Teilnahmebedingungen - automotive thüringen eV

IAA Pkw 2015.
Beteiligung am Thüringer Messegemeinschaftsstand.
Rückantwort bis
zum
18.03.2015
verlängert
bis
19.06.2015
Teilnahmebestätigung IAA Internationale AutomobilAusstellung Pkw 2015
Hiermit bestätigen wir verbindlich unsere Teilnahme auf dem Thüringer Gemeinschaftsstand
laut Teilnahmebedingungen.
Paket „Standfläche“ mit ____________ m²
Paket „Start-up“
Paket „Gemeinschaftsvitrine“
Paket „Einzelvitrine“
Name / Firma:
Ansprechpartner(in):
Straße / Postfach:
PLZ / Ort:
Telefon:
Fax:
E-Mail:
r:
lich unte
ch online mög
u
a
g
n
u
ld
e
m
n
A
ringen.de/iaa
www.leg-thue
Ort, DatumStempel, Unterschrift
Organisator:
LEG Thüringen
Mainzerhofstraße 12
99084 Erfurt
Ansprechpartnerin:
Nicole Spading
Teamtleiterin Messen und Veranstaltungen
Tel.: 0361 5603-147
Fax: 0361 5603-329
E-Mail: [email protected]
IAA Pkw 2015
Teilnahmebedingungen für den Thüringer Gemeinschaftsstand
Messeort:
Messedauer:
Frankfurt/Main, Messegelände
Organisator:
Landesentwicklungsgesellschaft Thüringen mbH
17. – 27. September 2015 (Pressetage 15. + 16. September )
Anmeldung
Die Anmeldung erfolgt auf beiliegendem Vordruck, der ausgefüllt und rechtsverbindlich unterschrieben an die
LEG Thüringen zu senden ist. Bitte fertigen Sie sich für Ihre Unterlagen eine Kopie an.
Anmeldung auch online möglich unter: www.leg-thueringen.de/iaa
Anmeldeschluss ist der 17. April 2015.
Was wir für Sie tun
Wir übernehmen für Sie folgende Messedienstleistungen mit leistungsstarken Partnern, damit Sie sich auf die
Präsentation Ihres Know-hows konzentrieren können:
> Anmietung der Ausstellungs- bzw. Standfläche
> Kontakt und Administration mit der Deutschen Messe (Veranstalter)
> zentraler Standplatz und attraktive Standgestaltung (Eigenbau)
> Erstellung und Umsetzung des Messestandkonzeptes bis zur Detailplanung
> Bereitstellung Standinfrastruktur (Mobiliar, Beleuchtung, Lounge, Bar, Technik)
> technische Installation inkl. Verbrauch
> tägliche Reinigung (inkl. Abfallentsorgung) des gesamten Gemeinschaftsstandes
> durchgehende Betreuung des Standes (Info-Service)
> professionelles Catering direkt am Stand für Sie und Ihre Gäste
> Konzeption und Erstellung einer Standbroschüre
> Akquisition, Standmarketing (PR, Medien)
> Standevent am 17.09.2015
Hinweis: Sollte es zu einer Überbuchung des Standes kommen, ist der zeitliche Eingang der Anmeldung
ausschlaggebend für die Berücksichtigung zur Teilnahme am Thüringer Gemeinschaftsstand.
IAA Pkw 2015 - Teilnahmepakete
Teilnahmebedingungen für den Thüringer Gemeinschaftsstand
Start-up - Präsentation
> Allgemeine Präsenz auf dem Stand ohne Counter; Ansprache und Vermittlung über den Infobereich
> Prospektfach A4 mit farbigem Firmenlogo oder Schriftzug am Stand, 1 Ausstellerausweis, Kurzprofil in der
Standbroschüre, Gesamtorganisation vor, während und nach der Messe
> Kosten: 500,00 EUR zzgl. MwSt. (Optional: Eintrag in den Messekatalog 279,00 € zzgl. MwSt. )
Präsentation Gemeinschaftsvitrine
> Produktpräsentation auf einem Vitrinenboden in einer Vitrine mit weiteren Unternehmen inkl. Firmenlogo
ohne personelle Besetzung, Prospektfach A4 mit farbigem Firmenlogo oder Schriftzug am Stand, 1 Aussteller ausweis, Kurzprofil in der Standbroschüre
> Kosten: 250,00 EUR zzgl. MwSt. (Optional: Eintrag in den Messekatalog 279,00 € zzgl. MwSt. )
Präsentation Einzelvitrine
> Produktpräsentation in einer Vitrine inkl. Firmenlogo ohne personelle Besetzung, Kurzprofil in der
Standbroschüre, Prospektfach A4 mit farbigem Firmenlogo oder Schriftzug am Stand, 1 Ausstellerausweis
> Kosten: 350,00 EUR zzgl. MwSt. (Optional: Eintrag in den Messekatalog 279,00 € zzgl. MwSt. )
Präsentation mit Standfläche
Standfläche
Standfläche
> Präsentation an einem Einzelcounter mit zwei Stühlen
> eine Präsentationsfläche (A0, inkl. Gestaltung
> Präsentation an einem Einzelcounter mit zwei Stühlen
> eine Präsentationsfläche (A0, inkl. Gestaltung
ab 6 m² (Mindestgröße)
und Produktion)
> zwei A4 Prospektfächer
> Firmenlogo oder Schriftzug am Stand
> Firmenprofil in dt. und engl. in der Standbroschüre
mit Logo und Kontaktdaten
> Catering für Standpersonal und deren Gäste
> Reservierung eines Beratungstisches bei
anstehenden Terminen (bei Überbelegung kein
garantierter Anspruch)
> Nutzung der Gemeinschaftsflächen (Prospekt- lager/ Garderobe inkl. eines Schließfaches, Küche)
> einen Ausstellerausweis
> maximal 2 Personen als Standpersonal
> Gesamtorganisation vor, während und nach der Messe
ab 9 m²
und Produktion)
> zwei A4 Prospektfächer
> Firmenlogo oder Schriftzug am Stand
> Firmenprofil in dt. und engl. in der Standbroschüre
mit Logo und Kontaktdaten
> Catering für Standpersonal und deren Gäste
> ein Beratungstisch mit 4 Stühlen
> individuelle Möglichkeiten zur Präsentation von
Ausstellungsgütern/Modellen (unter Beachtung
Platzverhältnis von Stand- und Modellgröße)
> Nutzung der Gemeinschaftsflächen (Prospekt- lager/Garderobe inkl. eines Schließfaches, Küche)
> zwei Ausstellerausweise
> maximal 3 Personen als Standpersonal > Gesamtorganisation vor, während und nach der Messe
Bitte tragen Sie die gewünschte Standgröße in die Teilnahmebestätigung ein. Die Mindeststandgröße
beträgt 6 qm.
Beteiligungspreise (Nettopreise)
Der Beitrag zur Teilnahme am Thüringer Gemeinschaftsstand setzt sich zusammen aus:
> Katalogeintrag zum Preis von 279,00 €
> anteilige Kosten für Standmiete gemäß den angemeldeten Quadratmetern zum Preis von 215,80 €/qm
> anteilige Kosten für Standbau gemäß den angemeldeten Quadratmetern zum Preis von 354,20 €/qm
> Organisationspauschale: Kosten für gemeinsam genutzte Standflächen wie Küche, Lager, Besprechungs- ecken, Betreuung, Organisation, etc. zum Preis von 80,00 €/qm.
Hinweis: Die Organisation des Transports der Ausstellungsgüter obliegt jedem Aussteller selbst und erfolgt
auf eigene Kosten.
Zusätzliche Ausstattungswünsche (z.B. Vitrinen, Unterbauten, Monitore etc.) sind selbstverständlich nach
Absprache möglich. Diese werden gesondert in Rechnung gestellt.
IAA Pkw 2015
Teilnahmebedingungen für den Thüringer Gemeinschaftsstand
Förderung der Messeteilnahme
Haftung und Versicherung
Der Thüringer Gemeinschaftsstand wird nicht mit
Fördergeldern bezuschusst. Antragsberechtigte Unternehmen können einen Antrag auf einzelbetriebliche
Messeförderung nach der Richtlinie zur Außenwirtschaftsförderung des Freistaats Thüringen stellen. Ein
Zuschuss für die Bereiche Standfläche und Standbau
ist bis zu 50 % ist möglich, sofern das Unternehmen
der KMU-Definition unterfällt und die De-minimisGrenzen noch nicht erreicht sind sowie weitere Bedingungen, die sich aus der Richtlinie ergeben, erfüllt
sind. Ein Auszug der Förderrichtlinie ist den Teilnahmebedingungen beigefügt.
Für Schäden und Verluste an Gütern der Mitaussteller
auf der Messe übernimmt die LEG Thüringen keine
Haftung. Jeder Teilnehmer hat für seinen Bereich Versicherungsschutz im erforderlichen Umfang durch den
Abschluss geeigneter Verträge selbständig sicherzustellen.
Bei der Antragstellung ist unbedingt zu beachten,
dass Anträge auf Förderung stets vor Maßnahmebeginn bei der zuständigen IHK zu stellen sind. Die
Anmeldung zur Messe bzw. zum Gemeinschaftsstand
darf demnach erst am Tag nach dem Antragseingang
bei der IHK erfolgen. Zur Beantragung der Förderung
muss u.a. das Messeangebot vom Organisator des
Gemeinschaftsstandes vorgelegt werden.
Aussteller- und Parkausweise
Die Gebühren für zusätzliche Ausweise werden nach
Verbrauch den Mitausstellern in Rechnung gestellt.
Katalogeintrag
Jeder Mitaussteller erhält den Grundkatalogeintrag.
Zusatzleistungen werden gesondert an den Mitaussteller berechnet.
Bei Rückfragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.
Standbetreuung
Rechnungslegung
Während des Messezeitraums wird ein Ansprechpartner der LEG vor Ort den Stand betreuen. Neben den
Cateringfachkräften sind auch die Mitaussteller für die
Gästebetreuung zuständig.
Die LEG Thüringen tritt als Hauptaussteller auf und
erhält somit alle Rechnungen direkt von der Messegesellschaft. Die Mitaussteller erhalten nur eine einzige
Rechnung. Die Rechnungslegung erfolgt nach Messeteilnahme und Abrechnung des Gesamtprojektes.
Die in der Rechnung genannten Zahlungstermine sind
einzuhalten.
Organisation / Standgestaltung
Die LEG Thüringen leitet die gesamte Planung und
Umsetzung des Thüringer Messeauftritts. Wünsche
und Anregungen der Mitaussteller werden aufgenommen und geprüft und fließen in die Gestaltung des
Messestandes ein. Grundlage des Messekonzeptes ist
ein gemeinschaftlicher Auftritt aller Partner. Der Agenturkontakt bei der Umsetzung des Messekonzeptes
erfolgt in Abstimmung mit den Mitausstellern durch
die LEG.
Rücktritt, Vertragsauflösung
Der Mitaussteller ist berechtigt, innerhalb einer Frist
von 14 Tagen nach der schriftlichen Anmeldung vom
Vertrag zurückzutreten. Erklärt der Mitaussteller seinen Rücktritt nach dieser Frist, ist der Mitaussteller zu
folgender Zahlung verpflichtet:
> Rücktritt bis 06.07.2015 –
50 % der Beteiligungspreise
> Rücktritt ab 07.07.2015 –
100 % der Beteiligungspreise
Tritt der Aussteller vom Vertrag zurück, so bedeutet
dies, dass er damit endgültig auf die Teilnahme am
Thüringer Gemeinschaftsstand 2015 verzichtet.
IAA Pkw 2015
Auszug aus der Richtlinie zur Außenwirtschaftsförderung
1. Rechtsgrundlagen und Zuwendungszwecke
Ein Anspruch auf Gewährung der Zuwendung besteht
nicht. Vielmehr entscheidet die Bewilligungsinstitution
aufgrund ihres pflichtgemäßen Ermessens im Rahmen der
verfügbaren Haushaltsmittel.
3. Zuwendungsempfänger
Zuwendungsempfänger im Sinne dieser Richtlinie können
sein:
3.1. für einzelbetriebliche Förderung gemäß Tn. ... 2.2
kleine und mittlere Unternehmen (KMU), die gemäß der
Wirtschaftssystematik WZ 2008 dem verarbeitenden Gewerbe zuzuordnen sind (soweit es sich nicht um Produkte
oder Tätigkeiten die der Landwirtschaft oder dem Anhang
1 des EG-Vertrages zuzurechnen sind, handelt). Diese
Zuordnung unterliegt folgenden Voraussetzungen:
> Gruppe C 10 bis C 12 – wenn die Unternehmen nach
den Regeln der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung
der regionalen Wirtschaftsstruktur“ (GRW) und dem gemeinsamen Koordinierungsrahmen der GRW förderfähig
sind (vgl. Anlage 2 der jeweiligen Richtlinie des Freistaates Thüringen für die Gewährung von Zuwendungen im
Rahmen der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der
regionalen Wirtschaftsstruktur“ (GRW) Teil I – Gewerbliche Wirtschaft).
> Gruppe C 13 bis C 32 – alle KMU, außer solchen nach
32.50.3 (zahntechnische Laboratorien) .
> Architektur- und Ingenieurbüros der Gruppe M 71.1,
außer solchen nach 71.12.3 (Vermessungsbüros).
Einzelbetriebliche Messeförderung (Tn. 2.2)
Gefördert werden kann:
> die Beteiligung an internationalen Fachmessen im Aus land, soweit diese Messen in den „AUMA-Messedaten
weltweit“ (Internet: http://www.auma-messen.de)
verzeichnet sind,
> die Beteiligung an Messen in Deutschland für Unterneh mens- und Existenzgründungen (bis zum Abschluss des
achten Kalenderjahres nach dem Gründungsdatum,
d. h. Tag der Gewerbeanmeldung / des Handelsregister
eintrags bzw. 1. Tag der Mitgliedschaft in der Architek ten- bzw. der Ingenieurkammer oder des Vereins der
Ingenieure und Techniker Thüringens) soweit die Mes sen „AUMA - Messeguide Deutschland“ oder in den
AUMA - „Messedaten Deutschland“ (Internet:
www.auma-messen.de) als Messen mit überregionalem
Einzugsgebiet verzeichnet sind und für Messen im Aus land, die nicht in den „AUMA-Messedaten weltweit“
(Internet: http://www.auma-messen.de)
aufgeführt sind.
Möglich ist die Förderung von maximal drei Beteiligungen
an internationalen Fachmessen in Deutschland oder dem
Ausland pro Jahr, dabei kann die Beteiligung an einer
bestimmten internationalen Fachmesse in Deutschland
bzw. in einem Zielmarkt (Land) höchstens dreimal hintereinander gefördert werden. Die Höchstfördersumme
beträgt 10.000 EUR pro Beteiligung. Der Fördersatz liegt
bei maximal 50 % der zuwendungsfähigen Ausgaben.
Zuwendungsfähig sind:
> die Aufwendungen für Standflächenmiete bis zu
40 m² Ausstellungsfläche in Höhe der Standbestätigung (Rechnung) der Messegesellschaft oder des
durch den Messeveranstalters ausgewiesenen Betrages bis zur Höhe von 250 €/m²,
> die Aufwendungen für Standbau (Miete) bis zu 40 m²
Ausstellungsfläche bis zu einem Betrag von 250 €/m².
6. Sonstige Zuwendungsbestimmungen
Der Zuwendungsempfänger ist verpflichtet, der Bewilligungsstelle die von ihr abgeforderten speziellen Angaben,
die zur Kontrolle des Programmerfolges notwendig und
erheblich sind, zur Verfügung zu stellen. Die subventionserheblichen Tatsachen werden im Verwaltungsverfahren
bezeichnet.
Bei den Zuwendungen nach Maßgabe dieser Richtlinie
handelt es sich um projektbezogene „De-minimis“-Beihilfen im Sinne der Verordnung (EG) Nr. 1998/2006 der Kommission vom 15. Dezember 2006 über die Anwendung der
Artikel 87 und 88 EG-Vertrag auf „De-minimis“-Beihilfen,
veröffentlicht im Amtsblatt L 379 vom 28.12.2006, wonach ein Unternehmen in einem Zeitraum von 3 Steuerjahren für alle Arten von öffentlichen Beihilfen, die als
„De-minimis“-Beihilfen gewährt werden und alle Kategorien von Beihilfen (gleich welcher Art und Zielsetzung)
umfassen, höchstens 200.000 EUR erhalten darf.
Der für die Kumulierung geltende Dreijahreszeitraum ist
fließend. Anzugeben und festzustellen ist die Gesamtsumme der im laufenden Steuerjahr sowie in den vorangegangenen zwei Steuerjahren gewährten „De-minimis“Beihilfen.
Der Zuwendungsempfänger ist im Hinblick auf die zulässigen Höchstbeträge für „De-minimis“-Beihilfen zur Offenlegung aller „De-minimis“-Zuwendungen verpflichtet,
die er in diesem Zeitraum erhalten hat, unabhängig vom
Beihilfegeber.
Der Zuwendungsempfänger ist verpflichtet zur Erfolgskontrolle einen Sachbericht anzufertigen. Der Sachbericht ist
Bestandteil des Verwendungsnachweises gemäß Tn. 7.3
dieser Richtlinie.
IAA Pkw 2015
Auszug aus der Richtlinie zur Außenwirtschaftsförderung
7. Verfahren
7.1 Antragsverfahren
Anträge auf einzelbetriebliche Förderung nach dieser
Richtlinie können bei der örtlich und fachlich zuständigen
Kammer (Industrie- und Handelskammer, Architekten
kammer Thüringen, Ingenieurkammer Thüringen) gestellt
werden (Adressen siehe Anlage 1).
Dabei sind die offiziellen Antragsformulare zu benutzen.
Diese sind bei den Kammern erhältlich bzw. im Internet
(Adressen siehe Anlage 1) abrufbar.
Mit der Antragstellung erklärt der Zuwendungsempfänger
sein Einverständnis über die Aufnahme in das öffentliche Verzeichnis der Begünstigten gemäß Artikel 7 Abs.
2 Buchstabe d) der VO (EG) Nr. 1828/2006. Die Anträge müssen alle zur Beurteilung der Notwendigkeit und
Angemessenheit der Zuwendung erforderlichen Angaben
enthalten. Soweit dies im Einzelfall notwendig ist, sind
den o.g. Institutionen darüber hinaus auf Anforderung
zusätzliche begründende Unterlagen vorzulegen.
Bewilligungsvoraussetzung ist die Vorlage aller zur Bewilligung erforderlichen Unterlagen.
7.2 Bewilligungsverfahren
Das TMWWDG stellt Zuwendungen gemäß Tn. ... 2.2 den
Industrie- und Handelskammern zur treuhänderischen
Verwaltung zur Verfügung. Zum Zwecke der Ausreichung
der Fördermittel schließen die Industrie- und Handelskammern entsprechende Verträge (Treuhandverträge) mit dem
TMWWDG ab.
Zur Ausreichung der Fördermittel erteilen die örtlich und
fachlich zuständigen Kammern Zuwendungsbescheide an
die Zuwendungsempfänger im Rahmen der verfügbaren
Haushaltsmittel. Die ANBest-P in der geltenden Fassung
sind als verbindlicher Bestandteil in die Zuwendungsbescheide aufzunehmen.
7.3 Verwendungsnachweisverfahren
Die Verwendungsnachweise sind der örtlich und fachlich
zuständigen Kammer, ... , bis zu dem im Bewilligungsbescheid genannten Termin unter Verwendung der jeweiligen
Formblätter zuzuleiten.
Soweit im Zuwendungsbescheid nichts anderes geregelt
ist, besteht der Verwendungsnachweis aus:
> einem zahlenmäßigen Nachweis, in dem die Einnahmen
und Ausgaben entsprechend der Gliederung des Ausgaben- und Finanzierungsplanes zugeordnet und in zeitlicher Reihenfolge einzeln ausgewiesen sind,
> einem Sachbericht, in dem die Verwendung der Zuwen
dung sowie der Erfolg der Maßnahme darzu stellen sind.
Dem Verwendungsnachweis sind die Einzelbelege und
die zugehörigen Zahlungsnachweise (Kontoauszüge) im
Original beizufügen. Nach Prüfung der Belege werden die
Originale an die Zuwendungsempfänger zurückgesandt.
Erfolgt die Zuleitung des Verwendungsnachweises an
die bewilligende Stelle nicht bis zu dem im Bewilligungsbescheid genannten Termin, so ergeht durch diese eine
einmalige Mahnung in schriftlicher Form an den Zuwendungsempfänger, ggf. kann eine weitere telefonische
Mahnung erfolgen. Die Mahnfrist nach Ende des im Bewilligungsbescheid angegebenen Termins soll aber insgesamt nicht länger als einen Monat betragen.
Geht der Verwendungsnachweis bis zu diesem Termin
nicht oder nicht vollständig bei der bewilligenden Stelle
ein, so entscheidet diese nach Aktenlage.
7.4 Auszahlungsverfahren:
Die einzelbetrieblichen Zuwendungen nach Tn. ... 2.2 werden nach Vorlage und Prüfung der Verwendungsnachweise
ausgezahlt.
7.5 Zu beachtende Vorschriften
Für die Bewilligung, Auszahlung und Abrechnung der
Zuwendungen sowie für den Nachweis und die Prüfung
der Verwendung und die ggf. erforderliche Aufhebung
des Zuwendungsbescheides und die Rückforderung der
gewährten Zuwendungen gelten insbesondere die Verwaltungsvorschriften zu den §§ 23 und 44 der Thüringer
Landeshaushaltsordnung (ThürLHO) und die §§ 48, 49
und 49 a des Thüringer Verwaltungsverfahrensgesetzes
(ThürVwVfG) sowie die Allgemeinen Nebenbestimmungen
zur Projektförderung (ANBest-P), soweit nicht in dieser
Förderrichtlinie Abweichungen zugelassen worden sind.
Beim Einsatz von Fördermitteln aus dem Strukturfonds
EFRE sind die Verordnungen der Europäischen Gemeinschaft über die Strukturfondsförderung einzuhalten (vgl.
Fußnote 3).
Die gesamte Richtlinie zum Nachlesen finden Sie unter
www.thueringer-wirtschaftsministerium.de.
Beteiligte Institutionen Industrie- und Handelskammer Erfurt
Mark Bremer
Arnstädter Straße 34
99096 Erfurt
Tel.: 0361 3484-200, Internet: www.erfurt.ihk.de
Industrie- und Handelskammer Ostthüringen zu Gera
Ulrich Gebert
Gaswerkstraße 23
07546 Gera
Tel.: 0365 8553-426, Internet: www.gera.ihk.de
Industrie- und Handelskammer Südthüringen
Ulrike Karl
Hauptstraße 33
98529 Suhl-Mäbendorf
Tel.: 03681 362-235, Internet: www.suhl.ihk.de