AGB CQ Kommunikation Allgemeine Geschäftsbedingungen CQ Kommunikation 1. Allgemeines Die folgenden allgemeinen Geschäftsbedingungen von Susanne Brandau-Herzet/ CQ Kommunikation, nachfolgend in Kurzform „Agentur“ genannt, gelten für alle Geschäftsbeziehungen zwischen Auftraggebern, im Nachfolgenden „Kunde“ genannt und Agentur, sofern nicht schriftlich andere Vereinbarungen getroffen worden sind und gelten als vereinbart, wenn nicht umgehend widersprochen wird und für die Dauer der Geschäftsbeziehung. Es gelten ausschließlich die allgemeinen Geschäftsbedingungen der Agentur. Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden gelten nur insoweit, als die Agentur ihnen ausdrücklich zugestimmt hat. Änderungen, Ergänzungen und Nebenabreden zum Vertrag oder diesen AGB bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. 2. Vertragsangebot / Vertragsabschluss / Vertragslaufzeit Alle Angebote sind hinsichtlich des Preises, Fristen, Liefermöglichkeiten und Nebenleistungen freibleibend und unverbindlich. Veränderungen werden dem Kunden vorher und schriftlich mitgeteilt. Der Vertrag kommt mit schriftlicher Auftragserteilung durch den Kunden zustande – oder mit erster Erfüllungshandlung durch die Agentur bei Auftragserteilung in nicht schriftlicher Form, ohne dass e seiner Mitteilung der Agentur an den Kunden dazu bedarf. Der Vertrag endet mit der Erbringung und Begleichung der vereinbarten Content- und Redaktionskeistungen. 3. Video- und Content-Konzept Entwickelt die Agentur vor finaler Auftragserteilung ein Video- und/oder Content-Konzept, sind dessen Kosten vom Kunden nach Vereinbarung zu erstatten. Das Konzept ist vertraulich zu behandeln, der Kunde ist nicht berechtigt, das Konzept außerhalb des Auftrages der Agentur, insbesondere selbst oder unter Inanspruchnahme anderer Anbieter zu nutzen oder an Dritte weiterzugeben. Im Falle des Verstoßes gegen diese Verpflichtung ist die Agentur berechtigt, eine Vertragsstrafe von bis zu 10.000 € geltend zu machen. Die Einrede des Fortsetzungszusammenhanges ist ausgeschlossen. Kommt der Auftrag nach Konzeptabgabe nicht zustande, stellt die Agentur dem Kunden diese Vorleistungen aufwandsbezogen zum Stundensatz von € 80 oder projektbezogen entsprechend der Angebotssumme für diese Position in Rechnung. Die Urheberrechte an dem Konzept bleiben bei der Agentur. Auf Wunsch des Kunden kann die Agentur einfache oder erweiterte Nutzungsrechte an dem Konzept vergeben und in Rechnung stellen. 4. Leistungen der Agentur Der Umfang der Content-Leistungen in Text, Bild und Bewegtbild der Agentur wird durch das Angebot der Agentur, den Auftrag des Kunden, die Auftragsbestätigung der Agentur sowie das Briefing des Kunden bestimmt. Die Agentur ist berechtigt, zur Erfüllung ihrer Verpflichtung aus dem Vertragsverhältnis Dritte zu beauftragen. Soweit die Agentur auf Wunsch des Kunden von diesem benannte Dritte beauftragt, ist die Haftung der Agentur ausgeschlossen. CQ Kommunikation | Susanne Brandau-Herzet | Cäsarstr. 58 | 50968 Köln| Telefon: 0221/367 92 559| [email protected] www.contentqueen.de 2 Die Agentur ist zu Teilleistungen berechtigt. Ereignisse höherer Gewalt berechtigen die Agentur, das vom Kunden beauftragte Projekt um die Dauer der Behinderung und einer angemessenen Anlaufzeit hinauszuschieben. Ein Schadensersatzanspruch vom Kunden gegen die Agentur resultiert daraus nicht. Dies gilt auch dann, wenn dadurch für den Kunden wichtige Termine und/oder Ereignisse nicht eingehalten werden können und/oder nicht eintreten. 5. Vertragsabschluss / Widerrufsrecht / Leistungsbeginn Ein Vertrag kommt durch unsere schriftliche Auftragsbestätigung oder die Annahme der Content-Leistung zu diesen Geschäftsbedingungen zustande. Unsere Erklärungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Mit Auftragserteilung gibt der Kunde das Angebot zum Abschluss eines Vertrages verbindlich ab. Der Auftrag kann schriftlich, per Telefax oder per E-Mail erteilt werden. Die Auftragsbestätigung der Agentur per E-Mail an den Kunden ist ausreichend. Der Kunde hat das Recht, diesem Auftrag ohne Angabe von Gründen binnen 5 Werktagen zu widersprechen. Erfolgt der Widerspruch nicht, gilt der Auftrag als angenommen. Arbeiten am Projekt beginnen frühestens nach Unterzeichnung des akzeptierten Angebotes. Die künstlerische und technische Gestaltung des Werkes obliegt dem Auftragnehmer. Verlangt der Kunde vor der Abnahme des Projektes Änderungen des oder der bereits hergestellten Projektteile, so gehen diese Änderungen zu seinen Lasten, soweit es sich nicht um die Geltendmachung berechtigter Mängelrügen handelt. Der Auftragnehmer hat den Auftraggeber über die voraussichtlichen Kosten dieser Änderungen zu unterrichten. 6. Preise und Zahlungsbedingungen Die Preisangaben für Dienstleistungen werden entweder auf der Basis bestehender Preislisten oder nach Einzelleistungen gegliedert. Es gelten die vereinbarten Vergütungen. Die im Angebot vom Auftragnehmer genannten Preise gelten unter dem Vorbehalt, dass die bei Angebotsabgabe zugrunde gelegten Auftragsdaten unverändert bleiben. Für die Berechnung unserer Leistungen wird unsere am Tag der Auftragserteilung gültige Preisliste zugrunde gelegt. Mehraufwände, insbesondere für den Erwerb von Rechten Dritter, für die Einschaltung von Subunternehmern, für Künstler und durch Dritte anfallende Kosten oder für Abgaben an die Künstlersozialkasse sowie für die Nutzung urheberrechtlich Leistungen, werden zusätzlich in Rechnung gestellt. Anfallende Reisekosten und Spesen, die im Zusammenhang mit der Durchführung des Auftrages entstehen, werden ebenfalls berechnet. Zahlungsbedingungen: 50% Anzahlung bei Auftragsvergabe, 50% bei Fertigstellung des Projektes Alle Zahlungen haben innerhalb von 5 Tagen nach Rechnungserhalt ohne jeden Abzug zu erfolgen. Bei Zahlungsverzug wird die weitere Durchführung des Auftrages bis zur restlosen Bezahlung der Schuld zurückgestellt, ohne dass dadurch die Forderung des Auftragsnehmers gegen den Auftraggeber erlischt und ohne dass dadurch für den Auftraggeber ein Regressanspruch entsteht. Bei Zahlungsverzug sind Verzugszinsen in Höhe von 4% über dem jeweiligen Bankdiskont zu vergüten. Die Geltendmachung weiteren Verzugsschadens wird hierdurch nicht ausgeschlossen. Bei Banküberweisungen gilt der Tag, an dem die Gutschriftanzeige bei dem Auftragnehmer eingeht, als Zahlungseingang. Erstreckt sich die Erarbeitung der vereinbarten Leistungen über einen längeren Zeitraum oder entstehen im Vorfeld hohe Fremdkosten, so kann die Agentur dem Kunden Abschlagzahlungen über die bereits erbrachten Teilleistungen in Rechnung stellen. Diese Teilleistungen müssen nicht in einer für den Kunden nutzbaren Form vorliegen und können auch als reine Arbeitsgrundlage auf Seiten der Agentur verfügbar sein. 2 3 Wenn der Kunde nach Beauftragung sein Projekt oder Teilstücke dessen storniert bzw. absagt, so steht der Agentur ein Honorar anteilig nach dem Grad der Auftragserfüllung zu. Der Kunde trägt die bis dahin angefallenen Fremdkosten und stellt die Agentur im Übrigen von jeglichen Verpflichtungen gegenüber Dritten frei. Wetterbedingte Verschiebungen eines Drehs (Wetterrisiko) sind in den kalkulierten Produktionskosten nicht enthalten. Hieraus anfallende Mehrkosten werden nach belegtem Aufwand berechnet. Sämtliche angebotene Leistungen der Agentur verstehen sich zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer. 7. Eigentumsvorbehalt Bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises bleiben die gelieferten Content-Leistungen Eigentum der Agentur. So behält sich die Agentur vor, bis zur vollständigen Bezahlung der Projektrechung/ des Honorars die Webseite zu sperren, das Video, die Autorenleistung (Drehbuch/ Sprechertext/ Konzept/ Präsentation etc.) oder sonstigen Content einzubehalten. Nach Projektabschluss erhält der Kunde sein Medium als Master. Dies kann ein Video, ein Medieninhalt oder ein Textdokument sein. Master-Textdokumente (Fachartikel, Scripte, Konzepte, Drehbücher)werden grundsätzlich und zur Wahrung der Urheberrechte im pdf-Format ausgeliefert. Sämtliche Rohdaten eines Projektes verbleiben bei der Agentur. Auf Kundenwunsch kann die Auslieferung der Rohdaten verlangt werden, die Agentur stellt diese Leistung separat nach Aufwand und Wert in Rechnung. 8. Abgabetermine Die Agentur ist bemüht, die vom Auftraggeber gewünschten Termine bestmöglich einzuhalten. Voraussetzungen hierfür sind: Einhaltung der vereinbarten Dispositionen & Timelines durch den Aufraggeber Rechtzeitiges Bereitstellen zu verwendender Ausgangsmaterialien Einhaltung der Zahlungsvereinbarung Die Bearbeitung der Projekte erfolgt grundsätzlich in der Reihenfolge der Auftragseingänge. Eine angemessene Verlängerung der Bearbeitungszeit erfolgt, wenn das an den Auftragnehmer übergebene Ausgangsmaterial mangelhaft ist oder der Arbeitsablauf durch höhere vom Auftragnehmer nicht verschuldete Umstände gestört wird. 9. Urheberrecht und Nutzungsrechte Der Agentur steht das Urheberrecht an allen Content-Leistungen für Webseiten, Print-Produkte, Texte, Videos und alle weiteren aus Projekten entstandenen Content-Leistungen nach Maßgabe des Urheberrechtsgesetzes zu. Der erteilte Auftrag insbesondere für Konzepte, Drehbücher/ Treatments sowie autorengebundene Autorenleistungen ist ein Urheberwerkvertrag, welcher auf die Einräumung von Nutzungsrechten – nicht von Eigentumsrechten – an den Werkleistungen gerichtet ist. Das Urheberrecht belibt bei der Agentur. Die von der Agentur gelieferten Medien, Texte, Konzepte, Präsentationen, Videos und sonstige Contentleistungen sind grundsätzlich nur für den eigenen Gebrauch des Auftraggebers bestimmt. Überträgt die Agentur Nutzungsrechte an ihren Werken, ist – sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde – jeweils nur das einfache Nutzungsrecht übertragen. Eine Weitergabe von Nutzungsrechten bedarf der besonderen Vereinbarung und ist kostenpflichtig. Über den Umfang der Nutzung steht der Agentur ein Auskunftsanspruch zu. 3 4 Die Nutzungsrechte der im Rahmen eines Auftrags gefertigten Arbeiten gehen erst über nach vollständiger Bezahlung des Honorars an die Agentur. Nutzungsrechte an Arbeiten, die bei Beendigung des Vertrages noch nicht bezahlt sind, verbleiben vorbehaltlich anderweitig getroffener Abmachungen bei der Agentur. Der Auftraggeber versichert, dass sämtliche Dateien, wie Bilder, Texte, Bewegtbilder, Grafiken, Daten und Layouts, die der Agentur zur Einarbeitung in die Webseite, in das Video oder sonstige in Auftrag gegebene Projekte und damit auch zur späteren Veröffentlichung zur Verfügung gestellt wurden, rechtlich entsprechend für diesen Zweck verwendet werden dürfen. Der Auftraggeber haftet in diesem Fall für Schäden an Rechtsgütern Dritter, die durch die Verwendung dieser Dateien entstehen. Der Auftraggeber hat dafür Sorge zu tragen, dass er im Besitz aller nötigen Rechte ist und diese ggf. an die Agentur überträgt. Der Auftraggeber ist dafür verantwortlich, dass durch die Leistungen im Rahmen des Auftrags keine gesetzlichen oder behördlichen Verbote oder Beschränkungen verletzt werden. Kommt er dieser Verpflichtung nicht nach, hat er die Agentur von allen etwaigen Ansprüchen Dritter freizustellen und den Schaden zu ersetzen. Die Arbeiten der Agentur dürfen vom Kunden oder vom Kunden beauftragter Dritter weder im Original noch bei der Reproduktion geändert werden. Jede Nachahmung, auch die von Teilen des Werkes, ist unzulässig. Bei Zuwiderhandlung steht der Agentur vom Kunden ein zusätzliches Honorar in mindestens 2,5facher Höhe des ursprünglich vereinbaren Honorars zu. Die Übertragung eingeräumter Nutzungsrechte an Dritte und/oder Mehrfachnutzung sind, soweit nicht im Erstauftrag geregelt, honorarpflichtig und bedürfen der Einwilligung der Agentur. 10. Mängelrügen Mängelrügen und sonstige Beanstandungen aufgrund offensichtlicher technischer Mängel sind unverzüglich, spätestens innerhalb einer Ausschlussfrist von einer Woche, nach Erhalt der Leistungen unter gleichzeitiger Übersendung der beanstandeten Gegenstände zu erheben. In anderen Fällen verjährt das Recht des Bestellers, Ansprüche aufgrund von Mängeln geltend zu machen, vom Zeitpunkt der Abnahme an in 3 Monaten. Mit der Entgegennahme gilt die Abnahme als erfolgt, wenn der Auftraggeber die Leistungen innerhalb von einer Woche nach Erhalt nicht ausdrücklich beanstandet. Bei Bild- und Tonaufzeichnungen ist die Beurteilung der Farben und Töne subjektiv sehr unterschiedlich. Infolgedessen ist die Agentur, falls keine genauen Anweisungen des Auftraggebers vorliegen, für die Abstimmung der Farben und Töne bei der Ausführung des Auftrages nach eigenem Ermessen zuständig. Für Material- oder Prozess- bzw. systembedingte Farb- bzw. Tonschwankungen gelten die handelsüblichen Toleranzen. Die Gewährleistungsansprüche des Auftraggebers beschränken sich auf das Recht der Nachbesserung oder Ersatzlieferung durch uns. Hierfür ist uns eine angemessene Frist einzuräumen. Die Mängelhaftung erlischt, wenn der Auftraggeber ohne unsere schriftliche Zustimmung Änderungen an den gelieferten Materialien vornimmt bzw. vornehmen lässt. Lediglich bei Fehlschlagen der Nachbesserung oder Ersatzlieferung durch uns hat der Auftraggeber das Recht auf Herabsetzung der Vergütung oder Rückgängigmachung des Vertrages. Die Agentur orientiert sich bei der ästhetischen und inhaltlichen Gestaltung eines Projektes an den Vorgaben des Auftraggebers. Die Beurteilung ästhetisch-stilistischer Merkmale eines Projektes ist jedoch subjektiv und infolgedessen unterliegt die Gestaltung des Projektes unserer künstlerischen Freiheit. Verlangt der Auftraggeber vor Abnahme des Projektes Änderungen der zeitlichen Disposition, des Manuskriptes, des Drehbuchs oder der bereits hergestellten Filmteile, so gehen dieser Änderungen zu seinen Lasten, soweit es sich nicht um die Geltendmachung berechtigter Mängelrügen handelt. Die Agentur hat den Auftraggeber bzw. seinen Bevollmächtigten unverzüglich über die voraussichtlichen Kosten dieser Änderung zu unterrichten. 11. Haftung/ Versicherung Alle an die Agentur übergebenen Materialien und Gegenstände werden vom Auftragnehmer nicht versichert. Es ist Sache des Auftraggebers, die dem Auftragnehmer übergebenen Gegenstände und Materialien ausreichend zu versichern. Sollte bei der Bearbeitung das der Agentur überlassene Ausgangsmaterial durch z.B. Stromausfall, technischen Schaden oder sonstige nicht grob fahrlässige Umstände beschädigt werden, ist der Auftragnehmer nur zum Ersatz des Rohmaterials verpflichtet. Jede Vertragspartei haftet für von ihr zu vertretende Schäden insgesamt nur in Höhe der jeweiligen Auftragsgebühr. 4 5 Das Risiko der rechtlichen Zulässigkeit der durch die Agentur erarbeiteten und durchgeführten Maßnahmen wird vom Kunden getragen. Das gilt insbesondere für den Fall, dass die Aktionen und Maßnahmen gegen Vorschriften des Wettbewerbsrechts, des Urheberrechts und der speziellen Werberechtsgesetze verstoßen. Die Agentur ist jedoch verpflichtet, auf rechtliche Risiken hinzuweisen, sofern ihr diese bei ihrer Tätigkeit bekannt werden. Der Kunde stellt die Agentur von Ansprüchen Dritter frei, wenn die Agentur auf ausdrücklichen Wunsch des Kunden gehandelt hat, obwohl sie dem Kunden Bedenken im Hinblick auf die Zulässigkeit der Maßnahmen mitgeteilt hat. Die Anmeldung solcher Bedenken durch die Agentur beim Kunden hat unverzüglich nach bekannt werden in schriftlicher Form zu erfolgen. Die Agentur haftet in keinem Fall wegen der in den Werbemaßnahmen enthaltenen Sachaussagen über Produkte und Leistungen des Kunden. Die Agentur haftet auch nicht für die patent-, urheber- und markenrechtliche Schutz- oder Eintragungsfähigkeit der im Rahmen des Auftrages gelieferten Ideen, Anregungen, Vorschläge, Konzeptionen und Entwürfe. Die Agentur haftet nur für Schäden, die sie oder ihre Erfüllungsgehilfen vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeigeführt haben. Die Haftung der Agentur wird in der Höhe beschränkt auf den einmaligen Ertrag der Agentur, der sich aus dem jeweiligen Auftrag ergibt. 12. Rücktritt vom Vertrag durch den Auftraggeber Wurde der Produktionsauftrag erteilt und tritt der Auftraggeber ohne Verschulden des Auftragnehmers vor Projektbeginn vom Auftrag zurück, ist dieser berechtigt, die tatsächlich angefallenen Nettokosten in Rechnung zu stellen. Kündigt der Auftraggeber vor Fertigstellung, so gehen keinerlei Nutzungsrechte auf ihn über. Sämtliche Ideenskizzen, Konzepte, Drehbücher, Treatments etc. sind der Agentur unverzüglich zurückzugeben. 13. Rücktritt vom Vertrag durch den Auftragnehmer Ist die Agentur aufgrund höherer Gewalt, Krankheit o.ä. gezwungen, von der Erfüllung des Auftrags zurückzutreten, so erhält der Auftraggeber sämtliche im Zusammenhang mit dem Auftrag evtl. geleistete Anzahlungen zurück. Ein weiterer Anspruch seitens des Auftraggebers besteht nicht. 14. Abnahme Die Abnahme einer Content-Leistung darf nicht wegen unwesentlichen Mängeln verweigert werden, sondern nur, wenn die Agentur inhaltliche Vorgaben des Auftragsgebers oder fachliche bzw. technische Standards nicht eingehalten hat. Verweigerung der Abnahme aus rein künstlerischen oder geschmacklichen Gründen ist nicht möglich. Die Abnahme erfolgt zu einem verbindlichen Datum und schließt jeweils zwei Korrekturschleifen ein. Weitere neue Änderungswünsche am Projekt gelten als Besteller-Korrektur und werden gesondert vergütet. Die Abnahme gilt als stillschweigend erfolgt, wenn den abgelieferten Leistungen und Produkten zum verbindlichen Abnahmedatum nicht wiedersprochen wird. 5 6 15. Salvatorische Klausel Sollte eine Bestimmung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder ihre Rechtswirksamkeit zu einem späteren Zeitpunkt verlieren, so wird hierdurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Anstelle der unwirksamen Bestimmung soll im Wege der Vertragsanpassung eine andere angemessene Regelung gelten, die wirtschaftlich dem am Nächsten kommt, was die Vertragsparteien gewollt hätten, wenn ihnen die Unwirksamkeit der Regelung bekannt gewesen wäre. Erfüllungsort und Gerichtsstand für alle Streitigkeiten im Zusammenhang mit dem Vertragsverhältnis ist Köln. Anwendung findet ausschließlich deutsches Recht; die Anwendung des internationalen Kaufrechtes ist ausgeschlossen. 16. Vertragsdauer, Kündigungsfristen Das Vertragsverhältnis gilt für den Zeitraum, für welches es abgeschlossen ist. Die Kündigung nach § 627 BGB ist ausgeschlossen. Ist das Vertragsverhältnis auf unbestimmte Zeit geschlossen, kann es mit einer Frist von drei Monaten von beiden Seiten zum Monatsende gekündigt werden. Das Recht zur fristlosen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt von dieser Regelung unberührt. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere dann vor, wenn das Insolvenzverfahren gegen einen der Vertragspartner eröffnet oder mangels Masse abgelehnt wird oder wenn die Agentur mit einem wesentlichen Teil ihrer Leistungsverpflichtung oder der Kunde mit mehr als 20% seiner Zahlungsverpflichtung in Verzug geraten ist. In jedem Fall ist dem Vertragspartner unter Fristsetzung Gelegenheit zu geben, seinen Vertragsverstoß zu korrigieren. Jede Kündigung bedarf der Schriftform. 17. Referenz Die Agentur hat das Recht, ihre Content- und Projektleistungen auch nach dem Erwerb von Nutzungsrechten durch den Kunden ohne dessen besonderes Einverständnis als Referenz online wie offline zur Eigenwerbung / als Referenz zu nutzen. 18. Geheimhaltungspflicht der Agentur Die Agentur ist verpflichtet, alle Kenntnisse, die sie aufgrund eines Auftrags vom Kunden erhält, zeitlich unbeschränkt streng vertraulich zu behandeln und sowohl ihre Mitarbeiter als auch von ihr herangezogene Dritte ebenfalls in gleicher Weise zu absolutem Stillschweigen zu verpflichten. 19. Schlussbestimmungen Der Kunde ist nicht dazu berechtigt, Ansprüche aus dem Vertrag abzutreten. Eine Aufrechnung oder die Geltendmachung eines Zurückbehaltungsrechts durch den Kunden ist nur mit anerkannten oder rechtskräftig festgestellten Gegenansprüchen zulässig. Stand 1.1.2014, CQ Kommunikation, Köln 6
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