DK 624.01.Z.4 DDR-Standard Oktobe{ 1980 - he ~he De • pötil k 6eTOHHOe Berechnungsgrundlagen Gruppe „ IKeneso6eTOHHOe CTPOMTenbCTBO OcHOBHble nono>KeHHR pacLleTa ;; ;,> TGL .33402 Betonbau 20000 Concrete Construction Design Bases ~d~„-----------------------------------------------------....-----------------------------------------------------1 Deskriptoren: Betonbau; Berechnungsgrundlage; Grenzzustand ~ M~ IO ~ FUr neu auszuarbeiten::le Projektlösungen und Angebotsprojekte, ausgenommen fUr Straßen- und Eisenbohnbrucken sowie Betondeckschichten fUr Straßen verbindlich ab 1. 7, 1981 FUr bestehen::le Angebotsobjekte und wiederverwendungsfllhige Projektlösungen verbindlich ab deren planmlllliger Lherarbeitung, spllrestens jedoch ab 1. 1. 1986 Verbindlich ab 1. 1. 1986 Dieser Standard g i 1t fUr Bauwerke, Bauwerksteile und Bauteile aus Beton, Leichtbeton, Gasbeton und dichtem Silikatbeton ohne oder mit schlaffer oder vorgespannter Bewehrung. In diesem Standard sind die Festlegungen des ST RGW 1406-78*1) enthalten entsprechend der Konvention Uber die Anwendung der Standards des Rates fUr Gegenseitige Wirtschaftshilfe. .,,li „ a ~ä Weitere Informationen hierzu siehe Abschnitt "Hinweise". a .;; 1. BEGRIFFE Benennung/Erklllrung Einwirkungen z. B. statische und dynamische Lasten, Vorspannkrllfte, klimatisch technologisch oder durch Brand bedingte extreme Temperaturen oder Temperatur!!n::lerungen, Schwinden und Quellen, Auflagerverschiebungen, aggressive Medien Sie verursachen Beanspruchungszustllnde oder lageverllnderungen der Konstruktionen und können Verllnderungen der Baustoffeigenschaften zur Folge haben Grenzzustlln::le festgelegte Beanspruchungszustllnde, die den Bereich ausreichender Tragfl!higkeit oder der projektgemllßen Nutzungsf!!higkeit gegen den Bereich des Versagens oder den der eingeschr!!nkten Nutzungsf!!higkeit abgren-zen Werden diese Beanspruchungszustllnde in ungUnstiger Richtung Uberschritten, kann die Konstruktion die gestellten Anforderungen nicht mehr erfull en. In Abhllngigkeit von den Folgen, die das Lberschreiten der Grcnzzustllndc in bezug auf die Mögf:chkeit einer weiteren Nutzung der Konstruktionen hat, werden unterschieden: Grenzzustllnde der Tragfllhi gk<"i t völlige Unbrauchbarkeit in bezug auf die weitere Nutzung Grenzzust!lnde der Nutzungsfllhigkeit Einschr!!nkung der projektgem!!ßen Nutzung einschließlich der Douerbest!lndigkeit Fortsetzung der Tabelle Seite 2 ~ :;; ~ --,;;:lffur die vertragsrechtlichen Beziehungen zur ökonomischen und wissenschaftlich-technischen internationalen Zusammenarbeit verbindlich ab 1. 7. 1981 Fortsetzung Seite 2 bis 5 ;!! 1 ;!! i. Verantwortlich: VEB Betonleichtboukombinat, Dresden Bestlltigt: 27. 10. 1980, Amt fUr Standardisierung, Meßwesen und WarenprUfung, Berlin J 1....--------------------------------------------------------------' Seite 2 TGL 33402 Fortsetzung der Tabelle Benennung/Erklttrung Methode der Berechnung nach Grenzzustttnden Berechnungsmethode fUr K0nstruktionen, die durch Einhaltung zu f a 11 su n abhttn gi ger Nachweisbedingungen die Ü>erschreitung von Grenzzustl:lnden ausschließt Dabei sind die Einwirkungen und die Festigkeits- und Formttnderungskenngrößen mit ihren Rechenwerten in Rechnung zu stellen. Norm werte Werte, z. 8. von Einwirkungen oder von Festigkeits- und Formttnderungskenngrößen, die grundstttzlich unter BerUcksichtigung ungUnstig wirkender zu fa 11 sab httn g i ger Streuungen in Anlehnung an das Modell der Gaußschen Normalverteilung festgelegt sind. Sie stellen die Ausgangswerte fUr die Ermittlung der Rechenwerte der Normwerte der Einwirkungen2) Größtwerte, die im Verlaufe der projektgemttßen Nutzung, wtlhrend der fvlontage und im Falle klimatisch bedingter Einwirkungen wtthrend eines bestimmten Zeitraumes auftreten können FUr stl:lndige Lasten und Vorspannkrttfte sind die Normwerte als arithmetische Mittelwerte festgelegt. Normwerte der Festigkeitskenngrößen festgelegte Festigkeitswerte, die nur in 5 % aller F!!lle unterschritten werden dUrfen (untere 5 % - Cluantile) Normwerte der Forml:lnderungskenngrößen grundstttzlich als crithmetische Mittelwerte festgelegte Formttnderungskennwerte Rechenwerte Werte, z. B. der Eiwirkungen sowie der Festigkeits- und Formttnderungskenngrößen, die bei Berechnungen nach der Nlethode der Grenzzustttnde anzuwenden sind. In den Grenzzustl:lnden der Tragf!!higkeit sind die Rechenwerte unter BerUcksichtigung möglicher ungUnstiger Abweichungen von den Normwerten festgelegt In den Grenzzustl:lnden der Nutzungsftthigkeit sind die Rechenwerte im allgemeinen mit den Normwerten identisch. Rechenwerte der Einwirkungen2) fUr die Berechnung maßgebende Werte der Einwirkungen, die aus den zugeordneten Normwerten durch M,ltiplikation mit den Lastfaktoren sowie erforderlichenfalls mit den Wertigkeitsfaktoren berechnet werden lastfaktoren2) Teilsicherheitsfaktoren, die zufallsabhl:lngige Abweichungen der Größe von lasten und sonstigen Einwirkungen in ungUnstiger Richtung von den Normwerten berucksichtigen Mit Ausnahme der Lastfaktoren fUr Vorspannkrttfte sind die Lastfaktoren bei Berechnungen in den Grenzzustl:lnden der Nutzungsftthigkeit nicht zu berUcksichtigen. Kombinationsfoktoren2) Teilsicherheitsfoktoren, die die geringere Wahrscheinlichkeit des gleichzeitigen Auftretens der kurzzeitig wirkenden Anteile von lasten unterschiedlicher Herkunft in ungUnstigster Kombinotion und Größe berUcksichtigen Werti gkei tsfoktoren2) Teilsicherheitsfaktoren, die das beim Versagen der Konstruktion eintretende Schoclensausmaß durch Reduzierung·oder Erhöhung der lasten berUcksi chti gen Erfaßt werden auch Sauzust!!nde. Bei Berechnungen in den Grenzzustttnden der Nutzungsftthigkeit sind Wertigkeitsfaktoren n i c h t zu berUcksi chti gen. Rechenwerte der Festi gkei tskenngrößen Festigkeitswerte, die durch Division der Normwerte der Festigkeitskenngrößen durch den Materialfaktor und anschließende Mlltiplikation mit dem Produkt der Anpassungsfaktoren berechnet werden Materialfaktoren Teilsicherheitsfaktoren, die zufallsbedingte ungUnstige Abweichungen der Festigkeitskenngrößen von ihren Normwerten und weitere EinflUsse berUcksichtigen, soweit diese nicht durch Anpassungsfaktoren erfaßt werden Fur Nachweise in den Grenzzustttnden der Nutzungsftthigkeit sind fvloterialfaktoren n i c h t zu berUcksichti gen. Anpassungsfaktoren Teilsicherheitsfaktoren, die die unter realen Beanspruchungsbedingungen auftretenden systematischen Abweichungen im Festigkeitsund Forml:lnderungsverhalten der Baustoffe, B<11konstruktionen und Verbindungselemente berucksichtigen, soweit diese in den Rechenvorschriften fUr den jeweiligen Grenzzustand nicht direkt erfaßt werden Durch Anpassungsfaktoren können z. B. folgende EinffUsse erfaßt werden: Temperatur- und Feuchtigkeitseinwirkungen Dauer der Lasteinwirkung ErmUdungsbeanspruchung mehrachsige Beanspruchung Einfl Usse aus dem Herstellungsverfahren. 2) siehe Standcrds fUr Lastannahmen Fortsetzung der Tabelle Seite 3 TGL 33402 Seite 3 Fortsetzung der Tabelle Benennung/Erkfllrung Mit Ausnahme der Ermudungsbeanspruchung und mehrachsiger Spannungszust!lnde sind Anpossungsfaktoren bei Berechnungen in den Grenzzustl!nden der Nutzungsfllhigkeit nicht zu berUcksichtigen, probabi listische Methoden Berechnungsmethoden fUr Baukonstruktionen, die durch die Einhaltung zu f a 11 sab h !Ing i ge r Nach-isbedingungen die Ü>erschreitung von Grenzzustl!nden mit bestimmter Zvverl&sigkeit ausschließen Die maßgebenden Kenngrößen, z. B. Einwirkungen, Baustoffeigenschaften, Abmessungen, sind als zufaflsabh!lngige Größen in die Berechnung einzufUhren. probabi listisch wahrscheinlichkeitstheoretisch, im Sinne dieses Standards auf einer Zuverfllssigkeitskonzeption beruhend Zuverf!lssigkeit Eigenschaft eines Bauwerks oder eines Bauteils fUr die ols Kenngröße hinsichtlich der Trag- und Nutzungsftthigkeit im Betonbau die Bestan dswa hrsc he in 1i c hke i t gilt· Die Bestandswahrscheinlichkeit ist die Wahrscheinlichkeit dafUr, daß der belt'achtete Grenzzustand nicht Uberschritten wird, Zustand 1 Der Beton der Zugzone ist nicht gerissen und beteiligt sich an der Aufnahme der Beanspruchungen. Zustand II Der Beton der Zugzone ist gerissen und beteiligt sich im Rißquerschnitt nicht an der Aufnahme der Zugbeanspruchungen, 2. ALLGEMEINE GRUNDSÄTZE 2.1. Die Berechnung fUr alle Einwirkungen und Konstruktionen hat grvndstttzlich nach der ~thode der Grenzzust!lnde zu erfolgen. 2.2. Probabilistische Methoden dUrfen angewendet werden, -nn statistisch gesicherte Dichtefunktianen fUr die maßgebenden BWstoff-, Querschnitts- und Einwirkungskenngrößen vorliegen. Die Größe der Zuverlllssigkeit ist entsprechend der Zweckbestimmung der Konslt'uktion von Fall zu Fall festzulegen. 2.3. Die Gleichgewichtsbedingungen sind bei allen Berechnungen zu erfUllen. Die Berechnung der Bauteile und Bau-rke hat fUr die maßgebenden Schnitte einschließlich der Verbindungen und Knotenpunkte sowie in bezug auf die Stabilitllt und Standfestigkeit des Einzelbauteils und des Gesamtbauwerkes grvndstttzlich fUr alle Stodien der Herstellung, des Transports und der Lagerung, der Montage und der Nutzung zu erfolgen. Nachweise fur einzelne Stadien dUrfen entfallen, wenn zweifelsfrei feststeht, daß im Vergleich zu anderen keine ungUnstigeren Beanspruchungen auftreten. Einwirkungen sowie Festigkeits- und Form!lnderungskenngrößen der Baustoffe sind in ungUnstiger, praktisch möglicher Kombination zu berUcksichtigen. Dabei sind Einflusse auf das Trag- und Verformungsverhalten zu beachten, die durch Kriechen und Schwinden, plostische Verformungen in Schnitten sowie Systemverformungen entstehen. Der Einfluß des Versagens eines Traggliedes auf dos Gesomtbauwerk ist zu uberprUfen. 2.4. Statisches System, Querschnittsabmessungen und Baustoffkennwerte bzw. Art, Größe und Verteilung der Einwirkungen sind so festzulegen oder zu erfassen, daß durch die Berechnung weitestgehende Ü:>et-einstimmung mit der tatsllchlichen Wirkungsweise und Beanspruchung der Konstruktion gewllhrfeistet ist. Die Bedingungen der Herstellung sind bei der Berechnung und bei der baulichen Durchbildung zu beachten. 2.5. Unbewehrte Konstruktionen sind vorzugsweise bei Uberwiegender Druckbeanspruchung infolge L!lngskraft oder Gew!!lbewirkung aus Losteinwirkung anzuwenden. Bei reiner Biegung dUrfen unbewehrte Konstruktionen Anwendung finden, wenn sie auf dem Untergrund aufliegen oder die Beanspruchung im wesentlichen aus Eigen lost herruhrt. Diese Einschrttnkungen entfallen, wenn das Versagen unbewehrter Konstruktionen keine Gefl!hrdung von Menschen leben zur Folge hat • 2.tJ. Bewehrte Konstruktionen liegen dann vor, wenn die Bewehrvng zur Aufnahme der Schnittgößen mit herangezogen wird. Dies isHm allgemeinen bei Einhaltung oder Ü>erschreitung der nach den Standards fUr den Nachweis der Trag- und Nutzungsfllhigkeit vorgeschriebenen Mindestbewehrungsverhaltnisse der Fal 1. 2.7. Bei der Berechnung vorgespannter Konslt'uktionen sind die Vorspannverluste infolge Schlupfes der Verankerungsvorrichtungen, Reibung sowie Kriechens und Schwindens unter Beachtung des Zeitpunktes der Eintragung der Vorspannkrafte, des Spannungsniveaus, der Erhllrtungs- und Lagerungsbedingungen sowie des Belastungszeitpunktes zu berUcksichtigen. 2.8. Soweit bei unbewehrten, schlaff bewehrten oder vorgespannten Konstruktionen, insbesondere bei Fertigteilen und Verbindungslösungen, die von den Regelfllllen der baulichen Durchbildung abweichen, eine hinreichend sichere Dimensionierung nach den Standcrds fUr den Nachweis der Trag- und Nutzungsfllhigkeit oder mit probabilistischen Methoden nicht gegeben erscheint oder unnötig hohe Sicherheitsvorrllte erwartet werden, darf der Nachweis ausreichender Trag- und Nutzungsf!lhigkeit durch die experimentelle Erprobung erbracht werden. 2.9. Fur die Ermittlung von Schnittgrößen und von Verformungen sind modellstatische Untersuchungen zulttssig. 2.10. Bca.oteile und Bauwerke mUssen den Forderungen der geltenden Rechtsvorschriften des bautechriischen Brandschutzes in bezug auf Feuerwiderstand und Feuerausbreitungs11ad genUgen. FUr den Feuerwiderstand gelten diese Forderungen als erfUllt, wenn die in den Standards fUr den Nachweis der Trag- und Nutzungsfl!higkeit hierfllr getroffenen konslt'uktiven Festlegungen eingehalten sind. 2.11. Bei aggressiven Einwirkungen sind die geltenden Rechtsvorschrihen fUr den Korrosionsschutz zu beachten. Seite 4 TGL 33402 3. BERECHNUNG NACH GRENZZUSTÄNDEN 3. 1 • Grundslitze 3.1. 1. Die Berechnung ist sowohl fUr die Grenzzust!lnde der Tragfllhigkeit als auch der Nutzungsföhigkeit durchzufUhren:Einzelne Grenzzust!lnde, die offensi chtli eh unmaßgebli eh sind, brauchen rechnerisch nicht nachgewiesen zu werden. 3. 1. 2. Die Schnittgrößen und Verformungen von Bauteilen und Konstruktionen sind unter BerUcksichtigung der jeweiligen Grenzzust!lnde und des vorliegenden Beanspruchungszustandes zu ermitteln. Dabei darf vereinfachend elastisches Materialverhalten in den Zust!lnden 1 und II vorausgesetzt werden. 3.1.3. Entlastend wirkende Schnittgrößen ws Zwangsbeanspruchung dUrfen grundstttzlich nur insoweit berUcksichtigt werden, als sie im betrachteten Zeitraum stl:lndig wirken und ein Abbau, z. B. durch Risse, Verschiebungen, Kriechen, ausgeschlossen ist. 3. 1.4. Rechnerische Nachweise dUrfen entfallen, wenn konstruktive Festlegungen eingehalten oder konstruktive Maßnahmen vorgesehen werden, die unter praktischen Bedingungen als hinreichend erprobt gelten oder zur Vereinfachung der Nachweisfuhrung aus speziellen Untersuchungen abgeleitet wurden. 3.2. Grenzzust!lnde der Tragfllhigkeit 3.2. 1. Die Grenzzustllnde der Tragfllhigkeit sind durch folgende Versogensarten gekennzeichnet: - Festigkeitsversagen des Betons und/oder der Bewehrung im maßgebenden Schnitt auf einachsigen Druck auf einachsigen Zug bei mehrachsiger Beanspruchung bei örtlicher Beanspruchung infolge ErmUdung - Versagen des Verbundes zwischen Beton und Bewehrung sowie von Endverankerungen - Erreichen großer bleibender Verformungen - Versagen des Systems durch Verlust der Stabi lit!lt Verlust der Standfestigkeit Erreichen der Grenztragfllhigkeit, z. B. Bildung kinematischer Ketten Schwingungen 3.2. 2. Die Dimensionierung oder der Nachweis ausreichender Tragfllhigkeit hat grundsl:ltzlich fUr die in Betracht kommenden Versagensarten nach Abschnitt 3.2. 1. und folgende Beanspruchungsfölle zu erfolgen: Biegebeanspruchung L!lngskraftbeanspruchung Ouerkraftbeanspruchung Torsi onsbeanspruchung l:lrtli ehe Lasteintragung Kombination aus den vorgenannten Beanspruchungen Dabei ist die Art der Einwirkurig, z.B. vorwiegend ruhend oder dynamisch, kurz- oder langzeitig, und ihr Einfluß auf die Baustoffestigkeiten mit zu berUcksichtigen. Bei dynamischer Belastung sind zus 1l t z 1ich zu den Nachweisen fUr vorwiegend ruhende Belastung Nachweise fUr ErmUdungsbeanspruchung zu fuhren. Die Rechenlast entspricht in diesem Falle grundslltzlich der fUr die ErmUdungsbeanspruchung maßgebenden Normlastkombination. Die Rechenwerte der Festigkeitskenngrößen sind unter BerUcksichtigung der Anpassungsfaktoren fUr Ermodungsbeanspruchung zu ermitteln. 3.2.3. FUr die Dimensionierung von Schnitten und den Nachweis ausreichender Tragfllhigkeit gilt zwischen der Schnittgröße aus den Rechenwerten der Einwirkungen (S) und der mit den Rechentestigkeiten ermittelten aufnehmbaren Schnittgrl:lße (R) folgende Beziehung: S~R Aus Gronden der Materialeinsparung ist Gleichheit der aufnehmbaren und der durch die Einwirkungen verursachten Schnittgrößen anzustreben. 3.2.4. Die Ermittlung der aufnehmbaren Schnittgrößen ist in Abh!lngigkeit vom maßgebenden Festigkeitsversagen im Zustand 1 oder II durchzufUhren. Zustand 1 ist fUr Festigkeitsversagen des Betons auf Zug anzunehmen. Die aufnehmbaren Schnittgrößen sind wundsl:ltzlich unter der Voraussetzung dreieckförmiger Spannungsverteilung in der Druckzone und rechteckförmiger Spannungsverteilung in der Zugzone zu berechnen. Der Spannungswert in der Zugzone entspricht dem Rechenwert der Betonzugfestigkeit. In der Druckzone darf der auftretende Spannungswert den Rechenwert der Betondruckfestigkeit nicht U~erschreiten. Das Ebenbleiben der Ouerschnitte wird vorausgesetzt. Im Zustand 11 ist grundstltzlich rechteckförmige Spannungsverteilung im Bereich der rechnerischen Druckzone, unabhllngig von d Ouerschnittsform, anzunehmen. Der Spannungswert in der Druckzone entspricht dem Rechenwert der Betondruckfestigkeit. er Ist die Ermittlung der aufnehmbaren Schnittgröße unter Berücksichtigung des nichtlinearen Baustoffverhaltens nicht möglich oder nicht zutreffend, z. B. bei der Hwptspannungsermittlung fUr Schr!lgschnitte im Zustand 1 oder bei ErmUdungsbeanspruchun d f anstelle des Vergleiches der Schnittgrößen der Spannungsvergleich auf der Grundlage der Elastizittltstheorie angewandt we~denar Dabei dUrfen die infolge der Rechenwerte der Einwirkungen auftretenden Spannungen die Rechenwerte der Bwstoffestigkeiten nlcht Uberschrei ten. 3.3. Grenzzustl:lnde der Nutzungsfllhigkeit 3.3. 1. In den Grenzzustl:lnden der Nutzungsfllhigkeit ist grundslltzlich nachzuweisen, daß die ws funktionellen gestalterischen und technologischen Gründen an die Konstruktion gestellten Anforderungen in bezug aut ' - Rißbildung - Grenzwerte der Rißbreiten - Grenzwerte der Verformungen - Gre'1zwerte der Amplituden oder Frequenzen von Schwingungen erfüllt werden. TGL 33402 Seite 5 3.3.2. Als Rechenwerte der Einwirkungen sind die Normwerte anzusetzen, ausgenommen die Vorspannung, fur die der Lastfaktor noch TGL 33405/02 zu berUcksi chtigen ist. 3.3.3. Die Rechenwerte der Festigkeits- und Form!lnderungskenngrllßen entsprechen grunds!ltzlich den zugeordneten Normwerten. Anpassungsfaktoren sind nur fur die Rechenwerte der Festigkeitskenngrößen bei mehrochsiger Beanspruchung und bei ErmUdungsbeonspruchung fUr die Zugfestigkeit des Betons zu berUcksichtigen. 3.3.4. Fur die Berechnung von Normal-, Schub- und Hauptspannungen sowie der kriecherzeugenden Spannungen ist grund91:1tzlich von den Rechenonsl:ltzen der Elostizitl:ltstheorie fUr homogene Baustoffe unter Beachtung von Zustand 1 oder II auszugehen. Der Einfluß örtlicher Lasteintragungen ist mit zu erfassen. 3.3.5. Die Ermittlung der Spannungsumlagerungen infolge lostobhllngiger Langzeitverformungen darf unter der Voraussetzung des linearen Kriechens erfolgen, wenn die auftretenden Spannungen die zugeordneten Normwerte nicht Uberschreiten. 3.3. 6. Rißbildung in Normalschnitten gilt als ausgeschlossen, wenn die Schnittgröße aus den Einwirkungen die im Zustand 1 aufnehmbore Schnittgröße nicht Uberschreiten. Bei ErmUdungsbeonspruchung ist in diesem Falle nachzuweisen, daß die im Zustand 1 berechneten Spannungen die Rechenwerte der Boustoffestigkeiten nicht Uberschreiten. Annahmen der Spannungsverteilung fUr die Berechnung der oufnehmboren Schnittgröße und fur die Berechnung der Spannungen bei ErmUdungsbeonspruchung enthlllt Abschnitt 3. 2.4. Rißbildung in Schr!lgschnitten gilt als ausgeschlossen, wenn die auf der Grundlage der Elostizit!ltstheorie im Zustand 1 ermittelten Hauptzugspannungen die Rechenwerte der Betonzugfestigkeit nicht Uberschreiten oder wenn in den Grenzzust!lnden der Trogf!lhigkeit auf die rechnerische Ermittlung von Querkraft- und/oder Torsionsbewehrungen verzichtet werden darf. Der Nachweis der Rißbildung entf!lllt fur Konstruktionen, die im Grenzzustand der Trogf!lhigkeit im Zustand 1 berechnet wurden. 3.3.7. Werden die im Zustand 1 aufnehmboren Rißbildungsschnittgrößen Uberschritten oder wird Zustand II vorausgesetzt (Regelfall fUr Stohlbetonkonstuktionen), ist die Einhaltung der in den Standards fur den Nachweis der Trog- und Nutzungsf!lhigkeit festgelegten Grenzwerte der Rißbreiten nachzuweisen. Dabei sind insbesondere die Korrosionsgef!lhrdung der Konstruktion und die Wirkungsdauer der Lasteinwirkung zu beachten. 3.3.8. Verformungen sin:! nachzuweisen, wenn - die Nutzungsf!lhigkeit der Konstruktionen hierdurch eingeschr!lnkt wird - Sch!lden infolge Unvertr!lglichkeit der Verform1Jngen mit der FunktionstUchtigkeit anderer, mit der jeweiligen Konstruktion in Verbindung stehender Bauteile auftreten - physiologische Bceintr!lchtigungen auftreten oder - das !lsthetische Empfinden verletzt wird. Die Größe der vertretbaren Verformungen ist vom Projektonten festzulegen. Die Verformungen von unbewehrten, schlaff bewehrten oder vorgespannten Konstruktionen, z.B. Durchbiegungen, Verdrehungen, Verdrillungen, sind grundst!tzlich ausgehend von den Rechenons!ltzen der Elostizit!ltstheorie unter BerUcksichtigung des Zeiteinflusses zu bestimmen. In Abh!lngigkeit vom Beonspruchungszustond ist Zustand 1 oder II vorauszusetzen. 3.3.9. Der Nachweis der Einhaltung von Grenzwerten der Amplituden oder der Frequenzen von Schwingungen darf auf der Grundlage der Elostizit!ltstheorie unter BerUcksichtigung von Zustand l oder 11 gefUhrt werden. Er entfllllt fUr Konstruktionen unter vorwiegend ruhender Belastung. 4. BERECHNUNG NACH PROBABILISTISCHEN METHODEN Diese Berechnungsmethoden beruhen auf der Vorgabe oder Ermittlung der Zuverl!lssigkeit, gegebenenfalls in Verbindung mit ökonomischen Kennwerten fur das zufal lsobh!lngige Gesamtsystem "Baukonstruktion - Einwirkungen" Sie durfen unter den im Abschnitt 2.2. genannten Voraussetzungen angewendet werden. Die Berechnungen mUssen Aussogen zur Zuverl!lssigkeit der Konstruktion sowohl im Hinblick auf die Trogf!lhigkeit als auch die Nutzungsf!lhigkeit enthalten. Hinweise Gemeinsam mit TGL 33401/01, TGL 33403, TGL 33404/01 und /02, TGL 33405/01 und /02, TGL 33411/01 und /02, TGL 33412/01, /02, /05 und /06, TGL 33418/01 und /02, TGL 33419/01 und TGL 33421/01 Ersatz fur TGL 11422 Ausg. 3.64, TGL 22810 Ausg. 5. 72, TGL 0-1044 Ausg. 1.63, TGL 0-1045 Ausg. 4. 73, TGL 0-1046 Ausg. 1. 63, TGL 0-1047 Ausg. 3. 63, TGL 0-4225 Ausg. 4. 63, TGL 0-4227 Ausg. 5. 63 und TGL 116-0648 Ausg. 10. 62 .Änderungen gegenUber TGL 0-1045, TGL 0-1047, TGL 0-4227: lnholt vollst!lndig Uberorbeitet; auf Berechnungsgrundlagen fUr den gesamten Betonbau erweitert; Grundslitze fur die Methode noch Grenzzust!lnden und fur probobilistische Methoden aufgenommen. Vorliegender Standard enth!llt gemeinsam mit TGL 33403, TGL 33404/01, TGL 33405/01 und /02 die Festlegungen des ST RGW 1406-78. GegenUber ST RGW 1406-78 wurden die zur Anwendung der Berechnungsmethode noch Grenzzust!lnden erforderlichen Ergttnzungen vorgenommen. Im vorliegenden Standard ist auf folgenden Standard Bezug genommen: TGL 33405/02 Dieser Standard ist Bestandteil des ETV Beton, Teilkomplex - Berechnung und bauliche Durchbildung -.
© Copyright 2024