Haus „Olga Körner“

Wohnanlage für 68 Senioren
1921 eröffnet
Einzige Wohnanlage für 68 Senioren
in Dresden
Wohnanlage Bühlau
1745 errichtet
1959 als Feierabendheim
in Betrieb genommen
2001 Eröffnung Neubau für
72 pflegebedürftige Menschen
An der Maillebahn
1365 eröffnet
1945 schwer zerstört
1989 Beginn der Rekonstruktion
heute Altenpflegeeinrichtung mit 234 Plätzen
Wohnpark Elsa-Fenske
1974 eröffnet
1977 Kapazität 604 Plätze
im Feierabend- und
Pflegeheim
2003 Beginn Neubau
Pflegeeinrichtung
mit 96 Plätzen
Haus „Olga Körner“
1888 als "Asyl für Sieche"
eröffnet
1985 Pflege von schwerstpflegebedürftigen
Menschen
1989 Beginn der Sanierung
2003 Fertigstellung
Haus Löbtau
1841 als „Bezirkspflege Siechen und
Korrektionsanstalt“eröffnet
1956 Eröffnung als Pflegeheim
1981 Wohnheim für Menschen mit
geistiger Behinderung
Altleuben 10
1989 als Gartencafè eröffnet
2001 Eröffnung der Werkstatt Luby Service
Luby Service

Lebensart

Kultur

Verehrung und Huldigung (von Göttern)

Pflege des Bodens, der Natur und der Umwelt

Pflege des Menschen

sich schön machen

Sich es schön machen

Gestaltung von Lebensräumen
Leitbild
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Der lateinische Begriff „Cultus“ ist in seiner Auslegung für das Unternehmen Name und Programm zugleich.
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Ungeachtet seiner ethnischen Herkunft, seiner Nationalität, seiner Religion, seines Geschlechts und Alters unabhängig
von der sozialen Stellung, der Weltanschauung, von Krankheiten und Behinderungen kann jeder Mensch die
Betreuungs-, Pflege- und Rehabilitationsvielfalt von Cultus nutzen. Jeder Mensch, der Leistungen von Cultus in
Anspruch nimmt, soll in Würde und in Achtung vor seiner Lebensleistung, seine Individualität und seine
Lebensgewohnheiten beibehalten können.
•
Die Stärkung sowie der Erhalt der Selbstständigkeit sollen Pflegebedürftigkeit, Hilflosigkeit und Abhängigkeit der
Menschen vermeiden, lindern oder zu deren Beseitigung beitragen. Die Angebote von Cultus sollen es ermöglichen,
ein selbstbestimmtes, aktives und lebenswertes Leben zu führen, dass Sicherheit und Geborgenheit gibt.
•
Die Cultus gGmbH ist sich ihrer gesamtgesellschaftlichen Verantwortung bewusst. Ihr Handeln ist nicht auf kurzfristige
Erfolge ausgerichtet und soll dazu beitragen, den Sozialstandort Deutschland auf lange Sicht zu erhalten. Cultus
handelt daher in sozialer, wirtschaftlicher, ökologischer Verantwortung und setzt sich nachhaltig für einen sorgsamen
Umgang mit vorhandenen Ressourcen und die Schaffung neuer sozialer Versorgungssysteme ein.
Leitbild
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Menschlichkeit, soziale und fachliche Kompetenz aller Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter von Cultus sind Voraussetzung
für die aktive Umsetzung der Unternehmenskonzepte. Die Gestaltung von kooperativen, humanen, funktionalen und
wirtschaftlichen Arbeitsstrukturen und -bedingungen gehören wie Transparenz und Gewährleistung von Kontrolle zur
Unternehmenskultur.
Mit der Umsetzung dieses Leitbildes will die Belegschaft der Cultus gGmbH dazu beitragen, Dresdens nationalen und
internationalen Ruf als Kunst- und Kulturstadt zu verstärken.
Konzept des Neubaus
Grundidee
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Das klassische Pflegeheim findet auf Grund der zunehmenden Singularisierung und Individualisierung, sowie der
steigenden Wünsche der Bevölkerung immer weniger Akzeptanz. Aus diesem Grund sollen der Neubau und dieses
Konzept dazu beitragen zeitgemäße Betreuungs- und Pflegeangebote zu unterbreiten.
Der Umzug in eine Pflegeeinrichtung bedeutet für die Menschen einen tiefen Einschnitt in ihr Leben. Die Aufgabe des
eigenen Haushalt, des gewohnten Lebensumfeldes u.v.a.m. sollen unter anderem, durch ein Leben wie in einer
Hausgemeinschaft (Hausgemeinschaftsprinzip) kompensiert werden.
Das Hausgemeinschaftsprinzip unterscheidet sich im Wesentlichen durch:
•
•
kleinere Wohngemeinschaften (ca. 6 – 12) Bewohner(innen),
den Einsatz von Assistenten oder Präsenzkräften zu Gestaltung von lebensnahen Aktivitätsangeboten,
•
Mit Inbetriebnahme des Hauses soll aufgrund der vorliegenden vielfältigen Erfahrungen ein Betreuungs- und
Pflegekonzept verwirklicht werden, dass die tradierten stationären Inhalte zu Gunsten eines
Hausgemeinschaftsprinzips aufgibt. Aus diesem Grund wurde auch der bisherige Name: Pflege- und Seniorenheim
„Olga Körner“ abgelegt und die Einrichtung in Haus Olga Körner umbenannt.
Bauliche Umsetzung
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Das Haus gliedert sich in je 8 Hausgemeinschaften mit je 12 Wohn-Pflegeplätzen. Von der gesamten bebauten
Grundfläche in Höhe von 4384 m² stehen durchschnittlich jedem Wohnplatz 45,67 m² Nutzfläche zur Verfügung.
Die Einrichtung verfügt über:
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64 Einbettzimmer und 16 Zweibettzimmer mit Sanitärzelle und Vorraum,
5 Pflegebäder,
4 Computerplätze mit angrenzendem Gesprächs- und Arbeitsraum,
1 Ergotherapieraum,
8 Wohnküchen/Gemeinschaftsräume,
1 Cafeteria mit Galerie,
1 Friseursalon,
1 Andachtsraum
Ausstattung
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Die Wohnräume der Bewohner(innen) sollen grundsätzlich mit eigenen Möbeln und Gegenständen, die sie ein Leben
lang begleitet haben, ausgestattet werden. Ihnen soll u. a. dadurch der Umzug in die neue Wohngemeinschaft und in
die für sie fremde Umgebung erleichtert werden.
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Historische Möbel und Einrichtungsgegenstände sollen dazu beitragen, die Hausgemeinschaften lebensnah zu
gestalten und u. a. dazu beitragen, die Biografiearbeit zu unterstützen und den „Heimcharakter“ zu eliminieren.
•
Warme, lebensfrohe und aufeinander abgestimmte Farbtöne, die unterschiedliche Farbgebung der Etagen, sollen das
Lebensgefühl der Bewohner verstärken und ihnen die Orientierung erleichtern.
•
Auf Wunsch des Bewohners wird das Zimmer von der Einrichtung mit einer Grundausstattung möbliert. Für jeden
Bewohner steht bei Bedarf das übliche Pflegemobiliar zur Verfügung.
Beschreibung der Zielgruppen
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pflegebedürftige Menschen, die wegen einer körperlichen oder seelischen Krankheit oder Behinderung für die
gewöhnlichen und regelmäßig wiederkehrenden Verrichtungen im Ablauf des täglichen Lebens auf Dauer in
erheblichem oder höherem Maße Hilfe bedürfen,
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Menschen, die speziell an gerontopsychiatrischen Erkrankungen (leichte bis mittelschwere Demenz, eventuellen
Weglauftendenzen) leiden und demzufolge einen erhöhten Betreuungsaufwand rechtfertigen,
•
Menschen, mit Beeinträchtigungen des Hörvermögens.
Nicht betreut werden können:
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Menschen, mit einem Unterbringungsbeschluss nach § 1906 BGB
Menschen mit einem apallischen Syndrom,
beatmungspflichtige Menschen,
Menschen, mit extremen Auto- und Fremdaggressionen
Aufbauorganisation
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Mit Einführung des Hausgemeinschaftsprinzips sollte eine zeitgemäße und schlanke Aufbauorganisation in der
Einrichtung geschaffen werden.
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Aus diesem Grund sollen keine Wohnbereichsleiter eingesetzt werden. Die Führungs- und Fachkompetenz und die
Fach- und Dienstaufsicht über die Alltagsassistenten, soll durch den Einrichtungsleiter wahrgenommen werden.
•
Damit soll der Einrichtungsleiter von seiner jetzigen überwiegenden Verwaltungsfunktion entbunden werden und sich
aktiv in die Betreuung und Schaffung von Lebensqualität in den Hausgemeinschaften einbringen können.
Voraussetzung dafür ist neben der geeigneten Leitungspersönlichkeit eine kooperative Zusammenarbeit mit der
Pflegedienstleitung der Einrichtung.
Organigramm
Einrichtungsleitung
Pflegedienstleitung
Zentraler
Pflegedienst
Bereich der
Wirtschaft und
Technik
Alltagsassistenz
Beschäftigung
stherapie
Aufbauorganisation
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Im Haus Olga Körner sollen dem Leiter der Einrichtung folgende Mitarbeiter direkt unterstehen:
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•
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Alltagsassistenten
Beschäftigungstherapeut, Freizeitbegleiter
Hausmeister
Wäscherinnen
Der Beschäftigungstherapeut soll den Leiter der Einrichtung, bei dessen Abwesenheit, in Wahrnehmung der Anleitung
der Alltagsassistenten, vertreten.
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Aufgrund der neuen Aufgabenverteilung wurden für die Alltagsassistenten neue Stellenbeschreibungen erarbeitet
(Anlage 6). Diese regeln die Aufgaben, den Zeitanteil, die Verantwortlichkeit, die Weisungsbefugnisse und die
Anforderung an die Fach- sowie die persönliche Kompetenz. Im Rahmen eines Einarbeitungskonzeptes (Anlage 7) und
der Aus- und Fortbildung werden die Mitarbeiter über die Inhalte ihrer Stellenbeschreibung geschult.
Die Durchführung der grund- und behandlungspflegerischen Maßnahmen obliegen dem zentralen Pflegedienst. Dieser
soll von zwei Einsatzstellen aus tätig werden und der Pflegedienstleitung unterstehen. Die Leitung muss über den
Abschluss als verantwortliche Pflegefachkraft verfügen. Ihr unterstehen:
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Pflegerische Fachkräfte
Pflegerische Hilfskräfte
Auszubildende in der Fachrichtung Altenpflege
Betriebswirtschaft
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Ökonomie und soziale Arbeit sind für die Cultus gGmbH kein Widerspruch, sondern eine Herausforderung. Wie bereits
im Unternehmensleitbild erwähnt, setzt sich Cultus nachhaltig für die Schaffung neuer und finanzierbarer
Versorgungssysteme ein. Im Gegensatz zu der oft anzutreffenden Praxis, Betriebswirtschaft zu Lasten der Pflegekräfte
zu realisieren, hat Cultus den Grundsatz, dass für die Pflege ausreichende Ressourcen zur Verfügung stehen müssen.
•
Die Buchführung muss infolge der Privatisierung auf neue gesetzliche Anforderungen umgestellt werden. Die Leiter der
Einrichtungen haben eine hohe Verantwortung bei der Durchsetzung der betriebswirtschaftlichen Ziele. Es wurde eine
zentrale Finanzbuchhaltung aufgebaut, zu deren Aufgaben u. a.:
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Erfolgsrechnung
Controlling
Planung
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in Zusammenarbeit mit den Einrichtungen gehört. Für die Cultus gGmbH ist der Aufbau eines MangagementInformationssystems begonnen wurden.
Die Abrechnung der Heimkosten erfolgt zentral.
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Führungsgrundsätze
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Wie bereits im Unternehmensleitbild beschrieben, soll in der Cultus gGmbH der kooperative humane Führungsstil
umgesetzt werden:
„Menschlichkeit, soziale und fachliche Kompetenz aller Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter von Cultus sind Voraussetzung für die aktive
Umsetzung der Unternehmenskonzepte. Die Gestaltung von kooperativen, humanen, funktionalen und wirtschaftlichen Arbeitsstrukturen
und -bedingungen gehören wie Transparenz und Gewährleistung von Kontrolle zur Unternehmenskultur.“
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Das setzt voraus, dass alle Mitarbeiter die Bereitschaft zu einer teamorientierten Zusammenarbeit entwickeln und bei
der Gestaltung ihres Unternehmens und ihres Arbeits- und Verantwortungsbereiches aktiv Ideen und Vorschläge zur
Verbesserung der Qualität einbringen. Dafür soll in der Cultus gGmbH ein betriebliches Vorschlagswesen aufgebaut
werden.
Zur Umsetzung dieser Strategie wurden regelmäßige Zukunftskonferenzen durchgeführt und Arbeitsgruppen gebildet.
Dadurch wurde ein aktiver Prozess der Auseinandersetzung mit der eigenen Arbeit und deren Qualität auf allen
Ebenen begonnen.
An die Personalauswahl werden sehr hohe Anforderungen in Bezug auf ihre sozialen, persönlichen und fachlichen
Kompetenzen gestellt.
Für alle Mitarbeiter(innen) der Cultus gGmbH wurde begonnen, neue Anforderungsprofile (Stellenbeschreibungen) zu
erarbeiten.
Durch die Belegschaft wurde eine Verpflichtungserklärung über die Grundsätze der Zusammenarbeit und die ethischen
Normen in der Betreuung erarbeitet, die für alle Mitarbeiter(innen) verbindlichen Charakter hat
Voraussetzungen für die Alltagsassistenz
Lernfelder
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„Biographiearbeit“
Einführung in biographisches Arbeiten
Erinnerungsarbeit
Wahrnehmung
Alltagsgestaltung
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Beziehungsgestaltung auf Grundlage der Biographie
Wohnraumgestaltung
Stil und Etikette
Orientierung am Festkreis des Jahres
Ethik und Religion
Voraussetzungen für die Alltagsassistenz
Kommunikation
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Grundlagen der Gesprächsführung
Methoden der Validation
Aktivierung und Gedächtnistraining
Theoretische Grundlagen zu Krankheitsbildern
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Demenz „Alzheimer Typ“
Parkinson
Schlaganfall und seine Symptomatik
Praxisreflexion
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Selbstreflexion des eigenen Handelns
Fallbesprechung im interdisziplinären Team
Je nach vorliegender Qualifikation soll der Alltagsassistent
Interne Information und Kooperation
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14-tägig eine Leitungskonferenz aller Häuser der Cultus gGmbH,
monatliche Beratungen des zentralen Qualitäts- und Hygienezirkels,
regelmäßige Konferenzen und Zukunftswerkstätten der Belegschaft,
und regelmäßige Tagungen von speziellen Arbeitsgruppen, wie z. B. Sturzprophylaxe usw.
statt.
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14-tägig eine Dienstberatung aller Bereiche der Einrichtung,
monatliche Dienstberatungen in den Hausgemeinschaften,
wöchentliche Teamberatungen im zentralen Pflegedienst,
regelmäßige Abstimmungen mit der Beschäftigungstherapie und den Freizeitbegleitern,
monatliche Qualitäts- und Hygienezirkel,
Pflegevisiten,
Angehörigenabende,
Heimbeiratssitzungen,
Küchenkommissionssitzungen,
•
regelmäßige Beratungen mit Technik und Wäscherei statt.
Kooperation mit dem Heimbeirat
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Die Arbeit der Heimbeiräte soll entsprechend der Unternehmensphilosophie wesentlich verstärkt und ausgebaut
werden.
•
Dazu sollen den Mitgliedern der Beiräte regelmäßige Weiterbildungen angeboten werden.
•
Einmal jährlich gibt es eine zentrale Konferenz aller Heimbeiräte der Cultus gGmbH.
•
Die Wirkungskreise der Heimbeiräte sollen schrittweise erweitert werden. So sollen diese z. B. bei der Einstellung
neuer Mitarbeiter ein Mitentscheidungsrecht erhalten oder bei der Auswahl der Einrichtungsgegenstände ihrer
Hausgemeinschaften mitentscheiden können.
Zusammenarbeit mit Angehörigen
•
Viele Angehörige sind durch den veränderten Gesundheitszustand ihrer pflegebedürftigen Angehörigen verunsichert.
Oftmals plagt sie ein schlechtes Gewissen, dass sie diese in einem „Heim“ untergebracht haben. Aus diesen Gründen
kommt der Zusammenarbeit mit Angehörigen eine besondere Bedeutung zu. Uns ist es wichtig, die Angehörigen
intensiv in den Betreuungsprozess einzubeziehen und sie über die Veränderungen aufzuklären. Besonders geeignet
dazu ist die Einbeziehung der Angehörigen in die Pflegevisiten. Ihre Erfahrungen bereichern das Wissen der
Mitarbeiter in Bezug auf die Biographiearbeit.
•
Ziel dieser Zusammenarbeit ist es, die Arbeit der Cultus gGmbH transparent zu gestalten und die Wünsche, Sorgen
und Kritiken der Angehörigen, als Impulse für die tägliche Arbeit aufzunehmen.
•
Weiterhin soll auf diesem Wege den Angehörigen und ehrenamtlichen Helfern die Möglichkeit gegeben werden, die
Betreuung der Bewohner(innen) zu unterstützen.
•
In den Hausgemeinschaften der Einrichtung werden regelmäßig Angehörigenabende und Informationsveranstaltungen
angeboten. Cultus plant ab 2005 die Durchführung einer regelmäßigen „Gesundheitswerkstatt“, in der für Laien und
pflegende Angehörige pflege- und gesundheitsrelevante Vorträge gehalten werden sollen.
Zusammenarbeit mit Fachärzten, Therapeuten, Apotheken
•
Vorrangig soll nach Möglichkeit der behandelnde Hausarzt der Bewohner die Betreuung in der Einrichtung fortsetzen.
Sollte dies nicht möglich sein, wird die medizinische Versorgung von den im Umfeld praktizierenden Ärzten aller
Fachrichtungen durchgeführt, ohne dass die freie Arztwahl eingeschränkt wird.
•
Durch die Haus- und Fachärzte werden regelmäßig Hausbesuche durchgeführt, pflegerisch therapeutische
Maßnahmen mit dem Pflegepersonal besprochen und für den Einzelnen abgestimmt. Für die medizinische Betreuung,
insbesondere der Menschen mit dementiellen Erkrankungen, soll eine feste Kooperation mit Neurologen,
Physiotherapeuten, Ergotherapeuten, Logopäden, usw. aufgebaut werden.
•
Zur Umsetzung des Konzeptes von Cultus sollen alle Ärzte, die in den Häusern von Cultus tätig werden, regelmäßig
über dieses informiert und aktiv in die Umsetzung einbezogen werden.
Auf der Grundlage des Apothekengesetzes wurde mit der Paracelsus Apotheke ein Kooperationsvertrag für die
Versorgung der Bewohner mit Medikamenten abgeschlossen. Die Bewohner haben trotz Einwilligung in die
Versorgung aus der benannten Apotheke, dass uneingeschränkte Wahlrecht, Medikamente von Anderen zu beziehen.
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Hausgemeinschaftliches Betreuungs- und Pflegekonzept
Die Ziele des Hausgemeinschaftskonzeptes sind u. a.:
•
Befriedigung der körperlichen, geistigen, sozialen und seelischen Grundbedürfnisse,
•
Zufriedenheit der Bewohner/innen,
•
Menschenwürdige Lebensqualität,
•
Hilfestellung bei der Bewältigung von Lebenskrisen,
•
Aufbau eines Vertrauensverhältnisses,
•
Partnerschaftliche Zusammenarbeit aller an der Betreuung Beteiligten,
•
Flexible und bedarfsgerechte Anpassung der Pflegeleistungen,
•
Fachlich kompetente nach den allgemein anerkannten wissenschaftlichen Erkenntnissen durchgeführte Betreuung und
Pflege.
Alltagsorientierte Betreuung in der Hausgemeinschaft
•
Der Grundgedanke ist die Gestaltung und Aufrechterhaltung einer „häuslichen Normalität“. Der Lebensmittelpunkt soll
die „Wohnküche“ sein, welche die Menschen an gewohnte Aktivitäten erinnern, sie dazu animieren, sie daran teilhaben
lassen und Vertrautes wiederspiegeln soll.
•
Die Umsetzung soll den Bewohnern Erfolgserlebnisse ohne Überforderung und Leistungsdruck verschaffen. Die
behutsame Aktivierung der bisherigen Lebensantriebe wie:gemeinsame Zubereitung von Mahlzeiten,
•
•
•
Tischgestaltung, hauswirtschaftliche Tätigkeiten wie Wäsche legen, bügeln, einkaufen, Blumenpflege u.a.,
handwerkliche Tätigkeiten, gemeinsame Vorbereitung von Festivitäten, Briefe schreiben, Gespräche,
gemeinsames Singen und musizieren u.v.a.m.
soll eine sinnerfüllte Beschäftigung der Menschen mit ihrem Alltag sein.
•
•
•
Gespräche über „alte Zeiten“ oder Singen sollen nicht nur als Einzelveranstaltungen geplant werden, sondern vielmehr
Bestandteil dieser gemeinschaftlichen Tätigkeiten sein.
Es ist den Mitarbeitern bewusst, dass sie nie alle Menschen mit den Angeboten erreichen werden, da der Wunsch
nach Rückzug und Ruhe respektiert und eingeräumt werden muss.
In der Umsetzung des Hausgemeinschaftsprinzips tritt der Ansatz der Pflege hinter die Assistenz zurück. So sind beim
Alltagsassistenten persönliche, soziale, methodische und fachliche Kompetenzen gefragt, die in Bezug auf Betreuung
und Begleitung relevant sind.
Kompetenzen des Alltagsassistenten
Dieser muss als wichtigste Bezugsperson über grundsätzliche Kompetenzen verfügen:
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Emphatie, Toleranz, Offenheit, Gelassenheit,
Neugier und Kreativität,
Reflexionsfähigkeit,
Verzicht auf Machtausübung,
Fähigkeit der nonverbalen und validierenden Kommunikation,
Fähigkeit der Aktivierung und Förderung sinnlicher Wahrnehmung,
Fähigkeit der genauen Beobachtung,
Zuhören und wirkliches Verstehen,
Privatsphäre unberührt lassen,
Geschichtswissen,
Basiswissen über Erkrankungen (z.B. Demenz).
Aufgaben für den Alltagsassistenten
Unterstützung
bei der
Grundpflege
Dokumentation
Alltagsassistent
Partner für
Bewohner und
Angehörige
Teambesprechung
Planung und
Gestaltung des
Alltags
Arbeitsfelder
Unterstützung bei der Grundpflege
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Unterstützung beim An- und Auskleiden;
Unterstützung beim Toilettengang (ohne Inkontinenzversorgung);
Unterstützung beim Transfer;
Unterstützung bei der Nahrungsaufnahme
Dokumentation
•
laufende Dokumentation aller von ihm ausgeführten Tätigkeiten spätestens zum Ende des Dienstes
Teambesprechung
•
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•
regelmäßige Besprechung im interdisziplinären Team;
Dienstübergabe;
Absprache mit der Nachbarwohngruppe bei Verlassen der Hausgemeinschaft bezüglich der Verantwortlichkeit;
Weiterleitung von Beobachtungen an den zentralen Pflegedienst;
Erarbeitung von Zielstellungen und Maßnahmen im Betreuungsbereich bezüglich der Pflegeplanung;
Aufstellung und Anwendung von Regeln konstruktiver Kommunikation
Planung und Gestaltung des Alltags
Qualifikation der Assistenten
Diese sollen über folgende abgeschlossene Qualifikationen verfügen:
•
Altenpfleger(in),
•
Sozialassistenten,
•
heilpädagogische Kräfte.
Zusätzlich sollen folgende Mitarbeiter zum Einsatz kommen:
•
Beschäftigungstherapeuten, Ergotherapeuten, usw.
•
pflegerische Hilfskräfte,
•
hauswirtschaftliche Kräfte
Zentraler Pflegedienst
•
Die Absicherung der Grund- und Behandlungspflege soll durch einen zentralen Pflegedienst erfolgen. Dessen Leitung
obliegt einer verantwortlichen Pflegefachkraft (Pflegedienstleitung). Der Pflegedienst arbeitet auf der Grundlage der
individuellen Pflegeplanung der Bewohner hausübergreifend und nach einem festgelegten Arbeitsplan, der sich nach
den Bedürfnissen und Erfordernissen der Bewohner(innen) richten soll.
Die wesentlichsten Aufgaben sind:
•
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•
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•
•
Planung der Einsätze durch die Pflegedienstleitung,
Steuerung aller Maßnahmen im Pflegedienst,
Personaleinsatzplanung.
De Pflegeleistungen der Grund- und Behandlungspflege werden nach aktuellen pflegewissenschaftlichen
Erkenntnissen wie folgt geplant:
Bezugspflege - Beziehungsgestaltung, unter Beachtung der Biografie und der Reflektion des Alltags,
Aktivierende Pflege an Hand der körperlichen, seelischen und geistigen Bedürfnisse der Menschen,
Ermittlung der individuellen Ressourcen, Wünsche und Bedürfnisse, Probleme sowie
die computergestützte Dokumentation und stetige Anpassung an Veränderungen und
die konstruktive Zusammenarbeit den intern und extern Beteiligten
Durchführung der Grund- und Behandlungspflege
•
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•
•
Alle Pflegeleistungen sollen in der Wohnung des Bewohners ausgeführt werden.
Die Mitarbeiter des zentralen Pflegedienstes sollen sich nur bei der Verrichtung von Pflegeleistungen in der
Hausgemeinschaft aufhalten. Die zeitliche Durchführung der Pflegeleistungen richtet sich nach den individuellen
Bedürfnissen, Wünschen und Gewohnheiten der Bewohner(innen).
Die zentralen Einsatzstellen sind mit den erforderlichen Arbeitsmitteln ausgestattet. Individuelle Pflegehilfsmittel
werden in der Wohnung des Bewohners aufbewahrt.
Entsprechend ihrer Stellenbeschreibung und ihrer Qualifikation können die Alltagsassistenten Teilleistungen der
Grund- und Behandlungspflege erbringen.
In der alleinigen Verantwortung des zentralen Pflegedienstes liegen:
•
•
Die Pflege von schwerstpflegebedürftigen Menschen (Essen reichen, Inkontinenzversorgung, Lagerung, Transfer
usw.),
Maßnahmen der Behandlungspflege
Medikamentenversorgung
•
Das Setzen der Medikamente liegt in der Verantwortung des zentralen Pflegedienstes. Bewohner, die dazu in der Lage
sind und es wünschen, sollen ihre Medikamente selbst verwalten können.
•
Das Verabreichen der Medikamente soll durch die Alltagsassistenten mit entsprechender Qualifikation bzw.
Befähigungsnachweis erfolgen. Ziel ist es, den normalen Tagesablauf nicht permanent durch pflegerische Maßnahmen
zu unterbrechen.
Nachtbetreuung
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•
•
•
•
•
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Die Nachtbetreuung wird ebenfalls in Verantwortung des zentralen Pflegedienstes organisiert.
Das Nachtbetreuungs- und Pflegeangebot soll von 2 Pflegekräften (1 Fachkraft und 1 Hilfskraft) nach den Wünschen
und Bedürfnissen der Bewohner erbracht werden.
Zu den Aufgaben gehören u. a.:
Lagerung der Bewohner,
zusätzliche Angebote einer Nachtmahlzeit und Getränken,
Durchführung von Rundgängen und Absicherung der Rufbereitschaft,
das Setzen von Medikamenten
Rufbereitschaft
•
Das Rufsystem ist fest im Haus installiert. Dem Bewohner ist dadurch die Möglichkeit gegeben, per Knopfdruck den
Kontakt zur Bezugsperson herzustellen, um die entsprechende Unterstützung anzufordern. Über die Rufanlage kann
der Mitarbeiter einen Assistenzruf absetzen, wenn die Hilfe eines zweiten Mitarbeiters notwendig ist.
Zusätzliche Betreuungsangebote
•
•
•
•
Neben den Angeboten in den Hausgemeinschaften sollen folgende Möglichkeiten vorgehalten werden:
Beschäftigungsangebote in der Beschäftigungstherapie,
Einsatz eines Musiktherapeuten,
Ausflüge usw.
Diese liegen in Verantwortung des Beschäftigungstherapeuten in Zusammenarbeit mit den anderen Bereichen
Kulturangebote
•
Auf der Grundlage des Unternehmensleitbildes hat Cultus vor, die Lebensqualität der Bewohner, durch vielfältige
Angebote zu bereichern. Mit einem internen Fahrdienst soll es den Bewohnern ermöglicht werden, Veranstaltungen in
anderen Häusern zu besuchen.
•
Der Veranstaltungsplan soll eine neue Qualität erhalten und die Angehörigen und andere Gäste anzusprechen.
•
Geburtstagsfeiern und andere Höhepunkte sollen in der Hausgemeinschaft in einer besonderen Atmosphäre
durchgeführt werden.
•
Es ist geplant, mit den Bewohnerinnen und Bewohnern regelmäßige Ausflüge und Urlaubsfahrten zu organisieren.
Neben den Angeboten in den Hausgemeinschaften sollen folgende Möglichkeiten vorgehalten werden:
•
•
•
•
Beschäftigungsangebote in der Beschäftigungstherapie,
Einsatz eines Musiktherapeuten,
Ausflüge usw.
Diese liegen in Verantwortung des Beschäftigungstherapeuten in Zusammenarbeit mit den anderen Bereichen
Sterbebegleitung
•
Der Tod soll als ein Bestandteil des Lebens verstanden werden. Die Auseinandersetzung damit, soll schon weit vor
dem Eintritt in die letzte Lebensphase beginnen. Die Einrichtung versteht sich diesbezüglich als Partner für Angehörige
und Bewohner.
•
Dem Wunsch des sterbenden Menschen, in dieser Phase des Lebens nicht alleine gelassen zu werden, keine Angst
haben zu müssen, Sprechen zu können, seinen Willen erfüllt zu bekommen soll uneingeschränkt Rechnung getragen
werden.
•
Zur Verbesserung der Sterbebegleitung beabsichtigt Cultus für jedes Haus Sterbebegleiter auszubilden. Die Begleitung
von sterbenden Menschen ohne Angehörige wird möglichst durch die Bezugsperson der Einrichtung wahrgenommen.
•
Gegenwärtig wird durch Cultus eine Ausbildung von Sterbebegleitern in Zusammenarbeit mit der Akademie für
Palliativmedizin und Hospizarbeit Dresden vorbereitet.
Sturzprävention
•
Mit zunehmenden Erkrankungen, steigt das Risiko zu Stürzen für den alten Menschen. Der Sturz bedeutet für den
Betroffenen großen Einschnitt in die Lebensqualität, weil dieser oft mit Folgen wie Schmerzen, Immobilität und anderen
Folgeerkrankungen verbunden ist.
Die Mitarbeiter der Cultus g GmbH entwickeln z. Zt. ein Programm zur Sturzprävention.
•
•
Prophylaxen,
monatliche Begehungen zur Analyse sturzbegünstigender Umgebungsfaktoren und deren Beseitigung.
Folgende Ziele sollen erreicht werden:
•
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•
•
•
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die Lebensqualität zu erhalten,
die Anzahl der Stürze zu minimieren,
Vermeidung der damit verbundenen Folgen,
das Sturzrisiko zu senken,
Behandlungskosten zu senken,
externe Beratungsangebote zu schaffen,
Schadensabwendung für das Unternehmen.
Qualitätsentwicklung
.
•
•
•
•
•
•
Zu den Aufgaben der Qualitätsbeauftragten des Unternehmens gehören u.a.:
Soll – Ist Analysen,
Vorbereitung und Leitung des zentralen Qualitätszirkels,
Beratung, Anleitung und Schulung der internen Qualitätszirkel, des Pflege- und Betreuungspersonals,
Weiterentwicklung von Standards, Richtlinien und Konzepten,
Vorbereitung, Durchführung und Auswertung von Begehungen in den Häusern
Interne Qualitätszirkel
•
•
Die internen Qualitätszirkel der Einrichtungen sind verantwortlich für die Erarbeitung einrichtungsspezifischer
Standards, die Weiterleitung an den Qualitätszirkel der gGmbH, sowie für regelmäßige Kontrollen und die Mitwirkung
bei der Erstellung einrichtungsübergreifender Standards. Die Pflegedienstleiter sind verantwortlich für die Schulung
und Umsetzung dieser.
Die Gerontopsychiatrische Fachkraft beteiligt sich regelmäßig und aktiv am Qualitätszirkel der Cultus gGmbH und gibt
dadurch Impulse für das gesamte Unternehmen.
Entgelte laut Leistungs- und Qualitätsvereinbarung (LQV)
Haus Olga Körner
Pflegestufe
Personalschlüssel
Pflege und Betreuung
Pflegeentgelt/Tag
Pflegeentgelt/ Monat (in Euro bei
31 Kalendertagen mit Entgelt für
Unterkunft und Verpflegung,
Investitionsaufwendungen und
Ausbildungsumlage)
I
1:4,5
34,25
Kosten/Tag
Kosten/Monat
Pflegekasse/Monat
Zahlung/ Monat
55,87
1.731,97
1.023,00
708,97
II
1:2,9
45,79
Kosten/Tag
Kosten/Monat
Pflegekasse/Monat
Zahlung/ Monat
67,41
2.089,71
1.279,00
810,71
III
1:1,9
62,86
Kosten/Tag
Kosten/Monat
Pflegekasse/Monat
Zahlung/ Monat
84,48
2.618,88
1.432,00
1.186,88