Freitag, 27. März 2015 Ausgabe 13 47. Jahrgang Herausgeber und verantwortlich für den redaktionellen Teil: Bürgermeisteramt, Gemeindezentrum, 79790 Küssaberg, Tel. 07741/6001-20, Fax: 07741/6001-50 Internet: www.kuessaberg.info E-Mail: [email protected] Verantwortlich für den Anzeigenteil: Anton Stähle, Stockach Druck: Primo-Verlag Anton Stähle, Postfach 1254, 78329 Stockach, Tel. 07771/9317-11 Fax: 07771/9317-40, E-Mail: [email protected] Internet: http://www.primo-stockach.de Für Küssaberg ist die Ganztagesgrundschule in Wahlform bewilligt; Mensa und Küchenbereich werden in einem separaten neuen Gebäude untergebracht Die Gemeinde Küssaberg und die Grundschule Küssaberg hatten mit den entsprechenden Beschlüssen der Schulgremien und des Gemeinderates bereits im 1. Halbjahr 2014 Antrag auf Zulassung als Ganztagesgrundschule in Wahlform gestellt. Vor wenigen Tagen wurde der Antrag vom Kultusministerium positiv beschieden. Die weitere Ganztagesschule (neben unserer Gemeinschaftsschule) soll damit zum Beginn des Schuljahres 2015/ 2016 (September 2015) starten. Zur Sitzung vom vergangenen Montag befasste sich der Gemeinderat erneut mit den notwendigen Baumaßnahmen für Mensa und Küchenbereich. Das Gremium stimmte mehrheitlich einem Solitärgebäude im Vorbereich zur Sportanlage und zur Schulsporthalle mit Kosten von rd. 630.000 € zu. Der Bauantrag soll bereits in den kommenden Tagen eingereicht werden. Das beauftragte Architekturbüro wird die Ausschreibungen für die einzelnen Gewerke vorbereiten. Der Zuschussantrag beim Land Baden-Württemberg ist gestellt, ein zuschussunschädlicher Baubeginn von dort bereits bestätigt. Gemeinderat, Bürgermeister und Gemeindeverwaltung 2 Küssaberg aktuell Freitag, 27.03.2015 Mitteilungen der Gemeinde Eindrücke vom Dangstetter Ostermarkt 2015 Im Namen aller Organisatoren und Marktanbietern möchten wir uns recht herzlich bei den zahlreichen Besucherinnen und Besucher des diesjährigen Ostermarktes bedanken. Ihre Arbeitsgruppe „Belebung Ortsmitte Dangstetten“ Vorankündigung: Tag der ofenen Tür am Sonntag, 12. April 2015 in Dangstetten Mit einem Tag der ofenen Tür werden das sanierte Gemeindehaus Dangstetten, die neue Außenanlage und der zentrale Hochbehälter Langacker der Bevölkerung vorgestellt. Die beteiligten Vereine und die Gemeinde laden schon heute herzlich ein und bitten um Terminreservierung. Bild: Rolf Bendel Bild: Jörg Kaiser Freitag, 27.03.2015 3 Küssaberg aktuell Mitteilungsblatt „Küssaberg-aktuell“ Herzlichen Glückwunsch zum Geburtstag Redaktionsschlussänderung Wegen des Feiertages „Karfreitag“ am 3. April 2015 wird der Redaktionsschluss für die Ausgabe Nr. 14 um 1 Tag vorverlegt. Der Redaktionsschluss ist somit am Dienstag, 31. März 2015 um 11.00 Uhr. Erscheinungstag ist Donnerstag, 2. April 2015. Wir bitten um Beachtung! Gemeindeverwaltung Küssaberg Freitag, mt, Gemeindezentrum, 79790 Küssaberg, den redaktionellen Teil: Bürgermeistera Herausgeber und verantwortlich für [email protected] Internet: www.kuessaberg.info E-Mail: Tel. 07741/6001-20, Fax: 07741/6001-50 Neu auf unserer Homepage: www.kuessaberg.info Ab sofort kann das „Küssaberg aktuell“ bequem online über einen Blätterkatalogformat eingesehen werden. Ebenfalls besteht wie gewohnt die Möglichkeit ein Download in PDF Format. Das Archiv bietet außerdem den Zugang mit Eingabemöglichkeit der vergangenen Ausgaben. Viel Spass beim Stöbern! 29.03. 86 Jahre Gertrud Weber, Deckwiesenstraße 18, Küssaberg-Kadelburg 29.03. 76 Jahre Gertraud Agnes Frey, Zwischen den Rainen 4, Küssaberg-Rheinheim 29.03. 70 Jahre Lothar Pückler, Küßnacher Straße 32, Küssaberg-Dangstetten 01.04. 75 Jahre Rosemarie Krischka, Im Studäcker 9, Küssaberg-Kadelburg 03.04. 75 Jahre Ayse Kekeçli, Im Freudenspiel 23, Küssaberg-Kadelburg 04.04. Renate Rüger, Burgstraße 6, Küssaberg-Küßnach 85 Jahre 04.04. 76 Jahre Heinz Baumgartner, Kraftwerkstraße 6, Küssaberg-Reckingen Uhren umstellen! Die mitteleuropäische Zeit endet in der Nacht von Samstag, den 28.03.2015 auf Sonntag, den 29.03.2015. Die Stundenzählung wird um 1 Stunde vorgestellt! Bücherei Die Bücherei Kadelburg bleibt während der Osterschulferien Spruch der Woche Was andere Menschen von dir denken ist nicht dein Problem. Paulo Coelho am 31.03. und am 07.04.2015 geschlossen. Amtliche Bekanntmachungen Öfentliche Bekanntmachung der Gemeinde Küssaberg Aufstellungsbeschluss zur „Änderung der örtlichen Bauvorschriften zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan Lebensmittelmarkt und Drogeriemarkt Flst.Nr. 1818/2 vom 10.06.2011“ Ortsteil Kadelburg Bekanntgabe des Aufstellungsbeschlusses gemäß § 2 Absatz 1 Baugesetzbuch (BauGB); Beteiligung der Öfentlichkeit im Rahmen des vereinfachten Verfahrens gemäß § 74 Abs. 6 LBO i.V.m. § 13 Absatz 2 Nr. 2, 2. Alt. BauGB Der Gemeinderat der Gemeinde Küssaberg hat am 23.03.2015 in öfentlicher Sitzung aufgrund von § 74 Abs. 6 LBO i.V.m. § 1 Abs. 8 und § 2 Absatz 1 Baugesetzbuch (BauGB) den Aufstellungsbeschluss zur „Änderung der örtlichen Bauvorschriften zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan Lebensmittelmarkt und Drogeriemarkt Flst.Nr. 1818/2 vom 10.06.2011“ Ortsteil Kadelburg beschlossen. Der Aufstellungsbeschluss wird hiermit ortsüblich bekannt gegeben. Die Änderung der örtlichen Bauvorschriften erfolgt im Rahmen des vereinfachten Verfahrens gemäß § 74 Abs. 6 LBO i.V.m.§ 13 BauGB. Gleichzeitig hat der Gemeinderat die vorliegenden Entwürfe zur o.g. Satzung gebilligt und beschlossen, diese Unterlagen für die Durchführung einer öfentlichen Auslegung und für die Beteiligung 4 Küssaberg aktuell Freitag, 27.03.2015 der Behörden und sonstigen Träger öfentlicher Belange gem. § 74 Abs. 6 LBO i.V.m. § 13 Abs. 2 Nr. 3, 2. Alt. i.V.m. § 4 Absatz 2 BauGB freizugeben. Da durch die Änderung der Bauvorschriften die Grundzüge der Planung nicht berührt werden und die Zulässigkeit eines umweltverträglichkeitsplichtigen Vorhabens nach dem Umweltverträglichkeitsprüfungsgesetz (UVPG) nicht begründet sowie Schutzgüter nach § 1 Absatz 6 Nr. 7b BauGB (Flora-Fauna-Habitat- und Vogelschutzgebiete) nicht berührt werden, sollen die örtlichen Bauvorschriften im vereinfachten Verfahren nach § 13 BauGB geändert werden. Von einer Umweltprüfung nach § 2 Absatz 4 BauGB und vom Umweltbericht nach § 2a BauGB wird abgesehen. Für den räumlichen Geltungsbereich ist der nachstehende Kartenausschnitt maßgebend Änderung der örtlichen Bauvorschriften zum „vorhabenbezogenen Bebauungsplan Lebensmittelmarkt und Drogeriemarkt Flst.Nr. 1818/2 vom 10.06.2011“ Ortsteil Kadelburg I. Planungsgebiet Der Geltungsbereich der Bebauungsplanänderung umfasst das Grundstück Flst.Nr. 1818/2, im Ortsteil Kadelburg welches direkt an der Landstraße L 161 im Bereich zwischen Gartenstraße und Trottenweg liegt und eine Gesamtgröße von insgesamt 5.715 m² aufweist. Der Geltungsbereich überlagert den bereits bestehenden vorhabenbezogenen Bebauungsplan „Lebensmittelmarkt und Drogeriemarkt“ Flst.Nr. 1818/2, Gemarkung Kadelburg vom 10.06.2011. Mit den im November 2014 neu eröfneten Märkten, Netto und Rossmann wurde das Grundstück bebaut und der VEP umgesetzt. Gemäß Flächennutzungsplan ist das Plangebiet als gemischte Bauläche (M) dargestellt. Die Darstellung des Flächennutzungsplanes wird im Zuge der Berichtigung gem. § 13 BauGB bei der nächsten Fortschreibung/Änderung als Sondergebietsläche (hier: Einzelhandel) angepasst. II. Ziel und Zweck der Planung Mit dem Satzungsbeschluss des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes „Lebensmittelmarkt und Drogeriemarkt „ Flst.Nr. 1818/2, Gemarkung Kadelburg am 10.06.2011 wurden die baurechtlichen Voraussetzungen zur Errichtung eines Lebensmittelmarktes und Drogeriemarktes im Plangebiet geschafen. Im November 2011 wurden sodann die beiden Märkte, Lebensmittelmarkt Netto und Drogeriemarkt Rossmann neu eröfnet. Dabei wurden die Gebäude so gestellt, so dass vor beiden Märkten eine große gemeinsame Parkläche zur Verfügung steht, welche außerhalb Stelllächen auch teilweise bereits gärtnerisch angelegt wurde. Desweitern wurde im westlichen Teil des Grundstückes in einer privaten Grünläche eine Sammelwerbeanlage, wie auch im Bebauungsplan vorgesehen, errichtet. Vier weitere Schriftzüge mit den jeweiligen Firmenbezeichnungen an den Gebäudefronten, lassen die Märkte erkennen. Auch für die Produktwerbung der beiden Märkte wurden bereits Werbeansichtslächen geschafen, die sich unmittelbar vor den Gebäudeeingängen beinden. Mit dieser Bebauungsplanänderung sollen zunächst Werbeanlagen nur noch an der Stätte der Leistung zugelassen werden. Hiermit wird die Zulässigkeit von Werbeanlagen auf die Stätte der Leistung beschränkt und Fremdwerbungen ausgeschlossen. Damit soll ge- Freitag, 27.03.2015 5 Küssaberg aktuell währleistet werden, dass die ansässigen Märkte durch die Übersichtlichkeit der Werbeanlagen hervorgehoben und in ihrer Wirkung gestärkt werden. Des Weiteren sollen im Rahmen dieser Bebauungsplanänderung die Flächen für Produktbewerbung aus dem am Standort vorhandenen Sortiment bis auf eine Werbeansichtsläche von insgesamt max. 7m² im gesamten Geltungsbereich (Grundstück Flst.Nr. 1818/2) begrenzt werden. Hiermit soll vor allem die Zahl der möglichen Produktwerbelächen einerseits begrenzt werden, und andererseits den Märkten weiterhin die Möglichkeit bieten, Eigenwerbung zu betreiben. Die Beschränkung auf insgesamt 7 m² Werbeansichtsläche für Produktwerbung stellt sicher, dass der Informationsgehalt von Werbeanlagen und die wirtschaftlichen privaten Interessen gewahrt bleiben. Gleichzeitig unterstützt diese Beschränkung das öfentliche Interesse im Sinne einer positiven Ortsgestaltung. Bei einer Überladung kann beim Betrachter Orientierungslosigkeit entstehen, die keine Anreize schafen, auf die Märkte zu zugehen. Die Öfentlichkeitsbeteiligung wird im Rahmen einer Planauslegung durchgeführt. Sämtliche Planentwürfe werden von Dienstag, den 07.04.2015 bis einschließlich Freitag, den 08.05.2015 im Rathaus Küssaberg, Gemeindezentrum, vor dem Zimmer 39 für Jedermann frei zugänglich während der üblichen und bekannten, über die Sprechzeiten hinausgehenden Dienststunden öfentlich ausgelegt. Während der Ofenlage wird im Zimmer 39 Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung der Planung gegeben, bzw. können dort Anregungen vorgebracht werden. Innerhalb der Auslegungsfrist können auch schriftliche Anregungen vorgebracht werden. Da das Ergebnis der Behandlung der Anregungen mitgeteilt wird, ist die Angabe der Anschrift des Verfassers zweckmäßig. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über die Bauleitpläne unberücksichtigt bleiben. Küssaberg, 27.03.2015 Manfred Weber Bürgermeister Gemeinde Küssaberg Landkreis Waldshut der Mehrgenerationenplatz im Ortsteil Rheinheim, sowie der „Rhypark“ und Fährepark im Ortsteil Kadelburg. Abschnitt 2 Schutz gegen Lärmbelästigung Polizeiverordnung gegen umweltschädliches Verhalten, Belästigung der Allgemeinheit, zum Schutz der Grün- und Erholungsanlagen und über das Anbringen von Hausnummern (Polizeiliche Umweltschutz-Verordnung) Aufgrund § 10 Abs. 1 in Verbindung mit § 1 Abs. 1 und § 18 Abs. 1 des Polizeigesetzes (PolG) in der Fassung vom 13. Januar 1992 (GBl. S. 1), zuletzt geändert durch Gesetz vom 4. Mai 2009 (GBl. S. 195), wird mit Zustimmung des Gemeinderates vom 23.03.2015 verordnet: Abschnitt 1 Allgemeine Regelungen §2 Benutzung von Rundfunkgeräten, Lautsprechern, Musikinstrumenten u. ä. (1) Dies gilt insbesondere, wenn die Geräte oder Instrumente bei offenen Fenstern oder Türen, auf ofenen Balkonen, im Freien oder in Kraftfahrzeugen betrieben oder gespielt werden. (2) (2) (3) b) Öfentliche Straßen sind alle Straßen, Wege und Plätze, die dem öfentlichen Verkehr gewidmet sind (§ 2 Abs.1 StrG) oder auf denen ein tatsächlicher öfentlicher Verkehr stattindet. Gehwege sind die dem öfentlichen Fußgängerverkehr gewidmeten oder ihm tatsächlich zur Verfügung stehenden Flächen, ohne Rücksicht auf ihren Ausbauzustand. Sind solche Gehwege nicht vorhanden, gelten als Gehwege die seitlichen Flächen am Rande der Fahrbahn in einer Breite von 1,5 m. Als Gehwege gelten auch Fußwege, Fußgängerzonen und verkehrsberuhigte Bereiche im Sinne der StVO und Treppen (Stafeln). Grün- und Erholungsanlagen sind allgemein zugängliche, gärtnerisch gestaltete Anlagen, die der Erholung der Bevölkerung oder der Gestaltung des Orts- und Landschaftsbildes dienen. Dazu gehören insbesondere auch Verkehrsgrünanlagen und allgemein zugängliche Kinderspielplätze, Abs. 1 gilt nicht: a) §1 Begrifsbestimmungen (1) Rundfunk- und Fernsehgeräte, Lautsprecher, Tonwiedergabegeräte, Musikinstrumente sowie andere mechanische oder elektro-akustische Geräte zur Lauterzeugung dürfen nur so benutzt werden, dass andere nicht erheblich belästigt werden. bei Umzügen, Kundgebungen, Märkten und Messen im Freien und bei Veranstaltungen, die einem herkömmlichen Brauch entsprechen, für amtliche Durchsagen. §3 Lärm aus Gaststätten Aus Gaststätten und Versammlungsräumen innerhalb der im Zusammenhang bebauten Gebiete oder in der Nähe von Wohngebäuden darf kein Lärm nach außen dringen, durch den andere erheblich belästigt werden. Fenster und Türen sind erforderlichenfalls geschlossen zu halten. §4 Lärm von Sport- und Spielplätzen (1) Sport- und Spielplätze, die weniger als 50 m von der Wohnbebauung entfernt sind, dürfen in der Zeit zwischen 21:00 Uhr und 08:00 Uhr nicht benutzt werden. Diese Beschränkungen gelten nicht für Kinderspielplätze, d. h. Spielplätze, deren Benutzung nur durch Kinder bis Vollendung des 14. Lebensjahres zugelassen ist. 6 Küssaberg aktuell Freitag, 27.03.2015 frei umherlaufen. (2) §5 Haus- und Gartenarbeiten (1) § 12 Verunreinigung durch Hunde Bei Sportplätzen bleiben die Vorschriften nach dem BundesImmissionsschutzgesetz, insbesondere die Sportanlagenlärmschutzverordnung, unberührt. Der Halter oder Führer eines Hundes hat dafür zu sorgen, dass dieser seine Notdurft nicht auf Gehwegen, in Grün- und Erholungsanlagen oder in fremden Vorgärten verrichtet. Dennoch dort abgelegter Hundekot ist unverzüglich zu beseitigen. Haus- und Gartenarbeiten, die zu erheblichen Belästigungen Anderer führen können, dürfen in der Zeit von 20:00 Uhr bis 07:00 Uhr nicht ausgeführt werden. Die Vorschriften nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz, insbesondere die 32. Verordnung zur Durchführung des BundesImmissionsschutzgesetzes (Geräte- und Maschinenlärmschutzverordnung – 32.BimSchV), bleiben unberührt. §6 Lärm durch Tiere Tiere, insbesondere Hunde, sind so zu halten, dass niemand durch anhaltende tierische Laute mehr als nach den Umständen unvermeidbar gestört wird. § 13 Taubenfütterungsverbot Tauben dürfen auf öfentlichen Straßen und Gehwegen sowie in Grün- und Erholungsanlagen nicht gefüttert werden. § 14 Belästigung durch Ausdünstungen u.ä. Übel riechende Gegenstände oder Stofe dürfen in der Nähe von Wohngebäuden nicht gelagert, verarbeitet oder befördert werden, wenn Dritte dadurch in ihrer Gesundheit geschädigt oder erheblich belästigt werden. Dies gilt nicht für das Ausbringen von natürlichen Düngern, wie er in landwirtschaftlichen Betrieben anfällt. §7 Altglassammelbehälter Altglassammelbehälter, die weniger als 50 m von der Wohnbebauung entfernt sind, dürfen in der Zeit von 20:00 Uhr bis 07:00 Uhr, sowie an Sonn- und Feiertagen nicht benutzt werden. § 15 Unerlaubtes Plakatieren, Beschriften, Bemalen (1) Abschnitt 3 Umweltschädliches Verhalten und Belästigung der Allgemeinheit An öfentlichen Straßen und Gehwegen sowie in Grün- und Erholungsanlagen oder den zu ihnen gehörenden Einrichtungen ist ohne Erlaubnis der Ortspolizeibehörde untersagt, - §8 Abspritzen von Fahrzeugen außerhalb von zugelassenen Plakatträgern (Plakatsäulen, Anschlagstafeln usw.) zu plakatieren; andere als dafür zugelassene Flächen zu beschriften oder zu bemalen. Dies gilt auch für bauliche oder sonstige Anlagen, die von öfentlichen Straßen und Gehwegen oder Grün- und Erholungsanlagen einsehbar sind. Das Abspritzen von Fahrzeugen auf öfentlichen Straßen ist untersagt. §9 Benutzung öfentlicher Brunnen (2) Öfentliche Brunnen dürfen nur entsprechend ihrer Zweckbestimmung benutzt werden. Es ist verboten, sie zu beschmutzen sowie das Wasser zu verunreinigen. Die Erlaubnis nach Abs. 1 ist zu erteilen, wenn öfentliche Belange nicht entgegenstehen, insbesondere eine Verunstaltung des Orts- und Straßenbildes nicht zu befürchten ist. (3) Wer entgegen den Verboten des § 15 Abs. 1 außerhalb von zugelassenen Plakatträgern plakatiert oder andere als dafür zugelassene Flächen beschriftet oder bemalt, ist zur unverzüglichen Beseitigung verplichtet. Die Beseitigungsplicht trift unter den Voraussetzungen des § 6 Abs. 3 des Polizeigesetzes auch den Veranstalter oder die sonstige Person, die auf den jeweiligen Plakatanschlägen oder Darstellungen nach Satz 1 als Verantwortlicher benannt wird. § 10 Verkauf von Lebensmitteln im Freien Werden Speisen und Getränke zum Verzehr an Ort und Stelle verabreicht, so sind für Speisereste und Abfälle geeignete Behälter bereitzustellen. § 16 Belästigung der Allgemeinheit § 11 Gefahren durch Tiere (1) Tiere sind so zu halten und zu beaufsichtigen, dass niemand gefährdet wird. (2) Das Halten von Raubtieren, Gift- und Riesenschlangen und ähnlichen Tieren, die durch ihre Körperkräfte, Gifte oder ihr Verhalten Personen gefährden können, ist der Ortpolizeibehörde unverzüglich anzuzeigen. (3) Im Innenbereich (§§ 30 – 34 Baugesetzbuch) sind auf öffentlichen Straßen und Gehwegen Hunde an der Leine zu führen. Ansonsten dürfen Hunde ohne Begleitung einer Person, die durch Zuruf auf das Tier einwirken kann, nicht (1) Auf öfentlichen Straßen und Gehwegen sowie in Grün- und Erholungsanlagen ist untersagt: 1. 2. 3. 4. 5. das Nächtigen, das die körperliche Nähe suchende oder sonst besonders aufdringliche Betteln sowie das Anstiften von Minderjährigen zu dieser Art des Bettelns, das Verrichten der Notdurft, der öfentliche Konsum von Betäubungsmitteln Gegenstände wegzuwerfen oder abzulagern, außer in dafür bestimmte Abfallbehälter Freitag, 27.03.2015 (2) nummern sind in einer Höhe von nicht mehr als 3 m an der der Straße zugekehrten Seite des Gebäudes unmittelbar über oder neben dem Gebäudeeingang oder, wenn sich der Gebäudeeingang nicht an der Straßenseite des Gebäudes beindet, an der dem Grundstückszugang nächstgelegenen Gebäudeecke anzubringen. Bei Gebäuden, die von der Straße zurückliegen, können die Hausnummern am Grundstückszugang angebracht werden. Die Vorschriften des Strafgesetzbuches, Betäubungsmittelgesetzes, Kreislaufwirtschaftsgesetz, sowie des Landesabfallgesetzes bleiben unberührt. Abschnitt 4 Schutz der Grün- und Erholungsanlagen § 17 Ordnungsvorschriften (1) (3) In den Grün- und Erholungsanlagen ist es unbeschadet der vorstehenden Vorschriften untersagt, Anplanzungen, Rasenlächen oder sonstige Anlagenlächen außerhalb der Wege und Plätze sowie besonders freigegebenen und entsprechend gekennzeichneten Flächen zu betreten; 2. sich außerhalb der freigegebenen Zeiten aufzuhalten, Wegsperren zu beseitigen oder zu verändern oder Einfriedungen der Sperren zu überklettern; 3. außerhalb der Kinderspielplätze oder der entsprechend gekennzeichneten Tummelplätze zu spielen oder sportliche Übungen zu treiben, wenn dadurch Dritte erheblich belästigt werden können; 4. Wege, Rasenlächen, Anplanzungen oder sonstige Anlagenteile zu verändern oder auszugraben oder außerhalb zugelassener Feuerstellen Feuer anzumachen; 5. Planzen, Laub, Kompost, Erde, Sand oder Steine zu entfernen; 6. Hunde, ausgenommen solche, die von Blinden oder Sehbehinderten mitgeführt werden, unangeleint umherlaufen zu lassen; auf Kinderspielplätze oder Liegewiesen dürfen Hunde nicht mitgenommen werden; 7. Bänke, Schilder, Hinweise, Denkmäler, Einfriedungen oder andere Einrichtungen zu beschriften, zu bekleben, zu bemalen, zu beschmutzen oder zu entfernen; 8. Gewässer oder Wasserbecken zu verunreinigen oder darin zu ischen; 9. Schieß-, Wurf- oder Schleudergeräte zu benützen sowie außerhalb der dafür besonders bestimmten und entsprechend gekennzeichneten Stellen Wintersport (Rodeln, Skilaufen, Snowboarden oder Schlittschuhlaufen) oder Inline-Skating zu treiben, zu reiten, zu zelten, zu baden oder Boot zu fahren; 10. Parkwege zu befahren und Fahrzeuge abzustellen; dies gilt nicht für Kinderwagen und fahrbare Krankenstühle sowie für Kinderfahrzeuge, wenn dadurch andere Besucher nicht gefährdet werden. Die Ortspolizeibehörde kann im Einzelfall anordnen, wo, wie und in welcher Ausführung Hausnummern anzubringen sind, soweit dies im Interesse der öfentlichen Sicherheit oder Ordnung geboten ist. § 19 Aufstellen von Wohnwagen und Zelten 1. (2) Die auf Kinderspielplätzen aufgestellten Turn- und Spielgeräte dürfen nur von Kindern bis zu 14 Jahren benützt werden. Zelte und Wohnwagen dürfen außerhalb baurechtlich genehmigter Campingplätze zum Aufhalten von Menschen nicht aufgestellt werden, wenn nicht die erforderlichen sanitären Einrichtungen zur Verfügung stehen. Grundstücksbesitzern ist es untersagt, ihr Grundstück dafür zur Verfügung zu stellen oder Verstöße gegen Satz 1 zu dulden. Abschnitt 6 Schlussbestimmungen § 20 Zulassung von Ausnahmen Entsteht für den Betrofenen eine nicht zumutbare Härte, so kann die Ortspolizeibehörde Ausnahmen von den Vorschriften dieser Polizeiverordnung zulassen, sofern keine öfentlichen Interessen entgegenstehen. § 21 Ordnungswidrigkeiten (1) Ordnungswidrig im Sinne von § 18 Abs. 1 Polizeigesetz handelt, wer vorsätzlich oder fahrlässig 1. 2. 3. 4. 5. Abschnitt 5 Anbringen von Hausnummern/ Aufstellen von Wohnwagen und Zelten 6. 7. 8. § 18 Hausnummern (1) (2) 7 Küssaberg aktuell Die Hauseigentümer haben ihre Gebäude spätestens an dem Tag, an dem sie bezogen werden, mit der von der Gemeinde festgesetzten Hausnummer in arabischen Zifern zu versehen. Die Hausnummern müssen von der Straße aus, in die das Haus einnummeriert ist, gut lesbar sein. Unleserliche Hausnummernschilder sind unverzüglich zu erneuern. Die Haus- 9. 10. 11. 12. 13. entgegen § 2 Abs. 1 Rundfunk- und Fernsehgeräte, Lautsprecher, Tonwiedergabegeräte, Musikinstrumente sowie andere mechanische oder elektro-akustische Geräte zur Lauterzeugung so benutzt, dass andere erheblich belästigt werden, entgegen § 3 Satz 1 aus Gaststätten und Versammlungsräumen Lärm nach außen dringen lässt, durch den andere erheblich belästigt werden, entgegen § 4 Abs. 1 Sport- und Spielplätze benützt, entgegen § 5 Abs. 1 Haus- und Gartenarbeiten durchführt, entgegen § 6 Tiere so hält, dass andere erheblich belästigt werden, entgegen § 7 Altglassammelbehälter benutzt, entgegen § 8 Fahrzeuge auf öfentlichen Straßen abspritzt, entgegen § 9 öfentliche Brunnen entgegen ihrer Zweckbestimmung benutzt, sie beschmutzt oder das Wasser verunreinigt, entgegen § 10 geeignete Behälter für Speisereste und Abfälle nicht bereit hält, entgegen § 11 Abs. 1 Tiere so hält oder beaufsichtigt, dass andere gefährdet werden, entgegen 11 Abs. 2 das Halten gefährlicher Tiere der Ortspolizeibehörde nicht unverzüglich anzeigt, entgegen § 11 Abs. 3 Hunde frei umherlaufen lässt, entgegen § 12 als Halter oder Führer eines Hundes verbotswidrig abgelegten Hundekot nicht unverzüglich 8 Küssaberg aktuell beseitigt, 14. entgegen § 13 Tauben füttert, 15. entgegen § 14 übel riechende Gegenstände oder Stoffe lagert, verarbeitet oder befördert, 16. entgegen § 15 Abs.1 plakatiert oder nicht dafür zugelassene Flächen beschriftete oder bemalt oder als Verplichteter der in § 15 Abs. 3 beschriebenen Beseitigungsplicht nicht nachkommt, 17. entgegen § 16 Abs. 1 Nr. 1 nächtigt, 18. entgegen § 16 Abs. 1 Nr. 2 bettelt oder Minderjährige zu solchem Betteln anstiftet, 19. entgegen § 16 Abs. 1 Nr. 3 die Notdurft verrichtet, 20. entgegen § 16 Abs. 1 Nr. 4 Betäubungsmittel öfentlich konsumiert, 21. entgegen § 17 Abs. 1 Nr. 5 Gegenstände wegwirft oder ablagert 22. entgegen § 17 Abs. 1 Nr. 1 Anplanzungen, Rasenlächen oder sonstige Anlagelächen betritt, 23. entgegen § 17 Abs. 1 Nr. 2 außerhalb der freigegebenen Zeiten sich in nicht dauernd geöfneten Anlagen oder Anlagenteilen aufhält, Wegsperren beseitigt oder verändert oder Einfriedungen oder Sperren überklettert, 24. entgegen § 17 Abs. 1 Nr. 3 außerhalb der Kinderspielplätze oder entsprechend gekennzeichneten Tummelplätze spielt oder sportliche Übungen treibt, 25. entgegen § 17 Abs. 1 Nr. 4 Wege, Rasenlächen, Anplanzungen oder sonstige Anlagenteile verändert oder ausgräbt oder außerhalb zugelassener Feuerstellen Feuer macht, 26. entgegen § 17 Abs. 1 Nr. 5 Planzen, Gras, Laub, Kompost, Erde, Sand oder Steine entfernt, 27. entgegen § 17 Abs. 1 Nr. 6 Hunde unangeleint umherlaufen lässt oder Hunde auf Kinderspielplätze oder Liegewiesen mitnimmt, 28. entgegen § 17 Abs. 1 Nr. 7 Bänke, Schilder, Hinweise, Denkmäler, Einfriedungen oder andere Einrichtungen beschriftet, beklebt, bemalt, beschmutzt oder entfernt, 29. entgegen § 17 Abs. 1 Nr. 8 Gewässer oder Wasserbecken verunreinigt oder darin ischt, 30. entgegen § 17 Abs. 1 Nr. 9 Schieß-, Wurf- oder Schleu- 31. 32. 33. 34. 35. Freitag, 27.03.2015 dergeräte benützt sowie außerhalb der dafür bestimmten oder entsprechend gekennzeichneten Stellen Wintersport (Rodeln, Skilaufen, Snowboarden oder Schlittschuhlaufen) oder Inline-Skating betreibt, reitet, zeltet, badet oder Boot fährt, entgegen § 17 Abs. 1 Nr. 10 Parkwege befährt oder Fahrzeuge abstellt, entgegen § 17 Abs. 2 Turn- und Spielgeräte benützt, entgegen § 18 Abs. 1 als Hauseigentümer die Gebäude nicht mit den festgesetzten Hausnummern versieht, unleserliche Hausnummernschilder entgegen § 18 Abs. 2 nicht unverzüglich erneuert oder Hausnummern nicht entsprechend § 18 Abs. 2 anbringt. entgegen § 19 Wohnwagen oder Zelte aufstellen oder als Grundstücksbetreiber die Aufstellung erlaubt oder duldet. (2) Abs. 1 gilt nicht, soweit eine Ausnahme nach § 20 zugelassen worden ist. (3) Ordnungswidrigkeiten können nach § 18 Abs. 2 Polizeigesetz und nach § 17 Abs. 2 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten mit einer Geldbuße geahndet werden. § 22 Inkrafttreten (1) Diese Polizeiverordnung tritt am Tag der öfentlichen Bekanntmachung in Kraft. (2) Gleichzeitig treten die früheren Polizeiverordnungen, die dieser Polizeiverordnung entsprechen oder widersprechen, außer Kraft. Dies sind insbesondere 1. Polizeiverordnung vom 24.04.1999 Küssaberg, den 24.03.2015 Ortspolizeibehörde Manfred Weber Bürgermeister Gemeinderat Öfentliche Bauausschusssitzung vom 23.03.2015 1. Errichtung einer Werbeanlage für termingebundenen wechselnden Plakatanschlag Grundstück Flst.Nr. 1818/2, Gartenstraße 2 a (Netto), Kadelburg Da die Entscheidung über die Errichtung dieser Werbeanlage von besonderer Bedeutung für die Gemeinde ist (eine Änderung der Bauvorschriften war vom Gesamtgemeinderat geplant), beschloss der Bauausschuss mit der erforderlichen Mehrheit, die baurodungsrechtliche Entscheidung dem Gemeinderat zu übertragen. Wir verweisen an dieser Stelle auf die dortige Beschlussfassung und Sitzungsbekanntmachung in diesem Amtsblatt. 2. Umbau und Erweiterung des bestehenden Wohngebäudes Grundstück Flst.Nr. 79, Zurzacher Straße 7, Rheinheim Der Bauausschuss begrüßte das Vorhaben zur Schafung von Mietwohnraum und bestätigte damit gleichzeitig das Einfügen in den Bestand. Dabei wies er besonders auf die Gewährleistung ausreichender Stellplätze hin, welche derzeit auf die geplanten Wohneinheiten ausgelegt sind. 3. Neubau einer Mensa für die Grundschule Kadelburg Grundstück Flst.Nr. 240/1, Schulstraße 6, Kadelburg Da der Gemeinderat sich erst in der anschließenden Gemeinderatsitzung mit der endgültig in Frage kommenden Planungsvariante befassen konnte, beschloss der Bauausschuss mit der erforderlichen Mehrheit, die bauordnungsrechtliche Entscheidung für den Neubau einer Mensa dem Gemeinderat zu übertragen. Wir verweisen daher auch an dieser Stelle auf die dortige Beschlussfassung und Freitag, 27.03.2015 Küssaberg aktuell Sitzungsbekanntmachung in diesem Amtsblatt. Aus der öfentlichen Gemeinderatssitzung vom 23.03.2015 Der Gemeinderat bestätigt das Ziel zur möglichst dezentralen Unterbringung der Asylsuchenden auf unterschiedliche Ortsteile von Küssaberg und konnte daher zur vergangenen Sitzung der Planung zur Erstellung eines Neubaus mit Unterkünften für eine Anschluss-/Obdachlosenunterbringung im Ortsteil Rheinheim, gegenüberliegend zum Friedhof zustimmen Die Gemeinde Küssaberg kann in den Ortsteilen Rheinheim, Dangstetten und Küßnach bereits einzelne Wohnungen für die Verplichtung zur Unterbringung von Asylsuchenden aber auch von Obdachlosen vorhalten; um der zu erwartenden Aufnahme von weiteren Personen zeitnah nachkommen zu können, stimmte der Gemeinderat nunmehr der vorgelegten Entwurfsplanung zum Neubau einer Unterkunft mit insgesamt 3 Wohnungen und ergänzenden 3 Einzelzimmern inkl. Sanitär-/Essbereich und damit der Schafung der Möglichkeit zum Unterbringen von ca. 15 Personen zu. Der beauftragte Planer zeigte zur Sitzung die Baugestaltung und die Aufteilung der Nutzungen des 2-geschossigen Gebäudes auf. Um künftig bei Bedarf ggf. vereinfacht weiteren Wohnraum herstellen zu können, wird ein späterer Dachausbau grundsätzlich baulich vorbereitet, jedoch zunächst nicht zur Ausführung gelangen. Damit bestätigte der Gemeinderat die im Wesentlichen seitens des Asylkreises „Miteinander leben“ vorabgestimmte Planung. Die dortigen Gedanken zur Grundlagenplanung wurden durchweg begrüßt. Nach Zustimmung zur Planung, können vom beauftragten Architekten nunmehr die Unterlagen zur Bauantragstellung fertiggestellt werden. Die zuletzt abgeschlossenen Bauprojekte zur Sanierung der Außenanlage des Gemeindehauses Dangstetten und zur Sanierung der Wasserleitung in der Schloßbergstaße in Bechtersbohl konnten von den beauftragten Planern gesamthaft vorgestellt und schließlich die jeweiligen Kostenfeststellungen vom Gemeinderat vorgenommen werden Die Sanierung der Außenanlagen des Gemeindehauses Dangstetten mit Hallenvorplatz inkl. Stellplätzen und aber auch Eingangs- und Spiellächen für den Kindergartenbereich konnten bekanntermaßen bereits fertiggestellt und für die Nutzung freigegeben werden. Im Rahmen der Veranstaltung „Tag der ofenen Tür“ am 12. April werden alle Interessierten und die Bevölkerung neben der Besichtigungsmöglichkeit des im Ortsteil Dangstetten ebenfalls bereits abschließend sanierten Hochbehälters auch das Gemeindehaus inkl. Außenbereich besichtigen können. Zur vergangenen Sitzung zeigte der beauftragte Planer noch einmal rückschauend die einzelnen Maßnahmen und die mittels Rechnungslegung nunmehr feststehenden Kosten auf. Im Zuge der Bauausführung ergaben sich zum zunächst kalkulierten Kostenaufwand Mehrkosten von rd. 21.000,-- €, so dass die Gesamtmaßnahme mit 479.000,-- € abgerechnet werden konnte. Die im Bauverlauf aufgetretenen unvorhergesehenen Schwierigkeiten, welche insbesondere aus dem Kanalbereich resultierten, konnten vom Gemeinderat zur Sitzung schließlich nachvollzogen und bestätigt werden. Zur Sitzung konnte auch der zur Sanierung der Wasserversorgung in der Schloßbergstraße beauftragte Ingenieur die Maßnahme und die hierzu festgestellten Kosten aufzeigen. Nach Abschluss der Sanierungsarbeiten an der Wasserversorgung in der Klettgaustraße hatte sich der Gemeinderat schließlich seinerzeit im Rahmen der Haushaltsplanberatungen für das Jahr 2014 sogleich auch für die Fortsetzung der Sanierung im weiterführenden Straßenzug Schloßbergstraße entschieden. Die entsprechenden Haushaltsmittel konnten eingestellt werden, so dass die notwendigen Aufträge für die Tiefbau- und Kanalarbeiten sodann auch zeitnah ausgeschrieben werden konnten. Ziel war es schließlich, eine Baufertigstellung noch vor Einbruch der Winter- 9 monate zu gewährleisten. Der Gemeinderat wurde im Rahmen der Sitzung auch über die dort aufgetretenen Erschwernisse (wasserführende Schichten mit Wassereintritt in Kellerbereiche) aufgeklärt. Im Ergebnis konnten die vom Ingenieur vorab ermittelten Kosten sogar um rd. 30.000,-- € unterschritten werden, sodass der Gemeinderat der Kostenfeststellungssumme in Höhe von rd. 128.000,-- € zustimmen konnte. Zum 2. Sanierungsabschnitt in der Küssaburghalle Rheinheim konnte der Gemeinderat nunmehr auch die Auftragsvergabe für die Elektroarbeiten beschließen Wie bereits im letzten Mitteilungsblatt veröfentlicht, soll ab Juni 2015 mit den umfassenden Innensanierungsarbeiten der Sporthalle begonnen werden. Nach der Vergabe der Sport-/ Geräteraumböden, der Prallwände und Geräteraumtore lagen dem Gemeinderat nunmehr auch die Ausschreibungsergebnisse für die anstehenden Elektroarbeiten (u. a. Hallenbeleuchtung und Lautsprecheranlage) vor. Die zur Gesamtprojektierung anstehenden Kosten für dieses Gewerk wurden im Vorfeld vom beauftragten Planer auf rd. 80.000,-- € kalkuliert. Nach Eingang mehrerer Angebote konnte der Gemeinderat sich schließlich für das wirtschaftlichste Angebot einer regionalen Fachirma in Höhe von 73.215,29 € entscheiden. Damit konnten nunmehr alle grundlegenden Gewerke beauftragt werden, so dass alsbald mit den Arbeiten begonnen werden kann. Zur baurechtlichen Steuerung der Werbeanlagen auf dem Einzelhandelsareal der Netto-/Rossmann Filialen in Kadelburg entschied sich der Gemeinderat zur Änderung der entsprechenden Bauvorschriften; gleichzeitig konnte sich der Gemeinderat auch mit dem vorliegenden Bauantrag für eine Fremdwerbeanlage befassen Der für das Grundstück maßgebende vorhabenbezogene Bebauungsplan wurde per Satzungsbeschluss und öfentlicher Bekanntmachung am 10.06.2011 rechtskräftig. Dieser vorhabenbezogene Bebauungsplan, welcher u. a. eingehende Regelungen zu Lärm- und Sichtschutzmaßnahmen, zu Ladenöfnungszeiten und zur Verkehrsanbindung (Neubau einer Linksabbiegespur) bis hin zur Regelung von zwingend zu berücksichtigenden Kundentoiletten beinhält, diente bekanntermaßen als Grundlage für die Verwirklichung der Märkte Netto und Rossmann am Standort in Kadelburg. Nach Umsetzung der Baumaßnahmen und Realisierung der im Gesamtprojekt u. a. auch vorgesehenen SammelWebeanlage, zeichnen sich zwischenzeitlich weitere Werbeanlagenprojekte ab. Die Gemeinde möchte nunmehr in Punkto Bewerbung über die bisherigen Regelungen hinaus, weitere, klarstellende Festsetzungen im Bebauungsplan berücksichtigen, so dass insbesondere Fremdbewerbung von Produkten und Ähnlichem ausgeschlossen werden können. Auch zur Größe wurden Maximal-Flächen deiniert. Die Änderung der Bauvorschriften soll schließlich im sog. vereinfachten Verfahren durchgeführt werden. Wir verweisen an dieser Stelle auf die separat in diesem Mitteilungsblatt erscheinende amtliche Bekanntmachung. Nach Fassung des Aufstellungsbeschlusses, entschied sich der Gemeinderat sodann für die Zurückstellung des derzeit vorliegenden Bauantrages einer Werbeirma, welche am Gebäude des Netto-Marktes eine Werbeanlage für Fremdbewerbung vorsieht. Die Zurückstellung des Baugesuches war schließlich notwendig, damit die geplante Bebauungsplanänderung schließlich vom Regelungsgehalt nicht verunmöglicht werden kann. Der Gemeinderat stimmt dem Erlass der Neufassung der Polizeiverordnung für die Gemeinde Küssaberg zu; damit kann in der Anwendung der Regelungen schließlich wieder nachhaltig Rechtssicherheit und- klarheit hergestellt werden Die Gemeinde Küssaberg hat zuletzt im Jahr 1999 eine örtlich geltende Polizeiverordnung erlassen. Aufgrund des Automatismus, wonach eine Polizeiverordnung nach Ablauf von 20 Jahren ohnehin die Rechtskraft verliert, aber auch im Hinblick auf zwischenzeitlich veränderte Rechtsgrundlagen zu einzelnen Rege- 10 Küssaberg aktuell lungen, befasste sich der Gemeinderat nunmehr mit der verwaltungsseitig ausgearbeiteten Neufassung der Polizeiverordnung. Darin sind u. a. neue, das Ortsrecht überlagernde Rechtsgrundlagen, wie z. B. die europäische Maschinenverordnung, welche die bisher festgelegte Mittagsruhe rechtlich ohnehin bereits aushebelte, aber auch neuere Gerichtsurteile, beispielsweise zur Zulässigkeit von Kinderspielplätzen in Wohngebieten, berücksichtigt worden. Im Ergebnis kann das Grundgerüst der Regelungsinhalte beibehalten werden. Der Verordnungstext kann der separat in diesem Mitteilungsblatt erscheinenden Veröfentlichung entnommen werden. Der Gemeinderat spricht sich für die Einrichtung einer Einsichtstelle nach Abgabe des Grundbuchamtes zum September des laufenden Jahres aus; damit können zumindest Grundbuchabschriften und Unterschriftsbeglaubigungen wie bisher als Bürgerservice direkt von der Gemeinde bearbeitet werden Die Landesregierung hat bekanntermaßen bereits vor über einem Jahrzehnt erste Bestrebungen unternommen, die Grundbuchämter, welche im Badischen Rechtsgebiet seit vielen Jahrzehnten bei den Gemeinden angesiedelt waren, künftig aufgrund (angeblichem) Kosteneinsparungspotential auf einzelne Grundbuchamtstellen landesweit zu zentralisieren. Für gesamt Baden-Württemberg wurden hierfür anstelle der bisher 600 örtlichen Grundbuchämter nunmehr zentrale 13 Amtsgerichte ausgewählt; für Küssaberg wird zukünftig das Grundbuchamt in Villingen-Schwenningen zuständig sein. Trotz größter Kritik u. a. auch seitens des Gemeindetages, wurde von der Landesregierung die Neuaufteilung und Zentralisierung der Grundbuchstellen beschlossen. Für die Gemeinde Küssaberg stehen die Aufhebung des Grundbuchamtes und die Eingliederung zur Grundbuchamtstelle in Villingen-Schwenningen zum 07. September 2015 nunmehr fest. Die Vorbereitungen hierzu laufen parallel bereits ebenfalls seit Jahren neben dem Normalbetrieb an. Der letzte Öfnungstag in Küssaberg wird Dienstag, der 01. September 2015 sein. Eine separate (amtliche) öfentliche Bekanntmachung wird im Mai noch erfolgen. Um die zu erwartenden Auswirkungen für die Bürgerschaft nach Abgabe des Grundbuchamtes möglichst zu minimieren, entschied sich der Gemeinderat zur Einrichtung einer sog. Einsichtstelle bei der Gemeindeverwaltung, um künftig Grundbuchauszüge und Unter- Umwelt-Info Freitag, 27.03.2015 schriftsbeglaubigungen nach wie vor im Rathaus bearbeiten zu können, ohne dass die Bürger hierfür separate Notartermine zur Unterschriftsbeglaubigung benötigen bzw. Grundbuchauszüge vor Ort und nicht mit Anfrage- und Versandzeit von den Zentralstellen geleistet werden können. Der Antrag zur Einrichtung der Grundbucheinsichtstelle kann nunmehr nach Zustimmung durch den Gemeinderat von der Verwaltung gestellt werden. Der Gemeinderat sprach sich nunmehr grundsätzlich zur Errichtung eines freistehenden Neubaus für die Einrichtung einer Mensa zum Ganztageschulbetrieb der Grundschule Küssaberg aus; die Arbeiten können nach Zustimmung zum Planungskonzept nunmehr ausgeschrieben werden; gleichzeitig konnte der Gemeinderat auch dem vorliegenden Bauantrag zustimmen Um nunmehr zeitnah mit der Ausschreibung der notwendigen Arbeiten zur Einrichtung einer Mensa beginnen zu können, musste vom Gemeinderat schließlich noch vor der tatsächlichen Entscheidung der Zuschussbehörde über einen möglichen Finanzierungsanteil beim Neubau eines freistehenden Gebäudes im Grundsatz darüber entscheiden, ob der zuschussfähige freistehende Neubau oder die nichtförderfähige Anbauplanung realisiert werden soll. Eingehend wurden die Vor- und Nachteile der Funktionalität und der Kosten der unterschiedlichen Projektierungen abgewogen. Vom Planungsumfang her, war bei beiden Varianten mit rd. 620.000 bis 630.000 € Baukosten zu rechnen. Im Ergebnis sprach sich der Gemeinderat sodann mehrheitlich zur Verwirklichung des freistehenden Mensa-Neubaus aus. Mit den Bauarbeiten soll baldmöglichst nach Ausschreibung und Vergabe und damit aller Voraussicht nach im Hochsommer begonnen werden können. Damit der Mensabetrieb zum Schuljahresbeginn sodann übergansweise in den Bestandsräumen der Grundschule eingerichtet werden kann, liegt die detaillierte Küchenplanung zwischenzeitlich vor. Zur Gestaltung des Gebäudes bzw. Materialauswahl (Holzbauweise mit Ziegeldeckung) und damit auch dem vorgelegten Bauantrag konnte der Gemeinderat nach Berücksichtigung aller Belange ebenfalls seine Zustimmung erteilen. Gleichzeitig entschied sich der Gemeinderat auch zu einer Heizungs-Zuleitung für das neue Mensa-Gebäude, welche auch weitere Anschlussmöglichkeiten in Richtung Kirchstraße ermöglicht. Mit einer tatsächlichen Fertigstellung des Neubaus wird zu Beginn des Jahre 2016 gerechnet. Der Wink vom Müllink Müll vermeiden und vermindern! Müllabfuhrtermine in Küssaberg im März/ April 2015 Müllart Ort Tag / Datum Zuständig Restmüllabfuhr alle Ortsteile Montag, 30.03.2015 Landratsamt, 07751 865432 Blaue Tonne alle Ortsteile Dienstag, 07.04.2015 Landratsamt, 07751 865432 Gelber Sack alle Ortsteile Donnerstag, 16.04.2015 Landratsamt, 07751 865432 Papiersammlung Bechtersbohl Freitag, 10.04.2015 Freiwillige Feuerwehr Küssaberg, Abt. Bechtersbohl Papiersammlung Küßnach Samstag, 18.04.2015 Freiwillige Feuerwehr Küssaberg, Abt. Küßnach Papiersammlung Dangstetten Samstag, 18.04.2015 Freiwillige Feuerwehr Küssaberg, Abt. Dangstetten Verschiebung der Müllabfuhr an den Osterfeiertagen Aufgrund der Osterfeiertage verschiebt sich die Müllabfuhr entsprechend der üblichen Feiertagsregelung um jeweils einen Tag. Die Abfuhr in Küssaberg wird wie folgt verlegt: Ostermontag, 06.04.2015 auf Dienstag, 07.04.2015 Freitag, 27.03.2015 Küssaberg aktuell 11 Landratsamt verschickt Abfallgebührenbescheid 2014/15 Abzug der Dosencontainer von den Depotcontainerstandorten im Landkreis Waldshut seit dem 01.01.2015 In den nächsten Wochen erhalten die Haushalte im Kreis Waldshut die Abfallgebührenbescheide mit der Jahresendabrechnung 2014 und der Vorauszahlung 2015. Wöchentlich werden etwa 8000 Bescheide versandt. Mit Beschluss vom 19.03.2014 stimmte der Bau- und Umweltausschuss des Landkreises Waldshut dem Abzug der Dosencontainer von den 166 Depotcontainerstandorten des Landkreises Waldshut zu. Damit entsprach der Landkreis Waldshut dem Antrag der Landbell AG, die als Systembetreiber nach der Verpackungsverordnung für den Landkreis zuständig ist. Sofern dem Eigenbetrieb Abfallwirtschaft bislang noch keine Einzugsermächtigung erteilt wurde, werden dem Gebührenbescheid ein Überweisungsträger sowie eine Einzugsermächtigung beigefügt. Der Landkreis Waldshut weist besonders darauf hin, dass der Kreistag in seiner Sitzung vom 05.11.2014 die Erhöhung der Müllgebühren beschlossen hat. Die Müllgebühren wurden ab dem 01.01.2015 um durchschnittlich ca. 10 % erhöht. Am 22.11.2014 wurde die neue Abfallgebührensatzung öffentlich bekannt gemacht. Für Rückfragen ist der Eigenbetrieb unter der Service-Nummer 07751 / 86 54 Die Landbell AG hatte ihren Antrag damit begründet, dass die Verpackungsdosen überwiegend über die Gelben Säcke erfasst werden und deshalb die Dosencontainer zuletzt nur noch wenig genutzt wurden. So waren beispielsweise im Jahr 2013 über die Container nur noch 78,83 t Dosen erfasst worden, bei einem Gesamtaufkommen an Leichtverpackungen von 4.036,319 t. Damit entsprach der jährliche Sammelanteil der Dosen über die Dosencontainer ca. 1 bis 2 %, verursachte aber im Verhältnis hohe Kosten durch die separate Sammeltour. Zuletzt waren je Sammeltour im vierzehntägigen Intervall nur noch durchschnittlich ca. 3 t Dosen erfasst worden. Dies ist auch aus ökologischen Aspekten nicht optimal. Für die Bürgerinnen und Bürger des Landkreises Waldshut entstehen durch den Abzug der Dosencontainer keine Nachteile, da Weißblechdosen weiterhin über die Gelben Säcke entsorgt werden können. Seit dem 01.01.2015 können daher im Landkreis Waldshut Dosenverpackungen ausschließlich über die Gelben Säcke entsorgt werden. Eine Abgabe bei den Depotcontainerstandorten ist nicht mehr möglich. Kinder- und Jugendbüro 32 zu erreichen. Sprechstunde: Mittwochs von 15.00 - 16.00 Uhr Rathaus, Zimmer 4 Ganztagsbetreuung in den Sommerferien .. indet vom 3. bis 14. August 2015 jeweils von Montag bis Freitag in der Zeit von 7.30-16 Uhr für die Altersgruppe von 6-12 Jahren statt. Weitere Infos erhalten Sie Ende März. Lust etwas mit deinen Freunden zu unternehmen? Sommerlager in La Talaudieré (Frankreich) vom 24. bis 29. August 2015 für Dich und deine Freunde zwischen 12 und 15 Jahren Termine: Alle Informationen zu Veranstaltungen indet ihr auch online unter www.waischlos.de 28. März Zeit: Ort: 1. April „Filmemacher“ mit Spaghetti Plausch für interessierte Mädels und Jungs ab 13 Jahre Du hast Lust eigene Ideen kreativ mit dem Medium Film in der Gruppe umzusetzen? Dann komm doch einfach mal zum Schnuppern vorbei! 10.00 – 18.00 Uhr Bürgerhaus Dangstetten 15.00-17.00 Uhr Internetcafe für Kinder Rheinheim 17.00-20.30 Uhr Internetcafe für Jugendliche Rheinheim * Anmeldung bei Angela Tel.: 07741 6001-47 Handy: 0172 8810427 E-mail: [email protected]. Trefpunkt für die Veranstaltungen ist jeweils vor dem Gemeindezentrum, sofern kein anderer Ort angegeben ist. Angela Omnitz 12 Küssaberg aktuell Freitag, 27.03.2015 VHS Küssaberg Sozialpädagogin Volkshochschule Küssaberg Catherine Schemies Di, Mi, Fr 14.00-18.00 Mo, Do 17.00-19.00 Anmeldung unter: Tel.: 6001-84 Leitung: Sprechzeiten: E-Mail: [email protected] Homepage: http://www.vhs.kuessaberg.com 3.02-101 BBP=Bauch-Beine-Po-Workout Efektives Ganzkörper - Workout mit Spaß und Schwung für mehr Beweglichkeit, Ausdauer und Kraft, welches gezielt die Problemzonen des Körpers straft und stärk, sowie die Gesundheit und Fitness verbessert. Mitzubringen sind Sportschuhe und Sportkleidung. Kursleiter Herr Fischer Dienstags 10 Abende, jeweils von 18:00 - 18:55 Uhr Start: Dienstag, 21. April 2015 Ort: Grundschule Kadelburg, Neue Sporthalle Gebühr: 30,00 € 3.02-104 Bodyforming Neues Ganzkörper-Kraftausdauertraining für eine strafere Figur, mehr Energie und innere Balance. Mit Hilfe von Hanteln, Tubes und Steppern u.a. werden durch gezielte Übungen die Problemzonen des Körpers gestärkt. Bitte mitbringen: feste Turnschuhe, Handtuch, Isomatte und Getränk.Mitzubringen sind Sportschuhe und Sportkleidung. Kursleiter Frau Albicker /Herr Fischer Dienstags 10 Abende, jeweils von 19:00 - 19:55 Uhr Start: Dienstag, 21. April 2015 Ort: Grundschule Kadelburg, Neue Sporthalle Gebühr: 30,00 € 3.04-04 Die Apotheke am Wegesrand Kräuterwanderung Heilkräuter-Exkursion: Die Apotheke am Wegrand. Am Donnerstag, 14.05.15 (Himmelfahrt) indet in Küssaberg eine Heilkräuter-Exkursion mit dem Heilpraktiker und Fachbuchautor Friedemann Garvelmann aus Kadelburg statt. Im Zentrum stehen die Planzen, die zwar oft als ‚Unkräuter‘ betrachtet werden, seit Jahrhunderten aber als Heilplanzen zur Vorbeugung und Behandlung von Krankheiten verwendet werden. In diesem Zusammenhang werden die Teilnehmenden eine Fülle an In- formationen über die Denk- und Arbeitsweise der Traditionellen Europäischen Naturheilkunde (TEN) mit nach Hause nehmen. Trefpunkt ist die Votiv-Kapelle (links an der Reckingerstrasse zwischen Dangstetten u. Reckingen, ca. 500 m hinter Ortseingang Dangstetten) um 10 Uhr. Dauer: ca. 2 Std. Die Teilnahme ist kostenlos, eine Anmeldung nicht notwendig. Weitere Infos: www.naturheilpraxis-kadelburg.de oder [email protected] Kursleiter Herr Garvelmann Start: Donnerstag, 14. Mai 2015 Ort: Siehe Kursbeschreibung Gebühr: 0,00 € 3.07-10 Abnehmen sanft - aber sicher: Gewichtsreduktion mit der eigenen Bio-Uhr Mit dem speziellem Konzept das Wunschgewicht erreichen und auch dauerhaft halten! Mit dem bewährten Konzept, Kohlenhydrate, Eiweiß und Fett in den richtigen Mengen zu den richtigen Zeiten zu essen. Dadurch bekommt Ihr Körper alle notwendigen Nährstofe, die er benötigt. Sie können ohne zu hungern Ihr Wunschgewicht erreichen und dauerhaft halten. Wie Sie sich richtig nach dem Abnehmen-Sanft aber sicher -Prinzip ernähren, was Sie beachten sollten und wie Ihnen die Ernährungsumstellung dauerhaft gelingt, erfahren Sie in diesem achtwöchigen Kurs. Zudem erhalten Sie wertvolle Tipps die das Abnehmen erleichtern und das Wohlbeinden fördern. Damit Sie sich wieder rundum wohlfühlen können. Sie werden per speziellem Gerät in ihrer Körperzusammensetzung in der Beratungspraxis BeFit-Ernährungsberatung (in Lauchringen) gemessen. Diese Messung ist wichtig für eine professionelle und individuelle Ernährungsberatung und grundsätzlich vor der Ernährungsumstellung durch zu führen .Diese Messung wird 3x während des laufenden Kurses durchgeführt um zu sehen ob und wie Ihr Stofwechsel auf die Ernährungsumstellung reagiert. Sie erhalten Leitlinien zur Ernährungsumstellung plus Informationsmaterial und ebenso hilfreiche Tipps und Tricks fürs alltäglichen Leben z.B. wie man sein Essverhalten ändern kann. Es werden Fettfallen und Kohlenhydratbomben und andere Stolpergelegenheiten beim Abnehmen erklärt und aufgezeigt. Auch kursierende Ernährungsirrtümer werden enttarnt. Melden Sie sich an und ändern Sie Ihre Ernährung zum Wohle Ihrer Gesundheit. Teilnehmerzahl ist begrenzt! Leitung: Barbara Wagner, Ernährungsmedizinische Beraterin (Krankenkassenanerkannt im Bereich Patientenschulung für Stofwechselerkrankungen und Kursleiter Frau Wagner Dienstags 8 Abende, jeweils von 19:30 20:30 Uhr Start: Dienstag, 14. April 2015 Ort: Altes Rathaus Kadelburg Gebühr: 48,00 € 3.01-06 Yoga - Fortgeschrittener Kurs Das Wort Yoga bedeutet Verbindung, Vereinigung, Einssein. Yogaübungen wirken ganzheitlich und bringen Körper, Geist, Bewusstsein und Seele ins Gleichgewicht. Durch kontrolliertes Atmen und das Einnehmen bestimmter Körperhaltungen (Asanas) entsteht Harmonie. Yoga setzt sich aus sechs Elementen zusammen: richtiges Atmen, richtiges Ausüben der Asanas, richtiges Entspannen, richtige Ernährung, sowie positives Denken und Meditation. Mit den Übungen werden verspannte Muskeln gelockert und die Bänder und Gelenke geschmeidiger gemacht. Kursleiter Frau Brückner Donnerstags 6 Abende, jeweils von 18:30 - 19:30Uhr Start: Donnerstag, 7. Mai 2015 Ort: Grundschule Kadelburg, Alte Sporthalle Gebühr: 21,00 € 3.02-102 Senioren- Rückengymnastik Mit gezielten Übungen werden Fehlhaltungen korrigiert und die Rückenmuskulatur gestärkt. Die bewusste Körperschulung löst Spannungen, mobilisiert und stabilisiert die Wirbelsäule und bringt den Körper wieder ins Gleichgewicht. (KEINE THERAPIE FÜR AKUTE UND CHRONISCHE ENTZÜNDUNGEN) Kursleiter Frau Brückner Dienstags 6 Abende, jeweils von 16:45 - 17:45 Uhr Start: Dienstag, 5. Mai 2015 Ort: Grundschule Kadelburg, Neue Sporthalle Gebühr: 18,00 € 3.02-103 PhysYoLates Das PhysYoLates- Konzept vereint das Beste aus verschiedenen Welten. Mit einer Mischung aus Physiotherapie, Yoga und Pilates werden - unabhängig von Alter und Trainingszustand - Körper und Geist auf intelligente Weise trainiert. Aus physiotherapeutischer Sicht stellt Pilates ein unschlagbares Rücken- und Bauchmuskeltraining dar. Um eine optimale Körperfunktion zu erreichen, fehlen jedoch bewegungsfördernde Elemente. Nur Kraft allein reicht nicht. Beweglichkeit ist auch wichtig. An dieser Stelle kommen die Vorteile des Yogas zum Einsatz. Pilates schaft die nötige Stabilität, um die Beweglichkeit durch Übungen aus dem Freitag, 27.03.2015 13 Küssaberg aktuell Yoga, schonend zu verbessern. Die Physiotherapie verknüpft Kraft und Mobilität mit verschiedenen Atemtechniken und macht aus PhysYoLates ein ganzheitliches gesundheitsorientiertes Trainingskonzept. Bitte mitbringen: Yoga-Matte und bequeme Kleidung. Kursleiter: Frau Sutter Donnerstags 10 Abende, jeweils von 18:00 - 19:00 Uhr Start: Mittwoch, 22. April 2015 Ort: Grundschule Kadelburg, Alte Sporthalle Gebühr: 35,00 € 3.02-100 Pilates, ein angenehmes Kräftigungs- und Dehnungsprogramm Die Haltung, Koordination und Beweglichkeit wird gezielt gefördert und sorgt für ein neues Körpergefühl. Besonders Menschen mit Rückenproblemen können sehr von Pilates proitieren. Bitte mitbringen: feste Turnschuhe, Handtuch, Isomatte und Getränk. Kursleiter: Frau Bruhn Mittwochs 8 Vormittage, jeweils von 10:00 - 11:00 Uhr Start: Mittwoch, 20. Mai 2015 Ort: Gemeindehalle Dangstetten Gebühr: 25,00 € 3.02-99 Pilates, ein angenehmes Kräftigungs- und Dehnungsprogramm Die Haltung, Koordination und Beweglichkeit wird gezielt gefördert und sorgt für ein neues Körpergefühl. Besonders Menschen mit Rückenproblemen können sehr von Pilates proitieren. Bitte mitbringen: feste Turnschuhe, Handtuch, Isomatte und Getränk. Kursleiter Frau Bruhn Mittwochs 8 Vormittage, jeweils von 09:00 - 10:00 Uhr Start: Mittwoch, 20. Mai 2015 Ort: Gemeindehalle Dangstetten Gebühr: 25,00 € Freiwillige Feuerwehr Küssaberg Termine der Freiwilligen Feuerwehr Küssaberg vom 27. März bis 05. April 2015 alle Termine unter www.feuerwehr-kuessaberg.de Datum Anlass Trefpunkt Freitag, 27. März Abt. Rheinheim / Reckingen - Papiersammlung Uhrzeit: 18:00 Uhr Ort: Rheinheim / Reckingen Freitag, 27. März Altersabteilung - Besuch Fa. Fatzer, Romanshorn Uhrzeit: 14:30 Uhr Abfahrt - 12:15 Reckingen, 12:25 Dangstetten Mittwoch, 01. April Überörtlich: Landkreis WT -> Jugend-FW - Hauptversammlung Uhrzeit: 19:30 Uhr Ort: Albbruck Donnerstag, 02. April Abt. Dangstetten - Probe Uhrzeit: 19:30 Uhr Ort: Gerätehaus Samstag, 4. April Sirenenprobe in allen Ortsteilen Uhrzeit: 12:00 - 13:00 Uhr Ort: alle Ortsteile Feuerwehr Dangstetten Vorankündigung Altpapier- und Schrottsammlung Am Samstag, den 18. April 2015 sammelt die Freiwillige Feuerwehr Abt. Dangstetten Altpapier und Schrott. Wir bitten Sie das Sammelgut bis 8:00 Uhr am Straßenrand bereitzustellen. Gesammelt werden nur Zeitungen, Zeitschriften und Illustrierte (keine Kartonage, Pappe, Packpapier, Tapeten, etc.). Der Schrott sollte ohne Holz und Plastikteile sein. Für schwere Teile, bei denen wir Ihnen behillich sein sollten, wenden Sie sich bitte an ein Feuerwehrmitglied der Abt. Dangstetten. Herzlichen Dank für Ihre Unterstützung! Ihre Feuerwehr Abtl. Dangstetten Seniorenarbeit Küssaberg Seniorenwerk Küssaberg Mittagstische für Senioren Gasthaus „Rheinkeller“ (Nora) Kadelburg Mittwoch, 01.04.2015 ab 11.00 Uhr Tel. 07741/25 07 „Öpfelbaum“ (Gaumenschmaus)Kadelburg Mittwoch, 22.04.2015 ab 11.00 Uhr Tel. 07741/22 77 Gasthaus „Zum Laufen“Ettikon Freitag, 17.04.2015 ab 11.00 Uhr Tel. 07741/6 15 88 Gasthaus „Römerhof“Dangstetten Mittwoch,01.04.2015 ab 11.00 Uhr Tel. 07741/9 67 13 97 Selbstverständlich sind alle Senioren aus allen Ortsteilen zu den jeweiligen Mittagstischen eingeladen! Melden Sie sich einfach telefonisch bei den Gasthäusern an. 14 Küssaberg aktuell Fahrdienst zu den Mittagstischen: Die ehrenamtlichen Fahrer der Nachbarschaftshilfe holen Sie mit dem Bus ab und bringen Sie wieder nach Hause. Melden Sie sich einfach bei Frau Hildegard Vorwalder, Tel. 07741/23 77 an. Die Anmeldung muss spätestens am Tag vor dem jeweiligen Mittagstisch bis 17.00 Uhr bei Frau Vorwalder erfolgen. Freitag, 27.03.2015 Am Dienstag, den 28. April 2015 und Mittwoch, den 06. Mai 2015 jeweils um 14.30 Uhr Erste Hilfe Kurs im Bürgerhaus Dangstetten. Der Computerkurs beginnt am Montag, den 20. April 2015 um 16.00 Uhr , am Freitag, den 24. April 2015 um 14.00 Uhr, am Montag, den 27. April 2015 um 16.00 Uhr in der Gemeinschaftsschule in Rheinheim. Der Kurs ist ausgebucht. Tref zum Singen im Bürgerhaus Dangstetten am 21. April 2015 um 14.30 Uhr. Hier die Termine für den Monat April, zu denen wir recht herzlich einladen: Am 8. April 2015 und am 22. April 2015 um 14.00 Uhr gibt es wieder im Bürgerhaus Dangstetten Hilfe bei Computerproblemen. Am Donnerstag, den 16. April 2015 Trefen im Kinderhaus Kadelburg. Wir gestalten Eulen aus Holz als Dekoration. Am 22. April 2015 führt die Gemeinschaftsschule in Rheinheim ein Kultur -Café durch. Schüler werden uns mit einem vielseitigen Programm überraschen. Zu dieser Veranstaltung kann bei Bedarf der Nachbarschaftshilfebus eingesetzt werden. Stricken im Bürgerhaus Dangstetten am 23. April 2015 um 14.30 Uhr Besorgungsfahrten innerhalb der Gemeinde Küssaberg zum Einkaufen, für Arztbesuche, Behördengänge usw. Die Besorgungsfahrten inden jeweils am Dienstag und Donnerstag, zwischen 8.00 und 12.00 Uhr statt und sind kostenlos. Es gelten folgende Abfahrtszeiten: Küßnach, Bechtersbohl und Dangstetten Abholung: ca. 8.00 bis 8.30 Uhr Ziel: Geschäfte in Rheinheim und Kadelburg Rückfahrt ca. 9.45 Uhr Ettikon Abholung: Ziel: Rückfahrt ca. 8.45 bis 9.00 Uhr Geschäfte in Kadelburg und Rheinheim ca. 10.30 Uhr Reckingen und Rheinheim Abholung: ca. 9.15 bis 9.30 Uhr Ziel Geschäfte in Kadelburg und Rheinheim Rückfahrt ca. 11.00 Uhr Die Rückfahrt wird in Absprache mit dem ehrenamtlichen Fahrer der Nachbarschaftshilfe bis nach Hause angeboten oder bis zu den vorherigen Einstiegsorten. Zu den Fahrten ist eine Anmeldung erforderlich. Die Anmeldung muss am Vortag (also Montag oder Mittwoch) bis spätestens 16.00 Uhr beim Bürgerservice, Tel. 07741/60 01-40 erfolgen. Dort erfahren Sie auch die Einstiegsorte. Fahrplan zum Wochenmarkt nach Dangstetten Fahrt zum Kafeplausch beim Dorfmärkt in Dangstetten Jeden Freitag haben Sie die Möglichkeit, mit dem Bus der Nachbarschaftshilfe zum Kafeeplausch beim Dorfmärkt in Dangstetten zu fahren. Rückfahrt nach Beendigung ab ca. 17:00 Uhr - Haltestellen nach Bedarf PS: Die angegebenen Zeiten können sich jeweils um ca. 10 Minuten verschieben. Bitte nehmen Sie das Angebot an und verbringen einen schönen Nachmittag mit Kafee und Kuchen, Gesprächen und Einkaufsmöglichkeiten beim Dangstetter Dorfmärkt. Zu diesen Fahrten ist keine Anmeldung erforderlich. Homburg - Gasthaus Laufen / nach Bedarf 14:38 Ettikon - Wäschhüsle 14:40 Kadelburg - Trotte oder Hochhaus / n. Bedarf 14:45 Kadelburg - Sambuko Parkplatz 14:50 Kadelburg - Rheinhöhe Parkpl./Friedhof 14:53 ab oder Rheinhöhe Nr. 15 / bei Wegner Rheinheim - Rathausring / Museum 15:00 Rheinheim - Friedhof 15:03 Rheinheim - Haltestelle- Hardtweg /über Hardt 15:06 Reckingen - Gemeindehalle 15:11 Reckingen - Oberdorf 15:15 Dangstetten - Römerhof / nach Bedarf 15:20 Dangstetten - Dorfplatz / Marktplatz ca. 15:22 an Küßnach - Haltestelle Ortseingang 15:30 ab Bechtersbohl - Dorfplatz / Bürgerhaus 15:35 Dangstetten - Marktplatz ca. 15:40 an Freitag, 27.03.2015 15 Küssaberg aktuell Museum Küssaberg Langer Rüssel – große Ohren Frau Uschi Langner zeigt in der neuen Ausstellung Elefanten in verschiedenen Größen und Ausfertigungen. Bereits mit 18 Jahren begann sie Elefanten zu sammeln. Ihr liebes und sanftmütiges Wesen in einem doch so großen Körper faszinierten sie. Mittlerweile ist ihre Elefantensammlung durch Urlaubsmitbringsel von Freunden stark gewachsen. Ausstellungsdauer: bis 12. April 2015 Öfnungszeiten am Sonntag: von 14.30 bis 17.00 Uhr Museum Küssaberg, Altes Rathaus, Rheinheim, Rathausring 1 Eintritt frei – Sie sind herzlich eingeladen www.museum-kuessaberg.de Vereinsmitteilungen Fotoclub Küssaberg Clubabend im Februar ist am Mittwoch, 1. April 2015 um 19.30 Uhr im Bürgerhaus in Dangstetten, Wisgass 4. Es erfolgen diverse Absprachen für unsere nächsten Aktivitäten, das Monatsthema lautet „Streetfotograie“, dazu können wieder 3-5 Bilder gezeigt werden. Die besten Bilder der bisherigen Monatsthemen und weitere Informationen unter www.fotoclub76.de . 3. 4. 5. 6. 7. 8. Jahresprotokoll Kassenbericht Kassenprüferbericht Ehrungen Beschlussfassung über die Neufassung unserer Satzung Wünsche und Anträge Wir freuen uns sehr wenn viele Mitglieder, insbesondere auch Passive, an der Versammlung teilnehmen. Männergesangverein Rheinheim e.V. Der Vorstand Narrenverein Reckingen MGV Rheinheim JAHRESHAUPTVERSAMMLUNG 2015 Am Donnerstag, den 16. April 2015 um 20:00 Uhr indet unsere Jahreshauptversammlung in der Brücke in Rheinheim statt. Eingeladen sind alle Aktiv-, Passiv-, und Ehrenmitglieder unseres Vereins. Diese Versammlung bildet den Abschluss des bisherigen Männerchores mit Beschlußfassung über die Neufassung der Satzung und entsprechenden Namensänderung des Vereins. TAGESORDNUNG 1. Begrüssung 2. Tätigkeitsbericht Am Samstag, den 11.04.2015 indet in der Gemeindehalle Reckingen um 19 Uhr unsere Jahreshauptversammlung statt. Eingeladen sind alle Aktiv-, Passiv- und Ehrenmitglieder. Die Tagesordnung umfasst folgende Punkte: 1. Begrüßung 2. Tätigkeitsbericht des 1. Vorstandes 3. Bericht der Schriftführerin 4. Bericht des Kassiers 5. Bericht der Kassenprüfer 6. Entlastung der Vorstandschaft 7. Neuwahlen 8. Ehrungen 9. Terminvorschau 10. Verschiedenes, Wünsche und Anträge Anschließend lassen wir uns wie gewohnt kulinarisch verwöhnen. Bitte zwecks Essensplanung Teilnahme bestätigen bis zum Mo., 06.04.2015 bei Nicole, 07741/929925 Über Eurer zahlreiches Kommen freut sich: Frank Gersbach 1.Vorstand Natur erleben Küssaberg e. V. Sonntag 29. März 2015 Küssaberg in on the Rocks - Gesteine, Fossilien und Rohstofe vor unserer Haustür Ein kleiner Spaziergang durch die Erdgeschichte für die ganze Familie. Wir starten um 11.30 Uhr an der Bergkirche. Festes Schuhwerk und wetterfeste Kleidung mitbringen. Wer Steine klopfen möchte, braucht Hammer und Schutzbrille. Im Anschluss können wir auf der Wiese am Stahlbächle grillen. Bitte Vesper, Getränke und wer will Grillsachen mitbringen. Infos und Anmeldung: Marian Hertrich Tel. 07741 / 699 9994 oder Andreas Küpfer Tel. 07741 / 966 8759 http://naturerlebenkuessaberg.wordpress.com 16 Küssaberg aktuell Freitag, 27.03.2015 Jugend(1995-1997) 55 €, Kinder (1998-2007) 40 € Nichtmitglieder: Erwachsene 75 €, Jugend 65 €, Kinder 50 € IMKERVEREIN-KÜSSABURG Hohentengen Küssaberg Interesse am Imkern? Wer möchte, darf bei uns gerne reinschnuppern und erhält „Starthilfe“ bei ersten eigenen Imkerversuchen. Ansprechpartner: Emil Meier, Vorsitzender Imkerverein Küssaburg Telefon: 07742 6459, E-Mail: [email protected] Verein für Kommunikation & Kultur e. V. „Öpfelbaum“ „Ö ist mehr“ - Raum für Begegnung Tagescafé, MietKneipe und kultureller Trefpunkt.... Öfnungszeiten während der Osterferien: In der Karwoche Dienstag, den 31.3. bis Donnerstag, den 02.04. von 10 – 18 Uhr Donnerstag ab 18 Uhr, Karfreitag, Samstag und Ostersonntag geschlossen Ostermontag „Kultur-Büfet“ von 9.30 - 18.30 Weitere Infos dazu siehe Werbung Dienstag, den 07.04. bis Samstag, den 11.04. von 10 – 18 Uhr Donnerstag, den 09.04. ab 18 Uhr – geschlossen Reit- und Fahrgemeinschaft Küssaberg e. V. Ferien-Reitkurs 5 Tage - Di. 07. bis Sa.11. April 2015 für Anfänger sowie für fortgeschrittene Kinder und Jugendliche (6 - 16 Jahre) auf dem Ackerbildhof 1 täglich von 9 bis 16 Uhr 220.-- Euro incl. Mittagessen 200.-- für Vereinsmitglieder Anmeldungen werden ab sofort von Peter Rottenkolber entgegengenommen (ohne Anzahlung; kassiert wird im Bus). Achtung: Ausfahrt indet nur bei genügend Schnee, schönem Wetter und mindestens 38 Teilnehmern statt. (Ansonsten kurzfristige Absage). Sportverein Rheintal www.sv-rheintal.de BITTE VORMERKEN Saujass beim SV Rheintal Der Sportverein Rheintal e.V. lädt alle Jassfreunde ins Vereinsheim ein zum traditionellen SAUJASS am Gründonnerstag, 2. April, Beginn: 20.00 Uhr. Heimspiele Naturschutzgruppe Küssaberg Unser nächster Stammtisch indet am Mittwoch, den 1. April um 19.30 Uhr im Gasthaus Hirschen in Bechtersbohl statt. Aktuelle Ausstellung Nei Sacchi 2 von Jürgen Scheel Bilder in Acryl und Mischtechniken „Die Kraft der Farben, der pastose Farbauftrag, die freie Liniengestaltung, die Mischtechniken, eben der ganze expressive Ausdruck, faszinieren mich.“ 5. Ausfahrt der Saison 2014/2015 nach Damüls Am 03.04.2015 (Karfreitag) indet die letzte Ausfahrt der Saison 2014/2015 statt. Termine und Infos unter www.oepfelbaum.de Kosten: Mitglieder: Erwachsene 60 €, Skiclub Dangstetten Freitag, 27. März 2015 18.15 Uhr: SV Rheintal D – SG Dettighofen D Samstag, 28. März 2015 12.00 Uhr: SV Rheintal B – SG Griessen B2 14.00 Uhr: SV Rheintal C – SV Görwihl C 16.00 Uhr: SV Rheintal – FC Steinen-Höllstein Sonntag, 29. März 2015 12.45 Uhr: SV Rheintal 2 – SV Nöggenschwiel 2 Auswärtsspiele Freitag, 20. März 2015 17.00 Uhr: SV Jestetten D – SV Rheintal D Samstag, 28. März 2015 12.15 Uhr: FC Hochrhein E2 – SV Rheintal E2 13.15 Uhr: SG Dettighofen D2 – SV Rheintal D2 Nachrichten der Kirchen Evangelische Kirche Gottesdienste in der Bergkirche Palmsonntag, 29.03.2015, 10.10 Uhr Gottesdienst (Pfarrerin Kaiser), parallel Kindergottesdienst, im Anschluss ist Kirchencafé. Gottesdienste in der Bergkirche in der Karwoche und an Ostern: Karfreitag, 3. April, 10.10 Uhr Der andere Karfreitag Gottesdienst zum Karfreitag (Kaiser) mit Abendmahl parallel Kindergottesdienst, im Anschluss ist Kirchencafe. Der Gottesdienst wird von Musikern der Gemeinde mitgestaltet. Erfahrungen von Angst und Verlassenheit der Gegenwart bilden eine Brücke zur biblischen Leidensgeschichte Jesu und helfen die Botschaft des Kreuzes neu zu verstehen. Ostersonntagmorgen, 5. April, 6.00 Uhr Einladung zur Feier des Ostermorgens Der Gottesdienst beginnt am Osterfeu- er vor der Bergkirche und geht dem Geheimnis der Auferstehung in der Morgendämmerung an verschiedene Stationen im Freien und in der Kirche nach. Er ist für Erwachsene und Kinder gleichermaßen gedacht. Am Ende wir die Jagd auf die 100 goldenen Osterhasen eröfnet und zum Osterfrühstück in das Bonhoeferhaus eingeladen Ostermontag, 6. April, 10.10 Uhr Gottesdienst (Kaiser), parallel Kindergot- Freitag, 27.03.2015 tesdienst, im Anschluss ist Kirchencafe Ostermorgen-Vorbereitung für Kinder Kinder, die den Ostermorgen mitgestalten möchten, trefen sich zur Vorbereitung mit Pfarrerin Kaiser am Karsamstag, 4. April von 10.00 – 12.00 Uhr bei der Bergkirche. Am besten telefonisch oder per Mail anmelden. Ökumenischer Kreuzweg der Jugend Am Mittwoch, den 01.04. indet ab 17.00 Uhr der ökumenische Kreuzweg der Jugend statt. Beginn ist in der Bergkirche in Kadelburg, anschließend Wanderung mit Stationen nach Rheinheim in die St. Michaelskirche. Gruppen und Kreise im DietrichBonhoefer-Haus (DBH) in Kadelburg: • • • • • Gitarrengruppe: Mo, 20.00 Uhr Eltern-Kind Gruppen: Di, 31.03.,15.15 Uhr Murmelinos; Mi, 01.04.; 9.30 Uhr Strolche; Do, 02.04., 9.30 Uhr Tigerenten; Naturmäuse: Mo+Di, 9.00 - 11.45 Uhr, betreute Kleinkindgruppe. Familientraining, Mi 19.00 Uhr; weitere Infos über Angebote zu Fragen der Erziehung und zum Zusammenleben mit Kindern und Jugendlichen gibt es unter [email protected] Trauercafé Jeden 3. Mittwoch im Monat, 15.00 Uhr, Dietrich-BonhoeferHaus, nächster Termin: 15.04. 2015. Bildungs- und Lernangebot für Kinder: KUMON Zu Gast im Bonhoeferhaus ist das Bildungsprogramm KUMON, ein weltweites Lernprogramm für Mathematik und Englisch, dass auf jedes Kind individuell angepasst wird, Schwächen stützt und Stärken fördert. Immer Mo und Do ab 15 Seniorentref im April Am 1. April wird um 15.00 Uhr zum Seniorentref eingeladen. Es gibt Kafee und Kuchen und ein abwechslungsreiches Programm, Kontakt: Evi Leutiger: 07741 2400. Kinderbistro Immer dienstags anschließend an die Schule oder den Kindergarten ab 13.00 Uhr (ab 12.00 Uhr in Absprache) bis 15.00 Uhr. Mittagessen in Gemeinschaft, Hausaufgabenzeit, freie Zeit zum Spielen, um Anmeldung wird gebeten. Handarbeits- und Kreativtref Generationen verbindend von 9 - 99 Jahren, immer dienstags um 15.30 - 17.30 Uhr, DBHEgal ob Anfänger oder Proi, Oma oder Jugendliche oder Kinder - alle sind willkommen, Infos: M. Stenzel, 07741 66558. Sommerfreizeit auf der Insel Korsika Vom 13.08. - 26.08. 2015, für Jugendliche 17 Küssaberg aktuell im Alter von 12-16 Jahren Die große Sommerfreizeit für Jugendliche geht 2015 in ein Camp auf die Insel Korsika direkt ans Meer. Infos und Anmeldung über das Pfarramt. 29. März um 20.00 Uhr bei Familie Stein, Gartenstraße 9 in Kadelburg. Wenn Sie an diesem Thema interessiert sind, sollten Sie sich bei Familie Durek, Tel. 07742 4775 anmelden. Meditation im Stile des ZEN: Zur Ruhe kommen - loslassen - sich geistig neu ausrichten: donnerstags, 14-tägig um 19.30 Uhr im DBH. Nächster Termin: 02.04.2015, Infos: Alexander Rutschmann, Tel. 07742 7315. Ökumenischer Jugendkreuzweg Am Mittwoch, 1. April 2015 indet in unserer Seelsorgeeinheit der ökumenische Kreuzweg der Jugend statt. Wir beginnen um 17.00 Uhr in der Bergkirche in Kadelburg und gehen von dort zur Brücke St. Michael in Rheinheim wo wir uns mit Tee und Gebäck stärken. Infos auch unter www.bergkirche-kadelburg.de und bei facebook: Bergkirche Kadelburg, Eine gesegnete Woche wünscht Ihnen Ihre Pfarrerin Andrea Kaiser Evangelisches Pfarramt Kath. Pfarrgemeinde St. Martin Kadelburg & St. Michael Rheinheim Sonntag, 29. März 2015 10.45 Uhr Eucharistiefeier mit Kinderkirche in Rheinheim Der Gottesdienst beginnt mit der Palmenweihe und dem Evangelium hinter der Kirche 10.45 Uhr Wortgottesfeier in Kadelburg Die Wortgottesfeier beginnt mit der Palmenweihe und dem Evangelium vor der Trotte 18.30 Uhr Kreuzweg in Ettikon Mittwoch, 1. April 2015 17.00 Uhr Ökumenischer Jugendkreuzweg von der Bergkirche in Kadelburg zur Brücke St. Michael in Rheinheim 19.00 Uhr Rosenkranz für den Frieden und anschl. Stille Anbetung in Dangstetten Donnerstag, 2. April 2015 19.00 Uhr Messe vom letzten Abendmahl mit Fußwaschung Die Kommunion wird unter beiderlei Gestalten gereicht. 20.00 Uhr Betstunden bis 07.00 Uhr morgens in Kadelburg. Freitag, 3. April 2015 10.00 Uhr Karfreitagsliturgie in Rheinheim Fastenmeditation Die Fastenmeditation kann leider nicht stattinden. Palmenverkauf In Rheinheim werden am Palmsonntag vor dem Gottesdienst kleine liebevoll gefertigte Handpalmen verkauft. Familienkreis „Streiten – Das Salz in der Suppe!!?“ ist das Thema bei Familienkreis am Sonntag, Ministrantenprobe Am Donnerstag, 2. April ist Miniprobe um 10.30 Uhr in Rheinheim für die Kadelburger (Karfreitag und Ostersonntag) 14.00 Uhr in Rheinheim für die Rheinheimer (Gründonnerstag und Osternacht) Ökumenischer Männerkreis Der ökumenische Männerkreis lädt am Sonntag, 22. März 2015 von 18.00 Uhr bis 19.00 Uhr zur Gebetsstunde im Anliegen “Frieden und Gerechtigkeit“ in die Bergkirche in Kadelburg ein. Die Leitung hat Herr Wolfgang Ebel. Kirchenchorproben Der Kirchenchor St. Martin hat seine Probe immer mittwochs 20.00 Uhr im Pfarrheim St. Martin (Trotte) in Kadelburg. Der Kirchenchor St. Michael probt immer mittwochs 20.00 Uhr in der Brücke in Rheinheim. Interessenten können gerne einmal zu den Proben kommen. Informationen über weitere Veranstaltungen, Aktionen und Gruppierungen unserer Seelsorgeeinheit inden Sie auch unter www.se-st-christophorus.de. Dort können Sie auch unseren kostenlosen Newsletter abonnieren. Kath. Pfarramt Küssaberg Tel. 07741/3105, Fax 3107 E-Mail: [email protected] www.se-st-christophorus.de Öfnungszeiten: Di - Do 09.00 – 11.30 Uhr Sprechstunden von Pfarrer Marcus Gut in Rheinheim: Mi 10.00 – 11.00 Uhr Jehovas Zeugen Die Gedenkfeier für 2015 indet am Freitag, den 3. April statt. Ort der Feier: Sporthalle Oberlauchringen, Alte Rathausstrasse, 20:00 Uhr Jehovas Zeugen laden weltweit zu einer weiteren Veranstaltung ein. Vortrag „Vollkommenes Familienglück ist verheißen“. Samstag 11.4.2015 18:00Uhr oder Sonntag 12.4.2015 11:00 Uhr Ort der Veranstaltung: Königreichssaal, Daimlerstr.19 (Gewerbegebiet Kaitle) 18 Küssaberg aktuell Freitag, 27.03.2015 Sonstiges BLHV Freiburg EINLADUNG Der BLHV und die Hegegemeinschaft Stühlingen informieren: • • • Landwirte Jäger Jagdgenossenschaften über das neue Landesjagdgesetz, insbesondere über die Neuregelungen bei Wildschäden. Datum: Uhrzeit: Ort: DO, 09. April 2015 20.00 Uhr Gasthaus „Zum Kreuz“ Ehrenbachstr. 70, 79780 Stühlingen Weizen Referent: Michael Nödl, Justitiar, BLHV Freiburg (Teilnahme ohne Anmeldung möglich) Sie ist mit 800.000 Versicherten in Baden-Württemberg und 6,2 Millionen Versicherten bundesweit eine der ganz großen Kassen in Deutschland. Pressekontakt: Oliver Oschem, Tel.: 07751 / 896292287 Texte und Fotos können Sie unter www.dak.de/presse herunterladen. Folgen Sie uns auch auf Twitter: www.twitter.com/dak_pr Lebenshilfe Südschwarzwald e. V. Persönliche Hilfen Landkreis Waldshut / Familienlotse Die Lebenshilfe bietet Unterstützung durch Betreuung für Menschen mit Behinderung und deren Angehörige. Die Betreuung wird individuell auf die Bedürfnisse aller Familienmitglieder abgestimmt. Wir übernehmen stunden- und tageweise, regelmäßig oder unregelmäßig Einzelbetreuung für Kinder, Jugendliche und Erwachsene mit Behinderung. Betreuungsformen sind: Einzelbetreuung im häuslichen Bereich, in unseren Räumlichkeiten oder anderen Orten; Assistenz und Begleitung zur Freizeitgestaltung, Urlaubsbegleitung; Urlaubsbetreuung vor Ort; Gerne beraten wir Sie. Rufen Sie an. Service-Zeugnis für DAKGesundheit in Waldshut Elke Stadler, Telefon (07741) 96 57 277 Mo. – Fr. 08:00 – 12:00, [email protected] Kunden loben Niveau der Beratung des DAK-Teams Waldshut, 16 März 2015. Das Team der DAK-Gesundheit in Waldshut ist stark in Service und Beratung. Die Kasse hat bei einer großen Kundenbefragung die besten Teams ermittelt. Waldshut gehört unter die Top-3 in Baden-Württemberg. Bundesweit hat die Kasse Antwortbögen von rund 45.000 Kunden ausgewertet, die 2014 Kontakt mit ihrem Servicezentrum hatten. Die Kunden vergaben Schulnoten für verschiedene Servicekategorien, zum Beispiel für Schnelligkeit, Kompetenz, Zuverlässigkeit und Engagement. Die wichtigste Note war die für die Gesamtzufriedenheit: Das Team aus Waldshut erreichte eine 2,2 und landete auf dem 3. Platz der Landesbestenliste, hinter Karlsruhe auf Platz 2 und Rastatt auf Platz 1. Gruppenangebote Landkreis Waldshut Unser neues Programmheft für 2015 ist ab 15.12.14 in unseren Abteilungen in Tiengen und Bad Säckingen erhältlich sowie unter www.lebenshilfe-ssw.de im Download verfügbar ! Kompetent und engagiert „Wir freuen uns sehr über unser gutes Abschneiden in der Kundenbefragung“, so Oliver Oschem. „Es spiegelt unser gutes Verhältnis zu den Menschen hier in Waldshut. Sie spüren, dass wir mit Herz und Seele Kundenberater sind.“ Das Team von DAK-Chef Oschem wird als besonders kompetent und engagiert von den Kunden erlebt. „Wir erklären gerne unsere Leistungen, und zeigen jedem seine persönlichen Vorteile auf.“ Der Hit in Waldshut ist aktuell ein Bonusangebot für Eltern, die mit ihren Kindern regelmäßig zur Vorsorge gehen. „Unser Junior-Aktivbonus belohnt den Einsatz für die Kindergesundheit mit geldwerten Punkten. Nach 18 Jahren reicht es in der Regel für einen Führerschein.“ Ebenfalls stark nachgefragt bei der DAK-Gesundheit: spezielle Vorsorgeangebote der Kasse zur Mundhygiene in der Schwangerschaft. „Zahnreinigungen und regelmäßige Mundplege sind für Schwangere immens wichtig, denn Zahnleisch-Entzündungen stehen in Verdacht, Frühgeburten DAK-Gesundheit, Viehmarktplatz 1, 79761 Waldshut www.dak.de/presse mitauszulösen“, erklärt Oliver Oschem diese vorausschauende Maßnahme der Kasse. Die DAK-Gesundheit hat 2014 mit ihrem Service und Leistungsangebot 317.000 neue Kunden gewonnen. Freie Zeit sinnvoll und erlebnisreich gestalten ! Für Menschen mit einer Behinderung ist es oft schwer, diese wichtige Zeit im Leben zu gestalten und ihren Interessen nachzugehen. Wir helfen Barrieren zu überwinden, um auch die Zeit neben Schule und den täglichen Verplichtungen sinnvoll und mit Freude zu nutzen. Gleichzeitig bedeutet unser Freizeitangebot auch freie Zeit für die plegenden und betreuenden Angehörigen. Unsere Angebote: • Ferienfreizeiten Jugendliche und Kinder • Freizeitclubs Jugendliche und Kinder • Ferienbetreuung • Sport und Bewegung • Tagesunternehmungen • Bildungsangebote Für weitere Informationen und zur Anforderung ausführlicher Programmhefte wenden Sie sich bitte an: Natalie Amico Telefon (07761) 55 38 581, [email protected] MitarbeiterInnen für die Leitung von Freizeiten gesucht! Wir suchen kurzfristig noch erfahrene MitarbeiterInnen, die die Leitung unserer mehrtägigen Freizeiten für Kinder mit Behinderung im April, Mai oder Juni übernehmen können. Wir bieten ein tolles Team, unvergessliche Erlebnisse und eine Aufwandsentschädigung. Bei Interesse bitte baldmöglichst melden bei: Natalie Amico (Leitung Gruppenangebote), [email protected]; Tel.: 07761-553 85 81, www.lebenshilfe-ssw.de Freitag, 27.03.2015 Fachkräftemangel – Meine Chance! Informationen für QuereinsteigerInnen.... Eine Veranstaltung von BiZ&Donna der Arbeitsagentur Bildung und Ausbildung sind der beste Schutz vor Arbeitslosigkeit! ErzieherIn ist ein Beruf mit Zukunft. Der Bedarf ist hoch und wird es noch viele Jahre bleiben. Der Weg zur Fachkraft ist vielfältig. Am Mittwoch den 15.04.2015 informiert Gabriele Marx (Abteilungsleitung Sozialpädagogik und Altenplege der Mathilde-Planck-Schule, Kommissarische Leitung Außenstelle Schopfheim) 19 Küssaberg aktuell über die Praxisintegrierte Ausbildung (PIA) mit Ausbildungsvergütung und die Stiftung Lernen-Fördern-Arbeiten über den Vorbereitungskurs in Teilzeit auf die Schulfremdenprüfung zum/zur Staatlich anerkannten Erzieher/in. Hierbei werden unter anderem Themen wie: Zugangsvoraussetzungen, Ablauf der Ausbildung, sowie Förderungsmöglichkeiten durch die Arbeitsagentur behandelt. Die Veranstaltung indet von 09:30 bis 12:00 Uhr im Berufsinformationszentrum E. 14, der Arbeitsagentur Lörrach, Brombacher Str. 2 statt. Anschließend stehen die Referenten und die Beauftragte für Chancengleichheit am Arbeitsmarkt der Arbeitsagentur Lörrach Eva Faller für weitere Fragen zur Verfügung. Die Teilnahme ist kostenlos Eine Anmeldung ist nicht erforderlich. AWO Kreisverband und Ortsvereine im Landkreis Waldshut In der letzten Zeit erreichen uns wieder viele Anfragen nach Wohnungsaulösungen und die Annahme von Flohmarktartikeln. Wir bitten um Kenntnisnahme, dass wir keine Wohnungsaulösungen durchführen und auch keine Flohmarktartikel annehmen. Für Ihr Verständnis besten Dank Arbeiterwohlfahrt Kreisverband Moltkestr. 3, 79761 Waldshut-Tiengen 20 Küssaberg aktuell Freitag, 27.03.2015 Bereitschaftsdienste der Ärzte, Apotheken & Soziale Dienste Feuerwehr 112 FFW-Kommandant Küssaberg Thomas Werner 07741/807720 Stellvertreter Sven Haberstock 07741/3800 Stellvertreter Martin Morath 07741/61609 Polizei Notruf 110 Polizei Direktion Waldshut Tiengen 07741/8316-0 THW Ortsverband Waldshut Tiengen 07741/63500 Störungsdienst Gd. Küssaberg Wassermeister Rogg 0171 514 17 35 Klärwärter Boller außerhalb der Dienstzeit 07741/4936 07742/922632 Ärztlicher Notfalldienst (falls Ihr Hausarzt nicht erreichbar ist) Tel. 01805/19292-430 Zahnärztl. Notfalldienst Tel. 01803/22 25 55 -30 Notarzt (bei bedrohlichen oder nicht einschätzbaren Zuständen) Tel.: 1 12 Rettungsleitstelle des Deutschen Roten Kreuzes Tel. 1 12 Rettungsleitstelle Waldshut des Deutschen Roten Kreuzes 07751/19222 Alkoholsucht-Beratungsstelle, Kaiserstraße 17, Waldshut 07751/89668-0 Jugend- und Drogenberatungsstelle, Bogenstraße 4,Waldshut 07751/89 67 70 Das anonyme Sorgentelefon für Erwachsene/ Telefonseelsorge Tel. 0800/1110111 (Anrufe gebührenfrei!) Verein alleinerziehender Mütter und Väter in Waldshut, Internet: www.vamv-wt.de 07753/91 99 11 Frauen- und Kinderschutzhaus Waldshut Tel. 07751/35 53 Hilfetelefon Gewalt gegen Frauen, Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend www.hilfetelefon.de Tel. 08000/116 016 Lebenshilfe Tel. 07741/96 57 277 Familienunterstützender Dienst Hochrhein, Korngasse 4, Waldshut-Tiengen Sozialpsychiatrischer Dienst des Caritasverbandes Hochrhein Tel. 07741/6869444 Diakonisches Werk Dienststelle Waldshut Tel. 07751/8304 -0 Trefen der Betreuungsgruppe dienstags und donnerstags, 14.15 - 17.15 Uhr, im Bürgerhaus Dangstetten (Ortsmitte) Altentagesplegestätte 07742/9234-50 Tierschutzverein Waldshut-Tiengen u.U. e.V. Tierheim Steinatal 0151/55414785 badenova NETZ GmbH Störungen in der Erdgasversorgung (kostenlose Service-Nummer) 0800 2767767 Sozialstation Tel. 07742/ 9 23-40 Klettgau-Rheintal, Hardweg 6, Klettgau-Grießen, Nachbarschaftshilfe Küssaberg e. V. Herr Hermann Schwab 07741/ 5509 Frau Birgit Ebi, Rathaus 07741/ 6001-40 Ambulanter Plegedienst St. Martin, Deckwiesenstraße 18, Küssaberg-Kadelburg 07741/68070 Altentagesplegestätte St. Martin, Lauchringen Tel. 07741/68 47 27 Pegasus Ambulanter Plegedienst und Tagesplege, Allmendweg 3, Küssaberg-Bechtersbohl Tel. 07742/858182 DRK Betreuungs- und Fahrdienst Anruf gebührenfrei Tel. 0800/0 07 97 61 Energiedienst ED Störungs-Nummer 07623 92 18 18 Apotheken Wochenend-Notdienstplan jeweils 08:30 Uhr bis nächsten Tag 08:30 Uhr Sa. 28.03.2015 Rats-Apotheke Waldshut Kaiserstr. 31, Tel.: 07751 - 22 20 79761 Waldshut-Tiengen So. 29.03.2015 Alemannen-Apotheke Klettgau Schafhauser Str. 8, Tel.: 07742 - 9 21 90 79771 Klettgau (Griessen) Apotheke Dr. Kammerer Hauptstr. 1, Tel.: 07672 - 5 15 79837 St. Blasien Marien-Apotheke Ühlingen Hauptstr. 14, Tel.: 07743 - 2 08 79777 Ühlingen-Birkendorf Weitere Informationen sind abrufbar unter: www.lak-bw.notdienst-portal.de Tel. 0800 0022833 (kostenfrei) Redaktionsschluss für das Amtsblatt ist mittwochs um 11.00 Uhr im Rathaus Küssaberg, Sekretariat Bürgermeister. Bitte senden Sie die redaktionellen Texte per E-Mail an: [email protected] Die Anzeigen-Texte bitte per E-Mail an: [email protected] Sprechzeiten im Rathaus (Gemeindezentrum) Verwaltung + Grundbuchamt Tel. 07741/60 01-0 Montag Dienstag Mittwoch Donnerstag Freitag 08.00 - 12.00 Uhr 08.00 - 12.00 Uhr 08.00 - 12.00 Uhr und 14.00 - 18.00 Uhr 08.00 - 16.00 Uhr (durchgehend geöfnet) 08.00 - 12.00 Uhr Amtstage Herr Notar Möckel jeden 2. Dienstag im Monat ganztags Termine erhalten Sie beim Grundbuchamt, Tel. 07741/6001-28 Sprechstunden des Jugendamtes (Landratsamt Waldshut) Nächste Sprechstunde: Donnerstag, 09. April 2015, 14.00 - 16.00 Uhr Ansprechpartnerin: Frau Zahide Dursun, Erdgeschoss, Zi. 5 Außerhalb der Sprechstunden telefonische Terminvereinbarung unter Tel. 07751/864305. Plegestützpunkt - Informationen und individuelle Beratung rund um das Thema „Plege“ im Rathaus Küssaberg Nächste Sprechstunde: Mittwoch, 22. April 2015, 9.00 - 11.00 Uhr Terminvereinbarungen und Informationen unter Tel. 07751/86-42 55 oder E-Mail: daniela.roters@landkreis-waldshut oder direkt beim Rathaus, Frau Ebi, Tel. 07741/6001-40. Rentensprechtag Nächste Sprechstunde am: Mittwoch, 15. April 2015, ab 16.00 Uhr Versichertenberaterin: Frau Sieglinde Wetzel, Erdgeschoss, Zi. 5 Anmeldungen nimmt Frau Hug im Rathaus Küssaberg, Tel. 07741/6001-26, entgegen. Sprechstunden des Bürgermeisters Telefonische Terminabsprache mit dem Sekretariat, Frau Renate Suter, Tel. 07741/6001-20 Hinweis an die Bevölkerung: An jedem 1. Samstag im Monat wird zwischen 12 und 13 Uhr in jedem Ortsteil von Küssaberg eine Sirenenprobe durchgeführt. Neue YOGA-Kurse für Anfänger / Leicht Geübte im „Waschhüsle” Ettikon Beginn: Dienstag, 14. April 2015, 16.30 Uhr - 17.45 Uhr bis 14. Juli 2015. Die Teilnahme eines Kurses in der Anfängerklasse setzt den Besuch weiterer Yogastufen, die ebenfalls im Waschhüsle stattfinden, voraus. Anmeldung und weitere Infos: Heidemarie Brugger [email protected], Tel. 0 77 41 / 67 02 65 Geflügelverkauf 2015: donnerstags Dangstetten, Rath. 8.45 - 8.55 Uhr 2.4./30.4./28.5./25.6./23.7./20.8./17.9./15.10. Geflh. Bohun, Tel. 07424/1656 u. Tel. 0171 - 3306707 Bitte ausschneiden und aufbewahren Gesucht! Reinigungskraft für Praxisräume, ca. 4 Std. wöchentlich. Anfragen unter: [email protected] Tiefgaragenstellplatz zu verkaufen oder vermieten in Kadelburg, Tel. 07741-808122 Machen Sie eine Familie glücklich! Wir suchen für vorgemerkte Kunden Ein- und Zweifamilienhäuser, Abrissobjekte oder auch alte Häuser zum Sanieren in Küssaberg und Umgebung zum Kauf! Wenn Sie Ihre Immobilie verkaufen wollen, rufen Sie uns an. Gerne bieten wir Ihnen auch eine unverbindliche Wertermittlung an. Wir beraten Sie persönlich und individuell. Ihr Immobilien-Partner in Küssaberg. Wer verschenkt an eine Asyl-Familie - Schuhschrank - Couchtisch - Mikrowelle Telefon 0 77 41 / 35 03 (Frau Ips) 25 Jahre Mitarbeit in der Praxis Hamdani Am 01.04.2015 feiern wir von 10.00 - 12.00 Uhr das 25-jährige Jubiläum unserer treuen und fleißigen Mitarbeiterin Hannelore Strittmatter. Said Aziz Hamdani • Facharzt für Allgemeinmedizin Im Freudenspiel 82 • 79790 Küssaberg-Kadelburg Fass Autowerkstatt Küssaberg seit 30 Jahren Ihr Kfz-Meisterbetrieb für alle Fabrikate * Kundendienst * Reparaturen * Vorbereitung für die Hauptuntersuchung nach § 29 STVZO (TÜV) * Unfallinstandsetzung * Karosseriearbeiten * Bremsendienst Gewerbegebiet - Tel. 07741 / 79 75 Fliesen-Platten-Mosaik & Natursteinbeläge Sie wollen sanieren und haben noch keinen Plattenleger? Dann zögern Sie nicht und kontaktieren mich. Fliesenarbeiten aller Art in Deutschland und der Schweiz. Rene Risch - Der Plättlileger Aichen 91 79761 Waldshut +49 176 3161 1802 +41 79 13 53 026 www.derplaettlileger.ch Bestrahlungsfahrten + Chemotherapie täglich zu den Kliniken in Telefon: 07747/525 07743/337814 Freiburg + Singen
© Copyright 2024