AKTUELL G u y - P a s c a l D o r n e r Der Gemeinderat entscheidet LAUPHEIM. „Die halbe Wahrheit ist eine ganze Lüge“, so ein geflügeltes Wort. In Laupheim ist Bürgermeister Rainer Kapellen nun der Halbwahrheit überführt: Er hat entgegen aller Beteuerungen bei der „Kleemeisterei“ den Verzicht aufs dingliche Vorkaufsrecht aktiv unterschrieben – offensichtlich Teil eines Deals, was den Verdacht seiner Befangenheit weiter erhärtet. Bezüglich der „Kleemeisterei“ hat es inzwischen der Gemeinderat in der Hand: Er befindet Mitte März über die Baugenehmigung. Stein des Anstoßes ist ein Grundstück, in Laupheim unter dem Namen „Kleemeisterei“ bekannt. Dieses gehört der „Lico Lindenmaier Beteiligungs KG“ von Walter Lindenmaier aus Laupheim, der das Areal an die Mietinger „Braun Projekt GmbH“ verkaufen möchte, damit Artur Brauns Bauunternehmen dort Mehrfamilienhäuser errichtet. Als zungsbeschränkung auf Sport/Freizeit, sondern untersagte auch eine gewerbliche Nutzung. Dagegen hatten Tennishalle mit extern verpachteter Gaststätte und Minigolfanlage von Anfang an verstoßen. Doch erst jetzt ist die Steuerfahndung zwecks „Kleemeisterei“ tätig geworden. Fakt ist. Das Areal war in der Vergangenheit immer wieder Das ist der Zankapfel, das Areal die „Kleemeisterei“ sorgt weiterin für Streit in Laupheim. die Stadt das Grundstück in den 1970er-Jahren an Lindenmaier sehr preisgünstig und mit der Option des Rückkaufs verkaufte, war dies jedoch mit Auflagen verbunden, die eine Wohnbebauung untersagten. Bürgermeister Rainer Kapellen hat am Gemeinderat vorbei diese Auflagen gelöscht und damit seine Kompetenzen überschritten, war hierfür sodann von der Kommunalaufsicht gerügt worden (BLIX Nov./Dez. 2014 + Jan./Feb. 2015). Eine dieser Auflagen betraf speziell die städtischen Vorkaufsrechte. Es gibt zweierlei: Ein allgemeines Vorkaufsrecht hat eine Kommune stets, wenn es um Grundstücksverkäufe geht. Doch im Fall „Kleemeisterei“ hatte die Stadt noch ein zweites, dingliches Vorkaufsrecht, im Grundbuch eingetragen. Auf jenes Vorkaufsrecht hat Kapellen per Unterschrift aktiv verzichtet – und dies Gemeinderat und Bürgern verschwiegen und bei seinem „Sorry“ das Augenmerk aufs allgemeine Vorkaufsrecht gelenkt. Durch die Akteneinsicht des Gemeinderates kam dies zutage. Kapellen hat auch die im Grundbuch eingetragene Dienstbarkeit gelöscht; diese betraf nicht nur eine Nut- mit Grundschulden belastet worden. Und durch Kapellens eigenmächtiges Agieren hat die der „Lico“ gehörende „Kleemeisterei“ nun größtmögliche Wertsteigerung erfahren: vom Sport- zum Wohnbauareal. Doch wieso hat Kapellen so gehandelt? „Do ut des“ („Ich gebe, damit Du gibst“) ist eine altrömische Rechtsformel. In Laupheim gibt es Indizien für diese „altrömische Rechtsformel“. Kapellens Part: die eigenmächtige Löschung von Dienstbarkeit und aktiver Verzicht aufs dingliche Vorkaufsrecht am Gemeinderat vorbei. Dabei war Lindenmaier mit seinen Plänen zum Verkauf der „Kleemeisterei“ mit dem Ziel „Wohnungsbau“ bereits einmal an Kapellens Vorgängerin Monika Sitter gescheitert. Und auch unter Kapellen scheiterte das Vorhaben zunächst – der Gemeinderat lehnte gleich zweimal die Bebauungspläne ab. Kapellen berief sich sodann auf § 34 Baugesetzbuch. Dieser sieht vor, dass Vorhaben innerhalb der Stadt zulässig sind, wenn sie sich nach Art und Maß der näheren Umgebung baulich einfügen. Man hat beim positiven Bescheid der Bauvoranfrage versäumt, vorab die biologische Vielfalt auf dem Areal (Zauneidechse & Co.) zu betrachten, was der Naturschutzbund bemängelt. Außerdem ist die Zufahrt über städtischen Grund geplant; dem hätte der Gemeinderat aber zustimmen müssen. Ob Kapellen im Fall „Kleemeisterei“ aber überhaupt § 34 anwenden durfte, lässt die Stadtverwaltung jetzt extern planungsrechtlich prüfen. Hätte er es nicht dürfen, dann hätte man stattdessen § 35 (Bauen im Außenbereich) anwenden müssen. Dann wäre aber der Flächennutzungsplan relevant. Weil die auf den Weg gebrachte Flächennutzungsplanänderung mit Freigabe der „Kleemeisterei“ zur Wohnbebauung aber immer noch nicht rechtskräftig ist, gilt noch der „alte“ Plan mit der „alten“ Nutzungsbeschränkung. Die Bauvoranfrage hätte dann nicht positiv beschieden werden dürfen, von der nun vorliegenden Baugenehmigung ganz zu schweigen. Widersprüchliche juristische Meinungen also. Nun soll der Gemeinderat entscheiden. Der behält sich eine weitere Überprüfung durch einen externen Verwaltungsrechtler vor. Und: Wenn es wirklich kein § 34-er Fall gewesen sein sollte, bleibt zu klären, ob die „Braun Projekt GmbH“ die Planungskosten einklagen kann und wer dies bezahlt. Aber wieso hat sich Kapellen überhaupt so sehr in Sachen „Kleemeisterei“ engagiert? Fakt ist: Lindenmaier und dessen Lebensgefährtin Angelika Blomeyer gewährten Rainer Kapellens Frau Ursula die Teilhaberschaft in der „AB Partnervermittlung GbR“ (Ulm). Besagte Partnervermittlung steht inzwischen zum Verkauf. Als Teilhaberin steht Ursula Kapellen im Normalfall ein Teil des Verkaufserlöses zu – Indizien, die den Verdacht einer möglichen Befangenheit Rainer Kapellens bezüglich „Kleemeisterei“ erhärten, was rückwirkend für ein Jahr Auswirkungen auf alle Beschlüsse zur „Kleemeisterei“ haben könnte. Auch seitens Gemeinderat und Stadtverwaltung halten viele Kapellen inzwischen für befangen. Ins Bild passt die BLIX vorliegende Aussage eines anderen Bauträgers, der hautnah mitbekommen hat, wie Walter Lindenmaier zwecks Dienstbarkeit und dingliches Vorkaufsrecht getönt hat: „Mein Bürgermeister wird das schon hinkriegen.“ Kapellen war in der Vergangenheit zu keiner Stellungnahme gegenüber BLIX bereit und ist seit Mitte Dezember bis Ende Februar krankgeschrieben – ist jetzt jedoch wieder an Bord. Auf den Prüfstand gehört auch, ob in puncto „Kleemeisterei“ eine Befangenheit Franz Romers vorliegt. Der Ex-MdB (CDU), einst Betriebsratsvorsitzender der Lindenmaier AG, saß bereits im Gemeinderat, als die Stadt die „Kleemeisterei“ an Lindenmaier verkauft hat. Romer sitzt immer noch im Gemeinderat, prahlte jetzt gegenüber der Wirtin der „Kleemeisterei“, dass er über den Verbleib der Minigolfanlage/Spielgeräte von Lindenmaier persönlich bevollmächtigt sei. Romer wirkte 2014 an „Kleemeisterei“-Beschlüssen mit. Gegenüber BLIX möchte er sich nicht äußern. Fortsetzung auf nächster Seite 5 AKTUELL G u y - P a s c a l D o r n e r Keinen Bock auf Opposition LANDKREIS BIBERACH. Peter Schneider (CDU) will nicht mehr. Der 56-Jährige Biberacher Ex-Landrat sitzt seit 2001, direkt gewählt, für den Wahlkreis 66 (Biberach) im Landtag. 2016 tritt er nicht mehr an. Für ein Vollzeitparlament will der Präsident des Landessparkassenverbands nicht zur Verfügung stehen. Um seine Nachfolge bemühen sich inzwischen CDU-intern Petra Romer-Aschenbrenner, Peter Diesch und Thomas Dörflinger. Am 29. April wird die CDU nominieren. Auch die beiden CDU-MdLs Karl Traub (Ehingen) und Rudolf Köberle (Ravensburg) hören auf. Schneider nennt als Grund die Umstellung des Landtags auf ein Vollzeitparlament. Er will seine berufliche Tätigkeit nicht zugunsten des Mandats aufgeben. Mit seiner politischen Begründung, es mache zudem wenig Spaß, „als direkt gewählter Abgeordneter auf der praktisch einflusslosen Oppositionsbank zu sitzen, ohne die Möglichkeiten als Regierungspartei und Präsenz in der Regierung“, gibt Schneider die nächste Landtagswahl offenbar schon verloren. Drei Bewerber um seine Nachfolge gibt es: Petra Romer-Aschenbrenner (45), stellvertretende CDU-Kreisvorsitzende, 2006 und 2011 Zweitkandidatin Schneiders. Die verheiratete Chemielaborantin Peter Schneider Peter Diesch Der Gemeinderat wird am 16. März über die Baugenehmigung zur „Kleemeisterei“ befinden. Sagt der Gemeinderat „Nein“, hat dies Auswirkungen aufs ganze Projekt. Betroffen wäre nicht 6 hat zwei Kinder, ist Ausbildungsreferentin bei Boehringer Ingelheim in Biberach. Schneider hätte auch vor Ablauf der Wahlperiode aufhören und sie als Interimsnachfolgerin etablieren können. Sie ist die Tochter des ExMdB Franz Romer. Zweiter Bewerber ist Peter Diesch (54), seit zwölf Jahren Bürgermeister von Bad Buchau, 2010 mit 94,7 Prozent wiedergewählt. Er ist verheiratet, hat drei Kinder, sitzt seit vielen Jahren im Kreistag, ist im Fraktionsvorstand und Beisitzer im CDU-Kreisverband. Dritter Bewerber ist Thomas Dörflinger (45). Der Betriebswirt und Bankkaufmann bei der Kreissparkasse Biberach sitzt mit Unterbrechung seit 1999 im Gemeinderat Ummendorf und nun auch im Kreistag. Er ist verheiratet und hat einen Sohn. Bis zur Nominierung (29. April) können sich noch weitere Kandidaten bewerben. Das Landtagswahlkarussell dreht sich auch im übrigen Oberschwaben sowie im Allgäu: Im Wahlkreis 65 (Ehingen) hört MdL Karl Traub (74, CDU), seit 1996 direkt gewählt, auf. Es kandidieren: der Ehinger Manuel Hagel (26), JU-Landesvize und Fraktionschef der CDU im Ehinger Stadtrat, und Christian Wittlinger (52), Kreisrat aus Beimerstetten – durchaus ein Duell zwischen dem Altkreis Ehingen und der Ulmer Alb. Bis zur Nominierung am 24. April in Schelklingen können sich noch weitere Kandidaten auftun. Auch im Wahlkreis 69 (Ravensburg) geht eine Ära zu Ende: Rudolf Köberle (61) hört nach 25 Jahren als direkt gewählter Landtagsabgeordneter auf. Bis Redaktionsschluss war noch kein Bewerber für seine Nachfolge bekannt. Manfred Lucha (Grüne), der das Zweitmandat inne hat, tritt wieder an. Im Wahlkreis 64 (Ulm) hört die direkt gewählte Abgeordnete Monika Stolz (CDU) auf; Jürgen Filius (Grüne) und Martin Rivoir (SPD), jeweils durch Zweitstimme im Landtag, treten wieder an. Thomas Dorflinger nur die Volksbank/Raiffeisenbank Laupheim/Illertal eG, die die Wohnungen unter den Namen „Wohnhof am Parkbad“ vermarktet; sondern der Kaufvertrag zwischen Lindenmaier und Braun wäre schlicht unwirksam. Der ist nämlich an die erteilte Baugenehmigung gekoppelt. Ohne Baugenehmigung ist Braun raus, verbleibt das Areal bei der „Lico“, und die von Kapellen vorgenommene Löschung von Dienstbarkeit/Vorkaufsrecht wäre womöglich sogar hinfällig. Dass Braun dann die Stadt verklagen wird, ist denkbar. Braun wollte sich gegenüber BLIX nicht Petra Romer-Aschenbrenner äußern. Stimmt der Gemeinderat dem Baugesuch zu, klagen die Anlieger. Braun hat derweil seine Pläne kräftig abgespeckt: von einst acht Mehrfamilienhäuser auf nun vier im ersten Bauabschnitt und zwei weiteren im nächsten. Das hintere Drittel des Areals will er der Stadt schenken; ob und wie die Stadt die 2400 Quadratmeter nutzen soll, ist unklar; die ungeklärte Zufahrt und eine Hanggrenze lassen wenig Optionen. Zudem wurde dort einst Müll abgelagert. Der Gemeinderat hat es jetzt also in der Hand: Er kann die durch Kapellens eigenmächtiges Handeln geschaffenen Fakten bezüglich „Kleemeisterei“ im Nachhinein bestätigen oder kippen. Und Bürgermeister Rainer Kapellen? Die Stimmung vieler im und außerhalb des Rathauses entspricht wohl dem Ratschlag des Dichters Geibel (1815-1884), der von einem belesenen Bürger zitiert wird: „Klug ist, wer stets zur rechten Stunde kommt, doch klüger noch, wer zu gehen weiß, wann es frommt.“ AKTUELL G u y - P a s c a l D o r n e r Schwaches Bewerberfeld LANDKREIS RAVENSBURG. Oberschwaben ist bis dato das Land der mächtigen Landräte. Kein Problem, für den ausscheidenden Ravensburger Landrat Kurt Widmaier einen Nachfolger zu finden, sollte man meinen. Erst recht nicht für die allerdings nicht mit absoluter Mehrheit im Kreistag agierende CDU. Mitnichten! Nebst dem parteilosen Verwaltungsfachmann Martin Bendel (Leutkirch) stehen nur zwei Bewerber mit CDU- bzw. CSU-Parteibuch von außerhalb des „Ländle“ am 19. März zur Wahl. Schreckten die vielen Bürgermeister im Kreistag weitere Bewerber ab? Landrat in Ravensburg – das war mal was: Da waren der gottesehrfürchtige Oskar Sailer (gest. 1997), der intellektuelle „Knecht“ Oberschwabens, Guntram Blaser, und der gewitzt-barocke Kreisfürst Kurt Widmaier („Black Jack“). Und nun? Dass man auch ohne CDU-Parteibuch in Oberschwaben Landrat werden kann, hat in Biberach Dr. Heiko Schmid bewiesen. Ein Vorbild für den parteilosen Martin Bendel? Der Dipl.Verwaltungswirt (FH) und Jurist, Bürgermeister in Leutkirch seit 2009, bringt als früherer Dezernatsleiter beim Landratsamt Rottweil und als Referatsleiter Kommunalwirtschaft/-finanzen beim Innenministerium die Voraussetzungen mit. Aber: Einen Allgäuer akzeptiert man im Schussental nur ungern. Dass Bendel (41), verheiratet, drei Kinder, waschechter Oberschwabe aus Unlingen ist, tut nichts zur Sache. In Zeiten geschlossener OSK-Kliniken in Leutkirch und Isny wollten CDU/Freie Wähler, die die Kreistagsmehrheit haben, eigentlich gerne externe Bewerber. Zwei gibt es: 1.) Hans-Eckhard Sommer (53, CSU), Jurist, Leiter Sachgebiet Ausländer-/Asylrecht im Innenministerium Bayerns, früher Parteireferent von CSU-Granden. 2.) Harald Sievers (40, CDU), Jurist, Erster Beigeordneter der Stadt Düren (Nordrhein-Westfalen), früher u.a. Referent des Bremer Innen-/ Sportsenators. Die Bewerber haben sich den Fraktionen vorgestellt. Wie man hört, haben W o l fg a n g - Am a d e u s M ü l l e r Bendel und Sievers gepunktet. Ein Duell zwischen dem bodenständigen Bendel, dem parteilosen Verwaltungsfachmann mit Stallgeruch, und dem reing’schmeckten Sievers, eher smar- Hans-Eckard Sommer ter Managertyp, ist nun wahrscheinlich. Drei weitere Bewerber erfüllten die Zulassungskriterien nicht. Andere mögliche, qualifizierte Bewerber hatten außerdem abgewunken, weil sie angesichts der geballten Martin Bendel Macht der (Ober-) Bürgermeister in den Fraktionen von CDU und Freien Wählern davon abgeschreckt wurden, heißt es Harald Sievers Flüchtlinge in aller Munde BIBERACH. Bei seinem Besuch in Biberach antwortete Innenminister Reinhold Gall auf eine Frage: „Wir suchen händeringend Mitarbeiter, finden aber keine. Am Geld liegt es jedenfalls nicht.“ Die Sozialdezernentin des Landkreises Biberach, Petra Alger bemerkte dazu gleichsam, dass die Anforderungsprofile für die gesuchten Mitarbeiter sehr hoch angelegt sind, was dringend zu überdenken sei. Zwischenzeitlich scheint das Thema durch interne Umbesetzungen gelöst zu sein, da im öffentlichen Dienst Kompetenz gerne mit Besoldungsstufe gleichgesetzt wird. Der Landkreis Biberach bietet an zehn Standorten „vorläufige Unterbringung“ Asylsuchender mit derzeit 845 Plätzen und einem mögliche Zusatzbedarf von weiteren 400 Plätzen. Bei einer Bevölkerung von ca. 190.000 bedeutet das einen Flüchtlingsanteil von 0,7 Prozent. Die Landeserstaufnahme-Einrichtungen befinden sich in Karlsruhe und Meßstetten, von wo aus nach einem Schlüssel auf die Landkreise verteilt wird. Diese organisieren eine „vorläufige Unterbringung in Gemeinschaftsunterkünften“; der Landkreis Biberach muss derzeit 1,92 Prozent übernehmen. Im Landkreis angekommen werden die Hilfesuchenden kommunal verwaltet aber auch humanitär begleitet. Das Landratsamt Biberach hat sich hier für ein Modell entschieden, bei dem es vom „ökumenischen Arbeitskreis Asyl“ unterstützen lässt, das wiederum auf mehrere regionale Vereine und Initiativen zurückgreift. Der ökumenische Arbeitskreis (www.asyl-bc.de) sieht sich hier als Vermittler zwischen Verwaltung und Hilfsbedürftigen und verfügt auch über gewisse finanzielle und personelle Ressourcen. Über diese Mittel unterstützt und steuert er die unterschiedlichen Gruppen von Ehrenamtlichen im Kreis. Weil aber offensichtlich die Flüchtlinge als auch manche involvierten Ehrenamtlichen oft nicht genau wissen, wer für wen arbeitet und wer mit welchen Kompetenzen ausgestattet ist, gibt es Strömungen sich neu und selbständig, etwa in einem eingetragenen Verein zu organisieren. Welche Konsequenzen daraus entstehen, ist noch nicht ganz klar. Eines aber drücken die Mitwirkenden, darunter auch Menschen mit Migrationshintergrund, aus: „Asylanten ist der falsche Begriff, da er nicht alle beschreibt und erfasst. Flüchtlinge wäre da schon besser.“ So drücken es auch schon einige der bestehenden Gruppierungen in ihren Namen aus: „Brücken-Bilden“ (Laupheim), „Freunde für Fremde“ (Riedlingen), „Stiftung Heimat geben“ (Oggelsbeuren). In Biberach geht man mit „Freundeskreis Asyl“ eher unkreativ oder in Bad Buchau mit „Ökumenischer Freundeskreis“ und in Ochsenhausen mit „Ökumenischer Arbeitskreis Asyl“ durch den religiösen Beiklang etwas unsensibel um. Die komplexe und komplizierte Situation dieses Umfelds zeigte sich kürzlich auf einer Auftaktveranstaltung zum Evangelischen Kirchentag, wo eine achtköpfige Musikertruppe aus Asylanten angekündigt war – die aber nicht erschien. „Wir wissen nicht, ob sie weitergezogen sind oder abgeschoben oder untergetaucht. Diese Unklarheiten gibt es hier leider immer wieder“, war aus dem Kreis der Veranstalter zu hören. Klar ist, eine sehr große Anzahl hoch motivierter und engagierter Menschen übernimmt dringend notwendige Aufgaben, die den Flüchtlingen und unserer Gesellschaft zugutekommen. Der Staat braucht sie und greift dankbar auf diese Ressource und Kompetenz zurück. Zu hoffen bleibt, dass er sie nicht nur benutzt. 7
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