Leistungsbeschrieb und Preisangebot 4

76476 Bischweier, 08.04.2015 Bearbeiter Herr Ermel
Leistungsbeschrieb und Preisangebot
4. Blechnerarbeiten
Projekt Um- und Ausbau Obstannahmehalle / Kelter
Baustelle Rauentaler Straße 13
76476 Bischweier
Bauherr
Gemeinde Bischweier
vertreten durch Bgm. Robert Wein
Bahnhofstraße 15
76476 Bischweier
Planung:
Rolf Hobaum Freier Architekt Gartenstraße 7
76476 Bischweier
Submission
18.05.2015 9.00 Uhr
im Rathaus Bischweier
08.06.2015
Vergabe
Ausführung
ca. 37.KW 2015
innerhalb 2 Wochen
Summe Angebot
netto
____________________ EURO
19,0 % MwSt.
____________________ EURO
brutto
____________________ EURO
Summe geprüft
netto
____________________ EURO
19,0 %MwSt.
____________________ EURO
brutto
____________________ EURO
...............................................................................................................................
Datum Stempel Unterschrift
08.04.2015
Planung: Rolf Hobaum Dipl.Ing.fh Freier Architekt, Gartenstraße 7, 76
Projekt: 2014.Bi DO 3 Dorfhaus- Bischweier - Umbau- Ausbau 2015
Bauherr: Gemeindeverwaltung Bischweier,
Lv:
4. Blechnerarbeiten
Pos.Nr.
4.
Seite 2
Einheitspr. €
LV: Blechnerarbeiten
Baubeschreibung
Geplant ist der Ausbau der ehemaligen Obstannahmehalle und der Kelter als Dorfhaus. Abmessungen Obstannahmehalle ca. 15,00m x 15.00m
Kelter ca. 5,00 x 11,00 m
Anschrift der Baustelle: Rauentaler Straße 13 76476 Bischweier Auszuführen sind Dachrinnen und Fallrohre, Ortgang und Traufverblechung
Verkleidung Aufzugschacht über der Ziegeldachfläche alles in Titanzink.
Gerüste, Gerüste werden bauseits gestellt als Fassadengerüst.
Notwendige Innengerüste sind in die Einheitspreise einzukalkulieren.
Bauwasser, wird bauseits ohne Gebühr gestellt
Baustrom, wird ohne Gebühr bauseits gestellt
Bau WC wird ohne Gebühr bauseits gestellt
Genehmigte Lagerfläche zwischen Halle und Nachbar links
Pflasterfläche ist neu und darf nicht beschädigt oder verschmutzt werden!
Die Werkpläne und Statikunterlagen können eingesehen werden im
Büro Architekt
Rolf Hobaum
Gartenstrasse 7
76476 Bischweier
Tel. 07222 / 48048
Ihr Ansprechpartner ist Herr Ermel oder Herr Hobaum.
Statische Unterlagen wurden erarbeitet vom Ingenieurbüro für Tragwerksplanung
SUS-Ingenieure GmbH
Dipl. Ing. Ralf W. Steinmetz
Pforzheimer Str. 53
76275 Ettlingen
Tel. 07243 / 542250
Ihr Ansprechpartner ist Herr Steinmetz
Zusätzliche Arbeiten, die im Leistungsbeschrieb nicht erfaßt sind, werden nach vorheriger Rücksprache mit der Bauleitung genehmigt und nach Aufwand vergütet. Auf rechtzeitige Taglohnzettelvorlage durch den Unternehmer, gem. VOB wird besonders hingewiesen.
Die angegebenen Einheitspreise behalten ihre Gültigkeit bis zur Fertigstellung der Arbeiten. Lohn- und Materialpreiserhöhungen sind einzukalkulieren.
Gesamtpr. €
08.04.2015
Planung: Rolf Hobaum Dipl.Ing.fh Freier Architekt, Gartenstraße 7, 76
Projekt: 2014.Bi DO 3 Dorfhaus- Bischweier - Umbau- Ausbau 2015
Bauherr: Gemeindeverwaltung Bischweier,
Lv:
4. Blechnerarbeiten
Pos.Nr.
Seite 3
Einheitspr. €
Gesamtpr. €
Besondere Vertragsbedingungen
Ausführungsunterlagen (§ 3 Abs. 5 und 6 VOB/B)
Der Ausführung dürfen nur Unterlagen zugrunde gelegt werden, die vom Auftraggeber als zur Ausführung bestimmt gekennzeichnet sind.
Sämtliche Maße sind vom Auftragnehmer am Bau zu prüfen.
Werbung (§ 4 Abs. 1 VOB/B)
Werbung auf der Baustelle ist nur nach vorheriger Zustimmung des Auftraggebers zulässig.
Umweltschutz (§ 4 Abs. 2 und 3 VOB/B)
Der Auftragnehmer hat zum Schutz der Umwelt, Landschaft und Gewässer die durch die Arbeiten verursachten Beeinträchtigungen auf das unvermeidliche Mindestmaß zu beschränken.
Der Auftragnehmer hat behördliche Anordnungen oder Ansprüche Dritter dem Auftraggeber unverzüglich schriftlich mitzuteilen.
Benutzung von Lagerplätzen (§ 4 Abs. 4 VOB/B)
Der Auftraggeber stellt dem Auftragnehmer die notwendigen Lagerplätze gemäß § 4 Abs. 4 VOB/B unentgeltlich zur Verfügung.
Benutzung von Wasser- und Energieanschlüssen (§ 4 Abs. 4
VOB/B)
Die Anschlussanlagen für Wasser und Energie (wie im LV beschrieben) werden bauseits kostenlos gestellt.
Baureinigung und Abfallbeseitigung
Dem Auftragnehmer obliegt die Baureinigung nach Abschnitt 4.1 der DIN 18299 (aktuelle Fassung) und der einschlägigen gewerkespezifischen Allgemeinen Technischen Vertragsbedingungen für Bauleistungen (VOB/C). Kommt der AN dem innerhalb einer angemessenen, ihm gesetzten Frist samt Kündigungsandrohung nicht nach, ist der Auftraggeber zur Teilkündigung und anschließenden Selbstbeseitigung auf Kosten des Auftragnehmers berechtigt.
Dabei werden vom Auftraggeber die tatsächlich entstandenen Kosten zugrunde gelegt.
Der Auftragnehmer wird sich bemühen, bei der Erbringung seiner Leistung Abfälle zu vermeiden.
Der Auftragnehmer trifft alle erforderlichen Vorkehrungen, um Bau- und Abbruchabfälle nach den geltenden Vorschriften getrennt zu erfassen und zu halten sowie einer sachgerechten Entsorgung zuzuführen.
Die nach den abfallrechtlichen Bestimmungen zum Nachweis einer ordnungsgemäßen Entsorgung erforderlichen Erklärungen, Bestätigungen, Belege usw. sind dem Auftraggeber vorzulegen.
Weitervergabe an Nachunternehmer (§ 4 Abs. 8 VOB/B)
08.04.2015
Planung: Rolf Hobaum Dipl.Ing.fh Freier Architekt, Gartenstraße 7, 76
Projekt: 2014.Bi DO 3 Dorfhaus- Bischweier - Umbau- Ausbau 2015
Bauherr: Gemeindeverwaltung Bischweier,
Lv:
4. Blechnerarbeiten
Pos.Nr.
Seite 4
Einheitspr. €
***Fortsetzung*** Besondere Vertragsbedingungen
Der Auftragnehmer darf Leistungen nur an Nachunternehmer übertragen, die fachkundig, leistungsfähig und zuverlässig sind; dazu gehört auch, dass sie ihren gesetzlichen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern und Sozialabgaben nachgekommen sind und die gewerberechtlichen Voraussetzungen erfüllen. Der Auftragnehmer hat vor der beabsichtigten Übertragung Art und Umfang der Leistungen sowie Name, Anschrift und Berufsgenossenschaft (einschließlich Mitgliedsnummer) des hierfür vorgesehenen Nachunternehmers dem Auftraggeber schriftlich bekannt zu geben.
Beabsichtigt der Auftragnehmer Leistungen zu übertragen, auf die sein Betrieb eingerichtet ist, hat er vorher die schriftliche Zustimmung des Auftraggebers gemäß § 4 Abs. 8 Nr. 1, Satz 2 VOB/B einzuholen.
Der Auftragnehmer muss sicherstellen, dass der Nachunternehmer die ihm übertragenen Leistungen nicht weitervergibt, es sei denn, der Auftraggeber hat zuvor schriftlich zugestimmt.
Bei Verstößen des Auftragnehmers oder der von ihm beauftragten Nachunternehmer gegen die sich aus dem Vertrag ergebenden Bedingungen für die Beauftragung von Nachunternehmern, hat der Auftragnehmer eine Vertragsstrafe gemäß besonders anzufertigender Urkunde zu zahlen.
Ausführung der Leistung (§ 4 Abs. 10 VOB/B)
Für die Teile der Leistung, die durch die weitere Ausführung der Prüfung und Feststellung entzogen werden, wird die gemeinsame Feststellung auf der Baustelle über deren Zustand, ihre Vertragsmäßigkeit sowie deren Art und Umfang verlangt. Der Auftragnehmer hat die gemeinsame Feststellung rechtzeitig zu beantragen.
Vertragsstrafe (§ 11 VOB/B)
Es wird keine Vertragsstrafe vereinbart.
Verteilung der Gefahr (§ 7 VOB/B), Bauwesenversicherung
Vom Auftraggeber beigestellte Baustoffe hat der Auftragnehmer gegen Diebstahl und andere Schäden zu schützen
Der AG hat eine Bauwesenversicherung abgeschlossen, welche die Leistungen des Auftragnehmers mit abdeckt. Haftung (§ 10 Abs. 2 VOB/B)
Der Auftragnehmer ist verpflichtet, eigenverantwortlich alle notwendigen Sicherheitsvorkehrungen im eigenen Leistungsbereich zu treffen, um Schäden von Personen und Sachen innerhalb des Baugeländes und des Baubereichs abzuwenden (Verkehrssicherungspflicht). Der Arbeitnehmer stellt den Arbeitgeber im Innenverhältnis von sämtlichen Schadensersatzansprüchen aus schuldhafter Verkehrssicherungspflichtverletzung im eigenen Leistungsbereich frei, insbesondere bei etwaigen von ihm schuldhaft verursachten Schäden an Nachbargebäuden oder -grundstücken (vgl. § 10 Abs. 2, Satz 1, Halbsatz 2 VOB/B).
Der Auftragnehmer hat Bauunfälle, bei denen Personen- oder Sachschäden entstanden sind, dem Auftraggeber unverzüglich mitzuteilen.
Gesamtpr. €
08.04.2015
Planung: Rolf Hobaum Dipl.Ing.fh Freier Architekt, Gartenstraße 7, 76
Projekt: 2014.Bi DO 3 Dorfhaus- Bischweier - Umbau- Ausbau 2015
Bauherr: Gemeindeverwaltung Bischweier,
Lv:
4. Blechnerarbeiten
Pos.Nr.
Seite 5
Einheitspr. €
Gesamtpr. €
***Fortsetzung*** Besondere Vertragsbedingungen
Abnahme (§ 12 VOB/B)
Die Abnahme erfolgt förmlich unter Erstellung eines von beiden Vertragspartnern zu unterzeichnenden Protokolls. Die Abnahme ist innerhalb einer Frist von zwölf Werktagen nach Fertigstellungsmeldung durch den Auftragnehmer durchzuführen, wenn einer der Vertragspartner die Vornahme der Abnahme verlangt.
Wenn sich die Vertragspartner über den Abnahmetermin nicht einigen, wird dieser vom Auftraggeber unter Beachtung einer ausreichenden und § 12 Abs. 1 VOB/B beachtenden Frist festgesetzt und der Auftragnehmer hierzu geladen.
Die Abnahme kann auch in Abwesenheit des Auftragnehmers durchgeführt werden, wenn der Abnahmetermin vereinbart war oder der Auftraggeber mit genügender Frist hierzu geladen hatte. Das Ergebnis der Abnahme ist dem Auftragnehmer dann alsbald mitzuteilen.
Die Abnahme kann wegen nicht vollständig erbrachter Leistung oder wesentlicher Mängel verweigert werden. Wird die Abnahme in dieser Weise verweigert, so hat der Auftragnehmer dem Auftraggeber nach Leistungserbringung oder Mängelbeseitigung wiederum schriftlich die Fertigstellung mitzuteilen.
Mängelansprüche und deren Verjährung (§ 13 Abs. 1, 4 und 7
VOB/B)
Die Sachmängelhaftung bestimmt sich nach § 13 VOB/B. Als Verjährungsfrist für Mängelansprüche wird generell die Dauer von 5 Jahren, beginnend ab der Abnahme, vereinbart. Diese Dauer der Gewährleistung wird ausdrücklich auch vereinbart für wartungsrelevante Teile, selbst wenn der Auftraggeber dem Auftragnehmer die Wartung derselben nicht übertragen hat.
Abrechnung (§ 14 VOB/B)
Ein Aufmaß wird entsprechend ATV DIN 18299 Abschnitt 5 generell nur dann durchgeführt, wenn keine Zeichnungen vorliegen, denen die ausgeführte Leistung entspricht.
Das Aufmaß wird von den Vertragspartnern gemeinsam genommen und ist bei Einvernehmen anerkannte Berechnungsgrundlage für die Abrechnung. Beiden Vertragspartnern wird deshalb das Recht zum Bestreiten des Aufmaßergebnisses nicht genommen.
Aus Abrechnungszeichnungen oder anderen Aufmaßunterlagen müssen alle Maße, die zur Prüfung einer Rechnung nötig sind, unmittelbar zu ersehen sein.
Die Originale der Aufmaßblätter, Wiegescheine und ähnlicher Abrechnungsbelege erhält der Auftraggeber, die Durchschriften der Auftragnehmer.
Bei Aufmaß und Abrechnung sind Längen und Flächen mit zwei Stellen nach dem Komma, Rauminhalte und Gewichte mit drei Stellen nach dem Komma zu berechnen. Geldbeträge sind auf zwei Stellen nach dem Komma zu runden.
Rechnungen sind ihrem Zweck nach als Abschlags-, Teilschluss oder Schlussrechnung zu bezeichnen. Die Abschlags- und Teilschlussrechnungen sind durchlaufend zu nummerieren.
Alle Rechnungen sind in 2-facher Ausfertigung und an den Auftraggeber adressiert einzureichen. Die notwendigen Rechnungsunterlagen (z.B. Mengenberechnungen, Abrechnungszeichnungen, Handskizzen) sind in 1–facher Ausfertigung den Rechnungen beizufügen.
08.04.2015
Planung: Rolf Hobaum Dipl.Ing.fh Freier Architekt, Gartenstraße 7, 76
Projekt: 2014.Bi DO 3 Dorfhaus- Bischweier - Umbau- Ausbau 2015
Bauherr: Gemeindeverwaltung Bischweier,
Lv:
4. Blechnerarbeiten
Pos.Nr.
Seite 6
Einheitspr. €
Gesamtpr. €
***Fortsetzung*** Besondere Vertragsbedingungen
Die Rechnungen sind mit den Vertragspreisen ohne Umsatzsteuer aufzuführen; der Umsatzsteuerbetrag ist am Schluss der Rechnung mit dem Steuersatz einzusetzen, der zum Zeitpunkt des Entstehens der Steuer, bei Schlussrechnungen zum Zeitpunkt des Bewirkens der Leistung gilt.
In jeder Rechnung sind Umfang und Wert aller bisherigen Leistungen und die bereits erhaltenen Zahlungen mit gesondertem Ausweis der darin enthaltenen Umsatzsteuerbeträge anzugeben.
Die Schlussrechnung ist vom Auftragnehmer in prüfbarer Form innerhalb von 12
Werktagen nach Fertigstellung vorzulegen.
Der Auftragnehmer verpflichtet sich, jede vom zuständigen Finanzamt vorgenommene Änderung in Bezug auf eine vorgelegte Freistellungsbescheinigung ( 48b EStG) dem Auftraggeber unverzüglich schriftlich mitzuteilen.
Stundenlohnarbeiten (§ 15 VOB/B)
Für im Vertrag nicht vorgesehene Leistungen (Nachträge) gilt § 2 Abs. 6 VOB/B. Für diese sind grundsätzlich mengenbezogene Einheitspreise anzubieten. Eine Abrechnung als Stundenlohnarbeiten ist nur nach ausdrücklicher vorheriger Zustimmung des Auftraggebers zulässig.
Bei Stundenlohnarbeiten gelten die vereinbarten Verrechnungssätze unabhängig von der Anzahl der geleisteten Stunden.
Der Auftragnehmer hat über Stundenlohnarbeiten arbeitstäglich Stundenlohnzettel in zweifacher Ausfertigung einzureichen. Diese müssen außer den Angaben nach § 15 Abs. 3 VOB/B enthalten: das Datum, die Bezeichnung des Ausführungsortes innerhalb der Baustelle, die Art der Leistung, die Namen der Arbeitskräfte und deren Berufs-, Lohn oder Gehaltsgruppe, die geleisteten Arbeitsstunden je Arbeitskraft, ggf. aufgegliedert nach Mehr-, Nacht-, Sonntags- und Feiertagsarbeit, sowie nach im Verrechnungssatz nicht enthaltenen Erschwernissen und die Gerätekenngrößen.
Stundenlohnrechnungen müssen entsprechend den Stundenlohnzetteln aufgegliedert werden.
Die Originale der Stundenlohnzettel behält der Auftraggeber, die bescheinigten Durchschriften erhält der Auftragnehmer.
Die Abzeichnung von Stundenlohnzetteln durch den Auftraggeber oder den Bauleiter und die damit verbundene Anerkenntniswirkung betreffen nur Art und Umfang der erbrachten Leistung. Es bleibt die Prüfung vorbehalten, ob es sich bei den bescheinigten Arbeiten überhaupt um vergütungspflichtige Leistungen handelt und ob diese dann auf Stundenlohn- oder Einheitspreisbasis abzurechnen sind.
Zahlungen, Vorauszahlungen (§ 16 VOB/B)
Der Anspruch auf Schlusszahlung wird innerhalb von 30 Tagen nach Zugang der Schlussrechnung fällig.
Alle Zahlungen werden bargeldlos in Euro geleistet.
Als Tag der Zahlung gilt bei Überweisung von einem Konto der Tag, an dem das Geldinstitut den ausführbaren Zahlungsauftrag erhalten hat.
Die Zahlungsfrist ist gewahrt, wenn der Auftraggeber innerhalb der Zahlungsfristen einen Verrechnungsscheck per Post an den Auftragnehmer abgesandt hat.
08.04.2015
Planung: Rolf Hobaum Dipl.Ing.fh Freier Architekt, Gartenstraße 7, 76
Projekt: 2014.Bi DO 3 Dorfhaus- Bischweier - Umbau- Ausbau 2015
Bauherr: Gemeindeverwaltung Bischweier,
Lv:
4. Blechnerarbeiten
Pos.Nr.
Seite 7
Einheitspr. €
Gesamtpr. €
***Fortsetzung*** Besondere Vertragsbedingungen
Bei Arbeitsgemeinschaften werden Zahlungen mit befreiender Wirkung für den Auftraggeber an den für die Durchführung des Vertrages bevollmächtigten Vertreter der Arbeitsgemeinschaft oder nach dessen schriftlicher Weisung geleistet. Dies gilt auch nach Auflösung der Arbeitsgemeinschaft.
Der Auftragnehmer erhält Abschlagszahlungen entsprechend dem Bruttowert der jeweils durch prüfbare, an den Auftraggeber adressierte Rechnung nachgewiesenen vertraglichen Leistungen abzüglich eines 10%igen Einbehalts.
Der Auftragnehmer gewährt dem Auftraggeber ein Skonto in Höhe von 2 % der Auftragssumme bei Zahlungen innerhalb von 10 Werktagen nach Rechnungszugang beim Auftraggeber, wobei die Gutschrift auf dem Konto des Auftragnehmers oder der Scheckeingang entscheidet.
Sicherheitsleistung (§ 17 VOB/B)
Der Auftraggeber darf als Sicherheit für die vertragsgemäße Erfüllung der Leistungen bis zur Abnahme 10 % der Bruttoauftragssumme (einschl. erteilter Nachtragsaufträge) einbehalten.
Der Auftraggeber darf als Sicherheit für die vertragsgemäße Erfüllung der Sachmängelansprüche auf die Dauer von 5 Jahren zuzüglich der sich durch Hemmung oder Neubeginn ergebenden Verlängerung, beginnend mit der Abnahme der Bauleistung, 3 % der Bruttoabrechnungssumme einbehalten.
Der Einbehalt darf vom Auftragnehmer gegen Übergabe einer unbedingten, unbefristeten, unwiderruflichen selbstschuldnerischen und hinterlegungsklauselfreien Bürgschaft eines in der Europäischen Union zugelassenen Kreditinstituts oder Kreditversicherers abgelöst werden.
Änderung der Vertragspreise
Lohn- und Stoffpreisgleitklauseln (Material- und Transportgleitklauseln) werden nicht vereinbart. Die vereinbarten Preise sind - von § 2 Abs. 3 VOB/B und sonst in der VOB/B vorgesehenen wie auch sich sonst nach allgemeinen Rechtsgrundsätzen ergebenden Preisänderungsmöglichkeiten abgesehen - Festpreise.
Verträge mit ausländischen Auftragnehmern (§ 18 VOB/B)
Für die Auslegung des Vertrags ist ausschließlich der in deutscher Sprache verfasste Wortlaut der Vergabeunterlagen verbindlich.
Erklärungen und Verhandlungen erfolgen in deutscher Sprache.
Für die Regelung der vertraglichen und außervertraglichen Beziehungen zwischen den Vertragspartnern gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
Technische Vorbemerkungen
Allgemeines
Es gelten jeweils die Normen und Regeln in der zum Vertragsschluss
gültigen Fassung einschließlich der Änderungen, Berichtigungen und
Beiblätter.
Soweit in der Leistungsbeschreibung auf Technische Spezifikationen, z. B. 08.04.2015
Planung: Rolf Hobaum Dipl.Ing.fh Freier Architekt, Gartenstraße 7, 76
Projekt: 2014.Bi DO 3 Dorfhaus- Bischweier - Umbau- Ausbau 2015
Bauherr: Gemeindeverwaltung Bischweier,
Lv:
4. Blechnerarbeiten
Pos.Nr.
Seite 8
Einheitspr. €
***Fortsetzung*** Besondere Vertragsbedingungen
nationale Normen, mit denen Europäische Normen umgesetzt werden, europäische technische Zulassungen, gemeinsame technische Spezifikationen, internationale Normen, Bezug genommen wird, werden auch ohne den ausdrücklichen Zusatz: „oder gleichwertig“, immer gleichwertige Technische Spezifikationen in Bezug genommen.
Gesamtpr. €
08.04.2015
Planung: Rolf Hobaum Dipl.Ing.fh Freier Architekt, Gartenstraße 7, 76
Projekt: 2014.Bi DO 3 Dorfhaus- Bischweier - Umbau- Ausbau 2015
Bauherr: Gemeindeverwaltung Bischweier,
Lv:
4. Blechnerarbeiten
Pos.Nr.
Seite 9
Einheitspr. €
Vorbemerkungen
1. 2. 3. Vor Abgabe des Angebotes hat sich der Bieter
entsprechend an Ort und Stelle
bzw. beim Architekten zu informieren.
Unklarheiten sind vor Angebotsabgabe zu klären.
Nachberechnungen wegen Unkenntnis
der Sachlage werden nicht berücksichtigt.
Beschädigungen an Bauteilen, die durch den
Auftragnehmer entstehen,
gehen zu Lasten des Auftragnehmers.
4. Eventuell erforderliche Gerüste werden nicht besonders vergütet, sie sind in die Einheitspreise einzurechnen.
5. Stoffe und Bauteile, die der Auftragnehmer zu
liefern und einzubauen hat, die also in das Bauwerk
eingehen, müssen ungebraucht sein.
Sie müssen für den jeweiligen Verwendungszweck
geeignet und aufeinander abgestimmt sein.
6. Stoffe und Bauteile, für die DIN-Normen bestehen, müssen
den DIN-Güte- und Maßbestimmungen entsprechen.
7. Der Auftragnehmer hat auf die örtlichen Verhältnisse hinsichtlich
Eignung für die Durchführung seiner Leistung zu achten und Bedenken gegen die vorgesehene. Art der Ausführung dem Auftraggeber unverzüglich schriftlich mitzuteilen.
8. Der Bieter verpflichtet sich, die im Angebot
aufgeführten Arbeiten nach dieser Beschreibung
auszuführen. Die örtlichen Verhältnisse sind bekannt.
Der Bieter bestätigt ferner, daß die Arbeiten
im vollen Umfange von ihm selbst durchgeführt
werden und die vorgenannten Liefer- und
Montagetermine eingehalten werden können.
9. Möglicher Baubeginn: ..........................
10. Arbeitstage: ...................
Grundlage für die Ausführung ist die VOB, neueste Fassung!
............................................., den .................
........................................................................
Gesamtpr. €
08.04.2015
Planung: Rolf Hobaum Dipl.Ing.fh Freier Architekt, Gartenstraße 7, 76
Projekt: 2014.Bi DO 3 Dorfhaus- Bischweier - Umbau- Ausbau 2015
Bauherr: Gemeindeverwaltung Bischweier,
Lv:
4. Blechnerarbeiten
Pos.Nr.
Seite 10
Einheitspr. €
Lageplan
Dachaufsicht
Gesamtpr. €
08.04.2015
Planung: Rolf Hobaum Dipl.Ing.fh Freier Architekt, Gartenstraße 7, 76
Projekt: 2014.Bi DO 3 Dorfhaus- Bischweier - Umbau- Ausbau 2015
Bauherr: Gemeindeverwaltung Bischweier,
Lv:
4. Blechnerarbeiten
Pos.Nr.
Seite 11
Einheitspr. €
1.
Titel: Blechnerarbeiten
1.1.
Hängerinne, rund, Titan-Zinkbl.,Z 333
Dachrinne als halbrunde Hängedachrinne, inkl. Rinnenhalter.
Zuschnitt
: 333 mm
Wulstdurchmesser
: Klasse X
Material
: Titan-Zinkblech
Blechdicke
: 0,7 mm
Rinnenhalter
: verzinkter Stahl HA
12,00 m
1.2.
Hängerinne, rund, Ti-Zinkbl.,Z 400
Dachrinne als halbrunde Hängedachrinne, inkl. Rinnenhalter.
Zuschnitt
: 400 mm
Wulstdurchmesser
: Klasse X
Material
: Titan-Zinkblech
Blechdicke
: 0,8 mm
Rinnenhalter
: verzinkter Stahl HA
45,00 m
1.3.
Bewegungsausgleich, Hä-Ri, Schiebenaht
Bewegungsausgleich für halbrunde oder rechteckige Hängedachrinne als Schiebenahtelement am Hochpunkt.
Material : .....
Zuschnitt : .....
3,00 St
1.4.
Rinnen-Endstück,flach,Titan-Zinkbl,Z 333
Rinnen-Endstück, flach, für halbrunde oder rechteckige Hänge
rinnen.
Material
: Titan-Zinkblech
Blechdicke : 0,7 mm
Zuschnitt : 333 mm
4,00 St
1.5.
Rinnen-Endstück, flach, Ti-Zink, Z 400
Rinnen-Endstück, flach, für halbrunde oder rechteckige Hänge
rinnen.
Material
: Titan-Zinkblech
Blechdicke : 0,8 mm
Zuschnitt : 400 mm
4,00 St
1.6.
Rinneneinhangstutzen,Form G,Ti-Zn,DN100
Rinneneinhangstutzen, konisch und gerade (Form G), für Dachrinnen.
Material
: Titan-Zinkblech
Form
: G, kreisförmig
Nenngröße : DN 100
Rinne
: Zuschnitt 333 mm
2,00 St
Gesamtpr. €
08.04.2015
Planung: Rolf Hobaum Dipl.Ing.fh Freier Architekt, Gartenstraße 7, 76
Projekt: 2014.Bi DO 3 Dorfhaus- Bischweier - Umbau- Ausbau 2015
Bauherr: Gemeindeverwaltung Bischweier,
Lv:
4. Blechnerarbeiten
Pos.Nr.
1.7.
Seite 12
Einheitspr. €
Rinneneinhangstutzen,Form G,Ti-Zn,DN120
Rinneneinhangstutzen, konisch und gerade (Form G), für Dachrinnen.
Material
: Titan-Zinkblech
Form
: G, kreisförmig
Nenngröße : DN 120
Rinne
: Zuschnitt 400 mm
3,00 St
1.8.
Fallrohr, rund, Titan-Zinkblech, DN 100
Fallrohr, kreisförmig, für Dachentwässerungsanlagen, Dachrinnen etc., inkl. der Rohrschellen mit doppeltem Scharnier, sowie aller Zube
hör- und Befestigungsteile.
Befestigungsuntergrund : Holzstütze / Beton
Material
: Titan-Zinkblech
Blechdicke
: 0,65 mm
Nenngröße
: DN 100
Nahtausführung
: Klasse X
12,00 m
1.9.
Fallrohrabzweig, Ti-Zink, DN 100, 60°
Fallrohrabzweig, kreisförmig, passend zum Fallrohr.
Material
: Titan-Zinkblech
Nenngröße : DN 100
Winkel
: 60°
1,00 St
1.10.
Fallrohr, rund, Titan-Zinkblech, DN 120
Fallrohr, kreisförmig, für Dachentwässerungsanlagen, Dachrinnen etc., inkl. der Rohrschellen mit doppeltem Scharnier, sowie aller Zube
hör- und Befestigungsteile.
Befestigungsuntergrund : Holzstützen / Beton
Material
: Titan-Zinkblech
Blechdicke
: 0,7 mm
Nenngröße
: DN 120
Nahtausführung
: Klasse X
16,00 m
1.11.
Standrohr, GA-Rohr, DN 100
Standrohr, als stoßsicherer Übergang zwischen Fallleitung und Ent
wässerungskanal.
Material
: Stahl-Guss-Rohr (GA)
Nenngröße
: DN 100
Angeb. Fabrikat : .....
2,00 St
1.12.
Standrohr, GA-Rohr, DN 120
Standrohr, als stoßsicherer Übergang zwischen Fallleitung und Ent
wässerungskanal.
Material
: Stahl-Guss-Rohr (GA)
Nenngröße
: DN 120
Angeb. Fabrikat : .....
3,00 St
Gesamtpr. €
08.04.2015
Planung: Rolf Hobaum Dipl.Ing.fh Freier Architekt, Gartenstraße 7, 76
Projekt: 2014.Bi DO 3 Dorfhaus- Bischweier - Umbau- Ausbau 2015
Bauherr: Gemeindeverwaltung Bischweier,
Lv:
4. Blechnerarbeiten
Pos.Nr.
1.13.
Seite 13
Einheitspr. €
Fallrohrbogen,einf.,rund, Ti-Zink, DN100
Fallrohrbogen, einfach, rund, als Teil der Verbindung zwischen der Dachrinne und dem runden Fallrohr.
Material
: Titan-Zinkblech
Nenngröße : DN 100
4,00 St
1.14.
Fallrohrbogen,dopp.,rund, Ti-Zn, DN 120
Fallrohrbogen als Doppelbogen mit Verbindungsstück, zur Verbindung zwischen der Dachrinne und dem kreisförmigen Regenfallrohr.
Bogenwinkel : ..... Grad
Material
Nenngröße
: Titan-Zinkblech
: DN 120
6,00 St
1.15.
Standrohrkappe, Titan-Zinkblech, DN 100
Standrohrkappe, als Verbindung und Übergang der Regenfallrohre zu den Standrohren.
Material
: Titan-Zinkblech
Nenngröße : DN 100
2,00 St
1.16.
Standrohrkappe, Titan-Zinkblech, DN 120
Standrohrkappe, als Verbindung und Übergang der Regenfallrohre zu den Standrohren.
Material
: Titan-Zinkblech
Nenngröße : DN 120
3,00 St
1.17.
Rinneneinhang, Ti-Zinkblech, Z 250
Rinneneinhang als Übergang von der Dachdeckung zur Dachrinne, dreifach gekantet.
Material
:
Blechdicke :
Ausführung :
Zuschnitt :
Titan-Zinkblech
0,7 mm
glatt
250 mm
57,00 m
1.18.
Bewegungsausgleich,Traufblech
Bewegungsausgleich für Traufbleche, Rinneneinhang und ähnliche streifenförmige Bauteile.
3,00 St
1.19.
Ortgangabdeckung Steild.,Ti-Zink, Z 400
Ortgangabdeckung für Steildach, mit senkrechtem Falz und Tropf
kante auf bauseits vorhandenes Ortgangbrett.
Material
: Titan-Zink
Blechdicke : 0,7 mm
Zuschnitt : 400mm
35,00 m
Gesamtpr. €
08.04.2015
Planung: Rolf Hobaum Dipl.Ing.fh Freier Architekt, Gartenstraße 7, 76
Projekt: 2014.Bi DO 3 Dorfhaus- Bischweier - Umbau- Ausbau 2015
Bauherr: Gemeindeverwaltung Bischweier,
Lv:
4. Blechnerarbeiten
Pos.Nr.
1.20.
Seite 14
Einheitspr. €
Traufabdeckung Steild.,Ti-Zink, Z 330
Traufabdeckung für Steildach, mit Falz und Tropfkante, auf bauseits vorhandenes Stirnbrett/Ortgangbrett.
Material
: Titan-Zink
Blechdicke : 0,7 mm
Zuschnitt : 330mm
34,40 m
1.21.
Wandanschluss, Ti-Zinkbl.,Z 250+125
Wandanschlussblech gemäß Deckung ausbilden, inkl. Einfräsen des Putzes sowie elastische Dichtungsmasse und Überhangstreifen.
Zuschnitt
: 250 + 125 mm
Material
: Titan-Zinkblech
Blechdicke : 0,7 mm
12,60 m
1.22.
Brustblech, Titan-Zink,Fahrstuhlschacht,Z 250
Brustblech als Anschluss der Dachgaubenfenster an die Ziegeldeckung in Form der Eindeckung schneiden, inkl. aller Abkantungen und regendichten Anschlüsse an das Fenster.
Material
: Titan-Zinkblech
Blechdicke
: 0,7 mm
Zuschnitt
: bis 250 mm
2,25 m
1.23.
Kehlblech, m.Schiebefalz, Ti-Zink, Z 600 Fahrstuhlschacht
Kehlblech mit Schiebe- und Zusatzfalz für Blecheindeckung.
Zuschnitt : 600 mm
Material : Titan-Zinkblech
Blechdicke : 0,7 mm
2,25 m
1.24.
UK Dach, Kantholz 6/6 cm Fahrstuhlschacht
Unterkonstruktion der Blechdachdeckung, mit Kantholz, vollkantig, druckimprägniert, zur Befestigung der Dachschalung .
Die Kanthölzer werden auf der Betondecke befestigt. Querschnitt : 6/6 cm, NH vollkantig
Gesamtpr. €
08.04.2015
Planung: Rolf Hobaum Dipl.Ing.fh Freier Architekt, Gartenstraße 7, 76
Projekt: 2014.Bi DO 3 Dorfhaus- Bischweier - Umbau- Ausbau 2015
Bauherr: Gemeindeverwaltung Bischweier,
Lv:
4. Blechnerarbeiten
Pos.Nr.
Seite 15
Einheitspr. €
***Fortsetzung*** 1.24. UK Dach, Kantholz 6/6 cm Fahrstuhlschacht
11,00 lfdm
1.25.
Dachschalung, OSB/BFU-Platten 22mm Fahrstuhlschacht
Dachschalung, OSB/BFU-Platten.
Stärke : 22mm
4,90 m²
1.26.
Unterdeckung Blechdach, G 200 DD Fahrstuhlschacht
Unterdeckung für Blechdeckung, aus Bitumen-Dachdichtungsbahn, auf Holzschalung befestigt.
Bahn
: G 200 DD
Angeb. Fabrikat : .....
4,90 m²
1.27.
UK Blechfassade, nicht belüftet, Holz Fahrstuhlschacht
Unterkonstruktion für Fassadenbekleidung aus Metallblechen, nicht be
lüftet, bestehend aus vertikaler/horizontaler Lattung und Schalung aus Holzwerkstoffplatten, Lattung direkt an Betonwand befestigt. Un
ebenheiten bis 20 mm müssen durch die Lattung ausgeglichen wer
den.
Untergrund
: Betonwand (Fahrstuhlschacht)
Art der Bekleidung : Doppelstehfalzdeckung
Lattung
: 60/60 mm Befestigung
: Dübel Gesamtpr. €
08.04.2015
Planung: Rolf Hobaum Dipl.Ing.fh Freier Architekt, Gartenstraße 7, 76
Projekt: 2014.Bi DO 3 Dorfhaus- Bischweier - Umbau- Ausbau 2015
Bauherr: Gemeindeverwaltung Bischweier,
Lv:
4. Blechnerarbeiten
Pos.Nr.
Seite 16
Einheitspr. €
***Fortsetzung*** 1.27. UK Blechfassade, nicht belüftet, Holz Fahrstuhlschacht
Lattenabstand
Schalung
Dicke Schalung
: 575 mm : OSB/BFU-Platten
: 22 mm
11,00 m²
1.28.
Holzfaserdämmplatten Gutex Thermoflex d= 60mm Fahrstuhlschacht
Fabrkat GUTEX Thermoflex
Holzfaserdämmplatten nach DIN EN 13171 WLG 038 liefern und in die Gefache der Außenwände und Dach Fahrstuhl
einbauen
Dicke 60mm.
Abgerechnet wird die Ansichtsfläche, die Hölzer werden übermessen
16,00 m²
1.29.
Trennlage, V13, Blechbekl. Fassade Fahrstuhlschacht
Trennlage aus einer Lage Glasvliesbitumendachbahn auf Holzschalung unter Dachdeckung aus Blech, Stöße 8 cm überlappt.
Ausführungsart : V13, besandet
Angeb. Fabrikat : .....
11,00 m²
1.30.
Doppelstehfalzdeckung, Ti-Zink, 600 mm Dach und Wand Fahrstuhlschacht
Dach- und Wand eindeckung mit Blech in Bahnen, auf vorhandener Holzschalung.
Art der Dachdeckung
: Doppelstehfalzdach
Material
: Titan-Zinkblech
Blechdicke
: 0,7 mm
Bahnenbreite
: 600 mm
Größe der Einzelflächen : Dach ca. 2,20 x 2,20m
Wand ca.2,20 x 1,75m
16,00 m²
1.31.
Traufe, Blechdach, Titan-Zinkblech,Z 200 Fahrstuhlschacht
Traufausbildung des Blechdaches mit Traufstreifen und Falzan
schluss an die Stehfalzwandfläche, aus Titan-Zinkblech.
Material
: Titan-Zinkblech
Blechdicke : 0,8 mm
Zuschnitt : 200 mm
2,20 m
1.32.
Ortgang, Blechdach, Titan-Zinkbl.,Z 200 Fahrstuhlschacht
Ortgangausbildung für Blechdach mit Ortgangabdeckung, dreifach ge
kantet, einschl. seitlichem Anschluss der Blechdeckung an die Blechverkleidung der Seitenwände Fahrstuhlschacht.
Material
: Titan-Zinkblech
Blechdicke
: 0,7 mm
Zuschnitt Abdeckung : 200 mm
4,40 m
Gesamtpr. €
08.04.2015
Planung: Rolf Hobaum Dipl.Ing.fh Freier Architekt, Gartenstraße 7, 76
Projekt: 2014.Bi DO 3 Dorfhaus- Bischweier - Umbau- Ausbau 2015
Bauherr: Gemeindeverwaltung Bischweier,
Lv:
4. Blechnerarbeiten
Pos.Nr.
1.33.
Seite 17
Einheitspr. €
Pultfirst Blechdach, Titan-Zinkbl.,Z 200 Fahrstuhlschacht
Pultfirstausbildung mit Winkelfalz und Tropfkante für Blechdeckung, einschl. Anschluss der Deckung an die Wandverkleidung im Firstbereich
Art der Deckung : Doppelstehfalzdach
Zuschnitt
: 200 mm
Material
: Titan-Zinkblech
2,20 m
Summe Titel 1. Blechnerarbeiten
Gesamtpr. €
08.04.2015
Planung: Rolf Hobaum Dipl.Ing.fh Freier Architekt, Gartenstraße 7, 76
Projekt: 2014.Bi DO 3 Dorfhaus- Bischweier - Umbau- Ausbau 2015
Bauherr: Gemeindeverwaltung Bischweier,
Lv:
4. Blechnerarbeiten
Pos.Nr.
Seite 18
Einheitspr. €
2.
Titel: Balkonabdichtung / Entwässerung
2.1.
Trennlage, Anti-Dröhn, PE-Schaum, 3 mm, Balkon
Trennlage aus einer Lage Polyethylen-Schaum, als Trenn- und AntiDröhnschicht, auf Holzdecke unter Blechwanne, Stöße überlappt.
Ausführungsart : PE-Schaum
Schichtdicke
: 3 mm
8,50 m²
2.2.
Regenwanne, Titanzink-Blech, Balkon
Wanne aus Titanzink- Blech unter Balkonbelag zum Sammeln kon
trollierten Ableitens von Regenwasser in Regenrinne, inkl. Befesti
gung.
Wanne mit 2-seitiger Aufkantung und 2-seitiger Abkantung in Regen
rinne.
Balkonffläche : 3,80 x 2,18 m
Blechdicke
: 1,0 mm
8,50 m²
Gesamtpr. €
08.04.2015
Planung: Rolf Hobaum Dipl.Ing.fh Freier Architekt, Gartenstraße 7, 76
Projekt: 2014.Bi DO 3 Dorfhaus- Bischweier - Umbau- Ausbau 2015
Bauherr: Gemeindeverwaltung Bischweier,
Lv:
4. Blechnerarbeiten
Pos.Nr.
2.3.
Seite 19
Einheitspr. €
Rinne,eckig,Ti-Zink,f.Balkonentwässerung,Z 200
Hängedachrinne, rechteckig, für Balkonentwässerung, inkl. 2 End
stücke und Rechteckprofil zum Aufstecken der Rinne.
Wulstdurchmesser : Klasse X
Zuschnitt
: 200 mm
Material
: Titan-Zinkblech
Blechdicke
: 0,7 mm
Rinnenhalter
: verzinkter Stahl LA
Länge 1
:3,85m
Länge 2
:2,25m
6,10 m
2.4.
Eckausbildung 90° Balkonrinne als Zulage
Eckausbildung für Balkonrinne 90° als Zulage
1,00 St
2.5.
Rinnenfreiendlauf,gerade
Rinnenfreiendlauf, gerade, mit Rohranschluss an Fallrohr.
Länge
: ca. 100 mm
Nenngröße : bis DN 80
Material
: Titan-Zinkblech
1,00 St
2.6.
Überhangstreifen, Ti-Zink, Z 100
Überhangstreifen aus Titanzink, einschl. Abdichtung der oberen Kan
te mit elastischem Material.
Anschluss an Fenstertürelemente und Wandfläche Balkon
Material
: Titan-Zinkblech
Blechdicke : 0,7 mm
Zuschnitt
: 100 mm
7,00 m
Summe Titel 2. Balkonabdichtung / Entwässerung
Gesamtpr. €
08.04.2015
Planung: Rolf Hobaum Dipl.Ing.fh Freier Architekt, Gartenstraße 7, 76
Projekt: 2014.Bi DO 3 Dorfhaus- Bischweier - Umbau- Ausbau 2015
Bauherr: Gemeindeverwaltung Bischweier,
Lv:
4. Blechnerarbeiten
Pos.Nr.
3.
3.1.
Seite 20
Einheitspr. €
Titel: Stundensätze,
Stundensatz Vorarbeiter,Klempnerarbeiten
Arbeiten, welche nicht in den Positionen erfasst sind und gegen Nachweis zur Ausführung kommen:
Vorarbeiter
10,00 h
3.2.
Stundensatz Fachwerker,Klempnerarbeiten
Arbeiten, welche nicht in den Positionen erfasst sind und gegen Nachweis zur Ausführung kommen:
Fachwerker
10,00 h
3.3.
Stundensatz Helfer,Klempnerarbeiten
Arbeiten, welche nicht in den Positionen erfasst sind und gegen Nachweis zur Ausführung kommen:
Helfer
10,00 h
Summe Titel 3. Stundensätze,
Summe LV 4. Blechnerarbeiten
Gesamtpr. €
08.04.2015
Planung: Rolf Hobaum Dipl.Ing.fh Freier Architekt, Gartenstraße 7, 76
Projekt: 2014.Bi DO 3 Dorfhaus- Bischweier - Umbau- Ausbau 2015
Bauherr: Gemeindeverwaltung Bischweier,
Lv:
4. Blechnerarbeiten
Seite 21
Zusammenfassung
Titel 1. Blechnerarbeiten
€
Titel 2. Balkonabdichtung / Entwässerung
€
Titel 3. Stundensätze,
€
Gesamt netto
€
zzgl. 19,0 % MwSt
€
Gesamt brutto
€
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Im Auftragsfall gewähren wir ........... % Rabatt............%Skonto.
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