CQ_AGB - CQ Kommunikation

AGB
CQ Kommunikation
Allgemeine Geschäftsbedingungen CQ Kommunikation
1. Allgemeines
Die folgenden allgemeinen Geschäftsbedingungen von Susanne Brandau-Herzet/ CQ Kommunikation, nachfolgend in
Kurzform „Agentur“ genannt, gelten für alle Geschäftsbeziehungen zwischen Auftraggebern, im Nachfolgenden
„Kunde“ genannt und Agentur, sofern nicht schriftlich andere Vereinbarungen getroffen worden sind und gelten als
vereinbart, wenn nicht umgehend widersprochen wird und für die Dauer der Geschäftsbeziehung.
Es gelten ausschließlich die allgemeinen Geschäftsbedingungen der Agentur. Allgemeine Geschäftsbedingungen des
Kunden gelten nur insoweit, als die Agentur ihnen ausdrücklich zugestimmt hat.
Änderungen, Ergänzungen und Nebenabreden zum Vertrag oder diesen AGB bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der
Schriftform.
2. Vertragsangebot / Vertragsabschluss / Vertragslaufzeit
Alle Angebote sind hinsichtlich des Preises, Fristen, Liefermöglichkeiten und Nebenleistungen freibleibend und
unverbindlich. Veränderungen werden dem Kunden vorher und schriftlich mitgeteilt.
Der Vertrag kommt mit schriftlicher Auftragserteilung durch den Kunden zustande – oder mit erster Erfüllungshandlung
durch die Agentur bei Auftragserteilung in nicht schriftlicher Form, ohne dass e seiner Mitteilung der Agentur an den
Kunden dazu bedarf.
Der Vertrag endet mit der Erbringung und Begleichung der vereinbarten Content- und Redaktionskeistungen.
3. Video- und Content-Konzept
Entwickelt die Agentur vor finaler Auftragserteilung ein Video- und/oder Content-Konzept, sind dessen Kosten vom
Kunden nach Vereinbarung zu erstatten. Das Konzept ist vertraulich zu behandeln, der Kunde ist nicht berechtigt, das
Konzept außerhalb des Auftrages der Agentur, insbesondere selbst oder unter Inanspruchnahme anderer Anbieter zu
nutzen oder an Dritte weiterzugeben. Im Falle des Verstoßes gegen diese Verpflichtung ist die Agentur berechtigt, eine
Vertragsstrafe von bis zu 10.000 € geltend zu machen. Die Einrede des Fortsetzungszusammenhanges ist ausgeschlossen.
Kommt der Auftrag nach Konzeptabgabe nicht zustande, stellt die Agentur dem Kunden diese Vorleistungen
aufwandsbezogen zum Stundensatz von € 80 oder projektbezogen entsprechend der Angebotssumme für diese Position
in Rechnung. Die Urheberrechte an dem Konzept bleiben bei der Agentur. Auf Wunsch des Kunden kann die Agentur
einfache oder erweiterte Nutzungsrechte an dem Konzept vergeben und in Rechnung stellen.
4. Leistungen der Agentur
Der Umfang der Content-Leistungen in Text, Bild und Bewegtbild der Agentur wird durch das Angebot der Agentur, den
Auftrag des Kunden, die Auftragsbestätigung der Agentur sowie das Briefing des Kunden bestimmt.
Die Agentur ist berechtigt, zur Erfüllung ihrer Verpflichtung aus dem Vertragsverhältnis Dritte zu beauftragen. Soweit die
Agentur auf Wunsch des Kunden von diesem benannte Dritte beauftragt, ist die Haftung der Agentur ausgeschlossen.
CQ Kommunikation | Susanne Brandau-Herzet | Cäsarstr. 58 | 50968 Köln| Telefon: 0221/367 92 559|
[email protected]
www.contentqueen.de
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Die Agentur ist zu Teilleistungen berechtigt.
Ereignisse höherer Gewalt berechtigen die Agentur, das vom Kunden beauftragte Projekt um die Dauer der
Behinderung und einer angemessenen Anlaufzeit hinauszuschieben. Ein Schadensersatzanspruch vom Kunden gegen
die Agentur resultiert daraus nicht. Dies gilt auch dann, wenn dadurch für den Kunden wichtige Termine und/oder
Ereignisse nicht eingehalten werden können und/oder nicht eintreten.
5. Vertragsabschluss / Widerrufsrecht / Leistungsbeginn
Ein Vertrag kommt durch unsere schriftliche Auftragsbestätigung oder die Annahme der Content-Leistung zu diesen
Geschäftsbedingungen zustande. Unsere Erklärungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.
Mit Auftragserteilung gibt der Kunde das Angebot zum Abschluss eines Vertrages verbindlich ab. Der Auftrag kann
schriftlich, per Telefax oder per E-Mail erteilt werden. Die Auftragsbestätigung der Agentur per E-Mail an den Kunden ist
ausreichend.
Der Kunde hat das Recht, diesem Auftrag ohne Angabe von Gründen binnen 5 Werktagen zu widersprechen. Erfolgt
der Widerspruch nicht, gilt der Auftrag als angenommen.
Arbeiten am Projekt beginnen frühestens nach Unterzeichnung des akzeptierten Angebotes. Die künstlerische und
technische Gestaltung des Werkes obliegt dem Auftragnehmer.
Verlangt der Kunde vor der Abnahme des Projektes Änderungen des oder der bereits hergestellten Projektteile, so
gehen diese Änderungen zu seinen Lasten, soweit es sich nicht um die Geltendmachung berechtigter Mängelrügen
handelt. Der Auftragnehmer hat den Auftraggeber über die voraussichtlichen Kosten dieser Änderungen zu
unterrichten.
6. Preise und Zahlungsbedingungen
Die Preisangaben für Dienstleistungen werden entweder auf der Basis bestehender Preislisten oder nach Einzelleistungen
gegliedert. Es gelten die vereinbarten Vergütungen. Die im Angebot vom Auftragnehmer genannten Preise gelten
unter dem Vorbehalt, dass die bei Angebotsabgabe zugrunde gelegten Auftragsdaten unverändert bleiben. Für die
Berechnung unserer Leistungen wird unsere am Tag der Auftragserteilung gültige Preisliste zugrunde gelegt.
Mehraufwände, insbesondere für den Erwerb von Rechten Dritter, für die Einschaltung von Subunternehmern, für
Künstler und durch Dritte anfallende Kosten oder für Abgaben an die Künstlersozialkasse sowie für die Nutzung
urheberrechtlich Leistungen, werden zusätzlich in Rechnung gestellt.
Anfallende Reisekosten und Spesen, die im Zusammenhang mit der Durchführung des Auftrages entstehen, werden
ebenfalls berechnet.
Zahlungsbedingungen:
50% Anzahlung bei Auftragsvergabe,
50% bei Fertigstellung des Projektes
Alle Zahlungen haben innerhalb von 5 Tagen nach Rechnungserhalt ohne jeden Abzug zu erfolgen. Bei Zahlungsverzug
wird die weitere Durchführung des Auftrages bis zur restlosen Bezahlung der Schuld zurückgestellt, ohne dass dadurch
die Forderung des Auftragsnehmers gegen den Auftraggeber erlischt und ohne dass dadurch für den Auftraggeber ein
Regressanspruch entsteht.
Bei Zahlungsverzug sind Verzugszinsen in Höhe von 4% über dem jeweiligen Bankdiskont zu vergüten. Die
Geltendmachung weiteren Verzugsschadens wird hierdurch nicht ausgeschlossen. Bei Banküberweisungen gilt der Tag,
an dem die Gutschriftanzeige bei dem Auftragnehmer eingeht, als Zahlungseingang.
Erstreckt sich die Erarbeitung der vereinbarten Leistungen über einen längeren Zeitraum oder entstehen im Vorfeld hohe
Fremdkosten, so kann die Agentur dem Kunden Abschlagzahlungen über die bereits erbrachten Teilleistungen in
Rechnung stellen. Diese Teilleistungen müssen nicht in einer für den Kunden nutzbaren Form vorliegen und können auch
als reine Arbeitsgrundlage auf Seiten der Agentur verfügbar sein.
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Wenn der Kunde nach Beauftragung sein Projekt oder Teilstücke dessen storniert bzw. absagt, so steht der Agentur ein
Honorar anteilig nach dem Grad der Auftragserfüllung zu. Der Kunde trägt die bis dahin angefallenen Fremdkosten und
stellt die Agentur im Übrigen von jeglichen Verpflichtungen gegenüber Dritten frei.
Wetterbedingte Verschiebungen eines Drehs (Wetterrisiko) sind in den kalkulierten Produktionskosten nicht enthalten.
Hieraus anfallende Mehrkosten werden nach belegtem Aufwand berechnet.
Sämtliche angebotene Leistungen der Agentur verstehen sich zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer.
7. Eigentumsvorbehalt
Bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises bleiben die gelieferten Content-Leistungen Eigentum der Agentur. So
behält sich die Agentur vor, bis zur vollständigen Bezahlung der Projektrechung/ des Honorars die Webseite zu sperren,
das Video, die Autorenleistung (Drehbuch/ Sprechertext/ Konzept/ Präsentation etc.) oder sonstigen Content
einzubehalten. Nach Projektabschluss erhält der Kunde sein Medium als Master. Dies kann ein Video, ein Medieninhalt
oder ein Textdokument sein. Master-Textdokumente (Fachartikel, Scripte, Konzepte, Drehbücher)werden grundsätzlich
und zur Wahrung der Urheberrechte im pdf-Format ausgeliefert. Sämtliche Rohdaten eines Projektes verbleiben bei der
Agentur. Auf Kundenwunsch kann die Auslieferung der Rohdaten verlangt werden, die Agentur stellt diese Leistung
separat nach Aufwand und Wert in Rechnung.
8. Abgabetermine
Die Agentur ist bemüht, die vom Auftraggeber gewünschten Termine bestmöglich einzuhalten.
Voraussetzungen hierfür sind:
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Einhaltung der vereinbarten Dispositionen & Timelines durch den Aufraggeber
Rechtzeitiges Bereitstellen zu verwendender Ausgangsmaterialien
Einhaltung der Zahlungsvereinbarung
Die Bearbeitung der Projekte erfolgt grundsätzlich in der Reihenfolge der Auftragseingänge.
Eine angemessene Verlängerung der Bearbeitungszeit erfolgt, wenn das an den Auftragnehmer übergebene
Ausgangsmaterial mangelhaft ist oder der Arbeitsablauf durch höhere vom Auftragnehmer nicht verschuldete
Umstände gestört wird.
9. Urheberrecht und Nutzungsrechte
Der Agentur steht das Urheberrecht an allen Content-Leistungen für Webseiten, Print-Produkte, Texte, Videos und alle
weiteren aus Projekten entstandenen Content-Leistungen nach Maßgabe des Urheberrechtsgesetzes zu.
Der erteilte Auftrag insbesondere für Konzepte, Drehbücher/ Treatments sowie autorengebundene Autorenleistungen ist
ein Urheberwerkvertrag, welcher auf die Einräumung von Nutzungsrechten – nicht von Eigentumsrechten – an den
Werkleistungen gerichtet ist. Das Urheberrecht belibt bei der Agentur.
Die von der Agentur gelieferten Medien, Texte, Konzepte, Präsentationen, Videos und sonstige Contentleistungen sind
grundsätzlich nur für den eigenen Gebrauch des Auftraggebers bestimmt.
Überträgt die Agentur Nutzungsrechte an ihren Werken, ist – sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde –
jeweils nur das einfache Nutzungsrecht übertragen. Eine Weitergabe von Nutzungsrechten bedarf der besonderen
Vereinbarung und ist kostenpflichtig.
Über den Umfang der Nutzung steht der Agentur ein Auskunftsanspruch zu.
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Die Nutzungsrechte der im Rahmen eines Auftrags gefertigten Arbeiten gehen erst über nach vollständiger Bezahlung
des Honorars an die Agentur. Nutzungsrechte an Arbeiten, die bei Beendigung des Vertrages noch nicht bezahlt sind,
verbleiben vorbehaltlich anderweitig getroffener Abmachungen bei der Agentur.
Der Auftraggeber versichert, dass sämtliche Dateien, wie Bilder, Texte, Bewegtbilder, Grafiken, Daten und Layouts, die
der Agentur zur Einarbeitung in die Webseite, in das Video oder sonstige in Auftrag gegebene Projekte und damit auch
zur späteren Veröffentlichung zur Verfügung gestellt wurden, rechtlich entsprechend für diesen Zweck verwendet
werden dürfen. Der Auftraggeber haftet in diesem Fall für Schäden an Rechtsgütern Dritter, die durch die Verwendung
dieser Dateien entstehen. Der Auftraggeber hat dafür Sorge zu tragen, dass er im Besitz aller nötigen Rechte ist und
diese ggf. an die Agentur überträgt. Der Auftraggeber ist dafür verantwortlich, dass durch die Leistungen im Rahmen
des Auftrags keine gesetzlichen oder behördlichen Verbote oder Beschränkungen verletzt werden. Kommt er dieser
Verpflichtung nicht nach, hat er die Agentur von allen etwaigen Ansprüchen Dritter freizustellen und den Schaden zu
ersetzen.
Die Arbeiten der Agentur dürfen vom Kunden oder vom Kunden beauftragter Dritter weder im Original noch bei der
Reproduktion geändert werden. Jede Nachahmung, auch die von Teilen des Werkes, ist unzulässig. Bei
Zuwiderhandlung steht der Agentur vom Kunden ein zusätzliches Honorar in mindestens 2,5facher Höhe des ursprünglich
vereinbaren Honorars zu.
Die Übertragung eingeräumter Nutzungsrechte an Dritte und/oder Mehrfachnutzung sind, soweit nicht im Erstauftrag
geregelt, honorarpflichtig und bedürfen der Einwilligung der Agentur.
10. Mängelrügen
Mängelrügen und sonstige Beanstandungen aufgrund offensichtlicher technischer Mängel sind unverzüglich, spätestens
innerhalb einer Ausschlussfrist von einer Woche, nach Erhalt der Leistungen unter gleichzeitiger Übersendung der
beanstandeten Gegenstände zu erheben. In anderen Fällen verjährt das Recht des Bestellers, Ansprüche aufgrund von
Mängeln geltend zu machen, vom Zeitpunkt der Abnahme an in 3 Monaten. Mit der Entgegennahme gilt die Abnahme
als erfolgt, wenn der Auftraggeber die Leistungen innerhalb von einer Woche nach Erhalt nicht ausdrücklich
beanstandet.
Bei Bild- und Tonaufzeichnungen ist die Beurteilung der Farben und Töne subjektiv sehr unterschiedlich. Infolgedessen ist
die Agentur, falls keine genauen Anweisungen des Auftraggebers vorliegen, für die Abstimmung der Farben und Töne
bei der Ausführung des Auftrages nach eigenem Ermessen zuständig. Für Material- oder Prozess- bzw. systembedingte
Farb- bzw. Tonschwankungen gelten die handelsüblichen Toleranzen.
Die Gewährleistungsansprüche des Auftraggebers beschränken sich auf das Recht der Nachbesserung oder
Ersatzlieferung durch uns. Hierfür ist uns eine angemessene Frist einzuräumen. Die Mängelhaftung erlischt, wenn der
Auftraggeber ohne unsere schriftliche Zustimmung Änderungen an den gelieferten Materialien vornimmt bzw.
vornehmen lässt. Lediglich bei Fehlschlagen der Nachbesserung oder Ersatzlieferung durch uns hat der Auftraggeber
das Recht auf Herabsetzung der Vergütung oder Rückgängigmachung des Vertrages.
Die Agentur orientiert sich bei der ästhetischen und inhaltlichen Gestaltung eines Projektes an den Vorgaben des
Auftraggebers. Die Beurteilung ästhetisch-stilistischer Merkmale eines Projektes ist jedoch subjektiv und infolgedessen
unterliegt die Gestaltung des Projektes unserer künstlerischen Freiheit.
Verlangt der Auftraggeber vor Abnahme des Projektes Änderungen der zeitlichen Disposition, des Manuskriptes, des
Drehbuchs oder der bereits hergestellten Filmteile, so gehen dieser Änderungen zu seinen Lasten, soweit es sich nicht
um die Geltendmachung berechtigter Mängelrügen handelt. Die Agentur hat den Auftraggeber bzw. seinen
Bevollmächtigten unverzüglich über die voraussichtlichen Kosten dieser Änderung zu unterrichten.
11. Haftung/ Versicherung
Alle an die Agentur übergebenen Materialien und Gegenstände werden vom Auftragnehmer nicht versichert. Es ist
Sache des Auftraggebers, die dem Auftragnehmer übergebenen Gegenstände und Materialien ausreichend zu
versichern. Sollte bei der Bearbeitung das der Agentur überlassene Ausgangsmaterial durch z.B. Stromausfall,
technischen Schaden oder sonstige nicht grob fahrlässige Umstände beschädigt werden, ist der Auftragnehmer nur
zum Ersatz des Rohmaterials verpflichtet. Jede Vertragspartei haftet für von ihr zu vertretende Schäden insgesamt nur in
Höhe der jeweiligen Auftragsgebühr.
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Das Risiko der rechtlichen Zulässigkeit der durch die Agentur erarbeiteten und durchgeführten Maßnahmen wird vom
Kunden getragen. Das gilt insbesondere für den Fall, dass die Aktionen und Maßnahmen gegen Vorschriften des
Wettbewerbsrechts, des Urheberrechts und der speziellen Werberechtsgesetze verstoßen. Die Agentur ist jedoch
verpflichtet, auf rechtliche Risiken hinzuweisen, sofern ihr diese bei ihrer Tätigkeit bekannt werden. Der Kunde stellt die
Agentur von Ansprüchen Dritter frei, wenn die Agentur auf ausdrücklichen Wunsch des Kunden gehandelt hat, obwohl
sie dem Kunden Bedenken im Hinblick auf die Zulässigkeit der Maßnahmen mitgeteilt hat. Die Anmeldung solcher
Bedenken durch die Agentur beim Kunden hat unverzüglich nach bekannt werden in schriftlicher Form zu erfolgen.
Die Agentur haftet in keinem Fall wegen der in den Werbemaßnahmen enthaltenen Sachaussagen über Produkte und
Leistungen des Kunden. Die Agentur haftet auch nicht für die patent-, urheber- und markenrechtliche Schutz- oder
Eintragungsfähigkeit der im Rahmen des Auftrages gelieferten Ideen, Anregungen, Vorschläge, Konzeptionen und
Entwürfe.
Die Agentur haftet nur für Schäden, die sie oder ihre Erfüllungsgehilfen vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeigeführt
haben. Die Haftung der Agentur wird in der Höhe beschränkt auf den einmaligen Ertrag der Agentur, der sich aus dem
jeweiligen Auftrag ergibt.
12. Rücktritt vom Vertrag durch den Auftraggeber
Wurde der Produktionsauftrag erteilt und tritt der Auftraggeber ohne Verschulden des Auftragnehmers vor
Projektbeginn vom Auftrag zurück, ist dieser berechtigt, die tatsächlich angefallenen Nettokosten in Rechnung zu
stellen.
Kündigt der Auftraggeber vor Fertigstellung, so gehen keinerlei Nutzungsrechte auf ihn über. Sämtliche Ideenskizzen,
Konzepte, Drehbücher, Treatments etc. sind der Agentur unverzüglich zurückzugeben.
13. Rücktritt vom Vertrag durch den Auftragnehmer
Ist die Agentur aufgrund höherer Gewalt, Krankheit o.ä. gezwungen, von der Erfüllung des Auftrags zurückzutreten, so
erhält der Auftraggeber sämtliche im Zusammenhang mit dem Auftrag evtl. geleistete Anzahlungen zurück. Ein weiterer
Anspruch seitens des Auftraggebers besteht nicht.
14. Abnahme
Die Abnahme einer Content-Leistung darf nicht wegen unwesentlichen Mängeln verweigert werden, sondern nur, wenn
die Agentur inhaltliche Vorgaben des Auftragsgebers oder fachliche bzw. technische Standards nicht eingehalten hat.
Verweigerung der Abnahme aus rein künstlerischen oder geschmacklichen Gründen ist nicht möglich.
Die Abnahme erfolgt zu einem verbindlichen Datum und schließt jeweils zwei Korrekturschleifen ein. Weitere neue
Änderungswünsche am Projekt gelten als Besteller-Korrektur und werden gesondert vergütet.
Die Abnahme gilt als stillschweigend erfolgt, wenn den abgelieferten Leistungen und Produkten zum verbindlichen
Abnahmedatum nicht wiedersprochen wird.
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15. Salvatorische Klausel
Sollte eine Bestimmung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder ihre
Rechtswirksamkeit zu einem späteren Zeitpunkt verlieren, so wird hierdurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen
nicht berührt. Anstelle der unwirksamen Bestimmung soll im Wege der Vertragsanpassung eine andere angemessene
Regelung gelten, die wirtschaftlich dem am Nächsten kommt, was die Vertragsparteien gewollt hätten, wenn ihnen die
Unwirksamkeit der Regelung bekannt gewesen wäre.
Erfüllungsort und Gerichtsstand für alle Streitigkeiten im Zusammenhang mit dem Vertragsverhältnis ist Köln. Anwendung
findet ausschließlich deutsches Recht; die Anwendung des internationalen Kaufrechtes ist ausgeschlossen.
16. Vertragsdauer, Kündigungsfristen
Das Vertragsverhältnis gilt für den Zeitraum, für welches es abgeschlossen ist. Die Kündigung nach § 627 BGB ist
ausgeschlossen. Ist das Vertragsverhältnis auf unbestimmte Zeit geschlossen, kann es mit einer Frist von drei Monaten
von beiden Seiten zum Monatsende gekündigt werden. Das Recht zur fristlosen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt
von dieser Regelung unberührt.
Ein wichtiger Grund liegt insbesondere dann vor, wenn das Insolvenzverfahren gegen einen der Vertragspartner eröffnet
oder mangels Masse abgelehnt wird oder wenn die Agentur mit einem wesentlichen Teil ihrer Leistungsverpflichtung
oder der Kunde mit mehr als 20% seiner Zahlungsverpflichtung in Verzug geraten ist. In jedem Fall ist dem
Vertragspartner unter Fristsetzung Gelegenheit zu geben, seinen Vertragsverstoß zu korrigieren. Jede Kündigung bedarf
der Schriftform.
17. Referenz
Die Agentur hat das Recht, ihre Content- und Projektleistungen auch nach dem Erwerb von Nutzungsrechten durch den
Kunden ohne dessen besonderes Einverständnis als Referenz online wie offline zur Eigenwerbung / als Referenz zu
nutzen.
18. Geheimhaltungspflicht der Agentur
Die Agentur ist verpflichtet, alle Kenntnisse, die sie aufgrund eines Auftrags vom Kunden erhält, zeitlich unbeschränkt
streng vertraulich zu behandeln und sowohl ihre Mitarbeiter als auch von ihr herangezogene Dritte ebenfalls in gleicher
Weise zu absolutem Stillschweigen zu verpflichten.
19. Schlussbestimmungen
Der Kunde ist nicht dazu berechtigt, Ansprüche aus dem Vertrag abzutreten.
Eine Aufrechnung oder die Geltendmachung eines Zurückbehaltungsrechts durch den Kunden ist nur
mit anerkannten oder rechtskräftig festgestellten Gegenansprüchen zulässig.
Stand 1.1.2014, CQ Kommunikation, Köln
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