Für Küssaberg ist die Ganztagesgrundschule in Wahlform bewilligt

Freitag,
27. März 2015
Ausgabe 13
47. Jahrgang
Herausgeber und verantwortlich für den redaktionellen Teil: Bürgermeisteramt, Gemeindezentrum, 79790 Küssaberg,
Tel. 07741/6001-20, Fax: 07741/6001-50 Internet: www.kuessaberg.info  E-Mail: [email protected]
Verantwortlich für den Anzeigenteil: Anton Stähle, Stockach
Druck: Primo-Verlag Anton Stähle, Postfach 1254, 78329 Stockach, Tel. 07771/9317-11 Fax: 07771/9317-40,
E-Mail: [email protected] Internet: http://www.primo-stockach.de
Für Küssaberg ist die
Ganztagesgrundschule in
Wahlform bewilligt;
Mensa und Küchenbereich
werden in einem separaten
neuen Gebäude untergebracht
Die Gemeinde Küssaberg und die Grundschule
Küssaberg hatten mit den entsprechenden Beschlüssen der Schulgremien und des Gemeinderates bereits im 1. Halbjahr 2014 Antrag auf
Zulassung als Ganztagesgrundschule in Wahlform gestellt. Vor wenigen Tagen wurde der Antrag vom Kultusministerium positiv beschieden.
Die weitere Ganztagesschule (neben unserer
Gemeinschaftsschule) soll damit zum Beginn
des Schuljahres 2015/ 2016 (September 2015)
starten.
Zur Sitzung vom vergangenen Montag befasste sich der Gemeinderat erneut mit den
notwendigen Baumaßnahmen für Mensa und
Küchenbereich. Das Gremium stimmte mehrheitlich einem Solitärgebäude im Vorbereich
zur Sportanlage und zur Schulsporthalle mit
Kosten von rd. 630.000 € zu. Der Bauantrag soll
bereits in den kommenden Tagen eingereicht
werden. Das beauftragte Architekturbüro wird
die Ausschreibungen für die einzelnen Gewerke vorbereiten. Der Zuschussantrag beim Land
Baden-Württemberg ist gestellt, ein zuschussunschädlicher Baubeginn von dort bereits bestätigt.
Gemeinderat, Bürgermeister
und Gemeindeverwaltung
2
Küssaberg aktuell
Freitag, 27.03.2015
Mitteilungen der Gemeinde
Eindrücke vom
Dangstetter Ostermarkt 2015
Im Namen aller Organisatoren und Marktanbietern
möchten wir uns recht herzlich bei den zahlreichen
Besucherinnen und Besucher des diesjährigen Ostermarktes bedanken.
Ihre Arbeitsgruppe „Belebung Ortsmitte Dangstetten“
Vorankündigung:
Tag der ofenen Tür am Sonntag, 12. April 2015 in Dangstetten
Mit einem Tag der ofenen Tür werden das sanierte Gemeindehaus Dangstetten, die neue Außenanlage und der
zentrale Hochbehälter Langacker der Bevölkerung vorgestellt.
Die beteiligten Vereine und die Gemeinde laden schon heute herzlich ein und bitten um Terminreservierung.
Bild: Rolf Bendel
Bild: Jörg Kaiser
Freitag, 27.03.2015
3
Küssaberg aktuell
Mitteilungsblatt „Küssaberg-aktuell“
Herzlichen Glückwunsch
zum Geburtstag
Redaktionsschlussänderung
Wegen des Feiertages „Karfreitag“ am 3. April 2015 wird der Redaktionsschluss für
die Ausgabe Nr. 14 um 1 Tag vorverlegt.
Der Redaktionsschluss ist somit am Dienstag, 31. März 2015 um 11.00 Uhr.
Erscheinungstag ist Donnerstag, 2. April 2015.
Wir bitten um Beachtung!
Gemeindeverwaltung Küssaberg
Freitag,
mt, Gemeindezentrum, 79790 Küssaberg,
den redaktionellen Teil: Bürgermeistera
Herausgeber und verantwortlich für
[email protected]
Internet: www.kuessaberg.info  E-Mail:
Tel. 07741/6001-20, Fax: 07741/6001-50
Neu auf unserer Homepage: www.kuessaberg.info
Ab sofort kann das „Küssaberg aktuell“ bequem online über einen
Blätterkatalogformat eingesehen werden.
Ebenfalls besteht wie gewohnt die Möglichkeit ein Download in PDF Format.
Das Archiv bietet außerdem den Zugang mit Eingabemöglichkeit der vergangenen
Ausgaben.
Viel Spass beim Stöbern!
29.03.
86 Jahre
Gertrud Weber, Deckwiesenstraße 18,
Küssaberg-Kadelburg
29.03.
76 Jahre
Gertraud Agnes Frey, Zwischen den Rainen 4, Küssaberg-Rheinheim
29.03.
70 Jahre
Lothar Pückler, Küßnacher Straße 32,
Küssaberg-Dangstetten
01.04.
75 Jahre
Rosemarie Krischka, Im Studäcker 9,
Küssaberg-Kadelburg
03.04.
75 Jahre
Ayse Kekeçli, Im Freudenspiel 23,
Küssaberg-Kadelburg
04.04.
Renate Rüger, Burgstraße 6,
Küssaberg-Küßnach
85 Jahre
04.04.
76 Jahre
Heinz Baumgartner, Kraftwerkstraße 6,
Küssaberg-Reckingen
Uhren umstellen!
Die mitteleuropäische Zeit endet in der Nacht von Samstag, den 28.03.2015 auf
Sonntag, den 29.03.2015.
Die Stundenzählung wird um 1 Stunde vorgestellt!
Bücherei
Die Bücherei Kadelburg bleibt während der Osterschulferien
Spruch der Woche
Was andere Menschen
von dir denken ist nicht
dein Problem.
Paulo Coelho
am 31.03. und am 07.04.2015 geschlossen.
Amtliche Bekanntmachungen
Öfentliche Bekanntmachung der Gemeinde Küssaberg
Aufstellungsbeschluss zur „Änderung der örtlichen Bauvorschriften zum vorhabenbezogenen
Bebauungsplan Lebensmittelmarkt und Drogeriemarkt Flst.Nr. 1818/2 vom 10.06.2011“
Ortsteil Kadelburg
Bekanntgabe des Aufstellungsbeschlusses gemäß § 2 Absatz 1 Baugesetzbuch (BauGB); Beteiligung der Öfentlichkeit im
Rahmen des vereinfachten Verfahrens gemäß § 74 Abs. 6 LBO i.V.m. § 13 Absatz 2 Nr. 2, 2. Alt. BauGB
Der Gemeinderat der Gemeinde Küssaberg hat am 23.03.2015 in öfentlicher Sitzung aufgrund von § 74 Abs. 6 LBO i.V.m. § 1 Abs. 8
und § 2 Absatz 1 Baugesetzbuch (BauGB) den Aufstellungsbeschluss zur „Änderung der örtlichen Bauvorschriften zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan Lebensmittelmarkt und Drogeriemarkt Flst.Nr. 1818/2 vom 10.06.2011“ Ortsteil Kadelburg beschlossen. Der
Aufstellungsbeschluss wird hiermit ortsüblich bekannt gegeben. Die Änderung der örtlichen Bauvorschriften erfolgt im Rahmen des
vereinfachten Verfahrens gemäß § 74 Abs. 6 LBO i.V.m.§ 13 BauGB. Gleichzeitig hat der Gemeinderat die vorliegenden Entwürfe zur
o.g. Satzung gebilligt und beschlossen, diese Unterlagen für die Durchführung einer öfentlichen Auslegung und für die Beteiligung
4
Küssaberg aktuell
Freitag, 27.03.2015
der Behörden und sonstigen Träger öfentlicher Belange gem. § 74 Abs. 6 LBO i.V.m. § 13 Abs. 2 Nr. 3, 2. Alt. i.V.m. § 4 Absatz 2 BauGB
freizugeben.
Da durch die Änderung der Bauvorschriften die Grundzüge der Planung nicht berührt werden und die Zulässigkeit eines umweltverträglichkeitsplichtigen Vorhabens nach dem Umweltverträglichkeitsprüfungsgesetz (UVPG) nicht begründet sowie Schutzgüter
nach § 1 Absatz 6 Nr. 7b BauGB (Flora-Fauna-Habitat- und Vogelschutzgebiete) nicht berührt werden, sollen die örtlichen Bauvorschriften im vereinfachten Verfahren nach § 13 BauGB geändert werden. Von einer Umweltprüfung nach § 2 Absatz 4 BauGB und vom
Umweltbericht nach § 2a BauGB wird abgesehen.
Für den räumlichen Geltungsbereich ist der nachstehende Kartenausschnitt maßgebend
Änderung der örtlichen Bauvorschriften zum „vorhabenbezogenen Bebauungsplan Lebensmittelmarkt und
Drogeriemarkt Flst.Nr. 1818/2 vom
10.06.2011“ Ortsteil Kadelburg
I. Planungsgebiet
Der Geltungsbereich der Bebauungsplanänderung umfasst das Grundstück Flst.Nr. 1818/2, im Ortsteil Kadelburg welches direkt an
der Landstraße L 161 im Bereich zwischen Gartenstraße und Trottenweg liegt und eine Gesamtgröße von insgesamt 5.715 m² aufweist. Der Geltungsbereich überlagert den bereits bestehenden vorhabenbezogenen Bebauungsplan „Lebensmittelmarkt und Drogeriemarkt“ Flst.Nr. 1818/2, Gemarkung Kadelburg vom 10.06.2011. Mit den im November 2014 neu eröfneten Märkten, Netto und
Rossmann wurde das Grundstück bebaut und der VEP umgesetzt. Gemäß Flächennutzungsplan ist das Plangebiet als gemischte Bauläche (M) dargestellt. Die Darstellung des Flächennutzungsplanes wird im Zuge der Berichtigung gem. § 13 BauGB bei der nächsten
Fortschreibung/Änderung als Sondergebietsläche (hier: Einzelhandel) angepasst.
II. Ziel und Zweck der Planung
Mit dem Satzungsbeschluss des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes „Lebensmittelmarkt und Drogeriemarkt „ Flst.Nr. 1818/2,
Gemarkung Kadelburg am 10.06.2011 wurden die baurechtlichen Voraussetzungen zur Errichtung eines Lebensmittelmarktes und
Drogeriemarktes im Plangebiet geschafen. Im November 2011 wurden sodann die beiden Märkte, Lebensmittelmarkt Netto und
Drogeriemarkt Rossmann neu eröfnet. Dabei wurden die Gebäude so gestellt, so dass vor beiden Märkten eine große gemeinsame
Parkläche zur Verfügung steht, welche außerhalb Stelllächen auch teilweise bereits gärtnerisch angelegt wurde. Desweitern wurde
im westlichen Teil des Grundstückes in einer privaten Grünläche eine Sammelwerbeanlage, wie auch im Bebauungsplan vorgesehen,
errichtet. Vier weitere Schriftzüge mit den jeweiligen Firmenbezeichnungen an den Gebäudefronten, lassen die Märkte erkennen.
Auch für die Produktwerbung der beiden Märkte wurden bereits Werbeansichtslächen geschafen, die sich unmittelbar vor den Gebäudeeingängen beinden.
Mit dieser Bebauungsplanänderung sollen zunächst Werbeanlagen nur noch an der Stätte der Leistung zugelassen werden. Hiermit
wird die Zulässigkeit von Werbeanlagen auf die Stätte der Leistung beschränkt und Fremdwerbungen ausgeschlossen. Damit soll ge-
Freitag, 27.03.2015
5
Küssaberg aktuell
währleistet werden, dass die ansässigen Märkte durch die Übersichtlichkeit der Werbeanlagen hervorgehoben und in ihrer Wirkung
gestärkt werden.
Des Weiteren sollen im Rahmen dieser Bebauungsplanänderung die Flächen für Produktbewerbung aus dem am Standort vorhandenen Sortiment bis auf eine Werbeansichtsläche von insgesamt max. 7m² im gesamten Geltungsbereich (Grundstück Flst.Nr. 1818/2)
begrenzt werden. Hiermit soll vor allem die Zahl der möglichen Produktwerbelächen einerseits begrenzt werden, und andererseits
den Märkten weiterhin die Möglichkeit bieten, Eigenwerbung zu betreiben. Die Beschränkung auf insgesamt 7 m² Werbeansichtsläche für Produktwerbung stellt sicher, dass der Informationsgehalt von Werbeanlagen und die wirtschaftlichen privaten Interessen
gewahrt bleiben. Gleichzeitig unterstützt diese Beschränkung das öfentliche Interesse im Sinne einer positiven Ortsgestaltung. Bei
einer Überladung kann beim Betrachter Orientierungslosigkeit entstehen, die keine Anreize schafen, auf die Märkte zu zugehen.
Die Öfentlichkeitsbeteiligung wird im Rahmen einer Planauslegung durchgeführt. Sämtliche Planentwürfe werden von Dienstag,
den 07.04.2015 bis einschließlich Freitag, den 08.05.2015 im Rathaus Küssaberg, Gemeindezentrum, vor dem Zimmer 39 für
Jedermann frei zugänglich während der üblichen und bekannten, über die Sprechzeiten hinausgehenden Dienststunden öfentlich
ausgelegt. Während der Ofenlage wird im Zimmer 39 Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung der Planung gegeben, bzw. können
dort Anregungen vorgebracht werden. Innerhalb der Auslegungsfrist können auch schriftliche Anregungen vorgebracht werden. Da
das Ergebnis der Behandlung der Anregungen mitgeteilt wird, ist die Angabe der Anschrift des Verfassers zweckmäßig. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über die Bauleitpläne unberücksichtigt bleiben.
Küssaberg, 27.03.2015
Manfred Weber
Bürgermeister
Gemeinde Küssaberg
Landkreis Waldshut
der Mehrgenerationenplatz im Ortsteil Rheinheim, sowie
der „Rhypark“ und Fährepark im Ortsteil Kadelburg.
Abschnitt 2
Schutz gegen Lärmbelästigung
Polizeiverordnung
gegen umweltschädliches Verhalten, Belästigung der Allgemeinheit,
zum Schutz der Grün- und Erholungsanlagen
und über das Anbringen von Hausnummern
(Polizeiliche Umweltschutz-Verordnung)
Aufgrund § 10 Abs. 1 in Verbindung mit § 1 Abs. 1 und § 18 Abs.
1 des Polizeigesetzes (PolG) in der Fassung vom 13. Januar 1992
(GBl. S. 1), zuletzt geändert durch Gesetz vom 4. Mai 2009 (GBl. S.
195), wird mit Zustimmung des Gemeinderates vom 23.03.2015
verordnet:
Abschnitt 1
Allgemeine Regelungen
§2
Benutzung von Rundfunkgeräten, Lautsprechern,
Musikinstrumenten u. ä.
(1)
Dies gilt insbesondere, wenn die Geräte oder Instrumente bei offenen Fenstern oder Türen, auf ofenen Balkonen, im Freien oder
in Kraftfahrzeugen betrieben oder gespielt werden.
(2)
(2)
(3)
b)
Öfentliche Straßen sind alle Straßen, Wege und Plätze, die
dem öfentlichen Verkehr gewidmet sind (§ 2 Abs.1 StrG)
oder auf denen ein tatsächlicher öfentlicher Verkehr stattindet.
Gehwege sind die dem öfentlichen Fußgängerverkehr gewidmeten oder ihm tatsächlich zur Verfügung stehenden
Flächen, ohne Rücksicht auf ihren Ausbauzustand. Sind
solche Gehwege nicht vorhanden, gelten als Gehwege die
seitlichen Flächen am Rande der Fahrbahn in einer Breite
von 1,5 m. Als Gehwege gelten auch Fußwege, Fußgängerzonen und verkehrsberuhigte Bereiche im Sinne der StVO
und Treppen (Stafeln).
Grün- und Erholungsanlagen sind allgemein zugängliche,
gärtnerisch gestaltete Anlagen, die der Erholung der Bevölkerung oder der Gestaltung des Orts- und Landschaftsbildes dienen. Dazu gehören insbesondere auch Verkehrsgrünanlagen und allgemein zugängliche Kinderspielplätze,
Abs. 1 gilt nicht:
a)
§1
Begrifsbestimmungen
(1)
Rundfunk- und Fernsehgeräte, Lautsprecher, Tonwiedergabegeräte, Musikinstrumente sowie andere mechanische
oder elektro-akustische Geräte zur Lauterzeugung dürfen
nur so benutzt werden, dass andere nicht erheblich belästigt werden.
bei Umzügen, Kundgebungen, Märkten und Messen
im Freien und bei Veranstaltungen, die einem herkömmlichen Brauch entsprechen,
für amtliche Durchsagen.
§3
Lärm aus Gaststätten
Aus Gaststätten und Versammlungsräumen innerhalb der im Zusammenhang bebauten Gebiete oder in der Nähe von Wohngebäuden darf kein Lärm nach außen dringen, durch den andere
erheblich belästigt werden. Fenster und Türen sind erforderlichenfalls geschlossen zu halten.
§4
Lärm von Sport- und Spielplätzen
(1)
Sport- und Spielplätze, die weniger als 50 m von der Wohnbebauung entfernt sind, dürfen in der Zeit zwischen 21:00
Uhr und 08:00 Uhr nicht benutzt werden. Diese Beschränkungen gelten nicht für Kinderspielplätze, d. h. Spielplätze,
deren Benutzung nur durch Kinder bis Vollendung des 14.
Lebensjahres zugelassen ist.
6
Küssaberg aktuell
Freitag, 27.03.2015
frei umherlaufen.
(2)
§5
Haus- und Gartenarbeiten
(1)
§ 12
Verunreinigung durch Hunde
Bei Sportplätzen bleiben die Vorschriften nach dem BundesImmissionsschutzgesetz, insbesondere die Sportanlagenlärmschutzverordnung, unberührt.
Der Halter oder Führer eines Hundes hat dafür zu sorgen, dass
dieser seine Notdurft nicht auf Gehwegen, in Grün- und Erholungsanlagen oder in fremden Vorgärten verrichtet. Dennoch
dort abgelegter Hundekot ist unverzüglich zu beseitigen.
Haus- und Gartenarbeiten, die zu erheblichen Belästigungen Anderer führen können, dürfen in der Zeit von 20:00
Uhr bis 07:00 Uhr nicht ausgeführt werden.
Die Vorschriften nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz,
insbesondere die 32. Verordnung zur Durchführung des BundesImmissionsschutzgesetzes (Geräte- und Maschinenlärmschutzverordnung – 32.BimSchV), bleiben unberührt.
§6
Lärm durch Tiere
Tiere, insbesondere Hunde, sind so zu halten, dass niemand
durch anhaltende tierische Laute mehr als nach den Umständen
unvermeidbar gestört wird.
§ 13
Taubenfütterungsverbot
Tauben dürfen auf öfentlichen Straßen und Gehwegen sowie in
Grün- und Erholungsanlagen nicht gefüttert werden.
§ 14
Belästigung durch Ausdünstungen u.ä.
Übel riechende Gegenstände oder Stofe dürfen in der Nähe von
Wohngebäuden nicht gelagert, verarbeitet oder befördert werden, wenn Dritte dadurch in ihrer Gesundheit geschädigt oder
erheblich belästigt werden. Dies gilt nicht für das Ausbringen
von natürlichen Düngern, wie er in landwirtschaftlichen Betrieben anfällt.
§7
Altglassammelbehälter
Altglassammelbehälter, die weniger als 50 m von der Wohnbebauung entfernt sind, dürfen in der Zeit von 20:00 Uhr bis 07:00
Uhr, sowie an Sonn- und Feiertagen nicht benutzt werden.
§ 15
Unerlaubtes Plakatieren, Beschriften, Bemalen
(1)
Abschnitt 3
Umweltschädliches Verhalten und Belästigung
der Allgemeinheit
An öfentlichen Straßen und Gehwegen sowie in Grün- und
Erholungsanlagen oder den zu ihnen gehörenden Einrichtungen ist ohne Erlaubnis der Ortspolizeibehörde untersagt,
-
§8
Abspritzen von Fahrzeugen
außerhalb von zugelassenen Plakatträgern (Plakatsäulen, Anschlagstafeln usw.) zu plakatieren;
andere als dafür zugelassene Flächen zu beschriften
oder zu bemalen.
Dies gilt auch für bauliche oder sonstige Anlagen, die von
öfentlichen Straßen und Gehwegen oder Grün- und Erholungsanlagen einsehbar sind.
Das Abspritzen von Fahrzeugen auf öfentlichen Straßen ist untersagt.
§9
Benutzung öfentlicher Brunnen
(2)
Öfentliche Brunnen dürfen nur entsprechend ihrer Zweckbestimmung benutzt werden. Es ist verboten, sie zu beschmutzen
sowie das Wasser zu verunreinigen.
Die Erlaubnis nach Abs. 1 ist zu erteilen, wenn öfentliche
Belange nicht entgegenstehen, insbesondere eine Verunstaltung des Orts- und Straßenbildes nicht zu befürchten ist.
(3)
Wer entgegen den Verboten des § 15 Abs. 1 außerhalb von
zugelassenen Plakatträgern plakatiert oder andere als dafür
zugelassene Flächen beschriftet oder bemalt, ist zur unverzüglichen Beseitigung verplichtet. Die Beseitigungsplicht
trift unter den Voraussetzungen des § 6 Abs. 3 des Polizeigesetzes auch den Veranstalter oder die sonstige Person,
die auf den jeweiligen Plakatanschlägen oder Darstellungen nach Satz 1 als Verantwortlicher benannt wird.
§ 10
Verkauf von Lebensmitteln im Freien
Werden Speisen und Getränke zum Verzehr an Ort und Stelle verabreicht, so sind für Speisereste und Abfälle geeignete Behälter
bereitzustellen.
§ 16
Belästigung der Allgemeinheit
§ 11
Gefahren durch Tiere
(1)
Tiere sind so zu halten und zu beaufsichtigen, dass niemand
gefährdet wird.
(2)
Das Halten von Raubtieren, Gift- und Riesenschlangen und
ähnlichen Tieren, die durch ihre Körperkräfte, Gifte oder ihr
Verhalten Personen gefährden können, ist der Ortpolizeibehörde unverzüglich anzuzeigen.
(3)
Im Innenbereich (§§ 30 – 34 Baugesetzbuch) sind auf öffentlichen Straßen und Gehwegen Hunde an der Leine zu
führen. Ansonsten dürfen Hunde ohne Begleitung einer
Person, die durch Zuruf auf das Tier einwirken kann, nicht
(1)
Auf öfentlichen Straßen und Gehwegen sowie in Grün- und
Erholungsanlagen ist untersagt:
1.
2.
3.
4.
5.
das Nächtigen,
das die körperliche Nähe suchende oder sonst besonders aufdringliche Betteln sowie das Anstiften von
Minderjährigen zu dieser Art des Bettelns,
das Verrichten der Notdurft,
der öfentliche Konsum von Betäubungsmitteln
Gegenstände wegzuwerfen oder abzulagern, außer in
dafür bestimmte Abfallbehälter
Freitag, 27.03.2015
(2)
nummern sind in einer Höhe von nicht mehr als 3 m an der
der Straße zugekehrten Seite des Gebäudes unmittelbar
über oder neben dem Gebäudeeingang oder, wenn sich der
Gebäudeeingang nicht an der Straßenseite des Gebäudes
beindet, an der dem Grundstückszugang nächstgelegenen Gebäudeecke anzubringen. Bei Gebäuden, die von der
Straße zurückliegen, können die Hausnummern am Grundstückszugang angebracht werden.
Die Vorschriften des Strafgesetzbuches, Betäubungsmittelgesetzes, Kreislaufwirtschaftsgesetz, sowie des Landesabfallgesetzes bleiben unberührt.
Abschnitt 4
Schutz der Grün- und Erholungsanlagen
§ 17
Ordnungsvorschriften
(1)
(3)
In den Grün- und Erholungsanlagen ist es unbeschadet der
vorstehenden Vorschriften untersagt,
Anplanzungen, Rasenlächen oder sonstige Anlagenlächen außerhalb der Wege und Plätze sowie besonders freigegebenen und entsprechend gekennzeichneten Flächen zu betreten;
2. sich außerhalb der freigegebenen Zeiten aufzuhalten,
Wegsperren zu beseitigen oder zu verändern oder Einfriedungen der Sperren zu überklettern;
3. außerhalb der Kinderspielplätze oder der entsprechend gekennzeichneten Tummelplätze zu spielen
oder sportliche Übungen zu treiben, wenn dadurch
Dritte erheblich belästigt werden können;
4. Wege, Rasenlächen, Anplanzungen oder sonstige
Anlagenteile zu verändern oder auszugraben oder außerhalb zugelassener Feuerstellen Feuer anzumachen;
5. Planzen, Laub, Kompost, Erde, Sand oder Steine zu
entfernen;
6. Hunde, ausgenommen solche, die von Blinden oder
Sehbehinderten mitgeführt werden, unangeleint umherlaufen zu lassen; auf Kinderspielplätze oder Liegewiesen dürfen Hunde nicht mitgenommen werden;
7. Bänke, Schilder, Hinweise, Denkmäler, Einfriedungen
oder andere Einrichtungen zu beschriften, zu bekleben, zu bemalen, zu beschmutzen oder zu entfernen;
8. Gewässer oder Wasserbecken zu verunreinigen oder
darin zu ischen;
9. Schieß-, Wurf- oder Schleudergeräte zu benützen sowie außerhalb der dafür besonders bestimmten und
entsprechend gekennzeichneten Stellen Wintersport
(Rodeln, Skilaufen, Snowboarden oder Schlittschuhlaufen) oder Inline-Skating zu treiben, zu reiten, zu zelten, zu baden oder Boot zu fahren;
10. Parkwege zu befahren und Fahrzeuge abzustellen; dies
gilt nicht für Kinderwagen und fahrbare Krankenstühle
sowie für Kinderfahrzeuge, wenn dadurch andere Besucher nicht gefährdet werden.
Die Ortspolizeibehörde kann im Einzelfall anordnen, wo,
wie und in welcher Ausführung Hausnummern anzubringen sind, soweit dies im Interesse der öfentlichen Sicherheit oder Ordnung geboten ist.
§ 19
Aufstellen von Wohnwagen und Zelten
1.
(2)
Die auf Kinderspielplätzen aufgestellten Turn- und Spielgeräte dürfen nur von Kindern bis zu 14 Jahren benützt werden.
Zelte und Wohnwagen dürfen außerhalb baurechtlich genehmigter Campingplätze zum Aufhalten von Menschen nicht aufgestellt werden, wenn nicht die erforderlichen sanitären Einrichtungen zur Verfügung stehen. Grundstücksbesitzern ist es
untersagt, ihr Grundstück dafür zur Verfügung zu stellen oder
Verstöße gegen Satz 1 zu dulden.
Abschnitt 6
Schlussbestimmungen
§ 20
Zulassung von Ausnahmen
Entsteht für den Betrofenen eine nicht zumutbare Härte, so kann
die Ortspolizeibehörde Ausnahmen von den Vorschriften dieser
Polizeiverordnung zulassen, sofern keine öfentlichen Interessen
entgegenstehen.
§ 21
Ordnungswidrigkeiten
(1)
Ordnungswidrig im Sinne von § 18 Abs. 1 Polizeigesetz handelt, wer vorsätzlich oder fahrlässig
1.
2.
3.
4.
5.
Abschnitt 5
Anbringen von Hausnummern/
Aufstellen von Wohnwagen und Zelten
6.
7.
8.
§ 18
Hausnummern
(1)
(2)
7
Küssaberg aktuell
Die Hauseigentümer haben ihre Gebäude spätestens an
dem Tag, an dem sie bezogen werden, mit der von der Gemeinde festgesetzten Hausnummer in arabischen Zifern zu
versehen.
Die Hausnummern müssen von der Straße aus, in die das
Haus einnummeriert ist, gut lesbar sein. Unleserliche Hausnummernschilder sind unverzüglich zu erneuern. Die Haus-
9.
10.
11.
12.
13.
entgegen § 2 Abs. 1 Rundfunk- und Fernsehgeräte,
Lautsprecher, Tonwiedergabegeräte, Musikinstrumente sowie andere mechanische oder elektro-akustische
Geräte zur Lauterzeugung so benutzt, dass andere erheblich belästigt werden,
entgegen § 3 Satz 1 aus Gaststätten und Versammlungsräumen Lärm nach außen dringen lässt, durch
den andere erheblich belästigt werden,
entgegen § 4 Abs. 1 Sport- und Spielplätze benützt,
entgegen § 5 Abs. 1 Haus- und Gartenarbeiten durchführt,
entgegen § 6 Tiere so hält, dass andere erheblich belästigt werden,
entgegen § 7 Altglassammelbehälter benutzt,
entgegen § 8 Fahrzeuge auf öfentlichen Straßen abspritzt,
entgegen § 9 öfentliche Brunnen entgegen ihrer
Zweckbestimmung benutzt, sie beschmutzt oder das
Wasser verunreinigt,
entgegen § 10 geeignete Behälter für Speisereste und
Abfälle nicht bereit hält,
entgegen § 11 Abs. 1 Tiere so hält oder beaufsichtigt,
dass andere gefährdet werden,
entgegen 11 Abs. 2 das Halten gefährlicher Tiere der
Ortspolizeibehörde nicht unverzüglich anzeigt,
entgegen § 11 Abs. 3 Hunde frei umherlaufen lässt,
entgegen § 12 als Halter oder Führer eines Hundes verbotswidrig abgelegten Hundekot nicht unverzüglich
8
Küssaberg aktuell
beseitigt,
14. entgegen § 13 Tauben füttert,
15. entgegen § 14 übel riechende Gegenstände oder Stoffe lagert, verarbeitet oder befördert,
16. entgegen § 15 Abs.1 plakatiert oder nicht dafür zugelassene Flächen beschriftete oder bemalt oder als
Verplichteter der in § 15 Abs. 3 beschriebenen Beseitigungsplicht nicht nachkommt,
17. entgegen § 16 Abs. 1 Nr. 1 nächtigt,
18. entgegen § 16 Abs. 1 Nr. 2 bettelt oder Minderjährige
zu solchem Betteln anstiftet,
19. entgegen § 16 Abs. 1 Nr. 3 die Notdurft verrichtet,
20. entgegen § 16 Abs. 1 Nr. 4 Betäubungsmittel öfentlich
konsumiert,
21. entgegen § 17 Abs. 1 Nr. 5 Gegenstände wegwirft oder
ablagert
22. entgegen § 17 Abs. 1 Nr. 1 Anplanzungen, Rasenlächen oder sonstige Anlagelächen betritt,
23. entgegen § 17 Abs. 1 Nr. 2 außerhalb der freigegebenen Zeiten sich in nicht dauernd geöfneten Anlagen
oder Anlagenteilen aufhält, Wegsperren beseitigt oder
verändert oder Einfriedungen oder Sperren überklettert,
24. entgegen § 17 Abs. 1 Nr. 3 außerhalb der Kinderspielplätze oder entsprechend gekennzeichneten Tummelplätze spielt oder sportliche Übungen treibt,
25. entgegen § 17 Abs. 1 Nr. 4 Wege, Rasenlächen, Anplanzungen oder sonstige Anlagenteile verändert
oder ausgräbt oder außerhalb zugelassener Feuerstellen Feuer macht,
26. entgegen § 17 Abs. 1 Nr. 5 Planzen, Gras, Laub, Kompost, Erde, Sand oder Steine entfernt,
27. entgegen § 17 Abs. 1 Nr. 6 Hunde unangeleint umherlaufen lässt oder Hunde auf Kinderspielplätze oder Liegewiesen mitnimmt,
28. entgegen § 17 Abs. 1 Nr. 7 Bänke, Schilder, Hinweise,
Denkmäler, Einfriedungen oder andere Einrichtungen
beschriftet, beklebt, bemalt, beschmutzt oder entfernt,
29. entgegen § 17 Abs. 1 Nr. 8 Gewässer oder Wasserbecken verunreinigt oder darin ischt,
30. entgegen § 17 Abs. 1 Nr. 9 Schieß-, Wurf- oder Schleu-
31.
32.
33.
34.
35.
Freitag, 27.03.2015
dergeräte benützt sowie außerhalb der dafür bestimmten oder entsprechend gekennzeichneten Stellen Wintersport (Rodeln, Skilaufen, Snowboarden oder
Schlittschuhlaufen) oder Inline-Skating betreibt, reitet,
zeltet, badet oder Boot fährt,
entgegen § 17 Abs. 1 Nr. 10 Parkwege befährt oder
Fahrzeuge abstellt,
entgegen § 17 Abs. 2 Turn- und Spielgeräte benützt,
entgegen § 18 Abs. 1 als Hauseigentümer die Gebäude
nicht mit den festgesetzten Hausnummern versieht,
unleserliche Hausnummernschilder entgegen § 18
Abs. 2 nicht unverzüglich erneuert oder Hausnummern nicht entsprechend § 18 Abs. 2 anbringt.
entgegen § 19 Wohnwagen oder Zelte aufstellen oder
als Grundstücksbetreiber die Aufstellung erlaubt oder
duldet.
(2)
Abs. 1 gilt nicht, soweit eine Ausnahme nach § 20 zugelassen worden ist.
(3)
Ordnungswidrigkeiten können nach § 18 Abs. 2 Polizeigesetz und nach § 17 Abs. 2 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten mit einer Geldbuße geahndet werden.
§ 22
Inkrafttreten
(1)
Diese Polizeiverordnung tritt am Tag der öfentlichen Bekanntmachung in Kraft.
(2)
Gleichzeitig treten die früheren Polizeiverordnungen, die
dieser Polizeiverordnung entsprechen oder widersprechen,
außer Kraft. Dies sind insbesondere
1.
Polizeiverordnung vom 24.04.1999
Küssaberg, den 24.03.2015
Ortspolizeibehörde
Manfred Weber
Bürgermeister
Gemeinderat
Öfentliche Bauausschusssitzung vom 23.03.2015
1.
Errichtung einer Werbeanlage für termingebundenen wechselnden Plakatanschlag
Grundstück Flst.Nr. 1818/2, Gartenstraße 2 a (Netto), Kadelburg
Da die Entscheidung über die Errichtung dieser Werbeanlage von besonderer Bedeutung für die Gemeinde ist (eine Änderung der
Bauvorschriften war vom Gesamtgemeinderat geplant), beschloss der Bauausschuss mit der erforderlichen Mehrheit, die baurodungsrechtliche Entscheidung dem Gemeinderat zu übertragen. Wir verweisen an dieser Stelle auf die dortige Beschlussfassung und
Sitzungsbekanntmachung in diesem Amtsblatt.
2.
Umbau und Erweiterung des bestehenden Wohngebäudes
Grundstück Flst.Nr. 79, Zurzacher Straße 7, Rheinheim
Der Bauausschuss begrüßte das Vorhaben zur Schafung von Mietwohnraum und bestätigte damit gleichzeitig das Einfügen in den
Bestand. Dabei wies er besonders auf die Gewährleistung ausreichender Stellplätze hin, welche derzeit auf die geplanten Wohneinheiten ausgelegt sind.
3.
Neubau einer Mensa für die Grundschule Kadelburg
Grundstück Flst.Nr. 240/1, Schulstraße 6, Kadelburg
Da der Gemeinderat sich erst in der anschließenden Gemeinderatsitzung mit der endgültig in Frage kommenden Planungsvariante
befassen konnte, beschloss der Bauausschuss mit der erforderlichen Mehrheit, die bauordnungsrechtliche Entscheidung für den Neubau einer Mensa dem Gemeinderat zu übertragen. Wir verweisen daher auch an dieser Stelle auf die dortige Beschlussfassung und
Freitag, 27.03.2015
Küssaberg aktuell
Sitzungsbekanntmachung in diesem Amtsblatt.
Aus der öfentlichen Gemeinderatssitzung
vom 23.03.2015
Der Gemeinderat bestätigt das Ziel zur möglichst dezentralen Unterbringung der Asylsuchenden auf unterschiedliche
Ortsteile von Küssaberg und konnte daher zur vergangenen
Sitzung der Planung zur Erstellung eines Neubaus mit Unterkünften für eine Anschluss-/Obdachlosenunterbringung im
Ortsteil Rheinheim, gegenüberliegend zum Friedhof zustimmen
Die Gemeinde Küssaberg kann in den Ortsteilen Rheinheim,
Dangstetten und Küßnach bereits einzelne Wohnungen für die
Verplichtung zur Unterbringung von Asylsuchenden aber auch
von Obdachlosen vorhalten; um der zu erwartenden Aufnahme
von weiteren Personen zeitnah nachkommen zu können, stimmte der Gemeinderat nunmehr der vorgelegten Entwurfsplanung
zum Neubau einer Unterkunft mit insgesamt 3 Wohnungen und
ergänzenden 3 Einzelzimmern inkl. Sanitär-/Essbereich und damit der Schafung der Möglichkeit zum Unterbringen von ca. 15
Personen zu. Der beauftragte Planer zeigte zur Sitzung die Baugestaltung und die Aufteilung der Nutzungen des 2-geschossigen
Gebäudes auf. Um künftig bei Bedarf ggf. vereinfacht weiteren
Wohnraum herstellen zu können, wird ein späterer Dachausbau grundsätzlich baulich vorbereitet, jedoch zunächst nicht
zur Ausführung gelangen. Damit bestätigte der Gemeinderat
die im Wesentlichen seitens des Asylkreises „Miteinander leben“
vorabgestimmte Planung. Die dortigen Gedanken zur Grundlagenplanung wurden durchweg begrüßt. Nach Zustimmung zur
Planung, können vom beauftragten Architekten nunmehr die
Unterlagen zur Bauantragstellung fertiggestellt werden.
Die zuletzt abgeschlossenen Bauprojekte zur Sanierung der
Außenanlage des Gemeindehauses Dangstetten und zur Sanierung der Wasserleitung in der Schloßbergstaße in Bechtersbohl konnten von den beauftragten Planern gesamthaft
vorgestellt und schließlich die jeweiligen Kostenfeststellungen vom Gemeinderat vorgenommen werden
Die Sanierung der Außenanlagen des Gemeindehauses Dangstetten mit Hallenvorplatz inkl. Stellplätzen und aber auch Eingangs- und Spiellächen für den Kindergartenbereich konnten
bekanntermaßen bereits fertiggestellt und für die Nutzung freigegeben werden. Im Rahmen der Veranstaltung „Tag der ofenen
Tür“ am 12. April werden alle Interessierten und die Bevölkerung
neben der Besichtigungsmöglichkeit des im Ortsteil Dangstetten ebenfalls bereits abschließend sanierten Hochbehälters auch
das Gemeindehaus inkl. Außenbereich besichtigen können. Zur
vergangenen Sitzung zeigte der beauftragte Planer noch einmal
rückschauend die einzelnen Maßnahmen und die mittels Rechnungslegung nunmehr feststehenden Kosten auf. Im Zuge der
Bauausführung ergaben sich zum zunächst kalkulierten Kostenaufwand Mehrkosten von rd. 21.000,-- €, so dass die Gesamtmaßnahme mit 479.000,-- € abgerechnet werden konnte. Die im
Bauverlauf aufgetretenen unvorhergesehenen Schwierigkeiten,
welche insbesondere aus dem Kanalbereich resultierten, konnten vom Gemeinderat zur Sitzung schließlich nachvollzogen und
bestätigt werden.
Zur Sitzung konnte auch der zur Sanierung der Wasserversorgung in der Schloßbergstraße beauftragte Ingenieur die Maßnahme und die hierzu festgestellten Kosten aufzeigen. Nach
Abschluss der Sanierungsarbeiten an der Wasserversorgung in
der Klettgaustraße hatte sich der Gemeinderat schließlich seinerzeit im Rahmen der Haushaltsplanberatungen für das Jahr 2014
sogleich auch für die Fortsetzung der Sanierung im weiterführenden Straßenzug Schloßbergstraße entschieden. Die entsprechenden Haushaltsmittel konnten eingestellt werden, so dass
die notwendigen Aufträge für die Tiefbau- und Kanalarbeiten sodann auch zeitnah ausgeschrieben werden konnten. Ziel war es
schließlich, eine Baufertigstellung noch vor Einbruch der Winter-
9
monate zu gewährleisten. Der Gemeinderat wurde im Rahmen
der Sitzung auch über die dort aufgetretenen Erschwernisse
(wasserführende Schichten mit Wassereintritt in Kellerbereiche)
aufgeklärt. Im Ergebnis konnten die vom Ingenieur vorab ermittelten Kosten sogar um rd. 30.000,-- € unterschritten werden,
sodass der Gemeinderat der Kostenfeststellungssumme in Höhe
von rd. 128.000,-- € zustimmen konnte.
Zum 2. Sanierungsabschnitt in der Küssaburghalle Rheinheim konnte der Gemeinderat nunmehr auch die Auftragsvergabe für die Elektroarbeiten beschließen
Wie bereits im letzten Mitteilungsblatt veröfentlicht, soll ab
Juni 2015 mit den umfassenden Innensanierungsarbeiten der
Sporthalle begonnen werden. Nach der Vergabe der Sport-/
Geräteraumböden, der Prallwände und Geräteraumtore lagen
dem Gemeinderat nunmehr auch die Ausschreibungsergebnisse für die anstehenden Elektroarbeiten (u. a. Hallenbeleuchtung und Lautsprecheranlage) vor. Die zur Gesamtprojektierung
anstehenden Kosten für dieses Gewerk wurden im Vorfeld vom
beauftragten Planer auf rd. 80.000,-- € kalkuliert. Nach Eingang
mehrerer Angebote konnte der Gemeinderat sich schließlich
für das wirtschaftlichste Angebot einer regionalen Fachirma in
Höhe von 73.215,29 € entscheiden. Damit konnten nunmehr alle
grundlegenden Gewerke beauftragt werden, so dass alsbald mit
den Arbeiten begonnen werden kann.
Zur baurechtlichen Steuerung der Werbeanlagen auf dem
Einzelhandelsareal der Netto-/Rossmann Filialen in Kadelburg entschied sich der Gemeinderat zur Änderung der entsprechenden Bauvorschriften; gleichzeitig konnte sich der
Gemeinderat auch mit dem vorliegenden Bauantrag für eine
Fremdwerbeanlage befassen
Der für das Grundstück maßgebende vorhabenbezogene Bebauungsplan wurde per Satzungsbeschluss und öfentlicher Bekanntmachung am 10.06.2011 rechtskräftig. Dieser vorhabenbezogene Bebauungsplan, welcher u. a. eingehende Regelungen
zu Lärm- und Sichtschutzmaßnahmen, zu Ladenöfnungszeiten
und zur Verkehrsanbindung (Neubau einer Linksabbiegespur)
bis hin zur Regelung von zwingend zu berücksichtigenden Kundentoiletten beinhält, diente bekanntermaßen als Grundlage für
die Verwirklichung der Märkte Netto und Rossmann am Standort
in Kadelburg. Nach Umsetzung der Baumaßnahmen und Realisierung der im Gesamtprojekt u. a. auch vorgesehenen SammelWebeanlage, zeichnen sich zwischenzeitlich weitere Werbeanlagenprojekte ab. Die Gemeinde möchte nunmehr in Punkto
Bewerbung über die bisherigen Regelungen hinaus, weitere, klarstellende Festsetzungen im Bebauungsplan berücksichtigen, so
dass insbesondere Fremdbewerbung von Produkten und Ähnlichem ausgeschlossen werden können. Auch zur Größe wurden
Maximal-Flächen deiniert. Die Änderung der Bauvorschriften
soll schließlich im sog. vereinfachten Verfahren durchgeführt
werden. Wir verweisen an dieser Stelle auf die separat in diesem Mitteilungsblatt erscheinende amtliche Bekanntmachung.
Nach Fassung des Aufstellungsbeschlusses, entschied sich der
Gemeinderat sodann für die Zurückstellung des derzeit vorliegenden Bauantrages einer Werbeirma, welche am Gebäude des
Netto-Marktes eine Werbeanlage für Fremdbewerbung vorsieht.
Die Zurückstellung des Baugesuches war schließlich notwendig,
damit die geplante Bebauungsplanänderung schließlich vom
Regelungsgehalt nicht verunmöglicht werden kann.
Der Gemeinderat stimmt dem Erlass der Neufassung der Polizeiverordnung für die Gemeinde Küssaberg zu; damit kann
in der Anwendung der Regelungen schließlich wieder nachhaltig Rechtssicherheit und- klarheit hergestellt werden
Die Gemeinde Küssaberg hat zuletzt im Jahr 1999 eine örtlich
geltende Polizeiverordnung erlassen. Aufgrund des Automatismus, wonach eine Polizeiverordnung nach Ablauf von 20 Jahren
ohnehin die Rechtskraft verliert, aber auch im Hinblick auf zwischenzeitlich veränderte Rechtsgrundlagen zu einzelnen Rege-
10
Küssaberg aktuell
lungen, befasste sich der Gemeinderat nunmehr mit der verwaltungsseitig ausgearbeiteten Neufassung der Polizeiverordnung.
Darin sind u. a. neue, das Ortsrecht überlagernde Rechtsgrundlagen, wie z. B. die europäische Maschinenverordnung, welche die
bisher festgelegte Mittagsruhe rechtlich ohnehin bereits aushebelte, aber auch neuere Gerichtsurteile, beispielsweise zur Zulässigkeit von Kinderspielplätzen in Wohngebieten, berücksichtigt
worden. Im Ergebnis kann das Grundgerüst der Regelungsinhalte beibehalten werden. Der Verordnungstext kann der separat
in diesem Mitteilungsblatt erscheinenden Veröfentlichung entnommen werden.
Der Gemeinderat spricht sich für die Einrichtung einer Einsichtstelle nach Abgabe des Grundbuchamtes zum September des laufenden Jahres aus; damit können zumindest
Grundbuchabschriften und Unterschriftsbeglaubigungen
wie bisher als Bürgerservice direkt von der Gemeinde bearbeitet werden
Die Landesregierung hat bekanntermaßen bereits vor über einem Jahrzehnt erste Bestrebungen unternommen, die Grundbuchämter, welche im Badischen Rechtsgebiet seit vielen
Jahrzehnten bei den Gemeinden angesiedelt waren, künftig aufgrund (angeblichem) Kosteneinsparungspotential auf einzelne
Grundbuchamtstellen landesweit zu zentralisieren. Für gesamt
Baden-Württemberg wurden hierfür anstelle der bisher 600
örtlichen Grundbuchämter nunmehr zentrale 13 Amtsgerichte
ausgewählt; für Küssaberg wird zukünftig das Grundbuchamt
in Villingen-Schwenningen zuständig sein. Trotz größter Kritik
u. a. auch seitens des Gemeindetages, wurde von der Landesregierung die Neuaufteilung und Zentralisierung der Grundbuchstellen beschlossen. Für die Gemeinde Küssaberg stehen
die Aufhebung des Grundbuchamtes und die Eingliederung zur
Grundbuchamtstelle in Villingen-Schwenningen zum 07. September 2015 nunmehr fest. Die Vorbereitungen hierzu laufen
parallel bereits ebenfalls seit Jahren neben dem Normalbetrieb
an. Der letzte Öfnungstag in Küssaberg wird Dienstag, der 01.
September 2015 sein. Eine separate (amtliche) öfentliche Bekanntmachung wird im Mai noch erfolgen. Um die zu erwartenden Auswirkungen für die Bürgerschaft nach Abgabe des
Grundbuchamtes möglichst zu minimieren, entschied sich der
Gemeinderat zur Einrichtung einer sog. Einsichtstelle bei der Gemeindeverwaltung, um künftig Grundbuchauszüge und Unter-
Umwelt-Info
Freitag, 27.03.2015
schriftsbeglaubigungen nach wie vor im Rathaus bearbeiten zu
können, ohne dass die Bürger hierfür separate Notartermine zur
Unterschriftsbeglaubigung benötigen bzw. Grundbuchauszüge
vor Ort und nicht mit Anfrage- und Versandzeit von den Zentralstellen geleistet werden können. Der Antrag zur Einrichtung
der Grundbucheinsichtstelle kann nunmehr nach Zustimmung
durch den Gemeinderat von der Verwaltung gestellt werden.
Der Gemeinderat sprach sich nunmehr grundsätzlich zur Errichtung eines freistehenden Neubaus für die Einrichtung
einer Mensa zum Ganztageschulbetrieb der Grundschule
Küssaberg aus; die Arbeiten können nach Zustimmung zum
Planungskonzept nunmehr ausgeschrieben werden; gleichzeitig konnte der Gemeinderat auch dem vorliegenden Bauantrag zustimmen
Um nunmehr zeitnah mit der Ausschreibung der notwendigen
Arbeiten zur Einrichtung einer Mensa beginnen zu können,
musste vom Gemeinderat schließlich noch vor der tatsächlichen
Entscheidung der Zuschussbehörde über einen möglichen
Finanzierungsanteil beim Neubau eines freistehenden Gebäudes
im Grundsatz darüber entscheiden, ob der zuschussfähige freistehende Neubau oder die nichtförderfähige Anbauplanung realisiert werden soll. Eingehend wurden die Vor- und Nachteile der
Funktionalität und der Kosten der unterschiedlichen Projektierungen abgewogen. Vom Planungsumfang her, war bei beiden
Varianten mit rd. 620.000 bis 630.000 € Baukosten zu rechnen. Im
Ergebnis sprach sich der Gemeinderat sodann mehrheitlich zur
Verwirklichung des freistehenden Mensa-Neubaus aus. Mit den
Bauarbeiten soll baldmöglichst nach Ausschreibung und Vergabe und damit aller Voraussicht nach im Hochsommer begonnen
werden können. Damit der Mensabetrieb zum Schuljahresbeginn sodann übergansweise in den Bestandsräumen der Grundschule eingerichtet werden kann, liegt die detaillierte Küchenplanung zwischenzeitlich vor. Zur Gestaltung des Gebäudes bzw.
Materialauswahl (Holzbauweise mit Ziegeldeckung) und damit
auch dem vorgelegten Bauantrag konnte der Gemeinderat nach
Berücksichtigung aller Belange ebenfalls seine Zustimmung erteilen. Gleichzeitig entschied sich der Gemeinderat auch zu einer
Heizungs-Zuleitung für das neue Mensa-Gebäude, welche auch
weitere Anschlussmöglichkeiten in Richtung Kirchstraße ermöglicht. Mit einer tatsächlichen Fertigstellung des Neubaus wird zu
Beginn des Jahre 2016 gerechnet.
Der Wink vom Müllink
Müll vermeiden und vermindern!
Müllabfuhrtermine in Küssaberg im März/ April 2015
Müllart
Ort
Tag / Datum
Zuständig
Restmüllabfuhr
alle Ortsteile
Montag, 30.03.2015
Landratsamt, 07751 865432
Blaue Tonne
alle Ortsteile
Dienstag, 07.04.2015
Landratsamt, 07751 865432
Gelber Sack
alle Ortsteile
Donnerstag, 16.04.2015
Landratsamt, 07751 865432
Papiersammlung
Bechtersbohl
Freitag, 10.04.2015
Freiwillige Feuerwehr Küssaberg, Abt. Bechtersbohl
Papiersammlung
Küßnach
Samstag, 18.04.2015
Freiwillige Feuerwehr Küssaberg, Abt. Küßnach
Papiersammlung
Dangstetten
Samstag, 18.04.2015
Freiwillige Feuerwehr Küssaberg, Abt. Dangstetten
Verschiebung der Müllabfuhr an den Osterfeiertagen
Aufgrund der Osterfeiertage verschiebt sich die Müllabfuhr entsprechend der üblichen Feiertagsregelung um jeweils einen Tag.
Die Abfuhr in Küssaberg wird wie folgt verlegt:
Ostermontag, 06.04.2015 auf Dienstag, 07.04.2015
Freitag, 27.03.2015
Küssaberg aktuell
11
Landratsamt verschickt
Abfallgebührenbescheid
2014/15
Abzug der Dosencontainer von den
Depotcontainerstandorten im Landkreis Waldshut
seit dem 01.01.2015
In den nächsten Wochen erhalten die
Haushalte im Kreis Waldshut die Abfallgebührenbescheide mit der Jahresendabrechnung 2014 und der Vorauszahlung 2015. Wöchentlich werden
etwa 8000 Bescheide versandt.
Mit Beschluss vom 19.03.2014 stimmte der Bau- und Umweltausschuss des Landkreises Waldshut dem Abzug der Dosencontainer von den 166 Depotcontainerstandorten des Landkreises Waldshut zu. Damit entsprach der Landkreis Waldshut
dem Antrag der Landbell AG, die als Systembetreiber nach der Verpackungsverordnung für den Landkreis zuständig ist.
Sofern dem Eigenbetrieb Abfallwirtschaft bislang noch keine Einzugsermächtigung erteilt wurde, werden
dem Gebührenbescheid ein Überweisungsträger sowie eine Einzugsermächtigung beigefügt.
Der Landkreis Waldshut weist besonders darauf hin, dass der Kreistag in
seiner Sitzung vom 05.11.2014 die Erhöhung der Müllgebühren beschlossen hat. Die Müllgebühren wurden ab
dem 01.01.2015 um durchschnittlich
ca. 10 % erhöht. Am 22.11.2014 wurde
die neue Abfallgebührensatzung öffentlich bekannt gemacht.
Für Rückfragen ist der Eigenbetrieb unter der Service-Nummer 07751 / 86 54
Die Landbell AG hatte ihren Antrag damit begründet, dass die Verpackungsdosen
überwiegend über die Gelben Säcke erfasst werden und deshalb die Dosencontainer zuletzt nur noch wenig genutzt wurden. So waren beispielsweise im Jahr 2013
über die Container nur noch 78,83 t Dosen erfasst worden, bei einem Gesamtaufkommen an Leichtverpackungen von 4.036,319 t. Damit entsprach der jährliche
Sammelanteil der Dosen über die Dosencontainer ca. 1 bis 2 %, verursachte aber im
Verhältnis hohe Kosten durch die separate Sammeltour.
Zuletzt waren je Sammeltour im vierzehntägigen Intervall nur noch durchschnittlich ca. 3 t Dosen erfasst worden. Dies ist auch aus ökologischen Aspekten nicht
optimal.
Für die Bürgerinnen und Bürger des Landkreises Waldshut entstehen durch
den Abzug der Dosencontainer keine Nachteile, da Weißblechdosen weiterhin
über die Gelben Säcke entsorgt werden können.
Seit dem 01.01.2015 können daher im Landkreis Waldshut Dosenverpackungen ausschließlich über die Gelben Säcke entsorgt werden. Eine Abgabe bei
den Depotcontainerstandorten ist nicht mehr möglich.
Kinder- und Jugendbüro
32 zu erreichen.
Sprechstunde:
Mittwochs von 15.00 - 16.00 Uhr
Rathaus, Zimmer 4
Ganztagsbetreuung in den Sommerferien
.. indet vom 3. bis 14. August 2015 jeweils von Montag bis Freitag in der Zeit von 7.30-16 Uhr für die Altersgruppe von 6-12 Jahren
statt. Weitere Infos erhalten Sie Ende März.
Lust etwas mit deinen Freunden zu unternehmen?
Sommerlager in La Talaudieré (Frankreich) vom 24. bis 29. August 2015 für Dich und deine Freunde zwischen 12 und 15 Jahren
Termine:
Alle Informationen zu Veranstaltungen indet ihr auch online unter www.waischlos.de
28. März
Zeit:
Ort:
1. April
„Filmemacher“ mit Spaghetti Plausch
für interessierte Mädels und Jungs ab 13 Jahre
Du hast Lust eigene Ideen kreativ mit dem Medium Film in der Gruppe umzusetzen?
Dann komm doch einfach mal zum Schnuppern vorbei!
10.00 – 18.00 Uhr
Bürgerhaus Dangstetten
15.00-17.00 Uhr Internetcafe für Kinder Rheinheim
17.00-20.30 Uhr Internetcafe für Jugendliche Rheinheim
* Anmeldung bei Angela Tel.: 07741 6001-47 Handy: 0172 8810427 E-mail: [email protected].
Trefpunkt für die Veranstaltungen ist jeweils vor dem Gemeindezentrum, sofern kein anderer Ort angegeben ist.
Angela Omnitz
12
Küssaberg aktuell
Freitag, 27.03.2015
VHS Küssaberg
Sozialpädagogin
Volkshochschule Küssaberg
Catherine Schemies
Di, Mi, Fr 14.00-18.00
Mo, Do 17.00-19.00
Anmeldung unter:
Tel.: 6001-84
Leitung:
Sprechzeiten:
E-Mail:
[email protected]
Homepage:
http://www.vhs.kuessaberg.com
3.02-101
BBP=Bauch-Beine-Po-Workout
Efektives Ganzkörper - Workout mit Spaß
und Schwung für mehr Beweglichkeit,
Ausdauer und Kraft, welches gezielt die
Problemzonen des Körpers straft und
stärk, sowie die Gesundheit und Fitness
verbessert.
Mitzubringen sind Sportschuhe und
Sportkleidung.
Kursleiter Herr Fischer
Dienstags
10 Abende, jeweils von 18:00 - 18:55 Uhr
Start: Dienstag, 21. April 2015
Ort: Grundschule Kadelburg,
Neue Sporthalle
Gebühr: 30,00 €
3.02-104 Bodyforming
Neues Ganzkörper-Kraftausdauertraining
für eine strafere Figur, mehr Energie und
innere Balance. Mit Hilfe von Hanteln,
Tubes und Steppern u.a. werden durch
gezielte Übungen die Problemzonen des
Körpers gestärkt.
Bitte mitbringen: feste Turnschuhe, Handtuch, Isomatte und Getränk.Mitzubringen
sind Sportschuhe und Sportkleidung.
Kursleiter Frau Albicker /Herr Fischer
Dienstags
10 Abende, jeweils von 19:00 - 19:55 Uhr
Start: Dienstag, 21. April 2015
Ort: Grundschule Kadelburg,
Neue Sporthalle
Gebühr: 30,00 €
3.04-04 Die Apotheke am Wegesrand Kräuterwanderung
Heilkräuter-Exkursion: Die Apotheke am
Wegrand.
Am Donnerstag, 14.05.15 (Himmelfahrt)
indet in Küssaberg eine Heilkräuter-Exkursion mit dem Heilpraktiker und Fachbuchautor Friedemann Garvelmann aus
Kadelburg statt. Im Zentrum stehen die
Planzen, die zwar oft als ‚Unkräuter‘ betrachtet werden, seit Jahrhunderten aber
als Heilplanzen zur Vorbeugung und Behandlung von Krankheiten verwendet
werden. In diesem Zusammenhang werden die Teilnehmenden eine Fülle an In-
formationen über die Denk- und Arbeitsweise der Traditionellen Europäischen
Naturheilkunde (TEN) mit nach Hause
nehmen.
Trefpunkt ist die Votiv-Kapelle (links an
der Reckingerstrasse zwischen Dangstetten u. Reckingen, ca. 500 m hinter Ortseingang Dangstetten) um 10 Uhr. Dauer:
ca. 2 Std. Die Teilnahme ist kostenlos, eine
Anmeldung nicht notwendig. Weitere Infos: www.naturheilpraxis-kadelburg.de
oder [email protected]
Kursleiter Herr Garvelmann
Start: Donnerstag, 14. Mai 2015
Ort: Siehe Kursbeschreibung
Gebühr: 0,00 €
3.07-10 Abnehmen sanft - aber sicher:
Gewichtsreduktion mit der eigenen
Bio-Uhr
Mit dem speziellem Konzept das Wunschgewicht erreichen und auch dauerhaft
halten! Mit dem bewährten Konzept,
Kohlenhydrate, Eiweiß und Fett in den
richtigen Mengen zu den richtigen Zeiten zu essen. Dadurch bekommt Ihr Körper alle notwendigen Nährstofe, die er
benötigt. Sie können ohne zu hungern
Ihr Wunschgewicht erreichen und dauerhaft halten. Wie Sie sich richtig nach
dem Abnehmen-Sanft aber sicher -Prinzip ernähren, was Sie beachten sollten
und wie Ihnen die Ernährungsumstellung
dauerhaft gelingt, erfahren Sie in diesem
achtwöchigen Kurs. Zudem erhalten Sie
wertvolle Tipps die das Abnehmen erleichtern und das Wohlbeinden fördern.
Damit Sie sich wieder rundum wohlfühlen
können. Sie werden per speziellem Gerät
in ihrer Körperzusammensetzung in der
Beratungspraxis BeFit-Ernährungsberatung (in Lauchringen) gemessen. Diese
Messung ist wichtig für eine professionelle und individuelle Ernährungsberatung
und grundsätzlich vor der Ernährungsumstellung durch zu führen .Diese Messung
wird 3x während des laufenden Kurses
durchgeführt um zu sehen ob und wie Ihr
Stofwechsel auf die Ernährungsumstellung reagiert. Sie erhalten Leitlinien zur
Ernährungsumstellung plus Informationsmaterial und ebenso hilfreiche Tipps und
Tricks fürs alltäglichen Leben z.B. wie man
sein Essverhalten ändern kann. Es werden
Fettfallen und Kohlenhydratbomben und
andere Stolpergelegenheiten beim Abnehmen erklärt und aufgezeigt. Auch kursierende Ernährungsirrtümer werden enttarnt. Melden Sie sich an und ändern Sie
Ihre Ernährung zum Wohle Ihrer Gesundheit. Teilnehmerzahl ist begrenzt! Leitung:
Barbara Wagner, Ernährungsmedizinische
Beraterin (Krankenkassenanerkannt im
Bereich Patientenschulung für Stofwechselerkrankungen und
Kursleiter Frau Wagner
Dienstags 8 Abende, jeweils von 19:30 20:30 Uhr
Start: Dienstag, 14. April 2015
Ort: Altes Rathaus Kadelburg
Gebühr: 48,00 €
3.01-06 Yoga - Fortgeschrittener Kurs
Das Wort Yoga bedeutet Verbindung, Vereinigung, Einssein. Yogaübungen wirken
ganzheitlich und bringen Körper, Geist,
Bewusstsein und Seele ins Gleichgewicht.
Durch kontrolliertes Atmen und das Einnehmen bestimmter Körperhaltungen
(Asanas) entsteht Harmonie. Yoga setzt
sich aus sechs Elementen zusammen:
richtiges Atmen, richtiges Ausüben der
Asanas, richtiges Entspannen, richtige
Ernährung, sowie positives Denken und
Meditation. Mit den Übungen werden
verspannte Muskeln gelockert und die
Bänder und Gelenke geschmeidiger gemacht.
Kursleiter Frau Brückner
Donnerstags
6 Abende, jeweils von 18:30 - 19:30Uhr
Start: Donnerstag, 7. Mai 2015
Ort: Grundschule Kadelburg, Alte Sporthalle
Gebühr: 21,00 €
3.02-102 Senioren- Rückengymnastik
Mit gezielten Übungen werden Fehlhaltungen korrigiert und die Rückenmuskulatur gestärkt.
Die bewusste Körperschulung löst Spannungen, mobilisiert und stabilisiert die
Wirbelsäule und bringt den Körper wieder
ins Gleichgewicht.
(KEINE THERAPIE FÜR AKUTE UND CHRONISCHE ENTZÜNDUNGEN)
Kursleiter Frau Brückner
Dienstags
6 Abende, jeweils von 16:45 - 17:45 Uhr
Start: Dienstag, 5. Mai 2015
Ort: Grundschule Kadelburg,
Neue Sporthalle
Gebühr: 18,00 €
3.02-103 PhysYoLates
Das PhysYoLates- Konzept vereint das
Beste aus verschiedenen Welten.
Mit einer Mischung aus Physiotherapie,
Yoga und Pilates werden - unabhängig
von Alter und Trainingszustand - Körper
und Geist auf intelligente Weise trainiert.
Aus physiotherapeutischer Sicht stellt
Pilates ein unschlagbares Rücken- und
Bauchmuskeltraining dar.
Um eine optimale Körperfunktion zu erreichen, fehlen jedoch bewegungsfördernde Elemente.
Nur Kraft allein reicht nicht. Beweglichkeit
ist auch wichtig. An dieser Stelle kommen
die Vorteile des Yogas zum Einsatz.
Pilates schaft die nötige Stabilität, um die
Beweglichkeit durch Übungen aus dem
Freitag, 27.03.2015
13
Küssaberg aktuell
Yoga, schonend zu verbessern.
Die Physiotherapie verknüpft Kraft und
Mobilität mit verschiedenen Atemtechniken und macht aus PhysYoLates ein
ganzheitliches gesundheitsorientiertes
Trainingskonzept.
Bitte mitbringen: Yoga-Matte und bequeme Kleidung.
Kursleiter: Frau Sutter
Donnerstags 10 Abende,
jeweils von 18:00 - 19:00 Uhr
Start: Mittwoch, 22. April 2015
Ort: Grundschule Kadelburg,
Alte Sporthalle
Gebühr: 35,00 €
3.02-100 Pilates, ein angenehmes Kräftigungs- und Dehnungsprogramm
Die Haltung, Koordination und Beweglichkeit wird gezielt gefördert und sorgt
für ein neues Körpergefühl. Besonders
Menschen mit Rückenproblemen können
sehr von Pilates proitieren.
Bitte mitbringen: feste Turnschuhe, Handtuch, Isomatte und Getränk.
Kursleiter: Frau Bruhn
Mittwochs 8 Vormittage,
jeweils von 10:00 - 11:00 Uhr
Start: Mittwoch, 20. Mai 2015
Ort: Gemeindehalle Dangstetten
Gebühr: 25,00 €
3.02-99 Pilates, ein angenehmes Kräftigungs- und Dehnungsprogramm
Die Haltung, Koordination und Beweglichkeit wird gezielt gefördert und sorgt
für ein neues Körpergefühl. Besonders
Menschen mit Rückenproblemen können
sehr von Pilates proitieren.
Bitte mitbringen: feste Turnschuhe, Handtuch, Isomatte und Getränk.
Kursleiter Frau Bruhn
Mittwochs 8 Vormittage,
jeweils von 09:00 - 10:00 Uhr
Start: Mittwoch, 20. Mai 2015
Ort: Gemeindehalle Dangstetten
Gebühr: 25,00 €
Freiwillige Feuerwehr Küssaberg
Termine der Freiwilligen Feuerwehr Küssaberg vom 27. März bis 05. April 2015
alle Termine unter www.feuerwehr-kuessaberg.de
Datum
Anlass
Trefpunkt
Freitag, 27. März
Abt. Rheinheim / Reckingen - Papiersammlung
Uhrzeit: 18:00 Uhr
Ort: Rheinheim / Reckingen
Freitag, 27. März
Altersabteilung - Besuch Fa. Fatzer, Romanshorn
Uhrzeit: 14:30 Uhr
Abfahrt - 12:15 Reckingen, 12:25 Dangstetten
Mittwoch, 01. April
Überörtlich: Landkreis WT ->
Jugend-FW - Hauptversammlung
Uhrzeit: 19:30 Uhr
Ort: Albbruck
Donnerstag, 02. April
Abt. Dangstetten - Probe
Uhrzeit: 19:30 Uhr
Ort: Gerätehaus
Samstag, 4. April
Sirenenprobe in allen Ortsteilen
Uhrzeit: 12:00 - 13:00 Uhr
Ort: alle Ortsteile
Feuerwehr Dangstetten
Vorankündigung Altpapier- und Schrottsammlung
Am Samstag, den 18. April 2015 sammelt die Freiwillige Feuerwehr Abt. Dangstetten Altpapier und Schrott. Wir bitten Sie das
Sammelgut bis 8:00 Uhr am Straßenrand bereitzustellen. Gesammelt werden nur Zeitungen, Zeitschriften und Illustrierte (keine
Kartonage, Pappe, Packpapier, Tapeten, etc.). Der Schrott sollte ohne Holz und Plastikteile sein. Für schwere Teile, bei denen wir
Ihnen behillich sein sollten, wenden Sie sich bitte an ein Feuerwehrmitglied der Abt. Dangstetten.
Herzlichen Dank für Ihre Unterstützung!
Ihre Feuerwehr Abtl. Dangstetten
Seniorenarbeit Küssaberg
Seniorenwerk Küssaberg
Mittagstische für Senioren
Gasthaus „Rheinkeller“ (Nora) Kadelburg
Mittwoch, 01.04.2015 ab 11.00 Uhr
Tel. 07741/25 07
„Öpfelbaum“ (Gaumenschmaus)Kadelburg
Mittwoch, 22.04.2015 ab 11.00 Uhr
Tel. 07741/22 77
Gasthaus „Zum Laufen“Ettikon
Freitag, 17.04.2015 ab 11.00 Uhr
Tel. 07741/6 15 88
Gasthaus „Römerhof“Dangstetten
Mittwoch,01.04.2015 ab 11.00 Uhr
Tel. 07741/9 67 13 97
Selbstverständlich sind alle Senioren aus allen Ortsteilen zu den jeweiligen Mittagstischen eingeladen!
Melden Sie sich einfach telefonisch bei den Gasthäusern an.
14
Küssaberg aktuell
Fahrdienst zu den Mittagstischen:
Die ehrenamtlichen Fahrer der Nachbarschaftshilfe holen Sie mit
dem Bus ab und bringen Sie wieder nach Hause. Melden Sie sich
einfach bei Frau Hildegard Vorwalder, Tel. 07741/23 77 an. Die
Anmeldung muss spätestens am Tag vor dem jeweiligen Mittagstisch bis 17.00 Uhr bei Frau Vorwalder erfolgen.
Freitag, 27.03.2015
Am Dienstag, den 28. April 2015 und Mittwoch, den 06. Mai 2015
jeweils um 14.30 Uhr Erste Hilfe Kurs im Bürgerhaus Dangstetten.
Der Computerkurs beginnt am Montag, den 20. April 2015 um
16.00 Uhr , am Freitag, den 24. April 2015 um 14.00 Uhr, am Montag, den 27. April 2015 um 16.00 Uhr in der Gemeinschaftsschule
in Rheinheim. Der Kurs ist ausgebucht.
Tref zum Singen im Bürgerhaus Dangstetten am 21. April 2015
um 14.30 Uhr.
Hier die Termine für den Monat April,
zu denen wir recht herzlich einladen:
Am 8. April 2015 und am 22. April 2015 um 14.00 Uhr gibt es wieder im Bürgerhaus Dangstetten Hilfe bei Computerproblemen.
Am Donnerstag, den 16. April 2015 Trefen im Kinderhaus Kadelburg. Wir gestalten Eulen aus Holz als Dekoration.
Am 22. April 2015 führt die Gemeinschaftsschule in Rheinheim
ein Kultur -Café durch. Schüler werden uns mit einem vielseitigen Programm überraschen. Zu dieser Veranstaltung kann bei
Bedarf der Nachbarschaftshilfebus eingesetzt werden.
Stricken im Bürgerhaus Dangstetten am 23. April 2015 um 14.30 Uhr
Besorgungsfahrten innerhalb der Gemeinde Küssaberg
zum Einkaufen, für Arztbesuche, Behördengänge usw.
Die Besorgungsfahrten inden jeweils am Dienstag und Donnerstag, zwischen 8.00 und 12.00 Uhr statt und sind kostenlos.
Es gelten folgende Abfahrtszeiten:
Küßnach, Bechtersbohl und Dangstetten
Abholung:
ca. 8.00 bis 8.30 Uhr
Ziel:
Geschäfte in Rheinheim und Kadelburg
Rückfahrt
ca. 9.45 Uhr
Ettikon
Abholung:
Ziel:
Rückfahrt
ca. 8.45 bis 9.00 Uhr
Geschäfte in Kadelburg und Rheinheim
ca. 10.30 Uhr
Reckingen und Rheinheim
Abholung:
ca. 9.15 bis 9.30 Uhr
Ziel
Geschäfte in Kadelburg und Rheinheim
Rückfahrt
ca. 11.00 Uhr
Die Rückfahrt wird in Absprache mit dem ehrenamtlichen Fahrer der Nachbarschaftshilfe bis nach Hause
angeboten oder bis zu den vorherigen Einstiegsorten.
Zu den Fahrten ist eine Anmeldung erforderlich.
Die Anmeldung muss am Vortag (also Montag oder
Mittwoch) bis spätestens 16.00 Uhr beim Bürgerservice, Tel. 07741/60 01-40 erfolgen. Dort erfahren
Sie auch die Einstiegsorte.
Fahrplan zum Wochenmarkt nach Dangstetten
Fahrt zum Kafeplausch beim Dorfmärkt in Dangstetten
Jeden Freitag haben Sie die Möglichkeit,
mit dem Bus der Nachbarschaftshilfe zum
Kafeeplausch beim Dorfmärkt in Dangstetten zu fahren.
Rückfahrt nach Beendigung
ab ca. 17:00 Uhr - Haltestellen nach Bedarf
PS: Die angegebenen Zeiten können sich
jeweils um ca. 10 Minuten verschieben.
Bitte nehmen Sie das Angebot an und
verbringen einen schönen Nachmittag
mit Kafee und Kuchen, Gesprächen und
Einkaufsmöglichkeiten beim Dangstetter
Dorfmärkt.
Zu diesen Fahrten ist keine Anmeldung
erforderlich.
Homburg
- Gasthaus Laufen / nach Bedarf
14:38
Ettikon
- Wäschhüsle
14:40
Kadelburg
- Trotte oder Hochhaus / n. Bedarf
14:45
Kadelburg
- Sambuko Parkplatz
14:50
Kadelburg
- Rheinhöhe Parkpl./Friedhof
14:53
ab
oder Rheinhöhe Nr. 15 / bei Wegner
Rheinheim
- Rathausring / Museum
15:00
Rheinheim
- Friedhof
15:03
Rheinheim
- Haltestelle- Hardtweg /über Hardt
15:06
Reckingen
- Gemeindehalle
15:11
Reckingen
- Oberdorf
15:15
Dangstetten
- Römerhof / nach Bedarf
15:20
Dangstetten
- Dorfplatz / Marktplatz ca.
15:22
an
Küßnach
- Haltestelle Ortseingang
15:30
ab
Bechtersbohl
- Dorfplatz / Bürgerhaus
15:35
Dangstetten
- Marktplatz ca.
15:40
an
Freitag, 27.03.2015
15
Küssaberg aktuell
Museum Küssaberg
Langer Rüssel –
große Ohren
Frau Uschi Langner zeigt in der neuen Ausstellung Elefanten in verschiedenen Größen und Ausfertigungen.
Bereits mit 18 Jahren begann sie Elefanten zu sammeln.
Ihr liebes und sanftmütiges Wesen in einem doch so
großen Körper faszinierten sie.
Mittlerweile ist ihre Elefantensammlung durch
Urlaubsmitbringsel von Freunden stark gewachsen.
Ausstellungsdauer: bis 12. April 2015
Öfnungszeiten am Sonntag: von 14.30 bis 17.00 Uhr
Museum Küssaberg,
Altes Rathaus, Rheinheim, Rathausring 1
Eintritt frei – Sie sind herzlich eingeladen
www.museum-kuessaberg.de
Vereinsmitteilungen
Fotoclub Küssaberg
Clubabend im Februar
ist am Mittwoch, 1. April 2015 um 19.30
Uhr im Bürgerhaus in Dangstetten,
Wisgass 4.
Es erfolgen diverse Absprachen für unsere
nächsten Aktivitäten, das Monatsthema
lautet „Streetfotograie“, dazu können
wieder 3-5 Bilder gezeigt werden.
Die besten Bilder der bisherigen Monatsthemen und weitere Informationen unter
www.fotoclub76.de .
3.
4.
5.
6.
7.
8.
Jahresprotokoll
Kassenbericht
Kassenprüferbericht
Ehrungen
Beschlussfassung über die Neufassung unserer Satzung
Wünsche und Anträge
Wir freuen uns sehr wenn viele Mitglieder,
insbesondere auch Passive, an der Versammlung teilnehmen.
Männergesangverein Rheinheim e.V.
Der Vorstand
Narrenverein
Reckingen
MGV Rheinheim
JAHRESHAUPTVERSAMMLUNG 2015
Am Donnerstag, den 16. April 2015 um
20:00 Uhr indet unsere Jahreshauptversammlung in der Brücke in Rheinheim
statt. Eingeladen sind alle Aktiv-, Passiv-,
und Ehrenmitglieder unseres Vereins. Diese Versammlung bildet den Abschluss des
bisherigen Männerchores mit Beschlußfassung über die Neufassung der Satzung
und entsprechenden Namensänderung
des Vereins.
TAGESORDNUNG
1. Begrüssung
2. Tätigkeitsbericht
Am Samstag, den 11.04.2015 indet
in der Gemeindehalle Reckingen um 19 Uhr
unsere Jahreshauptversammlung statt.
Eingeladen sind alle Aktiv-, Passiv- und
Ehrenmitglieder.
Die Tagesordnung umfasst
folgende Punkte:
1. Begrüßung
2. Tätigkeitsbericht des 1. Vorstandes
3. Bericht der Schriftführerin
4. Bericht des Kassiers
5. Bericht der Kassenprüfer
6. Entlastung der Vorstandschaft
7. Neuwahlen
8. Ehrungen
9. Terminvorschau
10. Verschiedenes,
Wünsche und Anträge
Anschließend lassen wir uns wie gewohnt
kulinarisch verwöhnen. Bitte zwecks
Essensplanung Teilnahme bestätigen
bis zum Mo., 06.04.2015 bei Nicole,
07741/929925
Über Eurer zahlreiches
Kommen freut sich:
Frank Gersbach
1.Vorstand
Natur erleben
Küssaberg e. V.
Sonntag 29. März 2015
Küssaberg in on the Rocks - Gesteine, Fossilien und Rohstofe vor unserer Haustür
Ein kleiner Spaziergang durch die Erdgeschichte für die ganze Familie. Wir starten
um 11.30 Uhr an der Bergkirche. Festes
Schuhwerk und wetterfeste Kleidung
mitbringen. Wer Steine klopfen möchte,
braucht Hammer und Schutzbrille. Im
Anschluss können wir auf der Wiese am
Stahlbächle grillen. Bitte Vesper, Getränke
und wer will Grillsachen mitbringen.
Infos und Anmeldung: Marian Hertrich
Tel. 07741 / 699 9994 oder Andreas Küpfer Tel. 07741 / 966 8759
http://naturerlebenkuessaberg.wordpress.com
16
Küssaberg aktuell
Freitag, 27.03.2015
Jugend(1995-1997) 55 €,
Kinder (1998-2007) 40 €
Nichtmitglieder: Erwachsene 75 €,
Jugend 65 €, Kinder 50 €
IMKERVEREIN-KÜSSABURG
Hohentengen
Küssaberg
Interesse am Imkern?
Wer möchte, darf bei uns gerne reinschnuppern und erhält „Starthilfe“ bei ersten
eigenen Imkerversuchen.
Ansprechpartner: Emil Meier, Vorsitzender Imkerverein Küssaburg
Telefon: 07742 6459, E-Mail: [email protected]
Verein für Kommunikation &
Kultur e. V. „Öpfelbaum“
„Ö ist mehr“ - Raum für Begegnung Tagescafé, MietKneipe und kultureller
Trefpunkt....
Öfnungszeiten
während der Osterferien:
In der Karwoche
Dienstag, den 31.3. bis
Donnerstag, den 02.04. von 10 – 18 Uhr
Donnerstag ab 18 Uhr, Karfreitag,
Samstag und Ostersonntag geschlossen
Ostermontag „Kultur-Büfet“
von 9.30 - 18.30
Weitere Infos dazu siehe Werbung
Dienstag, den 07.04. bis
Samstag, den 11.04. von 10 – 18 Uhr
Donnerstag, den 09.04. ab 18 Uhr –
geschlossen
Reit- und Fahrgemeinschaft
Küssaberg e. V.
Ferien-Reitkurs
5 Tage - Di. 07. bis Sa.11. April 2015
für Anfänger sowie für fortgeschrittene
Kinder und Jugendliche (6 - 16 Jahre)
auf dem Ackerbildhof 1 täglich von 9
bis 16 Uhr
220.-- Euro incl. Mittagessen
200.-- für Vereinsmitglieder
Anmeldungen werden ab sofort von Peter Rottenkolber entgegengenommen
(ohne Anzahlung; kassiert wird im Bus).
Achtung:
Ausfahrt indet nur bei genügend Schnee,
schönem Wetter und mindestens 38 Teilnehmern statt. (Ansonsten kurzfristige
Absage).
Sportverein Rheintal
www.sv-rheintal.de
BITTE VORMERKEN
Saujass beim SV Rheintal
Der Sportverein Rheintal e.V.
lädt alle Jassfreunde ins Vereinsheim ein
zum traditionellen SAUJASS am Gründonnerstag, 2. April, Beginn: 20.00 Uhr.
Heimspiele
Naturschutzgruppe
Küssaberg
Unser nächster Stammtisch indet am
Mittwoch, den 1. April um 19.30 Uhr im
Gasthaus Hirschen in Bechtersbohl statt.
Aktuelle Ausstellung
Nei Sacchi 2
von Jürgen Scheel
Bilder in Acryl und Mischtechniken
„Die Kraft der Farben, der pastose
Farbauftrag, die freie Liniengestaltung,
die Mischtechniken, eben der ganze
expressive Ausdruck, faszinieren mich.“
5. Ausfahrt der Saison 2014/2015 nach
Damüls
Am 03.04.2015 (Karfreitag) indet die
letzte Ausfahrt der Saison 2014/2015 statt.
Termine und Infos unter
www.oepfelbaum.de
Kosten:
Mitglieder: Erwachsene 60 €,
Skiclub Dangstetten
Freitag, 27. März 2015
18.15 Uhr: SV Rheintal D –
SG Dettighofen D
Samstag, 28. März 2015
12.00 Uhr: SV Rheintal B – SG Griessen B2
14.00 Uhr: SV Rheintal C – SV Görwihl C
16.00 Uhr: SV Rheintal –
FC Steinen-Höllstein
Sonntag, 29. März 2015
12.45 Uhr: SV Rheintal 2 –
SV Nöggenschwiel 2
Auswärtsspiele
Freitag, 20. März 2015
17.00 Uhr: SV Jestetten D – SV Rheintal D
Samstag, 28. März 2015
12.15 Uhr: FC Hochrhein E2 –
SV Rheintal E2
13.15 Uhr: SG Dettighofen D2 –
SV Rheintal D2
Nachrichten der Kirchen
Evangelische Kirche
Gottesdienste in der Bergkirche
Palmsonntag, 29.03.2015, 10.10 Uhr
Gottesdienst (Pfarrerin Kaiser), parallel
Kindergottesdienst, im Anschluss ist Kirchencafé.
Gottesdienste in der Bergkirche
in der Karwoche und an Ostern:
Karfreitag, 3. April, 10.10 Uhr
Der andere Karfreitag
Gottesdienst zum Karfreitag (Kaiser) mit
Abendmahl parallel Kindergottesdienst,
im Anschluss ist Kirchencafe. Der Gottesdienst wird von Musikern der Gemeinde
mitgestaltet. Erfahrungen von Angst und
Verlassenheit der Gegenwart bilden eine
Brücke zur biblischen Leidensgeschichte
Jesu und helfen die Botschaft des Kreuzes
neu zu verstehen.
Ostersonntagmorgen, 5. April, 6.00 Uhr
Einladung zur Feier des Ostermorgens
Der Gottesdienst beginnt am Osterfeu-
er vor der Bergkirche und geht dem Geheimnis der Auferstehung in der Morgendämmerung an verschiedene Stationen
im Freien und in der Kirche nach. Er ist für
Erwachsene und Kinder gleichermaßen
gedacht. Am Ende wir die Jagd auf die
100 goldenen Osterhasen eröfnet und
zum Osterfrühstück in das Bonhoeferhaus eingeladen
Ostermontag, 6. April, 10.10 Uhr
Gottesdienst (Kaiser), parallel Kindergot-
Freitag, 27.03.2015
tesdienst, im Anschluss ist Kirchencafe
Ostermorgen-Vorbereitung für Kinder
Kinder, die den Ostermorgen mitgestalten
möchten, trefen sich zur Vorbereitung
mit Pfarrerin Kaiser am Karsamstag, 4. April von 10.00 – 12.00 Uhr bei der Bergkirche. Am besten telefonisch oder per Mail
anmelden.
Ökumenischer Kreuzweg der Jugend
Am Mittwoch, den 01.04. indet ab 17.00
Uhr der ökumenische Kreuzweg der Jugend statt. Beginn ist in der Bergkirche in
Kadelburg, anschließend Wanderung mit
Stationen nach Rheinheim in die St. Michaelskirche.
Gruppen und Kreise im DietrichBonhoefer-Haus (DBH) in Kadelburg:
•
•
•
•
•
Gitarrengruppe: Mo, 20.00 Uhr
Eltern-Kind Gruppen:
Di, 31.03.,15.15 Uhr Murmelinos;
Mi, 01.04.; 9.30 Uhr Strolche;
Do, 02.04., 9.30 Uhr Tigerenten;
Naturmäuse: Mo+Di, 9.00 - 11.45
Uhr, betreute Kleinkindgruppe.
Familientraining, Mi 19.00 Uhr; weitere Infos über Angebote zu Fragen
der Erziehung und zum Zusammenleben mit Kindern und Jugendlichen
gibt es unter [email protected]
Trauercafé Jeden 3. Mittwoch im Monat, 15.00 Uhr, Dietrich-BonhoeferHaus, nächster Termin: 15.04. 2015.
Bildungs- und Lernangebot für Kinder:
KUMON
Zu Gast im Bonhoeferhaus ist das Bildungsprogramm KUMON, ein weltweites
Lernprogramm für Mathematik und Englisch, dass auf jedes Kind individuell angepasst wird, Schwächen stützt und Stärken
fördert. Immer Mo und Do ab 15
Seniorentref im April
Am 1. April wird um 15.00 Uhr zum Seniorentref eingeladen. Es gibt Kafee und Kuchen und ein abwechslungsreiches Programm, Kontakt: Evi Leutiger: 07741 2400.
Kinderbistro
Immer dienstags anschließend an die
Schule oder den Kindergarten ab 13.00
Uhr (ab 12.00 Uhr in Absprache) bis 15.00
Uhr. Mittagessen in Gemeinschaft, Hausaufgabenzeit, freie Zeit zum Spielen, um
Anmeldung wird gebeten.
Handarbeits- und Kreativtref
Generationen verbindend von 9 - 99 Jahren, immer dienstags um 15.30 - 17.30
Uhr, DBHEgal ob Anfänger oder Proi,
Oma oder Jugendliche oder Kinder - alle
sind willkommen, Infos: M. Stenzel, 07741
66558.
Sommerfreizeit auf der Insel Korsika
Vom 13.08. - 26.08. 2015, für Jugendliche
17
Küssaberg aktuell
im Alter von 12-16 Jahren
Die große Sommerfreizeit für Jugendliche
geht 2015 in ein Camp auf die Insel Korsika direkt ans Meer. Infos und Anmeldung
über das Pfarramt.
29. März um 20.00 Uhr bei Familie Stein,
Gartenstraße 9 in Kadelburg. Wenn Sie an
diesem Thema interessiert sind, sollten
Sie sich bei Familie Durek, Tel. 07742 4775
anmelden.
Meditation im Stile des ZEN:
Zur Ruhe kommen - loslassen - sich geistig neu ausrichten: donnerstags, 14-tägig
um 19.30 Uhr im DBH. Nächster Termin:
02.04.2015, Infos: Alexander Rutschmann,
Tel. 07742 7315.
Ökumenischer Jugendkreuzweg
Am Mittwoch, 1. April 2015 indet in unserer Seelsorgeeinheit der ökumenische
Kreuzweg der Jugend statt. Wir beginnen
um 17.00 Uhr in der Bergkirche in Kadelburg und gehen von dort zur Brücke St.
Michael in Rheinheim wo wir uns mit Tee
und Gebäck stärken.
Infos auch unter
www.bergkirche-kadelburg.de
und bei facebook:
Bergkirche Kadelburg,
Eine gesegnete Woche wünscht Ihnen
Ihre Pfarrerin
Andrea Kaiser
Evangelisches Pfarramt
Kath. Pfarrgemeinde
St. Martin Kadelburg &
St. Michael Rheinheim
Sonntag, 29. März 2015
10.45 Uhr Eucharistiefeier mit Kinderkirche in Rheinheim
Der Gottesdienst beginnt mit der Palmenweihe und dem Evangelium hinter der
Kirche
10.45 Uhr Wortgottesfeier in Kadelburg
Die Wortgottesfeier beginnt mit der Palmenweihe und dem Evangelium vor der Trotte
18.30 Uhr Kreuzweg in Ettikon
Mittwoch, 1. April 2015
17.00 Uhr Ökumenischer Jugendkreuzweg von der Bergkirche in Kadelburg zur
Brücke St. Michael in Rheinheim
19.00 Uhr Rosenkranz für den Frieden und
anschl. Stille Anbetung in Dangstetten
Donnerstag, 2. April 2015
19.00 Uhr Messe vom letzten Abendmahl
mit Fußwaschung
Die Kommunion wird unter beiderlei Gestalten gereicht.
20.00 Uhr Betstunden bis 07.00 Uhr morgens in Kadelburg.
Freitag, 3. April 2015
10.00 Uhr Karfreitagsliturgie in Rheinheim
Fastenmeditation
Die Fastenmeditation kann leider nicht
stattinden.
Palmenverkauf
In Rheinheim werden am Palmsonntag
vor dem Gottesdienst kleine liebevoll gefertigte Handpalmen verkauft.
Familienkreis
„Streiten – Das Salz in der Suppe!!?“ ist
das Thema bei Familienkreis am Sonntag,
Ministrantenprobe
Am Donnerstag, 2. April ist Miniprobe um
10.30 Uhr in Rheinheim für die Kadelburger (Karfreitag und Ostersonntag)
14.00 Uhr in Rheinheim für die Rheinheimer (Gründonnerstag und Osternacht)
Ökumenischer Männerkreis
Der ökumenische Männerkreis lädt am
Sonntag, 22. März 2015 von 18.00 Uhr bis
19.00 Uhr zur Gebetsstunde im Anliegen
“Frieden und Gerechtigkeit“ in die Bergkirche in Kadelburg ein. Die Leitung hat
Herr Wolfgang Ebel.
Kirchenchorproben
Der Kirchenchor St. Martin hat seine Probe immer mittwochs 20.00 Uhr im Pfarrheim St. Martin (Trotte) in Kadelburg.
Der Kirchenchor St. Michael probt immer
mittwochs 20.00 Uhr in der Brücke in
Rheinheim. Interessenten können gerne
einmal zu den Proben kommen.
Informationen über weitere Veranstaltungen, Aktionen und Gruppierungen unserer Seelsorgeeinheit inden Sie auch unter
www.se-st-christophorus.de. Dort können Sie auch unseren kostenlosen Newsletter abonnieren.
Kath. Pfarramt Küssaberg
Tel. 07741/3105, Fax 3107
E-Mail: [email protected]
www.se-st-christophorus.de
Öfnungszeiten: Di - Do 09.00 – 11.30 Uhr
Sprechstunden von Pfarrer Marcus Gut in
Rheinheim: Mi 10.00 – 11.00 Uhr
Jehovas Zeugen
Die Gedenkfeier für 2015 indet am Freitag, den 3. April statt.
Ort der Feier: Sporthalle Oberlauchringen, Alte Rathausstrasse, 20:00 Uhr
Jehovas Zeugen laden weltweit zu einer
weiteren Veranstaltung ein.
Vortrag „Vollkommenes Familienglück ist
verheißen“.
Samstag 11.4.2015 18:00Uhr oder
Sonntag 12.4.2015 11:00 Uhr
Ort der Veranstaltung: Königreichssaal,
Daimlerstr.19 (Gewerbegebiet Kaitle)
18
Küssaberg aktuell
Freitag, 27.03.2015
Sonstiges
BLHV Freiburg
EINLADUNG
Der BLHV und die Hegegemeinschaft Stühlingen informieren:
•
•
•
Landwirte
Jäger
Jagdgenossenschaften
über das neue Landesjagdgesetz, insbesondere über die Neuregelungen bei Wildschäden.
Datum:
Uhrzeit:
Ort:
DO, 09. April 2015
20.00 Uhr
Gasthaus „Zum Kreuz“
Ehrenbachstr. 70,
79780 Stühlingen Weizen
Referent:
Michael Nödl, Justitiar, BLHV Freiburg
(Teilnahme ohne Anmeldung möglich)
Sie ist mit 800.000 Versicherten in Baden-Württemberg und 6,2
Millionen Versicherten bundesweit eine der ganz großen Kassen
in Deutschland.
Pressekontakt: Oliver Oschem, Tel.: 07751 / 896292287
Texte und Fotos können Sie unter www.dak.de/presse herunterladen.
Folgen Sie uns auch auf Twitter: www.twitter.com/dak_pr
Lebenshilfe Südschwarzwald e. V.
Persönliche Hilfen Landkreis Waldshut / Familienlotse
Die Lebenshilfe bietet Unterstützung durch Betreuung für Menschen mit Behinderung und deren Angehörige.
Die Betreuung wird individuell auf die Bedürfnisse aller Familienmitglieder abgestimmt.
Wir übernehmen stunden- und tageweise, regelmäßig oder
unregelmäßig Einzelbetreuung für Kinder, Jugendliche und Erwachsene mit Behinderung.
Betreuungsformen sind: Einzelbetreuung im häuslichen Bereich,
in unseren Räumlichkeiten oder anderen Orten; Assistenz und
Begleitung zur Freizeitgestaltung, Urlaubsbegleitung; Urlaubsbetreuung vor Ort; Gerne beraten wir Sie. Rufen Sie an.
Service-Zeugnis für DAKGesundheit in Waldshut
Elke Stadler, Telefon (07741) 96 57 277 Mo. – Fr. 08:00 – 12:00,
[email protected]
Kunden loben Niveau der Beratung des DAK-Teams
Waldshut, 16 März 2015. Das Team der DAK-Gesundheit in
Waldshut ist stark in Service und Beratung. Die Kasse hat
bei einer großen Kundenbefragung die besten Teams ermittelt. Waldshut gehört unter die Top-3 in Baden-Württemberg.
Bundesweit hat die Kasse Antwortbögen von rund 45.000 Kunden ausgewertet, die 2014 Kontakt mit ihrem Servicezentrum
hatten. Die Kunden vergaben Schulnoten für verschiedene Servicekategorien, zum Beispiel für Schnelligkeit, Kompetenz, Zuverlässigkeit und Engagement. Die wichtigste Note war die für
die Gesamtzufriedenheit: Das Team aus Waldshut erreichte eine
2,2 und landete auf dem 3. Platz der Landesbestenliste, hinter
Karlsruhe auf Platz 2 und Rastatt auf Platz 1.
Gruppenangebote Landkreis Waldshut
Unser neues Programmheft für 2015 ist ab 15.12.14 in unseren
Abteilungen in Tiengen und Bad Säckingen erhältlich sowie unter www.lebenshilfe-ssw.de im Download verfügbar !
Kompetent und engagiert
„Wir freuen uns sehr über unser gutes Abschneiden in der Kundenbefragung“, so Oliver Oschem. „Es spiegelt unser gutes Verhältnis zu den Menschen hier in Waldshut. Sie spüren, dass wir
mit Herz und Seele Kundenberater sind.“ Das Team von DAK-Chef
Oschem wird als besonders kompetent und engagiert von den
Kunden erlebt. „Wir erklären gerne unsere Leistungen, und zeigen jedem seine persönlichen Vorteile auf.“ Der Hit in Waldshut
ist aktuell ein Bonusangebot für Eltern, die mit ihren Kindern regelmäßig zur Vorsorge gehen. „Unser Junior-Aktivbonus belohnt
den Einsatz für die Kindergesundheit mit geldwerten Punkten.
Nach 18 Jahren reicht es in der Regel für einen Führerschein.“
Ebenfalls stark nachgefragt bei der DAK-Gesundheit: spezielle
Vorsorgeangebote der Kasse zur Mundhygiene in der Schwangerschaft.
„Zahnreinigungen und regelmäßige Mundplege sind für
Schwangere immens wichtig, denn Zahnleisch-Entzündungen
stehen in Verdacht, Frühgeburten
DAK-Gesundheit, Viehmarktplatz 1, 79761 Waldshut
www.dak.de/presse
mitauszulösen“, erklärt Oliver Oschem diese vorausschauende
Maßnahme der Kasse.
Die DAK-Gesundheit hat 2014 mit ihrem Service und Leistungsangebot 317.000 neue Kunden gewonnen.
Freie Zeit sinnvoll und erlebnisreich gestalten !
Für Menschen mit einer Behinderung ist es oft schwer, diese
wichtige Zeit im Leben zu gestalten und ihren Interessen nachzugehen. Wir helfen Barrieren zu überwinden, um auch die Zeit
neben Schule und den täglichen Verplichtungen sinnvoll und
mit Freude zu nutzen. Gleichzeitig bedeutet unser Freizeitangebot auch freie Zeit für die plegenden und betreuenden Angehörigen.
Unsere Angebote:
•
Ferienfreizeiten Jugendliche und Kinder
•
Freizeitclubs Jugendliche und Kinder
•
Ferienbetreuung
•
Sport und Bewegung
•
Tagesunternehmungen
•
Bildungsangebote
Für weitere Informationen und zur Anforderung ausführlicher
Programmhefte wenden Sie sich bitte an:
Natalie Amico
Telefon (07761) 55 38 581, [email protected]
MitarbeiterInnen für die Leitung von Freizeiten gesucht!
Wir suchen kurzfristig noch erfahrene MitarbeiterInnen, die die
Leitung unserer mehrtägigen Freizeiten für Kinder mit Behinderung im April, Mai oder Juni übernehmen können.
Wir bieten ein tolles Team, unvergessliche Erlebnisse und eine
Aufwandsentschädigung.
Bei Interesse bitte baldmöglichst melden bei: Natalie Amico (Leitung Gruppenangebote), [email protected];
Tel.: 07761-553 85 81, www.lebenshilfe-ssw.de
Freitag, 27.03.2015
Fachkräftemangel –
Meine Chance!
Informationen für
QuereinsteigerInnen....
Eine Veranstaltung von BiZ&Donna
der Arbeitsagentur
Bildung und Ausbildung sind der beste
Schutz vor Arbeitslosigkeit! ErzieherIn
ist ein Beruf mit Zukunft. Der Bedarf
ist hoch und wird es noch viele Jahre
bleiben. Der Weg zur Fachkraft ist vielfältig.
Am Mittwoch den 15.04.2015 informiert Gabriele Marx (Abteilungsleitung
Sozialpädagogik und Altenplege der
Mathilde-Planck-Schule,
Kommissarische Leitung Außenstelle Schopfheim)
19
Küssaberg aktuell
über die Praxisintegrierte Ausbildung
(PIA) mit Ausbildungsvergütung und die
Stiftung Lernen-Fördern-Arbeiten über
den Vorbereitungskurs in Teilzeit auf die
Schulfremdenprüfung zum/zur Staatlich
anerkannten Erzieher/in. Hierbei werden
unter anderem Themen wie: Zugangsvoraussetzungen, Ablauf der Ausbildung,
sowie Förderungsmöglichkeiten durch
die Arbeitsagentur behandelt. Die Veranstaltung indet von 09:30 bis 12:00 Uhr
im Berufsinformationszentrum E. 14, der
Arbeitsagentur Lörrach, Brombacher Str.
2 statt.
Anschließend stehen die Referenten und
die Beauftragte für Chancengleichheit am
Arbeitsmarkt der Arbeitsagentur Lörrach
Eva Faller für weitere Fragen zur Verfügung.
Die Teilnahme ist kostenlos Eine Anmeldung ist nicht erforderlich.
AWO Kreisverband und Ortsvereine im Landkreis Waldshut
In der letzten Zeit erreichen uns wieder
viele Anfragen nach Wohnungsaulösungen und die Annahme von Flohmarktartikeln.
Wir bitten um Kenntnisnahme, dass wir
keine Wohnungsaulösungen durchführen und auch keine Flohmarktartikel annehmen.
Für Ihr Verständnis besten Dank
Arbeiterwohlfahrt Kreisverband
Moltkestr. 3, 79761 Waldshut-Tiengen
20
Küssaberg aktuell
Freitag, 27.03.2015
Bereitschaftsdienste der Ärzte, Apotheken & Soziale Dienste
Feuerwehr
112
FFW-Kommandant Küssaberg
Thomas Werner
07741/807720
Stellvertreter Sven Haberstock
07741/3800
Stellvertreter Martin Morath
07741/61609
Polizei Notruf
110
Polizei Direktion Waldshut Tiengen 07741/8316-0
THW Ortsverband
Waldshut Tiengen
07741/63500
Störungsdienst Gd. Küssaberg
Wassermeister Rogg
0171 514 17 35
Klärwärter Boller
außerhalb der Dienstzeit
07741/4936
07742/922632
Ärztlicher Notfalldienst (falls Ihr Hausarzt
nicht erreichbar ist)
Tel. 01805/19292-430
Zahnärztl. Notfalldienst
Tel. 01803/22 25 55 -30
Notarzt (bei bedrohlichen oder
nicht einschätzbaren Zuständen)
Tel.: 1 12
Rettungsleitstelle des
Deutschen Roten Kreuzes
Tel. 1 12
Rettungsleitstelle Waldshut des
Deutschen Roten Kreuzes
07751/19222
Alkoholsucht-Beratungsstelle,
Kaiserstraße 17, Waldshut
07751/89668-0
Jugend- und Drogenberatungsstelle,
Bogenstraße 4,Waldshut
07751/89 67 70
Das anonyme Sorgentelefon für Erwachsene/
Telefonseelsorge
Tel. 0800/1110111
(Anrufe gebührenfrei!)
Verein alleinerziehender
Mütter und Väter in Waldshut,
Internet: www.vamv-wt.de
07753/91 99 11
Frauen- und Kinderschutzhaus
Waldshut
Tel. 07751/35 53
Hilfetelefon Gewalt gegen Frauen,
Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend
www.hilfetelefon.de
Tel. 08000/116 016
Lebenshilfe
Tel. 07741/96 57 277
Familienunterstützender Dienst Hochrhein,
Korngasse 4, Waldshut-Tiengen
Sozialpsychiatrischer Dienst des
Caritasverbandes Hochrhein
Tel. 07741/6869444
Diakonisches Werk
Dienststelle Waldshut
Tel. 07751/8304 -0
Trefen der Betreuungsgruppe dienstags und
donnerstags, 14.15 - 17.15 Uhr, im Bürgerhaus
Dangstetten (Ortsmitte)
Altentagesplegestätte
07742/9234-50
Tierschutzverein Waldshut-Tiengen u.U. e.V.
Tierheim Steinatal
0151/55414785
badenova NETZ GmbH
Störungen in der Erdgasversorgung
(kostenlose Service-Nummer) 0800 2767767
Sozialstation
Tel. 07742/ 9 23-40
Klettgau-Rheintal, Hardweg 6, Klettgau-Grießen,
Nachbarschaftshilfe Küssaberg e. V.
Herr Hermann Schwab
07741/ 5509
Frau Birgit Ebi, Rathaus
07741/ 6001-40
Ambulanter Plegedienst St. Martin,
Deckwiesenstraße 18,
Küssaberg-Kadelburg
07741/68070
Altentagesplegestätte
St. Martin, Lauchringen
Tel. 07741/68 47 27
Pegasus Ambulanter
Plegedienst und Tagesplege,
Allmendweg 3,
Küssaberg-Bechtersbohl
Tel. 07742/858182
DRK Betreuungs- und Fahrdienst
Anruf gebührenfrei
Tel. 0800/0 07 97 61
Energiedienst ED
Störungs-Nummer
07623 92 18 18
Apotheken
Wochenend-Notdienstplan
jeweils 08:30 Uhr bis nächsten Tag
08:30 Uhr
Sa. 28.03.2015
Rats-Apotheke Waldshut
Kaiserstr. 31, Tel.: 07751 - 22 20
79761 Waldshut-Tiengen
So. 29.03.2015
Alemannen-Apotheke Klettgau
Schafhauser Str. 8, Tel.: 07742 - 9 21 90
79771 Klettgau (Griessen)
Apotheke Dr. Kammerer
Hauptstr. 1, Tel.: 07672 - 5 15
79837 St. Blasien
Marien-Apotheke Ühlingen
Hauptstr. 14, Tel.: 07743 - 2 08
79777 Ühlingen-Birkendorf
Weitere Informationen sind abrufbar unter:
www.lak-bw.notdienst-portal.de
Tel. 0800 0022833 (kostenfrei)
Redaktionsschluss für das Amtsblatt
ist mittwochs um 11.00 Uhr
im Rathaus Küssaberg,
Sekretariat Bürgermeister.
Bitte senden Sie die redaktionellen
Texte per E-Mail an:
[email protected]
Die Anzeigen-Texte bitte
per E-Mail an:
[email protected]
Sprechzeiten im Rathaus (Gemeindezentrum)
Verwaltung + Grundbuchamt
Tel. 07741/60 01-0
Montag
Dienstag
Mittwoch
Donnerstag
Freitag
08.00 - 12.00 Uhr
08.00 - 12.00 Uhr
08.00 - 12.00 Uhr und 14.00 - 18.00 Uhr
08.00 - 16.00 Uhr (durchgehend geöfnet)
08.00 - 12.00 Uhr
Amtstage Herr Notar Möckel
jeden 2. Dienstag im Monat ganztags
Termine erhalten Sie beim Grundbuchamt, Tel. 07741/6001-28
Sprechstunden des Jugendamtes (Landratsamt Waldshut)
Nächste Sprechstunde: Donnerstag, 09. April 2015, 14.00 - 16.00 Uhr
Ansprechpartnerin: Frau Zahide Dursun, Erdgeschoss, Zi. 5
Außerhalb der Sprechstunden telefonische Terminvereinbarung unter Tel. 07751/864305.
Plegestützpunkt - Informationen und individuelle Beratung rund um das Thema „Plege“ im Rathaus Küssaberg
Nächste Sprechstunde: Mittwoch, 22. April 2015, 9.00 - 11.00 Uhr
Terminvereinbarungen und Informationen unter Tel. 07751/86-42 55 oder E-Mail: daniela.roters@landkreis-waldshut oder direkt beim Rathaus, Frau Ebi, Tel. 07741/6001-40.
Rentensprechtag
Nächste Sprechstunde am: Mittwoch, 15. April 2015, ab 16.00 Uhr
Versichertenberaterin: Frau Sieglinde Wetzel, Erdgeschoss, Zi. 5
Anmeldungen nimmt Frau Hug im Rathaus Küssaberg, Tel. 07741/6001-26, entgegen.
Sprechstunden des Bürgermeisters
Telefonische Terminabsprache mit dem Sekretariat, Frau Renate Suter,
Tel. 07741/6001-20
Hinweis an die Bevölkerung:
An jedem 1. Samstag im Monat wird zwischen 12 und 13 Uhr in jedem Ortsteil von Küssaberg eine Sirenenprobe durchgeführt.
Neue YOGA-Kurse für Anfänger /
Leicht Geübte im „Waschhüsle” Ettikon
Beginn: Dienstag, 14. April 2015, 16.30 Uhr - 17.45 Uhr
bis 14. Juli 2015.
Die Teilnahme eines Kurses in der Anfängerklasse setzt
den Besuch weiterer Yogastufen, die ebenfalls im Waschhüsle stattfinden, voraus.
Anmeldung und weitere Infos: Heidemarie Brugger
[email protected], Tel. 0 77 41 / 67 02 65
Geflügelverkauf 2015: donnerstags
Dangstetten, Rath.
8.45 - 8.55 Uhr
2.4./30.4./28.5./25.6./23.7./20.8./17.9./15.10.
Geflh. Bohun, Tel. 07424/1656 u. Tel. 0171 - 3306707
Bitte ausschneiden und aufbewahren
Gesucht! Reinigungskraft
für Praxisräume, ca. 4 Std. wöchentlich.
Anfragen unter: [email protected]
Tiefgaragenstellplatz
zu verkaufen oder vermieten
in Kadelburg, Tel. 07741-808122
Machen Sie eine Familie glücklich!
Wir suchen für vorgemerkte Kunden Ein- und Zweifamilienhäuser, Abrissobjekte oder auch alte Häuser zum Sanieren
in Küssaberg und Umgebung zum Kauf!
Wenn Sie Ihre Immobilie verkaufen wollen,
rufen Sie uns an. Gerne bieten wir Ihnen
auch eine unverbindliche Wertermittlung an.
Wir beraten Sie persönlich und individuell.
Ihr Immobilien-Partner in Küssaberg.
Wer verschenkt an eine Asyl-Familie
- Schuhschrank - Couchtisch - Mikrowelle
Telefon 0 77 41 / 35 03 (Frau Ips)
25 Jahre Mitarbeit
in der Praxis Hamdani
Am 01.04.2015 feiern wir von 10.00 - 12.00 Uhr
das 25-jährige Jubiläum unserer treuen und fleißigen
Mitarbeiterin Hannelore Strittmatter.
Said Aziz Hamdani • Facharzt für Allgemeinmedizin
Im Freudenspiel 82 • 79790 Küssaberg-Kadelburg
Fass
Autowerkstatt Küssaberg
seit 30 Jahren
Ihr Kfz-Meisterbetrieb für alle Fabrikate
* Kundendienst
* Reparaturen
* Vorbereitung für die Hauptuntersuchung
nach § 29 STVZO (TÜV)
* Unfallinstandsetzung
* Karosseriearbeiten
* Bremsendienst
Gewerbegebiet - Tel. 07741 / 79 75
Fliesen-Platten-Mosaik & Natursteinbeläge
Sie wollen sanieren und haben noch keinen
Plattenleger? Dann zögern Sie nicht und kontaktieren
mich. Fliesenarbeiten aller Art in Deutschland
und der Schweiz.
Rene Risch
- Der Plättlileger Aichen 91
79761 Waldshut
+49 176 3161 1802
+41 79 13 53 026
www.derplaettlileger.ch
Bestrahlungsfahrten
+ Chemotherapie
täglich zu den Kliniken in
Telefon: 07747/525
07743/337814
Freiburg + Singen