Leistungsbeschrieb und Preisangebot 15. Aufzug über

76476 Bischweier, 08.04.2015 Bearbeiter Herr Ermel
Leistungsbeschrieb und Preisangebot
15. Aufzug über zwei Geschosse
Projekt Um- und Ausbau Obstannahmehalle / Kelter
Baustelle Rauentaler Straße 13
76476 Bischweier
Bauherr
Gemeinde Bischweier
vertreten durch Bgm. Robert Wein
Bahnhofstraße 15
76476 Bischweier
Planung:
Rolf Hobaum Freier Architekt Gartenstraße 7
76476 Bischweier
Submission
18.05.2015 15.00 Uhr
im Rathaus Bischweier
08.06.2015
Vergabe
Ausführung
ca.47.KW 2015
innerh. 2 Wochen
Summe Angebot
netto
____________________ EURO
19,0 % MwSt.
____________________ EURO
brutto
____________________ EURO
Summe geprüft
netto
____________________ EURO
19,0 %MwSt.
____________________ EURO
brutto
____________________ EURO
...............................................................................................................................
Datum Stempel Unterschrift
08.04.2015
Planung: Rolf Hobaum Dipl.Ing.fh Freier Architekt, Gartenstraße 7, 76
Projekt: 2014.Bi DO 3 Dorfhaus- Bischweier - Umbau- Ausbau 2015
Bauherr: Gemeindeverwaltung Bischweier,
Lv:
15. Aufzug über zwei Geschosse
Pos.Nr.
15.
Seite 2
Einheitspr. €
LV: Aufzug über zwei Geschosse
Allgemeine Beschreibung
Geplant ist der Ausbau im Erdgeschoss der ehemaligen Obstannahmehalle als Ausweichquartier für den Kindergarten mit späterer Nachnutzung für Vereine. Abmessungen Gebäude ca. 15,00m x 15.00m
Anschrift der Baustelle: Rauentaler Straße 13 76476 Bischweier Auszuführen sind im Gebaude:
Liefern und einbauen ein Personenaufzug über zwei Stockwerke Bauwasser, wird bauseits ohne Gebühr gestellt
Baustrom, wird ohne Gebühr bauseits gestellt
Bau WC wird ohne Gebühr bauseits gestellt
Der Bieter hat sich vor Abgabe des Angebotes an Ort und Stelle über Zufahrts- und Lagermöglichkeiten zu informieren. Nachforderungen aus Unkenntniss der
Sachlage werden nicht anerkannt.
Die Werkpläne und Statikunterlagen können eingesehen werden im
Büro Architekt
Rolf Hobaum
Gartenstrasse 7
76476 Bischweier
Tel. 07222 / 48048
Ihr Ansprechpartner ist Herr Ermel oder Herr Hobaum.
Zusätzliche Arbeiten, die im Leistungsbeschrieb nicht erfaßt sind, werden nach vorheriger Rücksprache mit der Bauleitung genehmigt und nach Aufwand vergütet. Auf rechtzeitige Taglohnzettelvorlage durch den Unternehmer, gem. VOB wird besonders hingewiesen.
Die angegebenen Einheitspreise behalten ihre Gültigkeit bis zur Fertigstellung der Arbeiten. Lohn- und Materialpreiserhöhungen sind einzukalkulieren.
Gesamtpr. €
08.04.2015
Planung: Rolf Hobaum Dipl.Ing.fh Freier Architekt, Gartenstraße 7, 76
Projekt: 2014.Bi DO 3 Dorfhaus- Bischweier - Umbau- Ausbau 2015
Bauherr: Gemeindeverwaltung Bischweier,
Lv:
15. Aufzug über zwei Geschosse
Pos.Nr.
Seite 3
Einheitspr. €
Gesamtpr. €
Besondere Vertragsbedingungen
Ausführungsunterlagen (§ 3 Abs. 5 und 6 VOB/B)
Der Ausführung dürfen nur Unterlagen zugrunde gelegt werden, die vom Auftraggeber als zur Ausführung bestimmt gekennzeichnet sind.
Sämtliche Maße sind vom Auftragnehmer am Bau zu prüfen.
Werbung (§ 4 Abs. 1 VOB/B)
Werbung auf der Baustelle ist nur nach vorheriger Zustimmung des Auftraggebers zulässig.
Umweltschutz (§ 4 Abs. 2 und 3 VOB/B)
Der Auftragnehmer hat zum Schutz der Umwelt, Landschaft und Gewässer die durch die Arbeiten verursachten Beeinträchtigungen auf das unvermeidliche Mindestmaß zu beschränken.
Der Auftragnehmer hat behördliche Anordnungen oder Ansprüche Dritter dem Auftraggeber unverzüglich schriftlich mitzuteilen.
Benutzung von Lagerplätzen (§ 4 Abs. 4 VOB/B)
Der Auftraggeber stellt dem Auftragnehmer die notwendigen Lagerplätze gemäß § 4 Abs. 4 VOB/B unentgeltlich zur Verfügung.
Benutzung von Wasser- und Energieanschlüssen (§ 4 Abs. 4
VOB/B)
Die Anschlussanlagen für Wasser und Energie (wie im LV beschrieben) werden bauseits kostenlos gestellt.
Baureinigung und Abfallbeseitigung
Dem Auftragnehmer obliegt die Baureinigung nach Abschnitt 4.1 der DIN 18299 (aktuelle Fassung) und der einschlägigen gewerkespezifischen Allgemeinen Technischen Vertragsbedingungen für Bauleistungen (VOB/C). Kommt der AN dem innerhalb einer angemessenen, ihm gesetzten Frist samt Kündigungsandrohung nicht nach, ist der Auftraggeber zur Teilkündigung und anschließenden Selbstbeseitigung auf Kosten des Auftragnehmers berechtigt.
Dabei werden vom Auftraggeber die tatsächlich entstandenen Kosten zugrunde gelegt.
Der Auftragnehmer wird sich bemühen, bei der Erbringung seiner Leistung Abfälle zu vermeiden.
Der Auftragnehmer trifft alle erforderlichen Vorkehrungen, um Bau- und Abbruchabfälle nach den geltenden Vorschriften getrennt zu erfassen und zu halten sowie einer sachgerechten Entsorgung zuzuführen.
Die nach den abfallrechtlichen Bestimmungen zum Nachweis einer ordnungsgemäßen Entsorgung erforderlichen Erklärungen, Bestätigungen, Belege usw. sind dem Auftraggeber vorzulegen.
Weitervergabe an Nachunternehmer (§ 4 Abs. 8 VOB/B)
08.04.2015
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Projekt: 2014.Bi DO 3 Dorfhaus- Bischweier - Umbau- Ausbau 2015
Bauherr: Gemeindeverwaltung Bischweier,
Lv:
15. Aufzug über zwei Geschosse
Pos.Nr.
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Einheitspr. €
***Fortsetzung*** Besondere Vertragsbedingungen
Der Auftragnehmer darf Leistungen nur an Nachunternehmer übertragen, die fachkundig, leistungsfähig und zuverlässig sind; dazu gehört auch, dass sie ihren gesetzlichen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern und Sozialabgaben nachgekommen sind und die gewerberechtlichen Voraussetzungen erfüllen. Der Auftragnehmer hat vor der beabsichtigten Übertragung Art und Umfang der Leistungen sowie Name, Anschrift und Berufsgenossenschaft (einschließlich Mitgliedsnummer) des hierfür vorgesehenen Nachunternehmers dem Auftraggeber schriftlich bekannt zu geben.
Beabsichtigt der Auftragnehmer Leistungen zu übertragen, auf die sein Betrieb eingerichtet ist, hat er vorher die schriftliche Zustimmung des Auftraggebers gemäß § 4 Abs. 8 Nr. 1, Satz 2 VOB/B einzuholen.
Der Auftragnehmer muss sicherstellen, dass der Nachunternehmer die ihm übertragenen Leistungen nicht weitervergibt, es sei denn, der Auftraggeber hat zuvor schriftlich zugestimmt.
Bei Verstößen des Auftragnehmers oder der von ihm beauftragten Nachunternehmer gegen die sich aus dem Vertrag ergebenden Bedingungen für die Beauftragung von Nachunternehmern, hat der Auftragnehmer eine Vertragsstrafe gemäß besonders anzufertigender Urkunde zu zahlen.
Ausführung der Leistung (§ 4 Abs. 10 VOB/B)
Für die Teile der Leistung, die durch die weitere Ausführung der Prüfung und Feststellung entzogen werden, wird die gemeinsame Feststellung auf der Baustelle über deren Zustand, ihre Vertragsmäßigkeit sowie deren Art und Umfang verlangt. Der Auftragnehmer hat die gemeinsame Feststellung rechtzeitig zu beantragen.
Vertragsstrafe (§ 11 VOB/B)
Es wird keine Vertragsstrafe vereinbart.
Verteilung der Gefahr (§ 7 VOB/B), Bauwesenversicherung
Vom Auftraggeber beigestellte Baustoffe hat der Auftragnehmer gegen Diebstahl und andere Schäden zu schützen
Der AG hat eine Bauwesenversicherung abgeschlossen, welche die Leistungen des Auftragnehmers mit abdeckt. Haftung (§ 10 Abs. 2 VOB/B)
Der Auftragnehmer ist verpflichtet, eigenverantwortlich alle notwendigen Sicherheitsvorkehrungen im eigenen Leistungsbereich zu treffen, um Schäden von Personen und Sachen innerhalb des Baugeländes und des Baubereichs abzuwenden (Verkehrssicherungspflicht). Der Arbeitnehmer stellt den Arbeitgeber im Innenverhältnis von sämtlichen Schadensersatzansprüchen aus schuldhafter Verkehrssicherungspflichtverletzung im eigenen Leistungsbereich frei, insbesondere bei etwaigen von ihm schuldhaft verursachten Schäden an Nachbargebäuden oder -grundstücken (vgl. § 10 Abs. 2, Satz 1, Halbsatz 2 VOB/B).
Der Auftragnehmer hat Bauunfälle, bei denen Personen- oder Sachschäden entstanden sind, dem Auftraggeber unverzüglich mitzuteilen.
Gesamtpr. €
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Pos.Nr.
Seite 5
Einheitspr. €
Gesamtpr. €
***Fortsetzung*** Besondere Vertragsbedingungen
Abnahme (§ 12 VOB/B)
Die Abnahme erfolgt förmlich unter Erstellung eines von beiden Vertragspartnern zu unterzeichnenden Protokolls. Die Abnahme ist innerhalb einer Frist von zwölf Werktagen nach Fertigstellungsmeldung durch den Auftragnehmer durchzuführen, wenn einer der Vertragspartner die Vornahme der Abnahme verlangt.
Wenn sich die Vertragspartner über den Abnahmetermin nicht einigen, wird dieser vom Auftraggeber unter Beachtung einer ausreichenden und § 12 Abs. 1 VOB/B beachtenden Frist festgesetzt und der Auftragnehmer hierzu geladen.
Die Abnahme kann auch in Abwesenheit des Auftragnehmers durchgeführt werden, wenn der Abnahmetermin vereinbart war oder der Auftraggeber mit genügender Frist hierzu geladen hatte. Das Ergebnis der Abnahme ist dem Auftragnehmer dann alsbald mitzuteilen.
Die Abnahme kann wegen nicht vollständig erbrachter Leistung oder wesentlicher Mängel verweigert werden. Wird die Abnahme in dieser Weise verweigert, so hat der Auftragnehmer dem Auftraggeber nach Leistungserbringung oder Mängelbeseitigung wiederum schriftlich die Fertigstellung mitzuteilen.
Mängelansprüche und deren Verjährung (§ 13 Abs. 1, 4 und 7
VOB/B)
Die Sachmängelhaftung bestimmt sich nach § 13 VOB/B. Als Verjährungsfrist für Mängelansprüche wird generell die Dauer von 5 Jahren, beginnend ab der Abnahme, vereinbart. Diese Dauer der Gewährleistung wird ausdrücklich auch vereinbart für wartungsrelevante Teile, selbst wenn der Auftraggeber dem Auftragnehmer die Wartung derselben nicht übertragen hat.
Abrechnung (§ 14 VOB/B)
Ein Aufmaß wird entsprechend ATV DIN 18299 Abschnitt 5 generell nur dann durchgeführt, wenn keine Zeichnungen vorliegen, denen die ausgeführte Leistung entspricht.
Das Aufmaß wird von den Vertragspartnern gemeinsam genommen und ist bei Einvernehmen anerkannte Berechnungsgrundlage für die Abrechnung. Beiden Vertragspartnern wird deshalb das Recht zum Bestreiten des Aufmaßergebnisses nicht genommen.
Aus Abrechnungszeichnungen oder anderen Aufmaßunterlagen müssen alle Maße, die zur Prüfung einer Rechnung nötig sind, unmittelbar zu ersehen sein.
Die Originale der Aufmaßblätter, Wiegescheine und ähnlicher Abrechnungsbelege erhält der Auftraggeber, die Durchschriften der Auftragnehmer.
Bei Aufmaß und Abrechnung sind Längen und Flächen mit zwei Stellen nach dem Komma, Rauminhalte und Gewichte mit drei Stellen nach dem Komma zu berechnen. Geldbeträge sind auf zwei Stellen nach dem Komma zu runden.
Rechnungen sind ihrem Zweck nach als Abschlags-, Teilschluss oder Schlussrechnung zu bezeichnen. Die Abschlags- und Teilschlussrechnungen sind durchlaufend zu nummerieren.
Alle Rechnungen sind in 2-facher Ausfertigung und an den Auftraggeber adressiert einzureichen. Die notwendigen Rechnungsunterlagen (z.B. Mengenberechnungen, Abrechnungszeichnungen, Handskizzen) sind in 1–facher Ausfertigung den Rechnungen beizufügen.
08.04.2015
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15. Aufzug über zwei Geschosse
Pos.Nr.
Seite 6
Einheitspr. €
Gesamtpr. €
***Fortsetzung*** Besondere Vertragsbedingungen
Die Rechnungen sind mit den Vertragspreisen ohne Umsatzsteuer aufzuführen; der Umsatzsteuerbetrag ist am Schluss der Rechnung mit dem Steuersatz einzusetzen, der zum Zeitpunkt des Entstehens der Steuer, bei Schlussrechnungen zum Zeitpunkt des Bewirkens der Leistung gilt.
In jeder Rechnung sind Umfang und Wert aller bisherigen Leistungen und die bereits erhaltenen Zahlungen mit gesondertem Ausweis der darin enthaltenen Umsatzsteuerbeträge anzugeben.
Die Schlussrechnung ist vom Auftragnehmer in prüfbarer Form innerhalb von 12
Werktagen nach Fertigstellung vorzulegen.
Der Auftragnehmer verpflichtet sich, jede vom zuständigen Finanzamt vorgenommene Änderung in Bezug auf eine vorgelegte Freistellungsbescheinigung ( 48b EStG) dem Auftraggeber unverzüglich schriftlich mitzuteilen.
Stundenlohnarbeiten (§ 15 VOB/B)
Für im Vertrag nicht vorgesehene Leistungen (Nachträge) gilt § 2 Abs. 6 VOB/B. Für diese sind grundsätzlich mengenbezogene Einheitspreise anzubieten. Eine Abrechnung als Stundenlohnarbeiten ist nur nach ausdrücklicher vorheriger Zustimmung des Auftraggebers zulässig.
Bei Stundenlohnarbeiten gelten die vereinbarten Verrechnungssätze unabhängig von der Anzahl der geleisteten Stunden.
Der Auftragnehmer hat über Stundenlohnarbeiten arbeitstäglich Stundenlohnzettel in zweifacher Ausfertigung einzureichen. Diese müssen außer den Angaben nach § 15 Abs. 3 VOB/B enthalten: das Datum, die Bezeichnung des Ausführungsortes innerhalb der Baustelle, die Art der Leistung, die Namen der Arbeitskräfte und deren Berufs-, Lohn oder Gehaltsgruppe, die geleisteten Arbeitsstunden je Arbeitskraft, ggf. aufgegliedert nach Mehr-, Nacht-, Sonntags- und Feiertagsarbeit, sowie nach im Verrechnungssatz nicht enthaltenen Erschwernissen und die Gerätekenngrößen.
Stundenlohnrechnungen müssen entsprechend den Stundenlohnzetteln aufgegliedert werden.
Die Originale der Stundenlohnzettel behält der Auftraggeber, die bescheinigten Durchschriften erhält der Auftragnehmer.
Die Abzeichnung von Stundenlohnzetteln durch den Auftraggeber oder den Bauleiter und die damit verbundene Anerkenntniswirkung betreffen nur Art und Umfang der erbrachten Leistung. Es bleibt die Prüfung vorbehalten, ob es sich bei den bescheinigten Arbeiten überhaupt um vergütungspflichtige Leistungen handelt und ob diese dann auf Stundenlohn- oder Einheitspreisbasis abzurechnen sind.
Zahlungen, Vorauszahlungen (§ 16 VOB/B)
Der Anspruch auf Schlusszahlung wird innerhalb von 30 Tagen nach Zugang der Schlussrechnung fällig.
Alle Zahlungen werden bargeldlos in Euro geleistet.
Als Tag der Zahlung gilt bei Überweisung von einem Konto der Tag, an dem das Geldinstitut den ausführbaren Zahlungsauftrag erhalten hat.
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Lv:
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Pos.Nr.
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Einheitspr. €
Gesamtpr. €
***Fortsetzung*** Besondere Vertragsbedingungen
Die Zahlungsfrist ist gewahrt, wenn der Auftraggeber innerhalb der Zahlungsfristen einen Verrechnungsscheck per Post an den Auftragnehmer abgesandt hat.
Bei Arbeitsgemeinschaften werden Zahlungen mit befreiender Wirkung für den Auftraggeber an den für die Durchführung des Vertrages bevollmächtigten Vertreter der Arbeitsgemeinschaft oder nach dessen schriftlicher Weisung geleistet. Dies gilt auch nach Auflösung der Arbeitsgemeinschaft.
Der Auftragnehmer erhält Abschlagszahlungen entsprechend dem Bruttowert der jeweils durch prüfbare, an den Auftraggeber adressierte Rechnung nachgewiesenen vertraglichen Leistungen abzüglich eines 10%igen Einbehalts.
Der Auftragnehmer gewährt dem Auftraggeber ein Skonto in Höhe von 2 % der Auftragssumme bei Zahlungen innerhalb von 10 Werktagen nach Rechnungszugang beim Auftraggeber, wobei die Gutschrift auf dem Konto des Auftragnehmers oder der Scheckeingang entscheidet.
Sicherheitsleistung (§ 17 VOB/B)
Der Auftraggeber darf als Sicherheit für die vertragsgemäße Erfüllung der Leistungen bis zur Abnahme 10 % der Bruttoauftragssumme (einschl. erteilter Nachtragsaufträge) einbehalten.
Der Auftraggeber darf als Sicherheit für die vertragsgemäße Erfüllung der Sachmängelansprüche auf die Dauer von 5 Jahren zuzüglich der sich durch Hemmung oder Neubeginn ergebenden Verlängerung, beginnend mit der Abnahme der Bauleistung, 5 % der Bruttoabrechnungssumme einbehalten.
Der Einbehalt darf vom Auftragnehmer gegen Übergabe einer unbedingten, unbefristeten, unwiderruflichen selbstschuldnerischen und hinterlegungsklauselfreien Bürgschaft eines in der Europäischen Union zugelassenen Kreditinstituts oder Kreditversicherers abgelöst werden.
Änderung der Vertragspreise
Lohn- und Stoffpreisgleitklauseln (Material- und Transportgleitklauseln) werden nicht vereinbart. Die vereinbarten Preise sind - von § 2 Abs. 3 VOB/B und sonst in der VOB/B vorgesehenen wie auch sich sonst nach allgemeinen Rechtsgrundsätzen ergebenden Preisänderungsmöglichkeiten abgesehen - Festpreise.
Verträge mit ausländischen Auftragnehmern (§ 18 VOB/B)
Für die Auslegung des Vertrags ist ausschließlich der in deutscher Sprache verfasste Wortlaut der Vergabeunterlagen verbindlich.
Erklärungen und Verhandlungen erfolgen in deutscher Sprache.
Für die Regelung der vertraglichen und außervertraglichen Beziehungen zwischen den Vertragspartnern gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
Technische Vorbemerkungen
Allgemeines
Es gelten jeweils die Normen und Regeln in der zum Vertragsschluss
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Planung: Rolf Hobaum Dipl.Ing.fh Freier Architekt, Gartenstraße 7, 76
Projekt: 2014.Bi DO 3 Dorfhaus- Bischweier - Umbau- Ausbau 2015
Bauherr: Gemeindeverwaltung Bischweier,
Lv:
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Pos.Nr.
Seite 8
Einheitspr. €
***Fortsetzung*** Besondere Vertragsbedingungen
gültigen Fassung einschließlich der Änderungen, Berichtigungen und
Beiblätter.
Soweit in der Leistungsbeschreibung auf Technische Spezifikationen, z. B. nationale Normen, mit denen Europäische Normen umgesetzt werden, europäische technische Zulassungen, gemeinsame technische Spezifikationen, internationale Normen, Bezug genommen wird, werden auch ohne den ausdrücklichen Zusatz: „oder gleichwertig“, immer gleichwertige Technische Spezifikationen in Bezug genommen.
Gesamtpr. €
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Pos.Nr.
Seite 9
Einheitspr. €
Vorbemerkungen
1. 2. 3. Vor Abgabe des Angebotes hat sich der Bieter
entsprechend an Ort und Stelle
bzw. beim Architekten zu informieren.
Unklarheiten sind vor Angebotsabgabe zu klären.
Nachberechnungen wegen Unkenntnis
der Sachlage werden nicht berücksichtigt.
Beschädigungen an Bauteilen, die durch den
Auftragnehmer entstehen,
gehen zu Lasten des Auftragnehmers.
4. Eventuell erforderliche Gerüste werden nicht besonders vergütet, sie sind in die Einheitspreise einzurechnen.
5. Stoffe und Bauteile, die der Auftragnehmer zu
liefern und einzubauen hat, die also in das Bauwerk
eingehen, müssen ungebraucht sein.
Sie müssen für den jeweiligen Verwendungszweck
geeignet und aufeinander abgestimmt sein.
6. Stoffe und Bauteile, für die DIN-Normen bestehen, müssen
den DIN-Güte- und Maßbestimmungen entsprechen.
7. Der Auftragnehmer hat auf die örtlichen Verhältnisse hinsichtlich
Eignung für die Durchführung seiner Leistung zu achten und Bedenken gegen die vorgesehene. Art der Ausführung dem Auftraggeber unverzüglich schriftlich mitzuteilen.
8. Der Bieter verpflichtet sich, die im Angebot
aufgeführten Arbeiten nach dieser Beschreibung
auszuführen. Die örtlichen Verhältnisse sind bekannt.
Der Bieter bestätigt ferner, daß die Arbeiten
im vollen Umfange von ihm selbst durchgeführt
werden und die vorgenannten Liefer- und
Montagetermine eingehalten werden können.
9. Möglicher Baubeginn: ..........................
10. Arbeitstage: ...................
Grundlage für die Ausführung ist die VOB, neueste Fassung!
............................................., den .................
........................................................................
Gesamtpr. €
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Pos.Nr.
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Foto Bestandsgebäude
Animation Gebäude
Grundriss Treppenhaus, Aufzug
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Bauherr: Gemeindeverwaltung Bischweier,
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15. Aufzug über zwei Geschosse
Pos.Nr.
Seite 11
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***Fortsetzung*** Grundriss Treppenhaus, Aufzug
Querschnitt Treppenhaus, Aufzug
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Bauherr: Gemeindeverwaltung Bischweier,
Lv:
15. Aufzug über zwei Geschosse
Pos.Nr.
1.
Seite 12
Einheitspr. €
Titel: Aufzug im Haupttreppenhaus
Anzubietende Technik (Bieterangaben unbedingt ausfüllen)
01. TECHNISCHE VORBEMERKUNGEN
02. ALLGEMEINE CHARAKTERISTIK
2.1 Aufzugstyp
2.2 Technische Daten
2.3 Schachtabmessungen
2.4 Fahrkorb
2.5 Schachttüren
2.6 Schachtentrauchungssystem
03. BESCHREIBUNG DES LIEFERUMFANGES
3.1 Antrieb, Steuerung und Tragmittel
3.2 Fahrkorbkonstruktion
3.3 Bedien- und Anzeigeelemente
3.4 zusätzliche Ausstattungsmerkmale
3.5 Notrufsystem
3.6 Schachtentrauchungsystem:
04. Bieterangaben
4.1 Angaben zur Energieeffizienzklasse nach VDI 4707
4.2 Angaben zu den Schallwerten
4.3 Angaben über die elektrischen Anschlusswerte
4.4 Angaben über die angebotenen Komponenten
4.5 Sitz des nächsten Montagestützpunktes / Zweigniederlassung
01.TECHNISCHE VORBEMERKUNGEN Leistungsumfang
Die Leistung des AN umfasst sämtliche Leistungen und Ausrüstungsgegenstände, die zur Erstellung der betriebsfähigen Anlage und zur Erfüllung der behördlichen Auflagen erforderlich sind, auch wenn diese im Einzelnen nicht aufgeführt sind. Ausgenommen sind nur die beschriebenen "bauseitigen Leistungen". Der Bieter verpflichtet sich mit seinem Angebot, die Ausführung und die Leistung entsprechend dem LV zu erbringen. Abweichungen vom LV sind nicht zugelassen und führen zum Ausschluss des Angebotes.
Es wird kein Dreiphasenstrom zur Verfügung gestellt.
Vorschriften und technische Bedingungen
Zu berücksichtigen jeweils in der neuesten Fassung:
Die relevanten VDE / VDI / DIN -Normen
Richtlinie 95/16/E - Europäische Aufzugsrichtlinie EN 81 - 1 Sicherheitsregeln für die Konstruktion und den Einbau von Aufzüge EN 81 - 58 Feuerwiderstandsfähigkeit von Schachttüren
EN 81 - 28 Fernnotruf für Personen- und Lastenaufzüge
VDI 4707 - Blatt 1 Energieeffizienz von Aufzügen
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Lv:
15. Aufzug über zwei Geschosse
Pos.Nr.
Seite 13
Einheitspr. €
***Fortsetzung*** Anzubietende Technik (Bieterangaben unbedingt ausfüllen)
VDI 2566 - Blatt 2 Schallschutz bei Aufzugsanlagen ohne Triebwerksraum
BetrSichV Betriebssicherheitsverordnung
EMVG Das Gesetz zur elektromagnetischen Verträglichkeit
UVV Unfallverhütungsvorschriften
LBO Bauordnungen des Bundeslandes
Bauaufsichtliche Auflagen
Wasserhaushaltsgesetz
Der AN erstellt folgende Unterlagen
Anlagezeichnungen für Fahrschächte 3 Wochen nach Auftragserteilung und Vorlage der Baupläne. Die Anlagezeichnungen sind vom AG oder seinem Vertreter zu genehmigen, bevor mit der Fertigung des Materials begonnen werden darf.
Visualisierung des Fahrkorbes in mind. zwei Ansichten
Schalt- und Stromlaufpläne
Unterlagen für die behördliche Abnahme
Netzanschluss
Einphasenstrom 230 V, 50 Hz mit Mittelleiter, Schutzmaßnahmen VDE 0100 durch Nullung mit getrenntem Schutzleiter. Absicherung 10 A.
Achtung: Es wird kein Dreiphasenstrom zur Verfügung gestellt.
Materialien
Für Fahrkörbe, Türrahmen und Verkleidungen sind Qualitätsbleche zu verwenden. Edelstahlteile sind aus nichtrostendem Chrom-Nickel-Stahl herzustellen. Sämtliche Stahlteile mit Ausnahme aller funktionsbedingt blanken Flächen sind mit Korrosionsschutz zu versehen. Beschädigungen sind nach der Montage auszubessern.
Montage
Die Montage und Montageaufsicht haben durch qualifiziertes Personal zu erfolgen.
Die Montageleistung schließt ein:
Abladen und Transportarbeiten auf der Baustelle, Beistellen der Hebezeuge, Rüsthülsen und Rüstschuhe, Lieferung und Montage der Abstiegseinrichtungen für die Schachtgruben.
Gefahrenanalyse
Bei Abweichung von den Forderungen der Vorschriften sind durch den AN entsprechende Gefahrenanalysen zu erstellen und geeignete Ersatzmaßnahmen vorzusehen. Die Kosten sind mit den jeweiligen Einheitspreisen abgegolten.
Abnahme Die vorgeschriebene Abnahmeprüfung wird vom AN veranlasst. Erstellung der erforderlichen Unterlagen, Terminvereinbarungen und Durchführung sind Sache des AN. Prüfgewichte stellt der AN. Die Prüfgebühren werden vom AN getragen.
Gesamtpr. €
08.04.2015
Planung: Rolf Hobaum Dipl.Ing.fh Freier Architekt, Gartenstraße 7, 76
Projekt: 2014.Bi DO 3 Dorfhaus- Bischweier - Umbau- Ausbau 2015
Bauherr: Gemeindeverwaltung Bischweier,
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15. Aufzug über zwei Geschosse
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***Fortsetzung*** Anzubietende Technik (Bieterangaben unbedingt ausfüllen)
Mängelansprüche
Der AN übernimmt für die Dauer von 24 Monaten nach Fertigstellung der Anlage die Gewährleistung der Ausführung. Beim Abschluss eines geeigneten Wartungsvertrages verlängert sich die Gewährleistung auf 48 Monaten (VOB). Er verpflichtet sich, alle Teile zu ersetzen, die aufgrund mangelhafter Konstruktion oder vorzeitigem Verschleiß in diesem Zeitraum unbrauchbar werden. Ausgenommen sind alle Teile, die mutwillig und durch unsachgemäße Handhabung zerstört werden
Bauseitige Leistungen
Erstellung der Fahrschächte einschließlich aller erforderlichen Aussparungen sowie Einbau der erforderlichen Rüsthülsen, Ankerschienen und Lastaufnahmemittel nach den Anlagezeichnungen des AN und spätere Reinigung dieser Einbauteile.
Reinigung von Schacht und Schachtgrube, Entfernen aller überstehenden Moniereisen und Nägel, Wasser aus der Schachtgrube entfernen. Grube wasserdicht herstellen und den Grubenboden glätten.
elektrische Potentialausgleichsfahne in der Schachtgrube
Lieferung sowie Ein- und Ausbau erforderlicher Montagerüstungen. Die Balken- bzw. Bohlenlage ist gemäß den Anlagezeichnungen des AN auszuführen UVV, BGI 663 und DIN 4420 bzw. DIN EN 12811 sind zu beachten.
Absichern des Fahrschachtes bis zum Einbau der Türen Lieferung sowie An- und Abbau sämtlicher Schachtzugangsabsperrungen nach BGI 807 und ggf. Schachtabdeckung und zusätzliche Bohle im Türsturzbereich für Überkopfschutz, nach den Anlagezeichnungen des AN.
Für die Dauer der gesamten Montage wird ein trockener Lagerraum von ca. 20 m2 für Material und Montagewerkzeug max. 50 m vom jeweiligen Aufzugsschacht gestellt.
Meterriss in den Etagen neben jedem Fahrschachtzugang
Be- und Entlüftung des Fahrschachtes
Herrichten der Transportwege im Gebäude bis zur Einbaustelle für die auftretende Belastung, sowie Schutzgeländer für Deckendurchbrüche, Absätze und Treppen
Elektrische Zuleitung einschließlich des Anschlusses an den durch den AN zu liefernden Hauptschalter
Beleuchtung vor den Schachtzugängen von mindestens 50 Lux
Bereitstellung eines analogen Telefonhauptanschlusses für das Notruf-/Fernüberwachungssystem
Nebenleistungen des AN
Ausreichende Beleuchtung von 200 Lux im Steuerelement zur Befreiung und/oder zur Wartung der Aufzugsanlage. Die Treppenhausbeleuchtung kann dafür nicht verwendet werden, eine zusätzliche Leuchte ist bauseits nicht vorgesehen.
Gesamtpr. €
08.04.2015
Planung: Rolf Hobaum Dipl.Ing.fh Freier Architekt, Gartenstraße 7, 76
Projekt: 2014.Bi DO 3 Dorfhaus- Bischweier - Umbau- Ausbau 2015
Bauherr: Gemeindeverwaltung Bischweier,
Lv:
15. Aufzug über zwei Geschosse
Pos.Nr.
Seite 15
Einheitspr. €
***Fortsetzung*** Anzubietende Technik (Bieterangaben unbedingt ausfüllen)
Weitere Nebenleistungen sind in den Einzelpreisen beschrieben.
02.ALLGEMEINE CHARAKTERISTIK
2.1Aufzugstyp
Anzahl und Aufzugstyp
1 Stück triebwerksraumloser Personenaufzug Antriebsart
Maschinenraumloser akkubetriebener Personenaufzug mit 230V Stromversorgung nach EN 81, zusätzlich nach EN 8170 behindertengerecht
Treibwelle
Die Treibwelle ist ohne Übersetzung, direkt auf der Antriebsachse anzuordnen. Der Treibwellendurchmesser ist zur Reduzierung der Krafteinleitung in das Gebäude auf maximal 200mm zu begrenzen.
Die Treibwelle ist flach oder leicht geballt auszuführen; aufgrund des erhöhten Verschleißes ist eine Rillenform nicht zugelassen.
Tragmittel
stahlseelenarmierte, beidseitig flache Polyurethan Gurte
Die Tragmittel dürfen keine Begrenzung der Lebensdauer durch maximale Fahrtenzahl oder Alter in der EGEntwurfsprüfbescheinigung aufweisen.
Tragmittelüberwachung
permanente Überwachung der Tragmittel
Messverfahren elektronische Widerstandsmessung
Lebensdauer der Tragmittel
bis zu 3-fach längere Lebensdauer als herkömmliche Stahlseile, unabhängig von der Anzahl der durchgeführten Fahrten
Bereich der Umgebungstemperatur
min. 5° C / max. 40° C
Bereich Luftfeuchtigkeit
0% bis 90%
Netzspannung 230 V, 50 Hz Eingangsleistung in KW 0,5
Eingangsstrom in A 2.3
Anlaufstrom in A 2.3
2.2 Technische Daten
Nennlast
630 kg / 8 Personen
Fahrkorbmaße B-T-H 1100 x 1400 x 2100
Nenngeschwindigkeit 1 m/s
Förderhöhe
ca. 3,5 m
Gesamtpr. €
08.04.2015
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Projekt: 2014.Bi DO 3 Dorfhaus- Bischweier - Umbau- Ausbau 2015
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Einheitspr. €
***Fortsetzung*** Anzubietende Technik (Bieterangaben unbedingt ausfüllen)
Haltestellen
2
Zugänge
2 Türen
Zuladung
2 Türen; einseitige Ausladung
Aufzugssteuerung
Abwärtssammelsteuerung
Fahrtenzahl
150 Fahrten / Stunde
2.3 Schachtabmessungen
Schachtbreite 1653 mm
Schachttiefe
1650 mm Schachtkopf
3420 mm
Schachtgrube 950 mm
2.4 Fahrkorb
Fahrkorbwände
kunststoffbeschichtetes Stahlblech, nach Farbpalette des Herstellers
Fahrkorbtürflügel
kunststoffbeschichtetes Stahlblech, nach Farbpalette des Herstellers
Türeinzüge
kunststoffbeschichtetes Stahlblech, nach Farbpalette des Herstellers Fahrkorbdecke
gerade Ausführung, kunststoffbeschichtetes Stahlblech weiß, RAL 9016 Fahrkorbtableau
Durchgehendes Bedienpaneel über die gesamte Fahrkorbhöhe, Edelstahl gebürstet, Korn 220, mit unsichtbarer Befestigung, Gestaltung entsprechend DIN EN81-70
Anzeigeelement im Fahrkorb
Standortanzeiger in hochwertiger 16-Segment Flüssigkristallausführung (LCD) mit blauer Hintergrundbeleuchtung, Schrifthöhe 45 mm
Fahrtrichtungspfeile unabhängig von der Standortanzeige, Schrifthöhe 45 mm
Überlast- und Nichtraucheranzeige
Drucktaster
runde Kurzhubtaster mit rotem LED-Quittierungsring
mit Brailleschrift und taktiler Beschriftung
Ziffern hinterleuchtet
EG-Taster erhaben mit grünem Ring, zur Kennzeichnung der Fluchthaltestelle
Kabinennotruftaster ständig beleuchtet
Beleuchtung
Zwei seitlich am Tableau angebrachte LED-Leuchtfelder mit automatischer, einstellbarer Kabinenlichtabschaltung
Kabinenfußboden
30 mm abgesenkt für bauseitigen Belag
Spiegel
Spiegel an der oberen Hälfte der Rückwand, mit Halteleisten befestigt, nicht verklebt, daher bei Beschädigung leicht auswechselbar
Handlauf
rund, Oberfläche mattglänzend, Endstücke hochglänzend, Gesamtpr. €
08.04.2015
Planung: Rolf Hobaum Dipl.Ing.fh Freier Architekt, Gartenstraße 7, 76
Projekt: 2014.Bi DO 3 Dorfhaus- Bischweier - Umbau- Ausbau 2015
Bauherr: Gemeindeverwaltung Bischweier,
Lv:
15. Aufzug über zwei Geschosse
Pos.Nr.
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Einheitspr. €
***Fortsetzung*** Anzubietende Technik (Bieterangaben unbedingt ausfüllen)
Anordnung an der Tableauseite
Handlaufendstücke zur Seitenwandwand hin abgerundet
2.5 Schachttüren
Türtyp
automatische zweiteilige Schiebetür einseitig öffnend
Türabmessungen
Breite = 900 mm, Höhe = 2100 mm
Türantrieb
geregelte Türmaschine, Typ AT 120
Türflügel
feuerverzinktes Stahlblech, mit zweifacher Grundierung
in RAL 7032 (kieselgrau) für bauseitigen Anstrich
Portale
Portale zum kompletten Abschluss der Schachtvorderwand auf der gesamten Breite und Höhe nach Standardmaßen, feuerverzinktes Stahlblech, mit zweifacher Grundierung
in RAL 7032 (kieselgrau) für bauseitigen Anstrich
Brandschutzklasse
Nach EN 81-58, E120 Etagenelemente
runde Kurzhubtaster mit rotem LED-Quittierungsring
Leitfabrikat: OTIS GeN2 Switch
03. BESCHREIBUNG DES LIEFERUMFANGES
3.1 Antrieb, Steuerung und Tragmittel
Triebwerk
Da der Aufzug als triebwerksraumloser Aufzug auszuführen ist, ist der Antrieb innerhalb des Schachtes im oberen Bereich anzuordnen. Eine Aufstellung des Antriebes in der Schachtgrube ist wegen einem möglichen Wassereinbruch während der Montagezeit nicht zulässig. Gegenüber einer Lösung mit Maschinenraum soll keine zusätzliche Schachtkopferhöhung erforderlich sein. Das Triebwerk ist als getriebeloser Treibwellenantrieb auszuführen, bei dem die konventionelle Treibscheibe durch eine Antriebswelle ersetzt wird, deren Durchmesser aufgrund des Einsatzes von PU-Gurten auf bis zu 80 mm reduziert werden kann. Dadurch wird nur ein kleines Drehmoment benötigt und der Stromverbrauch reduziert.
Ausführung als frequenzgeregelter, getriebeloser Treibwellenantrieb, mit hohem Wirkungsgrad. Alle Lager sind als wartungsfreie Wälzlager auszuführen. Der Maschinenrahmen und die Totpunkte der Seilbefestigungen sind mit schwingungsdämpfenden Elementen gegen das Gebäude zu isolieren.
Regenerativer Antrieb
Der Antrieb ist als regenerativer Antrieb auszuführen, der nicht benötigte Energie ins Stromnetz zurück speist und gleichzeitig für ein hervorragendes Fahrverhalten sorgt.
Anstatt Bremsenergie in ungenutzte Wärme umzuwandeln, speist der Antrieb diese Energie in das Stromnetz des Gesamtpr. €
08.04.2015
Planung: Rolf Hobaum Dipl.Ing.fh Freier Architekt, Gartenstraße 7, 76
Projekt: 2014.Bi DO 3 Dorfhaus- Bischweier - Umbau- Ausbau 2015
Bauherr: Gemeindeverwaltung Bischweier,
Lv:
15. Aufzug über zwei Geschosse
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Einheitspr. €
***Fortsetzung*** Anzubietende Technik (Bieterangaben unbedingt ausfüllen)
Gebäudes zurück und stellt sie anderen Verbrauchern zur Verfügung. Durch einen sinusförmigen Stromverlauf der zurück gespeisten Energie ist sicher zu stellen, dass das Stromnetz des Gebäudes stabil bleibt und hochempfindliche Geräte geschützt werden.
Motor
Als Motor ist ein Synchronmotor mit Permanentmagneten und radialem Luftspalt einzusetzen. Eine feldorientierte, variable Frequenzregelung des getriebelosen Antriebes soll individuell einstellbar sein. Auf Fremdbelüftung ist zu verzichten. Eine Drehzahlüberwachung ist vorzusehen.
Tragmittel
Es sind flache, stahlseelenarmierte Polyurethan (PU)-Gurte zu verwenden, die bis zu 20 % leichter sind, eine bis zu dreifach längere Lebensdauer und eine geringere Geräuschentwicklung gegenüber herkömmlichen Stahlseilen haben. Nebeneinander angeordnete Stahlseelen sollen die Flexibilität erhöhen und den Biegeradius reduzieren, wodurch nur eine kleine Treibwelle mit geringeren Anschlusswerten erforderlich ist. Die Tragmittel dürfen keine Begrenzung der Lebensdauer durch maximale Fahrtenzahl oder Alter in der EGEntwurfsprüfbescheinigung aufweisen.
Tragmittelüberwachungssystem
Es ist eine permanente Überwachung der Tragmittel vorzusehen. Durch die Überwachung (zum Beispiel die Messung des Widerstandes der Stahlseelen im Gurtinneren) müssen Abweichungen und Ermüdungserscheinungen frühzeitig erkannt und angezeigt werden. Im Gegensatz zu herkömmlichen Sichtkontrollen wird somit ein verfrühter Austausch der Tragmittel verhindert und ihre Lebensdauer optimal ausgenutzt. Unnötige Kosten werden gespart und Stillstandszeiten vermieden. Der Zustand der Tragmittel muss durch die Fernüberwachung abrufbar sein.
Steuerung
Die Mikroprozessor-Technologie ist in einem geschlossenen, staubgeschützten, feuerverzinkten Schaltschrank zu installieren, der sich im Aufzugsschacht befindet.
Ein Steuerschrank auf der Etage ist nicht zulässig. Das Steuerelement zur Befreiung und/oder zur Wartung der Aufzugsanlage ist in der Türzarge der obersten Haltestelle zu integrieren. Eine ausreichende Beleuchtung von 200 Lux ist im Steuerelement vorzusehen. Die Treppenhausbeleuchtung kann dafür nicht verwendet werden, eine zusätzliche Leuchte ist bauseits nicht vorgesehen.
Standardleiterplatten für Kommandosteuerung und Ansteuerung der Signalelemente sind zu verwenden. Die Logikleiterplatte soll eine digitale Diagnoseanzeige oder einen Anschluss für ein separates Diagnosegerät zum Prüfen und Programmieren der gesamten Steuerung enthalten.
Die Tür-Offen-Zeiten sind getrennt nach Außen- und Gesamtpr. €
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Planung: Rolf Hobaum Dipl.Ing.fh Freier Architekt, Gartenstraße 7, 76
Projekt: 2014.Bi DO 3 Dorfhaus- Bischweier - Umbau- Ausbau 2015
Bauherr: Gemeindeverwaltung Bischweier,
Lv:
15. Aufzug über zwei Geschosse
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Innenkommandos bis zu 15 s einstellbar.
Die Park- und Haupthaltestellen, sowie Parkzeit sind frei wählbar.
Es ist eine Speicherung und Anzeige von jeder während des Betriebs aufgetretener Fehlfunktion bzw. Betriebsunterbrechung sicherzustellen, wobei die jeweils letzte Speicherung zeitlich zu bestimmen sein muss. Der gesamte Datenaustausch soll durch serielle Datenübertragungen über Busleitungen und Multiplexkabel erfolgen. Kontaktlose Näherungsschalter am Fahrkorb zur Positionsmessung sind einzusetzen. Eine Bündigstellung des Fahrkorbes von +/ - 3mm ist zu garantieren.
Türsteuerung
Der Fahrkorbabschluss ist als automatisch betätigte Schiebetür entsprechend der Bauweise der Schachttür auszuführen. Zur automatischen Betätigung der Aufzugstüren ist eine Türmaschine auf dem Fahrkorb vorzusehen. Sie soll ruckfrei und geräuscharm arbeiten. Durch Mikrokontakte am Türmechanismus soll eine sich schließende Tür wieder auflaufen, sobald die Türflügel auf eine Person oder einen Gegenstand treffen.
Zusätzliche Türsicherung
Zusätzlich zu den mikrokontaktkontrollierten Türen ist ein Lichtvorhang vorzusehen, der mit Infrarotstrahlern arbeitet und dafür jeweils mit einem Sender und Empfänger ausgestattet ist und die Türschließkante mit mind. 56 Strahlen effektive überwacht. Der erste horizontale Lichtstrahl soll bereits 15 mm über dem Fahrkorbfußboden angeordnet sein. Die übrigen Lichtstrahlen sollen in einem Abstand von ca. 35 mm bis zu einer Höhe von 1,80 m parallel laufend angeordnet sein. Die Sende- und Empfangssysteme sind zurückgesetzt direkt am Fahrkorb zu montieren, um die mechanische Belastung so gering wie möglich zu halten sowie eine Zugangsmöglichkeit für Aufzugsbenutzer unmöglich zu machen. Die Türbewegung ist zuverlässig zu überwachen. Eine Türreversierung muss berührungslos erfolgen.
Türantrieb
Es ist zur automatischen Betätigung der Aufzugstüren ist ein Hochleistungstürantrieb für einen zügigen und geräuscharmen Lauf vorzusehen (vorzugsweise AT120). Der Antrieb soll über einen Gleichstrommotor und einen umlaufenden Zahnriemen, der direkt mit den Türblättern gekoppelt ist, erfolgen. Das Antriebs- und Kontrollsystem ist in Mikroprozessortechnologie auszuführen. Die Geschwindigkeit sowie die Türposition soll ständig in einem geschlossenen Regelkreis überwacht werden, damit das jeweils eingestellte Türgeschwindigkeitsprofil genau eingehalten wird. Systemspezifische Parameter für die Türoperation müssen vor Ort entsprechende einstellbar sein.
Gesamtpr. €
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3.2 Fahrkorbkonstruktion
Fahrkorb-Konstruktion, Fahrkorbrahmen mit Plattform
Es ist ein stabiler, verwindungssteifer Tragrahmen als verzinkte Profilstahlkonstruktion in geschraubter Ausführung mit Verstrebung zur Aufnahme des Plattformrahmens vorzusehen. Der Fahrkorb und die Plattform sind schwingungsisoliert in den Rahmen einzusetzen.
Fahrkorb
Der Fahrkorb ist in Stahlblechkonstruktion auszuführen. Die Wände und die Decke sollen in Abkantbauweise aus min. 1,3 mm verzinktem Stahlblech gefertigt sein. Die Fahrkorbdecke ist betretbar und für eine Belastung von min. 2 Personen ausgelegt. Abhängig vom Abstand zu den Schachtwänden ist ein Fahrkorbgeländer in stabiler Konstruktion, mindestens 900mm hoch, vorzusehen. 3.3 Bedien- und Anzeigeelemente
Fahrkorbbedienelemente
Die Fahrkorbbedienelemente müssen als runde Kurzhubtaster mit rotem LED-Quittierungsring, Brailleschrift und taktiler Beschriftung ausgeführt werden.
Zusätzlich müssen die Ziffern zur besseren Lesbarkeit hinterleuchtet sein.
Zur Kennzeichnung der Fluchthaltestelle muss der EG-Taster mit einem grünen Ring erhaben sein. Der Kabinennotruftaster muss ständig beleuchtet sein.
Standort- und Fahrtrichtungsanzeige im Fahrkorb Die Anzeige hat dem neuesten Stand der Technik zu entsprechen. Es ist eine Standortanzeige in hochwertiger 16Segment Flüssigkristallausführung (LCD) mit blauer Hintergrundbeleuchtung, Schrifthöhe mindestens 45 mm, zu verwenden. Eine Ausführung als Punktmatrix ist nicht gewünscht.
Neben dem Fahrkorbstandort soll die Fahrtrichtung als Pfeil, unabhängig von der Standortanzeige, angezeigt werden.
Die Überlastanzeige und das Nichtrauchersymbol sind in die Anzeige zu integrieren.
Typenschild
Das Fahrkorbtypenschild ist passend zum Stand- und Fahrtrichtungsanzeiger, blau hinterleuchtet auszuführen. Eine Ausführung als Aufkleber oder Gravur ist nicht gewünscht.
Etagenbedienelemente
Die Etagenbedienelemente müssen in einem Edelstahlgehäuse, wahlweise auf der Mauer oder auf dem Portal angebracht sein. Es sind die gleichen runden Kurzhubtaster mit rotem LED-Quittierungsring wie im Fahrkorb zu verwenden.
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3.4 zusätzliche Ausstattungsmerkmale
Grubenleiter
In der Schachtgrube ist von der Schachttür aus erreichbar eine ortsfest eingebaute Abstiegsvorrichtung vorzusehen. Die Grubenleiter muss der UVV entsprechen.
Schalter und Impulsgeber
Zur Überwachung der Position, der Türzone und der Bündigstellung sind berührungslose Impulsgeber zu verwenden. Die End- und Grenzschalter in Grube und Schachtkopf sind als mechanisch betätigte Sicherheitsschalter auszuführen.
Filter gegen elektrische Störbeeinflussung
Durch geeignete Maßnahmen bezogen auf Netzverunreinigungen, Stromspitzen sowie zur Funkentstörung ist sicherzustellen, dass durch den Betrieb des Aufzuges andere Einrichtungen im Gebäude nicht beeinflusst werden.
Abwärts-Sammelsteuerung
Die Steuerung ist als Abwärts-Sammelsteuerung auszulegen. Innenkommandos sollen gesammelt und in ihrer räumlichen Reihenfolge beantwortet werden. Außenrufe sollen ebenfalls gesammelt und oberhalb der Haupthaltestelle in Abwärtsrichtung abgearbeitet werden.
Inspektionssteuerung
Der Inspektionsschalter nach EN81 ist auf dem Fahrkorbdach angebracht und ermöglicht Inspektionsfahrten für Reparatur und Wartungszwecke.
Rückholsteuerung
Durch einen Rückholschalter im Triebwerkraum ist ein Fahren des Fahrkorbes vom Triebwerksraum aus möglich. Bei eingeschaltetem Rückholschalter ist die Kommandosteuerung abgeschaltet.
Überlasteinrichtung
Durch die Überlasteinrichtung ist das Starten eines Aufzugs mit überlastetem Fahrkorb zu verhindern. Das Anzeigen im Fahrkorb soll optisch und akustisch erfolgen. Der Aufzug soll in diesem Fall bis zur Entlastung des Fahrkorbes mit geöffneten Türen stehen bleiben.
3.5 Notrufsystem
Fernüberwachungssystem nach Aufzugsrichtlinie 95/16 EG & EN 81-28
Es ist ein computergestütztes Notrufleit- und Ferndiagnosesystem mit Gegensprechverbindung vorzusehen. Der Notruf bzw. die Störmeldung ist bei Betätigung des Notruftasters über das öffentliche Gesamtpr. €
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Fernsprechnetz automatisch an eine vom Auftraggeber benannte, 24 Stunden besetzte Zentrale zu übermitteln. Das System ist mit einer Missbrauchserkennung auszurüsten, so dass keine unnötigen Telefonverbindungen geschaltet werden. Missbräuchlich gegebene Notrufe werden vom System erkannt, die Übermittlung an die Zentrale wird unterdrückt.
Das System muss Funktionsbeeinträchtigungen erkennen und selbstständig an eine geeignete Leitstelle übermitteln können. (Systemeigenüberwachung).
Das System muss die Möglichkeit vorhalten, die gesetzliche Aufzugswärterfunktion (§12 Abs.5 BetrSichV) zu übernehmen.
Das Fernüberwachungssystem muss folgende Komponenten enthalten:
- Basismodul einschließlich der Wähleinrichtung
- Anschlussmodul für weitere Aufzüge
- Freisprecheinrichtung im Fahrkorbtableau
- Schlüsseltresors zum bauseitigen Einbau
Es wird bauseits kein analoger Telefonanschluss gestellt.
04. Bieterangaben
Werte und Informationen sind zwingend anzugeben!
4.1 Angaben zur Energieeffizienzklasse nach VDI 4707
Durchschnittliche tägliche Standby-Zeit (h), vorgegebener Wert
Standby-Verbrauch (W)
__________
Täglicher Energiebedarf fürStandby(kWh)
__________
Klassifizierung für StandBy - Betrieb
__________
Durchschnittliche tägliche Fahr-Zeit (h), vorgegebener Wert
Energiebedarf Fahrbetrieb (mW/kgm )
__________
Täglicher Energiebedarf für Fahrten (kWh)
__________
Klassifizierung für Fahr - Betrieb
__________
Nominale Fahrstrecke pro Tag, vorgegebener Wert (m)
Spezifischer Energiebedarf der Aufzugsanlage (mWh/kg m)
Nominaler Energiebedarf pro Jahr (kWh)
Energieeffizienzklasse der Aufzugsanlage Bei den vorgegebenen Werten
__________
__________
__________
Gesamtpr. €
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Lv:
15. Aufzug über zwei Geschosse
Pos.Nr.
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4.3 Angaben über die elektrischen Anschlusswerte
Leistung
_______kW
Nennstrom
_______A
Anlaufstrom
_______A
4.4 Angaben über die angebotenen Komponenten
Es wird großer Wert darauf gelegt, dass alle Bauteile aufeinander abgestimmt sind. Vorzugsweise ist ein Hersteller der Hauptkomponenten (Steuerung, Antrieb, Türen, Fahrkorb) zu verwenden.
1. Hersteller der elektronischen Steuerung
eigener Fertigung................................... ja / nein
2. Hersteller der elektronischen Antriebsregelung
eigener Fertigung................................... ja / nein
3. Hersteller der Antriebsmaschine
eigener Fertigung................................... ja / nein
4. Hersteller des Antriebsmotors
eigener Fertigung.................................. ja / nein
5. Hersteller der Fangvorrichtung
eigener Fertigung.................................. ja / nein
6. Hersteller des Geschwindigkeitsbegrenzers
eigener Fertigung.................................. ja / nein
7. Hersteller des Fahrkorbs
eigener Fertigung.................................. ja / nein
8. Hersteller der Türen
eigener Fertigung.................................. ja / nein
4.5 Sitz des nächsten Montagestützpunktes / Zweigniederlassung
Gesamtpr. €
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Lv:
15. Aufzug über zwei Geschosse
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..............................................................
……………………………………………..
……………………………………………..
1.1.
Aufzug
Aufzug wie vor beschrieben komplett als ein Stück
betriebsfertig eingebaut
1,00 St
Summe Titel 1. Aufzug im Haupttreppenhaus
Summe LV 15. Aufzug über zwei Geschosse
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Zusammenfassung
Titel 1. Aufzug im Haupttreppenhaus
€
Gesamt netto
€
zzgl. 19,0 % MwSt
€
Gesamt brutto
€
Ort/Datum/Stempel/rechtsverbindliche Unterschrift
Im Auftragsfall gewähren wir ........... % Rabatt............%Skonto.
Wir bitten, die obengenannte Gesamtsumme auf das Deckblatt zu übertragen.