Ausgabe Nr. Januar 2010 ISSN 1997-4051 Elektronische Rechnung Virtual Company Dossier | Datenpointernetzwerk 5 Titelbild: Landtagsschiff St. Pölten COPYRIGHT: NLK eGovernment Review | Nr. 5 | Januar 2010 | 3 Editorial Liebe E-Government Interessierte, Im November 2009 fand in Malmö/Schweden die fünfte E-Government Ministerkonferenz statt. Dabei wurde eine Ministerdeklaration verschiedet, die die permanente Weiterentwicklung von E-Government in Europa sicherstellen soll. In den nächsten 5 Jahren soll insbesondere die Mobilität im Binnenmark durch E-Government Lösungen unterstützt werden. Dazu gehören u.a. die Durchführung von grenzüberschreitenden Unternehmensgründungen, sowie grenzüberschreitendes Studieren und Arbeiten. Zusätzlich soll die Transparenz der Verwaltung mittels E-Government erhöht, die Möglichkeiten der Partizipation erleichtert und der Zugang zu öffentlichen Informationen vereinfacht werden. Derzeit laufen bereits einige sogenannten large scale pilot Projekte, wie PEPPOL (Pan-European Public Procurement Online) im Umfeld von e-Procurement und STORK (Secure Identiy Accross Boarders Linked) im Umfeld der elektronischen Identität. Es ist zu erwarten, dass weitere pan-europäische Projekte in dieser Größenordnung in den nächsten Jahren durchgeführt werden. Im Rahmen der Konferenz wurden auch zum vierten Mal die European eGovernment Awards vergeben. Die sehr gelungene Organisation der Awards wurde in bewährter Weise wieder durch das Center for European Public Administration (CEPA) der Donau-Unversität Krems durchgeführt. Aus den 259 Einreichungen wurden in einem mehrstufigen Prozess in 5 Kategorien die Gewinner ermittelt. In der Kategorie 1 eGovernment supporting the Single Market konnte sich das EU-OPA (European Order for Payment Application) Projekt durchsetzen. Die Projektpartner kommen aus Österreich und Deutschland, das Projektziel war die Vereinfachung und Beschleunigung grenzüberschreitender Mahnverfahren. Das Projekt wurde bereits umgesetzt und wird sehr erfolgreich eingesetzt. In der Kategorie 2a eGovernment Empowering Cititzens konnte sich die innovative Lösung Genvej aus Dänemark durchsetzen. In Kategorie 2b eGovernment Empowering Businesses siegte das italienische Beschaffungsportal MEPA (The Public Administration eMarketplace). In Kategorie 3 eGovernment Enabling Administrative Efficiency and Effectiveness wurde die portugiesische IT Lösung Multibanco ATM Network zum Sieger gekürt. Dabei werden Jagdlizenzen einfach über Bankomaten ausgestellt. Den Publikumspreis gewann das SMS Information System aus der Türkei. Als Teil der Konferenz wurde auch das neue E-Government-EU-Ranking präsentiert. Die 8. Erhebung der „Online-Verfügbarkeit der Dienstleistungen der öffentlichen Hand“ lieferte wieder interessante Ergebnisse. Beim Indikator full online availability hat Österreich als einziges Land bereits 2007 100% erreicht. 2009 haben Malta, Portugal und Großbritannien aufgeschlossen und erreichen nun ebenfalls 100%. Deutschland liegt knapp über dem EU-Schnitt von 71%, die Schweiz abgeschlagen an letzter Stelle mit 30%. Es zeigt sich bei allen drei Ländern, dass es bei der Benutzerfreundlichkeit noch einiges an Aufholpotential gibt. Hier schneiden Länder wie Großbritannien und Finnland deutlich besser ab. Beim neu eingeführtem Indikator eProcurement erreicht Deutschland 71%, Österreich 62% und die Schweiz 41% (der EU-Schnitt liegt bei 56%). Abschließend möchte ich noch besonders auf die ADV e-Government Konferenz hinweisen, die am 16. und 17. Juni 2010 in Villach stattfinden wird. Weitere Informationen finden Sie unter http://e-government.adv.at/2010 FH-Prof. Dr. Wolfgang Eixelsberger Studiengang Public Management Fachhochschule Kärnten aufruf beiträge Vor Ihnen liegt die 5. Ausgabe von eGovernment Review. Im ersten Teil finden Sie ein Interview mit SC Dr. Arthur Winter, der E-Government in Österreich in den letzten Jahrzehnten intensiv mitgestaltet hat. Im zweiten Teil, finden Sie eine Reihe ausgewählter Beiträge zum Themenbereich E-Government. eGovernment Review veröffentlicht ausgewählte Artikel zu verschiedensten Aspekten von E-Government. Wenn Sie einen Artikel in eGovernment Review veröffentlichen wollen, senden Sie eine Kurzbeschreibung (zwischen 150 und 300 Worte) an [email protected]. Der eGovernment-Review-Beirat wird die eingereichten Artikel bewerten und selektierte zur Veröffentlichung freigeben. Einreichungen für die sechste Ausgabe werden bis zum 12. April 2010 angenommen. FH-Prof. Dr. Wolfgang EIXELSBERGER Fachhochschule Kärnten Studiengang Public Management 4 | eGovernment Review | Nr. 5 | Januar 2010 eGovernment-Review-Beirat Der Beirat wählt die zu erscheinenden Artikel aus, schlägt Interviewpartner vor und gibt Input zur generellen Ausrichtung von eGovernment Review. FH-Prof. Dr. Dietmar Brodel Rektor der Fachhochschule Kärnten, Leiter Studienbereich Wirtschaft Fachhochschule Kärnten FH-Prof. Dr. Wolfgang Eixelsberger Professur aus Wirtschaftsinformatik Fachhochschule Kärnten Dr. Peter Parycek, MSc Zentrumsleiter Zentrum für E-Government Donau-Universität Krems Lektor FH Kärnten Prof. Dr. Reinhard Posch Leiter des IAIK (Institute for Applied Information Processing and Communications) TU Graz CIO des Bundes Prof. DI. Dr. Reinhard Riedl Leiter Kompetenzzentrum Public Management & E-Government Berner Fachhochschule Prof. Dr. Jürgen Stember Dekan Fachbereich Verwaltungswissenschaften Hochschule Harz DI. Manfred Wundara CIO der Stadt Villach Mitglied des Präsidiums des Fachausschusses für Informationstechnologie des Österreichischen Städtebundes Leiter der Arbeitsgruppe Q-SKF der Plattform Digitales Österreich eGovernment Review | Nr. 5 | Januar 2010 Inhalt „Die Zukunft liegt in interoperablen Strukturen“ 6 Interview mit Dr. Arthur Winter (ehemaliger Sektionschef BMF) E-Government in Dänemark 8 eGovernment Konferenz 2010 10 Elektronische Rechnung an den Bund 12 Wolfgang Eixelsberger (FH Kärnten) Thomas Palmetzhofer (Bundesministerium f. Finanzen) I Ruth Eberhart (SAP Österreich) Virtual Company Dossier: Ein neues E-Government Service 14 Silke Weiß I Natalie Egger I Josef Makolm (Bundesministerium f. Finanzen) I Jan Huntgeburth (Universität Mannheim) Datenpointernetzwerk: Bürokratie weniger spürbar machen 16 Privatzustellung - Der elektronisch eingeschrieben Brief 18 E-Voting: Auswege aus einer festgefahrenen Debatte 20 fachartikel aktuelles Ausgabe Nr. 5 | Januar 2010 Martin Brüggemeier I Sirko Schulz (Hochschule für Technik und Wirtschaft Berlin) Peter Reichstädter (Bundeskanzleram) I Arne Tauber (EGIZ) Christian Paulsen (DFN-Cert Services GmbH Hamburg) Können E-Government Gesetze den IT-Einsatz erfassen? 22 E-Government Tagungen, Konferenzen und Messen 24 E-Government Publikationen 26 service Sönke E. Schulz (Uni Kiel) | 5 6 | eGovernment Review | Nr. 5 | Januar 2010 aktuelle information interview „Die Zukunft liegt in interoperablen Strukturen“ Dr. Arthur Winter, der ehemalige Sektionschef des Bundesministeriums für Finanzen, ist ein Promotor des österreichischen E-Government. Dr. Winter gestaltete die IT-Infrastruktur der Republik Österreich wesentlich und nachhaltig mit und steht heute für die erfolgreiche Implementierung staatstragender Anwendungen in den Bereichen Bundeshaushalt, Bundespersonalmanagement und Finanzverwaltung. Dazu kommen maßgebliche Anwendungen für den Justizund Arbeitsmarktbereich. Ein besonderes Anliegen ist ihm die forschungs- und zeitnahe Umsetzung wissenschaftlicher Erkenntnisse, um die führende Position Österreichs im europäischen E-Government langfristig zu sichern. Durch seine Lehrtätigkeiten an der Donau Universität Krems und der WU Wien, bleibt er mit dem Thema E-Government auch weiterhin verbunden Sie sind seit 40 Jahren mit den Themen Verwaltungsinfor- Sie sind einer der Väter von FinanzOnline. Der Aufbau eines matik und E-Government verbunden. Welche großen Entwick- ähnlich erfolgreichen E-Government Anwendungsbereiches lungstendenzen haben diese Jahre geprägt? wird kaum mehr möglich sein. In welchen Bereichen sehen Die Entwicklung der Verwaltungsinformatik wird durch drei große Phasen geprägt. Die erste Phase begann 1960 und war durch die Verwendung von Großrechnern und die nach innen Bezogenheit der Verwaltung gekennzeichnet. Dies bedeutet, dass nur verwaltungsinterne Optimierungen getroffen wurden, jedoch keine externen Stakeholder in den Prozess miteinbezogen wurden. Die zweite Entwicklungsphase ist geprägt von Internet, PC und E-Government. Begonnen hat sie etwa 1995. Sie zeichnet sich durch eine starke Ausrichtung nach außen aus. Dies durch die Implementierung von IKTAnwendungen für Bürgerinnen, Bürger und Unternehmen zur Erleichterung der Ausführung von staatlich auferlegten Verpflichtungen. Die dritte Phase beschreibt die Zeit ab dem Jahr 2010, welche durch die Europäisierung der Verwaltung geprägt ist. Fokus ist beispielsweise die Umsetzung der EU-Dienstleistungsrichtlinie. Ein Schlüsselthema dieser Phase ist die Schaffung von Interoperabilität auf semantischer, rechtlicher, organisatorischer und technischer Ebene. FinanzOnline ist ein Service des Bundesministeriums für Finanzen, das bereits seit dem Jahr 2003 im Internet zur Verfügung steht. Dieser Service für Steuerzahler kann mit anderen Worten als „Finanzamt im Internet“ bezeichnet werden und ist eine E-Government Schnittstelle für Bürgerinnen, Bürger, Gemeinden und Unternehmen. In der Zwischenzeit haben sich schon fast 2,2 Mio. Teilnehmer für dieses E-Government Service angemeldet. Die Funktionen werden ständig an neue Anforderungen angepasst. Seit Ende 2009 beispielsweise können Unternehmen mittels FinanzOnline die Umsatzsteuerrückerstattung aus allen EU-Staaten stellen und Gemeinden auf die Bemessungsgrundlagen des Einheitswertes zugreifen. Ähnliche Potentiale sehe ich in der Umsetzung des Unternehmensserviceportal (USP), das Unternehmen dabei unterstützt, die gesetzlich begründeten Melde- und Informationsverpflichtungen zu erfüllen. Dies geschieht durch die Bereitstellung von Applikationen und Informationen auf einem zentralen Portal, die heute jeweils auf unterschiedlichen Webseiten zur Verfügung stehen. Sie Beispiele, die ein ähnliches Potential haben? aktuelle information Das USP in erster Version steht bereits seit dem 1. Jänner 2010 im Internet bereit. Das Bürgerserviceportal stellt ebenfalls Informationen und Applikationen auf einem zentralen Portal bereit. Zielgruppe dieses Serviceportals sind wie der Name schon sagt Bürgerinnen und Bürger. Durch die Teilnahme am EU-Projekt PEPPOL (Pan European Public Procurement On-Line), das darauf abzielt, eine interoperable E-Procurement Pilot-Lösung unter Berücksichtigung der existierenden nationalen Infrastrukturen zu entwickeln, sichert sich Österreich Wettbewerbsvorteile. Die Vision des Projektes ist, dass jedes Unternehmen in der EU mit jeder öffentlichen europäischen Beschaffungsstelle den Beschaffungsprozess elektronisch abwickeln kann. Derzeit wird wieder einmal eine Verwaltungsreform diskutiert. Welche Rolle kann dabei E-Government spielen? E-Government ist ein Key-Enabler der Verwaltungsreform. Hierfür ist es von Vorteil, Shared Services für die gesamte Verwaltung über Zuständigkeitsgrenzen hinweg zu identifizieren und bereitzustellen. Gebäudemanagement, eine mögliche Personalagentur, einheitliche Telefonie über IP und die Bundesrechenzentrum GmbH als staatsnaher IT-Dienstleister sind nur einige Möglichkeiten der Auslagerung von Funktionen und Aufgabengebieten. Der Bundesclient, eine einheitliche Softwarebasis für Endbenutzer, ist eine Vorraussetzung für den effizienten Betrieb von Querschnittsanwendungen. Eine wichtige Rolle spielt weiters die Umsetzung eines zentralen Personenstandsregisters, das Zusammenspiel von Bund, Ländern, Städten und Gemeinden und die Entwicklung zentraler Registeranwendungen. Zielführend ist ferner eine Geschäftsprozessoptimierung über Organisationsgrenzen hinweg. Der optimale Einsatz und die Umsetzung von E-Government sind wesentliche Wegbereiter der Verwaltungsreform. eGovernment Review | Nr. 5 | Januar 2010 Optimierung von IKT-Anwendungen gearbeitet werden. Verstärkt Wert gelegt wird in Österreich auf die Schaffung interoperabler Strukturen, um E-Government in Europa voranzutreiben. Auf europäischer Ebene gibt es eine größere Anzahl an Projekten, die die Länder Europas auch im Sinne der Verwaltung länderübergreifend zusammenführen sollen. Ein Beispiel ist die Einführung einer EU-weiten elektronischen Identität. Welche Schwerpunkte sehen Sie in diesem Umfeld? Schwerpunkte sehe ich in der Europäisierung der Verwaltung. Hierfür sollten einheitliche Standards innerhalb Europas geschaffen werden. Interoperabilität zwischen Staaten sollte gewährleistet werden, sowie E-IdentityManagement für Bürgerinnen, Bürger und Unternehmen. Auch hier möchte ich das EU-Projekt PEPPOL als Schwerpunkt erwähnen, da es zur konkreten Umsetzung von Interoperabilität in Europa im Bereich E-Procurement beiträgt. Sie sind vor wenigen Monaten in Pension gegangen. In welcher Form bleiben Sie mit dem Thema E-Government verbunden? Vor kurzem habe ich Lehrtätigkeiten im Bereich EGovernment und Verwaltungsinformatik an der Donau Universität in Krems und der Wirtschaftsuniversität in Wien aufgenommen. Des Weiteren halte ich einschlägige Vorträge zu E-Government Themen wie beispielsweise der elektronischen Zustellung, der EU-Dienstleistungsrichtlinie, Unternehmensserviceportal, etc. auf verschieden Tagungen, Konferenzen und Veranstaltungen im praktischen und wissenschaftlichen Umfeld. Veröffentlicht werden diese Vorträge sowie weitere Beiträge zum Thema E-Government in wissenschaftlichen Publikationen. n Österreich nimmt eine Spitzenposition beim Thema E-Government in Europa ein. Was sollte in den nächsten Jahren getan werden, um diese Position zu erhalten bzw. auszubauen? In den nächsten Jahren wird politisches Committment vermehrt notwendig sein. Die erforderlichen Ressourcen zum Erhalt bzw. Ausbau der Spitzenposition Österreichs im Bereich E-Government müssen bereitgestellt werden. Vor allem jedoch muss E-Government weiterhin als wichtiges Thema angesehen und an der Entwicklung und Das Interview wurde geführt von Wolfgang Eixelsberger. | 7 8 | eGovernment Review | Nr. 5 | Januar 2010 aktuelle informationen E-Government in… Dänemark In der vorliegenden 5. Ausgabe von eGovernment Review finden Sie den 2. Beitrag in der Reihe E-Government in europäischen Ländern. Der erste Beitrag ist in der 3. Ausgabe erschienen und beschäftigte sich mit E-Government in Slowenien. Dänemark hat in den vergangenen Jahren immer eine Spitzenposition bei E-Government-Rankings eingenommen. Es gibt eine generelle Bereitschaft der Politik, Verwaltung und der Bürger E-Government für Verwaltungsvereinfachung, -transparenz und Kostenreduktion einzusetzen. info serie Wolfgang Eixelsberger Fakten zu Dänemark: Anzahl Einwohner (in Mio).: 5,5 Anzahl Einwohner pro km2: 129 Mitglied in der EU seit: 1973 Platzierung im EU E-Government Ranking 2009 (Full online availability)(1): 9 den Daten aus dem Gesundheitsportal (sundhed.dk) auch über borger.dk eingesehen werden können (u.a. Übersicht über Medikamentverschreibungen und Spitalsaufenthalte). Ziel ist, dass 2012 alle relevanten digitalen Selbstbedienungslösungen für Bürger vollständig in das Portal integriert sind. Das gilt im Wesentlichen auch für das zentrale Unternehmensportal (www.virk.dk). 2010 sollen 75% alle Berichte von Unternehmen an die Verwaltung in elektronischer Form übermittelt werden. Die Verwaltungsgliederung DänePlatzierung im UN E-Government marks besteht aus fünf Regionen und Readyness Index 2008(2): 2 98 Kommunen. Vor der VerwaltungsZentrales E-Government Portal: reform von 2007 gab es noch 14 Regihttp://www.borger.dk onen und 270 Kommunen. Die durch(kleine Teile des Portals sind in schnittliche Anzahl von Einwohnern Englisch, Deutsch, Spanisch und pro Kommune beträgt 52.000 (exkl. Französisch verfügbar) zentrale IT-Abwicklung der Kommunen Kopenhagen). Im Vergleich dazu le1972 entstand aus den IT-Abteilungen ben in Österreich im Schnitt (exkl. einiger Kommunen das Unternehmen Wien) 2.850 Menschen in einer GeKMD. KMD ist heute das größte dänische IT Unternehmeinde. Dänemark nimmt damit einen Spitzenwert in men mit mehr als 3.000 Mitarbeitern und einem Umsatz der Anzahl Einwohner pro Kommune ein (Platz 3 nach von ca. 460 Mio. EUR. Die Servicierung von Kommunen Großbritannien und Irland). Mit der Strukturreform ist nach wie vor die Kernaktivität des Unternehmens (ca. wurde auch eine Verwaltungsreform umgesetzt. Einige 70% des Umsatzes). Seit mehreren Jahren wird das auf Aufgaben wurden von den Regionen an die Kommunen SAP aufbauende und von KMD in Kooperation mit SAP abgegeben. Diese setzen nun beinahe alle bürgerbezoentwickelte Softwareprodukt KMD Opus in dänischen genen Verwaltungsvorgänge um. Die Regionen sind für Kommunen eingesetzt. Es handelt sich dabei um ein zenKrankenanstalten, Sozialangelegenheiten, Regionalenttrales Softwaresystem für die kommunale Verwaltung, wicklung und koordinative Angelegenheit z.B. den Toudas auch eine Reihe von Fachanwendungen abdeckt. rismus betreffend zuständig. Borger.dk Elektronische Rechnungslegung Borger.dk ist das zentrale Portal für Bürger in Dänemark. Informationen und Formulare strukturiert nach Lebenslagen werden angeboten. Borger.dk kann auch als personalisierte Seite eingerichtet werden, in der persönliche Informationen (bezogen auf Steuern oder Wohnangelegenheiten) eingesehen werden können. In Zukunft wer- 2005 wurde gesetzlich festgelegt, dass die Rechnungslegung von Unternehmen an den öffentlichen Sektor nur noch in elektronischer Form möglich ist. Davon sind ca. 70% der dänischen Unternehmen betroffen. NemHandel ist der zentrale Infrastrukturanbieter in diesem Bereich. Im Mai 2009 wurden beispielsweise 100.000 elektronische aktuelle informationen eGovernment Review | Nr. 5 | Januar 2010 65 % 59 % 36,2 % 27,4 % Bürger, die elektronisch Information aus dem öffentlichen Bereich eingeholt haben. Bürger, die elektronische Formulare aus dem öffentlichen Bereich befüllt und diese in elektronischer Form eingereicht haben. k (3) ne m ar (4 ) Dä d (5) ich re Ös ter De ut sc h lan k (3) ne re m ar (4 ) ich d (5) 13,6 % Ös ter De ut sc h lan k (3) ne m ar (4 ) Dä ich re Ös ter De ut sc h lan d (5) 10,5 % Dä 31,1 % 45 % 41,3 % Unternehmen, die elektronische Formulare aus dem öffentlichen Bereich befüllt und diese in elektronischer Form eingereicht haben. E-Government Schlüsselindikatoren 2008 (für die Schweiz liegen keine Daten vor (6)) Genvej In der Nähe von Kopenhagen befindet sich die Kommune Gentofte. Die Verantwortlichen haben ein Bürgerportal namens Genvey entwickelt. Die Grundidee ist, dass sich Bürger nur bei einem System anmelden müssen und dann vollen Zugang zu möglichst vielen Daten und Services der öffentlichen Verwaltung haben. Es wird versucht möglichst viele Institutionen auch außerhalb der Verwaltung einzubinden. Bürger haben mit Genvej die Möglichkeit für ihre Kinder schul- bzw. hortbezogene Daten einzusehen und zu bearbeiten (u.a. Schuleinschreibung, Krankmeldung der Kinder, Einverständniserklärung für Exkursionen abgeben), Büchereiservices in Anspruch zu nehmen, Angebote der Gewerkschaft zu nutzen bzw. Services anzustoßen, den Hausarzt zu wechseln, Zahnarztzeiten zu vereinbaren und ein Erinnerungs-SMS zu erhalten. Das Portal wurde als beste e-Government Lösung für Bürger mit dem europäischen E-Government-Award im November 2009 ausgezeichnet. n literatur Rechnungen über diese Infrastruktur von Unternehmen an die Verwaltung übermittelt. Damit sind enorme Einsparungen möglich, da einerseits Versandkosten wegfallen und anderseits interne Kosten in den Unternehmen und der Verwaltung reduziert werden. Es existieren eine Reihe von Schnittstellen zu Fachanwendungen, die eine durchgängige elektronische Abwicklung der Rechnungslegungsprozesse sicherstellen. Nachdem viele dänische Unternehmen diese Systeme einsetzen, führen diese Unternehmen die Rechnungslegungsprozesse mit anderen Unternehmen ebenfalls über diese Infrastruktur durch. Die Infrastruktur wird derzeit weiterentwickelt um weitere Kommunikationsformen zu unterstützen (z.B. sicherer und nachvollziehbarer Austausch von Dokumenten in elektronischer Form). In diesem Umfeld wird auch eine neue mobile digitale Signatur genannt. NemID soll ab Ende 2010 für alle Dänen zur Verfügung stehen und kann auch außerhalb von NemHandel eingesetzt werden. NemHandel ist OpenSource und die Verantwortlichen erhoffen sich eine rasche Weiterverbreitung des Systems auch in andere europäische Länder. (1) European Commission Directorate General for Information Society and Media Smarter Faster, Better eGovernment - 8th eGovernment Benchmark Measurement - November 2009 URL: http://ec.europa.eu/information_society/eeurope/i2010/ docs/benchmarking/egov_benchmark_2009.pdf (2) United Nations (2008): UN E-Government Survey 2008, From E-Government to Connected Governance. URL: http://www.unpan.org/egovernment.asp (3) European Commission eGovernment Factsheets eGovernment in Denmark November 2009, Edition 12.0, URL: http://www.epractice.eu/files/eGovernment%20in%20 DK%20-%20v12.0%20-%20Nov%202009.pdf (4) European Commission eGovernment Factsheets eGovernment in Austria November 2009, Edition 12.0. URL: http://www.epractice.eu/files/eGovernment%20in%20 AT%20-%20July%202009%20-%2012%200.pdf (5) European Commission eGovernment Factsheets eGovernment in Germany November 2009, Edition 12.1 URL: http://www.epractice.eu/files/eGovernment%20in%20 DE%20-%20November%202009-12.1_1.pdf (6) European Commission eGovernment Factsheets eGovernment in Switzerland November 2009, Edition 4.0 URL: http://www.epractice.eu/files/eGoverment%20Switzerland%20v4.0%20November%2009_1.pdf | 9 10 | eGovernment Review | Nr. 5 | Januar 2010 aktuelle information Veranstalter Plattform „Digitales Österreich“ e-Government Länderarbeitsgruppe Österreichischer Gemeindebund Österreichischer Städtebund Mitveranstalter Forum e-Government der OCG Kooperationspartner Fachhochschule Kärnten Organisation Arbeitsgemeinschaft für Datenverarbeitung (ADV) http://e-government.adv.at/2010/ aktuelle information eGovernment Review | Nr. 5 | Januar 2010 | 11 12 | eGovernment Review | Nr. 5 | Januar 2010 fachartikel Elektronische Rechnung an den Bund (ER>B ) abstract Thomas Palmetzhofer I Ruth Eberhart ER>B ist ein Verfahren, mit dem Unternehmen strukturierte, elektronische Rechnungen (E-Rechnungen) an Bundesdienststellen einbringen können. Dadurch wird vor allem eine Senkung der Kosten und Bearbeitungszeiten bei den Unternehmen und beim Bund ermöglicht. Ausgangssituation für den Einsatz von ER>B Aktuell werden jährlich ca. 1,2 Mio. Rechnungen an den Bund gestellt. Rund 5.000 Personen kommen im Bund bei der Erfassung, Prüfung und Genehmigung mit Eingangsrechnungen in Berührung. Durch das Online-Verfahren für die Einbringung und einen papierlosen Workflow gestützten Prozess für die Prüfung und Bearbeitung wird mit einem Einsparungspotenzial von durchschnittlich neun Minuten pro Rechnung gerechnet. Zusätzlich ist auch eine Einsparung an Manipulations- und Versandkosten bundintern und beim Lieferanten (mind. 0,75 EUR Material, drei Minuten Bearbeitungszeit) und ein Einsparungseffekt bei Lagerkosten und –administration (Annahme: 1,50 EUR/Beleg) zu erwarten. Die EU verfolgt mit mehreren Projekten innerhalb des Projektes PEPPOL das Ziel, den gesamten Beschaffungsprozess elektronisch zu unterstützen. Die Konzeption der Rechnungseinbringung über ER>B berücksichtigt bereits diese internationale Komponente. Die Haushaltsverrechnung des Bundes (HV) wird im HV-System mit SAP abgebildet. Bestellungen im eShop der Bundesbeschaffungs Ges.m.b.H. (BBG) werden durch eine Anbindung an das HV-System unterstützt. Eingangsrechnungsprozesse können derzeit mit ELAK, mit Papier oder mittels Scanworkflow gestartet werden. Durch den Einsatz von SAP Records Management wird eine Harmonisierung der Abläufe der Bestellung und der Rechnungsbearbeitung herbeigeführt. ANFORDERUNGSKONZEPT UND AUSWAHL MITTELS SHOWCASE Eingangs wurde ein Gesamtkonzept für die Anlieferung und Verarbeitung von elektronischen Eingangsrechnungen (Best-Practice–Prozesse und technische Umsetzungserfordernisse) im HV-System mit SAP erstellt. Dabei wurden besonders die bereits bestehenden HV-Prozesse und Workflow-Szenarien berücksichtigt. Im Rahmen der Erstellung eines Showcases für den Geschäftsfall Eingangsrechnungsbearbeitung wurden vorab verschiedene Softwarepakete evaluiert. Gefordert war, nicht nur alle relevanten technischen, sondern auch die organisatorischen und rechtlichen Fragestellungen zur E-Rechnung zu klären. Oberste Maxime war, den Schnittstellenaufwand so gering wie möglich zu halten und allen Endanwendern eine einfache und übersichtliche Oberfläche zu bieten. Insbesondere die „Nicht-SAP-User“ waren in den elektronischen Workflow-gesteuerten Prozess der Rechnungsprüfung einzubinden. Abb. 1: Gesamtprozess für Papierrechnungen u. die neue E-Rechnung Durch Hochladen einer Rechnungsdatei oder über die Erfassung in einem online angebotenen Formular kann die Rechnung eingebracht werden. In weiterer Folge soll eine fachartikel Bei der weiteren Verarbeitung der E-Rechnung im HV-System wird zunächst ein Image der Rechnung erzeugt und archiviert. Mit den Daten der im HV-System gespeicherten Bestellung und der E-Rechnung wird ein vorerfasster Rechnungsbeleg generiert und an die betreffende Organisationseinheit übermittelt. Der Empfang und die Aufbereitung der Rechnungsdaten wird in SAP NetWeaver Process Integration 7.1 erledigt. Die Einstellungen betrafen u.a. semantische Prüfungen, Konvertierungen, Zielsystemermittlung, Datenübertragung und Datenflusskontrolle. Der nächste Schritt nach der Aufbereitung der E-Rechnung ist die Prüfung durch die Sachbearbeiter. Im HVSystem mit SAP ist ein direkter Zugriff auf das archivierte Image (elektronisches Bild der Rechnung) sowohl über den Vorgang im SAP Records Management als auch über den HV-Beleg möglich. Die Weiterleitung zur Prüfung, Freigabe und Buchung des Belegs erfolgt Workflow-gestützt in SAP Records Management. BUNDESMASTER ER>B ist als geschlossene Serviceplattform konzipiert und bis Oktober 2009 wurde der Bundesmaster implementiert. Mitte November 2009 wurde der Pilotbetrieb im Rechnungshof, im Finanzamt für den 1. und 23. Bezirk und im Landesschulrat für Salzburg mit einzelnen Pilotlieferanten eingeleitet. Als Pilotportal dient www.finanzonline.gv.at. Im Jahr 2010 wird ein Rollout des Bundesmasters an alle Dienststellen gestartet. Mit der Fertigstellung des bundesweiten Unternehmensserviceportals (USP) und der Einbindung von ER>B soll die flächendeckende Verbreitung der Funktionen unterstützt werden. Abb. 2: Prozessschritte bei der Rechnungseinlieferung Im Formularbereich können die Rechnungsdaten direkt erfasst und übermittelt werden. Die Formulareingabe ist dann von Vorteil, wenn es dem Rechnungsleger nicht möglich ist, in seinem System ein XML-Dokument zu erzeugen oder Lieferanten nur vereinzelt Rechnungen an Dienststellen des Bundes legen. In diesem Prozess kann eine Kopie der versandten Rechnung (PDF-Format) für die eigenen Unterlagen beim Rechnungsersteller gespeichert werden. Im Upload-Bereich können Rechnungsleger selbst erstellte XML-Dokumente hochladen und so ihre E-Rechnungen an den Bund einbringen. | 13 Damit diese vom System angenommen werden können, müssen mehrere Kriterien erfüllt sein: • Format des Dokuments: ebInterface (XML-Format) • Inhalte wie Absender, Empfängerdienststelle, Lieferantennummer, Bestellnummer, Buchungskreis etc. Einige der Kriterien werden sofort geprüft. Im Fehlerfall wird der Rechnungsersteller im Onlinedialog darüber informiert. Die elektronische Rechnung kann während des Hochladens und danach nicht mehr verändert werden. Treten bei der Aufbereitung der E-Rechnung Fehler auf (z.B. Rechnung nicht zuordenbar), wird der Rechnungsleger in einer E-Mail informiert. Fazit ER>B mit SAP Process Integration und SAP Recordsmanagement leistet einen wesentlichen Beitrag zur Qualitätsverbesserung im Zuge der Rechnungsbearbeitung. Besonders die elektronische Unterstützung der Rechnungskontierung und -freigabe, der einfachen Einschau auf die Rechnungsdaten und die rasche Bearbeitung von Rechnungen mittels Workflowunterstützung, ohne Eingriff in die bestehenden Lösungen tragen zur Effizienzsteigerung bei. Die elektronische Anlieferung und die kürzere Bearbeitungszeit der Rechnung ermöglichen eine Konzentration auf das Kerngeschäft. Mit ER>B lassen sich durch die Reduktion von Manipulationskosten und von Versandkosten Einsparungseffekte lukrieren. Die IT-unterstützte Rechnungsbearbeitung reduziert die Durchlaufzeit durch schlankere Prozesse sowie durch Wegfall der Transportwege und –zeiten. Durch die Vermeidung von Medienbrüchen und die automatische Weiterbearbeitung werden Eingabefehler reduziert. Thomas PALMETZHOFER Bundesministerium für Finanzen Abt. V/3 Cheforganisator thomas.palmetzhofer@ bmf.gv.at Schließlich gilt es den positiven Effekt auf die Umwelt durch weniger Papierverbrauch und geringeren Transportaufwand zu erwähnen. n Dr. Ruth EBERHART SAP Österreich Customer Advisor [email protected] literatur Einbringung mittels Webservice angeboten werden. In der ER>B-Anwendung wird auf technische Grunderfordernisse geprüft. Die E-Rechnung muss im Format ebInterface – das Format der Austria Pro – angeliefert werden. eGovernment Review | Nr. 5 | Januar 2010 (1) Informationen zur elektronischen Rechnungslegung: http://www.digitales.oesterreich.gv.at/site/5280/DesktopDefault.aspx?tabid=5280 (2) Österreichische Arbeitspakete innerhalb von Peppol: http://www.peppol.eu/National_Information/austria (3) Der Österreichische Rechnungsstandard: www.ebinterface.at (4) Beispiele für SAP Lösungen zur Erstellung von E-Rechnungen http://de.sap.info/e-billing-auf-dem-vormarsch/907 http://www.rit.at/index.php/prozesse.html http://de.sap.info/stadt-wandel-wien-sap-software/11391 http://www.frontworx.at/page.asp/-/42.htm 14 | eGovernment Review | Nr. 5 | Januar 2010 fachartikel Virtual Company Dossier: Ein neues E-Government-Service abstract Silke Weiß I Natalie Egger I Jan Huntgeburth I Josef Makolm Die Umsetzung des Virtual Company Dossiers in Österreich stärkt nachhaltig die Wettbewerbsfähigkeit österreichischer Unternehmen bei der Teilnahme an transeuropäischen Vergabeverfahren. Die österreichische VCD-Anwendung ist ein vollständig IT-gestütztes System, das alle für die Teilnahme an einem Vergabeverfahren notwendigen Nachweise erkennt und in einem europaweit einheitlichen elektronischen Format zusammenfasst. Gerade in wirtschaftlich weniger guten Zeiten, können Unternehmen so neue Absatzmärkte mit einem minimalen Aufwand erschließen. PEPPOL. Das EU-Projekt „PEPPOL - Pan-European Public Procurement On-Line“ (1) wurde mit dem Ziel gestartet, interoperable elektronische Beschaffungsverfahren in Europa zu pilotieren. Dabei wird die Pilotlösung auf existierende nationale Beschaffungssysteme aufsetzen und im Ergebnis Standards für den Datenaustausch zwischen ausschreibender Stelle und Bewerber während des gesamten Beschaffungsprozesses festlegen. Im Rahmen des PEPPOL-Arbeitspaketes Virtual Company Dossier (VCD) wird ein komplexes elektronisches Regelwerk geschaffen, das die gegenseitige Anerkennung von Eignungsnachweisen in Europa für öffentliche Vergabeverfahren abbildet und einen Standard für den elektronischen Austausch von Eignungsnachweisen festlegt. Ausgangssituation. Bewerber und Bieter in öffentlichen Vergabeverfahren müssen zum Nachweis ihrer Eignung bzw. Qualifikation Informationen und Dokumente bereitstellen, die von ausschreibenden Stellen gegen die jeweiligen Vergaberichtlinien geprüft werden müssen. Dies gilt auch für österreichische Unternehmen, die an einem Vergabeverfahren teilnehmen wollen, das in einem anderen europäischen Mitgliedsstaat ausgeschrieben wurde. Derzeit wird die Teilnahme an transeuropäischen Vergabeverfahren dahingehend erschwert, dass keine verbindlichen expliziten Regeln existieren, welche Eignungsnachweise durch ein europäisches Unternehmen beigebracht werden müssen, um an einem Vergabeverfahren in einem anderen EU-Mitgliedsstaat teilnehmen zu können. Was ist ein VCD? Ein Virtual Company Dossier ist die Summe der Nachweise, die ein Bewerber im Zuge eines Vergabeverfahrens zum Beweis seiner Qualifikation erbringen muss. Das VCD ist weiters eine IT-Anwen- dung, die es einem Bewerber ermöglicht, diese Nachweise – einem Regelwerk folgend – zu einem elektronischen Sammel-Container zusammenzustellen. Das VCD unterstützt die europaweiten öffentlichen elektronischen Beschaffungsprozesse und berücksichtigt dabei nicht nur die Komplexität des rechtlichen Regelwerks, sondern auch die rechtliche Struktur eines Bewerbers (z.B. natürliche oder juristische Person, Arbeitsgemeinschaft, Subunternehmer-Struktur usw.). Herausforderungen. Zur Implementierung einer europaweiten Pilotlösung, muss der öffentliche Sektor sich vielen Herausforderungen stellen. Herausforderungen sind beispielsweise die organisatorische, technische und semantische Komplexität, rechtliche Fragestellungen, Sprachbarrieren, finanzielle Konsequenzen und politische Überlegungen. Die Realisierung europaweiter Interoperabilität wird als Schlüsselfaktor zur Bewältigung dieser Herausforderungen angesehen. Aufgrund der großen Heterogenität der verschiedenen Aspekte, müssen Standards und ein gemeinsames Vokabular entwickelt werden. Bei der Lösung müssen, neben verschiedenen nationalen technischen Infrastruktur-Konstellationen, institutionelle und rechtliche Unterschiede berücksichtigt werden. Die VCD-Pilotanwendung muss diese Unterschiede auf europäischer Ebene bewältigen können. Das VCD soll fähig sein, den Anforderungen der öffentlichen Auftraggeber gerecht zu werden, um die Eignung der Bieter hinsichtlich bestimmter Kriterien nachzuweisen, bei gleichzeitiger Verringerung der Beweislast für die Bieter auf transnationaler Ebene. Vision der österreichischen VCD-Implementierung. Das ös- terreichische VCD-Implementierungsprojekt (2) stellt ein IT-System bereit, welches nicht nur den Bieter bei fachartikel Das PEPPOL-VCD-Regelwerk. Es besteht aus definierten Regeln, die die zutreffenden Rechtsvorschriften abbilden. Dieses Regelwerk wird in einer Ontologie hinterlegt. Das Regelwerk ist in drei Schichten aufgebaut: • In der Upper-Level Ontologie werden einerseits die grundsätzlichen Konzepte definiert, die für den europäischen Teil der Ontologie benötigt werden und andererseits jene Konzepte, wie beispielsweise Nachweise, Kriterien, Services, Bewerber etc., die in allen nationalen Ontologien verwendet werden. • Das europäische Regelwerk dient zur Modellierung der EU-Rechtsmaterie (EU-Richtlinie 2004/18/ EC, Artikel 45, 46, 47, 48, 49 und 50). Modelliert werden die einschlägigen EU-Kriterien, die auf EUEbene definiert sind oder die notwendig sind, um das Mapping zwischen den EU-Kriterien und den nationalen Kriterien zu ermöglichen. Weiters sind im europäischen Regelwerk die in der EU möglichen Bieterstrukturen modelliert. • In den nationalen Ontologien (je EU-Mitgliedstaat bzw. Region existiert eine Teil-Ontologie, die auch als Domänen-Ontologie bezeichnet wird) werden die nationalen Zusammenhänge und deren Mapping in Richtung EU modelliert. Sie beschreiben somit, welche nationalen Kriterien – bezogen auf EU-Kriterien – zu erfüllen sind und welche Nachweise (Dokumente und Informationen) Bewerber und Bieter zum Nachweis ihrer Eignung bzw. Qualifikation in Bezug auf diese nationalen Kriterien beibringen müssen. Durch das PEPPOL-VCD-Regelwerk wird erstmalig Recht in einer Ontologie modelliert, um von einem „Reasoner“ im Rahmen einer von Endanwendern zu bedienenden IT-Anwendung abgearbeitet zu werden. Durch die Implementierung mit Hilfe semantischer Technologien, wird somit die gegenseitige EU-weite Anerkennung von Qualifikationsdokumenten unterstützt. Die deutsche, italienische und norwegische Ontologie wurde bereits modelliert, an der französischen und österreichischen wird derzeit gearbeitet und die weiteren Ontologien werden im 1. Quartal 2010 implementiert. | 15 Die osSso-Maschine (one stop Semantic service orchestration). Eine Möglichkeit, wie das VCD-Service umgesetzt werden kann, basiert auf der Idee einer semantisch angereicherten serviceorientierten Architektur, kurz SSOA. In einer semantischen SOA werden zusätzlich semantisch angereicherte Metadaten-Beschreibungen für jedes Service bereitgestellt, sodass jedes Service Menschen- und Maschinen-interpretierbar, d.h. Menschenund Maschinen-verstehbar ist. Auf diese Weise können Services automatisch orchestriert werden. Das Herz der österreichischen VCD-Implementierung, osSso, setzt die Idee einer semantischen SOA um. Die osSso-Maschine agiert basierend auf der Ontologie, die die nationalen und internationalen Regelwerke abbildet. Alle Services stellen eine semantische Beschreibung bezüglich der rechtlichen Ontologie über ihre benötigten Input-Daten und die erwartbaren Output-Daten bereit. Die Aufgaben der osSso-Maschine sind, die im Einzelfall zutreffenden Kriterien und erforderlichen Nachweise zu bestimmen, um geeignete Services aufzufinden und schließlich Service-Ketten dynamisch zusammenzustellen, die von der VCD-Execution-Engine abgearbeitet werden, um diese Nachweise von den ausstellenden Services zu sammeln. Der osSso-Ansatz vermeidet programmtechnisch vordefinierte Regeln und Ausführungsprozesse und damit eine starre Implementierung der Regeln in einem Source-Code. Dies macht den osSso-Ansatz flexibel hinsichtlich Änderungen der rechtlichen Regeln oder der Einführung von neuen Services. Von jedem Bieter spezifisch benötigte Nachweise werden “on-the-fly” bestimmt und die beste Service-Kette, beispielsweise betreffend Kosten oder Zeit, bereitgestellt. Dipl.-Inform.Wirt Silke WEIß Bundesministerium für Finanzen Organisatorin [email protected] Mag. (FH) Natalie EGGER Bundesministerium für Finanzen Projektassistentin [email protected] Ausblick. Die Umsetzung des VCD verfolgt das Ziel durch die frühzeitige Implementierung elektronischer Verfahren der österreichischen Wirtschaft einen Wettbewerbsvorteil zu sichern. Der Aufwand im Rahmen eines öffentlichen Vergabeverfahrens, soll sowohl für die österreichischen Unternehmen, als auch für die ausschreibenden Stellen deutlich reduziert werden. Gerade im Hinblick auf die Prinzipen der Nichtdiskriminierung von Unternehmen bei der Erbringung der Eignungsnachweise und die Transparenz öffentlicher Vergabeverfahren besteht für die öffentlichen Verwaltungen in Europa dringender Handlungsbedarf. n literatur der Entscheidung unterstützt, welche Nachweise und Metadaten er für die Bewerbung für ein öffentliches Vergabeverfahren in Österreich oder einem anderen EU-Mitgliedsstaat bereitstellen muss. Die österreichische Lösung fügt auch automatisch die Nachweise und Metadaten zu einem elektronischen VCD-Paket zusammen. Der VCD-Pilot wird in der Lage sein, die (IT-)Services auszuwählen und anzustoßen, die die benötigten Daten bereitstellen, die notwendigen Prozesse effizient zu orchestrieren, die Ergebnisse zu sammeln und in ein VCD-Paket zu packen, unter Beachtung eines international vereinbarten semantischen Schemas. eGovernment Review | Nr. 5 | Januar 2010 (1) Informationen über das PEPPOL-Projekt finden Sie unter: www.peppol.eu (2) Detaillierte Informationen über die österreichische VDC-Implementierung finden Sie auf der E-GovernmentStakeholder-Beteiligungsplattform egosta: www.egosta.at Jan HUNTGEBURTH Universität Mannheim Famulant [email protected] Min.-Rat Josef MAKOLM Bundesministerium für Finanzen Abteilungsleiter – IT-Prüf- und Kontrollstelle [email protected] 16 | eGovernment Review | Nr. 5 | Januar 2010 fachartikel Datenpointernetzwerk: Bürokratie durch vernetztes Arbeiten weniger spürbar machen abstract Martin Brüggemeier I Sirko Schulz Ein besser organisierter und vernetzter Verwaltungsvollzug kann erheblich zu einem Bürokratieabbau beitragen, der auch den öffentlichen Verwaltungen selbst Nutzen bringt. In diesem Beitrag stellen wir das Konzept des Datenpointernetzwerks (DPN) vor. Es beschreibt eine leistungsfähige und datenschutzgerechte Infrastruktur für die vernetzt arbeitende Verwaltung. Das DPN lässt die Bürokratie durch eine intelligente Referenzierung und organisationsübergreifende Nutzung von Daten weniger spürbar werden. Strategische Perspektive. Das Streben nach monetär messbarer Entbürokratisierung zur Entlastung der Wirtschaft hat in der Vergangenheit den politischen Blick in Deutschland oft zu sehr auf Deregulierung und bessere Rechtsetzung verengt. Bürokratie verursacht jedoch auch subjektive, nicht monetär messbare Belästigungen. Strategisch vernachlässigt werden die Möglichkeiten, Bürokratieabbau durch eine Modernisierung und Optimierung des Verwaltungsvollzugs zu erreichen. So werden durch die Integration von Prozessen öffentliche Leistungsnetzwerke möglich, in denen öffentliche Leistungen von mehreren Partnern kooperativ erstellt und abgegeben werden. Um die redundante Speicherung der Daten in diesen öffentlichen Leistungsnetzwerken zu vermeiden, die Wirtschaft sowie die Bürgerinnen und Bürger nicht mehrfach mit der Abfrage identischer Informationen zu belasten und Möglichkeiten des „No-Stop-Government“ (z. B. durch proaktive Leistungsangebote) zu schaffen, muss mit der Prozessintegration auch die Informationsintegration einhergehen. Für ein umfassendes Information Sharing über Organisationsgrenzen hinweg bedarf es jedoch noch einer entsprechenden Infrastruktur. Datenpointernetzwerk: Infrastruktur der vernetzt arbeitenden Verwaltung. In dem vom Deutschen Bundesministerium des Innern geförderten Forschungsprojekt „Prozessketten zwischen Wirtschaft und Verwaltung (Los 3)“ wurde hierfür das Konzept des Datenpointernetzwerkes (DPN) entwickelt. (1) Dieses Konzept sieht die zentrale Referenzierung der dezentral in den angeschlossenen Verwaltungen gespeicherten Datenbestände vor. Benötigt eine Verwaltung Datensätze, die sie nicht selbst gespeichert hat, können diese automatisiert über das DPN von der jeweiligen originären Speicherstelle unmittelbar in die Fachanwendungen der abfragenden Stelle eingelesen werden. Ein strenges Berechtigungsregime verhindert unerlaubte Zugriffe und Verknüpfungen von Daten. Abb.: Grundkonzept des Datenpointernetzwerkes Ein weiteres, komplementäres Konzept des Los 3-Forschungskonsortiums um das Fraunhofer Institut IESE beschreibt, wie Unternehmen mit einem regelbasierten Informationssystem („FRESKO-Prozessor“) ihren Meldepflichten gegenüber öffentlichen Stellen effizient nachkommen können. Die gelieferten Daten werden im DPN in der Regel nur an genau einer Stelle – der originären Speicherstelle – gespeichert. In der Kombination beider Konzepte ist vorgesehen, dass der Versand der Referenzierungsmeldung an das DPN durch den FRESKO-Prozessor des jeweiligen Unternehmens erfolgt (siehe Abb.). Bei einer isolierten Realisierung des DPN kann diese Funktion aber auch jeweils von der Verwaltung vorgenommen werden, die für die dauerhafte Speicherung der Daten verantwortlich ist. Diese originäre Speicherstelle ist für die Qualitätssicherung verantwortlich und hält die Daten für andere Netzwerkpartner zum Abruf über das DPN verfügbar, sofern dort die dafür notwendige Be- fachartikel Weniger spürbare Bürokratie und Potenzial für No-StopGovernment. Bislang gilt das One-Stop-Government als das ultimative Leitbild einer kundenfreundlichen Verwaltung. Das DPN bietet darüber hinausgehend die Option zur Realisierung von No-Stop-GovernmentLösungen, (2) und von Schritten in die Richtung einer „unspürbaren“ Verwaltung. (3) Mit den vorhandenen Informationen könnten vorausgefüllte Formulare zur Verfügung gestellt werden. Wo immer dies zur Effektivierung politischer Programme sinnvoll erscheint, könnten potenziell Begünstigten proaktiv Angebote zur Gewährung von Leistungen unterbreitet werden, für die sie die Voraussetzungen erfüllen, ohne dass eine explizite Antragstellung notwendig wäre. Als „Kuppelprodukt“ könnten aus den an unterschiedlichen Stellen gespeicherten und referenzierten Informationen ohne gesonderte Erhebung und in hoher Qualität Statistiken flexibel erstellt und deren Ergebnisse schnell ausgewertet werden. (4) Datenschutz durch Transparenz. Neben dem Verzicht auf eine Zusammenführung der Daten in einer zentralen Datenbank („dezentrale Zentralisierung“) kann dem Datenschutz in weiterer Hinsicht Rechnung getragen werden: Das informationelle Selbstbestimmungsrecht der Bürgerinnen und Bürger würde gestärkt, indem sie über ein Frontend Einsicht in die über sie gespeicherten Daten, die Zugriffe und Verwendungen nehmen und selbst durch Änderungshinweise zu einer höheren Datenqualität beitragen könnten („Datenschutz 2.0“). Die dadurch entstehende Transparenz kann zusätzlich als Grundlage einer aufgabenkritischen Überprüfung bestehender Übermittlungsbefugnisse und -notwendigkeiten dienen. Zudem fördert das Konzept die Datensparsamkeit, wenn identische Informationen nicht mehrfach gespeichert werden und wenn weniger Informationen abgefragt werden, die durch eine intelligente Verknüpfung vorhandener Daten bereits verfügbar sind („Die Verwaltung fragt nicht, was sie schon weiß“). Allerdings wäre eine solche Lösung aufgrund des Zweckbindungsgebots in Deutschland ohne gesetzliche Änderungen wohl nur im Sozialversicherungsbereich und bei nicht personenbezogenen Daten zulässig. | 17 Perspektiven der weiteren Entwicklung. Ein wirksamer Bü- rokratieabbau, der nicht nur auf eine Kostenüberwälzung auf die Verwaltung hinauslaufen und sich auch nicht in einzelwirtschaftlich kaum spürbaren Entlastungseffekten bei den Adressaten erschöpfen soll, muss das Gesamtsystem betrachten. Das DPN könnte zur Entstehung einer innovativen E-Government-Infrastruktur für die vernetzt arbeitende öffentliche Verwaltung der Zukunft beitragen und neue Formen der Arbeitsteilung ermöglichen. Ein in verschiedener Hinsicht ähnliches Grundkonzept besteht im Übrigen bereits seit einigen Jahren im belgischen Sozialversicherungssystem („CBSS“) den Praxistest (5) und wird aktuell im österreichischen Gesundheitswesen realisiert (Projekt „ELGA“). (6) Sowohl in konzeptioneller, rechtlicher und organisatorischer Hinsicht aber auch in den Bereichen Technik und IT-Sicherheit sind jedoch noch zahlreiche Fragen offen. Die Erschließung der hier skizzierten Modernisierungspotenziale erfordert insofern noch weitere interdisziplinäre Forschungs- und Entwicklungsarbeit zur Detaillierung des Konzeptes. Der zu erwartende Nutzen des DPN für die Verwaltung und ihre Kunden lässt solche Anstrengungen indes gerechtfertigt erscheinen. n literatur rechtigung hinterlegt ist. Zur originären Speicherstelle für bestimmte Daten wird grundsätzlich eine der Behörden erklärt, die die Information vom Informationslieferanten empfängt. Sie dekomponiert die empfangenen Informationen nach der Bearbeitung und speichert die Daten in der definierten Granularität. eGovernment Review | Nr. 5 | Januar 2010 Prof. Dr. Martin BRÜGGEMEIER Hochschule für Technik und Wirtschaft (HTW) Berlin Professor für Betriebswirtschaft und Public Management [email protected] (1) Autorenteam Los 3 (2009): Entwicklung von Prozessketten zwischen Wirtschaft und Verwaltung http://www.f3.htw-berlin.de/Professoren/Brueggemeier/ pdf/IMPA_PK_MachbarkeitsstudieLos3Final090330.pdf (2) Lenk, K. (2006): Ziel: No-Stop-Verwaltung. In: move – Moderne Verwaltung. Heft 2, 4. Jg. (3) Klages, H. (2006): Wie lässt sich Bürokratie „unspürbar“ machen? In: Verwaltung & Management. Heft 1, 12. Jg. (4) Lenk, K. (2008): Abbau von Verwaltungslasten jenseits des Standardkostenmodells: besser organisierter und vernetzter Verwaltungsvollzug. In: P. Biwald, E. Dearing, T. Weninger (Hg.): Innovation im öffentlichen Sektor. Festschrift für Helfried Bauer. NWF, Wien, Graz (5) Brüggemeier, M. et al. (2006): Organisatorische Gestaltungspotenziale durch Electronic Government. sigma, Berlin (6) IBM (2006): Machbarkeitsstudie Elektronischen Gesundheitsakte (ELGA) im österreichischen Gesundheitswesen. http://www.arge-elga.at/m/Machbarkeitsstudie_ELGA.PDF Dipl.-Kfm. (FH) Sirko SCHULZ Hochschule für Technik und Wirtschaft (HTW) Berlin Wissenschaftlicher Mitarbeiter [email protected] 18 | eGovernment Review | Nr. 5 | Januar 2010 fachartikel Privatzustellung – Der elektronisch eingeschriebene Brief abstract Peter Reichstädter I Arne Tauber In privatwirtschaftlichen Geschäftsprozessen ist die nachweisliche Zusendung von Dokumenten seit jeher ein kostenund ressourcenintensiver Vorgang. Besonders in ihrer konventionellen Ausprägung, nämlich in Form eines eingeschriebenen Briefes, ist eine nachweisliche Zusendung sowohl aus der Perspektive der manuellen Vorbereitung und Bearbeitung, als auch aus Sicht des Entgelts für das Produkt „Einschreiben“ selbst, mit erheblichen Kosten für den Versender und in vielen Fällen mit einem einhergehenden Medienbruch verbunden. Elektronische Post, sprich Elektronische Zustellung ist nicht unbedingt mit E-Mail gleichzusetzen. E-Mail ist ein gebräuchliches Kommunikationsmittel in privatwirtschaftlichen Geschäftsprozessen. Auf den herkömmlichen Briefverkehr bezogen kann eine E-Mail noch am ehesten mit dem Senden einer Postkarte verglichen werden, da dieses Medium in seiner Grundform keinerlei sicherheitsrelevante Aspekte aufweisen kann. Eine E-Mail ist zwar kostengünstiger als ein herkömmlicher Brief, kann jedoch keinesfalls mit einer qualitätsvollen und nachweislichen Zusendung verglichen werden. Im Vergleich zur konventionellen Ausprägung eines eingeschriebenen Briefes fehlen essentielle Eigenschaften wie Nicht-Abstreitbarkeit, Vertraulichkeit, Integrität und Identitätsfeststellung. Der Trend hin zu elektronischer Kommunikation findet bereits seit Jahren Einzug in Geschäftsprozessen. Die Vorteile liegen auf der Hand: Rund-um-die-UhrVerfügbarkeit, Zeit- und Kostenersparnis, reduzierter Papierverbrauch, Effizienz, Zugänglichkeit und Medienbruchfreiheit bzw. Wiederverwendbarkeit und einfachere Weiterverarbeitung. Genau wie im Briefverkehr, besteht auch bei der elektronischen Kommunikation ein verstärkter Bedarf an einer sicheren, zuverlässigen und nachweislichen Nachrichtenübertragung für kritische Dokumente wie bspw. Verträge, Polizzen, Urkunden oder Angebote. In Österreich werden beispielsweise rund 1 Mio. Briefe mit der Qualität Einschreiben im privaten Bereich versendet (B2X, C2X). In mehreren Ländern wurde diesem Umstand mit der Einführung von qualifizierten elektronischen Zustellsystemen bereits Rechnung getragen. Prominente Beispiele sind die Systeme der belgischen Certipost, der italienischen Posta Elettronica Certificata (PEC), das slowenische Secure Mailbox (moja.posta.si), die deutsche virtuelle Poststelle und das in 2010 in Betrieb gehende DE-Mail System. Im öffentlichen Sektor hat Österreich bereits in einer frühen Phase Vorkehrungen für die Einrichtung eines Dienstes getroffen, der in Einklang mit staatlichen Rechtsvorschriften die Zustellung von Einschreibsendungen im Rahmen von Verwaltungsverfahren ermöglicht. (1) Den Rechtsrahmen für dieses System bilden die Novellierungen des Zustellgesetzes 2004 sowie 2008. Im Rahmen dessen wurde ein Pendant zum konventionellen RSa- bzw. RSbBrief im elektronischen Geschäftsverkehr geschaffen, der allen österreichischen Verwaltungsbehörden die Zustellung von behördlichen Schriftstücken ermöglicht. Neben Medienbruchfreiheit und Verfügbarkeit, verspricht das System auch eine wesentliche Reduktion von Ressourcen und Kosten, sowohl seitens der Sender als auch der Empfänger. Bspw. versenden allein das Finanz- und Justizministerium rund 44 Mio. Schriftstücke pro Jahr, wobei der Großteil der RSa-Rückschein-Sendungen von der Justiz erzeugt wird. Der nachweislichen elektronischen Zustellung wird durch eine qualitative Identifizierung und Authentifizierung des Empfängers Rechnung getragen. Diese Kriterien erfüllt die österreichische Bürgerkarte (www.buergerkarte.at). Zusätzlich zur herkömmlichen Ausprägung in Form einer Chipkarte (bspw. eCard, Bankomatkarte), wird seit kurzem auch die sog. Mobile Signatur (2) kostenfrei angeboten, welche die Bürgerkartenfunktionalität ähnlich dem Online-Banking mittels Auslösen einer mobilen TAN ermöglicht. Um die Synergien zwischen öffentlichen und privatem Sektor, sowie den ökonomischen Nutzen des Systems zu maximieren, wurde die Nutzung der behördlichen Zustellinfrastruktur auch für die nachweisliche Zusendung im Auftrag von Privaten (im weiteren Privatzustellung gennant) ermöglicht. Durch diese Erweiterung haben auch private Sender österreichweit erstmalig die Möglichkeit, elektronische Schriftstücke mit der Qualität eines eingeschriebenen Briefes (sowie Rückschein) zu versenden. Die rechtliche Basis fachartikel hierfür findet sich im Zustellgesetz, welches es behördlich zugelassenen Zustelldiensten ermöglicht, private Schriftstücke für registrierte Empfänger entgegenzunehmen (vgl. § 29 Abs. 3 ZustG), sowie dem Zustellkopf explizit die Ermittlungsleistung für private Anfragen vorschreibt (vlg. § 34 Abs. 2 ZustG). Empfänger, welche sich an einem zugelassenen Zustelldienst registrieren, müssen allerdings explizit zustimmen, dass sie auch private Schriftstücke empfangen möchten. Erst durch diesen Schritt kann ein Empfänger auch am Zustellkopf für eine private Zusendung gefunden werden bzw. nachweisliche Zusendungen im Auftrag von Privaten entgegen nehmen (Privatzustellungen). Abb. 1: Behördliche und Private Zustellung – rechtliche, organisatorische und technische Komponenten Abb. 2: edID / digitales Briefmarken Konzept | 19 Diese Briefmarke ist maximal 48 Stunden gültig und kann nur einmal verwendet werden, anschließend verliert sie ihre Gültigkeit. Des Weiteren ist sie personenbezogen, allerdings gibt es im Gegensatz zum öffentlichen Sektor für die Privatzustellung keine übergreifende Identifikation. Nachdem als Identifkationstoken eine Einwegableitung des bereichsspezifischen Personenkennzeichens (bPK) des privaten Bereichs verwendet wird, welches für jeden Zustelldienst unterschiedlich ist, muss somit in der Auskunft des Zustellkopfes auch für jeden Zustelldienst, bei welchem ein Empfänger einen Account besitzt, eine eigene Briefmarke generiert werden. Diese Maßnahmen garantieren durchgehenden Datenschutz, Vertrauen und hohe Sicherheit. Briefmarken sind zudem sendergebunden, d.h. ein Missbrauch des Systems durch Versender von SPAM ist somit ausgeschlossen. Für Empfänger ist der Dienst gleich wie im behördlichen System kostenlos. Vorausgesetzt wird lediglich ein Anmeldung mittels Bürgerkarte (Mobile Signatur, Chipkarte) an einem behördlich zugelassenen Zustelldienst, welcher die Privatzustellung unterstützt (bpsw. www.meinbrief.at, …). Private Sender müssen sich grundsätzlich gleichermaßen wie Behörden am Zustellkopf registrieren, um am Zustellverbundsystem teilhaben zu können. Dies wird allerdings nur für Massensender empfohlen, da dies das Vorhandensein einer entsprechenden Senderinfrastruktur voraussetzt. Diese kann durch den Einsatz der Open-Source Software MOA-ZS (Modul für Onlineapplikationen – Zustellung) realisiert werden, welche neben dem Versand von behördlichen Schriftstücken ebenfalls private Sender unterstützt. Einzelpersonen, welche einen elektronisch eingeschriebenen Brief versenden möchten, können dies auch über die Weboberfläche des Zustelldienstes erledigen. Die Bezahlung dieser Dienstleistung erfolgt über ein Prepaid-Guthabenkonto. DI Peter REICHSTÄDTER Bundeskanzleramt IKT-Strategie peter.reichstaedter@ bka.gv.at DI Arne TAUBER E-Government Innovationszentrum (EGIZ), TU-Graz [email protected] Dahingehend bietet die Umsetzung der elektronischen Zustellung in Österreich nun ein vollständiges Spektrum sowohl für Versender (behördliche Zustellstücke als auch nachweisliche Zusendungen im Auftrag von Privaten) als auch für Empfänger (die Möglichkeit, ‚alles’ in einem elektronischen Postfach vereint vorzufinden) an; der nächste Schritt ist naheliegend – elektronisch ‚Briefe’ erstellen und diese dann zustellen – egal ob der Empfänger (bereits) elektronisch erreichbar ist oder noch ein konventioneller Brief daraus wird. n literatur Die Kooperation BLSG (Bund-Länder-Städte-Gemeinden) hat daher eine Spezifikation (3) veröffentlicht, welche aufbauend auf dem Zustellgesetz und der Basisspezifikation der behördlichen Zustellung eine Erweiterung für die Privatzustellung schafft (siehe Abb. 1). Als Pendant zum herkömmlichen Briefverkehr wurden die Zustellqualitäten Einschreiben (R – Rekommandation) und Einschreiben mit Rückschein (RS) eingeführt. Der Rückschein wird dem Sender rückübermittelt und muss mit der qualifizierten elektronischen Signatur des Empfängers unterschrieben werden. Die wesentlichste Änderung im Vergleich zur behördlichen Zustellung, ist allerdings die Einführung von „digitalen Briefmarken“, welche der Zustellkopf einem Sender bei jeder Beauskunftung ausstellt (sog. edID, siehe Abb. 2). eGovernment Review | Nr. 5 | Januar 2010 (1) URL: www.bka.gv.at/zustelldienste (2) URL: http://www.a-trust.at/mobile/ (3) URL: http://reference.e-government.gv.at/ Zustellung.351.0.html bzw. http://reference.e-government.gv.at/VeroeffentlichteInformationen.353.0.html 20 | fachartikel E-Voting: Auswege aus einer festgefahrenen Zwei-Fronten-Debatte abstract Christian Paulsen E-Voting wird nicht erst seit dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts zum Thema Wahlmaschinen in der Öffentlichkeit ziemlich kontrovers diskutiert. Die teilweise sehr emotional geführten Diskussionen drehen sich häufig ausschließlich um die Sicherheit der Verfahren und um einen Einsatz bei politischen Wahlen. Andere Anwendungsmöglichkeiten in nicht-parlamentarischen Bereichen werden dabei zumeist vernachlässigt. In diesem Beitrag wird als Lösungsansatz das Erstellen eines Empfehlungskatalogs vorgestellt, der eine Brücke zwischen Gegnern und Befürwortern elektronischer Wahlverfahren schlagen und die Diskussion auf eine sachliche Ebene zurückführen soll. Ausgangslage. Bei den Wahlen zur österreichischen Hochschülerschaft (ÖH-Wahlen) im Mai 2009 wurde den Stimmberechtigten als Alternative zur Urnenwahl mit Papierstimmzetteln eine elektronische Stimmabgabe via Internet angeboten. Es gab und gibt immer noch massive Proteste gegen diese Einführung des elektronischen Wahlverfahrens, da Manipulationen befürchtet und somit die Wahlrechtsgrundsätze der geheimen und freien Wahlen als gefährdet angesehen wurden. Zuvor gab es in der BRD und in den Niederlanden viele Initiativen und Klagen gegen die Verwendung von Wahlmaschinen für politische Wahlen, die im Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 03. März 2009 (1) gipfelten und vorerst zu einem Einsatzverbot von NEDAP-Wahlmaschinen bei Bundestagswahlen führte. Die Hauptkritikpunkte waren insbesondere, dass die Sicherheit und die Transparenz der Verfahren nicht gewährleistet seien. Als Teilnehmer von Anhörungen in diesem Bereich kann man dabei beobachten, dass eine neutrale und unverblümte Darstellung der Chancen aber auch der Risiken elektronischer Wahlverfahren in gleichem Maße fehlt. Es ist offensichtlich, dass die Diskussionen um E-Voting in einer Sackgasse gelandet sind und sich zwei Lager aus Befürwortern auf der einen Seite und Gegnern von E-Voting auf der anderen Seite gebildet haben. Dabei reden „Techniker“ und „Nicht-Techniker“ häufig aneinander vorbei und es wird teilweise kategorisch und unabhängig vom Anwendungsbereich und dessen spezifischen Anforderungen abgelehnt, elektronische Wahlverfahren einzusetzen. Lösungsansatz. Was ist also notwendig um die festgefahrene Zwei-Fronten-Diskussion aufzulösen? Wie geht es weiter mit E-Voting? Unstrittig ist, dass es nicht allein ausreicht, spezielle Sicherheitsmechanismen, Kryptoprotokolle oder Verfahren für elektronische Wahlen zu empfehlen, Techniken zu verbessern oder Implementierungen zu verifizieren. Vielmehr müssen die zur Verfügung stehenden technischen Möglichkeiten, ihre Einbettbarkeit in organisatorische Prozesse sowie ihre Beherrschbarkeit transparent gegenüber gestellt werden, um mit all ihren Risiken aber auch Potentialen den Entscheidern kommuniziert werden zu können („ganzheitlicher und interdisziplinärer Ansatz“). Ausgangspunkt ist die Erkenntnis, dass die Angemessenheit einzelner technischer Maßnahmen nicht durch die höchsten Anforderungen, wie sie z.B. an die Wahlen zu einem verfassungsrechtlichen Organ zu stellen sind, bestimmt werden, sondern durch den Kontext der jeweils zu betrachtenden Wahl. Dabei bilden vor allem die jeweiligen Wahlvorschriften die Ausgangsbasis für die konkreten Sicherheitsanforderungen. Ein Wahlverfahren muss aber auch Anforderungen hinsichtlich der Praxisrelevanz und Benutzbarkeit erfüllen, um für einen realen Einsatz in Frage zu kommen (siehe Abb.). Dies beinhaltet sowohl die finanziellen und organisatorischen Aufwände als auch den Reifegrad eines Verfahrens. Entscheidend ist auch, dass die Benutzbarkeit („Usability“) den Anforderungen gerecht wird. fachartikel Daher wird im Folgenden die Erstellung eines Empfehlungskatalogs skizziert, der diese Aspekte berücksichtigt. Vorgehensweise. Bereits existierende Anforderungskataloge u.a. die Empfehlungen des Europarats zu E-Voting (2) und die Ergebnisse einer Arbeitsgruppe des österreichischen Bundesministeriums für Inneres (3), müssen hinsichtlich klar definierter Anforderungen an die Praxisrelevanz und Benutzbarkeit erweitert werden. Drei Anwendungsszenarien für Wahlen und deren jeweiligen Anforderungen an die Sicherheit und Praxisrelevanz bilden dann die Grundlage für die Einstufung von E-VotingVerfahren: 1.Wahlen zu einem verfassungsrechtlichen Organ/Politische Wahlen 2.Wahlen mit wirtschaftlichem Hintergrund, z.B. bei einer Aktionärsversammlung 3.Wahlen in einem unpolitischen Verein Diese Szenarien unterscheiden sich teilweise erheblich darin, in welchem Ausmaß bspw. Sicherheitsmaßnahmen für die Durchführung einer Wahl getroffen werden müssen. Bei der Definition der Bewertungskriterien gilt als Grundvoraussetzung, dass ein elektronisches Wahlverfahren mindestens in gleichem Maße die Anforderungen an Sicherheit und Praxisrelevanz erfüllt, wie die bereits verwendeten nicht-elektronischen Verfahren. Bei Wahlen in einem unpolitischen Verein können das bspw. nicht geheime Präsenzabstimmungen per Handzeichen sein. Ergebnis. Für die Einordnung, Prüfung und Bewertung neuer oder existierender Wahlverfahren wird so ein definierter und ausgearbeiteter Rahmen erstellt, der zeigt, ob eine Verbesserung gegenüber den bisherigen Verfahren bei den drei untersuchten Kontexten möglich ist. Dies erhöht die Vergleichbarkeit und die direkte Verwertbarkeit der Analyse und schafft die notwendige Transparenz für spätere Entscheidungen. Ausgehend von der Auswahl des passenden Kontextes, in dem eine konkrete Wahl durchgeführt werden soll, wird aufgezeigt, welche Verfahren unter welchen Voraussetzungen eingesetzt werden können. Dies ermöglicht somit eine informierte Entscheidung, ob die vorhandenen Restrisiken tragbar sind oder nicht, in Kenntnis der für die getroffene Einschätzung relevanten Faktoren und Bewertungen. Dieser Katalog kann sowohl von Technikern, als auch von Politikern, Juristen und anderen für Wahlen verantwortlichen Personen als Entscheidungshilfe dienen. Somit erhält die Diskussion eine sachliche und anwendungsorientierte Ebene zurück, die als Ausgangspunkt für weitere Forschungsarbeiten im Bereich E-Voting verwendet werden kann. Dabei werden sowohl die Einsatzchancen als auch die Gefahren gleichermaßen berücksichtigt. n literatur Abb.: Anforderungen an Wahlverfahren (sowohl für elektronische als auch für nichtelektronische Verfahren). eGovernment Review | Nr. 5 | Januar 2010 (1) Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 03. März 2009 zur Verwendung von Wahlcomputern bei der Bundestagswahl 2005; URL: http://www.bundesverfassungsgericht.de/pressemitteilungen/bvg09-019 (2) Empfehlungen des Europarats zu E-Voting, 2004 („Legal, Operational and Technical Standards for E-Voting“); URL: http://www.coe.int/t/e/integrated_projects/democracy/02_Activities/02_e-voting/01_Recommendation/ Rec%282004%2911_Eng_Evoting_and_Expl_Memo. pdf (3) Abschlussbericht der Arbeitsgruppe E-Voting des österreichischen Bundesministeriums des Inneren, 2004; URL: http://www.bmi.gv.at/cms/BMI_wahlen/ wahlrecht/E_Voting.aspx 2009, Heft 7/8. | 21 Dipl.-Inf. Christian PAULSEN DFN-CERT Services GmbH Hamburg Mitglied des Projekt- und Entwicklungsteams [email protected] 22 | eGovernment Review | Nr. 5 | Januar 2010 fachfachartikel Können E-Government Gesetze den IT-Einsatz erfassen? abstract Sönke E. Schulz Schleswig-Holstein hat als erstes deutsches Bundesland ein E-Government-Gesetz verabschiedet, in anderen Ländern gibt es entsprechende Initiativen. Und auch auf Bundesebene ist Art. 91c GG als Anzeichen zu werten, den IT-Einsatz der öffentlichen Verwaltung einer gesetzlichen Regelung zuzuführen. Allerdings sind die vom E-Government betroffenen Rechtsmaterien vielschichtig, was einer einheitlichen Erfassung in einem Gesetz entgegensteht. Dennoch sind die tatsächlichen Veränderungen im elektronischen Außenkontakt und der internen Behördenkommunikation aus Gründen der Rechtssicherheit gesetzlich zu begleiten. In Österreich existiert bereits seit einigen Jahren ein EGovernment-Gesetz, in Schleswig-Holstein als erstem deutschen Bundesland wurde es vor kurzem verabschiedet. Die begriffliche Verwandtschaft legt nahe, einerseits die Inhalte der Gesetze bzw. Gesetzesinitiativen sowie Gemeinsamkeiten und Unterschiede darzustellen, andererseits aber auch kritisch zu analysieren und zu hinterfragen, ob die Bezeichnung als „E-Government“-Gesetz treffend erscheint. Gegenstand des schleswig-holsteinischen E-GovernmentGesetzes sowie entsprechender Initiativen in Berlin und Sachsen ist die intra-, inter- und transbehördliche Zusammenarbeit, vor allem in ihren verbandsebenenübergreifenden Auswirkungen (1). Die Landesgesetzgeber wollen über gesetzliche Maßnahmen, in der Regel aber zunächst auch über ein vorgeschaltetes obligatorisches Abstimmungsverfahren, die Interoperabilität der Netze, Infrastrukturen und ggf. auch Fachverfahren sicherstellen. Die Erfahrungen der letzten Jahre haben gezeigt, dass insbesondere die fehlende Interoperabilität zu „Insellösungen“ im E-Government geführt hat und auch ein im Grundsatz kooperatives E-Government nicht ohne eine verbindliche Standardsetzung bspw. im Verordnungswege auskommt. Weitergehend werden auch Basisdienste des Landes (Verwaltungsportal, Leistungsverzeichnis, Bezahlplattform) und ein darauf bezogener „Anschluss- und Benutzungszwang“ der Kommunen normiert. Auch auf Bundesebene sind vergleichbare Entwicklungen erkennbar. Im Rahmen der Föderalismusreform II wurde das Grundgesetz um einen Artikel über die Zusammenarbeit von Bund und Ländern sowie der Länder untereinander auf dem Gebiet der für ihre Aufgabenerfüllung benötigten informationstechnischen Systemen ergänzt. Auf Grund eines Staatsvertrages können die für die Kommunikation notwendigen Standards und Sicherheitsanforderungen auch mit Mehrheitsentscheid festgelegt werden. Zulässig ist auch der gemeinschaftliche Betrieb informationstechnischer Systeme sowie die Errichtung von dazu bestimmten Einrichtungen, also die Etablierung länderübergreifender Shared Services Center. Der Betrieb eines Netzes zur Verbindung der informationstechnischen Netze des Bundes und der Länder wird einschließlich der damit verbundenen Gesetzgebungskompetenz dem Bund zugewiesen. Der Neuregelung lagen vergleichbare Erwägungen zu Grunde wie hinsichtlich der Einbindung der kommunalen Ebene in den Ländern. Neben die verfassungsrechtliche Norm tritt eine Ausführungsgesetzgebung in Form eines ITNetzgesetzes sowie eines IT-Staatsvertrages, der vor allem eine neue Gremienstruktur (IT-Planungsrat) schafft, der Koordinierungsaufgaben aber auch die Setzung verbindlicher Standards mit Mehrheitsentscheidung zukommen. Anders die gesetzlichen Regelungen in Österreich. Das „Bundesgesetz über Regelungen zur Erleichterung des elektronischen Verkehrs mit öffentlichen Stellen (E-Government-Gesetz)“ enthält keine Vorgaben für die interne Behördenkommunikation, vielmehr rückt der Außenkontakt in den rechtlichen Fokus. Verwirklicht wurde das Konzept einer Bürgerkarte, die mittels eines bereichsspezifischen (für staatliche Aufgaben) und eines wirtschaftsbereichsspezifischen Personenkennzeichens (für den Einsatz im E-Commerce) eine sichere Identifizierung ermöglicht (2). Die Änderung des E-Government-Gesetzes Anfang des Jahres 2008 stellt sicher, dass zukünftig ausgestellte Bürgerkarten durch eine qualifizierte Signatur aufgewertet werden und ermöglicht so den Einsatz bei formgebundenen Rechtsgeschäften. Im Zuge der Einführung des Bürgerkarte-Konzepts wurde in Österreich ebenfalls das Gesetz über fachartikel Die Unterschiede zwischen beiden E-Government-Gesetzen zeigen sich recht schnell. Allerdings untermauern beide auch die Erkenntnis, dass eine „Verrechtlichung“ des E-Government hinsichtlich beider Komponenten – rechtssicherer Außenkontakt und Interoperabilität in der internen Behördenkommunikation – sachgerecht und aufgrund übergeordneter Rechtsgrundsätze unabdingbar ist. Die gesetzliche Erfassung des tatsächlichen Phänomens „E-Government“ bzw. von rechtsrelevanten Einzelaspekten ist längst überfällig. Sowohl eine kohärente Weiterentwicklung im intra- und transbehördlichen Einsatz der IT als auch eine nutzerfreundliche, zugleich aber integere und authentische Außenkommunikation lassen sich nur in rechtsicheren und rechtsverbindlichen Strukturen erreichen. Zudem ist eine gesetzliche Erfassung geeignet, den zum Teil doch noch erheblichen Akzeptanzproblemen (bspw. bei der qualifizierten digitalen Signatur) entgegenzuwirken. Angesichts der jeweils begrenzten Regelungsmaterie und -intensität sollte jedoch auf die Bezeichnung als „E-Government“-Gesetz verzichtet werden, da dies den Eindruck erweckt, alle in diesem Kontext relevanten Rechtsfragen könnten in einem Gesetz erfasst werden. Zudem muss angesichts der rechtsrelevanten Unterschiede auf eine strikte Trennung von Vorgaben für das Innen- und Außenverhältnis geachtet werden. Beim E-Government handelt es sich um eine Querschnittsmaterie, die eine Vielzahl neuer Gesetze, aber weitaus dringlicher die Weiterentwicklung bestehender Rechtsregime des öffentlichen (und im Kontext des E-Commerce des zivilen) Rechts im Sinne einer Innovation im Recht erfordert. Trotz der Unterschiede sind aber auch vergleichbare Trends in beiden Staaten erkennbar. Mit dem sog. BürgerportalKonzept unternimmt die deutsche Bundesregierung ebenfalls einen Versuch, eine sichere elektronische Zustellung sowohl für E-Government als auch E-Commerce regulatorisch durch Akkreditierungspflichten der Anbieter abzu- sichern (4). Und auch der elektronische Identitätsnachweis des Personalausweises weist Parallelen zur österreichischen Bürgerkarte auf. Er soll eine datensparsame und rechtssichere eindeutige Identifikation im Online-Kontakt ermöglichen (5). Hinzu kommt auch in Deutschland eine optionale Ergänzung des Ausweisdokuments um eine qualifizierte Signatur. Andersherum könnte es eine Option sein, dass auch in Österreich der Bereich der internen Kommunikation gesetzlich erfasst wird, soweit kooperative Abstimmungsmechanismen nicht geeignet sind, eine kohärente Gesamtstrategie zu verwirklichen. Beide Teilaspekte werden zudem durch die EU-Dienstleistungsrichtlinie (6), die einerseits in Art. 8 die elektronische Verfahrensabwicklung verbindlich vorschreibt (7), andererseits aber auch – aufgrund der Verpflichtung zum One-Stop-Government (Art. 6) und europäischer Verwaltungszusammenarbeit (Art. 28 ff.) – nicht ohne eine weitergehende Vernetzung verschiedener staatlicher Akteure und daher ohne Standardisierungs- und Interoperabilitätsbestrebungen zu realisieren sein. n literatur die Zustellung behördlicher Dokumente geändert und um das Verfahren der elektronischen Zustellung (§§ 28 ff. Zustellgesetz) ergänzt. Nachweisliche Zustellungen sollen so durch die Nutzung eines einheitlichen elektronischen Postfachs für E-Commerce und E-Government erleichtert werden; zudem reduzieren sich die Portokosten für den Absender (3). eGovernment Review | Nr. 5 | Januar 2010 (1) Schulz, Sönke. Ein eGovernment-Gesetz für Schleswig-Holstein. Die Gemeinde SH 2008. (2) Kotschy, W. Die Bürgerkarte in Österreich. DuD 2006. (3) Pirker, H./Reichstädter, P. Elektronische Zustellung – Den Weg gemeinsam gehen … eGovernment Review 1/2009. (4) Stach, Heike. Mit Bürgerportalen für einfach sichere, vertrauliche und verbindliche elektronische Kommunikation. DuD 2008. (5) Schulz, Sönke. Der neue „E-Personalausweis“ – elektronische Identitätsnachweise als Motor des E-Government, E-Commerce und des technikgestützten Identitätsmanagement. CR 2009. (6) Schliesky, Utz (Hrsg.). Die Umsetzung der EU-Dienstleistungsrichtlinie in der deutschen Verwaltung. Teil I: Grundlagen. 2008. Teil II: Verfahren, Prozesse, IT-Umsetzung. 2009. (7) Schulz, Sönke. Der E-Government-Begriff der Europäischen Union: Die EU-Dienst¬leistungs-richtlinie als Chance für die Verwaltungsmodernisierung durch E-Government? VM 2009. | 23 Dr. Sönke E. SCHULZ Lorenz-von-Stein Institut für Verwaltungswissenschaften Uni Kiel Geschäftsführender wissenschaftlicher Mitarbeiter [email protected]. de 24 | eGovernment Review | Nr. 5 | Januar 2010 service E-Government Tagungen, Konferenzen und Messen E-Government Konferenz 2010 05. Februar 2010 Wörgl, Österreich CYBERLAWS 2010 The First International Conference on Technical and Legal Aspects of the e-Society Die E-Government Konferenz für Gemeinden wird durch das Zentrum für E-Government der Donau-Universität Krems veranstaltet. Schwerpunkt der Konferenz ist die Integration von Services in bestehende IT-Landschaften. www.donau-uni.ac.at/de/department/gpa/ telematik/veranstaltungen/id/14166/ Fachtagung Verwaltungsinformatik und Fachtagung Rechtsinformatik 2010 Bei dieser erstmals stattfindenden Konferenz werden verschiedene Themen der e-Society behandelt u.a. auch e-Government. Dabei liegt der Fokus auf Digital Divide und e-Democracy. www.iaria.org/conferences2010/ComCYBERLAWS10.html 8th Eastern European e|Gov Days 25. – 26. März 2010, Koblenz, Deutschland april februar 2010 21. – 23. April 2010 Prag, Tschechien 10. – 16. Februar 2010 St. Maarten, Netherlands Antilles 17. – 18. Februar 2010 Berlin, Deutschland Im Mittelpunkt stehen die politischen Vorgaben für die weitere Entwicklung von E-Government. Weitere Themen sind: Web 2.0 im Behördenalltag, Nationale und europäische E-Government Standards und die Zwischenbilanz der EU-Dienstleistungsrichtlinie www.anwenderforum2010.de Themenschwerpunkte sind die EU-DienstleisE-Government Track bei der Multikonferenz tungsrichtlinie, E-Procurement, InteroperabiliWirtschaftsinformatik tät, Web 2.0 und E-Inclusion. 23. – 25. Februar 2010 Göttingen, Deutschland 13. Internationales Rechtsinformatik Symposion (IRIS) märz 25. – 27. Februar 2010 Salzburg, Österreichz KOMCOM SÜD 2010 04. – 05. Mai 2010 Karlsruhe, Deutschland Die Veranstaltung steht heuer unter dem Motto „Changing Concepts & eGovernment as a Service“. Die Tagung geht inzwischen deutlich darüber hinaus, eine Plattform für den Erfahrungs- und Technologieaustausch zwischen West- und Osteuropa zu sein. www.epma.cz/eeegov-days.html Die Veranstaltung steht heuer unter dem Motto „government2020.de – E-Identität & föderales E-Government“. Themen sind u.a. E-Vergabe, EU-Dienstleistungsrichtlinie, OneStop Government, E-Government Strategie. www.effizienterstaat.eu Fachmesse für die Verwaltung. Schwerpunktthemen sind: E-Government, Doppik, Geoinformatik und die EU-Dienstleistungsrichtlinie. http://www.komcom.de/komcom-sued hwww.mkwi2010.de/de/107842.html EDEM10 – 4th Interna- Fachtagung mit den Schwerpunkten Transtional Conference on parency & Communication, Participation & Collaboration und Architecture, Concepts & eDemocracy 2010 Tagung mit Schwerpunkt Rechtsinformatik und starkem Bezug zu E-Government. Es werden u.a. Workshops zu folgenden Themen angeboten: E-Government, E-Procurement, E-Democracy und E-Justiz. www.univie.ac.at/RI/IRIS2010/ 06. – 07. Mai 2010 Krems, Österreich 2010 info society days Ein Teil der Veranstaltung ist das Swiss 09. – 10. März 2009 Bern, Schweiz 27. – 28. April 2010 Berlin, Deutschland mai 16. Anwenderforum E-Government 2010 13. Deutscher Verwaltungskongress „Effizienter Staat“ Die Veranstaltung steht unter dem Motto „Vernetze IT für einen effektiven Staat“. Die Fachtagungen Verwaltungsinformatik und Rechtsinformatik werden erstmals gemeinsam durchgeführt. http://www.ftvi.de/ eGovernment Forum. Themenschwerpunkt: Verwaltungsübergreifende Zusammenarbeit – Prozessmanagement als Erfolgsfaktor http://www.expp-summit.com/ Kongress neue Verwaltung mit Fachmesse eGovernment 18. – 19. Mai 2010 Leipzig, Deutschland Effects. www.donau-uni.ac.at/en/department/gpa/ telematik/veranstaltungen/id/13823 Beim 11. Kongress neue Verwaltung steht u.a. das Thema Wissensmanagement im Vordergrund. Themen sind vernetzte Workflows, Dokumentenmanagement, Verwaltungblogs, Bürgerportale und Datenschutz und Datensicherheit. http://www.neue-verwaltung.de ADV e-Government Konferenz 2010 16. – 17. Juni 2010 Villach, Österreich Traditionelle Veranstaltung der Plattform Digitales Österreich, der e-Government Länderarbeitsgruppe, des Österreichischen Gemeindebundes, des Österreichischen Städtebundes und der ADV (Arbeitsgemeinschaft für Datenverarbeitung). Kooperationspartner der heurigen Veranstaltung sind die Stadt Villach und die Fachhochschule Kärnten. Ein Themenschwerpunkt ist kommunales E-Government. http://e-government.adv.at/2010/ ECEG 2010 17. – 18. Juni 2010 Limerick, Irland Fachtagung MEMO 2010 30. Juni – 01. Juli 2010 Münster, Deutschland Schwerpunkt der MEMO (Methoden und Werkzeuge zur Verwaltungsmodernisierung) sind heuer Recht und Riskio im IT-Umfeld und Electronic Government in der alternden Gesellschaft. www.memo2010.de 29. August – 02. September 2010 Lausanne, Schweiz 30. August – 03. September 2010 Bilbao, Spanien Implications for the Individual, Enterprises and Society“. http://bledconference.org/index.php/ eConference/2010 Die 10. Europäische eGovernment Tagung bietet Gelegenheit zu kritischen Diskussionen in Bezug auf die neuesten Entwicklungen im Bereich eGovernment und eGovernance. http://www.academic-conferences.org/ eceg/eceg2010/eceg10-home.htm EGOV2010 ePart 2010 EGOVIS‘10 23rd Bled eConference Der Titel der Konferenz lautet heuer „eTrust: 20. – 23. Juni 2010 Bled, Slowenien EVOTE2010 21. – 24. Juli 2010 Bregenz, Österreich november juni 17. – 20. Mai 2010 Puebla, Mexiko Die Konferenz wird durch “Digital Government Society of North America (DGSNA)” organisiert. Das Motto der heurigen Konferenz ist “Public Administration Online: Challenges and Opportunities“. www.dgo2010.org august 11th Annual International Conference on Digital Government Research (DG.O. 2010) eGovernment Review | Nr. 5 | Januar 2010 juli service 4. eGovernment Symposium 09. November 2010 Bern, Schweiz Die Tagung findet alle 2 Jahre statt. Das Thema e-voting steht erwartungsgemäß im Mittelpunkt. Dabei werden die verschiedenen Formen von e-voting ebenso diskutiert, wie die sozialen und politischen Auswirkungen von e-voting. www.e-voting.cc/topics/conference2010 Die Vorträge bei der EGOV Konferenz vermitteln jährlich den Stand der Forschung und Umsetzung von eGovernment und eGovernance. Auch heuer wird wieder ePart als Teilkonferenz zum Themenschwerpunkt eParticipation durchgeführt. http://www.egov-conference.org/egov2010 http://www.demo-net.org/epart EGOVIS’10 (International Conference on Electronic Government and the Information Systems Perspective) findet als Teil des DEXA Konferenzclusters statt. Themenschwerpunkte sind e-administration, e-democracy, e-participation und e-voting. www.dexa.org 2009 haben 300 Teilnehmer an der Veranstaltung teilgenommen, die durch Bundespräsident Hans-Rudolf Merz eröffnet wurde. Das Symposium hat sich damit als zentrale Veranstaltung in der Schweiz etabliert. http://www.egovernment-symposium.ch | 25 26 | eGovernment Review | Nr. 5 | Januar 2010 service bücher E-Government Publikationen Paul Nixon Gudrun Schütz Understanding E-Government in Europe: Issues and Challenges E-Democracy und E-Voting: Grundlagen zu den Themen E- Routledge Chapman & Hall, ISBN-13: 978-0415468008 Januar 2010 Sprache: Englisch Democracy und E-Voting Ute Hansen VDM Verlag, ISBN-13: 978-3639166323 Juli 2009 Sprache: Deutsch E-Government im Kontext von Leistungsnetzwerken: Frank Zobel 20 kooperative Erfolgsfaktoren Public Private Partnership im E-Government: neue innovative Pro Business Verlag, ISBN-13: 978-3868055474 Januar 2010 Sprache: Deutsch Ansätze für die Öffentliche Verwaltung OECD E-Government Studies Rethinking E-Government Services OECD Publishing, ISBN-13: 978-9264059405 Oktober 2009 Sprache: Englisch Hermann Hill, Utz Schliesky (Hrsg.) Grin Verlag, ISBN-13: 978-3640374557 Juli 2009 Sprache: Deutsch Dietmar Jahnel (Hrsg.) Datenschutzrecht und E-Government: Jahrbuch 2009 Neuer Wissenschaftlicher Verlag, ISBN-13: 978-3708306100 Juni 2009 Sprache: Deutsch Herausforderung e-Government: E-Volution des Rechts- und Verwaltungssystems Nomos Verlag, ISBN-13: 978-3832949402 Oktober 2009 Sprache: Deutsch Maria A. Wimmer, Hans J. Scholl, Marijn Janssen, Roland Traunmüller (Hrsg.) Brian Loader Beyond E-government Routledge, ISBN-13: 978-0415371919 Juni 2009 Sprache: Englisch Eastern European e|Gov Days 2009: Electronic Government: 8th International Conference, EGOV Taking the eGovernment Agenda Forward: Meeting the Challen- 2009, Linz, Austria, August 31 - September 3, 2009, Procee- ges of Digital Governance, Justice and Public Sector Information dings (Lecture notes in Computer Science) Österreichische Computer Gesellschaft, ISBN-13: 978-3854032533 April 2009 Sprache: Englisch Springer-Verlag, ISBN-10: 3642035159 September 2009 Sprache: Englisch Jörg Becker, Lars Algermissen, Thorsten Falk Prozessorientierte Verwaltungsmodernisierung: Prozessmanagement im zeitalter von E-Government und new Public Management Springer Verlag, ISBN-13: 978-3642002168 2. Auflage, August 2009 Sprache: Deutsch eGovernment Review Fachhochschule Kärnten Studienbereich Wirtschaft Studiengang Public Management Europastraße 4 A - 9524 Villach Tel.: +43 (0)5 90500-1201 Fax: +43 (0)5 90500-1210 E-Mail: [email protected] www.fh-kaernten.at Fachzeitschrift des Studiengangs Public Management der Fachhochschule Kärnten Herausgeber: FH-Prof. Dr. Wolfgang Eixelsberger 3. Jahrgang Redaktion: M ag. (FH) Peter Kampl erscheint halbjährlich in einer Auflage von 1000 Exemplaren ISSN 1997-4051 (gedruckte Ausgabe) Design: designation - Strategie | Kommunikation | Design, www.designation.at Druck: E. Ploetz Druck- und Verlagshaus Diese Zeitschrift und alle in ihr enthaltenen einzelnen Beiträge sind urheberrechtlich geschützt. Jede Verwertung außerhalb der Grenzen des Urheberrechtsgesetzes bedarf der Zustimmung des Herausgebers. Namentlich gekennzeichnete Beiträge geben die Meinung der Autoren wieder. Für Satz- und Druckfehler kann keine Haftung übernommen werden. 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