76476 Bischweier, 08.04.2015 Bearbeiter Herr Ermel Leistungsbeschrieb und Preisangebot 4. Blechnerarbeiten Projekt Um- und Ausbau Obstannahmehalle / Kelter Baustelle Rauentaler Straße 13 76476 Bischweier Bauherr Gemeinde Bischweier vertreten durch Bgm. Robert Wein Bahnhofstraße 15 76476 Bischweier Planung: Rolf Hobaum Freier Architekt Gartenstraße 7 76476 Bischweier Submission 18.05.2015 9.00 Uhr im Rathaus Bischweier 08.06.2015 Vergabe Ausführung ca. 37.KW 2015 innerhalb 2 Wochen Summe Angebot netto ____________________ EURO 19,0 % MwSt. ____________________ EURO brutto ____________________ EURO Summe geprüft netto ____________________ EURO 19,0 %MwSt. ____________________ EURO brutto ____________________ EURO ............................................................................................................................... Datum Stempel Unterschrift 08.04.2015 Planung: Rolf Hobaum Dipl.Ing.fh Freier Architekt, Gartenstraße 7, 76 Projekt: 2014.Bi DO 3 Dorfhaus- Bischweier - Umbau- Ausbau 2015 Bauherr: Gemeindeverwaltung Bischweier, Lv: 4. Blechnerarbeiten Pos.Nr. 4. Seite 2 Einheitspr. € LV: Blechnerarbeiten Baubeschreibung Geplant ist der Ausbau der ehemaligen Obstannahmehalle und der Kelter als Dorfhaus. Abmessungen Obstannahmehalle ca. 15,00m x 15.00m Kelter ca. 5,00 x 11,00 m Anschrift der Baustelle: Rauentaler Straße 13 76476 Bischweier Auszuführen sind Dachrinnen und Fallrohre, Ortgang und Traufverblechung Verkleidung Aufzugschacht über der Ziegeldachfläche alles in Titanzink. Gerüste, Gerüste werden bauseits gestellt als Fassadengerüst. Notwendige Innengerüste sind in die Einheitspreise einzukalkulieren. Bauwasser, wird bauseits ohne Gebühr gestellt Baustrom, wird ohne Gebühr bauseits gestellt Bau WC wird ohne Gebühr bauseits gestellt Genehmigte Lagerfläche zwischen Halle und Nachbar links Pflasterfläche ist neu und darf nicht beschädigt oder verschmutzt werden! Die Werkpläne und Statikunterlagen können eingesehen werden im Büro Architekt Rolf Hobaum Gartenstrasse 7 76476 Bischweier Tel. 07222 / 48048 Ihr Ansprechpartner ist Herr Ermel oder Herr Hobaum. Statische Unterlagen wurden erarbeitet vom Ingenieurbüro für Tragwerksplanung SUS-Ingenieure GmbH Dipl. Ing. Ralf W. Steinmetz Pforzheimer Str. 53 76275 Ettlingen Tel. 07243 / 542250 Ihr Ansprechpartner ist Herr Steinmetz Zusätzliche Arbeiten, die im Leistungsbeschrieb nicht erfaßt sind, werden nach vorheriger Rücksprache mit der Bauleitung genehmigt und nach Aufwand vergütet. Auf rechtzeitige Taglohnzettelvorlage durch den Unternehmer, gem. VOB wird besonders hingewiesen. Die angegebenen Einheitspreise behalten ihre Gültigkeit bis zur Fertigstellung der Arbeiten. Lohn- und Materialpreiserhöhungen sind einzukalkulieren. Gesamtpr. € 08.04.2015 Planung: Rolf Hobaum Dipl.Ing.fh Freier Architekt, Gartenstraße 7, 76 Projekt: 2014.Bi DO 3 Dorfhaus- Bischweier - Umbau- Ausbau 2015 Bauherr: Gemeindeverwaltung Bischweier, Lv: 4. Blechnerarbeiten Pos.Nr. Seite 3 Einheitspr. € Gesamtpr. € Besondere Vertragsbedingungen Ausführungsunterlagen (§ 3 Abs. 5 und 6 VOB/B) Der Ausführung dürfen nur Unterlagen zugrunde gelegt werden, die vom Auftraggeber als zur Ausführung bestimmt gekennzeichnet sind. Sämtliche Maße sind vom Auftragnehmer am Bau zu prüfen. Werbung (§ 4 Abs. 1 VOB/B) Werbung auf der Baustelle ist nur nach vorheriger Zustimmung des Auftraggebers zulässig. Umweltschutz (§ 4 Abs. 2 und 3 VOB/B) Der Auftragnehmer hat zum Schutz der Umwelt, Landschaft und Gewässer die durch die Arbeiten verursachten Beeinträchtigungen auf das unvermeidliche Mindestmaß zu beschränken. Der Auftragnehmer hat behördliche Anordnungen oder Ansprüche Dritter dem Auftraggeber unverzüglich schriftlich mitzuteilen. Benutzung von Lagerplätzen (§ 4 Abs. 4 VOB/B) Der Auftraggeber stellt dem Auftragnehmer die notwendigen Lagerplätze gemäß § 4 Abs. 4 VOB/B unentgeltlich zur Verfügung. Benutzung von Wasser- und Energieanschlüssen (§ 4 Abs. 4 VOB/B) Die Anschlussanlagen für Wasser und Energie (wie im LV beschrieben) werden bauseits kostenlos gestellt. Baureinigung und Abfallbeseitigung Dem Auftragnehmer obliegt die Baureinigung nach Abschnitt 4.1 der DIN 18299 (aktuelle Fassung) und der einschlägigen gewerkespezifischen Allgemeinen Technischen Vertragsbedingungen für Bauleistungen (VOB/C). Kommt der AN dem innerhalb einer angemessenen, ihm gesetzten Frist samt Kündigungsandrohung nicht nach, ist der Auftraggeber zur Teilkündigung und anschließenden Selbstbeseitigung auf Kosten des Auftragnehmers berechtigt. Dabei werden vom Auftraggeber die tatsächlich entstandenen Kosten zugrunde gelegt. Der Auftragnehmer wird sich bemühen, bei der Erbringung seiner Leistung Abfälle zu vermeiden. Der Auftragnehmer trifft alle erforderlichen Vorkehrungen, um Bau- und Abbruchabfälle nach den geltenden Vorschriften getrennt zu erfassen und zu halten sowie einer sachgerechten Entsorgung zuzuführen. Die nach den abfallrechtlichen Bestimmungen zum Nachweis einer ordnungsgemäßen Entsorgung erforderlichen Erklärungen, Bestätigungen, Belege usw. sind dem Auftraggeber vorzulegen. Weitervergabe an Nachunternehmer (§ 4 Abs. 8 VOB/B) 08.04.2015 Planung: Rolf Hobaum Dipl.Ing.fh Freier Architekt, Gartenstraße 7, 76 Projekt: 2014.Bi DO 3 Dorfhaus- Bischweier - Umbau- Ausbau 2015 Bauherr: Gemeindeverwaltung Bischweier, Lv: 4. Blechnerarbeiten Pos.Nr. Seite 4 Einheitspr. € ***Fortsetzung*** Besondere Vertragsbedingungen Der Auftragnehmer darf Leistungen nur an Nachunternehmer übertragen, die fachkundig, leistungsfähig und zuverlässig sind; dazu gehört auch, dass sie ihren gesetzlichen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern und Sozialabgaben nachgekommen sind und die gewerberechtlichen Voraussetzungen erfüllen. Der Auftragnehmer hat vor der beabsichtigten Übertragung Art und Umfang der Leistungen sowie Name, Anschrift und Berufsgenossenschaft (einschließlich Mitgliedsnummer) des hierfür vorgesehenen Nachunternehmers dem Auftraggeber schriftlich bekannt zu geben. Beabsichtigt der Auftragnehmer Leistungen zu übertragen, auf die sein Betrieb eingerichtet ist, hat er vorher die schriftliche Zustimmung des Auftraggebers gemäß § 4 Abs. 8 Nr. 1, Satz 2 VOB/B einzuholen. Der Auftragnehmer muss sicherstellen, dass der Nachunternehmer die ihm übertragenen Leistungen nicht weitervergibt, es sei denn, der Auftraggeber hat zuvor schriftlich zugestimmt. Bei Verstößen des Auftragnehmers oder der von ihm beauftragten Nachunternehmer gegen die sich aus dem Vertrag ergebenden Bedingungen für die Beauftragung von Nachunternehmern, hat der Auftragnehmer eine Vertragsstrafe gemäß besonders anzufertigender Urkunde zu zahlen. Ausführung der Leistung (§ 4 Abs. 10 VOB/B) Für die Teile der Leistung, die durch die weitere Ausführung der Prüfung und Feststellung entzogen werden, wird die gemeinsame Feststellung auf der Baustelle über deren Zustand, ihre Vertragsmäßigkeit sowie deren Art und Umfang verlangt. Der Auftragnehmer hat die gemeinsame Feststellung rechtzeitig zu beantragen. Vertragsstrafe (§ 11 VOB/B) Es wird keine Vertragsstrafe vereinbart. Verteilung der Gefahr (§ 7 VOB/B), Bauwesenversicherung Vom Auftraggeber beigestellte Baustoffe hat der Auftragnehmer gegen Diebstahl und andere Schäden zu schützen Der AG hat eine Bauwesenversicherung abgeschlossen, welche die Leistungen des Auftragnehmers mit abdeckt. Haftung (§ 10 Abs. 2 VOB/B) Der Auftragnehmer ist verpflichtet, eigenverantwortlich alle notwendigen Sicherheitsvorkehrungen im eigenen Leistungsbereich zu treffen, um Schäden von Personen und Sachen innerhalb des Baugeländes und des Baubereichs abzuwenden (Verkehrssicherungspflicht). Der Arbeitnehmer stellt den Arbeitgeber im Innenverhältnis von sämtlichen Schadensersatzansprüchen aus schuldhafter Verkehrssicherungspflichtverletzung im eigenen Leistungsbereich frei, insbesondere bei etwaigen von ihm schuldhaft verursachten Schäden an Nachbargebäuden oder -grundstücken (vgl. § 10 Abs. 2, Satz 1, Halbsatz 2 VOB/B). Der Auftragnehmer hat Bauunfälle, bei denen Personen- oder Sachschäden entstanden sind, dem Auftraggeber unverzüglich mitzuteilen. Gesamtpr. € 08.04.2015 Planung: Rolf Hobaum Dipl.Ing.fh Freier Architekt, Gartenstraße 7, 76 Projekt: 2014.Bi DO 3 Dorfhaus- Bischweier - Umbau- Ausbau 2015 Bauherr: Gemeindeverwaltung Bischweier, Lv: 4. Blechnerarbeiten Pos.Nr. Seite 5 Einheitspr. € Gesamtpr. € ***Fortsetzung*** Besondere Vertragsbedingungen Abnahme (§ 12 VOB/B) Die Abnahme erfolgt förmlich unter Erstellung eines von beiden Vertragspartnern zu unterzeichnenden Protokolls. Die Abnahme ist innerhalb einer Frist von zwölf Werktagen nach Fertigstellungsmeldung durch den Auftragnehmer durchzuführen, wenn einer der Vertragspartner die Vornahme der Abnahme verlangt. Wenn sich die Vertragspartner über den Abnahmetermin nicht einigen, wird dieser vom Auftraggeber unter Beachtung einer ausreichenden und § 12 Abs. 1 VOB/B beachtenden Frist festgesetzt und der Auftragnehmer hierzu geladen. Die Abnahme kann auch in Abwesenheit des Auftragnehmers durchgeführt werden, wenn der Abnahmetermin vereinbart war oder der Auftraggeber mit genügender Frist hierzu geladen hatte. Das Ergebnis der Abnahme ist dem Auftragnehmer dann alsbald mitzuteilen. Die Abnahme kann wegen nicht vollständig erbrachter Leistung oder wesentlicher Mängel verweigert werden. Wird die Abnahme in dieser Weise verweigert, so hat der Auftragnehmer dem Auftraggeber nach Leistungserbringung oder Mängelbeseitigung wiederum schriftlich die Fertigstellung mitzuteilen. Mängelansprüche und deren Verjährung (§ 13 Abs. 1, 4 und 7 VOB/B) Die Sachmängelhaftung bestimmt sich nach § 13 VOB/B. Als Verjährungsfrist für Mängelansprüche wird generell die Dauer von 5 Jahren, beginnend ab der Abnahme, vereinbart. Diese Dauer der Gewährleistung wird ausdrücklich auch vereinbart für wartungsrelevante Teile, selbst wenn der Auftraggeber dem Auftragnehmer die Wartung derselben nicht übertragen hat. Abrechnung (§ 14 VOB/B) Ein Aufmaß wird entsprechend ATV DIN 18299 Abschnitt 5 generell nur dann durchgeführt, wenn keine Zeichnungen vorliegen, denen die ausgeführte Leistung entspricht. Das Aufmaß wird von den Vertragspartnern gemeinsam genommen und ist bei Einvernehmen anerkannte Berechnungsgrundlage für die Abrechnung. Beiden Vertragspartnern wird deshalb das Recht zum Bestreiten des Aufmaßergebnisses nicht genommen. Aus Abrechnungszeichnungen oder anderen Aufmaßunterlagen müssen alle Maße, die zur Prüfung einer Rechnung nötig sind, unmittelbar zu ersehen sein. Die Originale der Aufmaßblätter, Wiegescheine und ähnlicher Abrechnungsbelege erhält der Auftraggeber, die Durchschriften der Auftragnehmer. Bei Aufmaß und Abrechnung sind Längen und Flächen mit zwei Stellen nach dem Komma, Rauminhalte und Gewichte mit drei Stellen nach dem Komma zu berechnen. Geldbeträge sind auf zwei Stellen nach dem Komma zu runden. Rechnungen sind ihrem Zweck nach als Abschlags-, Teilschluss oder Schlussrechnung zu bezeichnen. Die Abschlags- und Teilschlussrechnungen sind durchlaufend zu nummerieren. Alle Rechnungen sind in 2-facher Ausfertigung und an den Auftraggeber adressiert einzureichen. Die notwendigen Rechnungsunterlagen (z.B. Mengenberechnungen, Abrechnungszeichnungen, Handskizzen) sind in 1–facher Ausfertigung den Rechnungen beizufügen. 08.04.2015 Planung: Rolf Hobaum Dipl.Ing.fh Freier Architekt, Gartenstraße 7, 76 Projekt: 2014.Bi DO 3 Dorfhaus- Bischweier - Umbau- Ausbau 2015 Bauherr: Gemeindeverwaltung Bischweier, Lv: 4. Blechnerarbeiten Pos.Nr. Seite 6 Einheitspr. € Gesamtpr. € ***Fortsetzung*** Besondere Vertragsbedingungen Die Rechnungen sind mit den Vertragspreisen ohne Umsatzsteuer aufzuführen; der Umsatzsteuerbetrag ist am Schluss der Rechnung mit dem Steuersatz einzusetzen, der zum Zeitpunkt des Entstehens der Steuer, bei Schlussrechnungen zum Zeitpunkt des Bewirkens der Leistung gilt. In jeder Rechnung sind Umfang und Wert aller bisherigen Leistungen und die bereits erhaltenen Zahlungen mit gesondertem Ausweis der darin enthaltenen Umsatzsteuerbeträge anzugeben. Die Schlussrechnung ist vom Auftragnehmer in prüfbarer Form innerhalb von 12 Werktagen nach Fertigstellung vorzulegen. Der Auftragnehmer verpflichtet sich, jede vom zuständigen Finanzamt vorgenommene Änderung in Bezug auf eine vorgelegte Freistellungsbescheinigung ( 48b EStG) dem Auftraggeber unverzüglich schriftlich mitzuteilen. Stundenlohnarbeiten (§ 15 VOB/B) Für im Vertrag nicht vorgesehene Leistungen (Nachträge) gilt § 2 Abs. 6 VOB/B. Für diese sind grundsätzlich mengenbezogene Einheitspreise anzubieten. Eine Abrechnung als Stundenlohnarbeiten ist nur nach ausdrücklicher vorheriger Zustimmung des Auftraggebers zulässig. Bei Stundenlohnarbeiten gelten die vereinbarten Verrechnungssätze unabhängig von der Anzahl der geleisteten Stunden. Der Auftragnehmer hat über Stundenlohnarbeiten arbeitstäglich Stundenlohnzettel in zweifacher Ausfertigung einzureichen. Diese müssen außer den Angaben nach § 15 Abs. 3 VOB/B enthalten: das Datum, die Bezeichnung des Ausführungsortes innerhalb der Baustelle, die Art der Leistung, die Namen der Arbeitskräfte und deren Berufs-, Lohn oder Gehaltsgruppe, die geleisteten Arbeitsstunden je Arbeitskraft, ggf. aufgegliedert nach Mehr-, Nacht-, Sonntags- und Feiertagsarbeit, sowie nach im Verrechnungssatz nicht enthaltenen Erschwernissen und die Gerätekenngrößen. Stundenlohnrechnungen müssen entsprechend den Stundenlohnzetteln aufgegliedert werden. Die Originale der Stundenlohnzettel behält der Auftraggeber, die bescheinigten Durchschriften erhält der Auftragnehmer. Die Abzeichnung von Stundenlohnzetteln durch den Auftraggeber oder den Bauleiter und die damit verbundene Anerkenntniswirkung betreffen nur Art und Umfang der erbrachten Leistung. Es bleibt die Prüfung vorbehalten, ob es sich bei den bescheinigten Arbeiten überhaupt um vergütungspflichtige Leistungen handelt und ob diese dann auf Stundenlohn- oder Einheitspreisbasis abzurechnen sind. Zahlungen, Vorauszahlungen (§ 16 VOB/B) Der Anspruch auf Schlusszahlung wird innerhalb von 30 Tagen nach Zugang der Schlussrechnung fällig. Alle Zahlungen werden bargeldlos in Euro geleistet. Als Tag der Zahlung gilt bei Überweisung von einem Konto der Tag, an dem das Geldinstitut den ausführbaren Zahlungsauftrag erhalten hat. Die Zahlungsfrist ist gewahrt, wenn der Auftraggeber innerhalb der Zahlungsfristen einen Verrechnungsscheck per Post an den Auftragnehmer abgesandt hat. 08.04.2015 Planung: Rolf Hobaum Dipl.Ing.fh Freier Architekt, Gartenstraße 7, 76 Projekt: 2014.Bi DO 3 Dorfhaus- Bischweier - Umbau- Ausbau 2015 Bauherr: Gemeindeverwaltung Bischweier, Lv: 4. Blechnerarbeiten Pos.Nr. Seite 7 Einheitspr. € Gesamtpr. € ***Fortsetzung*** Besondere Vertragsbedingungen Bei Arbeitsgemeinschaften werden Zahlungen mit befreiender Wirkung für den Auftraggeber an den für die Durchführung des Vertrages bevollmächtigten Vertreter der Arbeitsgemeinschaft oder nach dessen schriftlicher Weisung geleistet. Dies gilt auch nach Auflösung der Arbeitsgemeinschaft. Der Auftragnehmer erhält Abschlagszahlungen entsprechend dem Bruttowert der jeweils durch prüfbare, an den Auftraggeber adressierte Rechnung nachgewiesenen vertraglichen Leistungen abzüglich eines 10%igen Einbehalts. Der Auftragnehmer gewährt dem Auftraggeber ein Skonto in Höhe von 2 % der Auftragssumme bei Zahlungen innerhalb von 10 Werktagen nach Rechnungszugang beim Auftraggeber, wobei die Gutschrift auf dem Konto des Auftragnehmers oder der Scheckeingang entscheidet. Sicherheitsleistung (§ 17 VOB/B) Der Auftraggeber darf als Sicherheit für die vertragsgemäße Erfüllung der Leistungen bis zur Abnahme 10 % der Bruttoauftragssumme (einschl. erteilter Nachtragsaufträge) einbehalten. Der Auftraggeber darf als Sicherheit für die vertragsgemäße Erfüllung der Sachmängelansprüche auf die Dauer von 5 Jahren zuzüglich der sich durch Hemmung oder Neubeginn ergebenden Verlängerung, beginnend mit der Abnahme der Bauleistung, 3 % der Bruttoabrechnungssumme einbehalten. Der Einbehalt darf vom Auftragnehmer gegen Übergabe einer unbedingten, unbefristeten, unwiderruflichen selbstschuldnerischen und hinterlegungsklauselfreien Bürgschaft eines in der Europäischen Union zugelassenen Kreditinstituts oder Kreditversicherers abgelöst werden. Änderung der Vertragspreise Lohn- und Stoffpreisgleitklauseln (Material- und Transportgleitklauseln) werden nicht vereinbart. Die vereinbarten Preise sind - von § 2 Abs. 3 VOB/B und sonst in der VOB/B vorgesehenen wie auch sich sonst nach allgemeinen Rechtsgrundsätzen ergebenden Preisänderungsmöglichkeiten abgesehen - Festpreise. Verträge mit ausländischen Auftragnehmern (§ 18 VOB/B) Für die Auslegung des Vertrags ist ausschließlich der in deutscher Sprache verfasste Wortlaut der Vergabeunterlagen verbindlich. Erklärungen und Verhandlungen erfolgen in deutscher Sprache. Für die Regelung der vertraglichen und außervertraglichen Beziehungen zwischen den Vertragspartnern gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Technische Vorbemerkungen Allgemeines Es gelten jeweils die Normen und Regeln in der zum Vertragsschluss gültigen Fassung einschließlich der Änderungen, Berichtigungen und Beiblätter. Soweit in der Leistungsbeschreibung auf Technische Spezifikationen, z. B. 08.04.2015 Planung: Rolf Hobaum Dipl.Ing.fh Freier Architekt, Gartenstraße 7, 76 Projekt: 2014.Bi DO 3 Dorfhaus- Bischweier - Umbau- Ausbau 2015 Bauherr: Gemeindeverwaltung Bischweier, Lv: 4. Blechnerarbeiten Pos.Nr. Seite 8 Einheitspr. € ***Fortsetzung*** Besondere Vertragsbedingungen nationale Normen, mit denen Europäische Normen umgesetzt werden, europäische technische Zulassungen, gemeinsame technische Spezifikationen, internationale Normen, Bezug genommen wird, werden auch ohne den ausdrücklichen Zusatz: „oder gleichwertig“, immer gleichwertige Technische Spezifikationen in Bezug genommen. Gesamtpr. € 08.04.2015 Planung: Rolf Hobaum Dipl.Ing.fh Freier Architekt, Gartenstraße 7, 76 Projekt: 2014.Bi DO 3 Dorfhaus- Bischweier - Umbau- Ausbau 2015 Bauherr: Gemeindeverwaltung Bischweier, Lv: 4. Blechnerarbeiten Pos.Nr. Seite 9 Einheitspr. € Vorbemerkungen 1. 2. 3. Vor Abgabe des Angebotes hat sich der Bieter entsprechend an Ort und Stelle bzw. beim Architekten zu informieren. Unklarheiten sind vor Angebotsabgabe zu klären. Nachberechnungen wegen Unkenntnis der Sachlage werden nicht berücksichtigt. Beschädigungen an Bauteilen, die durch den Auftragnehmer entstehen, gehen zu Lasten des Auftragnehmers. 4. Eventuell erforderliche Gerüste werden nicht besonders vergütet, sie sind in die Einheitspreise einzurechnen. 5. Stoffe und Bauteile, die der Auftragnehmer zu liefern und einzubauen hat, die also in das Bauwerk eingehen, müssen ungebraucht sein. Sie müssen für den jeweiligen Verwendungszweck geeignet und aufeinander abgestimmt sein. 6. Stoffe und Bauteile, für die DIN-Normen bestehen, müssen den DIN-Güte- und Maßbestimmungen entsprechen. 7. Der Auftragnehmer hat auf die örtlichen Verhältnisse hinsichtlich Eignung für die Durchführung seiner Leistung zu achten und Bedenken gegen die vorgesehene. Art der Ausführung dem Auftraggeber unverzüglich schriftlich mitzuteilen. 8. Der Bieter verpflichtet sich, die im Angebot aufgeführten Arbeiten nach dieser Beschreibung auszuführen. Die örtlichen Verhältnisse sind bekannt. Der Bieter bestätigt ferner, daß die Arbeiten im vollen Umfange von ihm selbst durchgeführt werden und die vorgenannten Liefer- und Montagetermine eingehalten werden können. 9. Möglicher Baubeginn: .......................... 10. Arbeitstage: ................... Grundlage für die Ausführung ist die VOB, neueste Fassung! ............................................., den ................. ........................................................................ Gesamtpr. € 08.04.2015 Planung: Rolf Hobaum Dipl.Ing.fh Freier Architekt, Gartenstraße 7, 76 Projekt: 2014.Bi DO 3 Dorfhaus- Bischweier - Umbau- Ausbau 2015 Bauherr: Gemeindeverwaltung Bischweier, Lv: 4. Blechnerarbeiten Pos.Nr. Seite 10 Einheitspr. € Lageplan Dachaufsicht Gesamtpr. € 08.04.2015 Planung: Rolf Hobaum Dipl.Ing.fh Freier Architekt, Gartenstraße 7, 76 Projekt: 2014.Bi DO 3 Dorfhaus- Bischweier - Umbau- Ausbau 2015 Bauherr: Gemeindeverwaltung Bischweier, Lv: 4. Blechnerarbeiten Pos.Nr. Seite 11 Einheitspr. € 1. Titel: Blechnerarbeiten 1.1. Hängerinne, rund, Titan-Zinkbl.,Z 333 Dachrinne als halbrunde Hängedachrinne, inkl. Rinnenhalter. Zuschnitt : 333 mm Wulstdurchmesser : Klasse X Material : Titan-Zinkblech Blechdicke : 0,7 mm Rinnenhalter : verzinkter Stahl HA 12,00 m 1.2. Hängerinne, rund, Ti-Zinkbl.,Z 400 Dachrinne als halbrunde Hängedachrinne, inkl. Rinnenhalter. Zuschnitt : 400 mm Wulstdurchmesser : Klasse X Material : Titan-Zinkblech Blechdicke : 0,8 mm Rinnenhalter : verzinkter Stahl HA 45,00 m 1.3. Bewegungsausgleich, Hä-Ri, Schiebenaht Bewegungsausgleich für halbrunde oder rechteckige Hängedachrinne als Schiebenahtelement am Hochpunkt. Material : ..... Zuschnitt : ..... 3,00 St 1.4. Rinnen-Endstück,flach,Titan-Zinkbl,Z 333 Rinnen-Endstück, flach, für halbrunde oder rechteckige Hänge rinnen. Material : Titan-Zinkblech Blechdicke : 0,7 mm Zuschnitt : 333 mm 4,00 St 1.5. Rinnen-Endstück, flach, Ti-Zink, Z 400 Rinnen-Endstück, flach, für halbrunde oder rechteckige Hänge rinnen. Material : Titan-Zinkblech Blechdicke : 0,8 mm Zuschnitt : 400 mm 4,00 St 1.6. Rinneneinhangstutzen,Form G,Ti-Zn,DN100 Rinneneinhangstutzen, konisch und gerade (Form G), für Dachrinnen. Material : Titan-Zinkblech Form : G, kreisförmig Nenngröße : DN 100 Rinne : Zuschnitt 333 mm 2,00 St Gesamtpr. € 08.04.2015 Planung: Rolf Hobaum Dipl.Ing.fh Freier Architekt, Gartenstraße 7, 76 Projekt: 2014.Bi DO 3 Dorfhaus- Bischweier - Umbau- Ausbau 2015 Bauherr: Gemeindeverwaltung Bischweier, Lv: 4. Blechnerarbeiten Pos.Nr. 1.7. Seite 12 Einheitspr. € Rinneneinhangstutzen,Form G,Ti-Zn,DN120 Rinneneinhangstutzen, konisch und gerade (Form G), für Dachrinnen. Material : Titan-Zinkblech Form : G, kreisförmig Nenngröße : DN 120 Rinne : Zuschnitt 400 mm 3,00 St 1.8. Fallrohr, rund, Titan-Zinkblech, DN 100 Fallrohr, kreisförmig, für Dachentwässerungsanlagen, Dachrinnen etc., inkl. der Rohrschellen mit doppeltem Scharnier, sowie aller Zube hör- und Befestigungsteile. Befestigungsuntergrund : Holzstütze / Beton Material : Titan-Zinkblech Blechdicke : 0,65 mm Nenngröße : DN 100 Nahtausführung : Klasse X 12,00 m 1.9. Fallrohrabzweig, Ti-Zink, DN 100, 60° Fallrohrabzweig, kreisförmig, passend zum Fallrohr. Material : Titan-Zinkblech Nenngröße : DN 100 Winkel : 60° 1,00 St 1.10. Fallrohr, rund, Titan-Zinkblech, DN 120 Fallrohr, kreisförmig, für Dachentwässerungsanlagen, Dachrinnen etc., inkl. der Rohrschellen mit doppeltem Scharnier, sowie aller Zube hör- und Befestigungsteile. Befestigungsuntergrund : Holzstützen / Beton Material : Titan-Zinkblech Blechdicke : 0,7 mm Nenngröße : DN 120 Nahtausführung : Klasse X 16,00 m 1.11. Standrohr, GA-Rohr, DN 100 Standrohr, als stoßsicherer Übergang zwischen Fallleitung und Ent wässerungskanal. Material : Stahl-Guss-Rohr (GA) Nenngröße : DN 100 Angeb. Fabrikat : ..... 2,00 St 1.12. Standrohr, GA-Rohr, DN 120 Standrohr, als stoßsicherer Übergang zwischen Fallleitung und Ent wässerungskanal. Material : Stahl-Guss-Rohr (GA) Nenngröße : DN 120 Angeb. Fabrikat : ..... 3,00 St Gesamtpr. € 08.04.2015 Planung: Rolf Hobaum Dipl.Ing.fh Freier Architekt, Gartenstraße 7, 76 Projekt: 2014.Bi DO 3 Dorfhaus- Bischweier - Umbau- Ausbau 2015 Bauherr: Gemeindeverwaltung Bischweier, Lv: 4. Blechnerarbeiten Pos.Nr. 1.13. Seite 13 Einheitspr. € Fallrohrbogen,einf.,rund, Ti-Zink, DN100 Fallrohrbogen, einfach, rund, als Teil der Verbindung zwischen der Dachrinne und dem runden Fallrohr. Material : Titan-Zinkblech Nenngröße : DN 100 4,00 St 1.14. Fallrohrbogen,dopp.,rund, Ti-Zn, DN 120 Fallrohrbogen als Doppelbogen mit Verbindungsstück, zur Verbindung zwischen der Dachrinne und dem kreisförmigen Regenfallrohr. Bogenwinkel : ..... Grad Material Nenngröße : Titan-Zinkblech : DN 120 6,00 St 1.15. Standrohrkappe, Titan-Zinkblech, DN 100 Standrohrkappe, als Verbindung und Übergang der Regenfallrohre zu den Standrohren. Material : Titan-Zinkblech Nenngröße : DN 100 2,00 St 1.16. Standrohrkappe, Titan-Zinkblech, DN 120 Standrohrkappe, als Verbindung und Übergang der Regenfallrohre zu den Standrohren. Material : Titan-Zinkblech Nenngröße : DN 120 3,00 St 1.17. Rinneneinhang, Ti-Zinkblech, Z 250 Rinneneinhang als Übergang von der Dachdeckung zur Dachrinne, dreifach gekantet. Material : Blechdicke : Ausführung : Zuschnitt : Titan-Zinkblech 0,7 mm glatt 250 mm 57,00 m 1.18. Bewegungsausgleich,Traufblech Bewegungsausgleich für Traufbleche, Rinneneinhang und ähnliche streifenförmige Bauteile. 3,00 St 1.19. Ortgangabdeckung Steild.,Ti-Zink, Z 400 Ortgangabdeckung für Steildach, mit senkrechtem Falz und Tropf kante auf bauseits vorhandenes Ortgangbrett. Material : Titan-Zink Blechdicke : 0,7 mm Zuschnitt : 400mm 35,00 m Gesamtpr. € 08.04.2015 Planung: Rolf Hobaum Dipl.Ing.fh Freier Architekt, Gartenstraße 7, 76 Projekt: 2014.Bi DO 3 Dorfhaus- Bischweier - Umbau- Ausbau 2015 Bauherr: Gemeindeverwaltung Bischweier, Lv: 4. Blechnerarbeiten Pos.Nr. 1.20. Seite 14 Einheitspr. € Traufabdeckung Steild.,Ti-Zink, Z 330 Traufabdeckung für Steildach, mit Falz und Tropfkante, auf bauseits vorhandenes Stirnbrett/Ortgangbrett. Material : Titan-Zink Blechdicke : 0,7 mm Zuschnitt : 330mm 34,40 m 1.21. Wandanschluss, Ti-Zinkbl.,Z 250+125 Wandanschlussblech gemäß Deckung ausbilden, inkl. Einfräsen des Putzes sowie elastische Dichtungsmasse und Überhangstreifen. Zuschnitt : 250 + 125 mm Material : Titan-Zinkblech Blechdicke : 0,7 mm 12,60 m 1.22. Brustblech, Titan-Zink,Fahrstuhlschacht,Z 250 Brustblech als Anschluss der Dachgaubenfenster an die Ziegeldeckung in Form der Eindeckung schneiden, inkl. aller Abkantungen und regendichten Anschlüsse an das Fenster. Material : Titan-Zinkblech Blechdicke : 0,7 mm Zuschnitt : bis 250 mm 2,25 m 1.23. Kehlblech, m.Schiebefalz, Ti-Zink, Z 600 Fahrstuhlschacht Kehlblech mit Schiebe- und Zusatzfalz für Blecheindeckung. Zuschnitt : 600 mm Material : Titan-Zinkblech Blechdicke : 0,7 mm 2,25 m 1.24. UK Dach, Kantholz 6/6 cm Fahrstuhlschacht Unterkonstruktion der Blechdachdeckung, mit Kantholz, vollkantig, druckimprägniert, zur Befestigung der Dachschalung . Die Kanthölzer werden auf der Betondecke befestigt. Querschnitt : 6/6 cm, NH vollkantig Gesamtpr. € 08.04.2015 Planung: Rolf Hobaum Dipl.Ing.fh Freier Architekt, Gartenstraße 7, 76 Projekt: 2014.Bi DO 3 Dorfhaus- Bischweier - Umbau- Ausbau 2015 Bauherr: Gemeindeverwaltung Bischweier, Lv: 4. Blechnerarbeiten Pos.Nr. Seite 15 Einheitspr. € ***Fortsetzung*** 1.24. UK Dach, Kantholz 6/6 cm Fahrstuhlschacht 11,00 lfdm 1.25. Dachschalung, OSB/BFU-Platten 22mm Fahrstuhlschacht Dachschalung, OSB/BFU-Platten. Stärke : 22mm 4,90 m² 1.26. Unterdeckung Blechdach, G 200 DD Fahrstuhlschacht Unterdeckung für Blechdeckung, aus Bitumen-Dachdichtungsbahn, auf Holzschalung befestigt. Bahn : G 200 DD Angeb. Fabrikat : ..... 4,90 m² 1.27. UK Blechfassade, nicht belüftet, Holz Fahrstuhlschacht Unterkonstruktion für Fassadenbekleidung aus Metallblechen, nicht be lüftet, bestehend aus vertikaler/horizontaler Lattung und Schalung aus Holzwerkstoffplatten, Lattung direkt an Betonwand befestigt. Un ebenheiten bis 20 mm müssen durch die Lattung ausgeglichen wer den. Untergrund : Betonwand (Fahrstuhlschacht) Art der Bekleidung : Doppelstehfalzdeckung Lattung : 60/60 mm Befestigung : Dübel Gesamtpr. € 08.04.2015 Planung: Rolf Hobaum Dipl.Ing.fh Freier Architekt, Gartenstraße 7, 76 Projekt: 2014.Bi DO 3 Dorfhaus- Bischweier - Umbau- Ausbau 2015 Bauherr: Gemeindeverwaltung Bischweier, Lv: 4. Blechnerarbeiten Pos.Nr. Seite 16 Einheitspr. € ***Fortsetzung*** 1.27. UK Blechfassade, nicht belüftet, Holz Fahrstuhlschacht Lattenabstand Schalung Dicke Schalung : 575 mm : OSB/BFU-Platten : 22 mm 11,00 m² 1.28. Holzfaserdämmplatten Gutex Thermoflex d= 60mm Fahrstuhlschacht Fabrkat GUTEX Thermoflex Holzfaserdämmplatten nach DIN EN 13171 WLG 038 liefern und in die Gefache der Außenwände und Dach Fahrstuhl einbauen Dicke 60mm. Abgerechnet wird die Ansichtsfläche, die Hölzer werden übermessen 16,00 m² 1.29. Trennlage, V13, Blechbekl. Fassade Fahrstuhlschacht Trennlage aus einer Lage Glasvliesbitumendachbahn auf Holzschalung unter Dachdeckung aus Blech, Stöße 8 cm überlappt. Ausführungsart : V13, besandet Angeb. Fabrikat : ..... 11,00 m² 1.30. Doppelstehfalzdeckung, Ti-Zink, 600 mm Dach und Wand Fahrstuhlschacht Dach- und Wand eindeckung mit Blech in Bahnen, auf vorhandener Holzschalung. Art der Dachdeckung : Doppelstehfalzdach Material : Titan-Zinkblech Blechdicke : 0,7 mm Bahnenbreite : 600 mm Größe der Einzelflächen : Dach ca. 2,20 x 2,20m Wand ca.2,20 x 1,75m 16,00 m² 1.31. Traufe, Blechdach, Titan-Zinkblech,Z 200 Fahrstuhlschacht Traufausbildung des Blechdaches mit Traufstreifen und Falzan schluss an die Stehfalzwandfläche, aus Titan-Zinkblech. Material : Titan-Zinkblech Blechdicke : 0,8 mm Zuschnitt : 200 mm 2,20 m 1.32. Ortgang, Blechdach, Titan-Zinkbl.,Z 200 Fahrstuhlschacht Ortgangausbildung für Blechdach mit Ortgangabdeckung, dreifach ge kantet, einschl. seitlichem Anschluss der Blechdeckung an die Blechverkleidung der Seitenwände Fahrstuhlschacht. Material : Titan-Zinkblech Blechdicke : 0,7 mm Zuschnitt Abdeckung : 200 mm 4,40 m Gesamtpr. € 08.04.2015 Planung: Rolf Hobaum Dipl.Ing.fh Freier Architekt, Gartenstraße 7, 76 Projekt: 2014.Bi DO 3 Dorfhaus- Bischweier - Umbau- Ausbau 2015 Bauherr: Gemeindeverwaltung Bischweier, Lv: 4. Blechnerarbeiten Pos.Nr. 1.33. Seite 17 Einheitspr. € Pultfirst Blechdach, Titan-Zinkbl.,Z 200 Fahrstuhlschacht Pultfirstausbildung mit Winkelfalz und Tropfkante für Blechdeckung, einschl. Anschluss der Deckung an die Wandverkleidung im Firstbereich Art der Deckung : Doppelstehfalzdach Zuschnitt : 200 mm Material : Titan-Zinkblech 2,20 m Summe Titel 1. Blechnerarbeiten Gesamtpr. € 08.04.2015 Planung: Rolf Hobaum Dipl.Ing.fh Freier Architekt, Gartenstraße 7, 76 Projekt: 2014.Bi DO 3 Dorfhaus- Bischweier - Umbau- Ausbau 2015 Bauherr: Gemeindeverwaltung Bischweier, Lv: 4. Blechnerarbeiten Pos.Nr. Seite 18 Einheitspr. € 2. Titel: Balkonabdichtung / Entwässerung 2.1. Trennlage, Anti-Dröhn, PE-Schaum, 3 mm, Balkon Trennlage aus einer Lage Polyethylen-Schaum, als Trenn- und AntiDröhnschicht, auf Holzdecke unter Blechwanne, Stöße überlappt. Ausführungsart : PE-Schaum Schichtdicke : 3 mm 8,50 m² 2.2. Regenwanne, Titanzink-Blech, Balkon Wanne aus Titanzink- Blech unter Balkonbelag zum Sammeln kon trollierten Ableitens von Regenwasser in Regenrinne, inkl. Befesti gung. Wanne mit 2-seitiger Aufkantung und 2-seitiger Abkantung in Regen rinne. Balkonffläche : 3,80 x 2,18 m Blechdicke : 1,0 mm 8,50 m² Gesamtpr. € 08.04.2015 Planung: Rolf Hobaum Dipl.Ing.fh Freier Architekt, Gartenstraße 7, 76 Projekt: 2014.Bi DO 3 Dorfhaus- Bischweier - Umbau- Ausbau 2015 Bauherr: Gemeindeverwaltung Bischweier, Lv: 4. Blechnerarbeiten Pos.Nr. 2.3. Seite 19 Einheitspr. € Rinne,eckig,Ti-Zink,f.Balkonentwässerung,Z 200 Hängedachrinne, rechteckig, für Balkonentwässerung, inkl. 2 End stücke und Rechteckprofil zum Aufstecken der Rinne. Wulstdurchmesser : Klasse X Zuschnitt : 200 mm Material : Titan-Zinkblech Blechdicke : 0,7 mm Rinnenhalter : verzinkter Stahl LA Länge 1 :3,85m Länge 2 :2,25m 6,10 m 2.4. Eckausbildung 90° Balkonrinne als Zulage Eckausbildung für Balkonrinne 90° als Zulage 1,00 St 2.5. Rinnenfreiendlauf,gerade Rinnenfreiendlauf, gerade, mit Rohranschluss an Fallrohr. Länge : ca. 100 mm Nenngröße : bis DN 80 Material : Titan-Zinkblech 1,00 St 2.6. Überhangstreifen, Ti-Zink, Z 100 Überhangstreifen aus Titanzink, einschl. Abdichtung der oberen Kan te mit elastischem Material. Anschluss an Fenstertürelemente und Wandfläche Balkon Material : Titan-Zinkblech Blechdicke : 0,7 mm Zuschnitt : 100 mm 7,00 m Summe Titel 2. Balkonabdichtung / Entwässerung Gesamtpr. € 08.04.2015 Planung: Rolf Hobaum Dipl.Ing.fh Freier Architekt, Gartenstraße 7, 76 Projekt: 2014.Bi DO 3 Dorfhaus- Bischweier - Umbau- Ausbau 2015 Bauherr: Gemeindeverwaltung Bischweier, Lv: 4. Blechnerarbeiten Pos.Nr. 3. 3.1. Seite 20 Einheitspr. € Titel: Stundensätze, Stundensatz Vorarbeiter,Klempnerarbeiten Arbeiten, welche nicht in den Positionen erfasst sind und gegen Nachweis zur Ausführung kommen: Vorarbeiter 10,00 h 3.2. Stundensatz Fachwerker,Klempnerarbeiten Arbeiten, welche nicht in den Positionen erfasst sind und gegen Nachweis zur Ausführung kommen: Fachwerker 10,00 h 3.3. Stundensatz Helfer,Klempnerarbeiten Arbeiten, welche nicht in den Positionen erfasst sind und gegen Nachweis zur Ausführung kommen: Helfer 10,00 h Summe Titel 3. Stundensätze, Summe LV 4. Blechnerarbeiten Gesamtpr. € 08.04.2015 Planung: Rolf Hobaum Dipl.Ing.fh Freier Architekt, Gartenstraße 7, 76 Projekt: 2014.Bi DO 3 Dorfhaus- Bischweier - Umbau- Ausbau 2015 Bauherr: Gemeindeverwaltung Bischweier, Lv: 4. Blechnerarbeiten Seite 21 Zusammenfassung Titel 1. Blechnerarbeiten € Titel 2. Balkonabdichtung / Entwässerung € Titel 3. Stundensätze, € Gesamt netto € zzgl. 19,0 % MwSt € Gesamt brutto € Ort/Datum/Stempel/rechtsverbindliche Unterschrift Im Auftragsfall gewähren wir ........... % Rabatt............%Skonto. Wir bitten, die obengenannte Gesamtsumme auf das Deckblatt zu übertragen.
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