Wohnanlage für 68 Senioren 1921 eröffnet Einzige Wohnanlage für 68 Senioren in Dresden Wohnanlage Bühlau 1745 errichtet 1959 als Feierabendheim in Betrieb genommen 2001 Eröffnung Neubau für 72 pflegebedürftige Menschen An der Maillebahn 1365 eröffnet 1945 schwer zerstört 1989 Beginn der Rekonstruktion heute Altenpflegeeinrichtung mit 234 Plätzen Wohnpark Elsa-Fenske 1974 eröffnet 1977 Kapazität 604 Plätze im Feierabend- und Pflegeheim 2003 Beginn Neubau Pflegeeinrichtung mit 96 Plätzen Haus „Olga Körner“ 1888 als "Asyl für Sieche" eröffnet 1985 Pflege von schwerstpflegebedürftigen Menschen 1989 Beginn der Sanierung 2003 Fertigstellung Haus Löbtau 1841 als „Bezirkspflege Siechen und Korrektionsanstalt“eröffnet 1956 Eröffnung als Pflegeheim 1981 Wohnheim für Menschen mit geistiger Behinderung Altleuben 10 1989 als Gartencafè eröffnet 2001 Eröffnung der Werkstatt Luby Service Luby Service Lebensart Kultur Verehrung und Huldigung (von Göttern) Pflege des Bodens, der Natur und der Umwelt Pflege des Menschen sich schön machen Sich es schön machen Gestaltung von Lebensräumen Leitbild • Der lateinische Begriff „Cultus“ ist in seiner Auslegung für das Unternehmen Name und Programm zugleich. • Ungeachtet seiner ethnischen Herkunft, seiner Nationalität, seiner Religion, seines Geschlechts und Alters unabhängig von der sozialen Stellung, der Weltanschauung, von Krankheiten und Behinderungen kann jeder Mensch die Betreuungs-, Pflege- und Rehabilitationsvielfalt von Cultus nutzen. Jeder Mensch, der Leistungen von Cultus in Anspruch nimmt, soll in Würde und in Achtung vor seiner Lebensleistung, seine Individualität und seine Lebensgewohnheiten beibehalten können. • Die Stärkung sowie der Erhalt der Selbstständigkeit sollen Pflegebedürftigkeit, Hilflosigkeit und Abhängigkeit der Menschen vermeiden, lindern oder zu deren Beseitigung beitragen. Die Angebote von Cultus sollen es ermöglichen, ein selbstbestimmtes, aktives und lebenswertes Leben zu führen, dass Sicherheit und Geborgenheit gibt. • Die Cultus gGmbH ist sich ihrer gesamtgesellschaftlichen Verantwortung bewusst. Ihr Handeln ist nicht auf kurzfristige Erfolge ausgerichtet und soll dazu beitragen, den Sozialstandort Deutschland auf lange Sicht zu erhalten. Cultus handelt daher in sozialer, wirtschaftlicher, ökologischer Verantwortung und setzt sich nachhaltig für einen sorgsamen Umgang mit vorhandenen Ressourcen und die Schaffung neuer sozialer Versorgungssysteme ein. Leitbild • • Menschlichkeit, soziale und fachliche Kompetenz aller Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter von Cultus sind Voraussetzung für die aktive Umsetzung der Unternehmenskonzepte. Die Gestaltung von kooperativen, humanen, funktionalen und wirtschaftlichen Arbeitsstrukturen und -bedingungen gehören wie Transparenz und Gewährleistung von Kontrolle zur Unternehmenskultur. Mit der Umsetzung dieses Leitbildes will die Belegschaft der Cultus gGmbH dazu beitragen, Dresdens nationalen und internationalen Ruf als Kunst- und Kulturstadt zu verstärken. Konzept des Neubaus Grundidee • • Das klassische Pflegeheim findet auf Grund der zunehmenden Singularisierung und Individualisierung, sowie der steigenden Wünsche der Bevölkerung immer weniger Akzeptanz. Aus diesem Grund sollen der Neubau und dieses Konzept dazu beitragen zeitgemäße Betreuungs- und Pflegeangebote zu unterbreiten. Der Umzug in eine Pflegeeinrichtung bedeutet für die Menschen einen tiefen Einschnitt in ihr Leben. Die Aufgabe des eigenen Haushalt, des gewohnten Lebensumfeldes u.v.a.m. sollen unter anderem, durch ein Leben wie in einer Hausgemeinschaft (Hausgemeinschaftsprinzip) kompensiert werden. Das Hausgemeinschaftsprinzip unterscheidet sich im Wesentlichen durch: • • kleinere Wohngemeinschaften (ca. 6 – 12) Bewohner(innen), den Einsatz von Assistenten oder Präsenzkräften zu Gestaltung von lebensnahen Aktivitätsangeboten, • Mit Inbetriebnahme des Hauses soll aufgrund der vorliegenden vielfältigen Erfahrungen ein Betreuungs- und Pflegekonzept verwirklicht werden, dass die tradierten stationären Inhalte zu Gunsten eines Hausgemeinschaftsprinzips aufgibt. Aus diesem Grund wurde auch der bisherige Name: Pflege- und Seniorenheim „Olga Körner“ abgelegt und die Einrichtung in Haus Olga Körner umbenannt. Bauliche Umsetzung • Das Haus gliedert sich in je 8 Hausgemeinschaften mit je 12 Wohn-Pflegeplätzen. Von der gesamten bebauten Grundfläche in Höhe von 4384 m² stehen durchschnittlich jedem Wohnplatz 45,67 m² Nutzfläche zur Verfügung. Die Einrichtung verfügt über: • • • • • • • • 64 Einbettzimmer und 16 Zweibettzimmer mit Sanitärzelle und Vorraum, 5 Pflegebäder, 4 Computerplätze mit angrenzendem Gesprächs- und Arbeitsraum, 1 Ergotherapieraum, 8 Wohnküchen/Gemeinschaftsräume, 1 Cafeteria mit Galerie, 1 Friseursalon, 1 Andachtsraum Ausstattung • Die Wohnräume der Bewohner(innen) sollen grundsätzlich mit eigenen Möbeln und Gegenständen, die sie ein Leben lang begleitet haben, ausgestattet werden. Ihnen soll u. a. dadurch der Umzug in die neue Wohngemeinschaft und in die für sie fremde Umgebung erleichtert werden. • Historische Möbel und Einrichtungsgegenstände sollen dazu beitragen, die Hausgemeinschaften lebensnah zu gestalten und u. a. dazu beitragen, die Biografiearbeit zu unterstützen und den „Heimcharakter“ zu eliminieren. • Warme, lebensfrohe und aufeinander abgestimmte Farbtöne, die unterschiedliche Farbgebung der Etagen, sollen das Lebensgefühl der Bewohner verstärken und ihnen die Orientierung erleichtern. • Auf Wunsch des Bewohners wird das Zimmer von der Einrichtung mit einer Grundausstattung möbliert. Für jeden Bewohner steht bei Bedarf das übliche Pflegemobiliar zur Verfügung. Beschreibung der Zielgruppen • pflegebedürftige Menschen, die wegen einer körperlichen oder seelischen Krankheit oder Behinderung für die gewöhnlichen und regelmäßig wiederkehrenden Verrichtungen im Ablauf des täglichen Lebens auf Dauer in erheblichem oder höherem Maße Hilfe bedürfen, • Menschen, die speziell an gerontopsychiatrischen Erkrankungen (leichte bis mittelschwere Demenz, eventuellen Weglauftendenzen) leiden und demzufolge einen erhöhten Betreuungsaufwand rechtfertigen, • Menschen, mit Beeinträchtigungen des Hörvermögens. Nicht betreut werden können: • • • • Menschen, mit einem Unterbringungsbeschluss nach § 1906 BGB Menschen mit einem apallischen Syndrom, beatmungspflichtige Menschen, Menschen, mit extremen Auto- und Fremdaggressionen Aufbauorganisation • Mit Einführung des Hausgemeinschaftsprinzips sollte eine zeitgemäße und schlanke Aufbauorganisation in der Einrichtung geschaffen werden. • Aus diesem Grund sollen keine Wohnbereichsleiter eingesetzt werden. Die Führungs- und Fachkompetenz und die Fach- und Dienstaufsicht über die Alltagsassistenten, soll durch den Einrichtungsleiter wahrgenommen werden. • Damit soll der Einrichtungsleiter von seiner jetzigen überwiegenden Verwaltungsfunktion entbunden werden und sich aktiv in die Betreuung und Schaffung von Lebensqualität in den Hausgemeinschaften einbringen können. Voraussetzung dafür ist neben der geeigneten Leitungspersönlichkeit eine kooperative Zusammenarbeit mit der Pflegedienstleitung der Einrichtung. Organigramm Einrichtungsleitung Pflegedienstleitung Zentraler Pflegedienst Bereich der Wirtschaft und Technik Alltagsassistenz Beschäftigung stherapie Aufbauorganisation • Im Haus Olga Körner sollen dem Leiter der Einrichtung folgende Mitarbeiter direkt unterstehen: • • • • • Alltagsassistenten Beschäftigungstherapeut, Freizeitbegleiter Hausmeister Wäscherinnen Der Beschäftigungstherapeut soll den Leiter der Einrichtung, bei dessen Abwesenheit, in Wahrnehmung der Anleitung der Alltagsassistenten, vertreten. • Aufgrund der neuen Aufgabenverteilung wurden für die Alltagsassistenten neue Stellenbeschreibungen erarbeitet (Anlage 6). Diese regeln die Aufgaben, den Zeitanteil, die Verantwortlichkeit, die Weisungsbefugnisse und die Anforderung an die Fach- sowie die persönliche Kompetenz. Im Rahmen eines Einarbeitungskonzeptes (Anlage 7) und der Aus- und Fortbildung werden die Mitarbeiter über die Inhalte ihrer Stellenbeschreibung geschult. Die Durchführung der grund- und behandlungspflegerischen Maßnahmen obliegen dem zentralen Pflegedienst. Dieser soll von zwei Einsatzstellen aus tätig werden und der Pflegedienstleitung unterstehen. Die Leitung muss über den Abschluss als verantwortliche Pflegefachkraft verfügen. Ihr unterstehen: • • • • Pflegerische Fachkräfte Pflegerische Hilfskräfte Auszubildende in der Fachrichtung Altenpflege Betriebswirtschaft • Ökonomie und soziale Arbeit sind für die Cultus gGmbH kein Widerspruch, sondern eine Herausforderung. Wie bereits im Unternehmensleitbild erwähnt, setzt sich Cultus nachhaltig für die Schaffung neuer und finanzierbarer Versorgungssysteme ein. Im Gegensatz zu der oft anzutreffenden Praxis, Betriebswirtschaft zu Lasten der Pflegekräfte zu realisieren, hat Cultus den Grundsatz, dass für die Pflege ausreichende Ressourcen zur Verfügung stehen müssen. • Die Buchführung muss infolge der Privatisierung auf neue gesetzliche Anforderungen umgestellt werden. Die Leiter der Einrichtungen haben eine hohe Verantwortung bei der Durchsetzung der betriebswirtschaftlichen Ziele. Es wurde eine zentrale Finanzbuchhaltung aufgebaut, zu deren Aufgaben u. a.: • • • Erfolgsrechnung Controlling Planung • in Zusammenarbeit mit den Einrichtungen gehört. Für die Cultus gGmbH ist der Aufbau eines MangagementInformationssystems begonnen wurden. Die Abrechnung der Heimkosten erfolgt zentral. • Führungsgrundsätze • Wie bereits im Unternehmensleitbild beschrieben, soll in der Cultus gGmbH der kooperative humane Führungsstil umgesetzt werden: „Menschlichkeit, soziale und fachliche Kompetenz aller Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter von Cultus sind Voraussetzung für die aktive Umsetzung der Unternehmenskonzepte. Die Gestaltung von kooperativen, humanen, funktionalen und wirtschaftlichen Arbeitsstrukturen und -bedingungen gehören wie Transparenz und Gewährleistung von Kontrolle zur Unternehmenskultur.“ • • • • • Das setzt voraus, dass alle Mitarbeiter die Bereitschaft zu einer teamorientierten Zusammenarbeit entwickeln und bei der Gestaltung ihres Unternehmens und ihres Arbeits- und Verantwortungsbereiches aktiv Ideen und Vorschläge zur Verbesserung der Qualität einbringen. Dafür soll in der Cultus gGmbH ein betriebliches Vorschlagswesen aufgebaut werden. Zur Umsetzung dieser Strategie wurden regelmäßige Zukunftskonferenzen durchgeführt und Arbeitsgruppen gebildet. Dadurch wurde ein aktiver Prozess der Auseinandersetzung mit der eigenen Arbeit und deren Qualität auf allen Ebenen begonnen. An die Personalauswahl werden sehr hohe Anforderungen in Bezug auf ihre sozialen, persönlichen und fachlichen Kompetenzen gestellt. Für alle Mitarbeiter(innen) der Cultus gGmbH wurde begonnen, neue Anforderungsprofile (Stellenbeschreibungen) zu erarbeiten. Durch die Belegschaft wurde eine Verpflichtungserklärung über die Grundsätze der Zusammenarbeit und die ethischen Normen in der Betreuung erarbeitet, die für alle Mitarbeiter(innen) verbindlichen Charakter hat Voraussetzungen für die Alltagsassistenz Lernfelder • • • • „Biographiearbeit“ Einführung in biographisches Arbeiten Erinnerungsarbeit Wahrnehmung Alltagsgestaltung • • • • Beziehungsgestaltung auf Grundlage der Biographie Wohnraumgestaltung Stil und Etikette Orientierung am Festkreis des Jahres Ethik und Religion Voraussetzungen für die Alltagsassistenz Kommunikation • • • • Grundlagen der Gesprächsführung Methoden der Validation Aktivierung und Gedächtnistraining Theoretische Grundlagen zu Krankheitsbildern • • • Demenz „Alzheimer Typ“ Parkinson Schlaganfall und seine Symptomatik Praxisreflexion • • • Selbstreflexion des eigenen Handelns Fallbesprechung im interdisziplinären Team Je nach vorliegender Qualifikation soll der Alltagsassistent Interne Information und Kooperation • • • • • 14-tägig eine Leitungskonferenz aller Häuser der Cultus gGmbH, monatliche Beratungen des zentralen Qualitäts- und Hygienezirkels, regelmäßige Konferenzen und Zukunftswerkstätten der Belegschaft, und regelmäßige Tagungen von speziellen Arbeitsgruppen, wie z. B. Sturzprophylaxe usw. statt. • • • • • • • • • 14-tägig eine Dienstberatung aller Bereiche der Einrichtung, monatliche Dienstberatungen in den Hausgemeinschaften, wöchentliche Teamberatungen im zentralen Pflegedienst, regelmäßige Abstimmungen mit der Beschäftigungstherapie und den Freizeitbegleitern, monatliche Qualitäts- und Hygienezirkel, Pflegevisiten, Angehörigenabende, Heimbeiratssitzungen, Küchenkommissionssitzungen, • regelmäßige Beratungen mit Technik und Wäscherei statt. Kooperation mit dem Heimbeirat • Die Arbeit der Heimbeiräte soll entsprechend der Unternehmensphilosophie wesentlich verstärkt und ausgebaut werden. • Dazu sollen den Mitgliedern der Beiräte regelmäßige Weiterbildungen angeboten werden. • Einmal jährlich gibt es eine zentrale Konferenz aller Heimbeiräte der Cultus gGmbH. • Die Wirkungskreise der Heimbeiräte sollen schrittweise erweitert werden. So sollen diese z. B. bei der Einstellung neuer Mitarbeiter ein Mitentscheidungsrecht erhalten oder bei der Auswahl der Einrichtungsgegenstände ihrer Hausgemeinschaften mitentscheiden können. Zusammenarbeit mit Angehörigen • Viele Angehörige sind durch den veränderten Gesundheitszustand ihrer pflegebedürftigen Angehörigen verunsichert. Oftmals plagt sie ein schlechtes Gewissen, dass sie diese in einem „Heim“ untergebracht haben. Aus diesen Gründen kommt der Zusammenarbeit mit Angehörigen eine besondere Bedeutung zu. Uns ist es wichtig, die Angehörigen intensiv in den Betreuungsprozess einzubeziehen und sie über die Veränderungen aufzuklären. Besonders geeignet dazu ist die Einbeziehung der Angehörigen in die Pflegevisiten. Ihre Erfahrungen bereichern das Wissen der Mitarbeiter in Bezug auf die Biographiearbeit. • Ziel dieser Zusammenarbeit ist es, die Arbeit der Cultus gGmbH transparent zu gestalten und die Wünsche, Sorgen und Kritiken der Angehörigen, als Impulse für die tägliche Arbeit aufzunehmen. • Weiterhin soll auf diesem Wege den Angehörigen und ehrenamtlichen Helfern die Möglichkeit gegeben werden, die Betreuung der Bewohner(innen) zu unterstützen. • In den Hausgemeinschaften der Einrichtung werden regelmäßig Angehörigenabende und Informationsveranstaltungen angeboten. Cultus plant ab 2005 die Durchführung einer regelmäßigen „Gesundheitswerkstatt“, in der für Laien und pflegende Angehörige pflege- und gesundheitsrelevante Vorträge gehalten werden sollen. Zusammenarbeit mit Fachärzten, Therapeuten, Apotheken • Vorrangig soll nach Möglichkeit der behandelnde Hausarzt der Bewohner die Betreuung in der Einrichtung fortsetzen. Sollte dies nicht möglich sein, wird die medizinische Versorgung von den im Umfeld praktizierenden Ärzten aller Fachrichtungen durchgeführt, ohne dass die freie Arztwahl eingeschränkt wird. • Durch die Haus- und Fachärzte werden regelmäßig Hausbesuche durchgeführt, pflegerisch therapeutische Maßnahmen mit dem Pflegepersonal besprochen und für den Einzelnen abgestimmt. Für die medizinische Betreuung, insbesondere der Menschen mit dementiellen Erkrankungen, soll eine feste Kooperation mit Neurologen, Physiotherapeuten, Ergotherapeuten, Logopäden, usw. aufgebaut werden. • Zur Umsetzung des Konzeptes von Cultus sollen alle Ärzte, die in den Häusern von Cultus tätig werden, regelmäßig über dieses informiert und aktiv in die Umsetzung einbezogen werden. Auf der Grundlage des Apothekengesetzes wurde mit der Paracelsus Apotheke ein Kooperationsvertrag für die Versorgung der Bewohner mit Medikamenten abgeschlossen. Die Bewohner haben trotz Einwilligung in die Versorgung aus der benannten Apotheke, dass uneingeschränkte Wahlrecht, Medikamente von Anderen zu beziehen. • Hausgemeinschaftliches Betreuungs- und Pflegekonzept Die Ziele des Hausgemeinschaftskonzeptes sind u. a.: • Befriedigung der körperlichen, geistigen, sozialen und seelischen Grundbedürfnisse, • Zufriedenheit der Bewohner/innen, • Menschenwürdige Lebensqualität, • Hilfestellung bei der Bewältigung von Lebenskrisen, • Aufbau eines Vertrauensverhältnisses, • Partnerschaftliche Zusammenarbeit aller an der Betreuung Beteiligten, • Flexible und bedarfsgerechte Anpassung der Pflegeleistungen, • Fachlich kompetente nach den allgemein anerkannten wissenschaftlichen Erkenntnissen durchgeführte Betreuung und Pflege. Alltagsorientierte Betreuung in der Hausgemeinschaft • Der Grundgedanke ist die Gestaltung und Aufrechterhaltung einer „häuslichen Normalität“. Der Lebensmittelpunkt soll die „Wohnküche“ sein, welche die Menschen an gewohnte Aktivitäten erinnern, sie dazu animieren, sie daran teilhaben lassen und Vertrautes wiederspiegeln soll. • Die Umsetzung soll den Bewohnern Erfolgserlebnisse ohne Überforderung und Leistungsdruck verschaffen. Die behutsame Aktivierung der bisherigen Lebensantriebe wie:gemeinsame Zubereitung von Mahlzeiten, • • • Tischgestaltung, hauswirtschaftliche Tätigkeiten wie Wäsche legen, bügeln, einkaufen, Blumenpflege u.a., handwerkliche Tätigkeiten, gemeinsame Vorbereitung von Festivitäten, Briefe schreiben, Gespräche, gemeinsames Singen und musizieren u.v.a.m. soll eine sinnerfüllte Beschäftigung der Menschen mit ihrem Alltag sein. • • • Gespräche über „alte Zeiten“ oder Singen sollen nicht nur als Einzelveranstaltungen geplant werden, sondern vielmehr Bestandteil dieser gemeinschaftlichen Tätigkeiten sein. Es ist den Mitarbeitern bewusst, dass sie nie alle Menschen mit den Angeboten erreichen werden, da der Wunsch nach Rückzug und Ruhe respektiert und eingeräumt werden muss. In der Umsetzung des Hausgemeinschaftsprinzips tritt der Ansatz der Pflege hinter die Assistenz zurück. So sind beim Alltagsassistenten persönliche, soziale, methodische und fachliche Kompetenzen gefragt, die in Bezug auf Betreuung und Begleitung relevant sind. Kompetenzen des Alltagsassistenten Dieser muss als wichtigste Bezugsperson über grundsätzliche Kompetenzen verfügen: • • • • • • • • • • • Emphatie, Toleranz, Offenheit, Gelassenheit, Neugier und Kreativität, Reflexionsfähigkeit, Verzicht auf Machtausübung, Fähigkeit der nonverbalen und validierenden Kommunikation, Fähigkeit der Aktivierung und Förderung sinnlicher Wahrnehmung, Fähigkeit der genauen Beobachtung, Zuhören und wirkliches Verstehen, Privatsphäre unberührt lassen, Geschichtswissen, Basiswissen über Erkrankungen (z.B. Demenz). Aufgaben für den Alltagsassistenten Unterstützung bei der Grundpflege Dokumentation Alltagsassistent Partner für Bewohner und Angehörige Teambesprechung Planung und Gestaltung des Alltags Arbeitsfelder Unterstützung bei der Grundpflege • • • • Unterstützung beim An- und Auskleiden; Unterstützung beim Toilettengang (ohne Inkontinenzversorgung); Unterstützung beim Transfer; Unterstützung bei der Nahrungsaufnahme Dokumentation • laufende Dokumentation aller von ihm ausgeführten Tätigkeiten spätestens zum Ende des Dienstes Teambesprechung • • • • • • regelmäßige Besprechung im interdisziplinären Team; Dienstübergabe; Absprache mit der Nachbarwohngruppe bei Verlassen der Hausgemeinschaft bezüglich der Verantwortlichkeit; Weiterleitung von Beobachtungen an den zentralen Pflegedienst; Erarbeitung von Zielstellungen und Maßnahmen im Betreuungsbereich bezüglich der Pflegeplanung; Aufstellung und Anwendung von Regeln konstruktiver Kommunikation Planung und Gestaltung des Alltags Qualifikation der Assistenten Diese sollen über folgende abgeschlossene Qualifikationen verfügen: • Altenpfleger(in), • Sozialassistenten, • heilpädagogische Kräfte. Zusätzlich sollen folgende Mitarbeiter zum Einsatz kommen: • Beschäftigungstherapeuten, Ergotherapeuten, usw. • pflegerische Hilfskräfte, • hauswirtschaftliche Kräfte Zentraler Pflegedienst • Die Absicherung der Grund- und Behandlungspflege soll durch einen zentralen Pflegedienst erfolgen. Dessen Leitung obliegt einer verantwortlichen Pflegefachkraft (Pflegedienstleitung). Der Pflegedienst arbeitet auf der Grundlage der individuellen Pflegeplanung der Bewohner hausübergreifend und nach einem festgelegten Arbeitsplan, der sich nach den Bedürfnissen und Erfordernissen der Bewohner(innen) richten soll. Die wesentlichsten Aufgaben sind: • • • • • • • • • Planung der Einsätze durch die Pflegedienstleitung, Steuerung aller Maßnahmen im Pflegedienst, Personaleinsatzplanung. De Pflegeleistungen der Grund- und Behandlungspflege werden nach aktuellen pflegewissenschaftlichen Erkenntnissen wie folgt geplant: Bezugspflege - Beziehungsgestaltung, unter Beachtung der Biografie und der Reflektion des Alltags, Aktivierende Pflege an Hand der körperlichen, seelischen und geistigen Bedürfnisse der Menschen, Ermittlung der individuellen Ressourcen, Wünsche und Bedürfnisse, Probleme sowie die computergestützte Dokumentation und stetige Anpassung an Veränderungen und die konstruktive Zusammenarbeit den intern und extern Beteiligten Durchführung der Grund- und Behandlungspflege • • • • Alle Pflegeleistungen sollen in der Wohnung des Bewohners ausgeführt werden. Die Mitarbeiter des zentralen Pflegedienstes sollen sich nur bei der Verrichtung von Pflegeleistungen in der Hausgemeinschaft aufhalten. Die zeitliche Durchführung der Pflegeleistungen richtet sich nach den individuellen Bedürfnissen, Wünschen und Gewohnheiten der Bewohner(innen). Die zentralen Einsatzstellen sind mit den erforderlichen Arbeitsmitteln ausgestattet. Individuelle Pflegehilfsmittel werden in der Wohnung des Bewohners aufbewahrt. Entsprechend ihrer Stellenbeschreibung und ihrer Qualifikation können die Alltagsassistenten Teilleistungen der Grund- und Behandlungspflege erbringen. In der alleinigen Verantwortung des zentralen Pflegedienstes liegen: • • Die Pflege von schwerstpflegebedürftigen Menschen (Essen reichen, Inkontinenzversorgung, Lagerung, Transfer usw.), Maßnahmen der Behandlungspflege Medikamentenversorgung • Das Setzen der Medikamente liegt in der Verantwortung des zentralen Pflegedienstes. Bewohner, die dazu in der Lage sind und es wünschen, sollen ihre Medikamente selbst verwalten können. • Das Verabreichen der Medikamente soll durch die Alltagsassistenten mit entsprechender Qualifikation bzw. Befähigungsnachweis erfolgen. Ziel ist es, den normalen Tagesablauf nicht permanent durch pflegerische Maßnahmen zu unterbrechen. Nachtbetreuung • • • • • • • Die Nachtbetreuung wird ebenfalls in Verantwortung des zentralen Pflegedienstes organisiert. Das Nachtbetreuungs- und Pflegeangebot soll von 2 Pflegekräften (1 Fachkraft und 1 Hilfskraft) nach den Wünschen und Bedürfnissen der Bewohner erbracht werden. Zu den Aufgaben gehören u. a.: Lagerung der Bewohner, zusätzliche Angebote einer Nachtmahlzeit und Getränken, Durchführung von Rundgängen und Absicherung der Rufbereitschaft, das Setzen von Medikamenten Rufbereitschaft • Das Rufsystem ist fest im Haus installiert. Dem Bewohner ist dadurch die Möglichkeit gegeben, per Knopfdruck den Kontakt zur Bezugsperson herzustellen, um die entsprechende Unterstützung anzufordern. Über die Rufanlage kann der Mitarbeiter einen Assistenzruf absetzen, wenn die Hilfe eines zweiten Mitarbeiters notwendig ist. Zusätzliche Betreuungsangebote • • • • Neben den Angeboten in den Hausgemeinschaften sollen folgende Möglichkeiten vorgehalten werden: Beschäftigungsangebote in der Beschäftigungstherapie, Einsatz eines Musiktherapeuten, Ausflüge usw. Diese liegen in Verantwortung des Beschäftigungstherapeuten in Zusammenarbeit mit den anderen Bereichen Kulturangebote • Auf der Grundlage des Unternehmensleitbildes hat Cultus vor, die Lebensqualität der Bewohner, durch vielfältige Angebote zu bereichern. Mit einem internen Fahrdienst soll es den Bewohnern ermöglicht werden, Veranstaltungen in anderen Häusern zu besuchen. • Der Veranstaltungsplan soll eine neue Qualität erhalten und die Angehörigen und andere Gäste anzusprechen. • Geburtstagsfeiern und andere Höhepunkte sollen in der Hausgemeinschaft in einer besonderen Atmosphäre durchgeführt werden. • Es ist geplant, mit den Bewohnerinnen und Bewohnern regelmäßige Ausflüge und Urlaubsfahrten zu organisieren. Neben den Angeboten in den Hausgemeinschaften sollen folgende Möglichkeiten vorgehalten werden: • • • • Beschäftigungsangebote in der Beschäftigungstherapie, Einsatz eines Musiktherapeuten, Ausflüge usw. Diese liegen in Verantwortung des Beschäftigungstherapeuten in Zusammenarbeit mit den anderen Bereichen Sterbebegleitung • Der Tod soll als ein Bestandteil des Lebens verstanden werden. Die Auseinandersetzung damit, soll schon weit vor dem Eintritt in die letzte Lebensphase beginnen. Die Einrichtung versteht sich diesbezüglich als Partner für Angehörige und Bewohner. • Dem Wunsch des sterbenden Menschen, in dieser Phase des Lebens nicht alleine gelassen zu werden, keine Angst haben zu müssen, Sprechen zu können, seinen Willen erfüllt zu bekommen soll uneingeschränkt Rechnung getragen werden. • Zur Verbesserung der Sterbebegleitung beabsichtigt Cultus für jedes Haus Sterbebegleiter auszubilden. Die Begleitung von sterbenden Menschen ohne Angehörige wird möglichst durch die Bezugsperson der Einrichtung wahrgenommen. • Gegenwärtig wird durch Cultus eine Ausbildung von Sterbebegleitern in Zusammenarbeit mit der Akademie für Palliativmedizin und Hospizarbeit Dresden vorbereitet. Sturzprävention • Mit zunehmenden Erkrankungen, steigt das Risiko zu Stürzen für den alten Menschen. Der Sturz bedeutet für den Betroffenen großen Einschnitt in die Lebensqualität, weil dieser oft mit Folgen wie Schmerzen, Immobilität und anderen Folgeerkrankungen verbunden ist. Die Mitarbeiter der Cultus g GmbH entwickeln z. Zt. ein Programm zur Sturzprävention. • • Prophylaxen, monatliche Begehungen zur Analyse sturzbegünstigender Umgebungsfaktoren und deren Beseitigung. Folgende Ziele sollen erreicht werden: • • • • • • • die Lebensqualität zu erhalten, die Anzahl der Stürze zu minimieren, Vermeidung der damit verbundenen Folgen, das Sturzrisiko zu senken, Behandlungskosten zu senken, externe Beratungsangebote zu schaffen, Schadensabwendung für das Unternehmen. Qualitätsentwicklung . • • • • • • Zu den Aufgaben der Qualitätsbeauftragten des Unternehmens gehören u.a.: Soll – Ist Analysen, Vorbereitung und Leitung des zentralen Qualitätszirkels, Beratung, Anleitung und Schulung der internen Qualitätszirkel, des Pflege- und Betreuungspersonals, Weiterentwicklung von Standards, Richtlinien und Konzepten, Vorbereitung, Durchführung und Auswertung von Begehungen in den Häusern Interne Qualitätszirkel • • Die internen Qualitätszirkel der Einrichtungen sind verantwortlich für die Erarbeitung einrichtungsspezifischer Standards, die Weiterleitung an den Qualitätszirkel der gGmbH, sowie für regelmäßige Kontrollen und die Mitwirkung bei der Erstellung einrichtungsübergreifender Standards. Die Pflegedienstleiter sind verantwortlich für die Schulung und Umsetzung dieser. Die Gerontopsychiatrische Fachkraft beteiligt sich regelmäßig und aktiv am Qualitätszirkel der Cultus gGmbH und gibt dadurch Impulse für das gesamte Unternehmen. Entgelte laut Leistungs- und Qualitätsvereinbarung (LQV) Haus Olga Körner Pflegestufe Personalschlüssel Pflege und Betreuung Pflegeentgelt/Tag Pflegeentgelt/ Monat (in Euro bei 31 Kalendertagen mit Entgelt für Unterkunft und Verpflegung, Investitionsaufwendungen und Ausbildungsumlage) I 1:4,5 34,25 Kosten/Tag Kosten/Monat Pflegekasse/Monat Zahlung/ Monat 55,87 1.731,97 1.023,00 708,97 II 1:2,9 45,79 Kosten/Tag Kosten/Monat Pflegekasse/Monat Zahlung/ Monat 67,41 2.089,71 1.279,00 810,71 III 1:1,9 62,86 Kosten/Tag Kosten/Monat Pflegekasse/Monat Zahlung/ Monat 84,48 2.618,88 1.432,00 1.186,88
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