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MARKTNEWS
03|15
Markt-, Strassen-, Wanderhandel
Marktviktualienhändler
Infoveranstaltung des Wiener Markthandels
„Hygiene und allergene Stoffe“
© Marktgremium
info exclusiv
12/2015
MARKT- • STRASSEN- • WANDERHANDEL
2
Marktnews
Serviceecke
Biete
Verkaufsstand in bester Zentraler Lage in
Schwechat, zurzeit von einer Großbaustelle
Alanovaplatz / Friedhofstraße umgeben
(Eigentumswohnungen) sucht langfristig
tüchtigen Nachfolger!
Der 14 m große mobile Verkaufsstand
(Kiosk) war 37 Jahre als Imbissstand aktiv,
und wird nun ab 2015 Miet- und Pachtfrei
(NÖ- Gebrauchsabgabe), gegen eine geringe
fünfstellige Investitionsablöse übergeben!
Info unter : Tel. 0676 7107403
Verkaufshütte 6 m Länge, Tiefe 1,60 m,
Höhe vorne 2,40 m und hinten 2 m. Sehr
massiv gebaut. Dach zusätzlich mit grünen
Lkw-Planen, auch zum Aufstellen für längere Zeit (Weihnachtsmarkt etc.). Einzelteile
à 1,50 m, daher leicht zu transportieren. Die
Hütte kann man auch getrennt als zwei Einzelne aufstellen (3 m). Nähere Auskunft
unter der Tel: 0664/455 89 77.
Fassverkaufsanhänger Marke Humer, Erstzulassung 06/2011, Gesamtmasse 1.110 kg,
hzGM 1.340 kg, Fass 6.000 Liter, mit Verkaufspult, Stellagen, Beleuchtung, Strom.
VP € 8.199,–, Auskünfte unter
Tel.: 0676/6022360.
Marktstand am Meiselmarkt (H8) günstig zu
verkaufen. Getränke und Lebensmittel, mit
zwei Magazinen, auch Schanigarten möglich. Auskünfte unter Tel.: 0664/6421432
oder 0699/11036339.
Italienische Marktmarkise, elektrisch betrieben, passend für alle Kastenwägen ab mittlerem Radstand, Länge: 10 m, Tiefe: 5 m; 6
Jahre alt, VB € 5.500,–,
Tel.: 0676/3315043.
INHALTSVERZEICHNIS
3
Neues aus dem Landesgremium Wien des Markt-,
Straßen- und Wanderhandels
6
Flohmarkt und Autokino
6
„Großoffensive“ auf den
Wiener Märkten
7
Neue Kolleginnen und Kollegen im Landesgremium
306 - Wien
8
Neues aus der Berufsgruppe der Marktviktualienhändler
10 Familiäre Mitarbeit in Betrieben
12 Handel und Gewerbe &
Handwerk starten mit Begeisterung ins Neue Jahr
14 Bundesgremium und Landesgremien des Markthandels
15 Neues aus dem Bundesgremium
16 Neues aus dem Landesgremium Oberösterreich
17 Märktenachrichten
9
Plan B für mein Unternehmen
25 Löschungen von Gewerbeberechtigungen
Popcorn-Automat, ev. mit Zubehör, sofort
betriebsbereit, größeres Format, 220 V,
Tel.: 0699/884 572 74.
Stand am Floridsdorfer Markt – günstig abzugeben, ca. 55 m2, Klimaanlage, Lebensmittel, Tel.: 0650/431 26 03.
Restsortiment ca. 2.500 Stück, Nachtwäsche, Damen- und Herrenpullover, Hemden,
Strumpfware etc. Preis auf Anfrage,
Tel.: 0664/1303413 Herr Ing. Sterba.
Mercedes-Benz 515 CDI Verkaufswagen mit
Anhänger, beides Erstzulassung 04/2007,
61.000 km, Preis netto € 33.250,–. Nähere
Auskunft E-Mail: [email protected]
Restsortiment Modeschmuck – Fingerringe
aus Metall und Edelsteinen, Preis auf An-
frage, Tel.: 0681/10453079 oder E-Mail:
[email protected]
Lager am Brunnenmarkt, Lagerfläche ca.
100 m2 sowie 10 m2 gekühlte Lagerfläche
zur Untermiete zu vermieten, Preis € 18,–
pro m2 bzw. € 100,– pro Palette im Kühlraum inkl. 20 % USt. pro Monat. Nähere
Auskunft Herr Brunnmair Tel.:
0650/3671881.
Suche
Chiffre-Nr.:7578-14 – Asian-Lebensmittelshop-Betreiber sucht ergänzende/n Kooperationspartner/in. Führe einen Shop mit
asiatischen Lebensmitteln inkl. Gastronomie in einer Wiener Einkaufsstraße (5.
Bezirk, gut frequentierte Lage). Um das
Sortiment zu erweitern und attraktiver
für unsere Kunden zu gestalten, suchen
wir eine/n interessierten Geschäftspartner/in – optimal aus dem Bereich Handel
(Lebensmittel, Accessoires, Mode- und
Freizeitartikel, passende ergänzende Produkte, etc.).
Bei Interesse wenden Sie sich bitte an
das POOL Kooperations-Service, Tel.:
01/514 50-6724, E-Mail: [email protected]
oder Web: www.wko.at/wien/pool.
3
Neues aus dem
Landesgremium Wien des
Markt-, Straßen- und Wanderhandels
© Spiola
Liebe Kolleginnen
und Kollegen!
Die Resultate der Wiener Wirtschaftskammerwahl für den Markthandel finden Sie unten.
Besonders erfreulich ist, dass die
Wahlbeteiligung in unserem Gre-
mium außerordentlich hoch war.
Dadurch wird der Stellenwert der Interessenvertretung gestärkt, was gerade in Verhandlungen mit Behörden
und politisch Verantwortlichen besonders wichtig ist. Daher bedanke
ich mich herzlich bei allen, die von
ihrem Wahlrecht Gebrauch gemacht
haben.
Resultate der Wirtschaftskammerwahl 2015
Gremialobmann
KommR Akan Keskin
0664/3567304
Zu vergebende Mandate
15
Anzahl ungültiger Stimmen
24
Anzahl Mandate 5 % Klausel
0
Abgegebene Stimmen
820
Davon gültige Stimmen
796
Wahlrechte
1438
Wahlbeteiligung
Liste der Wählergruppen
57,02 %
Gültige Stimmen
Mandate
Liste 1: Mag. Doris Knor –
ÖSTERREICHISCHER WIRTSCHAFTSBUND
175
3
Liste 2: Akan Keskin –
SWV – Liste 2
567
12
Liste 3: Parteifreie Wahlgemeinschaft
FACHLISTE DER GEWERBLICHEN WIRTSCHAFT –
RING FREIHEITLICHER WIRTSCHAFTSTREIBENDER
14
0
Liste 4: GRÜNE WIRTSCHAFT (GRÜNE)
19
0
Liste 5: FPÖ pro Mittelstand
Freiheitliche und Unabhängige
21
0
MARKT- • STRASSEN- • WANDERHANDEL
4
Marktnews
NEUE APP für die Wiener Märkte!
Aufgrund einer Initiative des Landesgremiums, vermehrt jugendliches Publikum als Kunden für die
Wiener Märkte zu gewinnen, hat das
Wiener Marktamt nun eine eigene
App für unsere Märkte entwickelt.
Diese kostenlose Anwendungssoftware, die jeder auf seinem Handy
bzw. Computer installieren kann,
wird umfassend über das vielfältige
Produktangebot der Wiener Märkte
informieren.
Den Standbetreibern wird es möglich
sein, sich den entsprechenden Produktgruppen zuzuordnen und auch
werblich auf ihr Unternehmen aufmerksam zu machen. Vorgesehen
sind die Kategorien Fisch/Fleisch,
Gastronomie, Obst/Gemüse, Lebensmittel sowie sonstige Waren (non
food).
Als Pilotprojekt läuft derzeit die erforderliche Datenerhebung der MA
59 für den Naschmarkt. Danach folgen die übrigen Märkte. Ende März
wird die App erstmalig für die Kunden verfügbar sein, so der Projektverantwortliche, Marktamtssprecher
Alexander Hengl.
Attraktivierungen für Schwendermarkt und Floridsdorfer Markt
Der Schwendermarkt befindet sich
im Aufwind. Gemeinsam mit Bezirk,
Marktamt und Volkshochschule
haben wir in mehreren Gesprächsrunden neue Ideen zur Belebung
des Marktes insbesondere im Hinblick auf Events für Kunden, Neugestaltung des Marktbereiches und
Erweiterung des Warenangebotes,
vorgeschlagen. Aufgrund dieser Bemühungen haben sich erfreulicherweise bereits neue Standbetreiber
am Schwendermarkt eingefunden,
die durch ihr interessantes Warenangebot zu einer Attraktivierung der
Produktpalette beitragen.
Dem Floridsdorfer Markt wird ebenfalls unter die Arme gegriffen. In
mehreren Besprechungen mit dem
Stadtratbüro Frauenberger, Bezirksvorstehung und Marktamt wurden
interessante Vorschläge, die insbesondere auf eine verstärkte Marketingaktivät für den Schlingermarkt
abzielen, erörtert. Bereits Anfang
März sollen in einer weiteren Projektsitzung wirkungsvolle Maßnahmen für den Markt fixiert werden.
Das Landesgremium Wien des Markt-,
Straßen- und Wanderhandels hat Sie
im Februar zu einer Einschulung zur
allgemeinen Lebensmittelhygiene
eingeladen. Das Interesse war sehr
groß: 120 Personen nahmen daran
teil. Aus diesem Grund gibt es einen
zweiten Einschulungs-Termin am 24.
3. 2015 (siehe Seite 5).
Mit kollegialen Grüßen,
KommR Akan Keskin
© Marktamt
App-Startseite des Rochusmarktes mit dem Plan
5
MARKT- • STRASSEN- • WANDERHANDEL
6
Marktnews
ACHTUNG!!
Flohmarkt Autokino Großenzersdorf/
Konkursverfahren eröffnet
Am 24. 2. 2015 wurde über das Vermögen der Fa. Lampesberger
GesmbH, 2301 Gross Enzersdorf, Autokinostrasse 2, ein Konkursverfahren am Landesgericht Korneuburg
eröffnet.
Diese Anmeldung hat in zweifacher
Ausführung beim Landesgericht
Korneuburg zu erfolgen.
Aufgrund einer derzeit laufenden
Jubiläumsaktion des Kreditschutzverband von 1870 besteht die Möglichkeit, diese Gläubigerforderung -
Für jene Kollegen, die bereits Standgeld im voraus bezahlt haben, empfiehlt es sich, eine Gläubigerforderung unter Beischluss der entsprechenden Belege (Einzahlungsbestätigung) anzumelden.
unter den nachstehenden Voraussetzungen – kostenfrei über den
KSV1870 anzumelden. Ab sofort
können Gläubigerforderungen bis
zum 15. 4. 2015 (gerichtliche An-
meldefrist) über den KSV1870 angemeldet werden.
Mail: [email protected]
Jubiläumsaktionen: Für Insolvenzforderungen bis h 7.000,– stellt der
KSV1870 keine Vertretungskosten
und bei Forderungen ab h 400,–
auch keine Gerichtsgebühren in
Rechnung! Es gelten die Aktionsbedingungen unter
www.ksv.at/jubilaeumsaktionen
Rückfragen:
Michael Schütz
Referent
T: 050 1870-8431
E: [email protected]
„Großoffensive“
auf den Wiener Märkten
© Wien & Kulinarik/Preininger
Im März und April 2015 intensiviert
die Projektleitung von „Wien & Kulinarik“ die Geschäftsanbahnungen
mit dem Wiener Handel und auf den
Wiener Märkten.
Von den rund 90 Bäuerinnen und
Bauern, die Wien mit ihren regionalen landwirtschaftlichen Produkten
beliefern möchten, werden einige
aktiv bei Gesprächen, Produktübergaben und Produktpräsentationen
mit den Wiener Händlerinnen und
Händlern und auf den Märkten im
Beisein der Projektleiterin mit dabei
sein.
Dabei können die Produkte überreicht, verkostet und ihre Herstellung genau erklärt werden. Ein
köstlicher Schmaus für alle Sinne,
bei der auch die Chemie zwischen
Händlerin, Händler und Bäuerin,
Bauer nicht zu kurz kommen.
Denn nicht zuletzt spielt auch die
zwischenmenschliche Komponente
bei langfristigen Geschäftsbeziehungen neben Produktqualität und
Preis-Leistungsverhältnis eine wichtige Rolle!
Weiterführende Informationen
erhalten Sie bei:
„Wien & Kulinarik“
Projektleitung
Ingeborg Preininger
T: +43 676 6724506
E: [email protected]
Martina Himmelsbach (Naschmarkt) mit
Honig der Familie Manninger aus der
Steiermark
7
Neue Kolleginnen und Kollegen im
Landesgremium 306 – Wien
Als neue Mitglieder in unserem Gremium möchten wir ganz herzlich willkommen heißen:
A
Aktas Hasan
G
Bacchher Manjeet Kaur
1040 Wien, Wiedner Gürtel
N
1100 Wien, KLG Garten u.
Tierfr.
1180 Wien, Leitermayergasse
B
Gizdashka Varbinka
H
Haunschmid Gustav
1020 Wien, Vorgartenmarkt
Stand
P
1110 Wien, Dommesgasse
K
Karwi Amel
1100 Wien, Urselbrunnengasse
Parhar Sukhdial Singh
1110 Wien, Florian-HedorferStraße
Bergmans Paulus, Mag.
1170 Wien, Lobenhauerngasse
Nucic GmbH
S
Singh Sukhdeep
1030 Wien, Dietrichgasse
D
Dhakal Barsha
Kayahan Emine
1120 Wien, Tanbruckgasse
1120 Wien, Schönbrunner
Straße
Urban Georg
1020 Wien, Böcklinstraße
Dobrowolski Immo GmbH
1030 Wien, Rochusmarkt
Stand
U
M Markic Ivica
1020 Wien, Volkertmarkt Stand
Dymak Claudia
1120 Wien, Meidlinger Markt
Stand
Nehmen Sie uns in Anspruch
Besonders bei Jungunternehmern treten viele Fragen zum Thema Gewerbe-, Steuer- oder Arbeitsrecht auf. Landesgremialobmann KommR Akan Keskin und Gremialgeschäftsführer Herbert Gindl
stehen Ihnen für sämtliche im Zusammenhang mit der Gewerbeausübung entstehenden Probleme
unter der Telefonnummer 01/51450/ DW 3224 oder DW 3202 jederzeit gerne zur Verfügung.
MARKT- • STRASSEN- • WANDERHANDEL
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Marktnews
Neues aus der Berufsgruppe der
Marktviktualienhändler
© AMD
Berufszweigobmann
Marktviktualienhandel
Markus Hanzl
0664/1449176
Liebe Kolleginnen
und Kollegen!
Der Schwendermarkt
und seine Geschichte
Der Schwendermarkt ging aus dem
Braunhirschener Viktualienmarkt
hervor, der 1833 genehmigt worden
war. Er ist also schon über 180 Jahre
alt. Im Zweiten Weltkrieg wurde der
Markt durch einen Bombenangriff
stark beschädigt: die meisten
Stände gingen in Flammen auf oder
wurde durch den Luftdruck der
Bombe zerstört, die tiefergelegenen
Teile des Markts erlitten Wasserschä-
den. Nach dem Krieg
wurde der Schwendermarkt zwar wieder
aufgebaut, doch das
Interesse an ihm
nahm ab. In verkleinerter Form wurde er
2003 wiedereröffnet
und zählte nur mehr
10 Stände – was aber
die Kundschaft nicht
verschreckte sondern
im Gegenteil wieder
anzog. Rund 8.700
Besucher pro Woche
hat heute der kleine,
feine Markt.
Der Schwendermarkt
und Herr Bankov
Herr Bankov und das Waldviertel
Einer der Marktfahrer am Schwendermarkt ist Ivan Bankov. Der gebürtige Bulgare war zuerst Mitarbeiter am Naschmarkt, bis er sich
selbstständig machte. Heute vertreibt er seine hochqualitativen Produkte, wie Käse, Speck und Mohnzelten, Donnerstag am Schwendermarkt und am Naschmarkt. Aber
auch auf dem Wiener Kirtag oder auf
dem Weihnachtsmarkt des Schwendermarkts kann man Herrn Bankov
finden. Mit einer umfassenden Käseauswahl konnte er am Weihnachtsmarkt bei den Gästen punkten, die
sich gerne von den Kostproben zum
Kauf verleiten ließen.
Herr Bankov bezieht seine hervorragenden Produkte vor allem aus dem
Waldviertel. Auf der steten Suche
nach noch besserem Speck oder außergewöhnlicherem Käse, fährt er
oft und lang durch das Waldviertel
und nach Vorarlberg wo er die Angebote der heimischen Landwirtschaft
goutiert und – bei bester Qualität –
in sein Sortiment aufnimmt.
Öffnungszeiten Schwendermarkt
Handel: Montag bis Freitag
von 06.00 Uhr bis 19.30 Uhr
Samstag von
06.00 Uhr bis 17.00 Uhr
Gastro: Montag bis Samstag von
06.00 Uhr bis 21.00 Uhr
Mit kollegialen Grüßen,
Markus Hanzl
Besuchen Sie die Homepage
www.wienermaerkte.at
9
Plan B
für mein Unternehmen
Was passiert,
wenn mir etwas passiert?
Unternehmer sind auch nur Menschen. Sie können krank werden,
sich verletzen oder später von einer
Reise zurückkehren als erwartet.
Die meisten Ausfälle sind zum Glück
nur von kurzer Dauer, doch für den
laufenden Betrieb kann auch das
schon zu lange sein. Wir empfehlen
Ihnen, sich mit dem Thema bereits
auseinanderzusetzen bevor etwas
passiert.
Bereiten Sie sich rechtzeitig vor!
Es gibt viele Fragen, die im Notfall
sehr schnell aufkommen können:
•Möchte ich/Muss ich während
meiner Abwesenheit vertreten
werden?
•Wieviel und welche Informationen
benötigt meine Vertretung?
•Wie kann ich mich rechtlich absichern?
Informieren Sie sich in unserer Broschüre (www.wko.at/planb) über die
Details. Diese kann bei Bedarf im
Gremium bestellt werden.
Lassen Sie sich bei den Vorbereitungen und im Notfall beraten
•Beratung zu Wirtschaftsrecht und
Gewerberecht
•Beratung zu Arbeitsrecht und Sozialrecht
•Beratung zum Thema Förderungen
Betriebshilfe
Weitere Informationen
www.wko.at „Selbständig und sicher“
esv-sva.sozvers.at „Sozialversicherungsanstalt der gewerblichen Wirtschaft“
Kürzlich erschien die Broschüre „AGB für den Warenvertrieb in Webshops B2C“ der WKO
in dritter Auflage.
Die Broschüre bezieht sich auf Webshops B2C, also auf Kaufverträge (nicht auf Dienstleistungen) zwischen Unternehmen einerseits und Verbrauchern (Konsumenten) andererseits.
Erscheinungsdatum: 22. 01. 2015
Publikationsart: Broschüre mit Download
r 12,–, Preis inkl. 10 % USt zzgl. Versandpauschale r 3,30
Genauere Informationen finden Sie hier: https://webshop.wko.at
MARKT- • STRASSEN- • WANDERHANDEL
10
Marktnews
Familiäre Mitarbeit
in Betrieben
Die Prüfung der Dienstnehmereigenschaft erfolgt anhand der zwischen
dem Dienstgeber und Dienstnehmer
getroffenen Vereinbarung und der
tatsächlich gelebten Verhältnisse.
Dies gilt auch bei der Beurteilung
von durch Familienmitglieder ausgeübten Tätigkeiten in den Betrieben
naher Angehöriger. Bei der Frage, ob
ein Dienstverhältnis oder familienhafte Mitarbeit vorliegt, handelt es
sich stets um eine Einzelfallbeurteilung. Die nachstehenden Erläuterungen dienen daher nur als
Orientierungshilfe.
Eine Grundvoraussetzung für die
Annahme familienhafter Mitarbeit
ist bei den meisten Familienangehörigen die vereinbarte Unentgeltlichkeit der Tätigkeit, d. h. es dürfen
tatsächlich keine Geld- oder Sachbezüge (auch nicht durch Dritte) gewährt werden.
Ein Wechsel zwischen der Ausübung
der Tätigkeit aufgrund eines Dienstverhältnisses mit der bloßen Mithilfe im Familienverband ist allerdings nur bei einer einschlägigen
und tatsächlichen Änderung der faktischen Gegebenheiten möglich.
Ehepartner, Eingetragene
Partnerschaft:
Die Mitarbeit eines Ehegatten im Betrieb des anderen gilt aufgrund der
ehelichen Beistandspflicht (§ 90
ABGB) als Regelfall und die Begründung eines Dienstverhältnisses als
Ausnahme. Im Zweifel ist daher von
einer Tätigkeit im Rahmen der ehelichen Beistandspflicht auszugehen.
Eine Abgeltung für diese Art der familienhaften Mitarbeit stellt kein
Entgelt dar, sondern basiert auf
einem familienrechtlichen Anspruch
im Sinne des § 98 ABGB.
Ein Dienstverhältnis kann nur dann
angenommen werden,
•wenn diesbezüglich ein ausdrücklich oder konkludent vereinbarter
Entgeltanspruch und persönliche
und wirtschaftliche Abhängigkeit
vorliegen, die nach außen eindeutig zum Ausdruck kommt (Dienstvertrag, Weisungsgebundenheit,
organisatorische Eingliederung,
Zeitaufzeichnungen, Führung eines Lohnkontos, Auszahlung von
Arbeitslohn und Überweisungsbelege…) und
• mit Familienfremden unter gleichen Voraussetzungen abgeschlossen worden wäre (Fremdvergleich).
•Für die Annahme eines steuerlichen Dienstverhältnisses muss außerdem die Tätigkeit über das
Ausmaß der ehelichen Beistandspflicht hinausgehen.
Haushaltstätigkeiten resultieren
aus der ehelichen Beistandspflicht
und begründen daher keine
Pflichtversicherung.
Diese Ausführungen gelten auch für
eingetragene Partnerschaften nach
dem Eingetragenen PartnerschaftGesetz (EPG).
Lebensgemeinschaft:
Eine Lebensgemeinschaft stellt eine
eheähnliche Gemeinschaft dar und
besteht aus einer Geschlechts-,
Wohnungs- und vor allem Wirtschaftsgemeinschaft.
Bei Lebensgefährten gibt es keine
gesetzlich verankerte Beistandspflicht entsprechend § 90 ABGB.
Trotzdem wird – analog zu den Ehepartner – die Begründung eines
Dienstverhältnisses die Ausnahme
sein. Im Zweifel ist daher von einer
Beschäftigung auszugehen, die kein
Dienstverhältnis begründet.
Im Übrigen gelten die Ausführungen
zu den Ehegatten.
Kinder:
Hinsichtlich Kinder gilt die Vermutung, dass sie aufgrund familienrechtlicher Verpflichtungen und
nicht aufgrund eines Dienstverhältnisses im elterlichen Betrieb mitarbeiten, sofern nicht anderes vereinbart wurde. Steuerlich liegt ein
Dienstverhältnis grundsätzlich nur
dann vor, wenn die Mitwirkung
fremdüblich abgegolten wird und das
Kind bereits selbsterhaltungsfähig ist.
Im Übrigen gelten die Ausführungen
zu den Ehegatten.
Für Schwiegerkinder gilt keine familienrechtliche Mitarbeitspflicht.
Zu beachten ist die Versicherungspflicht nach § 4 Abs 1 Z 3 ASVG: Im
Betrieb der Eltern, Großeltern, Wahloder Stiefeltern ohne Entgelt regelmäßig beschäftigte Kinder sind vollversichert, wenn sie
•das 17. Lebensjahr vollendet haben
•keiner anderen Erwerbstätigkeit
hauptberuflich nachgehen,
•keine Beschäftigung in einem
land- oder forstwirtschaftlichen
Betrieb vorliegt.
Tipp!
Anstelle der Unentgeltlichkeit
könnte in diesen Fällen ein geringfügiges Beschäftigungsverhältnis
vereinbart werden. Die monatliche
Geringfügigkeitsgrenze gelangt aber
nur dann zur Anwendung, wenn die
Beschäftigung für mindestens einen
Kalendermonat oder auf unbestimmte Zeit vereinbart wird. Es ist
darauf zu achten, dass der geringfü-
11
gig beschäftigte Arbeitnehmer nur
so viele Stunden im Monat arbeiten
darf, als unter Zugrundelegung
eines kollektivvertraglichen Mindestlohnes (oder vereinbarten höheren Lohnes) bzw. ortsüblichen
Lohnes (bei Nichtgeltung eines KVs)
die Geringfügigkeitsgrenze (2014:
h 395,31 monatlich) nicht überschritten wird.
Ein „Taschengeld“, welches dem
Kind aufgrund der Unterhaltsleistung der Eltern zur freien Verfügung überlassen wird, stellt aber
kein Entgelt im Sinne des § 4 Abs 1
Z 3 ASVG dar.
Eltern, Großeltern
Werden Eltern im Gewerbebetrieb
ihrer Kinder tätig, so ist eher von
einem Dienstverhältnis auszugehen,
jedoch spielen die tatsächlichen Verhältnisse eine wichtige Rolle.
Ist für eine Tätigkeit Unentgeltlichkeit vereinbart, so wird ein Dienstverhältnis nicht angenommen, wenn
der Betrieb grundsätzlich auch ohne
die Mithilfe der Eltern aufrechterhalten werden kann (z.B. Eltern/ Großeltern beziehen eine Alterspension).
Geschwister, sonstige Verwandte:
Je entfernter das Verwandtschaftsverhältnis, desto eher ist ein Dienstverhältnis anzunehmen.
Es gibt bei Geschwistern, Schwiegerkindern, Schwagern/Schwägerinnen,
Nichten/Neffen etc. keine familienrechtlichen Verpflichtungen, d.h.
keine wechselseitigen Unterhaltsansprüche. Es ist daher – bei Vorliegen
der Voraussetzungen – von einem
Dienstverhältnis auszugehen. Wenn
jedoch Unentgeltlichkeit vereinbart
wurde, wird bei einer kurzfristigen
Tätigkeit nicht von einem Dienstverhältnis auszugehen sein.
Gesellschaften
Die obige Systematik gilt für Verwandte des Einzelunternehmers sowie für Verwandte von OG-Gesellschaftern und Komplementären einer
KG. In Kapitalgesellschaften ist eine
familienhafte Tätigkeit grundsätzlich
ausgeschlossen. Es ist hier im Einzelfall zu beurteilen, ob bei der Tätigkeit naher Angehöriger die Voraussetzungen für ein Dienstverhältnis
vorliegen.
Aber Achtung: Ist das mitarbeitende
Familienmitglied selbst Gesellschafter
einer den Betrieb führenden Personengesellschaft (OG, KG oder GesBR),
so wird in der Regel eine Versicherungspflicht nach dem GSVG (gegebenenfalls auch BSVG) vorliegen.
Vermutung
für ein Dienstverhältnis
Ehepartner
Eingetragene Partnerschaft
Lebensgemeinschaft
Kinder
Eltern
Eltern – nicht betriebsnotwendig und unentgeltlich
Geschwister, sonstige Verwandte
Bitte beachten Sie, dass eine Beurteilung der
Pflichtversicherung immer nur anhand der tatsächlichen Verhältnisse im Einzelfall erfolgen
kann. Sollten Sie Fragen zur familienhaften Mit-
gegen ein Dienstverhältnis
X
X
X
X
X
X
X
arbeit haben oder eine sozialversicherungsrechtliche Einschätzung Ihrer Situation wünschen,
steht Ihnen Ihre Gebietskrankenkasse gerne zur
Verfügung.
MARKT- • STRASSEN- • WANDERHANDEL
12
Marktnews
Handel und Gewerbe & Handwerk starten
mit Begeisterung ins Neue Jahr
© Weinkirn
stung darf und soll Spaß machen!“
eröffneten Mag. Maria Smodics-Neumann, Obfrau der Sparte Gewerbe
und Handwerk, und KommR Erwin
Pellet, Obmann der Sparte Handel,
die gemeinsame Auftaktveranstaltung im MesseCongressCenter.
Spartenobmann Handel
KommR Erwin Pellet
Begeisterung und Leistungsglück
standen im Mittelpunkt des Jahresauftakt-Infoabends der Sparten
Handel und Gewerbe & Handwerk in
Zusammenarbeit mit der Erste Bank
am 27. 1. 2015 im MesseCongressCenter. Über 700 Wiener UnternehmerInnen lauschten gespannte dem
Vortrag von Erfolgscoach Mag. Gabriel Schandl zum Thema „Stell Dir
vor, es ist Montag und alle freuen
sich!“.
„Bestleistung gibt man freiwillig und
gern – oder gar nicht. Leistung hat
für uns oft einen negativen Beigeschmack bekommen, deshalb gilt es,
eine einfache Wahrheit wiederzuentdecken: Leistung, die aus uns
selbst kommt, weil wir sie gerne erbringen, spielt eine entscheidende
Rolle für unser Lebensglück. Lei-
DI Walter Ruck, Präsident der Wirtschaftskammer Wien, erklärte beim
Jahresauftakt, dass die Wirtschaftskammer heuer unter dem Jahresthema „Unternehmertum“ neue
Impulse für die Wiener Wirtschaft
setzen werde. Mag. Georg Deix, Bereichsleiter Firmenkunden bei der
Erste Bank AG, dankte für die gute
Zusammenarbeit mit der Wirtschaftskammer Wien und betonte
die Wichtigkeit wohlüberlegter Entscheidungen, sowohl in finanziellen
Angelegenheiten, als auch im täglichen Geschäftsleben.
Singen oder Jammern, wir haben die
Wahl. Glück erzeugt Leistung und
umgekehrt. „Stell dir vor, es ist
Montag und alle freuen sich darüber“ – die meisten Menschen, reagieren auf diese Idee mit Polemik
und Spott. Trotzdem, tief in uns
drin, verschüttet unter Frust und
Trägheit, scheint diese Vorstellung
erstrebenswert. Mag. Gabriel Julius
Schandl, unter anderem ErfolgsScout, Keynote-Speaker und Wirtschafts-Coach ist überzeugt, dass
Wohlbefinden die eigene Leistung
steigert und umgekehrt. Sein neues,
im Goldegg Verlag erschienenes
Buch „Das Beste geben – Wege zum
Leistungsglück“ befreit mit seinen
inspirierenden Geschichten, Erzählungen und Impulsen diese Idee und
ermöglicht, den glücklichen Montag
zu leben.
Das Wort „Leistungsglück“ findet
man im gängigen Wörterbuch genauso wenig, wie im alltäglichen
Sprachgebrauch, weiß Schandl. Offensichtlich ist die Idee an unserer
Arbeit und unserer Leistung Freude
zu haben den meisten Menschen
fremd. „Unsere Arbeit ist nicht das
Maß aller Dinge und schon gar nicht
ein glückseligmachendes Wunder.
Tatsache ist aber, dass wir den größten Teil unserer Wachzeit im Beruf
verbringen“, stellt Gabriel Schandl
auf den ersten Seiten seines neuen
Buches und in seinem spannenden
Vortrag fest. Diese immense Menge
an Lebenszeit mit einer Tätigkeit zu
verbringen, die nicht glücklich
macht, scheint absurd, ist meist
dann auch die erbrachte Leistung
dementsprechend.
„Der Ausgangspunkt ist für jeden ein
anderer, folglich gibt es auch kein
Standardrezept für Leistungsglück“,
führte der Experte weiter aus. So
werden zum Beispiel Altlasten, wie
die meist pyramidal aufgebaute
Hierarchiestruktur mit breiter Basis
und dem Chef an einsamer Spitze,
kurzerhand gekippt. Was dabei herauskommt, sind neue Strukturen,
wie der „Dreiklang des Erfolgs“. Der
Kunde steht im Mittelpunkt, Produkte/Dienstleistungen und Mitarbeiter sind an den nun oben liegenden Ecken positioniert. All das
13
wird von der Führungskraft getragen und in Balance gehalten. Anhand solcher Impulse stellt sich
unserer alltäglichen Abwärtsspirale
aus Jammern und Unlust ein „Kreislauf des Glücks“ entgegen. Entscheidend ist, dass wir den Absprung
wagen. „Erbringst du gute Leistung,
macht dich das glücklich. Bist du
glücklich, kannst du das Beste
geben“, sagt Gabriel Schandl. Eine
Vorstellung, die anfangs vielleicht
fremd scheint. Das ist allerdings
kein Hindernis, diese Ideen für uns
wahr zu machen. Wenn ich die Wahl
habe, entscheide ich mich, zu singen.
Ihr Spartenobmann
KommR Erwin Pellet
Rückfragehinweis:
Referat für Öffentlichkeitsarbeit der Sparte Handel
Schwarzenbergplatz 14
1040 Wien
Erich Plessberger
T: 514 50-3249
E: [email protected]
© pictures born
Über einen „begeisternden“ Jahresauftaktabend freuten sich (v. l. n. r.): Handels-Spartenobmann Erwin Pellet, Gewerbe & Handwerk-Spartenobfrau Maria Smodics-Neumann, Wirtschaftscoach Gabriel Schandl, WKW-Präsident Walter Ruck und ERSTE BankBereichsleiter Gregor Deix.
MARKT- • STRASSEN- • WANDERHANDEL
14
Marktnews
Bundesgremium und Landesgremien
des Markthandels
W
N
B
S
O
S
K
T
V
Landesgremium Wien
1040 Wien, Schwarzenbergplatz 14
T 01/51450/DW 3224 | F 01/51450/DW 3210
E [email protected]
H www.wko.at/wien/markthandel
Landesgremium Niederösterreich
3100 St. Pölten, Landsbergerstraße 1
T 02742/851/DW 19340 | F 02742/851/DW 19329
E [email protected]
Landesgremium Burgenland
7001 Eisenstadt, Robert Graf-Platz 1
T 05/90907/DW 3313 | F 05/90907/DW 3315
E [email protected]
H http://wko.at/bgld/markthandel
Obmann
KommR Herbert Gartner
DW 3335 | M 0699/19483103 | E [email protected]
Obmann
KommR Akan Keskin
DW 3225 | M 0664/3567304 | E [email protected]
Obmann
Gerhard Lackstätter
DW 19340 | M 0664/2133874 | E [email protected]
Obmann
Ing. Walter Rathmanner
DW 3313 | E [email protected]
Landesgremium Steiermark
8010 Graz, Körblergasse 111-113
T 0316/601/DW 582 | F 0316/601/DW 592
E [email protected]
Obmann
Horst Geiger
DW 580 | M 0664/2220593 | E [email protected]
Landesgremium Oberösterreich
4010 Linz, Hessenplatz 3
T 05/90909/DW 4332 | F 05/90909/DW 4339
E [email protected]
Obfrau
Sonja Gaiblinger
DW 4332 | M 0664/2007321 | E [email protected]
Landesgremium Salzburg
5027 Salzburg, Julius Raab Platz 1
T 0662/8888/DW 253 | F 0662/8888/DW 583
E [email protected]
Obmann
KommR Wolfgang Ragitsch
DW 254 | M 0664/1605914 | E [email protected]
Landesgremium Kärnten
9020 Klagenfurt, Europaplatz 1
T 0590904/DW 335 | F 0590904/DW 314
E [email protected]
Obfrau
Maria Müller
DW 335 | M 0664/2047744
Landesgremium Tirol
6020 Innsbruck, Wilhelm-Greil-Straße 7
T 0590905/DW 1294 | F 0590905/DW 1416
E [email protected]
Obmann
Oswald Lerch
DW 1294 | M 0664/5435880 | E [email protected]
Landesgremium Vorarlberg
6800 Feldkirch, Wichnergasse 9
T 05522/305/DW 341 | F 05522/305/DW103
E [email protected]
Obmann
Michael Hehle
DW 341 | M 0664/3554834 | E [email protected]
Bei landesspezifischen Anfragen stehen Ihnen die Funktionäre und Mitarbeiter der jeweiligen Landesgremien gerne zur Verfügung
Bundesgremium
1040 Wien, Wiedner Hauptstraße 63
T 0590900/DW 3335 | F 0590900/DW 3013
E [email protected]
15
Neues aus dem Bundesgremium:
Marktfahrer werden von der Berufskraftfahrerausund -weiterbildung ausgenommen
© Bundesgremium
Obmann Bundesgremium
KommR Herbert Gartner
Sehr geehrte Kolleginnen,
sehr geehrte Kollegen!
Nach langen kontroversiell geführten Diskussionen hat nunmehr das
Verkehrsministerium eingelenkt und
mit Erlass (GZ. BMVIT-167.532/0001IV/ST5/2015) den Landeshauptleuten aller Bundesländer folgende
Rechtsansicht zur Kenntnis gebracht:
„Ein Marktfahrer, der sein Gewerbe
mit einem Kraftfahrzeug ausübt, das
§ 1 Abs. 1 Z 1 GütbefG entspricht
(Kraftfahrzeuge des Straßenverkehrs oder solche mit Anhängern,
bei denen die Summe der höchsten
zulässigen Gesamtgewichte insgesamt 3 500 kg übersteigt) und mit
einer für den Verkauf bestimmten,
besonderen Ausstattung (Verkaufswagen) versehen ist, für das eine
Lenkberechtigung für die Klassen C1
oder C erforderlich ist, ausübt, unterliegt nach Ansicht des bmvit der
sog. „Handwerkerregelung“ gemäß
§ 19 Abs. 3 Z 7 GütbefG, wenn es
sich beim Lenken des Fahrzeugs
nicht um die Hauptbeschäftigung
des Marktfahrers handelt. Diese besteht im Verkauf von Waren. Die für
einen Verkaufswagen typische, besondere Ausstattung, die den Großteil des Gesamtgewichts begründet,
kann unter den Begriff „Ausrüstung,
die der Lenker zur Ausübung seines
Berufs verwendet“ subsumiert werden.“
Wie das Ministerium betont, findet
diese Ausnahmeregelung auf Lenker
von Verkaufswagen dann keine Anwendung, wenn die ausschließlich
oder vorwiegend ausgeübte Tätigkeit das Lenken des Verkaufswagens
ist und der Lenker in der Folge die
Waren auch nicht verkauft.
Entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen (§ 154 Abs. 5 Gewerbeordnung 1994) sind Handelsgewerbetreibende dann als Marktfahrer anzusehen, wenn sie ihr Gewerbe
durch das Beziehen von Märkten
ausüben oder bei sonstigen Anlässen, die mit größeren Ansammlungen von Menschen verbunden sind,
die zu diesen Gelegenheiten üblichen Waren verkaufen. Nachdem
Marktfahrer das Original des Markthandelsgewerbescheins bzw. der
entsprechenden Verständigung über
die Eintragung im Gewerberegister
mit sich zu führen haben, kann
somit bei Bedarf zweifelsfrei die
Ausübung einer Marktfahrertätigkeit bescheinigt werden.
Ich freue mich sehr, dass es mit diesem Erlass gelungen ist, für den
österreichischen Markthandel –
ähnlich wie für das Schaustellergewerbe - eine Ausnahmeregelung zu
erlangen, die bewirkt, dass Marktfahrern der hohe finanzielle Aufwand für die Berufskraftfahrerausund -–weiterbildung erspart bleibt.
Der Erlass ist auf der Homepage des
Bundesgremiums des Markt-, Straßen- und Wanderhandels unter
www.dermarkthandel.at/Branchenrecht/Verkehr abrufbar.
Herzliche Grüße
Ihr Herbert Gartner
Besuchen Sie die Homepage
des Markthandels Österreich
www.dermarkthandel.at
MARKT- • STRASSEN- • WANDERHANDEL
16
Neues aus dem Landesgremium
Oberösterreich:
„On Tour“ auf oberösterreichischen Märkten!
© Atelier Mozart/Landesgremium Oberösterreich
Am traditionellen Rudenkirtag tummelten
sich bereits am Vormittag unzählige Besucher
Gremialobfrau Oberösterreich
Sonja Gaiblinger
„Vor Ort - am Markt“ – unter diesem
Motto besuchen Gremialobfrau Sonja
Gaiblinger und Geschäftsführer Stefan Praher auch heuer wieder eine
Reihe von Märkten.
17. Februar, der traditionelle Rudenkirtag in Sierning auf dem Programm.
Gleich zu Beginn der Marktsaison
stand am Faschingsdienstag, dem
Bei einem Rundgang auf dem Markt,
führten Sonja Gaiblinger und Stefan
Praher mit den Marktbeschickern
viele interessante Gespräche. Dabei
wurde immer wieder der Wunsch geäußert, den Markt datumsmäßig
Sonja Gaiblinger und Stefan Praher im
Gespräch mit der Marktbeschickerfamilie
Haratzmüller
Sonja Gaiblinger plaudert mit Nove Trenovski
vom Faschingsdienstag auf den Rosenmontag zu verschieben, um
nicht in Konkurrenz mit dem Faschingsumzug im benachbarten Bad
Hall zu stehen.
„Wir tragen diese Idee gerne an die
Gemeindevertreter weiter“, so Sonja
Gaiblinger, die hofft, dass die Gemeinde Sierning diesem Vorschlag
positiv gegenüber steht.
Stolz präsentiert Erich Figerl seine Produkte
17
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Das Landesgremium OÖ des Markthandels hat die traurige Pflicht bekannt geben zu müssen, dass
Frau Anneliese Ebner am 01. Februar 2015 verstorben ist.
Anneliese Ebner übte gemeinsam mit Ihrem Gatten Wilhelm seit den frühen 1970-er Jahren das
Marktfahrer-Gewerbe aus. Gemeinsam beschickten sie Jahrmärkte und Messen in ganz Österreich.
Nach dem unerwarteten Ableben ihres Gatten Wilhelm im Oktober 2014 verschlechterte sich auch
der Gesundheitszustand von Anneliese Ebner zunehmend und sie verlor den Kampf gegen ihre
schwere Krankheit kurz vor Vollendung ihres 78. Lebensjahres.
Das Landesgremium OÖ des Markthandels wird ihnen stets ein ehrendes Andenken bewahren.
Märktenachrichten
Wien
Maurer Kirtag
am Maurer Hauptplatz
vom 4. Juni bis 7. Juni 2015
Es werden noch 2 Verkaufsstände
vergeben, nähere Informationen:
Herrn KommR Fery Keinrath
Tel.: 0664/3012038.
11. Bezirk –
Simmeringer Straßenfest
Für das 54. Simmeringer Straßenfest, das von 7.00–18.00 Uhr stattfindet, werden Markthandelsbetriebe mit Lebensmitteln, Kunsthandwerk und ausgefallenen Produkten gesucht (keine Textilien).
Geboten werden u.a. musikalische
Unterhaltung und Animationen für
Kinder.
Interessenten bewerben sich bis
zum 31. März 2015 mit einem
Kurzkonzept und ihren Kontaktdaten, falls vorhanden mit UID-Nummer, beim Verein zur Förderung
des Marktgewerbes, 1050 Wien,
Siebenbrunnengasse 65/Top 1, EMail: [email protected]. Die Anmeldung muss weiters folgende Daten
enthalten: Warengruppe, Standlänge, Standtiefe, sowie Stand
oder Verkaufsfahrzeug und den erforderlichen Strombedarf.
Wiener Kirtag am
Rathausplatz
vom 11.–14. Juni 2015
Gesucht werden Marktfahrer und
Marktfahrerinnen mit regionalen
am 6. Juni 2015
MARKTINFO-HOTLINE
01/51450/DW 3285
MARKT- • STRASSEN- • WANDERHANDEL
Produkten, Spielwaren und Produkten, die auf Kirtagen von den
Besuchern gerne gekauft werden
(keine Textilien und keine Gastronomie). Auf den Märkten des Vereins ist der Verkauf von Kriegsspielzeug, Pistolen, Softguns und
ähnliches nicht gestattet. Geboten
werden ein umfangreiches Musikprogramm und viele Attraktionen
wie Ringelspiele etc. Die Standln
werden vom Verein zur Verfügung
gestellt.
Interessenten bewerben sich bis
zum 31. März 2015 mit einem
Kurzkonzept und ihren Kontaktdaten, falls vorhanden mit UID-Nummer, beim Verein zur Förderung
des Marktgewerbes, 1050 Wien,
Siebenbrunnengasse 65/Top 1
E-Mail: [email protected].
11. Bezirk –
Simmeringer Straßenfest
am 3. Oktober 2015
Für das 55. Simmeringer Straßenfest, das von 7.00–18.00 Uhr stattfindet, werden Markthandelsbetriebe mit Lebensmitteln, Kunsthandwerk und ausgefallenen Produkten gesucht (keine Textilien).
Geboten werden u.a. musikalische
Unterhaltung und Animationen für
Kinder.
Interessenten bewerben sich bis
zum 30. Juni 2015 mit einem Kurzkonzept und ihren Kontaktdaten,
falls vorhanden mit UID-Nummer,
beim Verein zur Förderung des
Marktgewerbes, 1050 Wien, Siebenbrunnengasse 65/Top 1,
E-Mail: [email protected]. Die Anmeldung muss weiters folgende
Daten enthalten: Warengruppe,
Standlänge, Standtiefe, sowie
Stand oder Verkaufsfahrzeug und
den erforderlichen Strombedarf.
Weihnachtsmärkte
vom 14. November bis 24. Dezember
2015
Für die Weihnachtsmärkte in der
Fußgängerzone Favoriten, am
Meidlinger Platzl, Mariahilfer
Straße, Michaeler Platz und dem
Wiener Christkindlmarkt am Rathausplatz werden Marktfahrer mit
hochwertigen weihnachtlichen
Produkten und Kunsthandwerk gesucht. Auf den Märkten des Vereins
ist der Verkauf von Kriegsspielzeug, Pistolen, Softguns u.ä. nicht
gestattet. Die Standln werden vom
Verein zur Verfügung gestellt.
Interessenten bewerben sich bis
zum 31. März 2015 mit einem
Kurzkonzept und ihren Kontaktdaten, falls vorhanden mit UID-Nummer, beim Verein zur Förderung
des Marktgewerbes, 1050 Wien,
Siebenbrunnengasse 65/Top 1,
E-Mail: [email protected].
18
Silvestermärkte
vom 30. Dezember 2015 bis 1. Jänner 2016
Für die Silvestermärkte in der Fußgängerzone Favoriten, Mariahilfer
Straße und dem Wiener Christkindlmarkt am Rathausplatz werden Marktfahrer und Marktfahrerinnen mit Silvesterware gesucht.
Die Standln werden vom Verein zur
Verfügung gestellt.
Interessenten bewerben sich bis
zum 30. April 2015 mit einem
Kurzkonzept und ihren Kontaktdaten, falls vorhanden mit UID-Nummer, beim Verein zur Förderung
des Marktgewerbes, 1050 Wien,
Siebenbrunnengasse 65/Top 1,
E-Mail: [email protected].
NIEDERÖSTERREICH
Jahrmärkte in
Bruck an der Leitha
Die Stadtgemeinde Bruck an der
Leitha informiert, dass auf Grund
der Erfahrungen der letzten Jahre
und bedingt durch die neue Verkehrssituation in der Innenstadt,
insbesondere am Hauptplatz ergibt
sich die Notwendigkeit einer Neuorganisation der Jahrmärkte in
Bruck an der Leitha durchzuführen.
MARKTINFO-HOTLINE
19
Die erforderlichen Maßnahmen
sollen das Erscheinungsbild, den
Mix an angebotenen Produkten
und die unterschiedliche Beteiligung der Marktfahrer neu erscheinen lassen.
Für die Veranstaltung der Jahrmärkte soll ab dem zweiten Halbjahr 2014 am Hauptplatz eine neue
Marktordnung dahin gelten, dass
der Straßenverkehr in der westlichen Richtungsfahrbahn zwischen
der Kreuzung mit der Hainburgerstraße bis auf Höhe der mittleren
Durchfahrt und weiter in der Fahrbahn „hinter der Kirche“ (Umkehr
der Einbahnregelung erforderlich)
weiter aufrecht erhalten bleiben
soll. Durch diese Maßnahmen entfallen zwar einige Laufmeter
Marktfront jedoch wird langzeitlichen Forderungen von Bürgern
und Verkehrsteilnehmern entsprochen.
Um allen betroffenen Marktfahrern
die gleiche Möglichkeit zu bieten,
wird in den nächsten Wochen eine
Ausschreibung von Seiten der
Stadtgemeinde Bruck an der
Leitha für die Belegung der Marktplätze erfolgen.
Anmeldung, bei der Stadtgemeinde unbedingt erforderlich.
01/51450/DW 3285
Jahrmarkt in St. Valentin
am 1. Mai 2015
Anmeldungen bei Hrn. Eduard Etzelstorfer, Tel.: 07435/505-3010.
Weiters wird informiert, dass auf
Märkten in der Stadtgemeinde
Sankt Valentin der Verkauf von
Kriegsspielzeug, Pistolen u.dgl.,
Softguns, Samuraischwerter, Springmesser u.dgl. nicht gestattet ist!
Jahrmarkt in Mannersdorf /
Leithagebirge –
Vorverlegung auf 2. Mai 2015
Lt. Mitteilung wird der Jahrmarkt
vom 4. Mai auf den 2. Mai 2015
vorverlegt.
Jahrmarkt in Großengersdorf –
Terminverschiebung
auf 8. Mai 2015
Wie uns die Marktgemeinde Großengersdorf mitteilt, wird der
Jahrmarkt vom 4. Mai auf 8. Mai
2015 verschoben.
Jahrmarkt in Mistelbach –
Vorverlegung auf 11. Mai 2015
Lt. Mitteilung wird der Jahrmarkt
vom 15. Mai auf den 11. Mai 2015
vorverlegt.
Kirtag in Kaltenberg
am 25. Mai 2015
Eine Anmeldung bei der Gemeinde
bis spätestens 30. April 2015 ist
unbedingt erforderlich; E-Mail:
[email protected]; die
Anmeldung soll die Warengruppe
sowie eine Kopie des Gewerbescheins beinhalten. Ohne schriftliche Bestätigung der Gemeinde, ist
keine Teilnahme am Markt möglich.
Gelegenheitsmarkt in Königstetten am 31. Mai 2015
Wie uns die Marktgemeinde Königstetten mitteilt, ist eine Anmeldung unbedingt erforderlich;
E-Mail: [email protected] oder Tel.: 02273/2223-0
Jahrmarkt in Bad Schönau –
Terminverschiebung
auf 7. Juni 2015
Wie uns die Kurgemeinde Bad
Schönau mitteilt, wird der Jahrmarkt vom 31. Mai auf den 7. Juni
2015 verschoben.
Jahrmarkt in Viehdorf –
Kirchenplatz am 28. Juni 2015
MARKT- • STRASSEN- • WANDERHANDEL
20
Marktnews
Jahrmarkt in Annaberg
am 26. Juli 2015
Schriftliche Anmeldung bis spätestens 15. Juli 2015 beim Gemeindeamt in 3222 Annaberg,
Annarotte 14;
E-Mail: [email protected]
Kirtag in Kaltenberg
am 9. August 2015 sowie Nachkirtag am 16. August 2015
Eine Anmeldung bei der Gemeinde
bis spätestens 17. Juli 2015 ist unbedingt erforderlich; E-Mail:
[email protected]; die
Anmeldung soll die Warengruppe
sowie eine Kopie des Gewerbescheins beinhalten. Ohne schriftliche Bestätigung der Gemeinde, ist
keine Teilnahme am Markt möglich.
folgende Daten aufweisen: Warengruppe, Standlänge, Standtiefe,
Stand oder Verkaufsfahrzeug. Sehr
Wichtig, Gewerbeschein oder Auszug aus dem Gewerberegister muss
beiliegen.
E-Mail:
[email protected] oder
per Fax: 07416/521 09/14
Weihnachtsmarkt in Wiener
Neustadt – Fischapark –
vom 23. November
bis 24. Dezember 2015
Der Weihnachtsmarkt im Fischapark hat bereits Tradition. Es werden noch Standbetreiber gesucht,
Informationen und Anmeldungen
unter
E-Mail: [email protected]
oder Tel.: 02622/25101/820.
Bauernmarkt in Großhöflein
am 11. April 2015
STEIERMARK
Mittfastenmarkt in Graz
am 26. März und 27. März 2015
Die Stadtgemeinde Graz teilt mit,
dass die Standplätze am 26. März
ab 6.00 Uhr und am 27. März 2015
ebenfalls ab 6.00 Uhr früh an Ort
und Stelle durch Beamte des Magistrates Graz, Markt- und Gewerbekontrolle zugewiesen werden.
Jedes Feilbieten und Verkaufen
von Waren außerhalb der festgelegten Marktzeiten – 6.00 Uhr bis
18.00 Uhr – ist verboten.
BURGENLAND
3. Stefanus-Trachtenkirtag
in Petzenkirchen
am 9. August 2015
Wie uns die Marktgemeinde Petzenkirchen mitteilt, können
Standplätze für den 3. StefanusTrachtenkirtag nur nach schriftlicher Anmeldung vergeben werden.
Die Anmeldung muss bis spätestens 10. Juli erfolgen und muss
Krämermarkt in Semriach
am 27. März 2015
Krämermarkt in Rechnitz –
18. Juli und 22. August 2015 –
gestrichen
Wie uns die Gemeinde Rechnitz
mitteilt, werden die Krämermärkte
ab 2015 nicht mehr abgehalten.
Fastenmarkt in Graz am
Kalvarienberg am 29. März
und 4. April 2015
Die Stadtgemeinde Graz teilt mit,
dass die Standplätze am 29. März
ab 06.00 Uhr und am 04 April 2015
ebenfalls ab 06.00 Uhr früh an Ort
MARKTINFO-HOTLINE
21
und Stelle durch Beamte des Magistrates Graz, Markt- und Gewerbekontrolle zugewiesen werden.
Jedes Feilbieten und Verkaufen
von Waren außerhalb der festgelegten Marktzeiten – 06.00 Uhr bis
18.00 Uhr – ist verboten.
Krämermarkt in Frohnleiten –
Hauptplatz am 23. April 2015
Die Stadtgemeinde Frohnleiten
teilt mit, dass grundsätzlich nur
solche Marktbeschicker in den
Markt eingelassen werden, welche
eine Berechtigungskarte der Stadtgemeinde Frohnleiten vorweisen
können. Diese Marktbeschicker
werden Ende März von der Stadtgemeinde Frohnleiten angeschrieben. Nach Bezahlung der Gebühr
von h 7,27 pro Jahr wird die Berechtigungskarte ab Anfang April
2015 an die Marktbeschicker verschickt.
Krämermarkt in Frohnleiten –
Terminverschiebung
auf 26. April 2015
Wie uns die Stadtgemeinde Frohnleiten mitteilt, wird der Krämermarkt vom 19. April auf den 26.
April 2015 verschoben.
Weiters teilt die Stadtgemeinde
mit, dass grundsätzlich nur solche
Marktbeschicker in den Markt ein-
01/51450/DW 3285
gelassen werden, welche eine Berechtigungskarte der Stadtgemeinde Frohnleiten vorweisen
können. Diese Marktbeschicker
werden Ende März von der Stadtgemeinde Frohnleiten angeschrieben. Nach Bezahlung der Gebühr
von h 7,27 pro Jahr wird die Berechtigungskarte ab Anfang April
2015 an die Marktbeschicker verschickt.
Georgikirtag in Waldbach –
ACHTUNG!!! Im Märkteverzeichnis 2015 hat sich ein Fehlerteufel eingeschlichen
Wie uns die Gemeinde Waldbach
mitteilt, findet der Georgikirtag
ausschließlich am 26. April 2015
statt und nicht wie irrtümlich im
Märkteverzeichnis angegeben vom
26. April bis 24. Juni 2015.
Florianimarkt in Lannach
am 03. Mai 2015
Wie uns die Marktgemeinde Lannach mitteilt, ist eine Anmeldung
mind. 1 Woche vor Abhaltung des
Marktes unter der
Tel.: 03136/82104/13
bei Herrn Ing. Kahr erforderlich.
Krämermarkt in Straden
am 03. Mai 2015
Quasimarkt in Eggersdorf
bei Graz am 04. Mai 2015
Wie uns die Marktgemeinde Eggersdorf bei Graz mitteilt, sind bereits alle Plätze vergeben.
Krämermarkt in Fürstenfeld
am 11. Mai 2015
Neue Marktfiranten müssen sich
unbedingt rechtzeitig beim Stadtamt Fürstenfeld anmelden: Andreas Schröttner,
E-Mail: [email protected]; Tel.: 03382/52401-35.
Kirtag in Heilbrunn
am 24. Mai und 25. Mai 2015
Lt. Mitteilung der Gemeinde nur
beschränkter Platz – keine Vergrößerung möglich. Seit Jahren anreisende Marktfahrer haben ihre
Stammplätze. Ansprechstelle für
Märkte: Gemeinde Naintsch,
Tel.: 03175/7172 oder
E-Mail: [email protected]
MARKT- • STRASSEN- • WANDERHANDEL
22
Marktnews
Firmungsmarkt in Straden
am 7. Juni 2015
Krämermarkt in Fürstenfeld
am 16. Juni 2015
Neue Marktfiranten müssen sich
unbedingt rechtzeitig beim Stadtamt Fürstenfeld anmelden: Andreas Schröttner,
E-Mail: [email protected]; Tel.: 03382/52401-35.
Kirtag in Heilbrunn
am 02. Juli und 05. Juli 2015
Lt. Mitteilung der Gemeinde nur
beschränkter Platz – keine Vergrößerung möglich. Seit Jahren anreisende Marktfahrer haben ihre
Stammplätze. Ansprechstelle für
Märkte: Gemeinde Naintsch,
Tel.: 03175/7172 oder
E-Mail: [email protected]
Eine Anmeldung bei der Marktgemeinde ist unbedingt erforderlich.
Nähere Informationen unter
www.kefermarkt.ooe.gv.at oder
E-Mail:
[email protected].
Trauner Frühlingsfest vom
27. März bis 30. März 2015
Gesucht werden Kirtagstände mit
Waren aller Art. Nähere Informationen bzw. Anmeldeformulare bei
Vergnügungsbetriebe
Schlader
unter Tel.: 0664/3551978 oder
E-Mail: [email protected].
garsten mitteilt, wird der Jahrmarkt vom 25. Juli auf den 17. Juli
2015 vorverlegt.
Kirtag in Oberregau
am 14. Juni 2015
Krämermarkt in Schiefling im
Lavanttal am 19. April
und 20. April 2015
Jahrmarkt in Eferding
am 24. Juni 2015
Eine Anmeldung beim Stadtamt,
ab 10. Juni 2015 ist unbedingt erforderlich. Informationen unter
E-Mail: [email protected]
oder Tel.: 07272/5555.
OBERÖSTERREICH
Ostermarkt in Kefermarkt – LBZ
Schloß Weinberg am 21. März
und 22. März 2015
Jahrmarkt in Windischgarsten –
Vorverlegung auf 17. Juli 2015
Wie uns die Gemeinde Windisch-
KÄRNTEN
Krämermarkt in Bad St. Leonhard im Lavanttal
am 7. April 2015
Krämermarkt/Viehmarkt in
Ettendorf am 25. April 2015
Krämermarkt/Viehmarkt in
Lavamünd am 4. Mai 2015
Krämermarkt in Bad St. Leonhard im Lavanttal
am 26. Mai 2015
MARKTINFO-HOTLINE
23
Krämermarkt/Viehmarkt in
Lavamünd am 31. Mai 2015
SALZBURG
Osterdult in Oberalm
am 4. April bis 6. April 2015
Schriftliche Anmeldung beim Gemeindeamt ist erforderlich:
Halleiner Landesstraße 51, 5411
Oberalm; Fax: 06245/80735-30;
E-Mail: [email protected]
Krämermarkt in Tamsweg
am 4. Mai 201
Anmeldung bis spätestens drei Wochen vor Markttermin an Marktgemeinde in 5580 Tamsweg,
Marktplatz 1 oder
Tel.: 06474/7711 oder
E-Mail: [email protected]
01/51450/DW 3285
Kirtag in Fuschl am See
am 7. Juni 2015
•Die einzelnen Standflächen befinden sich im Bereich Kirchenplatz und der angrenzenden
Flächen. Die Aufstellung von Verkaufsständen am Dorfplatz im
Bereich der durchgehenden Dorfstraße ist aus verkehrstechnischen Gründen untersagt.
•Der Markt wird ausschließlich am
Sonntag, 7. 6. 2015 bis maximal
17.00 Uhr abgehalten. Der Marktstand kann frühestens am Markttag ab 6.00 Uhr aufgestellt werden, ist am gleichen Tag ab 17.00
Uhr (bis spätestens 19.00 Uhr) zu
räumen und in geordnetem Zustand zu hinterlassen.
•Für die Aufstellung eines Marktstandes ist eine Standplatzgebühr von h 5,– je Laufmeter vorgesehen und wird voraussichtlich
von einem Gemeindeorgan am
Markttag und vor Ort eingehoben. Eine Anmeldung des Marktstandes beim Gemeindeamt ist
nicht erforderlich, Platzreservierungen werden am Gemeindeamt
aufgrund der freien Platzwahlregelung nicht entgegengenommen.
Jakobikirtag in Faistenau
am 25. Juli 2015
Anmeldung beim Gemeindeamt
unbedingt erforderlich: E-Mail:
[email protected], Homepage: www.faistenau.gv.at oder
Tel.: 06228/2212-0
Krämermarkt in Mittersill
am 28. Oktober 2015
Anmeldungen schriftlich bei der
Stadtgemeinde Mittersill, Stadtplatz 1, 5730 Mittersill,
E-Mail: [email protected],
Fax: 06562/6236/20. Die korrekte
Tel.Nr. lautet 06562/6236/11.
Tirol
Krämermarkt in Kufstein –
15. Juni und 21. September
2015 – gestrichen
Wie uns die Stadtgemeinde Kufstein mitteilt, werden die Krämermärkte ab 2015 nicht mehr
abgehalten.
MARKT- • STRASSEN- • WANDERHANDEL
24
Marktnews
Löschungen von Gewerbeberechtigungen
im Landesgremium 6 – Wien
WIEN
A
Köksal Hüseyin
1200 Wien,
Hannovermarkt Stand
1120 Wien, Strohberggasse
1100 Wien, Schrankenberggasse
Köse Helin
Reiwöger Walter
Amidov Serap
1220 Wien, Wagramer Straße
1120 Wien, Krichbaumgasse
1020 Wien,
Untere Augartenstraße
Kovacs Herbert
1100 Wien, Klederinger Straße
G
R Rajkaur Pal KG
Ablak Cemalettin
Godwin John
1160 Wien,
Brunnenmarkt Stand
S Sanli Hafize
1200 Wien,
Hannovermarkt Stand
L
Langenau Christoph
1100 Wien, Buchengasse
Scheumbauer Maria
1150 Wien, Meiselmarkt Stand
Grill Claudia, Mag.
1060 Wien, Otto-Bauer-Gasse
M Marinov Mitko
Sitek Hermann
1100 Wien, Ettenreichgasse
H Himmelsbach Charlotte
Mihaylova Miglena
1060 Wien,
Naschmarkt Marktstand
K
1160 Wien, Fröbelgasse
W Weinert Roland
1220 Wien, Rennbahnweg
P
Karabay Ayla
1220 Wien, Flugfeldstraße
Pulker Christine
1100 Wien, Kurbadstraße
1050 Wien, Leopold-RisterGasse
Y
Yaman Murat
1100 Wien, Urselbrunnengasse
Steuerberatung in der Gremialgeschäftsstelle
Die Sprechstunde des Steuerberaters ist jeweils am 1. Donnerstag im Monat.
Zeit: Ab 14.30 bis 16.30 Uhr
Ort: Gremialgeschäftsstelle
1040 Wien, Schwarzenbergplatz 14
4. Stock, Zi. 413.
Die Auskünfte werden unentgeltlich für
alle Mitglieder des Landesgremiums 6 – Wien erteilt.
Um eine formlose telefonische Voranmeldung unter der Tel.Nr.: 01/51450/DW 3283 wird gebeten.
25
Verein zur
Förderung des
Marktgewerbes
Besuchen Sie auch
unsere Websiten:
www.vzfm.at
www.wienerkirtag.at
www.christkindlmarkt.at
www.kuk-weihnachtsmarkt.at
Unsere Märkte 2015
• 54. Simmeringer Straßenfest am 6. 6. 2015
• Wiener Kirtag am Rathausplatz vom 11. bis 14. 6. 2015
• 55. Simmeringer Straßenfest am 3. 10. 2015
• 1010 Wien, Wiener Christkindlmarkt am Rathausplatz
• 1010 Wien, K.u.k. Weihnachtsmarkt am Michaelerplatz
• 1060 Wien, Weihnachtsmarkt auf der Mariahilfer Straße
• 1100 Wien, Weihnachtsmarkt in der Fußgängerzone Favoriten
• 1120 Wien, Weihnachtsmarkt auf der Meidlinger Hauptstraße
• 1010 Wien, Silvestermarkt am Rathausplatz
• 1010 Wien, K.u.k. Silvestermarkt am Michaelerplatz
• 1060 Wien, Silvestermarkt auf der Mariahilfer Straße
• 1100 Wien, Silvestermarkt in der Fußgängerzone Favoriten
Interessenten bewerben sich mit einem Kurzkonzept und
ihren Kontaktdaten, falls vorhanden mit UID-Nummer, beim
Verein.
Die Bewerbung muss weiters folgende Daten enthalten: Warengruppe, Standlänge, Standtiefe, sowie Stand oder Verkaufsfahrzeug und den erforderlichen Strombedarf.
Verein zur Förderung des Marktgewerbes
1050 Wien
Siebenbrunnengasse 65/Top 1
E-Mail: [email protected]
MARKT- • STRASSEN- • WANDERHANDEL
Marktnews
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MARKT- • STRASSEN- • WANDERHANDEL
Marktnews
© alle Fotos: Markthandel
Hygiene- und Allergene Schulung am 12. Februar 2015
info exclusiv
IMPRESSUM
Herausgeber
alleiniger Medieninhaber (Verleger)
Fachorgan des Landesgremiums Wien des
Markt-, Straßen- und Wanderhandels
A-1040 Wien, Schwarzenbergplatz 14
T 01/51450/3224 | F 01/51450/3210
Postanschrift: A-1041 Wien,
Postfach 45 – Postsparkassenamt Wien,
Konto-Nummer 182.3224.
12/2015
Gewerbliche Anzeigenannahme
Edition MoKKa – Harald Reiter
T 0660/490 55 61
E [email protected]
Druck
Schmidbauer
Sitz der Redaktion
Landesgremium Wien des
Markt-, Straßen- und Wanderhandels
A-1040 Wien, Schwarzenbergplatz 14
T 01/51450/3202.
Offenlegung:
http://portal.wko.at/wk/offenlegung_dst.wk?dstid=5279&back=0
Layout
Edition MoKKa – Harald Reiter, A.M.D.
P.b.b. GZ 02 Z0 32 241 M
Wirtschaftskammer Wien, Stubenring 8–10, 1010 Wien
Retour an „Postfach 555, 1008 Wien“
Alle verwendeten geschlechtsspezifischen Formulierungen meinen die
weibliche und männliche Form.