Wer ist mein Ansprechpartner für die
Fahrzeugbestellung, Fragen zum
Fahrzeugkonfigurator, etc.?
Bitte rufen Sie bei Fragen zur Fahrzeugkonfiguration die ARI-Hotline
+49 (0)711667617 176 an. Diese steht Ihnen montags bis freitags
zwischen 8.00 und 18.00 Uhr zur Verfügung.
Fax: +49 (0)711667617 101
E-Mail: [email protected]
Zur Konfiguration und Bestellung eines neuen Fahrzeuges steht Ihnen der
Fahrzeugkonfigurator zur Verfügung. Mit diesem können Sie Ihr neues
Fahrzeug konfigurieren und die interne Beantragung vornehmen.
Welche Fahrzeuge/Marken kann ich
auswählen?
Alle Fahrzeuge/Marken, die im Fahrzeugkonfigurator hinterlegt sind.
Muss der Vorgesetzte der PKWGehaltsumwandlung zustimmen?
Ja, die Zustimmung erfolgt durch die Unterschrift auf dem
Freigabeformular (im Fahrzeugkonfigurator hinterlegt).
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Häufige Fragen
Vertrag: „Ergänzung zum Arbeitsvertrag PKW-Entgeltumwandlung“
Frage
Antwort
Wer ist für die Vertragsgestaltung zuständig?
Nach der Unterzeichnung des Freigabeformulars (im Fahrzeugkonfigurator
hinterlegt) durch den jeweiligen Vorgesetzten prüft die Personalabteilung,
ob die Voraussetzungen für die Entgeltumwandlung vorliegen und schließt
mit dem Mitarbeiter eine „Ergänzung zum Arbeitsvertrag PKWEntgeltumwandlung“ ab. (Siehe Broschüre „PKW-Entgeltumwandlung“ –
„Prozess Fahrzeugbestellung“).
Kann der Vertrag während der Laufzeit
angepasst werden?
Jeweils nach frühestens einem Jahr wird bei Abweichungen von mehr als
+/- 20 % der vereinbarten km-Jahreslaufleistung in Abstimmung mit dem
Arbeitgeber und dem Mitarbeiter eine entsprechende Anpassung des
Vertrags für die verbleibende Laufzeit ohne Umstellungsgebühren
vorgenommen. Der Vertrag soll damit an die tatsächliche Laufleistung
angepasst werden. Etwaige aus der Vertragsanpassung entstehende
Minder- bzw. Mehrbeträge sind von der jeweils betroffenen Seite
auszugleichen. Die Höhe der Ausgleichszahlung wird in der Ergänzung
zum Arbeitsvertrag festgehalten und richtet sich nach den Kosten des
Fahrzeuges.
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Häufige Fragen
Kosten
Frage
Antwort
Wie wird die erste Rate,
Kraftstoffpauschale,… berechnet, wenn die
Laufzeit der Fahrzeugüberlassung nicht am
Monatsersten beginnt?
Die erste Monatsrate wird zeitanteilig tageweise berechnet, dasselbe gilt
für die Kraftstoffpauschale. Der Sachbezug PKW und die
Kraftstoffpauschale werden unabhängig von der tatsächlichen
Nutzungsmöglichkeit des PKW (also insbesondere auch während der
Dauer von Reparaturarbeiten am Fahrzeug) in Abzug gebracht.
Ersatzfahrzeuge werden von der Werkstatt bzw. unseren
Kooperationspartnern gestellt.
Wie werden die Kraftstoffkosten beglichen?
Der Mitarbeiter trägt die anfallenden Kosten für Kraftstoff selbst. Ihm
werden Firmentankkarten für die private und dienstliche Nutzung zur
Verfügung gestellt. Der Mitarbeiter ist verpflichtet, die ihm zur Verfügung
gestellten bargeldlosen Zahlungsmittel (Tankkarten) bei der Nutzung des
überlassenen Fahrzeuges zu verwenden. Hierbei ist die
Verfahrensanweisung zur Tankkarte und deren Nutzung zu beachten, die
bei der Fahrzeugübergabe im Informationspaket enthalten ist. Ist eine
Nutzung der Tankkarten nicht möglich, begleicht der Fahrzeugnutzer die
Kraftstoffkosten direkt selbst. Eine Erstattung über die
Reisekostenabrechnung ist nicht zugelassen.
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Häufige Fragen
Kosten
Frage
Antwort
Wie erfolgt die Tankkostenabrechnung?
Die Verrechnung der verursachten Kraftstoffkosten erfolgt in Form einer
monatlichen Abschlagszahlung. Diese wird auf Basis der kalkulierten
Jahresfahrleistung und dem Kraftstoffverbrauch des Fahrzeuges mit dem
Mitarbeiter abgestimmt und monatlich bei der Entgeltabrechnung vom
Nettoentgelt einbehalten. Die Abrechnung der tatsächlich angefallen
Kraftstoffkosten erfolgt jährlich im Monat Februar für das abgelaufene
Kalenderjahr. Dabei werden den geleisteten Kraftstoffpauschalen die
tatsächlichen Jahrestankkosten gegenüber gestellt. Bei Überzahlung
erhält der Mitarbeiter eine Rückvergütung. Bei Unterzahlung hat der
Mitarbeiter entsprechende Tankkosten auszugleichen. Ein entsprechendes
Beispiel finden Sie in der Broschüre „PKW-Entgeltumwandlung“.
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Häufige Fragen
Fahrzeugnutzung
Frage
Antwort
Was ist bei der Wartung, Reparatur etc. des
Fahrzeuges zu beachten?
Bitte legen Sie bei Wartungen, Inspektionen, Ölwechsel und Reparaturen
an Ihrem Fahrzeug grundsätzlich die Ihnen ausgehändigte Servicekarte in
der beauftragten Vertragswerkstatt vor.
Was muss bei der Nutzung eines
Mietwagens (Werkstattersatzwagen)
beachtet werden?
Mietwagen, die Sie von Ihrer Werkstatt erhalten, werden über unseren
Kooperationspartner abgerechnet. Dabei sind auf der Rechnung das
Kennzeichen Ihres Fahrzeuges und der Vermerk “Werkstattersatzwagen”
anzugeben.
Die Rechnung muss folgendermaßen ausgestellt werden: Halter gemäß
Zulassung.
Rechnungsversand an: ARI Fleet Germany GmbH, Liebknechtstraße 33,
D-70565 Stuttgart.
Wo finde ich das Unfall-Meldeformular,
Informationen zur Tankkarte, etc.?
Mit Ausgabe des Fahrzeuges erhalten Sie umfassendes
Informationsmaterial vom Fuhrparkmanagement.
Wie funktioniert das Reifenmanagement?
Bitte nutzen Sie hierzu unter Vorlage der Ihnen ausgehändigten
Servicekarte die autorisierten Reifen-Partner unseres
Kooperationspartners.
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Häufige Fragen
Fahrzeugnutzung
Frage
Antwort
Wer ist dafür zuständig, dass das Fahrzeug
regelmäßig vom TÜV geprüft wird bzw. die
Wartungen fristgerecht durchgeführt
werden?
Der Fahrer des Fahrzeuges hat die erforderliche TÜV-Termine zu
beachten und Prüfungen bei Erreichen der vorgeschriebenen
Wartungsintervalle in der zu beauftragenden Werkstatt durchführen zu
lassen.
Wer übernimmt die Kosten für den TÜV?
Die Kosten sind in der monatlichen Nettoleasingrate enthalten. Sie
erhalten eine Servicekarte unseres Kooperationspartners, die Sie beim
TÜV vorlegen.
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Fall: Kein Anspruch auf ein Bruttomonatsgehalt
Frage
Antwort
Was passiert in Zeiträumen, in denen der
Arbeitnehmer keinen Anspruch auf
Auszahlung des Bruttomonatsgehalts hat
(z. B. bei langandauernder Krankheit,
Elternzeit, unbezahltem Urlaub) oder dieses
nicht ausreichend ist (z.B. bei Teilzeit,
Auszeit)?
Der Mitarbeiter verpflichtet sich, die Monatsrate aus eigenen Mitteln für
den jeweiligen Monat zu zahlen bzw. zu ergänzen. Er verpflichtet sich
auch, den entsprechenden Betrag netto unter Angabe des KfzKennzeichens und seines Vor- und Nachnamens spätestens am letzten
Tag des jeweiligen Monats (Eingang auf dem Konto) auf das Konto des
Arbeitgebers zu zahlen.
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